Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.11.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-11-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191911147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19191114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19191114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-11
- Tag1919-11-14
- Monat1919-11
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.11.1919
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-> Riesaer DTageblM 78. Jahr, Herren Kirchenvorsteher bekannt: Gutsbesitzer.Bernhardt, Meraendorf. Fabrikarbeiter Fichtner. Vorarbeiter Freier, itt- Die Grundstücksbefiher von Gröba werden hierdurch veranlaßt, in allen bewohnte» Gebäuden nach Eintritt der Dunkelheit eine ausreichende Beleuchtung der Treppen und Hausfluren vorzunehmen. Der Gemeinde gegenüber ist der Grundstücksbesitzer oder sein Stellvertreter haftbar. Gröba (Elbe), am 18. November ISIS.Der Gemeindevorftaub. Abgave von Petroleum. In den nächsten Lagen wird da« un« für November »«gewiesen« Petroleum und zwar auf Abschnitt 8 der Be»ua«au«weise L Liter ausgegeben. Für den Monat November übernehmen den Verkauf: die Geschäfte von Wilhelm 8M. Ms»' m) S »d«, Wik Sinh M Wicke - kauft Reichsverpflegungsamt Riesa. * Pferdefleischverkauf bei Herrn Albert Mehlhorn in Gröba am Sonnabend, den 18. November ISIS, nachm. von 1—4 Uhr auf die Nummern 281—450 der rote« Ausweiskarte. Gröba (Elbe), am 14. November ISIS.Der Gemeiubevorstaud. Verbot des Beheizens der Kegelbahnen. Da« von uns am 22. November 1S17 erlassene Verbot deS Beheizen- der Kegel- bahuen ist auch heute noch in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot werden unnachsichtlich zur Bestrafung gebracht werden. Der Rat der Stadt Riesa, den 18. November ISIS. Gßm. Nach 8 1 der Verordnung des ReichsminifterS der Finanzen über Maßnahmen gegen die Kapitalflucht vom 24. Oktober ISIS sind Wertpapiere mit Zins- oder Gewinn, anteilschetn Vogen bet einer Sparkasse, Bank oder Kreditgenossenschaft zu hinterlegen, da die Erhebung der Zinsen oder der Gewinnanteile künftig nur bet.de» Sparkasse« oder Banke« oder Genossenschaft^» erfolgen kann. M Wir haben bereits im Jahre IS 15 die offene Hinterlegung vonMertpavieren für unsere Kunden eiugeführt und weisen beute erneut darauf hin, daß die Verwahrung, Verwaltung und AuSlosungsiiberwachuug nach wie vor ««entgeltlich und unter voller Haftung unserer Stadtgemeinde geschieht. * Zur Erfüllung der erwähnten Verordnung sind wir gern bereit, Wertpapiere unter den gleichen Bedingungen anzunehmen. Wir empfehlen, die Hinterlegung der Wertpapiere alsbald bei uns zu bewirken. Sparkasse der Stadt Riesa, am 11. November ISIS. —* Kirchliches. Nächsten Sonntag findet im HauptaotteSdienst loorm.v Ubr) «ine kirchliche Begrüßungs feier für di« heimgekehrten Kriegsgefangenen statt. — Brgl. die Kirchennachrichten in der heutigen Nummer. —* Zur Frage der Kartoffelversorgung erhielt der Landeskulturrat von einem sächsischen Land wirt eine recht beachtenswerte Zuschrift. Darin heißt es n. a.: In -en Tageszeitungen waren v"* kurzem Au-füh-. Es ist wiederholt wahrgenommen worden, daß gemäß 8 1 Absatz 2 unserer Bekannt- machung vom 26. Mürz ISIS die Anzeige von vermietbar gewordenen Schlafstellen nnd möblierten Zimmern unterlaßen worden ist. Wir weisen nochmals darauf hin. daß jede sreiwerdende oder sreigewordene Schlafstelle oder möbliertes Zimmer binnen drei Tagen im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 6 zu melden ist. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 78 Mark oder mit Haft bestraft. Gröba tElbe), am 12. November ISIS.Der Gemeindevorftand. OertlicheS mW Sächsisches. Riesa, den 14. November ISIS. —* Unter Hinweis auf die Bekannt machung de« Kirchenvorstande» im amtlichen Teil der heutigen Nummer machen wir noch besonder« dgrauf aufmerksam, daß diesmal auch die weiblichen Mi' alieder der Kirchgemeinde stimmberechtigt und wählbar sind. Zugleich geben wir nachstehend die Namen der Herren Kirchenvorsteher bekannt: Gutsbesitzer Bernhardt. Meraendorf. Fabrikarbeiter Fichtner. Vorarbeiter Freier. Kaufmann Heyn. Gemeindevorftand Kluge, Poppitz. Auf seher Kühne, Rechtsanwalt Dr. Mende, Organist Scheffler, Kommerzienrat Schönherr, Prioatu» Stendte, Dr. Walcha, Stadtbaumetstrr Zschau und di« 8 Geistlichen. Zeichnungen auf die Deutsche Spar-Prämien-Anleihe von 1919 nimmt entgegen * . Sparkasse der Stadt Riesa. MmnfMickl ii> w MWtick M »il Mit M Äerpckis. Die KirchenoorstandSivahl, die während des Krieges nicht erfolgen konnte, soll nun- mehr vorgenommen werden. Stimmberechtigt sind alle konfirmierten männlichen und weiblichen Mitglieder der Kirchgemeinde, die volljährig und in die Wählerliste der Kirch gemeinde ausgenommen sind. Die Aufnahme in die Wählerliste erfolgt nur auf eigene Anmeldung in der Pfarr- amtSkanzlei oder bei einem der Herren Kirchenvorsteber und muß mit der einzeln abzu gebenden und durch eigenhändige Unterschrift zu vollziehenden Erklärung verbunden sein, daß der sich Anmeldende bereit sei und sich verpflichte, das kirchliche Leben in der Gemeinde in Uebereinstimmung mit den Ordnungen der Kirche zn fördern. Formulare zur Anmeldung sind in der Vfarramtskanzlei und bei den Herren Kirchenvorstehern zu haben. Die An meldung kann biS zu dem S. Dezember ISIS mittags IS Ubr erfolgen. Die Wählerliste wird dann vom 5.Dezembrr ISIS mittags 12 Ubr bis zum IS. Dezember mittags 12 Uhr in der Pfarramtskamlei werktags von 8—3 Ubr öffentlich ausliegen. Ein« Aufnahme in sie während dieser Zeit bis zum Abschluß des Wahlverfahrens ist nicht mehr zulässig. Bei denen, di« sich bei früheren Wahlen in die Liste habe» eintragen lassen, bedarf e» einer Neuanmeldung nicht. Der Tag der Kirchenvorstandswahl und alles weitere über sie wird noch bekannt gegeben. Der Wahlausschuß deS Kirchenvorstandes. *Friedrich. Kälbern Schafen Pferden, einschließlich Fohlen, Esel, Maul tieren und Mauleseln Berlin, den 10. November ISIS. Die Retchsfieifchstelle, VerwaltungSabtellung. Der Vorsitzende. - Da« Wirtschaftsministerium nimmt Veranlassung, darauf binzuweisen, daß das aus de« Ausla«de in das Zollinland unter Mitwirkung der Zollbehörden eingeführte Fleisch n«r an den hierfür bestimmten veschanftelle« für Auslandsfleisch untersucht werden darf (Reichs-Fleischbeschaugesetz vom 3. Juni 1800, 8 18 in Verbindung mit den AuS- führunasbestimmungen des Bundesrats vom 80. Mak 1802, Abschnitt k). Bel der Einfuhr von beschaupflichtigem Fleisch hat der Verfügungsberechtigte der SingangSzollftelle schriftlich anzumelden, welcher Beschauftelle er die Untersuchung des Fleische« zu übertragen wünscht (Fleischbeschau - Zollordnung vom 8. Februar 1803, 818). Nur dorthin dürfen beschaupflichtige Fleischsendungen zollamtlich abg?ertigt werden. In Sachsen befinden sich Beschaustellen für Auslandsfleisch an folgenden Orten: Zittau, Bautzen, Dresden, Chemnitz, Aue, Leipzig, Blauen i. V„ Zwickau, Riesa und Glauchau. Dre «ch e n, den 12. November ISIS. 873 v v. -SSirtschastS» Ministers««. 