Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.03.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-03-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192003082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200308
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200308
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-03
- Tag1920-03-08
- Monat1920-03
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.03.1920
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt ««d A«r»tS»» MeblM »«d Achcher). Mo»ta«, 8. Mörz 1SS<», «bcnSs 8«r««i Nr. »» H «trokafl. Nies« «r. »2. ftk Ne AmtSdmivtmannschaft Vrokenialn. do« ilmtSqericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat GrM«. SS. Montan, 8. März 1S2O, adrnvs. 7S. Jahrs. PaS it»e>arr ^agesiarl «riaittu» ito«» Log aoendo '/,(i Uhr mn Auvnah»»e drr «oun» unü <>eulage. Przu»»pr«,S, gegcu Vorauszahlung, monatlich ».— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich 8.10 Mark ohne Postgebühr. Aazetge« für die Nummer de« Ausgabetage» sind bu S Uhr vormittag» aufzugeben und Im voran» zu bezahlen; «ine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prri« slir di« 43 mm breite, 3 mm hohe Drundschrift-Zeile (7 Silben) Sv Pf., Ort-prei» 70 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz SO'/, Aufschlag. Nachweisung«- und Vermittelung»grbühr S0 Pf. Fest» Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn drr Betrag verfällt, durch Klag« eingezogrn werden mutz oder der Auftraggeber in Kontur» gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägige Unterhaltung-beilagr „Erzähler an der Albe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder drr BesörderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» ii);zug->preis«s. Rotationsdruck und S'erlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle' tLoetbeltraste SO. Verantwortlich für Nedaktion: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dietrich, Riesa. Bekanntmachung. Das dem NrbeitSministerium «»gegliederte Landeskohlenamt bat vom I.MSrz d.J. ab die Geschäfte der Kohlenversorgung auch für das Land Sachsen-Altenburg mit über nommen. Das Landeskohlenamt führt infolgedessen von jetzt ab die Geschäftsvezeickmung: Landeskohlenamt für Sachsen und Sachsen-Altenburg. I» Altenburg ist eine Neben stelle des Landeskohlenamts errichtet worden, die die Geschäfte führt als Landeskohlenamt für Sachsen und Sachsen-Altenburg, Zweigstelle Altenburg. Dresden, am 3. Mär» 1920. 279 L Arbeltsministerium. 16871 Aussührungsbestimmungen zu der Verordnung de» NrtchStvirtschaftSmtnistrrS über die Erhöhung de» Holzeinschlags zur Linderung de» Mangel- an Nutz- und Vrennhol» vom LV. November 1V1V (RGBl. S. 1925). Auf Grund von 8 1 der Verordnung über die Erhöhung des Holzeinschlags bat der ReichSwtrtschgstSminister bestimmt, daß der Mebrverschlag der Länder an Derbholz in der Zeit vom 1. Oktober 1919 bis »nm SO. September 1920 grundsätzlich auf'/, des Einschlags vom Jahre 1912/18 zu bemessen ist. Das Wirtschaftsministerinm ordnet daher nach Gehör des Landeskulturrats im Ein- vernehmen mit dem Finanzministerium folgendes an: 1. Die Waldbesitzer haben in der laufenden Wirtschaftsperiode längstens bis 30. Sep tember 1920 an Laub- und Nadelderbholz mehr «inzuschlagen, al» sie in der Zeit vom 1. Oktober 1912 bis 30. September 1913 eingeschlagen haben. Zur Durchführung dieses MehreinschlagS werden sie nach Möglichkeit auch Sommerfällungen, insbesondere in Nadel- Holzbeständen, vornehmen müssen. 