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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-02-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192002100
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-02
- Tag1920-02-10
- Monat1920-02
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1920
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Mesaer H Tageblatt Dienstag, 10. Februar ISSN, abends rs. Jahr«. . ««d Anzet-rr <«U>tdM mir AuMerj. Amtsbtcrtt -NL7".r«L- ftr die AmtSbauvtmannschaft Mro^enbnin, b«e Nmtea«ri<bt und den Rat der Stadt Mesa, s»n><e den Nemebiderat Mil». »3. La« Messer Tageblatt erscheint irseu Lag abend« S Uhr mit Aurnahm« der Sonn, und Festtag«. Pezugspreis, «egen Vorauszahlung, monatlich 2.— Mark ohn« Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich 2.10 Mart ohne Postgebühr. Anzeigen sür di« Nummer de« Ausgabetage« sind bis 2 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für oa« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sür dir 4» mm breite, S mm hohe Grundschrift.Zeil« (7 Silben) «0 Pf., OrtSpreiS SO Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sa», -0°/, Aufschlag. Nachweisung», und BermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag versällt, durch Klage einaezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an ver Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebes der Truckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aut Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ri^ar'onähri"* und Ver'o-" L o n n er k M i n »»r l ir*'. R ' e ' a. V?rantniarM-h >ür R.da'tton: Arthur <°>ädnel. M'la' ''sn'eia-ut-,!- üü>!be lm itri.h. R'c>'a. i. i-üll!-. > > "VN".»'» "1 Bekanntmachung, die Zuckerkarten der Reihe 15 betr. I Die Mittigkeit der Zuckerkarten für den lausenden VersoraunaSzeitranm (1. November 1919 bis 12. Februar 1920, Reihe 1b) erlischt mit dem 12 Februar INS«. Nach diesem Zeitraum darf ans Zuckerkartem BezugSkarten und Ergänzungskarten der Neide 1b Zucker im Kleinhandel nicht mehr abgegeben werden. Die Bezugs- und ErgänznngSkarten der Reibe 1k und etwa noch im Verkehr befind liche BezngSausweise dieser Reihe sind bis sväteftenS zum SV. Februar 1020 durch die Mitglieder der Znckernerteilnnasstelle an diese einznreichen. Wegen der vom Wirtschaftsministerium, Landesledensmittelamt. ungeordneten Nach berechnung der am 12. Februar 1920 in den Händen deß Handels befindlichen Bestände ist ans rechtzeitige Ablieferung der Karten besonders zu achten; verspätete Einlieferungen können bei der Nachberechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Dresden, den k>. Februar 1920. 110VI, zio Wirtschaftsministerin«, Landeslebensmittelamt. 1K741 Bekanntmachung die Zuckerkarten der Reihe 16 betr. Ab 13. Februar 1920 gelten im Freistaat Sachsen die Zucker- und Bezugskarten der Reihe 18, die auf ö Mund Zucker lauten und zur Deckung des Bedarfs für die Zeit vom 18. Februar bis 29. Mai 1920 bestimmt sind. Die Karten sind in der bisherigen Weise ausgestaltet und wiederum aus Wasser zeichenpapier (Rankrnstreisen) gedruckt, um Fälschungen und Nachdrucke zu verhüten. — ES wird besonders darauf hingewiesen, daß diesmal durch die Verwendung eines besseren und besonders für diesen Zweck angeiertigten Papieres daS Wasserzeichen Mankenstreifen) besonders gut kenntlich und somit sedernian» in der Lage ist, sofort die Echtheit der Karten nachzuprüfen. — Die Annahme