Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192003189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-03
- Tag1920-03-18
- Monat1920-03
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1920
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MesaerH Tageblatt Donnerstag, 18. Mir; 1vä<», atenns 73. Jahr« Fnd. für das anSgewogene Pfund. Im Handelsregister ist beute eingetragen worden: a)a«f Blatt 422: die Firma Montana Gei. m. brtcbr. Haktg. tn Strehla btr., die Firma ist ausaelöst. Zum Liquidator ist bestellt vr. Gustav Kleine in Strehla. Tie Firma ist erloschen; d)auf Blatt 580: die am 1. Januar 1919 errichtete Firma „Montana* in Strehla und als Inhaber der Fabrikdirektor l>e. Gustav Kleine in Strehla als persönlich haftender Gesellschafter und 5 Kommanditisten. Amtsgericht Riesa, den 17. März 1920. Butter und Margarine betr. 1. Abschnitt v, gültig vom 22.-28. III., darf nur mit einem Achtel Stückchen Butter deliriert werden. 2. Die Versoraungsberechtigtcn erhalten gleichzeitig noch lOvgr Margarine (Selbst versorger nicht» zum Preise von 1.68 Mk. Großenhain, am 17. März >920. 182 o lV. Der Kommunalverbanb. WWechrMg i» in Me vm IS.—21. Miirj IM Der Kominnnalvcrband wird in der lausenden Woche neben Rind- und Kalbfleisch kez. Wurst auch Schweinefleisch von den eingelagerten Beständen zur Verteilung bringen. Auf die NeickSfleiichkarte Reihe k erhalten: Personen über « Jahre auf die Marken 1—ttt bis 12k» gr Frischfleisch mit ringewachse» ncn Knochen oder Knochenbeilage bez. Wnrst und SV er Schweinefleisch, Personcu unter «Jahre am die Marken 1—8 bis «2 er Frischfleisch mit eingewachsenrn Knochen oder Knochenbeilage bez. Wurst und 28 er Schweinefleisch. Ter Preis beträgt bei: ») Rindfleisch mit eingewacksenen Knocken oder Knochenbeilage 3,28 Mk. d) Kalbfleisch mit eingewachsenen Knochen oder Knochenbeilage 2,58 Mk. v) Schweinefleisch 6,60 Mk. ch Blut- und Leberwurst 3,70 Mk. Großenhain, am 15. März 1920. 14 »V. Die Amtshauptmannschaft. Verwendung der Häuteerlöse. Auf Grund von 8 5 der Verordnung über die Verwendung der Mehrerlöses au« den Hänten von Schlachtvieh und Schlachtpferden vom 26. November 1919 (RGBl. S. 1903) wird mit Genehmigung des ReichswirtschaftSministeriumS bestimmt, daß die nach 8 2 der Verordnung von der Reichsfleischstelle je Zentner Lebendgewicht als Mindestsätze festge setzten Säntezuschläge statt in Höhe von sechs Zehnteln den Tierhaltern tn Höhe von zehn Zehnteln gemährt werden. Diese Pesgnntmacknng tritt mit dem 18. März 1K2« in Kraft. Vom 18. März bis 18. Avril 1K2« betragen nack Festsetzung derReickSflelschstelle vom 9. März 1920 die Häntezuschläge, die den Tierhaltern mindestens zu bezahlen sind, für den Zentner Lebendgewicht: für Rinder, ausgenommen Kälber für Kälber für Schake mit vollwolligen, halblangen und kurzwolligen Fellen für Schafe mit Blößen für Pferde einschließlich Fohlen, Esel, Maultiere und Maulesel Danach hat der in Sacksen ans Grund vorstehender Anordnung bezahlende HLmrzusrblag je Zentner Lebendgewicht zu betragen: für »linder, ausgenommen Kälber für Kälber für Sckake mit vollwolligen, halblangen und kurzwolllgen Fellen für Schafe mit Blößen für Vierde einschließlich Fohlen, Esel, Maultiere und Maulesel Dresden, am 16. März 1920. Wirtschastsministerium, LanbeSlebenSmittelamt. Stulennlusterung und Fohlenschan betr. Die in der Bekanntmachung der unterzeichneten Amtshauptmannsckast vom l O.Märzl 920 Nr. 596 bkt «Großenhainer Tageblatt Nr. 59 vom 12. dS. M , Riesaer Tageblatt Nr. 58 vom 11. ds. M., Radeburger Anzeiger Nr. 30 vom 13. dS. M.) angekvndigten Ttuten- innstcruugen und Fohlenschauen finden an den in dieser Bekanntmachung angegebenen Tagen nicht statt. Die neuen Termine werden später bekannt gegeben werden. Großenhain, am 17. März 1920. 