2. Die AmtSbanvtmannschaften und Stadträte der Städte mit revidierter Städte- ordnung haben dem Wirtschaftsministerinm Len Einschlag des Jahres 191213 bi» zum 1. April d. I. anznzeigen und haben die einzelnen Waldbesitzer ihrer Verwaltungsbezirke alsbald anznhalten, den um erhöhten Einschlag, im ganzen also V, des GesamteiuschlageS des Jahres 1912/13 bis längstens Ende Juni d. I. durchzuführen. Neber die ringe- fchlagenen Mengen haben sie bis zum 15. Juli d. I. an das Wirtschaftsministerium zn berichten. Auch ist darüber zu wachen, dass der anfgegebene Einschlag tatsächlich erfolgt. Zu dieser Ueberwachung stellt das Finanzministerium auf Antrag Staatsforstbeamte zur Verfügung. Wo dies nicht möglich ist, vermittelt der Landeskulturrat geeignete Forstsach verständige. 3. Die Amtshauptmannschaften und Stadträte mit revidierter Städteordnung haben die Verpflichtete» erforderlichenfalls durch Zwangsmaßnahmen gemäß 8 2 Z. 2 der Reichs- Verordnung vom 29.11.1919 zur Vornahme des ihnen auferlegten Einschlag» anzuhalten. 4. Soweit nötig, ist der Einschlag nach fruchtlosem Ablauf der für die Vornahme des Einschlags festgesetzten Frist durch Dritte auf Koste,» des Verpflichteten vornehmen zu lassen. Der vorläufig zu bestimmende oder der endgültig festgesetzte Kostenbetrag ist im ZwangSwege von dem Verpflichteten einzuziehen. Die zu erstattenden Kosten dürfen '/« des Erlöses nicht überschreiten (8 2 Ziffer 3 der NeickSverordnnna vom 29. 11. 1919). 5. Die Bewilligung von Ausnahmen in besonders begründeten, bei drr Amtshaupt- Mannschaft oder dem Stadtrat anzubringenden und von diesen -u begutachtenden Fällen bleibt dem Wirtschaftsministerinm Vorbehalten. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Dresden, am 5.März 1920. 42»v 1,2 WirtschastS-Mlvisterl««. 16651 Bekanntmachung die Anwendung der zweiten Verordnung über Massnahmen «eae« die Kapitalflucht vom 14. Januar 1920 (R.G.Bl. S. 60) auf die Kreditgenossenschaften betreffend. Zu Nr. 37 Steuer-Reg. 0. In Uebereinstimmung mit einem Schreiben des ReichSminlsterS der Finanzen vom l4. Februar 1920 lllkssm wird folgendes angeordnet: Kreditgenossenschaften (Spar- und Darlehnskaffen), die bei Inkrafttreten des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 8. September 1919 (R.G.Bl. S. 1540) schon bestanden haben und die einem Reoiiionsoerbande nach 88 54 fg. des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und WirtschaftSaenosienschaften in der Fassung vom 20. Mai 1898 (R.G.Bl. S. 810) an geschlossen sind, wird, auch wenn sie die rechtzeitige Anmeldung ihres Betriebes nach 8 76 des Reicksstempelgesetzes in der Fassung vom 26. Juli 1918 (R.G.Bl. S. 799) versäumt haben, die Fortführung ihres Geschäftsbetriebes im Sinne von 81 Abs. 1 der Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalflucht vom 14. Januar 1920 (R.G.BI. S. 50) gestattet. Finanzministerium. Für den Minister: Lorey.16670 Bei dem Fortschreiten der Vegetation nimmt die unterzeichnete Amtshauptmann- schakt Veranlassung, vor der Beschädig««», von Bänmen dnrch Abbreche» von Zweigen und Besten, sowie vor dem «„befugten Betreten von Recker« und Wiesen zu warne« und an das Publikum die Bitte »»» richte», etwaigen Ausschreitungen in dieser Richtung nach Kräften entgegenzutrrtrn, insbesondere auch den bestellte» Aussichtsorganen und Flur aussehern die wünschenswerte Unterstützung zuteil werden zu lassen. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, das; Beschädigung von Bäumen und Sträuchern durch Abbrrchrn von Zweigen nsw., soweit nicht schärfere Strafbestimmungen Platz greifen, nach 88 7, 15, 16 de» Forst- und FelLstrasgeietzbuches mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. oder mit Haft bestraft wird. Unter diese Strafandrohung fällt vor allem auch die Gutwendi'na von Weiden kätzchen aus dem Walde, vom Felde oder aus Gärten. Mit Rücksicht ober auf die besondere Bedeutung der Weidenkätzchen kür Bienenzucht „i.d Botisernäbriiiig wird auf Grund einer Verfügung des Ministeriums des Innern vom 2'! Fcbniar 1920 (obgedruckt in Nr. 46 der iächs. StaatSzeitnna) auch schon das gewerbsmäßige Feilbieten, Versenden, Verkauien, sowie das sonstige Veräußern von Weidenkätzchen oder Kätzchen tragenden Zweigen der Weide, soweit e« sich nicht um in HandelSgärtnereieu zum Schnitt augevflanzte und gezogene Weiden bandelt, verboten und mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 6 Wocken bedroht. Diese Strafe trifft auch denjenigen, der «men erlaubten Erwerb der Weidenkätzchen nicht nachweisen kann. Schließlich wird darauf binaewiesen, daß nach 8 368 Ziffer 9 des NeichSstrafgcsetz- bucheS mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestrair wird, wer «ndefngt Gärte« oder Weinberge oder vor beendeter Ernte Wiesen oder bestellt. Acker oder solche Acker, Wiese« oder Schonungen, welche mit emer Einfriedigung versehen find oder deren Betreten durch Warnungszeichen untersagt ist, betritt. Grotzenhatn, am 6. März 1920. Die Amtshanptmannlchast. 592»kl. Bekanntmachung. Die elektrische Kraft steht den Landwirten in der Zeit bis 14. dS. MtS. seitens dkS Elektrizitätsverbandes Gröba zum Dreschen »neingeschränkt zur Verfügung. Großenhain, am 6. März 1920. 245 e k. Die Amtshanptmannschast. Anerkennung als Wohnungsnotftandsgemeinde. Das Landeswohnungsamt hat für die Gemeinde Merzdorf die Bestimmungen in 88 5 und 6 der Bekanntmachung zum Schutze der Mieter und in 88 2—5 der Bekannt- machung über Maßnahmen gegen Wohnungsmnugel, beide vom 23. September 1918, in der Fassung vom 22. Juni 1919 mit der Maßgabe in Kraft gesetzt, daß der Gemeinde vorstand zu Merzdorf verpflichtet ist, Anordnungen nach 8 5 der Mieterschutzdekannt- machung zu treffen. Großenhain, am 4. März 1920. 350 o 0. Die AmtShauptmannschaft. Auf Blatt 378 des Handelsregisters, die Firma Max Schäfer, Ladeuuternebmuug in den Umschlagvlätzeu in Riesa vorrnalS Theodor Schäfer in Riesa betr„ ist heute eingetragen worden: In das Handelsgeschäft sind 12 Kommanditisten eingetreten. Die Kommanditgesellschaft ist am 1. Januar 1920 errichtet worden. Sie haftet nicht für die im Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten des bisherigen alleinigen Inhabers. Amtsgericht Riesa, den 5. März 1920. — Auf Blatt 578 des Handelsregisters ist die Firma Friedrich Wilhelm TWY, Handelskontor und Versanddrogerie Cbem.-Techn. Laboratorium in Riesa und als deren Inhaber der Drogist Friedrich Wilhelm Swy in Riesa eingetragen worden. Amtsgericht Riesa, den 4. März 1920. Auf Blatt 24 des Genosseuschastsregisters, die Rodstoff, »nd Lieferuugsgrnoffe«» schäft für daS Schneidrrgewerbe zn Riesa, e. G. m. b. H. in Riesa betr., ist beute ein getragen worden: Max Natho ist nicht mehr Mitglied des Vorstandes. Ter Schneider meister Otto Ganmitz in Rieia ist Mitglied des Vorstandes. Amtsgericht Riesa, den 5. März 1920. Auf Blatt 75 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Aktiengesellschaft Lauch hammer in Riesa betr„ ist heute eingetragen worden: Die Prokura des Max Haudold Hertel ist rrloichen. . Amtsgericht Riesa, den 3. März 1920. Die Ausgabe der Fleischkontrollkarten und Nährmittelkarten erfolgt TienStag, den 9. März von 5—7 Uhr nachm. bet den Ausgabestelle». Weida, am 8. März 1920. Der Gemeindevorstand. Nationalversammlung. wtb. Berlin, 6. März. Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung nm 1 Uhr 20 Mir». Die -weite Beratung des Entwurfes eines LandeSfteuergefetzes wird fortgesetzt, und zwar beim 8 6. Die Instanz bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Finanzminister und emer Landesregierung ist oer ReichSftuanzyof, bcr Fragen, ob Landes- oder Gemeindesteuern die Reichsein nahmen schädigen, der Reichstag. Abg. Düringer Dn.) will dre Regierungsvorlage wiederherstellen, die statt des Reichstages den Neichsrat setzt. Ferner beantragt er, daß NeichSfinanzbeamte nicht zugleich Vertreter der Län der im Reichsrate sein können. Abg. Hesse (Dem.) bält diesen Antrag nicht für vereinbar nut der Verfassung. Den Ländern müsse es freistehen, in den Reichsrat zu senden, wen sie wollen. Ein Teil seiner Freunde sei geneigt, dre Borlage mit dem Neichsrat wieder herzustellen. Abg. Dr. Becker (D. Vp.) wünscht ebensallS die Wiede.eimühnmg des Reichsrates. Regierungsseitig werden diese Ausfüh rungen unterstützt. Gründe des Staatstntereiies und oer Zweckmäßigkeit sprächen dafür. Der Antrag Düringer be treffs Rcichsrat wird hierauf angenommen. Der 8 8 be sagt: Die Länder erheben Steuern vom Grundvermögen und vom Gewerbebetrieb. Abg. Wetzlich (Dn.) tritt für einen Antrag Becker-Hessen ein, der diese Möglichkeit begrenzt. Abg. Bär ecke (Dn.) beantragt, datz Berech nungen über Wert und ErtragSsähigkeit von Gruno uns Boden nicht entscheidend bei der Ve anlagung sein sollen, wenn sie länger als 25 Jahre zurückliegen. Regierungs seitig wird um Ablehnung des Antrages Becker gebeten. Abg. Dr. Becker (D. Vp.) spricht für seinen Antrag. Abg. Hesse (Dem.) ist mit der Tendenz des Antrages Bürecke einverstanden, der aber noch anders formuliert werden müsse. Abg. Düwel (Unabh.) beantragt die Beteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den Ertrags steuern. Abg. Bärecke (Dn.) zieht seinen Antrag zurück, angeiichts einer vorliegenden in der gleichen Richtung gehende» Entschließung. Der Antrag Hecker-Hessen wirb fitzsteuer, 3. Beratung der Reichseinkommensteuer, der Kapitalertragssteuer u. a. Aüg. Swulz (Dn./erhebt Ein spruch gegen die Ansetzung der Besitzsteucr. Dieses Geicv se» nicht dringend. Es entsps.nnt sich eine längere Gc- schäftsordnungsdevatte. Bei der Abstimmung entscheidet sich die Mehrheit für den Vorschlag des Präsidenten. Schluß gegen 6 Uhr. PrSfi-eutschastskandidlttur Hindenburgs. Die .Telegr. Union- qibt folgende Veröffentlichung weiter: In weite»» vaterländischen Kreisen ertönt immer lauter der Wunsch, den Generalfeldmarschall von Hinden burg als Kandidaten für die bevorstehende Neuwahl des Reichspräsidenten aufznstelle». Wenn einer geeignet ist, die Hoffnungen zu erfüllen, die das Volk in den neuen Reichs- Präsidenten fetzt, so ist es Hindenburg, der über allen poli tischen Gegensätzen und allem Streit der Parteien stehend das Vertrauen des ganzen Volkes genießt und in seiner Person de»» Einheits- und Ordnungswille»» aller wahren Freunde unseres