12395 zikWgsnlni'ii in Mn ur st.—A. tzneria M. Auf die Reichsflelfchkarte Reihen und 0 erhalten Bersone« über 6 Sabre auf die Marken 1—7 bi» 128 gel Frischfleisch mit Knochen Person«« ««ter S Jahre auf die Marken 1—4 bis 62 «r / oder Knochenbeilage. Großenhain, am 18. November ISIS. 1461 l» v.Die Amtsha«ptma»«schaft. Binker, Ernst Schäfer Nachf., C. A. Schulze, Bezirk«- nnd Consumverein BolkSwohl für Riesa nnd Umgebe G. m. b. H., Mar Mehner, Paul Starke und Wilh. Moritz Berg. Der Brei« beträgt 2,20 M. für 1 Liter. Der Rat der Stabt Riesa, den 14. November ISIS.Fnd. Gemeinde-Sparkasse Gröba. Tägliche Verzinsung in M«n «18Prozent. WtitiWr tkiiiknsm. Sninbucki nniMg. Vermiet«»« von Panzerschrank-Schlietzfächer«. iittUttlM WeicklW w kaickilm (SlieiSnItiin). 8t«iiin«iniS'8inW. Siinlese SMimnismM AMil in M«n «s tzinkni« «g tzmickmi. ' «affenstunocn: Zein Mi« w l-1 W nmittus. Um für die infolge Wohnungsnot vorzunehmende WohnungSteiluna Unterlagen zu erhalten, ist bestimmt worden, daß die einzelnen Wohnungen in den nächsten Tagen von den Mitgliedern des WohnungSauSschuffeS besichtigt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Inhaber einer Wohnung verpflichtet ist, Auskunft zu erteilen und da» Betreten seiner Wohnung zu gestatten, widrigenfalls er sich strafbar machen würde. Weida, am 18. November ISIS. Der vemeindeoorftan». Nachstehende Bekanntmachung der Reichsfleischstelle wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 12. November ISIS. 2682V i-xm WirtschaftSministeriu«, LaudeSlebenSmtttelamt. 12383 Bekanntmachung m der Verordnung Über die Verwendung de» Mehrerlöse» ««» de« Gäule« vo« Schlachtvieh «nd Schlachtpferde« vom 28. September 1818 (ReichS'Gesetzbl. Seite 1714). Auf Grund des 8 2 der Verordnung über die Verwendung des Mehrerlöse« aus den Hauten von Schlachtvieh und Scblacktpserden vom 23. September ISIS (Reichs-Ge- setzbl. S. 1714) werden für die Zeit vom 15. November bl« 14. Dezember ISIS einschließ lich folgende Sätze al« Mehrerlös für den Zentner Lebendgewicht festgesetzt für: Rinder, ausgenommen Kalber 57,— M. Kälber . 105.-M. Schafe 60,— M. Pferde einschließlich Fohlen, Äel, Maultiere und Maulesel . 86.- M. Hiernach betragen der Häute,«schlag, der an de« Biehhalter,« bezahlen ist, und der Anteil, der a« da» Reich abzuführen ist, auf den Zentner Lebendgewicht bet: Rindern, ausgenommen Kälber, je 18,- M. """ . 85.— M. . 20,-M. - 12,- M. ««d A«r»rg»r MchlaU mü> M-ei-er). Amtsblatt Mr die Amtthauptmannschast Grossenhain, da» Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 264. Freitog, 14. Rooember ISIS, abends. I.SY Mart otzw, Zustellgebühr"»« " Abholung 'm» Postschalter vierteljährlich L.IO Mark, monatlich l.7v Wart. Anzeige« sür di» Nummer de« Abgabe tage, sind bis 8 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen «im Gewähr für das Erscheinen an bestünmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 48 nun breit«, 8 mm hohe Brundschrist-Zelk (7 Gilben) 4SPf^ vrtSpret» 40 Ps.- >,<itroub«iü>«r ual, mveilarischer Satz tzü'/. Aufichlaa. Nachweisung»- und DermittelunaSaebühr LV Pf Fest« Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn de» Betrag verfällt, durch Klag- «ingezogeu werden muß ooer oer Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»« und Erfüllungsort: Rima, vierzehntäaig» Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe*. — Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der veförderunaSeinrichtunaen — hat oer Bezieh«: keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aNf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Lanqert Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Soettzestreßr öS. Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hähnrl, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilh«'m Dittrnh, Riesa. Schneeansrverfen. Bei dem eingetreteuen starken Schneefall werden die Wegeba«pfltchtige» de» Bezirk» veranlaßt, die öffentliche« Verkehrswege — gegebenenfalls durch Sebenlaffen eines Schnee pfluges (einfach beraeftellt durch Vorschlägen von Pfosten an daS Vorderteil eines Last- schlittens, sodaß diese einen spitzen Winkel bilden) oder durch Auswerfen — fahrbar zu erhalten. Kann das SchneeauSwfrfen, insbesondere bei «roßen Wehen, nicht sogleich durchge- führt werden, so ist eine Winterbahn — unter gehöriger Dermachung der Abzweigungen von den Hauptwegen und den nötigen Vorkehrungen bei Ueberschreitung von Gräben usw. — abzustecken. Bei Eintritt von La«wetter ist, insbesondere an schneereichen Stellen, das Schnee- auswerfen besonders zu beschleunigen und für gehörigen Abfluß der Wässer durch Frei halten der Gräben und Oeffnen der Schleußen Sorge zu tragen. Großenhain, am 12. November 1818. 835». Die Amtshanptmaavschaft. Nodelsport betreffend. Die Benutzung der öffentliche« Tiraste« zur Ausübung des Rodelfport» kann wegen der damit verbundenen Störung und Gefährdung des öffentlichen Verkehrs im allgemeinen «icht geduldet werden. Erhöhte Gefahr liegt namentlich dann vor, wenn auf andere Wege- strecken einmündende beziehentlich sie kreuzende Straßen hierzu benutzt werden. Mit Rücksicht auf die beginnende kältere Jahreszeit wollen daher die OrtSpolizei- behörden in dieser Richtung das Nötige vorkebren und ihre Dolizeiorgane mit entsprechender Weisung versehen. Etwaigen Uebelständen läßt sich am leichtesten dadurch entaearntreten, daß sür die Ausübung dieses sich al» eine gesunde Körperüdu«« «ad Volksbelustigung 1« frischer Luft darstellende« Sport» rechtzeitig geeignete Oertlichkette« ausfindig gemacht werden — was nicht schwer fallen dürfte —, die mit dem öffentlichen Verkehr nicht in Berührung stehen, und das Rodeln auf sie verwiesen wird. Aber auch hier werden die Polizeibehörden in ausreichendem Grade Maßnahmen zu treffen haben, um UnglückSfällen und sonstigen Unzutriiglichkeiten vorzubeugen. Namentlich wird auch darauf Rücksicht zu nehmen sein, daß der Verkehr mit Rodel schlitten, die mit mehr als zwei Personen besetzt find, beziehentlich mit sogenannten Bobsleighs, Infolge der «rohen Schwere und dadurch gedingten Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge sowohl für die Rodelnden selbst, als sür den übrigen Verkehr und zuschauende Personen leicht gefährlich werden kann und daher in der Regel, wenigstens auf öffentlichen VerkebrSräumrmvöllig untersagt werden muß. Dort, wo Wegeetnmüudungen r«m Rodel« benutzt werden, empfiehlt es sich, diese durch Bestreue« mit Sa«d »der Schlacke« In einen derartige« Zustand zu setzen, daß die Schlitten sitzen bleiben und nicht gefahrbringend auf die anderen Wege auftreffen können. Weiter werden die OrtSpolizetbehörden angewiesen, ihr Augenmerk darauf zu richten, daß die Eisdecke der Wasserläufe «ad Deiche «sw. nicht vor ihrer Tragfähigkeit — ins besondere seitens der Kinder zum Schlittschuhlaufen und zur sonstigen Belustigung — benutzt wird. Großenhain, am 12. November 1918. 886»Die AmtShiüwimmmschaft.
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