596 o kN. Die Rmtshauptmauulchast. Städtische Fortbildungs- und Fachschule zu Riesa. Montag, den 22. Mär» 1V2V, nachmittag-8 Uhr findet in der Turnhalle der Karolaickule die Entlassung der Fortbildungsschüler statt, die der dreijährigen Schul- pflicht genügt haben. Die geehrten Mitglieder der staatl. und ftädt. Behörden, Innungen, Gewerkschaften und sonstigen beruflichen Vereinigungen, Lehrhrrrn, Arbeitgeber und Eltern der Schüler und alle sonstigen Freunde der Schule werde» dazu höflichst eingeladen. Riesa, den 18. März 1920. DaS Lehrerkollegium. Schuldirektor Dankworth. 2aS r-.euiee lrikeuu >el>eu tag avends '/,ti Uhr mir Ausnahme der Lvnn» und Festtage. L'.jUgsvrtl». gegen Vorau»zahtung, monatlich 3.— Mart ohne Zustellgebühr, bei Abholung am Poslschaltcr monatlich 8.10 Li!art ohne Postgebühr. Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetages sind bi» S Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; rin« Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die «3 mm breite. S mm hohe Brundschrift-Zeile (7 Silben) 89 Pf., OrtSprei» 70 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz L0°/, 'Aufschlag. NachweisungS- und Vermittelungsgebühr 80 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «innezozen werden mutz oder der Auftraggeber in livnlur» gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» VctrieleS der Trucleiei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrichtungen — hat ver Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer L Win terIich, Niesa. GekchiistSstell«: Aoetheftroste 59. verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Äilhe lm Dittrich, Niesa. 90.- Mk.. 214.20 Mk.. 138.- Mk., 121.80 Mk, 62.40 Mk. den Tierhaltern zu 150.- Mk., 357.- Mk., 230.- Mk, 203.- Mk., 104.- Mk. 542 V1,1 lll 17064 Bekanntmachung über Maßnahme« «ege« WobnungSmangel vnd zu« Schutze der Mieter. 1. Gemäß 8 2, unter ch der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen WohnnngS- mangel vom 23. September 1918 lR. G. B. S. 1143) und vom 22. Juni 1919 «N. G. B. S. 591) wird Abschnitt i>8 der Bekanntmachung vom 28. Februar /24. März 1919 zurückgezogen und durch folgende Bestimmungen ersetzt: Obne vorberige Zustimmung der Gemeindebehörde dürfen mehrer« Wohnungen nickt zu einer vereinigt werden. Die Zustimmung zu 1—3 darf nur versagt werden, wenn die Mieteinigungsstelle fick mit der Versagung einverstanden erklärt hat. 0. Jeder Abschluß eines Mietvertrages über Wobnrünme, Läden und Werkstätten ist vom Vermieter binnen 1 Woche nach Abschluß des Vertrages auf dem Gemeindeamt auzuzeigen. Tie Anzeige hat die genaue und vollständige Angabe der Lage, der Zahl und Art der vermieteten Räume, sowie die Angabe des frübercn und künftigen Mietpreises und aller etwaigen Nebenleistungen des Mieters zu enthalten. lll. Mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark wird bestraft 1. wer einem gemäß l erlassenen Verbot zuwiderhandelt lZ 10 der Bekannt machung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 23. September 1918), 2. wer vorsätzlich eine Anzeige gemäß ll überhaupt nicht oder nicht recktzeitig er stattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht <8 15 der Bekanntmachung zum Schutze der Mieter vom 23. September 19l8. Grvba flklbe), am 8. März 1920. Der Gemciudevorstand. Bezugnehmend auf unsere Bekanntmackung vom 23. Dezember 1919 betr. Erhöhung deS Preises für Leitungswafser usw. ad 1.1.1920, die in der Form eines lil. Nachtrages zur Wasserwerksordnung der vorgesetzten Behörde zur Genehmigung cingereichl werden mußte, geben wir hierdurch bekannt, daß dieselbe nunmehr durck den Bezirksausschuß der AmtShauptmannschaft Großenhain erteilt worden ist. Grüba lElbe), am 16. März 1920. Die Wafserwerksverwaltung. Die Geschäftsräume des Gemeindeamts Gröba, einschließlich der Sparkasse, bleibe« Wege« Reinigung am Montag, den 22. Mär» und Dienstag, den 23. Mär» 1V2V für allen Geschäftsverkehr geschloffen. Tas Standesamt ist vormittags von 11 bis 12 Uhr geöffnet. Während dieser Zeit können auch andere, aber nur wirklich dringliche Sachen, im Erdgeschoß, Zimmer Nr. 6, erledigt werden. . Gröba IClbe), am 16. März 1920. Der Gemeindeoorftaud. Sonntag, den 21. Mär» 1920, vorm. 11 Uhr findet im Gemcindeamte die Ver steigerung eines größeren, noch gut erhaltenen Reisrtorbcs gegen sofortige Be zahlung statt. Weida, am 17. März 1920. Der Vollstreckungsbeamte. und Anzeiger (Llbeblatt Mtd Zltyckger). «mPmckchrffA «agchkMt «y» "MA 5 ck» ck» LL Postscheck».«», «pz«, F«nnck Nr. »» «lrokafs» «ich» «r. »L stir dle AmtShauptmannschaft GrotzenKaftk, da« Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Grvba. Bekamitlliacbunq. Durch die Vorgänge am Montag, den 15. März haben verschiedene Einwohner Sach- schaden an ihrem Eigentum« erlitten. Um diesen Einwohnern die Verfolgung ihrer Schadenersatzansprüche durch Fest- stellnng dieser Schäden zu ermöglichen, fordern wir hiermit alle die, welche Schadenersatz geltend machen wollen, aus bis Montag, den 22. Mär» mittags 12 Ubr, Zimmer Nr. 2 schriftlich Art nnd Umfang dieser Schäden bei uns anzmneldeii. Ausdrücklich macke» wir aber daraus aufmerksam, daß für die Stadtgemeinde eine gesetzliche Haftpflicht für diese Schäden nicht besteht und deswegen auch nicht anerkannt werden kann. Der Mat der Stadt Riesa, am 18. März 1920. Schmu. Abgabe von Petroleum. In den nächsten Tagen wird das nnS jetzt znaewieseiie Petroleum nnd zwar aus Ab- schnitt 9 der grünen BezugSauSweise 1 Ltr. und auf Abschnitt 10 ', Ltr. anSgegebe». Für diese Sendung übernehmen den Verkauf: die Geickäste von Wilhelm Moritz Berg, Hermann Göhl, Bezirks- und Confumvrrein VolkSwohl für Riesa und Ning.. Max Mebner, I. T. Mitickke Nach?., Wilhelm Pinker, Ernst Schäfer Nachf., C. A. Schulze, Paul Starke und Oskar Wnrmstick. Ter Preis beträgt 3 Mark 20 Pfennig für 1 Ltr. Ter Nat der Stadt Riesa, am 17. März 1920. Aufruf der fiichstscheii Negierung l wsl. Dres-en, 17. Mürz. Tie Gefahr der Stunde I Kapp-Lüttwitz sind so gut wie erledigt. Aber eine neue Gefahr bedroht unser Volk. Viel such im Lande haben sich Aktionsausschüsse gebildet, um die Sübcl-Diktatur der Konterrevolution zu bekämpfen. Nun aber ist eS höchste Pflicht dieser Ausschüsse, dafür zu sorgen, da» der Zusammenhalt der Volkswirtschaft über das ganze Land hin nicht zerstört wird. Wollte jeder Ausschuß nach seinem Belieben arbeiten, so wäre die Auflösung und der Zusammenbruch des Landes unaufhaltsam. Die Lebensmittelversorgung müßte völlig zu sammenbrechen, wenn die einheitliche Regelung durch dle Siegierungssielle» aufgehoben würbe. Die Ausschüsse müssen iin Einvernehmen mit den amtlichen Stellen arbeiten. Sie müssen die Anordnungen durchführen, die von der Regie- rungszentrale für das ganze Land gegeben werden. Das Land darf nicht in seine Atome zerfallen. Die Verwaltungs behörden müssen unbehelligt fortarbeiten. DaS Eisenbahn wesen mnß in den Händen der ordnungsmäßige« Vermal- tuns bleiben, wenn nicht das wirtschaftliche Leben, besonders die Ernährungsmöglichkett, völlig vernichtet werden sollen. ES gilt, das Chaos zu