Vaterlandes verkörpert. ES besteht be stimmter Grund zu der Annahme, datz der Geueralseldmar« schall trotz des ihm zugemnteten Opfers sich einen» solchen Wunsche nicht versage» wird, sosern es ihm a»s unserem Volke heraus «ntgegeugebracht wird. Ferner wird aus Berlin gemeldet: Ein Aufruf für die Präsidentschaftskandidat«!: Hindenburg, der ii» dec Berliner rechtsstehende» Presse veröffentlicht worden ist, verdankt seine Entstehung einem Beschluffe der Parteileitungen der Deutsckmationale« und der Deutsche« Bolkspartet. Schon an» Montag wird «in Ausruf veröffentlicht werden, der von mehreren hundert Männern nnd Frauen aus allen Teilen des Reiches nnd aus allen Stünde» unterzeichnet ist und der zur Wahl Hindenburgs aufforüert. Wie es beißt, ist die Aufstellung Hindenburgs imKreis« derbeidenParteileitungrn nicht ohne Widerspruch erfolgt. Ma,» habe aus das hohe Alter Hindenburgs nnd auf die mit einem Wahlkamf un trennbar verbundenen Angriffe auch gegen die Person Hindenburgs hingewieseu, diese Eiuwände seien aber süe nicht durchschlagend geholten, »na» hoff« vielmehr, datz Hindenburgs Volkstümlichkeit so groß jein wird, datz er abgelehnt, die Entschließung wird angenommen. Zn 8 st wird der Antrag der Mehrhsitsparteien angenommen, die Regierungsvorlage wieder herzustellen, wonach Besteue- rungsmerkmale bei Ertragsstenern, die auf die Berücksich tigung der persönlichen Leistungsfähigkeit hrnzielen, nicht zu Grunde gelegt werden sollen. 8 14a berechtigt die Reti- gtonsgesellscbasten, Zuschläge zu den Reichssteuern zu er heben. Abg. Dr. Mumm (Dn.) beantragt eine andere Fassung. Dieser Antrag wird angenommen. Bei 8 15 beantragt Abg. Wurm (Unabh.) die Wiederherstellung ter Regierungsvorlage, die die Quote der Länder für die Ein kommensteuer staffelt, während der Aus chutz Länder und Gemeinden am Ertrage der Einkommensteuer und der Kör- PerschastSstcuer »nit zivei Dritteln beteiligen will. Bon einem Negterungsvertreter Preußens wird die Annahme der Ausschußsassung empfohlen, von einem Vertreter Bayerns dagegen die Annahme der Regierungsvorlage. Abg. Irl (Bayr. Vp.) will die Regierungsvorlage wievsr- herstellen. Abg. Gruber (Soz.) widerspricht dem. Abg. Hesse (Dem.) tritt für die Ausschußsassung ein. Der 8 15 wird sodann in der Ausschutzfassung angenommen, ebenso eine Anzahl weiterer Paragraphen. Auf Antrag Becker-Hessen (D. Vp.) werden zusätzlich zwei Paragraphen L9a und 29b angenommen, die die Gemeindebeschlüsse be treffend eine Steuer ans bas von der Einkommensteuer nicht erfaßte Mindesteinkommen angehen. Weitere Para graphen werden hierauf iu der Ausschußsassung mit un wesentlichen redaktionellen Aeuberungen angenommen. Zu tz 53, der den Ländern die Einuahmcn in der bisherigen Höhe geivährlcistet, beantragt Hesse (Dein.) die Erhöhung der in der AuSlchllßfafsung vorgesehene» znzüglichen Stei gerungen zürn Aufkommen von 1919 von 6 auf 25 Pro;. Der Antrag wird angenommen. Dn 8 37, der Aendcrungen der Vorschriften über die Beteiligung der Länder und Ge meinden am Ertrage der ReichSstcuer als Versa, sungs- iinderung bewertet, war vom Aus,chuß gestrichen worden. Dagegen wirb ln 8 59 der Absatz gestrichen, der das Dop- pelbesteucrungSgesetz von 19i)9 aufheben ivollte. Der Nest des Gesetzes wird sodann erledigt. Präsident Zehren- Vach schlägt vor, aus die Tagesordnung der nächsten .Sitzung am Montag 2'/» Uhr -n setzen Grundschule, He-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite