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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-10-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191910144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19191014
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19191014
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-10
- Tag1919-10-14
- Monat1919-10
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1919
- Autor
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Riesaer G Tageblatt ««v A«r»rgrr (WedlM Md ÄMiser). AmLsStcrtt str die SmtShimvtmmmschast Grotzenbain. das Amtsgericht und dm Rat der Gtadt Niesa, sowie den Gemeinderat Grö-a. 288. DieaStag, 14. Oktober ISIS, edeads. 72. Jehrg. Da« Riesaer Tageblatt erschetttt jede» Taa abend« 3 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Peju,«prrt», argen Vorauszahlung, !.«y Mark ahn« »»ustellgebllhr^' Les"Abholung am Postschalter »terteUSHrlich L.10 Mart, mormüich 1.70 Mark. A«z«i««» für di« Nummer de« Ausgabetage« sind bi» » Uhr vormittag« aufzugeben und im vorau« zu bezahle»; eine GeurLH, für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wird nicht übernommen. Prei« für dir 43 mm breite, 3 mm hohe Erundschrifi-Zeil» (7 Silben) 4S Pf., vrttzprei« 40 Pf.- zeitraubender u«> mbellarischrr Satz LO*/. Aufschlag. Nachweisung«- und Vermittelung«gebühr SO Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« ringezogen werden muh oder der Vuftraggebrr in Kontur« gerät. Zahlung»- und Lrsüllungtzort: Riesa, virrzehntäaige Untrrhaltuna«brilage -Erzähler an der Elb«-. - Jo^ Fall« höherer Bewait — Krieg obre sonstig«« irgendwelcher Störungen de« Btttieb«» d«r Druckerei, der Lieferanten oder der veförberung«rinrichiungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezuglpreise«. Rotationtdruck und Verlag: Lanqert Winterlich, Riesa. Seickistssteü«: SeetHeftreße LA. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa? flde Anzeigenteil: Wilhelm Dittrtch, Riesa. Nachstehende Bekanntmachung der RetchSfleischstelle wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. * Dresden, den 11. Oktober ISIS. Wirtschaft».Mintfterln«. S41S°VLäM LanüeSlcbenSmittelamt. 11 Ivy Bekanntmachung »u der Verordnung über die Verwendung deS Mehrerlöse- aus de« HSute« von Schlachtvieh und Schlachtpferde« vom 23. September ISIS (ReickSgesetz-Blatt S. 1714). Auf Grund des 8 2 der Verordnung über di« Verwendung des Mehrerlöses aus den Sauten von Schlachtvieh und Schlachtpserden vom 28. September ISIS (ReichSgesetz-Bl. S. 1714) werden für di« Leit vom 15. Oktober bis 14. November ISIS einschlievltch folgende Götze als Mehrerlös für den Zentner Lebendgewicht festgesetzt für: Rinder, ausgenommen Kälber . . . 54,— M. Kälber 75,- , Schafe SO,— » Pferde einschließlich Fohlen, Esel, Maultiere und Maulesel . . 88,— „ Hiernach betragen der Häntezuschlag, der an den Viehhalter zu bezahlen ist, und der Anteil, der an da- Reich ab,«führen ist, auf den Zentner Lebendgewicht bei: Rindern, ausgenommen Kälber . . je 18,— M. Kälbern 25,— „ Schafen ...» 