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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192002050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-02
- Tag1920-02-05
- Monat1920-02
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1920
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Riesaer H Tageblatt «nd A«rrl-rr l«dtbIM m» A-M-rr». —Amtsblatt Ülr tte Amtöhauptmamischaft Vroftenhain. bas Amt-aeriät und dm Rat der Stadt Ries-, sowie dm Gemeinderat Trdda. orts bestehende paritätisch zusammengesetzte Schlichtung». AuSsckutz anzurufe». -* Das Opern-Gastspiel „Da» Glöckchen des Eremiten" am Freitag in HöpfnerS Hotel wird vielfachen Wünschen entsprechend erst >48 Uhr beginnen. — Nach dem unbestrittenen Erfolg der „RcgimentStochter" ist das In teresse für dieses zweite Opern-Gastspiel der Pctrenz- Oper sehr groß. Chor und Orchester werben wieder durch Dresdner Künstler verstärkt sein und die Solisten-Besetzuug wird den künstlerischen Anforderungen entsprechend sei». Direktor Petrenz leitet die Aufführung persönlich. —* Vortrag. Am 6. Februar, 4 Uhr nachmittags, hält der Geschäftsführer -eS Gartenbauausschusses beim Lan deskulturrat, Herr Walter Dänharbt, in der Versammlung des Hiesigen Gärtnerveretn» einen Vortrag über „DaS neue Arbeitsrecht". Da Herr Dänharbt ein guter Senner d«S Gegenstandes ist, sei der Besuch der Veranstaltung jedem Fachgcnossen empfohlen. —* Versorgung mit landwirtschaftlichen Maschinen. Im NeichswtrtschaftSmintsterium sand kürz lich eine Besprechung mit Vertretern der landwirtschaftlichen Organisationen und der Verbände -er landwirtschaftlichen Maschtnenindustrie statt, welche di« Deckung de« Bedarfs der Landwirtschaft an Maschinen betraf. Die Organisationen und Verbände werden gemeinsam den Bedarf der Land wirtschaft sestzustellen und die Lieferungen zu sichern suchen. Wenn möglich, soll eine zwangsmäßtge Sperrung der Aus fuhr an landwirtschaftlichen Maschinen vermieden werden. —* Die Landwirtschaftliche Schule zu Großenhain macht in unserem Blatt den Begum des neuen Lehrganges bekannt, der auf Dienstag, den 13. April ds. Js. festgesetzt ist. Rechtzeitige Anmeldungen bei der Schulleitung sind namentlich auch wegen Auswahl einer Unterkunft für den Schüler in Großenhain empfehlens wert. Sehr erwünscht ist, daß tne Schüler nicht zu jung die Schule besuchen. —* Abgrenzung der LandeSftnanzämter. DaS Reichsfinanzministerium hat neuerdings bestimmt, daß der Bezirk der Amtshauptmannschaft Annaberg dem Bezirke deS Landesfinanzamtes Dresden zugeteilt wird. Zum Be zirke dieses Landesfinanzamtes gehören nunmehr vorbehält lich der reichsgesetzlichen Regelung gemäß 8 11 der Reichs abgabenordnung die Bezirke der Krcishauptmannfchaften Bautzen und Dresden, sowie von der Kreishauptmannschaft Chemnitz die Bezirke der AmtShauptmannschaften Atmaberg, Flöha und Marienberg und von der Kreishauptmannschaft Leipzig die Bezirke der Amtshauptmannschaft Oschatz und Dübeln. Der übrige Teil Westsachsen» gehört zUm Be reich« de» Landesfinanzamtes Leipzig. —* DaS Arbeitsgebiet der sächsischen LanbeS-SiedelungS-Gesellschafte». Die säch sischen Ministerien des Innern, der Justiz und das Wirt- schaftsministertum haben in einer Verordnung die Zustän digkeiten ustd das Arbeitsgebiet der Landes-SiedelungS- Gesellschaft „Sächsische» Heim", G. m. b. H., zu Dresden festgelegt. Sie bezeichnen die LandeS-Sie-elnngS-Gesellschaft als ein Siedelungs-Unternehmen im Sinne de» Reichs- stedelungSgesetzeS, die bei der Durchführung der