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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.04.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-04-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192004106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200410
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200410
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-04
- Tag1920-04-10
- Monat1920-04
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.04.1920
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Riesaer M Tageblatt S»nuakenl>, 10. April 1020, atzcurs 73. Jahr« StadtbüLerei. Die Bücherausgabe erfolgt von jetzt ab MontagS und LounertztagS von 8—7 Uhr. S. Tbielemann. Suppenmehlverkauf in Gröba in der Volksküche Montag, den 12. April 1S2O vormittag 8—10 Uhr, Pfund 1.60 Mk. ES wird auch Morgentrauk verkauft, Pfund 90 Psg. Gröba tElbe», am 10. Avril 1920.Dee Ge«eiudev»rst«ud. Bekanntmachung. Die Elnlagenbücher untrer Sparkasse Nr. 24306 auf Moritz Schmidt in Sichtenberg „ 26100 ., „ „ „ und ,, 68678 «Mil Müller in Äagewitz lautend, werden hiermit kür ««gültig erklärt. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. April 1920. H. Städtische stortbildunqs- und Fachschule Riesa. Montag» irr. 4. La, «achm. rr Uhr, haben fick in der kkarolaschul« anzumelden: 1. alle Ostern 1920 aus der Volksschule entlassenen Knabe», die im Schulbezirk« Riesa wohnen, auch wenn sie auswärts arbeiten. 2. die Ostern 1919 oder 18 aus der Volksschule entlassenen SortbildungSfchul» Pflichtigen, die bis 12. 4. nach Riesa gezogen sind, auch wenn sie auswärt» arbeiten. 3. Auswärtige, welch« die hiesige Fortbildungsschule freiwillig besuchen wgllen. Das EntlassunaSzeugniS der letzten Volks« oder Fortbildungsschule ist vorzulrgeu. Schreibsachen lFederhalter und BriesbloM sind mitzubringen. Verzögerte Anmeldung ailt als ungerechtfertigte Versäumnis. Riesa, den 1. April 1920. Der Letter der Fortbildung»- und Fachschule. Dank w a rtb. Die Ausgabe der Wochenkartoffelkarte«, gültig vom 28. 3. ab. erfolgt TienStag, den 13. April 1920, von 8—10 Uhr vormittag un Gemeindeamt. Tie Ausgabe erfolgt ««r gegen Rückgabe des Kopfstückes der alten Wocheukartoffelkarte. Anspruch auf die Karten haben nur di« Personen, die bisher in der Wochenversorgung gewesen sind. Weida, am 9. April 1920. Der Gemeiudeoorftaud. Brandkasse in Gröba. Dte Vrandverffcherungsbetträge auf den 1. Dermin 1820 sind am 1. Avril fällig gewesen und zwar gelangen zur Erbebuna 2 Pfg. für di« Einheit bei der Gebäude- versichrruug und 2 Pfg. für die Einheit bei der Maschinrnversicherung. Gleichzeitig ist die Reichsstemvelabgabe auf den 1. Termin 1920 mit zu entrichten. Die fälligen Beträge sind bis spätestens den 15. April an unsere Steuerkasse zu bezahlen. Gröba iElbe», am 6. April 1920.Ter Gemeiudeoorftaud. Nachstehende Bekanntmachung des NeichSmtntsterS für Wiederaufbau wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. ' Die vorgeschriebenen Anmeldungen sind beim Wirtschaft-Ministerium, Abteilung für Handel «ud Gewerbe in Dresden, einzurelchen — vgl. Punkt 8 Absatz 2 —. Hierbei und die Reckte, Beteiligungen und Anwartschaften In Rußland, China, Oesterreich, Ungarn, Bulgarien, der Türkei und den zugehörigen Gebieten für jedes dieser Länder getrennt auf besonderem Bogen zu verzeichnen. Dresden, den 7. April 1920. 854, ' WirtschastSmiuifteriu«. 