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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.03.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-03-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192003026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200302
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200302
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-03
- Tag1920-03-02
- Monat1920-03
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.03.1920
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Riesaer H Tageblatt «rrd Anxrrgrr («bedlM m» A«^ig«). «EonftGW, «0Pl»G» «oj». fförnnrs »dr M) Amtsblatt P»ftsche««n»r Wtz^, «eokeff, »i«s« »«. «, ftr die Amtshauptmannschaft Mrostenhaln. da» AmMericht^mddenRatderStadtMesa, sowie den Gemeinderat GrvV«. SV. Lirnstap, 2. Mirz 1820, avr«»s. 73. Jahr«. Las Nceiacr Lageiitau «»;ch«>ul irdc« La» abends '/,v Uhr mir Ausnahme der Sonn- und ^cniage. vtjU»Sprci», gegen Vorauszahlung, monatlich 3.— Mart ohne Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich 8.10 Mark ohne Postgebühr. Anzeige» für die Nummer des Ausgabetage» sind br» S Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei» für die 48 mm breite, S mm Hohr Grundschrift-grile (7 Silben) 80 Pf., OrtSpreis 70 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz 5ü"/„ Aufschlag. Nachweisung«- und VermittelungSgebühr 8V Pf. Hefte Tarts«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzrhntägig« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebes der Truckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Motationrdrnck und Verlag: LangerörWinterlich. Riesa. Geschäftsstelle: G«etileftraste KD. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel. Riesa: für Anzeigenteil: Wilhe lm Dittrrch, Riesa. ^... -- — -rri—i—s 6. Nachtrag zur Verordnung vom 18. September 1919 (168OVk-»lV) über die Kartoffelversor»««» im Wirtschaftsjahr 1919/20 — Sachs. StaatSzritung vom 16. September 1919 Nr. 212 —. Zn Punkt 1: Durch Verfügung des MeichSwirtschaftSminifteriumS ist die bisherige Kartoffelration von 7 Psd. vom 1. März 192» ab auf 5 Psd. für Kopf und Woche herabgesetzt worden. Zu Punkt 3 Abs. 6 und »nm 2. Nachtrag vom 3. 11. 1919: ES haben infolgedessen Erwachsene mit dem ans Abschnitt 3 der Landeskartoffelkarte bezogenen Zentner bis zum 16. Mai 1920 zu reichen. Zn Punkt 3 Abs. 4: Der Abschnitt 6 der Landeskartoffelkarte wird zur Belieferung mit einem halben Zentner freiaegeben. Mit dem in dieser Weise bezogenen halben Zentner haben die darauf eingedcckten Personen dis zum Ende des WirtschaftSfahreS zu reichen. Zu Punkt 5 Abs. 2: Der Preis für den Einkauf auf Landeskartoffelkarte unmittelbar beim Erzeuger be trägt 8,25 Mk. für den Zentner. Hierzu treten noch di« im 5. Nachtrag vom 24. Dezember 1919 — Sächs. Staatszeitung vom 27. 12. 19 Nr. 29« — ano,führte Auf- bewahruiigsgebNhr von 2,75 Mik. und Preiszuschlag von 2,50 Mk. für den Zentner. Dresden, den 28. Februar 1920. 385 v i,»kV Wirtschaftsministerin«, LandeslebenSmtttelamt. 16492 WMeWiAWiüTHWWMMAAmWiNiWiN Auf Grund des 8 22 Abs. 1 des Gesetzes über eine Kriegsabgabe vom VermoaenS- zuwackse werden hiermit all« Personen, deren Vermöaen slch seit dem 1. Januar 1914 bis 39. Juni 1919 nm mindestens «99« Mark erhöht hat, im Bezirke des unterzeich. ncten Finanzamts (Bezirksstenereinnnhme) aufgefordert, ihre Steuererklärung nach dem vorgeschriebeneil Formular bis spätestens znm LS. März 1929 schriftlich oder mündlich vor dem unterzeichnete» Finanzamt (Bczirkssteuereinnahme) abzugeben und hierbei zu versichern, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auck wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugcgangen ist. Auf Verlangen wird jedem Pflichtigen das vorgeschriebene Formular von beute ab in der Kanzlei des unterzeichneten Finanzamts und bei den Gemeindebehörden kostenlos verabfolgt. lieber sämtliche Punkte des Vordrucks ist eiue Erklärung abzugeben. Nichtzutreffen des ist zu durchstreichen. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angabe» in der Steuererklärung sind in den 88 27, 28 des Gesetzes über eine Kriegsabgabe vom Ver- inögcntzzuwackse mit Geldstrafen und gegebenenfalls mit Gefängnisstrafe bis zn fünf Jahren und mit Verlust der bürgerliche» Ehrenrechte bedroht. Auch eine fahrlässige Zuwidkr- handlnilg ist strafbar. Unrichtige Angaben erstattet auch derjenige, der Punkt« des Vor drucks durchstrcicht, obwohl er eine Erklärung hätte abgeben sollen. Unvollständig ist die Erklärung auch dann, wenn der Vordruck ganz oder teilweise nicht auSgefttllt wird. Die Prüfung, was steuerpflichtig ist und was nicht, steht dem Finanzamt, nicht dem Abgabe pflichtigen zu. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Wer die Frist zur Abgabe der ihn, obliegenden Steuererklärung versäumt, wird mit Zwangsgeldstrafen zu der Abgabe angehalten, auch hat er einen Zuschlag der geschuldeten (steuer verwirkt. Groben Hain, am 1. März 1920. DaS Finanzamt (Bezirkssteuereinnahme). Nachdem das Ministerium des Innern auf den Antrag des Bezirksausschusses bezw. der BezirkSvcrsammiuna die Erhöhung der Mitgliederzahl beim BezirkSauSichutz der Amtshauptmannschast Großenhain von 8 auf 12 genehmigt hat, gehören dem Bezirks- ausschuß außer den in der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1919 (Nr. 288 des Großen hainer Tageblattes vom 13.12.1919, Nr. 288 des Niesaer Tageblattes vom 13. 12.1919, Nr. 144 des Radeburger Anzeigers vom 16. 12. 1919 und Nr. 289 der Meißner Volks zeitung vom 14. 12. 1919) verzeichneten Mitgliedern noch an: Herr Kommerzienrat Arnold in Großenhain, Herr Handlungsgehilfe Alfred Jurmann in Riesa, Herr Bürgermeister Moritz Richter in Radeburg, Herr Lagerhalter Richard Weinhold in Gröditz. Großenhain, am 1. März 1920. 36 «L. . Di« Amtöhanpimanuschast. M WM« SkS Mzis M M-n NkMile ns SumvlsimsUW tür. Es ist wiederholt wahrzunehmen gewesen, daß beim Bestellen der Felder der Pflug und sonstige Ackergeräte nicht auf dem Felde selbst gewendet, sondern mit dem Ackergerät zum Zwecke der Wendung auf den angrenzenden Kommunikationsweg gefahren wird. Hierdurch wird aber nicht nur leicht eine Beschädigung der längs der Kommunikations wege befindlichen Gräben und Baumpflanzungen, sondern auch der Kommunikationswege selbst berbeigesübrt. Die Amtshauptmannschast siebt sich deshalb veranlaßt, auf die Bekanntmachung vom 18. Juni 1884 binznweisen, wonach das gerügte Gebühren ausdrücklich Verbote« ist und Zuwidrrhandlungsfälle gegen dieses Verbot, vorbehältlich des etwa zu leistenden Schadenersatzes und insoweit nicht bereits die Bestimmung unter 6 des 8 1 Absatz 2 der Verordnung vom 9. Juli 1872, den Verkehr auf öffentliche» Wegen betr. (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 347), Anwendung leidet, mit Geldstrafe bis zu «9 Mk. oder Haft bis zu 14 Tage« bestraft werden. Großenhain, am 27. Februar 1920. 382 lk. Die Amtshauptmannschast. In der letzten Zeit sind auf Abteilung ll der Staatsstraße Seerhausen-Strehla in Flur Groba an mehreren iungrn Kirschbäumen die Kronen abgebrochen oder abgeschnitten worden, auch sind einige Bäume gestohlen. Für die Ermittelung des Frevlers wird eine Belohnung bis zu 30 Mk. hiermit zugeflchert. Großenhain, am 28. Februar 1920. 377 b kl. Die Amtshauptmannschast. Lebensmittelverteilung. ES kommen zur Verteilung vom Freitag, de« 5. Mär» 1929 ab 1. auf Abschnitt 116 der grauen Nährmittelkarte k gelben „ 1 2. auf Abschnitt 116 der grünen Nährmittelkarte l roten „ l 300 xr Weizengrieß, 3. auf Abschnitt 96 der aelben WarenbeznaSkarte M 200 er Marmelade» Die Entnahme hat bis spätestens de« 9. Mär» 1929 zu erfolgen. Der Preis beträgt für Haferflocken 92 Pfg. für bas Pfund, Weizengrieß 92 . „ „ . , Marmelade 3.70 Mk. , „ . . Die Abschnitte 116 der roten, grünen und grauen Nährmittelkarte I, sowie die Abschnitte 96 der gelben Warenbezugskarte Ul sind ungezählt und ungebündelt dis spätestens de« 11. Mär» 1929 an die UnterverteilungSstelle einzureichen. Tie Unter- verteilungSftelle hat die Abschnitte gesammelt bis spätestens de« IS. März 1929 an die Amtshauptmannschast rinznsenden. Die Abschnitte 116 der gelben Nährmittelkarte l sind direkt bis spätestens de« 11. Mar» 1929 an Herrn Kommissionsrat Ernst Bilke in Riesa einzusenden. Großenhain, am 1. März 1920. 