20,— „ Pferden einschließlich Fohlen, Esel», Maultieren und Mauleseln „12,— » Berlin, den S. Oktober ISIS. Die ReichSsteischstelle, Berwa ltungSabteilung. .Der Vorsitzende: v. Ostertaa. eingetragen find, ausgenommen jedoch die in das Handwerker, die neoen ihrem Handwerke kein grwerbe betreibens r. Ergänzungswahl für die Gewerbekammer Dresden. Zufolge Verordnung des Ministeriums des Innern find gemäß dem Gesetze vom 4. August 1900 für die in diesem Jahre stattfindende ErganzungSwahl für die Ge werbekammer zu Dresden in der 22. Wahlabteilung, umfassend den Amtsgerichtsbezirk Riesa mit» Ausschluß des zur Amtshauptmannschaft Oschatz gehörenden Teils 2 Wahl- männer, und zwar einen aus dem Kreise der Handwerker und einen aus dem Kreise der Nichtbandwerker zu wählen. Die Wahlen finden statt DienStag, Pen S1. Oktober lfd. TS., in der Gchankwirtschaft „Elbtcrraffe- zu Riesa und zwar für die Wahl der Sandwerker-Wahlmänner von V,10—V,11 Uhr vormittag«, für die Wahl der Nicht-Handwerker-Wahlmänner von 11—12 Uhr mittags. Zur Teilnahme an den Urwahlen für die Gewerbekammer find innerhalb des KammerbezirkeS berechtigt: ») zur Wahl von Handwerker-Wahlmänuer». Die Mitglieder einer Handwerker-Jnnung, sowie sonstige Handwerker, sofern sie nach 88 17<l und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1S00 im Kammerbezirke mit einem Einkommen von mehr als 600 Mark eingeschätzt sind, und zwar auch dann, wenn dieses Einkommen den Betrag von 3100 Mark übersteigt und wenn die betreffenden Gewerbetreibenden als Inhaber oder als Teilhaber einer Firma im Handelsregister ein getragen sind. t>) zur Wahl von Nicht-Handwerker-Wahlmäunern. 1. Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 deS HandeS- gesetzbuches betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Han« delSregister eingetragen sind, aber nach 88 174 und 21 d«S Einkommensteuer gesetzes im Kammerbezirke nur mit einem Einkommen von 600 bis 3100 M. eingeschätzt sind, ferner alle nicht unter » fallenden Gewerbetreibenden, welche mit einem höheren Einkommen als 600 M. eingeschätzt und nicht im Handels register eingetragen sind. 2. Genossenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden, Gesellschaften, Ge meinden und Gemeindeoerbände, sofern sie nach 88 174 und 21 des Ein kommensteuergesetzes mit einem Einkommen von 600 M. bis 8100 M. ringe« schätzt sind, dafern sie nach der Revidierten Städte- bez. Landgemetndeordnung (88 44 bez. 35 »—g) zur Ausübung des Stimmrechts bei den Gemetndewahlen berechtigt sind. Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten persönlich abzugeben r jedoch können weibliche Wahlberechtigte ihre Stimme auch durch einen mit Vollmacht versehenen Vertreter abgeben lassen. Nur durch den Vertreter können ihre Stimme abaeben lassen: ») die juristischen Personen, und zwar durch emeu ihrer gesetzlichen Vertreter; b) die Gemeinden und Gemeindeverbände, und zwar durch die Leiter der be treffenden Betriebe oder durch einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; «) die Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht im Kammerbezirke ihren Sitz hat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonders be stellten Bevollmächtigten, 4) die im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und »war durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vormund). Wählbar zu Wahlmäuneru find nur diejenigen zur Gewerbekammer wahlberech tigten männlichen Personen, sowie die gesetzlichen Vertreter der zur Gewerbekammer wahlberechtigten juristischen Personen, die das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Reichsangehorige find. Alle stimmberechtigten Personen werden zur Teilnahme an der Wahl mit dem Be deuten aufgefordert, daß sie sich unter Umstanden über ihre Wahlberechtigung