falscher Karten kann den Ausschluß vom Zucker handel wegen Nnzuverlässtgkeit und Bestrafung nach sich ziehen. Zuckerkarten (nickt Bezugs- und ErgänznngSkarten) der Reihe 16 dürfen nur bis znm 4. März 1920 zur Belieferung angemeldet werden, da für die spätere Zeit nur noch Ergänznugskarte» zur Ausgabe gelangen. Die von den Zuckerhändlrrn vereinnahmten Bezngsausweise, Bezugs- und EryänzungSkarten der Reibe 18 sind jedesmal mit größter Beschleunigung, spätestens aber innerhalb 14 Tagen nach Empfang an die Lieferanten weiterzugeben. Da die Nichtbeachtung dieser Vorschrift erhebliche Stockungen in der Belieferung zur Folge haben kann, wird gegen säumige Einlieserer gegebenenfalls durch Ausschluß vom Zuckerhandel eingeschritten werden. Erneut wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Zuckerkarten mit Namen, Wohnort des Inhabers und mit dem Stempel de« Kleinhändlers zu versehen sind. Karten, die diesen Erfordernissen nickt entivrecken, dürfen nickt angenommen werden. Die Zucker- verteilungsstelle wird künftig derartige Karten nickt mehr einlösen. Jede Einsendung von Karten hat unter „Emschreibeu" oder mittels Wertpaketen zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen wird im Falle des Verlustes kein Ersatz geleistet. Lurcklochte Karten gelten als entwertet und dürfen nickt mehr beliefert werden. Ergänzungskarten ohne Zeit- und Reihenangabe und ohne den Stempel des aus gehenden Kommunalverbandes oder der sonstigen Ausgabestelle sind ungültig. Die An nahme solcher Karten ist unzulässig und strafbar. Dresden, de» 9. Februar 1920. 111 Vlo Wirtschaftsministerin«, LanbeSlebenSmittelamt. 15742 Bekanntmachung die Kuudenverzeichnifte der Vanke« und Sparkassen betr. Als Finanzamt im Sinne von 8 189 Ablatz 1 der ReickSadgabeuordnung, bei dem die öffentlichen und privaten Banken-und Zweigniederlnssnnaen von Banken ibr Kunden- Verzeichnis einznreichen haben, kommt in Sachsen dieieniae BezirkSsteuereinnahm« in Be tracht, in deren Bezirk sich dir Niederlassung der Dank befindet. Unter Bezugnahme hierauf werden sämtliche Bgnken n. s. w., die im Stenrrbezirke Großenhain ihren Sitz oder eine Zweianiederlastnng naben, aufgefordert, ihren Bedarf an Vordrucken für die Knndenver- »eichnisie gemäß 8 6 der Verordnung vom 27. Januar 1920 über Erleichterungen der Anzeigepflickt nach 8 189 der Reichsabgabenordnung (N. G. Bl. S. 126) sofort hier anznmelden. Großenhain, am 9. Februar 1920. Die Beztrksfteuereinnabme. Lebensmittelverteilunq. Es kommen zur Verteilung vom Freitag, den IS. Februar 1020 ab 1. auf Abschnitt 113 der grauen und gelben Nährmittelkarte l 250 er Kartosfelsnppe mit Mähren oder Weißkohl. Hierzu wird zur Verbesserung eine Beilage mit ansgcgeb?». 2. auf Abschnitt 113 der roten Nährmittelkarte l 250 xr Zwieback, grünen „ l 250 xr Zwieback, 3. aus Abschnitt 94 der gelben Warenbezugskarte m 50 gr Auslandsmarmelade. Dir Entnahme hat bis spätestens den 17. Febrnar INS« zu erfolgen. Nock diesem Zeitpunkte, n»d zwar bis spätestens den 22. Februar 1020, kann die Auslandsmarmelade frei abgegeben werden. Hiernach baden die Verkaufsstellen die Bestände frstzustellen und sofort und läng stens dis zum 24. Februar 102V an Herrn Kommissionsrat Ernst Bitte in Riesa zu melden. Später eingehende Meldungen werde« bei etwaiger Zurücknahme der Marmelade nicht berücksichtigt. Ter Preis beträgt für Kartoffelsuype mit Möhren 1.74 M. für das Pfund, „ „ Weißkohl 1.6« „ . „ Zwieback —.65 . „ '/.-Psund-Vakrt. Zwiebackbruch 1.— „ ',,-PiunL-Paket, Auslandsmarmelade 4.60 „ . das Pfund. Die Abschnitte 113 der grauen, roten und grünen Nädrmittelkartr I, sowie Der gelben Warenbezugskarte lil sind ungezählt und «»gebündelt bis spätestens den IO. Fe bruar 102V an di« Unterverteilungsstelle einznreichen. Tie UntrrvcrteilniigSstclle bat die Abichnitte gesammelt bis spätestens de« 21. Februar 102V an die Amtshaupr- mannsckast einznsenden. Die Abschnitte 113 der gelben Nährmittelkarte I sind direkt bis spätestens den 1V. Febrnar 102V an Herrn Kommissionsrat Ernst Bilke in Riesa rinzusenden. G r o ß e n h a i n, am 9. Februar 1920. 107 o Ili. Der Kommunalverband. Tie Ausgabe der Zuckerkarten erfolgt Mittwoch, den 11. Februar von 5-7 Uhr nachmittags bei den Ausgabestellen. Weida, am 10. Februar 1920. Ter Ecmciudevorstasd. Die Ausliesenmgsfrage. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten beschäf tigte sich gestern nachmittag mit -er Auslieferungsfrage. Zum Schluffe der Verhandlungen, die wie alle Sitzungen dieses Ausschusses streng vertranlich waren, faßte der Vor sitzende Scheidemann das Ergebnis der Verhandlungen fol gendermaßen zusammen: „Unbeschadet mancherlei Ans- slellungen im einzelnen stelle ich fest, daß der Ausschuß sich in der Auslieferungsfrage einverstanden erklärt mit dem bisherigen Verhalten und den vorgesehenen Schritten der Negierung. Der Ausschuß erwartet, daß er vor weiteren entscheidenden Schritten der Regierung so rechtzeitig berufen wird, daß er Stellung dazu nehmen kann." In der Sitzung nahm der Minister des Aeutzeren Müller zweimal das Wort. Er kam zu dem Ergebnis: „Es kann angedrohf werden, was will; wir sind physisch außerstande, auszuliefern." In der Aussprache ging seinen besonderen Weg nur der Unab hängige Cohn, der auch als einziger bereits im Besitze der Auslieferungsliste war. Er teilte daraus u. a. mit, daß Herr von Bethmann nicht wegen Verletzung der belgischen Neutralität, sondern wegen der Verantwortung für die Deportationen belgischer Funktionäre verlangt wird. Mit allen Zeichen der Entrüstung verlas er, daß Generalfeld marschall von Mackensen durch seine Soldaten 15 Tage lang Belgrad habe plündern lassen und deshalb zur Bestrafung verlangt werde. Für Herrn Cohn ist, so heißt eS tn einem Bericht der „Leipz. N. N.", das ganze nationale Empfinden etwas künstlich Konstruiertes. Er begriff deshalb auch nicht, weshalb Las deutsche Volk Wert darauf lege, die Aburtei- lnng durch seine eigenen Gerichte erfolgen zu lassen. Für seine ganze Geistesrichtung ist eS aber doch bezeichnend, daß Cohn Herrn Noske aus einem gemeinsamen Früb mit dem englischen Geschäftsträger und deffen Militär attache einen Borwurf konstruiert«, weil dadurch der alte Fehler der deutschen Politik, der Versuch, unser« Gegner zu entzweien, wieder ausgenommen werd«. Eine deutsche Gegenliste. Die deutsche Regierung trägt sich nach amtlicher Meldung mit der Absicht, «ine Gegenliste von Verbrechen zu überreichen, die während des Krieges von feindlicher Seite gegen Deutsch« begangen worben sind. Das brntsch, belgische Finanzabkommen ungültig. Tn Belgien trotz seines gegenteiligen Versprechen-, eine AuS- lieferungSliste nicht aufzustellen, diese nunmehr doch über reicht hat, ist da- sog. Markabkommen mit Belgien Hin fällig geworden. Die Nationalversammlung wird, wie ver- lautet, das Abkommen nicht ratifizieren, und der Minister des Aeußern, Müller, Hat die belgische Regierung bereit verständigt. daß Deutschland da- Finanzabkommen nicht mehr anerkenne. Die Vegründnng der Anklage geaen die deutschen Heerführer. Von zuverlässiger Sette wird mitgeteilt: Der französische Teil der AuSlieferungSlifte ist außerordentlich umfangreich. Er enthält nicht nur die Angaben der Ans- lirfernng-aründe, sondern auch »inen großen Teil de- Be- welsmaterial«, welche« di« französische Reaiernna aeiammelt hat. Aufgefundeae deutsch« Armeebefehls. Aussagen »an Kriegsgefangenen und abgeiangrne Soldatenbriefe, iowie die Aussagen der Bevölkerung der seinerzeit besetzten fran zösischen Gebiete, befinden sich in den Anlagen der Aus- lieserungsliste. Die Anklagen gegen eine Anzahl deutscher Heerführer, so vor allein gegen Gencralfeldmarschall v. Hin denburg und General Ludendorff sind sehr allgemein ge halten. Gegen den Grueralseldmarschall v. Hindenburg wird vor allem eine Unterredung vorgebrackt, die er im ersten Kriegsjahre mit einem Berichterstatter eines Berliner Blattes gehabt hat. Weiter wird ihm vorgeworfen, die Verwüstung des SommegebieteS »irlbcwußt herbeiaeführt zu haben. Gegen den General Ludendorff wird ein Armee befehl zitiert, in welckem es heißt, daß die französische Be völkerung zu den Arbeiten berangezogen werden muß und daß kein französisches Mädchen weniger arbeiten darf, als die zurückgebliebene Bevölkerung Dentscklands. Besonders umfangreich gestaltet fick das Anklagematerial gegen den ehemaligen deutscken Kronprinzen und gegen den Kron- Prinzen Rupprecht von Bayern. Der deutsche Kronprinz wird für die planmäßige Zerstörung einer ganzen Reibe von Dörfern verantwortlich gemacht, außerdem werden ihm kriegsgerichtliche Urteile voraeworfen, sowie die Plün derung von Charleville und M-zi-reS. In der Anklage gegen den Kronprinzen Rupprecht von Bayern bildet den wesentlichsten Bestandteil ein Armeebefehl, in welchem der Kronprinz feine Truppen angeblich ausforderte, keine engli schen Gefangenen mehr zu machen. Weiter werden gegen ihn Aussagen der Bevölkerung von Cambrai und KriegS- gefangeuenauSsagen bervorarhoben, aus welchen angeblich deroorgehen soll, daß er der Urheber des Brandes von Cambrai gewesen ist. Frldmarschall Mackensen wird von Rumänen und Serben gefordert. General Kluck wird sür Todesurteile gegenüber französischen Bürgern in S«nlis verantwortlich gemacht. Der General Zöllner wird als der geistige Urheber der Deportation aus Lille bezeichnet. Der Großberzoa vonSeffen wird beschuldigt, für die Plünderung des Schlosses Moyencourt verantwortlich zu sein. Groß, admiral von Lirpitz steht wegen uneingeichränktrn U-Boot- Krieges auf der englischen AuSiieferungSliste. Der angefordrrte Graf Bernstorff ist nicht mit dem Botschafter identisch. Ebenso ist ein Herr von Trotha, der auf der Liste steht, nicht der Admiral von Trotha, und der dort genannte Herr von Hantel nicht der UnlerftaatS- jekretar, sondern ein Oberleutnant. Der bentsche Standpunkt. Zu den verschiedenen erörter ten Frag«» der Möglichkeit eines Kompromisses in Sachen der Auslieferung wird nach der „Deutschen Allgemeine» Zeitung" an unterrichteter Stelle erklärt, daß die deutsch« Negierung ihren Standpunkt tn der Note vom SS. Januar fest umschrieben habe. Eine Ueberschreitung der dort gezog«. nen Grenzen sei unmöglich. Unmöglich sei auch der Vor schlag, das Gericht in Köln einzusetzen. Damit würden die Angeklagten tn die Gewalt der Entente kommen. — Das Blatt erhebt allerschärfsten Protest gegen den Vorbehalt der veglettnote, wonach die alliierten Regierungen die Verbre chen derjenigen nicht zu amnestieren beabsichtigten, die in den betgrfügten Aste» «ich» einbegriffen sind. Das Auslieseruugsmaierial dem Oberreichsanwalt zur Prüfung übergebe«. Wie gemeldet wird, ist dem reichsanwali aus Grund der Auslieferungen,>.e das Ma terial zur Prüfung vorgelegt worden, od es ausreichend ist, um einzelne Anklagen gegen deutsche Lraatsangcdl rige hin reichend zu substanziieren aus Grund des vrn der Nanvnal- versammlung vor einigen Wochen angenommenen Gcfttzes. Die Haltung Englands. Das Ncutersche Büro meldet: Die durch die Auslieferungsliste entstandene tz'age. beruht auf einem Mißverständnis. England hatte keine Einsicht in die französischen nnd belgischen Listen genommen. Von einer plötzlichen Aenderung der britischen Ansicht kann leine Rede sein. Es handelt sich jedoch darum, daß England in Zusam menhang mit Listen gebracht nmrde. die es nickt gesehen hatte. Der Besuch des LordkrnzlerS und deS Altoruen- General in Paris hatte zur Folge, daß die Angelegenheit vollständig geklärt wurde. Eine Abänderung der britischen Liste hat nicht stattgefunden. Die Listen werden Gegenstand eines Gedankenaustausches zwischen den Alliierten und den Deutschen sein muffen. — Der Londoner Korrespondent deS Pariser „Journal" berichtet, was die Haltung Lloyd Georges tn der ÄuSlieferungSfrage anbetrefse, sv erkläre seine Um gebung, daß er keineswegs die Absicht habe, von seinem Entschluß, von Deutschland die Erfüllung des Friedensver- trageS zu verlangen, abzugehen. Men sage, der Zweck der Reise Lord BirkenheadeS sei nicht gewesen, den Alliierten mttzuteilen, daß eine Aenderirng in der Ansicht deS Premier ministers vor sich gegangen sei, sondern nur. daß das eng lische Kabinett nicht die Einzelheiten des Deutschland ge stellten AuSlieferungSverlangenS geprüft habe und daß mau nicht vorauSsehen dürfe, daß grundsätzlich alle Kräfte des britischen Reiches in die Wagschale geworfen würden, um hcrbeizuführen, daß den Wünschen -er Alliierten Folge ge geben werde. Die englische AuSliesernngSlifte. Renier meldet, daß die Alliierten sich über die Neberqabe der Liste vollkommen einig seien, daß aber jedes Land seine eigene Liste auiaestellt bade, di« mit der Liste der übrigen Länder garnichiS zu tun hätte. Unter den Personen, die Großbritannien verlangt habe, weil sie Befehle des rücksichtslosen Uboot- kriege« auSgesührt hätten, befinden sich 7 Admirale, von Tirpitz, non Capelle, Bachmann, von Srlcur, Hippel, von Müller, Bebncke. Kapitän Kiesewetter werde verlangt, weil er das Schiff „Clenart Castle" am 26. Februar 1918 nnd Leutnant Patzig, weil er das Hospitalschiff »Llandovery Castle" am 2. Mai 1918 versenkt habe, weil sie britische Schiffe ohne Warnung versenkt hätten 3 Kapitäne: wegen der Versenkung anderer britischer Schiff« 13 Ubootkomman- danten; als verantwortlich kür die Verurteilung de» Kapi täns Fryatt der Admiral Schröder und KriegSgerichtSrat Zapft; wegen der Bombardements der unbefestigten Städte West-Hattlepool, Searbourg und Witbly dir Admirale von Tirpitz, Bebncke. Müller und Jnaenohl; wegen der Angriff« auf nicht befestigte britische Städte durch Luftschiffe und Flugzeuge Linnarz, der Kommandeur der Luftschiffe, dtp London am 13. Mai 1916 bombardiert haben. »»»
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