108 d ill. Der Kommxnalverdaud. 125 »r Haferflocken, 75 »r Haferflocken, 250 xr Weizengrieß, Herabsetzung der Kartoffelration. Nach einer am heutigen Tage hier eingegangenen Anordnung der ReichSkattoffel- stelle in Berlin ist die Kartoffelratton für die über 4 Jahre alten versorgungSberechtbgtelU Personen von 7 auf 5 Pfund vom 1. März 1920 ab herabgesetzt worden. Es wird deshalb in Abänderung der Bekanntmachung des KomnmnaloerbastdeSk vom 29. September und 1. November v. I. sür den Bezirk des KommnnalverbandeS Großenhain, einschließlich der revidierten Städte Großenhain und Riesa, folgendes bestimmt: 1. Von den auf Abschnitt 3 der Landeskartoffelkarte bezogenen Kartoffeln dürfen vom 1. März 1920 ab von den über 4 Jahre alten Personen nicht 7, sondern nur 3 Pfund Kartoffel« wöchentlich verbraucht werde«. Darüber, wieweit die auf Abschnitt L bezogenen Kartoffeln reichen müssen, ergeht noch weitere Bekanntmachung. 2. Aus di« vom 1. März ab gültigen Abschnitte der gelbe« Wochenkartoffel, karten dürfen von diesem Tage ab ebenfalls nnr 5 Pfund Kartoffel« ans- gegeben werden. Die Gemeindebehörden wollen di« KartoffelauSgabeftellen noch besonders auf di» Bekanntmachung des KommnnalverbandeS Hinweisen. 8 Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 17 der Bekanntmachung des Kommunal verbandes vom 29. September 1919 bestraft. Großen hatn, am 1. März 1920. Der Kommunalverbaud. Unter den Pferden des Rittergutes Göhlis b. Riesa ist die Räude bezirkStierärztlich festgeftellt worden. Der Rat der Stadt Riesa, am 26. Februar 1920. F. Nationalversammlung. wtb. Berltn, 1. März. Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 25 Minuten. Abg. Cohn sNnavy.) bemerkt vor Eintritt in die Tagesordnung zur Geschäftsordnung, seine Partei werde im Laufe der Sitzung einen Antrag einbringen, die Verord nung dcS Reichspräsidenten aufzuheben, welche das Straf gesetzbuch verschärft, indem sie die Todesstrafe bei Brand, stifinng usw. einsührt. Es folgt dle 1. Beratung des Gesetz entwurfes zur Ergänzung des Gesetzes zur Bersolgung von rlriegSverbrechen «nd Kriegsversehrt«. Das Gesetz geht ohne Aussprache an den Verfassungsausschuß. Es folgt die Fort setzung der 2. Beratung des Entwurfes des Reichseinkommenstenergesetzes. Zu 8 2 (persönliche Steuerpflicht) begründet Abg. Dr. Becker-Hessen (D. Vp.) den Antrag, der doppelte Be steuerung auf das Einkommen aus ausländischem Grund besitz oder Gewerbebet''e>>rn verhindern will, soweit glaub haft nachgewieser- wird, daß der Steuerpflichtige sich nicht seinen inländische» SteuerpjUchtrn durch den ausländischen Besitz hat entziehen wollen. Abg. Blnnck (Dem.): Der An trag würde internationale Abmachungen erschweren. Re gierungsseitig wird erklärt, daß bei doppelter Besteuerung das weitestgehende Entgegenkommen geübt werden soll. Der Antrag Dr. Becker wird abgelehnt und 8 2 angenommen, ebenso weitere Paragraphen. Zu 8 12 begründet Abg. Wetz» lich (Deutschnatl.) den Antrag, daß Gewinn« aus Veräuße rungen von Grundstücken nicht steuerbar sein sollen, es sei denn, daß die Grundstücke innerhalb der letzten S Jahre er worben wurden. (Vorlage: 19 Jahre.) Der solide Grund besitz muß geschützt werden. Abg. Seeger (Unabh.) wendet sich gegen ein« tn 8 12 ausgesprochene Bevorzugung d«r Reichswehr durch Steuerfrethelt ihrer Naturalbezüge. Un er- siaal-sekretär vtoesl« bittet, bi« Negierungsoorlag« anzu- «ehm«. »i« Titträ« «ber ach^rtteb-e». Bet -er Abstftnnuura über Len Antrag Wetzlich bleibt daS Büro zweifelhaft, weil während des Stimmzählens noch Abgeordnete den Saal be treten. Präsident Fehrenbach: Es ist ein Elend, daß di« Herren bei der Abstimmung nicht im Saale anwesend sind, sondern im Restaurant sitzen. Der Hammelsprung ergibt die Beschlußunfühigkeit des Hauses. Für den Antrag haben 87, gegen ihn IVO Abgeordnete gestimmt. Schluß der Sitzung um 2)4 Uhr. Fortsetzung 2 Uhr 45 Minuten. Präsident Fehrenbach eröffnet die 2. Sitzung um 2 Uhr 55 Minuten und bemerkt: Vielleicht gelingt es den Herren Fraktionsführern, das Pflichtgefühl der Abgeordneten soweit zu stärken, daß im Laufe der Woche noch einmal ein beschlußfähiges Haus zu sammenkommt. Die Verhandlung wirb fortgesetzt. 8 12 wird in der Ausschußfassung angenommen, abgesehen von dem Antrag Wetzlich zu 8 12, der zurückgestellt wird. Zu 813 beantragt Abg. Wetzlich (Deutschnatl.), daß vom Gesamt beträge der Einkünfte auch in Abzug zu bringen seien ange messene Rückstellungen für Erneuerungen. Abg. Gothem (Dem.) beantragt, daß auch in Abzug gebracht wrrden dürfen Beiträge zu politischen, wohltätigen und kultursördernden Vereinigungen, soiveit sie 10 Prozent des Einkommens nicht übersteigen. Unterftaatssekretär Moesl« spricht gegen beide Anträge. Der Antrag Gothein wird bis zur 8. Lesung zurück gestellt. Der Antrag auf erweiterte Abzugsfähigkeit für Er- Neuerungen u. Rückstellungen wird abgelehnt gegen die Stim men der Rechten und des Abg. Gothein. Der Antrag Keil (Soz.): Abzug bei ErwerbStättgkett der Ehefrau, wird an genommen, der Antrag Becker (D. Bp.): Abzug bei Bei trägen zu Berufsvertretungen, wird ang«nommen. Im übrigen wird 8 13 in der AuSschußfassung angenommen. 815 bestimmt, daß bei d-r Veranlagung zur Einkommensteuer da» Einkommen der E^ gatten getrennt gerechnet wird. Abg. Dnwell (Unabh.) beantragt, daß die Veranlagung sür die Ehegatten getrennt gefchieht. Die Abgg. Blnnck (Dem.) und Kell (So» ) wenden sich gegen den Antrag Duwell. Die Ab stimm««» über de« Antrag wird »»rückgestellt. Zu 8 16 be antragt Abg. Wetzlich (Deutschnatl.), baß da» Einkommen der Kinder nur dann dem Einkommen der Eltern zugercchnet wird, wenn es sich um Einkommen aus Kapitalsvermögen handelt. Abg. Becker (D. Bp.): Wir bcantLgen Zusammen- rechnung nur bei minderjährigen Kindern ohne Rücksicht auf die Art Les Einkommens. Abg. Hesse (Teutschdcm.): Dem Antrag Becker können wir nicht zustimmen. Er könnic die Wirkung haben, daß die minderjährigen Kinder aus dem elterlichen Haushalt auSicheiden, wenn sie selbst ein Arbeits einkommen haben. Wir beantragen dagegen selbständige Veranlagung des Arbeitseinkommens der Kinder und Zu- sammenrechnung der sonstigen Einkommen mit dem der Eltern. Abg. Keil (Soz.): Ten Antrag Becker lehnen wir ab. Dem Antrag Hesse stimmen wir zu. Präsident Fehreu- -ach: Die verschiedenen Aniragstellrr einigen sich wohl am besten bis zur 8. Lesung auf eine gemeinsame Fassung, dann können wir jetzt die Debatte schließe». 8 16 wird in der AuSschußfassung mit der Aenderung angenommen, daß nur bei minderjährige» Kindern die Zusammenrechnung des Arbeitseinkommens unterbleiben soll. — Der Antrag Cohn (Unabh) betr. Todesstrafe auf Brandstiftungen soll am Mitt woch zur Verhandlung kommen. Die Beratung bereits am Dienstag wurde von der Mehrheit abgclehnt. Schluß 6 Uhr. mich inbezug auf die >at. Erzberger hatte das Prozeß Erzderger—Helfferich. Der gestrige VrrhandlnnaStag wurde eingeleitet mit der Erörterung der angeblichen Denunzierung Helffericks in der belgischen Frage. Helfferich erklärt, der Vorwurf der ge- meinen Denunziation in meiner Broschüre bezieht sich auf den Vorstoß, den Erzberger tn der .Deutschen Allgemeinen Zeitung" am 23. Juli 1919 gegen mich inbezug auf die velaische Frag« unternommen hat. Erzberger hatte das subjektive Bewußtsein, daß er mich in die Gefahr der Au«, lieserung brachte. Der Beweis dafür ist sein« Rede, die er
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