225 Bekanntmachung über dte Anmeldung von Rechten oder Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen oder Konzessionen.aus Aulast der Durchführung der Bestimmungen des Artikels 260 deS griedensvertrages. Auf Grund der 88 1 und 4 des Gesetzes über Enteignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedensvertrages zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 81. August 1919 «Reichs-Gesetzbl. S. 1527) wird folgende« bestimmt: 1. Alle Rechte oder Beteiligungen deutscher Neichsanaehöriger sowie Anwartschaften deutscher ReickSangehöriger auf Rechte oder Beteiligungen an öffentlichen Unter nehmungen oder Konzessionen in Rußland, China, Oesterreich, Ungarn, Bulgarien, der Türkei, den Besitzungen und zugehörigen Gebieten dieser Staaten oder in Gebieten, die früher Deutschland oder seinen Verbündeten gehört haben und auf Grund des Frtedensvertrages abgetreten werden muffen oder unter Verwaltung eines Mandatars treten, sind bis zum 1. Mai 1920 anzumelde». Die Reckte und Beteiligungen sind auch dann anzumrlden, wenn sie noch nicht ausgeübt worden sind. 2. Maßgebend für die Anmeldung ist der Stand vom 1. April 1920. 8. Anmeldepflichtig sind die Inhaber der Reckte, Beteiligungen oder Anwartschaften. Die Anmeldung bat bei den von den Zentralbehörden der Länder, in deren Gebiet der Anmeldepflichtige seinen Wohnsitz, dauernden Aufenthalt oder Sitz hat, bestimmten Stellen zu erfolgen. 4. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 10 Nr. 2 und 3 und 8 11 Nr. 2 des Gesetzes über Enteignungen und Entschädigungen aus Anlaß des FriedenSvertrageS -wischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom81.August 1919 lReichs-Gesetzbl. S. 1527) bei Vorsätzlichkeit, sokern nickt nach allgemeinen Straf gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 100000 Mk. oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässig- kett mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. bestraft. Es wird darauf hingewiesen, daß Dcutsckland nach Artikel 260 Absatz 2 Satz 3 des Friedensvertrags genötigt ist, zugunsten der alliierten und assoziierten Mächte sowohl in seinem eigenen Namen wie in dem seiner Angehörigen auf alle in Nr. 1 dieser Bekanntmachung bezeichneten Rechte, Beteiligungen und Anwart schaften, die in der dem WiedergutmachungSausschuß auf Grund der genannten Bestimmung des Friedensvertrags zu übergebenden Liste etwa nicht verzeichnet sind, zu verzichten. 8. Ueber die Anmeldung von Uebereinkommen sowie von Unterkonzessionen oder Ab schlüssen, die mit deutschen Reichsangehörigen wegen Ausführung oder Betrieb der öffentlichen Arbeiten in den ehemaligen deutschen überseeischen Besitzungen abge schlossen worden sind (Artikel 123 des FriedenSvertrags), ergeht besondere Bekanntmachung. Derlin, den 27. März 1920. Der Reichsminister für Wiederaufbau. I. B.: Müller. Gemeindeeinkommensteuer in Gröba. Di« Bezahlung der Gemeindeeinkommensteuern auf den Termin 15. März 1920 wird hiermit in Erinnerung gebracht. Gröba lElbe), am 6. April 1920. Der Gemeiudevorstand. Ter erste Nachtrag -um Wertzuwachsfteuerregulativ der Gemeinde Weida vom 8. Mär» 1V18 ist obrrbebordlich genehmigt worden und liegt 14 Tage lang im Gemeinde amt« zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Weida, am 8. April 1920.Der Gemeindevorstau». ««d A«rriger Mcklatt mid Ayelger). Rrmuf Re. «. -eok-ss. «sts>L ftr tte AmtShauptmannschaft VrotzenKabr, bas Amtsgericht und den Rat der Gtadt Mesa, sowie den Gemeinderat GrVVa. 82 'La» une,aer Laartnau erschemr irveu La« abend, '/,« Uhr mit Aufnahme der üonn- und Festtage. Vezupsorei-, gegen Vorauszahlung, monatlich 3.— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich 8.10 Mark ohne Postgebühr. Auzeige» für di» Nummer de« Ausgabetage» sind bl» 8Mr vormittag« auftugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimniten Tagen und Plätzen wird nicht übernominrn. Preis für die 48 mm breite, S mm Koh« Grundschrift-Zeil« (7 Tuben) 80 Pf., OrtSprei» 7g Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz SO"/, Ausschlag. Nachweisung»- und Vermittelungsgeb Uhr 80 Pf. Feste Tarif». Bewilligter Rabatt »rltscht, wenn der Setraa verfällt, durch Klag» eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur» gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Dirrzehntägige Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". — Im Fall» hi!h«r»r Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Truckerei, der Lieferanten oder der Veförderunateinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Mi»sa. Geschäftsstelle: Geethestraß« k«, Berantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilh elmD tttrich, Riesa. Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 10. April 1920. —"Mitt ei lunaenüberdie Ratssitzung am 8. April 1920. 1. Das Retchsverpflegungsamt Riesa hat die über die drei Haferlagerbäden über den Ställen im Kaserne- ment 32, über das Rauhfuttermagazin, die Zenteiimalwage an der Schützenstraße und über den Arbeiterairfenthalts- raum in der Kaierne 32 bestehenden Mietverträge für den 30. Ium 1920 aufgekündigt, wovon ver Rat Kenntnis n.mmt. 2. Tste Feuerlösckeinricktung im Ritter gut muß auf Anregung der Feuerversickerunasgesellschaft ergänzt werden. Es wird beschlossen, 60 Meter Hanf-t schlauch sofort zu beziehen und einschl. der Herstellung von Schlauchverichraubungen den Betrag von 1350 Mark zu bewilligen. 3. Gegen dre Gesuche zweier hiesiger Einwohner um Einbürgerung werden Bedenken nicht erhoben. 4. Gegen eme Anzahl Personen ist von der Schutz mannschaft Anzeige wegen Diebstahls von Kohlen, die mit Eisenbahn ober Schiff für das hiesige Gaswerk eingegangen waren, erstattet worden. Der Rat hat be- schlossen, für diesmal von Stellung von Strafanträgen ab- zu e en, in Zukunft aber, da die Diebstähle überhand neh men, unnachsichtlich Antrag auf Bestrafung zu stellen. 5. Die Wohnung des Verwalters de» Armenhauses soll, da Decken und Wände seit vielen Jahren nickt erneuert worden sind, m>t einem Aufwande von 7—300 Mark vor Einzug des neuen Hausverwalters vorgericktet werden. 6. Auf Anregung de» NieberlaaSauSsckusseS beschließt der Rat, eine Erhöhung de» Pachtzinses für bas an verschiedene hiesige Firmen verpachtete Areal am Elbkai mit Rücksicht auf den gesunkenen Geldwert vor- zunehmen. 7. Da der Fußweg (Leinpfad), der vom Stadtpark entlang der Elbe nach der Moritzer Fähre führt, jetzt mit Kies neu beschüttet worben ist, demzufolge noch weich und noch nicht sestgetreten ist, weicht da» dort verkehrend« Publikum leider vielfach vom Wege ab und geht auf den Wiesen entlang. Hierdurch wird der Ritter- gutSverwqltung großer Schaden zugefüat. Gerade in diesem Jahre aber wird da» Vra» zur Fütterung de» Biehe» dringend gebraucht. Der Rat beschließt deshalb, da» Be treten der Wiesen «rneut durch öffentlich« Bekanntmachung nutz Hlujfttüuua pDM ÄstWpustülKfshl ^u verbieten und dis Schutzmannschaft zur strengen Kontrolle anzuweisen. Zu widerhandelnde werden alsdann unnachsichtlich bestraft werden. 8. Der in der Girokasse tätige Hilfsexpcdient Lange wird zum Exponenten befördert. Hierüber werden noch 23 Punkte erledigt. ; * * * — Erne neue Brotpreiserhöhung! In der gestrigen Pressekonferenz des sächsischen Landeslebens, mitle.amles wurde mitgeteilt, daß eine Herabsetzung der Brotration nicht erfolgen werde, wohl aber eine Er höhung des Brotprei.es. Dies sei nicht zu umgehen, weil 300000 Tonnen Brotgetreide ans dem Auslande ringe- führt und dafür ein Durchschnittssatz von 10 000 Mark für die Tonne gezahlt werden müsse. — Die Nährmütelver- te.lung müsse eingeschränkt werden, Fett- und Fleischver- sorgung seien nicht günstig, ebensowenig die Kartoffel versorgung. —"Der diesjährige FrühjahrSmarkt be- ginnt am morgigen Sonntag und dauert bis mit Diens tag mittag. Der Krammartt wird etwa die aleiche Be- schickung aufweisen, wie an den beiden Jahrmärkten des Vorjahres. Auf dem Altmarkt und der Meißner Straße wird für Unterhaltung und Belustigung reichlich gesorgt fein. Viebmarkt hat heute vormittag nicht ftattgesunden, da ein Auftrieb nickt erfolgte. —"VerdäckttgePerson. In letzter Zeit find hier und in den benachbarten Ortschaften, sonn« in Großenhain fortgesetzt größere Einbrüche verübt Wörden. Als