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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.11.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-11-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191911016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19191101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19191101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-11
- Tag1919-11-01
- Monat1919-11
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.11.1919
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Riesaer D Tageblatt ! Toimaben», 1 November ISIS, nbevvs 8uckm« Str 3«< M Abtt^k i« im NMiiim z» im Lik-Um. Die Amtshauptmannschast weist im Hinblick auf die von ihr gemachten gegenteiligen Wahrnehmungen darauf hin. daß jede Veränderung in den Viehbeständen nur unter Be nutz««» der bei den OrtSbehörden zu entnehmenden vorgedruckten Meldekarten über die Ortsbehörde bei der Amtsbauvtmannschaft anznzeigen ist. Bei den OrtSbehörden nur mündlich bewirkte Meldungen sind ungültig. Die OrtSbehörden haben die bei ihnen ein gehenden VeriindernngSanzeigxn in den Einzelviehlisten sofort abzutragen und alsdann unverzüglich an die Amtsbauvtmannschaft weiterzusenden. Veränderungen in den Viehbeständen sind binnen 1 Woche, neugeborene Kälber dagegen innerhalb S Tagen anznzeigen. Zuwiderhandlungen wird die Amtsbauvtmannschaft in Zukunft unnachsichtlich ver folgen. Verheimlichte Tiere unterliegen der sofortigen Einziehung. Großenhain, am 22. Oktober ISIS. 963 g V. Die Amtshauptmannschast. Stadtbücherei, über 5500 Bande, jeden Dienstag, ausschließlich schulfreier Tage, abends von 6—V,8 Uhr geöffnet. Eingang: Haupttor des Knabenschulgebäudes Goethestr. Leihgebühr für den Band 1 Woche 3 Pf., 2 Wchn. 5 Pf., 3 Wchn. 8 Pf., 4 Wchn. 10 Pf. Die Verwaltung der Stadtbücherei. Tbielemann. M. 1- für 1 Pfd. - 1.02 - 1 - - 1.04 - 1 - - 1.06 . 1 . . 1.07 . 1 . . 1.04 - 1 - . 1.04 - 1 - Kleinbandelshöchslpreise für Zucker. Durch Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 14. Oktober ISIS — R-G.Bl. S. 178S — sind die Höchstpreise für Rohzucker und für Verbrauchszucker sowohl beim Verkauf durch VerbrauchSzucker-Fabriken, wie durch den Großhändler erhöht worden. Infolgedessen macht sich auch eine Heraufsetzung der Kleinhandelspreise erforderlich. Vom 1. November an gelten im Freistaat Sachsen bis auf weiteres die folgenden Kleinhandels-Höchstpreise für Zucker: für gemahlenen Melis l und Kristall-Zucker - gemahlene Raffinade - Puder-Zucker - Preß-Würfel - Skbnitt-Wiirfel . Stücken-Lompen - Brot-Zucker Kleinverkauf ist der Verkauf unmittelbar an Verbraucher in der in offenen Läden üblichen Art. Vorstehende Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetze« betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 und der dazn ergangenen Abändernngsverordnnngen. Die endgültige Festsetzung der Keinhandelsvreise bleibt bis zur Bekanntgabe der Lieferungsbedingungen durch die Neichszuckerstelle Vorbehalten. Am 1. November ISIS tritt die Verordnung des Wirtschaftsministeriums vom 8. Juli 1919 — Sachs. StaatSzeituna Nr. 152 vom 8. Juli 1919 — außer Kraft. Dresden, den 2S. Oktober 1919. 1128 VUlo Wirtschaftöministerinm, Landeslebensmittelamt. 11886 t>) ihrem Beauftragten über die unbenutzten Wohnungen und Räume sowie über deren Vermietung Auskunft zu erteilen und ihm die Besichtigung zu gestatten hat. Al« unbenutzt gelten Wohnungen und Räume der bezeichneten Art. wenn sie völlig leerftehen oder nur zur Aufbewahrung von Sachen dienen, sofern dem Verfügungsberech tigten eine andere Aufbewahrung ohne Härte zugemutet werden kann, oder wenn dec Verfügungsberechtigte seinen Wohnsitz dauernd oder zeitweilig in das feindliche Ausland verlegt hat. 8 4. Hat die Gemeindebehörde dem Verfügungsberechtigten für eine unbenutzte Wohnung oder für andere unbenutzte Räume, die zu Wohnzwecken geeignet sind, einen Wohnungssuchenden bezeichnet und kommt zwischen ihnen ein Mietvertrag nicht zustande, so letzt auf Anrufen der Gemeindebehörde das Einiaungsamt, falls für den Ver fügungsberechtigten kein nnverbältniSmäßiqer Nachteil zu besorgen ist, einen Mietvertrag fest. Der Vertrag gilt als geschloffen, wenn der Wohnungssuchende nicht innerhalb einer vom EinigungSamte zu bestimmenden Frist bei diesem Widerspruch erhebt. Das Einiaungsamt kann dabei anordnen, daß die Gemeinde an Stelle des Wob- nungssuchenden als Mieter gilt und berechtigt ist, die Mieträume dem Wohnungssuchende» weiterzuvermieten. 8 5. Auf Anforder» der Gemeindebehörde hat der Verfügungsberechtigte der Ge meinde unbenutzte Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Dienst-, Geschäftsräume oder sonstige Räume zur Herrichtung als Wohnräume gegen Vergütung z» überlassen. Das Einigungs amt bestimmt die Höhe der Vergütung und die Zahlungsbedingungen, wenn eine Einigung hierüber nickt zustande kommt. Die Gemeindebehörde ist berechtigt, den Gebrauch der hergerickteten Räume einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie zu vermieten. Nack Fortfall der der Gemeindebehörde, erteilten Ermächtig»«» (8 1) sind dem Ver fügungsberechtigten die Räume in angemessener Frist zurückzugewähren. Die Frist be stimmt, wenn eine Einig«»» nickt zustande kommt, das Einiaungsamt. Auf Verlange» des Berechtigten bat die Gemeinde den der früheren Zweckbestimmung und Ausstattung entsprechenden Zustand der Räume wieder berzustellen., Wahlen zur Bezirksversammlung. Für den die Gemeinden (Sröba, Pockra, Merzdorf, Weida, Poppitz, Pausitz, Oelsitz, Nickritz. Mergen« dorf, Jahnishausen, Prausitz, Mehltheuer, Pahrenz, Kobeln, Heyda, Leute witz, Forberge, Gostewitz, sowie die selbständigen Gutsbezirke Gröba, Merzdorf, Pochra, Jahnishausen umfassenden ill. Wahlkreis der Amtshauptmannschast Großenhain sind bei dem unterzeich neten Wahlkommissar folgende als gültig anerkannte Wahlvorschläge eingegangenr Schmidt, Carl, Gemeindebeamter, Gröba, Goethestraße 1, Benter, Ernst, Betriebsleiter, Gröba, Oschatzer Straße 30, Bäger, Max, Arbeiter, Weida, Canitzer Straße 9, Rothe, Oskar, Geschäftsführer, Nickritz Nr. 22, Horn, Sally, Verwaltungsbeamter, Gröba, Oschatzer Straße 23, Lungwitz, Emil, Arbeiter, Weida, Knrzestraße 3. 2. Frendenberg, Karl, Arbeiter, Gröba, Schillerstrabe 10, Schaubs, Max, Pförtner, Gröba, Kirchstraße 16, Müller, Kurt, Mühlenarbeiter, Poppitz Nr. 7, Gerlach, Arno, Arbeiter, Gröba, Maschinenbausstraße 1, Kist, Alfred, Handlungsgehilfe, Weida, Riesaer Straße Sv Teubner, Max, Arbeiter, Gröba, Oststraße 5. 3. Gartenfchläger, Hermann, Hausbesitzer, Gröba, Schulstraße 11. Treff, 0r„ Walter, Chemiker, Gröba, Heikostraße 4, Nössig, Otto, Schmiedemeister, Prausitz, Brendel, Oskar, Mühlendirektor, Oelsitz Nr. 26 b. Zimmer, Theodor, Kaufmann, Gröba, Kirchstraße 2, Ttendte, Max, Maschinenfabrikant, Kobeln Nr. 1. 