auszu weisen haben. Großeuhat«, am 2. Oktober ISIS. 1046 »r. Die «»tShanptmannschast. Ergänzungswahl für die Handelskammer z« Dresden. Für die in diesem Jahre ftattfindendr EraänzungSwahl für die Handelskammer zu Dresden find zufolge Verordnung de« Ministeriums des Innern gemäß dem Gesetze vom 4. August 1900 in der 20. Wahlabteilung, umfassend die AmtSgertchtSbezirke Großenhain und Radeburg, 21. Wahlabteilung des Amtsgertchtsbezirks Riesa mit Ausschluß des zur AmtSh Oschatz gehörenden Teiles, » Wahlmänner zu wählen. Die Abgabe der Stimmzettel erfolgt Mittwoch, den Ab. Oktober d. I. in, der Gchankwirtschaft .Slbterrasse" zu Mesa von vormittags 10 Uhr bi» 11 Uhr vormittag«. Wahlberechtigt für die Handelskammer find (ohne Rücksicht auf die Staats« oder 1. die natürlichen (sowohl männlichen wie weiblichen) und juristischen Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von 88 1 .und 2 de» Handelsgesetzbuches betteiben, und al« Inhaber oder Teilhaber tiner Firma im Handelsregister eingetragen find, aussenommrn jedoch die in das Handelsregister eingetragenen enen Handwerker, die neben ihrem Hand- rgewttbebetreiben und vorder Urwahl sind; außerdem, weibliche Wahlberechtigte ihre Stimme' auch durch «snen treter abgeben lassen. Nur durch Vertreter können ihre Stimme abaeben lassen: ») " ' ' ' ' " i» °) 4) entweder der Handelskammer oder vor der Stimmabgabe dem Wahlleiter die Erklärung abaeben, zur Handelskammer wahlberechtigt sein zu wollen; 8- die im GrnossenschaftSregister eingetragenen Genossenschaften, sofern sie ein Handelsgewerbe betreiben; 4. die Gemeinden und Gemeindeverbände für die von ihnen betriebenen Gewerbeunternehmungen, die Pächter der letzteren und di« Pächter staatlicher Gewerbeunternehmungen: >. die unter 1—4 Genannten insgesamt, sofern sie innerhalb der Wablabteilung mit einem gewerblichen Einkommen (Spalte 4 des Katasters) von über 3100 Mk. eingeschätzt und nach der Reo. Städte- bezw. Landgemetndeordnung (8 44 bezw. 8 85 *-g) zur Ausübung des Stimmrecht» bei den Gemeindewahlen berechtigt sind; außerdem 5. der Staat für die von ibm betriebenen Gewerbeunternehmungen. Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten versönlich abzugeben; jedoch können tche Wahlberechtigte ihre Stimme auch durch «inen mit Vollmacht versehenen Brr- die juristischen Personen^ und »war dürch «inen ihrer gesetzlichen Vertreter; der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände, und zwar durch die Leiter der betreffenden Betriebe oder durch einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; die Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht im Kammerbezirke ihren Sitz bat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; die im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und »war durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vor mund). Wählbar zu Wahlmäuneru sind nur diejenigen zur Handelskammer wahl berechtigte» männlichen Personen sowie die gesetzlichen Vertreter der zur Handelskammer wahlberechtigten juristischen Personen, die das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Reich-angehörige sind. Alle hiernach stimmberechtigten Personen werden zur Teilnahme an der Wahl mit dem Bedeuten aufgefordert, daß sie sich unter Umständen über ihre Wahlberechtigten aus zuweisen haben:' Großenhain, am 2. Oktober 1919. Die Amtshauptmaunschast. Kartoffelversorgung. Unter Bezugnahme auf unser« Bekanntmachung vom 7. Oktober 1919 — Riesaer Tageblatt Nr. 233 vom 8. 