Siede- lungSaufgaben in enger Fühlung mit den ihr angeschloffe nen. örtlichen gemeinnützigen SiedelungSunternehmen zu handeln habe»», soweit sich diese mit der Beschaffung von landwirtschaftlichem SiedelungSland befassen. Die LandeS- siebelungs-Gesellschaft hat da» den gemeinnützigen Siede- lungSunternehmen im ReichsstedelungSgesetz zugeftandene Vorkaufsrecht auf die im Freistaate Sachsen gelegenen land wirtschaftlichen Grundstücke im Umfange von SS Hektar auf wärts, soweit die landwirtschaftliche Nutzfläche unter hun dert Hektar bleibt. Auf Gütern mit einer landwirtschaft lichen Nutzfläche im Umfange von 100 Hektar aufwärts oder auf Teile von solchen Gütern hat dieses Vorkaufsrecht der LandlieferungSverband Sachsen. Wenn ein Eigentümer oder ein Dritter den VorkaufSberechtigten hindert, die diesem -»stehenden Besichtigungsbefugnisse auSzuüben, so kann die Amtshauptmannschaft, in Städten mtt revidierter Städteordnung der Stadtrat, tn deren Gebiet das Grund stück liegt, zur Durchführung dieser Vorschrift di« ihr zu Gebote stehenden gesetzlichen Zwangsmittel anwenden. Die Verpflichtung, Arbeitern Gelegenheit zur Pachtung oder sonstigen Nutzung von Land für Len Bedarf des Haushalte» im Sinne des 8 22 de» Reichsgesetze» zu «eben und di« Zulässigkeit der Zwangspachtung oder Enteignung nach 8 24 deS RetchsstedelungSgesetze» soll von der AmtS- hauptmannschaft nach Gehör deS Bezirk» - Bauern- und LandarbeiterrateS ausgesprochen werden und solange et« Bezirks-Bauern- und Landarbetterrat nicht gebildet ist, soll der BeztrkSauSschuß/gehört werden. —* Erhöhüng der Margartnepretfe. Die Margartne wird hauptsächlich au» ausländischen Rohstoffen hergestellt, deren Preise tnfolge der weiteren Entwertung der deutschen Reichsmark stark gestiegen sind. Der NeichS- wirtschastSmintster hat sich daher gezwungen gesehen, vom IS. Januar d. I. a» den Preis für die tm Inland herge- -ch Oertliches rmd Sächsisches. Riesa, den 8. Februar 1920. —" Einigung über Tariffragen in der Landwirtschaft. In der die sieben Amtshauptmann schaften des Regierungsbezirks Dresden umfassenden Ar beitsgemeinschaft landwirtschaftlicher Arbeitcebcr und Ar beitnehmer ist am Mittwoch grundsätzliches Einverstäno» «iS über den Abschluß eines Tarifvertrages auf die Zeit bis zum 31. Juli 1920 erzielt worden. ES werven drei Zonen geb.ldet. Verheiratete männliche Landarbeiter sol en in der ersten Zone 1,40 Mark, in der zweiten Zone 1,30 Mark, in der dritten Zone 1,20 Mark baren Stunden lohn erhalten. Daneben sollen »re.« Wohnung und ine üblichen gesetzlich zulässigen Deputatoorlefle gewährt wer den, die einen Gesamtwert von 27 Pfg. für die Ueberstunde darstellen. Als tägliche Arbeitszeit waren bereits in der vorhergehenden Verhandlung für vier Monate des Jahres acht Stunden, für drei Monate neun Stunden und für fünf Monate zehn Stunden in Aussicht genommen. Nach dieser Klärung der schwierigsten Tarifpunkte steht zu er warten, daß die in der nächsten Woche sortzusetzenden Verhandlungen zu einem endgültigen Abschlüsse des Tarif vertrages führen werben. —* Beschlagnahmte Lebensmittel. Auf dem hiesigen Bahnhof wurden von zwei Personen aus deren Rucksäcken beschlagnahmt: 75 Pfund ausgelassener Rinder talg. 20 Pfund Butter, 5 Pfund Speck. —* Vorsichtsmaßregeln gegen die Grippe. Da auch im hiesigen Bezirk die Grippe wieder häufiger auf tritt, wird die Befolgung folgender Vorsichtsmaßregeln empfohlen: Personen, die an allgemeiner Mattigkeit, Schwäche, Glieder- und Kopfschmerzen erkranken, müssen sich möglichst