4. Däweritz, Max, Gutsbesitzer, Prausitz, Schwarze, Bernhard, Gutsbesitzer, Gostewitz, Krauspe, Max, Gutsbesitzer, Gröba, Kirchstraße 21, Richter, Curt, Gutsbesitzer, Oelsitz, Große, Arthur, Gutsbesitzer, Heyda, Lommatzsch, Rudolf, Gutsbesitzer, Leutewitz. Die Wahlvorschläge Hl lGartenschlägcr» und IV (Däweritz) sind miteinander zn einer Gruppe verbunden, so daß sie den anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein Wahlvor schlag gelten. Die öffentliche Sitzung zur Feststellung des Wahlergebnisses findet am 10. November 1919, vormittags 10 Uhr, im SitzungSsaale der Zentralschule in Gröba, Eingang Altrockstraße, statt. Gröba (Elbe), am 31. Oktober 1919. Der Wahlkommissar. Gemeindevorstand Hans. Anerkennung als Wohnurgsnotstandsgemeinde. Das LandeSwohnungSamt hat für die Gemeinde Poppitz die Bestimmungen in §8 5 und 6 der Bekanntmachung znm Schutze der Mieter und in 88 2—5 der Bekannt machung über Maßnahmen gegen Wohnnngsmaugel, beide vom 23. September 1918, in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Inui 1919, mit der Maßgabe in Kraft gesetzt, daß der Gemeindevorstand zu Poppitz zn Maßnahmen nach 8 5 der Mieterschutzbekannt- machung verpflichtet wird. Die oben angeführten Bestimmungen sind nachstehend abgedrnckt. Großenhain, am 10. Oktober 1919. 1377 <l 0. Die Amtshauptmannschast. Auszugsweise Abschrift der Bekanntmachung zum Schutze der Mieter 23. September 1918 22. Juni 1919. 8 5. Macht fick im Bezirk einer Gemeindebehörde, in dem ein Elnigungsamt er richtet ist, nach dem Ermessen der LandeSzentralbehörde ein besonders starker Mangel an Mieträumen geltend, so kann die LandeSzentralbehörde die Gemeindebehörde zu der An ordnung ermächtigen oder verpflichten, daß jeder Abschluß eines Mietvertrages über Wohnränme, Läden und Werkstätten der Gemeindebehörde vom Vermieter binnen einer Woche nach Abschluß des Vertrags anznzeigen ist. Die Gemeindobebörde bestimmt, welche Angaben die Anzeige zu enthalten bat. Wird die Anordnung erlassen, so gelten für den Bezirk die Vorschriften der Abs. 2 nnd 3. Nebersteigt der vereinbarte Mietzins den Betrag, der für Wohnräume, Läden oder Werkstätten der gemieteten Art und Ausstattung unter Berücksichtigung der Neben leistungen des Vermieters üblich und angemessen ist, so kann sowohl die Gemeindebehörde innerhalb einer Woche nach Eingang dir Anzeige, als auch der Mieter bis zum Ablauf zweier Wochen nach Abschluß des Vertrages bei dem Einigungsamte beantragen, daß der Mietzins auf die angemessene Höhe herabgesetzt wird; etwaige Nebenleistungen des Mieters gelten als Teil des Mietzinses, ebenso eine für den Nachweis der Mieträume gezahlte Belohnung, soweit sie dem Vermieter unmittelbar oder mittelbar zufließt. Aus einem Mietvertrag, der der Gemeindebehörde nicht angezeigt ist, können von dem Vermieter keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Vertrag wird auch in An sehung der Ansprüche des Vermieters wirksam, wenn weder die Gemeindebehörde noch der Mieter innerhalb der Frist (Abs. 2) eine Herabsetzung des vereinbarten Mietzinses bean tragt, wenn die Anträge auf Herabsetzung zurückgezogen werden oder wenn das Einigungs amt über die Anträge entscheidet. 8 6. Die LandeSzentralbehörde kann für den Bezirk einer Gemeindebehörde, in dem sich nach ihrem Ermessen ein besonders starker Mangel an Mieträumen geltend macht, anordnen, 1. daß die Vermieter von Wohnraumen, Läden und Werkstätten rin Mietver- bältnis rechtswirksam nur mit vorheriger Zustimmung des Einigungsamtes kündigen können, insbesondere, wenn die Kündigung zum Zwecke der Miet steigerung erfolgt, 2. daß ein ohne Kündigung ablaufendes Mietverhältnis als auf unbestimmte Leit verlängert gilt, wenn der Vermieter nicht vorher die Zustimmung des Einigungsamts zu dem Ablauf erwirkt hat. Das EinigunaSamt kann bei der Entscheidung die Fortsetzung ober die Verlängerung des MietoerhältnisseS jeweils bis zur Dauer eines Jahres bestimmen. Die Vorschrift des 8 2 Abs. 2 findet Anwendung. . . Besteht in dem Bezirke kein EinlgungSamt, so bestimmt die LandeSzentralbehörde die Stelle, deren Zustimmung einzuholen ist. «n-zug-weifeAbschrift der Bekanntmachung über Maßnahme« gegen WohnuugSmangel 22- September 1918 22. Juni 1919. 