10. 19 — weisen wir ausdrücklich darauf hin, daß diejenigen Personen, die von der Möglichkeit deS VezugS von Kartoffeln auf die Landeskartoffel' karten überhaupt keinen Gebrauch machen wolle«, die Landeskartoffelkarten am 18. oder spätestens am SV. Oktober ISIS vormittags von 8 bis 12 Uhr in der Polizeiwache zurückznaeben haben. BrotauSweiSkarte ist mit vorzulegen. Diese Personen bleiben auch weiterhin In Wochenversorguna und erhalten später Wochenkartoffelkarten ausgebändigt. Wer diese Frist versäumt, kann mit einer regel mäßigen Wochenversoraung nicht rechnen. Diejenigen Personen, die von dem Rechte deS zentnerweise« VezugS von Kartoffeln auf di« LandeSkartoffelkarten zwar Gebrauch machen wollen, dies jedoch mangel- der nötigen Beziehungen zu Kartoffelerzeugern nicht anSführen können, and deshalb die Belieferung durch den Kommunalverband wünschen, haben dies spätestens bis zum IV. Oktober ISIS in unserer Lebensmittelkartenzentrale, Rathaus, Zimmer Nr. 13 bei Vorlegung der BrotauSweiSkarte zu melden. Der Rat der Stabt Riesa, am 14. Oktober 1919. K. Hilfskraft für die Lebensmittel-Karten-Zentrale »um baldigen Antritt gesucht. Bewerber, die in schriftlichen Arbeiten, im Rechnen und im Verkehr mit dem Publikum gewandt sind, wollen umgehend Bewerbungsgesuche mit Gehaltsansprüchen hier einreichen. Der Rat der Stabt Riesa, am 14. Oktober 1919. Fnd. Wir geben hiermit bekannt, daß Herr RatSaffeffor Eduard Arno Kern, bisher in Rochlitz, von uns als RatSaffeffor in Pflicht genommen worden ist. Ferner ist Herr Sparkaffenkontrolleur Fran» Arno MöbiuS, bisher in Roßwein, von uns als Spar- und Gtrokaffen-Buchhaiter in Pflicht genommen worden. Der Rat der Stabt Riesa, am 14. Oktober 1919. Schmn. Donnerstag nachm. V,1—2 Uhr au« zum Kronprinz Donnerstag nachm. 2—3 Uhr Freitag nachm. 1—2 Uhr Freitag nachm. 2—3 Uhr. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Rch. Kohlen-Grundkarten-Ausgabe in Gröba. Mittwoch, de« 15. Oktober ISIS, nachmittags 4—5 Uhr werden in den bekannten . Markrnausgadrftrllcn die Kohlengrundkarten ansgegeben. Sie find bei einem Kohlen händler zur Anmeldung vorzulegen. «röb« (Elbe), am 18. yttover 1919. Der «emeinbeoorftaab. Schulärztliche Beratungsstunden finden Donnerstags vormittag 9-10 Uhr im Schularztzimmer der Carolaschule 1 Treppe statt. Eingang: Hanptetugau«. für Knaben: 16. Oktober Für Mädchen: 23. Oktober 80. » 6. November 18. November 20. „ 27. . 4. Dezember 11. Dezember 18. Der Ratber Stabt Riesa, am 13. Oktober 1919. Bezugsansweise für Kleinbeleuchtungsmittel (PMnekiltn). Die Ausgabe der neuen Bezugsausweise für Kleinbeleuchtungsmittel erfolgt Donnerstag und Freitag, den Ist. und 17. Oktober ISIS im Anmeldezimmer des Rathauses, Haupteingang, 1. Obergeschoß rechts und zwar für den 1. Bezirk Gasthaus -um Stern 2. „ Polizeiwache , Gasthc...! .... " Knabenschule Elbterraffe Carolaschule > NS«'" m- ... .> U.L'L'L ! »-«>». --- ns-. . .Vorzulegen Ist die BrotauSweiSkarte und etne vescheinignng des HanSwlrtS, dast ket« Rau« der Wohnung GaS oder elektrische Beleuchtung hat. Bet der gering bemessenen Zuweisung können Bezugsausweise sür Untermieter keiner- sallS äusgegeben werden. Bekanntmachung Über Ausgabe von Petroleum erfolgt in den nächsten Tagen. Der Rat ber Stabt Riesa, am 14. Oktober 1919. Fnd.
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