rasch zu Bett legen und ärztliche Hilfe erbitten. Um An steckungen n«ch Möglichkeit zu verhüten, empfiehlt es sich, jeden regeren Verkehr mit erkrankten oder krankbeitSoer- dächtigen Personen zu vermeiden und durch allgemeine Körperpflege, besonders durch Reinhalten des Mundes und häufiges Gurgeln sich vor Ansteckung zu hüten. —* Wirtschaftsbeihilfe. Mit der Bitte um Aufnahme schreibt man uns: Auf Grund einer im Oktober vor. Js. zwischen dem Arbeitgeber-Schutzverband Riesa und den hiesigen Angestellten-Verbänden (dem GewerkschastSbund der Angestellten, dem GewerkschastSbund kaufmännischer AngestelltewVerbande und der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten-Verbände. Ortskartell Riesa) bei Abschluß ihres Tarif Vertrages getroffenen Vereinbarung wegen evtl. Ge währung einer WirtschaftSbeihilfe im Januar d. I. batten innerhalb dxr letzten 14 Tage zwischen den beteiligte» Organisationen Verhandlungen hierüber und wegen prozentualer Erhöhung der Gehälter stattgefunden, wo bei eine beide Teile zufriedenstellende Einigung nicht erzielt wurde. Als Aeußerstes bot der Arbeitgeber-Schutzverband der Taristommissio» der Arbeitnehmer ein« Wirtschasts- beihtlfe auf die Zeit vom 1. Januar 1920 bi» 81. Mär» 1920 — zahlbar am 15. Februar 1920 in einer Summe — wie folgt: für Großhandel und Industrie M. 750.— sür verheiratete Angestellte zuzüglich M. 50.— für jede» Kind bi» zum Gesamthöchstdetrage von M. 850.—, M. 500.— sür unverheiratete männliche Angestellte, M. 350.— für weibliche Angestellte; für de» Einzelhandel M. 600.— für verheiratete Angestellte zuzüglich M. 50.— für jedes Kind bis zum Gesamthüchstbetrage von Pi. 700.—, M. 400.— für unverheiratete Angestellte, M. 800.— für weibliche An gestellte. Dieses Gebot lehnte die Tarif-Kommisfion der Arbeitnehmer, da sie di« Verantwortung den Angestellten gegenüber nicht zu tragen gewillt war, zunächst ab, nahm es aber entgegen, um die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Gebotes einer einzuberufenden gemeinschaft lichen Mitgliedrr-Versammlung, welche am Montag abend im Wettiner Hof stattfand, zu überlassen. In Vieser zahl reich besuchten Versammlung erstattete zunächst der Ver treter der Afa, Herr Bauer, Bericht über die gepflogenen Verhandlungen, während der Vertreter de» G. K. A., Herr Honerpeik, al» Notwendigkeit zur Erzielung von Erfolgen auf den Wert der OrganisationSzuaehörigkeit und die Einig keit unter den Angestellten hinwie». In der sich anschlie- tzenden lebhaften Aussprache wurde die Wirtschaftsbeihilfe teil« al» noch zu niedrig angesehen, 1«ilS aber auch zur An nahme empsohlen. Die Abstimmung hierüber ergab die Annahme des Gebotes. Zum Zweck der Verbindlichkeits- erklärung sür den Amtsgerichtsbezirk Riesa wegen dieses Abkommens sind die erforderlichen Schritte beim Reich»- ardritS-Mtnisterium sofort eingelettet worden. Arbeitgeber sowohl, wie Arbeitnehmer werden auf diesen Tarif-Nach- trag aufmerksam gemacht; wegen etwaiger Streitigkeiten au» dem Tarif und diesem neuen Abkommen ist der hier stellt« Margartne auf 14 Mk. für das Kilogramm zu er höhen. Dieser Preis dürfte bis zum 1. April d. I. seine Gültigkeit behalten, weil die bis zu diesem Termin erforder lichen Rohstoffe bereits zur Verarbeitung erworben sind. Der Margarinepreis von 14 Mk. kann noch als niedrig be- zeichnet,werden, wenn man bedenkt, daß die fertig aus dem Ausland eingcführte Margarine 30 Mk. bas Kilogramm kosten würde. Nur infolge der rechtzeitig mit dem Aus lande getätigten Abschlüsse war es