verhüten. ES gilt, zusammenhalten und gemeinschaftlich arbeiten. Die Regierung arbeitet mit allen Arbeitervertretunsen für die Rettung der Volkswirt- schäft aus der jetzigen furchtbaren KrisiS. Sie bedarf der Hilfe aller Einsichtigen der ganzen Bevölkerung. Die säch sische Reichswehr steht in allen ihren Teilen treu zur Reichs- Verfassung und zur sächsischen Regierung. Die sächsisch« Regierung: Dr. Gradnauer, Mtntfterpräfident. Die Auslösung der Einwohnerwehren nicht verfügt. Auf dem Lande ist vielfach die Ansicht verbreitet, daß die Regierung die Auflösung der Einwohnerwehren verfügt un bestimmt habe, die Waffen an die örtlichen Arbeiterräte und AktionSausschüsse abzugeben. Das Gerücht hat dazu ge führt, daß sich Trupps unverantwortlicher Personen auf diese Weise bewaffnet haben und dazu übergegangen sind, teils unter der Angabe, sie handelten im Auftrage der Negierung, teils unter Anwendung von Gewalt sich in den Besitz der Wasfcndepois der Einwohnerwehren zu setzen. Eine solche Anweisung der Negierung ist selbstverständlich nicht ergangen. DaS Vorgehen dieser Personen ist deshalb ungesetzlich. Ihren Weisungen ist keine Folg« zu leisten. Li« Haltung dir sächsischen Truppen. General Müller, Führer der sächsischen Truppen, bat gestern vormittag an den Ministerpräsidenten Dr. Graduauer folgende Mitteilung gelangen lassen: Als Befehlshaber der sächsischen Lrnppen erkläre ich, daß di« mir unterstellten Reichswehrtruvpen und Zritsrriwilligen-VerbSnd« sich wie bisher obne Vorbehalt hinter dir sächsische Regierung nnd Verfassung sowie hinter die Regierung Ebert NoSke stellen, die sie mit allen Mitteln schützen nnd Ruhe nnd Ordnung aufrecht erhalten werden. gez. Müller, Generalmajor. Ei« Aufruf. Der RrichSwirtschaftSverband deutscher derzeitiger und ehemaliger Berufssoldaten E. V., R. d. B., Laudesgruppe Sachsen, erläßt sorgenden Aufruf: An die Bevölkerung SacksenS l .Der frevelhafte Putsch in Berii« droht uns russische Zustände zu bringe» I Uederall im Reiche, besonders auch im westlichen Teil« Sachsen», flammen Sturmzeichen auf! Recht und Eigentum sind bedroht! Rätcregierungen scheinen rm Entstehen begriffen! Bürgerkrieg soll weiter unser armes, irregeleitetes Volk zerfleiickeu! Brüder, Volks genossen l Seid einig! Wir richten an alle besonnenen Mit bürger die dringende Bitte, sich nicht durch Lockungen und saltche Berichte täuschen zu lassen! Die veriassungsmähige Regierung Gradnauer-llhtig, Hurter der die geianite Reichs wehr mit ihren Führern steht, muß unter allen Umständen gestützt werden! Das bisherige Verhalte» der Reichswehr in Sachse» beweist, daß die Regierung ihr voll vertrauen kann! Darum Volksgenoisen! Wahrt die Besonnenheit! Sorgt für Ruhe und Ordnung! Erleichtert der Reichswehr die schwere Ausgabe! Tretet jeder Einzelne seit und ent- schlvssen ein für die Regierung Gradnauer Uhlig! Reichs- wirtschastsverband deutscher derzeitiger und ehemaliger Berufssoldaten, Landesgruppe Sachsen. Die Opfer der Dresdner Unruhen. Der Rat der Stadt Dresden hat in seiner vorgestrigen Sitzung beschlossen, di« Opfer der letzten Unruhen auf Konen der Stadt durch das städtische Bestattungsamt be erdigen zu lassen. Insgesamt lagen bis nachmittags 3 Uhr die Meldungen über 49 Tote und 92 Verwundete »n Krankenanstalten vor. Dresden ruhig. In Dresden ist alles ruhig. Zu Zwischenfällen irgend welcher Art ist e» nicht gekommen. I« Oschatz beschloß eine stark besuchte Volksversammlung, solange im Generalstreik, zu beharren, bi» anderweitige Weisung von der Bezirksleitung erfolge. Ter. Beschluß von voraäteru.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite