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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-01-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192001234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-01
- Tag1920-01-23
- Monat1920-01
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1920
- Autor
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Mesaer G Tageblatt ««v A«r»ts»r («Ibeblatt MI- ÄPtiger). AmtsbtatL ftr die Amtshanvtmannfchaft Vrokenbaln. da- Amtsgericht mid den Rat der Gtadt Riesa, sowie den Nememderat Gröda. 18. Freitag, 83. Januer ISA», «brndS. 73. Jahr«. LasNi.saer Tageblatt erscheint je»N, L«, abend« « Uhr mit «ulnahm« der Sonn, und Festtag«. Veum-new, ««gen Vorauszahlung, monatlich L- Mark ohne Zustellgebühr, de« Abholung am Postschalter monatlich S.lO Mark ohne Postgebühr, «»zeige« für die Nummer de« «uSgabetage« sind bi« 1 Uhr vormittag« aufzugeben und im vorau« zu bezahlen: «in, Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prri« für di« 4? mm breit«. 3 mm hohe Brundschrift-Zril« (7 Silben) 6Ü Pf., Orttprei« S0 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. Nachweisung»- und VerinittelungSgebühr LV Pf. Feste Taris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage ringezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägig« Nnterhaltung«beilag« „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der B«fördcruno»einri«ii..'naen — hat ver Bezieher keinen Anspruch auf Lief'rung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreis««. Motatwn^lnu.*und Berlow Lanaorl «> Ini »rlick>, Ri eia. «aett'etti-a«!« <l». VerantmortUck «Nr Ne!-,'! »n: Nrtbur Hähnrk. Rwsa: kür Anrei-'enieis: 'S'lb«lm Dittri-b, Rie'a. Zum Gebrauche sächsischer Hettauette» und »um Besuche sächsischer Bade- und Luftkurorte sind auch für dieses Jahr Unterstützungen an sächsische Staatsangehörige zu vergeben. Insbesondere können Personen, die einer Kur in Bad Elfter bedürfen, aus die Dauer von SO Däne« 1. halbe Freistelle«, bestehend in freien Bädern, freier ärztlicher Behandlung und Befreiung von der Kurgebühr, und 2. ganze Freistetten, bestehend in freien Bädern, freier ärztlicher Behandlung, Befreiung von der Kurgebübr und in der Unterbringung (s. unten) in eiitem vom Ministerium des Innern bezeichneten Mlethause erhalten. Ganze Freistetten können nur in sehr beschränkter Zahl und nur dann bewilligt werden, wenn der Gcsncksteller einen wesentlichen Beitrag (mlndeftenS 200 M.) zu den Unter- bringnngs- und Berpflegungskosten entweder selbst aufbringt oder von dritter Seite (Wohniitzgrmeinde, Heimatdank, Dienstbehörde) erhält. Die Freistellen werden in der Regel nur für die Zeit vom LV. April bi- S1. Mal oder vom SV. August bis SV. September gewährt. Auster den vorgenannten Vergünstigungen für eine Kur in Pad Elster können nach Befinden auch zum Besuche der übrigen sächsischen Bäder und Luftkurorte Geldunter, stiitzungen bewilligt werden. ' Ob, wie in früheren Jahren, Badeunterstützungen auch sür böhmische Bäder, nament lich für Tevlitz bewilligt werden können, ist noch ungewiß. Näheres wird gegebenenfalls später bekannlgemacht. Die Gesuchsteller haben zunächst ein ärztliches Zeugnis unter Benutzung des vor geschriebenen, von der Gemeindebehörde (Stadtrat, Bürgermeister, Gemeindevorstand) erhältlichen Musters 0 anSstellen zu lasten. Dieses Zeugnis wird vom Arzt ««mittelbar an vt« Gemeindebehörde gesandt. Inzwischen sind die llnterftiitzunasgewche unter ausführlicher Darlegung der Familien-, Erwerbs-, Einkommens- und sonstigen Verhältnisse eigenhändig zu schreiben und möglichst sofort bei der Gemeindebehörde einzureichen. Gesuche, die nach den: 15. März 1920 eingeben, werden nur in AuSnabmefallen berücksichtigt. D e Gemeindebehörden habe» die Gesuche im Sinne der Verordnung des Mini steriums des