möglich. Margarine ohne NeichsMschüsie zum Preise von 14 Mk. für das Kilogramm ab Fabrik abzugeben. * —* Neue Verordnung über Höchstpreise. Die jetzt geltenden Höchstpreise basieren auf dem Gesetz vo« 4. August 1914. das für die Dauer des Krieges erlassen wurde. Das gleiche Gesetz ermächtigte -en BundeSrat, den Zeitpunkt seines Außerkrafttretens zu bestimmen. Nach der jetzt erfolgten Ratifizierung des KriedensvertrageS erschien es zweckmäßig, sür die Höchstpreise, deren generelle Auf hebung bei der jetzigen Wirtschaftslage noch nicht in Frage kommt, eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen. Dies ge schieht in dem Entwurf einer Verordnung über Aenderung des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, den das NeichSwirr- schaftsministerium dem Neichsraö jetzt vorgelegt hat. Neu in dieser Verordnung ist, -aß die Reichsrcgierung auch für andere Gegenstände als solche des täglichen Bedarfs Höchst preise sestketzen kann. Soweit die Reichsregierung und ihre Organe keine Höchstpreise festgesetzt haben, werden die Lan- deszentralbehörben zur Festsetzung von Höchstpreisen er mächtigt. —* Zündholzpreise. Tie Mitteilungen auS dem NeichSwirtschastsministerium schreiben: lieber die zurzeit in Deutschland gültigen Preise sür Zündhölzer herrscht in weitesten Kreisen Unklarheit. Namentlich hat die zu er hebende Abgabe von SSO Mk. für die Kiste Streichhölzer in Kreisen deS Kleinhandels und der Verbraucher eine gewisse Unruhe hervorgerufen, die auch in einer Anfrage ans der Nationalversammlung ihren Niederschlag gefunden hat. Die derzeitige Lag« ist derart, daß im Jnlande jetzt infolge des Kohlen- und Rohstoffmangels nur etwa 60 Prozent des Bedarfs an Zündhölzern hergestellt werden können. Der Nest muß aus dem Auslande etngeführt werden. Während die deutschen Zündhölzer zu 0,99 Mk. je Paket zu zehn Schachteln im Kleinverkauf lieferbar sind, muß die aus ländisch« Ware infolge der Valuta 2 Mk. kosten. Tie Fest setzung zweier verschiedener Preise hätte erfahrungsgemäß dazu geführt, daß die Preise sür inländische Zündhölzer die der ausländischen erreicht haben würden. Um das zu ver hindern, ist tm Einverständnis mit der Industrie, dem Grotz- und Kleinhandel die Festsetzung eines mittleren Preise» augeorbnet worden, der augenblicklich 1.30 Mk. daS Paket zu 10 Schachteln gleichmäßig für inländische und ausländische Zündhölzer beträgt. Zur Durchführung dieses Preises haben die deutschen Zündholzfabrtken von dem für ihre Zündhölzer erzielten Mehrgewinn eine entsprechend« Summe al» Umlage in eine „Ausgleichskasse" abzuführen, so daß die teureren ausländischen Hölzer entsprechend ver billigt werde« könne«. Eine Umlage oder Abgabe an die Regierung wird nicht erhöbe«. ^SitznngdeSEisenbabnrateS. Am 7. Febr. wirdfln Dresden eine Sitzung des der Generaldirektion d«r Sächsischen StaatSeisenbahnen beigeordneten Eisenbabnrates stattfinden, in der in der Hanptsache Mitteilungen über die mtt der Verreichlung der Sächsischen StaatSbabnen zusam menhängenden Verkebrssragen und über die geplanten wei- teren allgemeinen Tarifzuschläge gemacht werden sollen. —* Da» Kohlenvorkommen bei Dahlen. Da« sächsische Finanzministerium bezw. das Beraamt Frei berg sind noch mit der Prüfung der Frage beschäftigt, in- wieweit das neuerdings wieder feftgrstellte Kohlenvorkom men bei Dahlen mit zur Brennstosfversoryung der sächsischen Bevölkerung herangezogen werden könnte. Geologische Untersuchungen haben ergeben, daß die in der Umgebung von Dahlen lagernden Braunkohlen in