Täter kommt bestimmt «in« Mannesperson in Frage, die wie folgt beschrieben wird: Etwa 23 Jahr alt, 1,75—1,78 Meter groß, kräftig, volle» Gesicht und vermutlich kleine» Scknurrdärtcken. Bekleidet ist der Verdächtige zuletzt gewesen mit einem hell grauen Hut mit schwarzem Bande, dunklen Ueberzieher und dergleichen Anzug. Der Unbekannte kennzeichnet fick durch etwa» gebückte Haltung und an der rechten Hand fehlen ihm der Zeige-, Mittel- und Goldfinger. Im Interesse der Allgemeinheit wird gebeten, bet etwaigem Auftreten de« Unbekannten dte hiesige Polizei be». Gendarmerie unver züglich in Kenntnis zu setzen. —" Ein Original-Floh-Zirkns wird wäh rend de» Jahrmarktes hier Vorstellungen geben. Nähere- ist au» der Anküickigung im heutigen Anzeigenteil zu er sehen. —*AndenMtntsterpräftbent«n gelangen fort- danernd Gesuche um Anstellung im Staatsdienst« sowie um Beschäftigung in irgendwelchen BerufSstellunge«. ES muß tarauf hingewiesen werben, daß derartige Gesuche den ««Sulchten Erfolg »ich» habe« können, da -rr Minister Präsident unmöglich in der Lage ist, selbst solche Gewche zu prüfen und die Besetzung etwaiger offener Stellen zu ver anlassen oder sonst Arbeitsgelegenheit zu verschaffen. Solche Gesuche müssen daher stets an die zuständige Stelle bei dcu einzelnen Behörden weitergegcben werden. Tie Gesuchsteller laufen Gefahr, daß durch dte Einreichung ihrer Gesuche bei dem Ministerpräsidenten eine Verzögerung ihrer Angelegen heit eintritt. Desgleichen möchte daS Publikum ersucht wer den, sich mit Gnadengesuchen nicht an den Ministerpräsiden ten zu wenden. Tie Bearbeitung von Gnadengesuchen ist in allen Strafsachen Sache des Justizministeriums. —* Ein landwirtschaftliches Preisaus schreiben. Tie Ökonomische Gesellschaft in Sachsen hat beschlossen, zur Förderung des Wiederaufbaues der Nutz- und Arbcitsviehbeftände und zur Beschaffung ausreichenden Fut ters für diese, ohne Beeinträchtigung der unmittelbar zur Er zeugung von menschlichen Nahrungsmitteln dienenden Au bauflächen bis auf weiteres alljährlich, um diejenigen Wirt schaften im ehemaligen Königreich Sachsen zu kennzeichnen, welch« auf dem Gebiet des FutterbaucS Vorbildliches leisten, «inen Preisbewerb zu veranstalten. Die Preisaufgabe lautet: Auf kleinster Anbaufläche ist Futter für einen möglichst großen Btehstand zu erzeugen, dabei soll der bisherige Um fang deS Anbaues unmittelbar zur menschlichen Nahrung oder sonstiger Nutzung dienenden Pflanzen tunlichst ausrecht- «rhalten und Futterzukauf auf das geringste Maß einge schränkt werden. Zum Prcisbcwcrb sind alle im ehemaligen Königreich Sachsen liegenden Landwirtschaftsbetriebe zuge lassen. ES kommt hierbei in Betracht je nach Vorhandensein in der Wirtschaft, die Futtererzeugung ans diesen Weiden und Ackerland (Grünfutter oder sonstige Futtergcwächse). Für die der PretSaufgabe am besten entsprechenden Leistungen werden mehrere Preise: erste Preise je SOO Mark, zweite Preise je 800 Mark, dritte Preise je 200 Mark ausgesetzt. Außer den von der Oekonomiscken Gesellschaft hierzu bewil ligten Mitteln sind solche auch bei der Staatsregierung und beim LandeSkulturrat beantragt. Bewerber haben bet der Oekonomtschen Gesellschaft» Dresden, Lüttichaustraße 26, Fragebogen anzufordern und diese mit Anmeldung auSgefüllt btS 1. Mat 1020 dorthin zurückzuretchen. —»DteDemokratisierungder Reichs wehr, der Einwohnerwehren und der sächsische» Berwaltung. In den letzten Sitzungen der Volkskammer wurde die Frage der demokratischen Reform der Reichswehr mehrfach erörtert. Insbesondere hat dte Sozialdemokratische Fraktion dte Forderung an die sächsische Regierung gerichtet, - daß sie in dieser Frage nach Möglichkeit auch auf die NelckS- regternng einwirken solle. Dte Regierung hat die Forderung ah» herrchtlgt anerkannt. Mit der weiteren Erörterung und
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