Inner» an die Kreishauvtmaunschasten vom 31. Dezember 1919 — 543 ivr — zu bearbeiten und nach Beifügung des vom Arzte zugesandten Zeugnisses sofort an das unterzeichnete Ministerium wcitcrzugebeu. Reicks-, Staats , und Gemeindebeamte, sowie deren erwerbslosen Nngebörigen, haben nach wie vor die Gesuche auf dem Dienstwege einzureichcn und das ärztliche Zeugnis selber beizubringcn. damit es dem Gesuch an die Dienstbehörde beigefügt werden kann. Geiuchsteller, die bereits wiederholt unterstützt worden sind, haben keine Aussicht auf nochmalige Berücksichtigung. Dresden, am 15. Januar 1920. ' 36IVL Ministerium deS Inner«. 14984 Ausdrusch und Ablieferung von Getreide. Nachdem die Reichsgetreidestelle im Einvernehmen mit dem Reichskohlenkommissar die erforderlichen Maßnahmen getroffen bat, uni die umgehende Lieferung von Drusch kohlen einschließlich der Kohtenversorgnng der Ueberlandzentralen sicherzustelle», wird auf Grund des 8 5Abs.3 Satz 2 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 vom 18. Juni 1919 lR.G.Bl. S. 525, 535) bestimmt, daß die Besitzer von Getreide, das gemäß 8 1 der Reichs- getreideordnuug für die Ernte 1919 beschlagnahmt ist, ihr Getreide spätestens bis zum IS. März 1020 einschliehlich auszudrcscke» haben. Unmittelbar im Nmchlutz an den Ausdrusch und spätestens bis zum gleichen Zeit punkt ist das Getreide abzuliefern, soweit es nicht nach den bestehenden Vorschriften zur Ernährung der Selbstversorger, zur Fütterung des im Betriebe gehaltenen Viehes oder zur Bestellung der zum Betriebe gehörenden Grundstücke zurückbehalten werden darf. An erkanntes Saatgut und sonstiges Saatgut, zu dessen Veräuherung der Unternehmer berechtigt ist <8 7 der Verordnung über den Saatgutverkehr mit Brotgetreide und Gerste vom 20. Juni 1919 — R.G.Bl. S. 566 —) sowie die von der ReichSgetreideftelle oder vom Kommnnalverband zur Verarbeitung aus der eigenen Ernte des Unternehmers freigegebenen Getreidemcngen bleiben von der Ablieferung frei. Als Besitzer im Sinne dieser Verordnung gelten auch die mit der Verwaltung der Vorräte sür den Eigentümer betrauten Inhaber des Gewahrsams. Soweit einzelne Kommunalverbände für den Ausdrusch und dir Ablieferung des Getreides schon frühere Termine angrordnet haben oder noch anordnen, behält es dabei sein Bewenden. In einzelne«, besonders begründeten AnSnahmrfälle», in denen der Ausdrusch und die Ablieferung bis zum 15. März 1920 auf unüberwindliche Schwierigkeiten stöbt, sind die Kommunalvervände berechtigt, die Frist bis zum Li. Mär» 1020 zu erstrecken. Soll die Fristverlängerung sür ganze Gemeinde« oder Bezirke ausgesprochen werden, so ist hierzu die Genehmigung der Landesgetreidestelle erforderlich. Gesuche auf Verlängerung der AnSdruschfrist über de« Li. März 1020 hinan sind unter eingehender Begründung beim zuständigen ttommunalverband einzureichen, der sie unter gutachtlicher Stellungnahme der Landesgetreidestelle vorznlegen hat. Wegen Feststellung der beschlagnahmten Vorräte nach Beendigung des Ausdrusches bleiben weitere Vorschriften Vorbehalten. Wer den Ausdrusch und die Ablieferung des Getreides innerhalb der vorstehend an gegebenen oder aus Grund dieser Verordnung festgesetzten Fristen schuldhaft unterlätzt, wird auf Grund von 8 80 Nr. 12 der Reichsgetreideordnung für di« Ernte 1919 mit Ge fängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dresden, am 20. Januar 1920. 258 V l, L N, Wirtschaftsministerin«, LanLeSlebenSmittelamt.14985 Die Teta««s-Tera mit den Kontrollnummern neunhundertdreizehn bis eintausend, neun einschließlich ans den Höchster Farbwerken in Höchst a. Main, funfhundertfiebenund- zwanzig bis sünshundertsiebzig einschließlich aus den Behringwerkrn in Marburg sind vom 1. Januar 1020 ab wegen Ablaufs der staatlichen Grwährdauer z«r Einziehung bestimmt. Dresden, am 19. Januar 1920. 