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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.03.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-03-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192003207
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200320
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200320
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-03
- Tag1920-03-20
- Monat1920-03
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.03.1920
- Autor
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Riesaer ch Tageblatt ««d Anrrigrr (Elbeblatt and AyeipM. »«VmfchM, »-»«»la« «.,» 4 Gaftsch»«-»-: »kp,^ «»4L »'r"«5. «Vs. fkr die AmtShauptmannschaft SlroKenKaln. das AmtSaerlcht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Memeinderat Vröba. «v. Sonnabend, Li). Mürz abends. 73. Jahrg. acenbs '/,b Uhr mit Ausnayme oer sonn- u»o Zrncage. vezugoprecS, gegen Vorauszahlung, monatlich 3.— Mart ohne Zustellgebühr, bei Abholung ani Postschalter monatlich 3.10 Mark ohne Postgebühr. Anzeige« für di« Nummer de» Ausgabetage« sind bis S Uhr vormittag« aufzugeben und im voran» zu bezahlen; eine GeivLhr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für dir 43 mm breite, S mm hohe Grundschrift-geil« (7 Silben) 80 Pf., OrtSprei» 70 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz 50'/. Ausschlag. Nachweisung«- und DennittelunaSgebühr 80 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage ringezagen werden inn, oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erslillung«ort: Riesa. Bierzehntägige Untrrhaltung«brilage »Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krug oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Befördcrung«einrichtungen — hat der Bezieher reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf ist ickzahlunz de« Bezugspreise«. MotationSdrnck nnd Verlag! Lanpert Winter l ich, R i es a. <tz«sckiLtt«ltelle: ttzoetbestrahe 5». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Der englische GefchSftstrSger hat gestern beim Reichsmiuister Schiffer vor gesprochen nnd ihm eine Note überreicht, in der der Oberste Rat seinen Beschluß mitteilt, die Belieferung mit Lebensmitteln und Rohstoffen sowohl einem monarchischen Deutschland als auch einer RSterepnblik zn sperren. Dresden, am 20. März 1920. Vs»* MinisRsi'pi'ssirVsnK» vr. Gradnauer. Für 1 Nind über 125 kg Schlachtgewicht ür 1 Rind bis 125 Kg Schlachtgewicht 50 1 50 1 M. Pf. 50 50 75 50 50 1 1 1 1 1 50 50 5 3 3 2 2 1 8 8 6 Fleisch. Schwein über 20 kg Schlachtgewicht Schwein bis 20 kg Schlachtgewicht Kalb Schaf oder Ziege Lamm oder Zickel unter 3 Monaten saugendes Ferkel Pferd über 125 Kg Schlachtgewicht Pferd bis 125 t« Schlachtgewicht uhr aec -Pf. 5M. 50 50 Die Maude unter den Pferden von Wilhelm Hölzia in Mehltheuer und v. Altrock, Rittergut Gröba ist erloschen. Großenhain, am 1V. März 1920. 