einer Tiefe von durchschnittlich 20—40 Meter unter der Erdoberfläche, teil weise schon 15, teilweise aber auch 60 nnd mehr Meter unter der Erde tn einer durchschnittlichen Dichte von 7 bi» 9 Meter vorkommen. Eine Gewinnung im Tagebau ist nicht möglich, weil da» Flöz zu tief unter der Erde liegt und selbst «ine zu geringe Tiefe und Ausdehnung hat. Die Kohlen müßten also im Tiefbau gewonnen werden. Sie haben etwa die Güte der Bitterfelder Kohlen, di« weniger wert sind als die Borna» Braunkohlen. Nach der Schätzung des Leipziger Geologen Dr. Gardert beträgt die Ausdeh nung der Kohlensetdrr etwa 180 Hektar und es würden etwa 70 Jahre lang, jedes Jahr 10000 Waggons Kohlen gefördert werden tonnen. Bei der allgemeinen Kohlen knappheit wär« die Förderung der Dahlener Kohle von großem Wert, es ist aber fraglich, ob der Staat, der jetzt da» alleinig« Recht der Förderung von Braunkohle hat, von sich au« eine Grube ausmachen wird. Der Stadtge meinderat zu Dahle» und di« Amtshauptmannschaft haben sich deshalb an das Finanzministerium mit der Aakmv 29. Donnerstag, S. Februar 1929, abends. 73. Jahrg. La» Riesaer Tageblatt erscheint jede« To» abend» S Uhr mit AuSnahm« der Sonn- und Festtag«. vezngSpret», g«g«n Vorauszahlung, Monatlich 2.— Mark ohn« Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich 2.10 Mark ohne Postgebühr. Anzeige« sür die Nummer des Ausgabetage» sind bis 9 Uhr vormittag» aufzlweben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 mm breite, S mm hohe Grundschttft-Zeile (7 Silben) SO Pf., OrtSprei« SO Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz SO'/, Ausschlag. Nachweisung-- und Vermittelungsgebühr SO Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zählung«, und Erfüllungsort: Niefa. Vierzehntögig« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an ver Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen dr« Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung d-4 Bezugloeeiser. Noinkiiwisf"',.,» ,,„k - Lanners Winterii>6N>e«n. e 5g Beranewort'i-H kür Redaktion! Artbur Häbnel. N'-ta' ,ii>r Iln-e'-enk-il- WUb? sni 'ttei-b. Riek„. Butter und Margarine betr. 1. Abschnitt S gültig vom 9.-15. ll. 1920, darf nur mtt einem Achtel Stückchen Butter beliefert werden. 2. Die Verioraungsberechtigten erhalten gleichzeitig noch IVO gr Margarine (Selbstversorger nicht). Großenhain, am 4. Februar 1920. 181 t kV. Der Kommuvalverband. Abgeschnittene Butter- und Quarkmarken dürfen von den Verkaufsstellen keinesfalls angenommen und beliefert werden. Belm Ablebe« eines Versorgungsberechtigten find all« Lebensmittelmarken unbe dingt zurückzugeben. Großenhain, am 8. Februar 1920. 181«iv. Der Kommunalverbaud. »" Unter den Pferden von M. Gütte in Spansberg ist der Ausbruch der RSnde bezirkStirrärztlich feftgeftellt worden. Großenhain, am 4. Februar 1920. 416»kl. Die AmtShanptmannschast. Lebensmittelmarken betr. ES wird erneut darauf hingewiesen, daß den Anträgen auf Ersah verlorengegangener Lebensmittelmarken nicht mehr entsprochen wird. Die Hansbaltungsvorstände haben daber für sorgfältigste Aufbewahrung der Marken zu sorgen und sie nicht unzuverlässigen Personen anzuvertrauen. * Die im biefiaen Äemeindebezirk wohnhaften versorgungsberechtigten Personen werden biermit darauf hingewiejen. daß die Ausgabe von Lebensmittelkarten m de» einzelnen Ausgabestellen infolge der Unzuverlässigkeit der Kinder nur noch an Erwachsene erfolgt. Weida, am 3. Februar 1920. Der Gemeinde»»,stand.
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