181 lv u Ministerin« d«S J»»er«. 14939 Musterung von Stuten betr. Zur Durchführung der durch den Friedensvertrag dem Reiche auferlegten Vieh ablieferung wird feder Brsttzweckselvo« Stute« ««d Stutfoblen aus und innerhalb des Bezirks Großenhain ohne Genehmigung der AmtShanvtmannschast bi« auf weiteres Verbote«. Zuwiderhandlungen werden nach 8 18 in Verbindung mit 8 18 Äbs. 2 der Au«- führungsbeftimmungen des WirtschaftSministerinmS vom 14. d. M., soweit nicht härtere Strafen oder Zwangsstrafen verwirkt find, mit Geldstrafe bis zu 180 Mark oder 14 Tage« Haft bestraft. Großenhain, am 23. Januar 1920. 90 kLI. Die A»tShOu»t«»»»lch«kt. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Fletschermeister« und Viehhändler« Karl Eduard UHU» in Riesa Ist zur Abnahme der Schlußrechnung -es Verwalter-, zur Erhebung von Einwendungen gegen das SchlußverzeichniS der bei der Verteilung zu be rücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht ver- wertbaren Vermögensstücke der Echlufttermt« auf den 10. Februar 1020, bormittaa» «O Uhr vor dem hiesigen Amtsgerichte bestimmt worden. Riefa, den 22. Januar 1920. Da» AmtSaertcht. Auf Blatt 873 des hiesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden die Firma Ferdinand Echmalfuft in Riesa und als deren Inhaber der Kaufmann Ferdt«a«d Tchmalfust in Riesa. Angegebener Geschäftszweig: Agentur und Kommisftoa. Amtsgericht Riesa, den 21. Jannar 1920. Bekanntmachung. SS wird zur Kenntnis gebracht, daß die nach dem Gesetz vom 1. August ISIS neu- zubildende, Schuikommifsion der Oberrealschule i. E. zu Riesa sich aus folgenden Herren zusammemetzt: Bürgermeister Vr. Scheider, Oberjustizrat Heldner. SanitätSrat vr. weck. Feftner, Bankdirektor Romberg, Geschäftsführer Schönfuß, Direktor vr. Streit und Oberlehrer Schumann. Der Rat der Stabt Riesa, am 20. Januar 1920. Rch. Abgabe von Petroleum. In den nächsten Tagen wird das uns für Januar »«gewiesene Petroleum und zwar auf Abschnitt 7 und 8 der grünen BezugSauSweks« je i Liter ausgegeben. Ferner gelangt nochmals für jede« Hansdalt gegen Vorzeigung der LrotauSweiS- karte V, Liter Petroleum zur Ausgabe und zwar auch an di« Inhaber der grünen Bezugs- Ausweise, sodaß letztere im Januar 2'^ Liter beziehe« können. Für den Monat Januar übernehmen den Verkauf: die Geschäfte von Wilh. Moritz Berg, Hermann Göhl, Bezirks- und Konsumverein VolkSwohl für Riesa u. Umg., Mar Mehner, I. T. Mitschke Nächst Wilhelm Pinker, Ernst Schäfer Nächst E. A. Schulze, Starke und Oskar Wurmstich. Der Preis beträgt 3 M. 20 Pfg. für 1 Liter. Der Rat der Stabt Riesa, am 28. Januar 1920. Fnd. fkWIMnpml, tznndlml«s «s WtiMraia Unrbrs di M. Im Gaftbos Merzdorf bet Riesa sollen gegen Barzahlung meistbietend versteigert bezw. verkauft werden: Donnerstag, de« 20. Ja«««r 1020» »an«, »o« O Uhr a«: 40 eichene Stämme bis 80 «« Mittenft, 120 eichen« Klötze (bezw. Staketsäule«) ti» 40 om Mittenst. 200 «scheue Stämme bis 40 «w Mittenst, ISO eschene Klötze bis SO °w Mittenst. 35 erlene Stämme bis 40 «w Mittenst, 18 erlene Klötze bis SO «« Mittenst. 70 Stämme bezw. Klötze Ahorn, Buche, Birke. Linde, Kirschdaum. Rüster. Freitag, de« SO. Januar 1020, vor«», bo« O Uhr a«: 50 r« eichene, erlene re. Nutzscheite be». Knüppel 150 eichene, birkene, eschene rc. Abraum- bezw. Langhaus«». Bedingungen vorher. Verzeichnisse durch Unterzeichnete«. G röba, Elbe, am 22. Januar 1920. Der SeneewdaeorKa«». Ei« Ausgabe der Auslaudssteischkarie« erfolgt Sonnabend, den 24. Januar, von 8—7 Uhr nachmittags bei den Ausgabestellen. Weida, am 2S. Januar 1920. Der 8e«ei»dep»rft«»>. Bekanntmachung. Laut Verordnung des Ministeriums des Innern — LandeSwohnunaSamt — vom 2S. Sept. 1918 (R.G.M.S. 1143), hat die Gemeinde Nünchritz da- Vorvermietuugsrecht. Di« Hausbesitzer werden darauf aufmerksam gemacht, alle freiwerdenden Wohnungen sofort auf dem Gemeindeamt zu melden. Im Unterlassungsfall« tritt Bestrafung ein. Nünchritz, den 22. Januar 1920. Der Gemeiuderat. Truppenübungsplatz Zeithain. Zufolge Verfügung der Kommandantur Zeithain und der AmtSbauptmannschast Großenhain vom April 1902 ist das Suchen und Ausnehmen von MumtionSteilen, die auf dem Truppenübungsplatz einschl. der Wege liegen, verboten und wird nach 88 242 und 291 R. St. G. B. bezw. 88 1—4 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse vom 3. 7. 93 bestraft. Die Kdtr. weist erneut auf obiges Verbot bin. Geschoßtetle und Eprengstücke vom Schießplatz sind Reichseigentum. — DaS Aufheben von Zündern ist überdies mit Lebensgefahr verbunden. Eigenmächtig entnommene Munitionsteile und Eprengstücke sind an die Kdtr. des Truppenübungsplatzes (Schetbendepot) abzufübren. Vor Ankauf und Weiterverwrndung gestohlenen Gutes wird gewarnt. Kommandantur. Auf dem TruppenüdungLplatze Zeithain gelangen Mittwoch» den 4. Februar 1920, vorm. '/,10 Uhr zur Berfteigeruuar Reichsverpflegungsamt, Nebendepot di». Kiste« ««d Kübel, Garilisonverwaitung 1—0 teilige Broefchränkche«. ReichsVerwertungSamt, LandeSftelle Sachsen. Lagerverwaltnug Zeithai«. Oertlichrs ««» Sächsisches. Riesa, den 23. Januar 1920. —* Elternabend. Der Bezirkslrhrerverein Riesa batte am 21.Jan.d.J. zu einem Elternabende im Wettiner Hofe eingeladen, der von etwa 800 Personen besucht wurde. Herr Lehrer Kluge-Leutzsch sprach über da« Thema: Die Nttltche Bildung ta der weltlichen Schule. Er sührte ausr Gegen die weltliche Schule, oder wie mit Unrecht au» gesagt wird, dl« religionslos« Schule wird der Borwurf Erhoben, daß sie kein Ziel, keinerlei Ideal mehr Hape; denn ft« handle nur nach dem Grundsatz«, daß die Kinder so schnell al» möglich zu grlderwerbenden Maschinen gemacht werden. Ferner mir» behauptet, daß «» in Frank reich nur durch de« Moraluntrrrtcht möglich gewesen sei, den Nacheg«da«n» «MWh«» L«r Lehrer atz« »erd« bei Einführung der weltlichen Schule all« Autorität bei den Kindern verlieren; denn er könnte sie nicht mehr genügend beeinflussen. Wenn da« wahr wäre, müßten auch wir gegen die weltlich« Schul« kämpsen. Aber: Auchtnverwelt- ltchen Schule ist die sittliche Erziehung ge- währletftet. Wi, kann da« auch ohne Religionsunterricht erreicht werdens Der alte Unterricht in Religion hatte es sich zu einer wesentlichen Ausgabe gemach», die Gebote der Sittlichkeit (di- 10 Gebote) in den Vordergrund zu rücken. Biele Leute glauben nun, daß die weltliche Schule dies« Gebote beseitigen wolle. Dem ist selbstverständlich n i ch t so. Dann meinen manche, dass au« der Schule die Perlon Jesu verschwinden soll«. Da« geschieht auch nicht, Im Gegenteil, die Person Jesu soll noch immer den Kindern stark in» Her, gelegt werden, nur so, daß wir da« Kirchlich- Dogmatisch« meglassrn. Jesus ist noch immer da» Vorbild. Freilich werden auch noch andere Persönlichkeiten gezeigt werden müssen, um da» Bild eines sittlich starken Menschen von allen Setten darzuftellen. Eine Gefahr ist es immer, Religion und Sittlichkeit in enge Verbindung mit- einander zu bringen. Schon vor längerer Zeit hat der be rühmte Wiener Philosoph und Psycholog Jodl E1914) auf diese Gefahr hingrwiesen, wenn er einmal sagt: .ES gibt hei vielen Leuten, wenn sie älter werden, Zeiten, wo sie an fangen, nachzuprüfen, ob alle» in der Religion Gelehrte richtig ist. Und meist kommen sie dazu, daß ste nicht mehr alle» al» Wahrheit anerkennen können I" Die erwähnte groß« Gefahr zeigt sich darin, daß diese nachdenkenden Leut« zu dem Satz« kommen: Ltztzt sehen wir «in, daß Religion nicht» weiter hat sein wollen, al» daß man un» zu Unter- tanen bat erziehen wollen, daß wir un» beugen sollen unter eine gewisse Herrschaft. v«t de« Abwäg«» »wischen Wahr««.
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