8 2. Die Gemeindebehörde kann untersagen, daß ohne ihre vorhergehende Zu- ftimmun^bäube gder x^e von Gebäuden abgebrochen, d) Räume, die bi« »um 1. Oktober 1918 zu Wohnzwecken bestimmt oder benutzt waren, zu anderen Zwecken, insbesondere als Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Dienst- oder Geschäftsräume verwendet «erden, o> mehrere Wohnungen zu einer vereinigt werden. . Die Zustimmung darf nur versagt werden, wenn das GinigungSamt sich mit der Versagung einverstanden erklärt hat. 8 8. Die Gemeindebehörde kann anordnen, dah der Verfügungberechtigte >) unverzüglich Anzeige zu erstatten hat, sobald eine Wohnung oder Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Dienst-, Geschäftsräume oder sonstige Räum« unbenutzt sind, 72. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt «scheint jede« Lag abend» S Uhr mit Ausnahme der Sonn- «ah Festtag«. vezngStzrei«, gegen Vorauszahlung, I.SY^otart rhn« Zustellgebühr^ bei^Abholung an Postfchalter vierteljährlich 5.10 Mark, monatlich 1.70 Mark. Anzeige« für dl« Nummer de» Ausgabetage» sind bi« S Uhr vormittag» aufzuaeben und im voraus zu bezahle«, «ine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei« für dl, 48 nun breit«, S mm hohe Grundschrift-Zeil« (7 Gilben) 45 Ps., OrtSprei» 40 Pl.- -eittoubenoer uni tabellarischer Satz 50-/, Aufschlag. Nachweisung«- und BrrmittelungSgebühr 20 Ps. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn de Betrag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muß ooer der Auftraggeber in Konkur» gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Bterzehntägig« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher «inen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: LanqertWinterlich, R iesa. Geschäftsstelle: Goethestraße ätz, verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Wahlen zur Bezirksversammlnng. Für den die Gemeinden: Bobersen, Glaubitz, («rödel, Lessa, Moritz, Nünchritz, Promnitz, Röder««, Zeithain sowie die selbständige« Gutsbezirke: Bobersen, («laubitz, Grödel, Promnitz, Zeithain umfassenden 4. Wahlkreis der AmtShauotmannschaft Großenhain, sind bei dem unterzeich neten Wahlkommissar folgende als gültig anerkannten Wahlvorschläge eingegangen: Hermann Mende, Fabrikarbeiter, Nünchritz Nr. 115, Richard Haferkoru, Gemetndevorstand, Zeithain Nr. 40, Otto Hörtsch, Bahnarbeiter, Röderau, Albertstr. 2, Paul Eichler, Meister, Nünchritz Nr. 140. 2. Kurt Banmgärtel, Arbeiter, Nünchritz Nr. 61», Paul Kopsch, Mühlrnarbeiter^Glaubitz Nr. 4, Paul Lehmann, Feuermann, Röderau, Grundstr. 19, Richard Weber, Arbeiter, Bioritz Nr. 8. 3. Richard Teichert, Schmledemeister, Röderau, Otto Kühne, Laboratoriumsgehilfe. Äünckritz, August Bennewitz, Gemeindevorstand, Glauoitz, Lont» Kümmel, Gutsbesitzer, Zeithain. Die öffentliche Sitzung zur Feststellung des Wahlergebnisses findet am 10. November ISIS, vormittag» S Uhr im Gasthof zum Stern in Zeithain statt. Zeithain, den 81. Oktober 1919. Der Wahlkommissar. Haferkoru, Grmeindevorstand. ««d A«rrks»» Wbeblav mü> Rryeiger). »uHNmMttstr Ld^Slott Rüs«. L L» LL P»stsch»«»«G» Ach^g «SA. S«n«f N-. «0. «trokoss. «ieso Nr »L fik die Arntthauvtmannschast Großenhain, da» Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvda. 25»
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