838 ak l. Die RmtShanptmannlchaft. - Den von den städtischen Kollegien beschlossenen X. Nachtrag zur Ordnnng für den städtischen Scklcichihof zu Riesa vom 29. Juli 1909 und der dieser angesügten Gebühren- ordming geben wir hiermit nachstehend bekannt. Der Rat der Stadt Rief«, am 17. März 1920. Fnd. X. Nachtrag zur Ordnung für den städtischen Schlachtbos z» Nies« vom LS. Juli 1000 nnd der dieser angesügten Gebühren-Ordnung. Die Gebührenordnung erhält folgende Fassung: 1. Schlacht- und Befchmigebühren für die auf dem Schlachthofe geschlachteten Tiere. Schlacht- Beschau- Trichinen ¬ gebühr^ gebühr schaugebühr 20 15 10 8 8 1 1 24 19 9 2 „ U. veschaugebühr für eingeführtes s) Für die Untersuchung eines Schweines oder Wildschweines d) für die Untersuchung eines Hundes <-) für die Untersuchung eines Stückes Schweine- oder HundefleischrS ch für die Untersuchung eines Stückes Speck lll. Wiegegebübren. ») Für das Wiegen von lebendem Lieh und FuhrwerkSladungen für 1 Rind, Pserd oder Esel 1 M. für 1 Schwein — „ für 1 Kalb, Ziege, Schaf oder Hund — , für das Wiegen emes Fuhrwerks voll oder leer 1 » für das 2 malige Wiege» eines Fuhrwerks voll und leer 2 „ d) für das Wiegen von Fleischteilen «sw. Die Benutzung der in den Schlachtballen befindlichen Wagen ist unentgeltlich. Wird aber über eine solche Wiegung eine Bescheinigung der Schlachthosverwaltung mit Gewichts- angabe gewünscht, so ist hierfür eine Gebühr von — M. 50 Pf. für jede Wiegung zu ent richten. IV. LchlachthilsSgebübreu. . Die GchlachtbilfSgebühren werden nach den jeweils vom Kommunaloerband selige- legten Sätzen erhoben. V. «tallgeld. Für das Elnstellen eines Schlachttieres in die Stallungen des städtischen Schlacht hofes werde» für die erste Nacht Gebühren nicht erhoben. Für jede weitere Nacht aber ist als Stallgeld zu entrichten: für 1 Rind, Pferd oder Esel 1 M. 50 Ps. für 1 Schwein, Kalb oder Schas 1 » — » fürlHnnd - . 25 . LI. Futtergrld. Tiere, die über Nacht in den Stallungen d«S Schlachthofes eingestellt waren nnd, »kn» rS Schweine und Kälber sind, am darausfolgenden Morgen 10 Uhr, wenn «S Rinder, Pserd« oder Schafe sind, am darauffolgenden Nachmittag 2 Uhr noch nicht geschlachtet worden sind, werden auf Kosten de« Besitzer» durch den Hallenmeistrr gefüttert. Rinder, Werde, Schafe werden täglich nur einmal (mittag« 2 Uhr). Schweine und Kälber hingegen täglich zweimal (vormittags 10 Uhr, nachmittag» 8 Uhr) gefuttert. Die Kosten der ein- ür 1 Ür 1 ür 1 ür 1 ür 1 iir 1 ür 1 ür 1 iir 1 Esel ür 1 Hund Für die Kontrollbesichtigüna des in den Stadtbezirk Angeführten, dem Schanamte vorzulegenden frischen Fleisches, das bereits innerhalb der Deutschen Reiches einer amt liche» Untersuchung unterlege» hat, sind zu entrichten: ») Für jedes Viertel eines Rindes, Pferdes oder Esels 2 M. — Pf. d) für jedes ganze ober halbe Schwein 2 , — , o) für jedes Stück Kleinvieh, jede Hälfte eines solchen, sowie für jedes Stück Fleiich (ausgenommen Eingeweide) beliebiger Gattung 1 » 50 . ä) für jedes Ferkel, Zickel, Lamm oder jeden Hund — , SO , «j für jedes Stück Eingeweide (Leber, Lunge usw.), wenn nicht gleich ¬ zeitig das gesamte Fleisch des zugehörigen Schlachtstückes etnge- sübrt wird — . 40 , Für die mikroskopische Untersuchung auf Trichinen von «lngeführtem frischen oder verarbeiteten Fleische sind zu entrichten: - ' -. . . - - " 50 Pf. 50 . 70 I zelnen Fütterungen einschließlich Verabreichung de» Futter» durch den Hallenmeistrr betragen: für 1 Rind oder Pferd IM. - Pf. für 1 Schwein, Kalb oder Schaf — , 50 » VH. Standgeld. Ein besonderes Standgeld, außer dem Stall- oder Futtergeld, wird für solch« Tiere erhoben, die in den Scklachtvof Angeführt, hier aber nicht geschlachtet, sondern lebend au» dem Schlachtbofe wieder auSgeführt werde». Außerdem wird Standgeld erhoben für Händlervieh ohne Unterschied ob es auf dem Schlacbthof« zur Schlachtung gelangt oder nicht. Da» Standgeld beträgt für sedes Tier täglich 0,50 M. VUl. KühlkauSgebShren. Für jedes Quadratmeter Bodenfläche der Kühlzelle auf ein Jahr 70 M. — Pf. für denselben Raum o«f eine Woche 5 » — . für denselben Raum auf «inen Tag — , 70 „ für einen einzelnen Haken täglich — , 70 . für das Oesfnen des Kühlhauses außerhalb der geordneten Zeit — . 70 » Diese Gebühren sind im voraus an die Schlachthofkasse zu entrichten. Wird «in« Kühlzelle mehreren Personen gemeinschaftlich überlassen, so haften sie für die Gebühr al» Gesamtschuldner. IX. Fleischautzgaberauw-Sebühr. Für die Bereitstellung des Fleiichansgaderaumes sind zu entrichten jährlich 300 M. - Pf. Dies« Gebühr ist zur elnen Hälfte am 2. Januar, zur anderen am 1. Juli au di« Cchlachthofkasse zu entrichten. X. Einlastgebükr. Für den Einlaß von Vieh nach Torschluß (8 15) ist eine Gebühr von — M. SO Pf. zu entrichten. XI. ZutrittSgrbübren. Für die Erlaubnis zur Besichtigung des ScklachthoseS (8 4): sür jede Person — M. 70 Pf. Fett-, Talg- und Darmhündler und ähnliche Gewerbetreibende, die ihren Gewerbe- betrieb ans dem Schlachthose ausüben wollen, haben eine Zutrittsgrbühr von 25 M. —Pf. für das Jahr zu entrichten. Gegen Erlegung Lieser Gebühren ist eine Erlaubnis- bezw. Autrittskarte aus zustellen. XII. Leihgebühren« Für das einmalige Leihen eines Schlüssels zu den Kühlzrllen oder den Kleiderschranke lm Ankleideraum — M. 25. Pfg. xm. Freibankgcbühreu. An Gebühren für den Verkauf des Fleiiches auf der Freibank werden 10'/, de» Bruttoerlöses erhoben. Für die Brauchbarmachung des bedingt tauglichen Fleisches oder Fettes durch Kochen, Dämpfe», Pökeln, Durchküblen oder Ausschmelzen werden für je 1 ts des frischen Fleisches oder des ursprünglichen Fettgewebes 10 Psg. berechnet, lieber- dies werden die etwa entstandenen besonderen Auslagen von diesem Erlöse in Abzu» gebracht. (Vgl. 88 1« und 17 des Ortsgesetzcs zur Durchführung der reich?- und landeS- rechtlicdcn Vorschriften sür die Schlachtvieh- und Fleischbeschau in Riesa vom 5. De zember 1903.) XIV. ZeuguiSgediihren. Für Ausstellung «ine» besonderen Zeugnisses durch den Schlachtbosdirektor 4 M. bi» 6 M. il. Dieser Nachtrag tritt sofort in Kraft. Riesa, am 17. März 1920. Der Rat der Stadt Riesa, Die Stadtverordnete«. kl-. 8.) Dr. Scheider, Bürgermeister. (I-. S.) Alfred Romberg, Vorsteber. Leilcik ns lmS«sn>WeIi».M, biPnMnM. mZMule ni ii in npWcki ÜiilnlMun WM). Zum Schutze der städtischen Park- und Gartenanlagen sowie der Rittergutsfluren und zur Ordnung des Verkehr« in denselben geben wir hiermit, zugleich unter Hinwei» aus die «inschlagenden Bestimmungen unserer Straßenpoltzriordnung, folgender bekannt: Da« Reiten and Fahren «1t Wagen and Karre« jeder Art sowie mit Fahrrädern auf den Wegen des Stadtparke« »nd den Fuß- und Wirtschaftswegen der angrenzenden Rittergntsflnr, insbesondere auch auf dem nach der Moritzer Fähre an der Elbe bin- führenden Leinpfad-Wege sowie auf den Wegen innerhalb der Anlagen de» Kaifer-Wil- heim-Mahe» ist verboten. , _ Ausnahmen von diesem Verbote sind bi» auf Weitere» nur für Kinderwagen zu gelassen. 2. Jedes Abweichen von den Wegen im Stadtpark« und in den angrenzenden Ritter» gut»sturrn sowie in den Anlagen de» Kaifer-Wilhelm-Platze» und de» Poppitzer Platze»,
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