Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192005075
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200507
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200507
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-05
- Tag1920-05-07
- Monat1920-05
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1920
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt ««d A«r»tsrr Mebla» Auuiger). — » GM yßrrvmf Amtsblatt Postsch«»«-, «p^g A»A^ «rowss. Rief« Ne. »L ftke die Amtshauptmannschaft Grokenbaiu, da» Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. los. Freite-, 7. Mei 1SM, abends. 73. 3ahr«. La« Miesmr Tageblatt erscheint je«»» Ta« abend« V,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag». vezngsbrei», gegen Voraurzahlung, monatlich «.— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich S.lll Mark ohne Postgebühr. A«zet-e» für di« Nummer de« Ausgabetage» sind bi« S Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Bewahr für bas Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 4» mm breit», s mm hohe Brundschrist-Zeile (7 Silben) 8Ü Pf., OrtSprel» 70 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz SO'/, Aufschlag. Nachweisung«- und VermitttlungSgebühr 80 Pf. Fest« Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrim verfällt, durch Klag« einaezogen werden muh oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Bemalt — Kneg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrichiunaen — hat brr Bezieher reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezug »»reise». Rotationsdruck und Verlag: Langer« Minterlick«, Riesa, «telchätt» stell«: <llott<i»ltrqde litt ^ergntmartklch lür Redaktion: Artdur ^äbnel. Rielg: kir Anreigenteil: Wilhelm Dittri-H, Riela. M-WSSSS-e. , e Reichstagswahl. Für die NeichStagSwahl vom 6. Juni 1S2O werden ernannt für drn 31. Wahlkreis Dresden-Bautzen: . als KreiSwahllelter Herr Stadtrat Reichardt in Dresden, als Stellvertreter Herr Stadtrat vr. Krumbiegrl in Dresden. für den ST. Wahlkreis Lrlvzis r als KreiSwahlleiter Herr Geb. NrgierungSrat Frhr. v. Oer bei der KreiShauptmannschast Leipzig, als Stellvertreter Herr OberregierungSrat v. Wilucki bei der Krelshauptmann- fchaft Leipzig, für den SS. Wahlkreis Ebemnitz-Zwicka« r als KreiSwahlleiter Herr Stadtrat vr. Härtwig in Chemnitz, al» Stellvertreter Herr Stadlrat vr. Siiieusfler in Cbemnitz. Der KreiSwahlleiter für den 31. Wahlkreis DreSden-Bautzen, Herr Gtadtrat Reichardt in Dresden, wird zugleich zum Verbandöwablleiter für de« WablkreiSverband XVI Sachse« ernannt; Herr Stadtrat vr. Krumbiegrl ist auch für dieses Amt sein Stellvertreter. Dresden, den 6. Mai 1920. 1103! -Die StaatSkanzlet.1222 Verkehr mit Ziegenmilch betr. Durch den ErnährungSauSsckuß und den Bezirksausschuß ist der Preis für Ziegen milch und Ziegenkäse im hiesigen Bezirke wie folgt festgesetzt worden: 1. Bei Abgabe von Ziegenmilch durch den Ziegenhalter an den Verbraucher 1.50 M. für das Liter. 2. Bei Abgabe von Ziegenkäse durch den Ziegenhalter 9.— M., durch den Händler 9.70 M. für das Pfund. Ziegenmilch darf nur auf die jeweilig gültige Vollmilchkarte anstelle von Kuhmilch und Ziegenkäse nur auf den jeweilig geltende» Wochenabschnitt der Magermilchsperrkarte abgegeben werden. Die Ziegenmilch ist nur in der gleichen Menge wie Kubmilch abzngeben. Bei Ziegenkäse darf ein Wochenabschnitt der Magermilchsperrkarte nur mit 40 er beliefert werden. Im Anschluß hieran werden erneut die Bestimmungen über die Abgabe und Ver wendung von Ziegenmilch innerhalb des hiesigen Bezirks vom 19. April 1919 bekannt gegeben. 1. Für die 1. bis S. milchgebeude Ziege jeder HauSbaltnng ist je einem vollmilch versorgungsberechtigten Haushaltungtzangchörigen die Bollmilchkarte zu entziehen. So weit VollmilchversorguugSberechtigte nicht vorhanden sind, ist stattdessen für die 1. bis 3. milchgebende Ziege je 3 HanshaltungSangehörigen keine Landessperrkarte für Magermilch. Quark und Käse zu gewähren. Werden in einer Haushaltung neben Ziegen auch Kühe gehalten, so fällt für jede der erste» 3 milchgebendcn Ziegen die Selbstversorgerration an Kuhmilch für je 8 HauS- haltungsanaehörige fort. Das Ablieferungssoll des KuhhalterS erhöht sich dem entsprechend. U. Säuglingen oder Kranken in Haushaltungen mit milchaebenden Ziegen dürfen auf ärztliches Zeugnis vom Kommunalverband Vollmilcbkarten mr Kuhmilch bewilligt wer den ; jedoch hat alsdann eine entsprechende Entziehung von Landessperrkartrn für Mager milch, Quark und Käse nach den Vorschriften^»^ l einzutreten. Haushaltungen mit mehr al- S Ziege« haben von jeder weiteren milchgebenden Ziege die Hülste des Milchertrages, mindestens aber 1 Liter Ziegenmilch täglich, an einen von der Gemeindebehörde zu bestimmenden vollmilchberechtigten Empfänger im Orte abzulieser«. Die eingenommenen Wochenabschnitt« für Ziegenmilch sowie für Ziegenkäse haben die Ziegenhalter, gegebenenfalls die örtlichen Butter-'und Quark-Sammelftellen, wöchent lich an die Gemeindebehörde abzuliefern, die sie durch de» Ortsausschuß zur Mlchirber- mackung nachprüken zu lassen hat. Der Letztere wolle im übrige» im Einvernehmen mit der Gemeindebehörde dafür sorgen, daß der Verkehr mit Ziegenmilch und Ziegenkäse sich ordnungsmäßig abwickelt. Zuwiderhandlungen gegen di« vorstehenden Bestimmungen werde» gemäß 88 13. 16 der Verordnung über Bewirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch vom 3. November 1917 — NeichSgesetzblatt Seite 1005 flgd. — bestraft. Dieie Bestimmung tritt sofort in Kraft. Großenh ain. am 3. Mai 1920. 823 atV. Der Sommnualoervanb. — Die in der Bekanntmachung vom 22. März d. I. verfügt« Schließung des Bäckerei- betriebes von Karl Bauermeister tu Gröba wird mit Wirkung ab 10. d. M. wieder auf gehoben. Großenhain, am 7. Mai 1920. 380 o i. Der Kommnnalverband. Auf Blatt 298 des Handelsregisters, die Speicheret- und Speditions-Aktiengesellschaft in Riesa btr., ist heute eingetragen worden: Zu stellvertretenden Mitgliedern des Vor standes sind bestellt die Kaiitteute ») Max Bruno Epperlei« in Riesa. d) David Heinrich Espia in Riesa, o) Alexander Otto«,ar Liebing in Dresden. ck) Ernst Bruno Maael in Briesnitz bei Dresden. Alle Erklärungen, die die Gesellschaft verpflichten und für sie verbindlich sein sollen, müssen entweder von einem Vorstandsmitglied« allein, dafrrn der Vorstand nux aus einer Person besteht, oder von zwei Vorstandsmitgliedern, dafern der Vorstand aus mehreren Per onrn besteht, oder von zwei Prokuristen drr Gesellschaft oder auch von einem Vor standsmitglieds und einem Prokuristen gemeinschaftlich abgegeben werden. Di« Prokuren der unter * bis ä Genannten und die des Alwin Werner sind erloschen. Cs ist auch in diesem Jahre Klage darüber geführt worden, daß wildernde Hunde und Katze« auf den Jagdsturen Schaden anrichte«. Die Hunde- und Katzenbesitzer werden darauf hingewiesen, daß sie das frei« Herum- laufen der Hunde auf den Fluren und im Walde verhindern müssen. Unterlassen Ne dies, io machen sie sich gegebenenfalls nach 8 35 des sächsischen Jagdgesetzes vom l. Dezember 1864 strafbar. Danach haben die Eigentümer von Hnnde» dafür Sorge zu tragen, daß diese Tiere auf fremder Wildbahn nicht «vieren. Geschieht dies gleichwohl, so ist der Eigen tümer des Hundes auf Antrag des Jagdberechtigten mit einer im Wiederholungsfälle zu schärfenden Geldbuße bis zu 6 Mk. polizeilich zu bestrafen. Außerdem können ohne Bei sein des Brühers revierende Hunde und ohne alle Aufsicht frei «mherlausende Katzen vom Jagdbrrechtigten getötet werden, wenn sie mindestens 500 Schritt vom nächsten bewohnten Hause ohne alle Aussicht frei herumlausend betroffen werden. Großenhain, am 4. Mai 1920. 1066«Li. Die AmtShanptmaauschakt. Ablieferung von Kälbermägen betr. Ans Gründ der Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 16. Februar 1920 erhält 8 4 Satz 1 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes über die Ablieferung der Kälbermäaen vom 2. Juli 1917 — abgedruckt in Nr. 160 des Großenhainer Tageblattes vom 14. Juli 1917, in Nr. 160 des Riesaer Tageblattes vom 13. Juli 1917 und in Nr. 80 des Radeburger Anzeigers vom 14. Juli 1917 — folgende Fassung: Der Preis darf mit Wirkung vom 1. März 1920 ab für aut ausaeblaseue fehlerfreie LabmSgen 1 Mk. 8V Pfg. für das Stück, der Preis für schadhafte Labmagen lStangenmägen) 1 Mk. SO Pfg. für das Stück nicht übersteigen. Großenhain, am 20. April 1920. 551 ck V.Der Kommuualverbaub. Jauchenabfuhr betr. Der Rat bat beschlossen, daß die Abfuhr von Jauche und die Entleerung von Dünger und Jauchengruben 1« Winter, d. h. vom 1. Oktober bis 81. März nur in der Zeit von abend- 7 Ubr bis früh 7 Ntzr nnd im Sommer, d. h. vom 1. April bis 30. September vo« abend- 8 bi» früh 0 Uhr geschehen darf. i Zuwiderhandlungen werde» auf Grund der 88 53. 57 der Straßenpolizeiordnung für die Stadt Riesa vom 2. Dezember 1890 in Verbindung mit 8 366 des Reichsstrafgesetz- bucheS mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tage» bestraft. Der Rat ber Stadt Mesa, am 4. Mai 1920. Kr. , Abgabe von Petroleum. In den nächsten Laaen wird das uns jetzt nochmals zugewiesene Petroleum, und zwar auf Abschnitt 11 '/.Liter auSgegeben. Ferner gelangt nochmals sür jede« Haushalt gegen Vorzeigung der Brotausweiskarte '/, Liter Petroleum zur Ausgabe und zwar auch an die. Inhaber der grünen BemgSauSweise, sodaß letztere zusammen 1 Liter beziehen können. Den Verkauf habe« über«omme«: die Geschäfte von Wilhelm Moritz Berg, Hermann Göhl, Bezirks- und Consumverein Volkswohl sür Riesa nnd Üma., Ma? Mehner, I. T. Mitschke Nächst, Wilhelm Pinker, Ernst Schäfer Nächst, Robert Schnelle, C. A. Schulz«. Paul Starke und Oskar Wurmstich. Der Preis beträgt 3 Mk. 40 Pfg. für 1 Liter. Der Rat der Stadt Riesa, an: 6. Mai 1920. Fnd. Reichstagswahl. Die für die Stadt Kiek zu der am 0. Juni 1020 ftattssndenden Neich-tag-wabt aufgeftellten Wählerliste« liegen vom O. bis mit 10. Mat 1V20 im Rathaus, Wahlamt, Erdgeschoß, Eingang Polizeiwache, täglich vormittags von 8—12 Ubr zu jedermanns Einsicht aus. Einsprüche gegen Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten sind biS »«« Ab- / lauf der AnSlegungsfrift bei der unterzeichneten Behörde schriftlich oder zu Protokoll an- -nbringen. Soweit die Richtigkeit der EinspruchSbehauptungen nicht offenkundig ist, find Beweismittel für sie beizubringen. Der Nat der Stadt Mela, am 7. Mai 1920.E. Einlagenbe Mündelfichere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen hastenden Stadtgemeinde. VooenioKunP von SüokiovAiioPssSoUoe'n. — kinNioonP von Lino- ookoinon. — Kossdoveoidvons er. VonveoikunP vo« VkonüpopioKSN, Sofortige Erledigung !i Unbedingte Verschwiegenheit schriftlicher Austräge. über alle Geschäftsvorkommnisse. Postscheck-Konto: Leipzig 24387. Kassenstände«: Montags bis Freitags von 9—12 Uhr vorm., von 2—4 Uhr nachm„ Sonnabends von 9—12 Ubr vorm. Gemeindet» erbauds-Girokafse. Kostenlose Geldüberweisungen. Spoi-iroooo «Ion SToeiß Kiss«. RalhauS. - Fernruf Nr. 2V. tand: 24 Millionen Mark. . Verzinsung »er Einlagen d«m Z z PkHLkM Tagt der Einzahlung ab bis ' znm Tage der Rückzahlung. Di« Schulvorstände im amtshauptmannschaftlichen Bezirke Kroßrnbain werden hier mit veranlaßt, über die in ihrem Schulbezirke z» Ostern ds. Js. in das schulpflichtige Alter getretenen blinde« Kinder bis 20. Mai 1VLO eine Liste bierber «inzureiche» und dabei mit anzugeben, ob diese Kinder zur Ausnahme in die Blindenanstalt angemeldet worden sind. Sind solche Kinder nicht vorhanden, so ist dies durch Fehlschein hierher anzuzeigen. Großenhain, am 6. Mai 1920. 738 d V. DaS Bezirksschnlamt. , Reichstagswah!. Der Herr Reichspräsident hat durch Verordnung vom 30. April dieses Jahres die Haupiwahlen zum Reichstag auf den 6. Juni 1920 festgesetzt. Nach 8 12 des ReichswahlgesetzeS vom 27. April 1920 liegen die Wählerlisten der Gemeinde Gröba vom V. bi- mit 16. Mai 1V20 öffentlich aus, und zwar Werktags während der Geschäftszeit und Sonn- und Feiertags von vormittags 11 Uhr bis 12 Uhr im Gemeindeamt, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 6. Einsprüche gegen di« Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten sind bis zum Ablaus der Ausleänngsstist hier anzubringen. Ganz besonders weisen wir noch daraufhin, daß Deutschösterreicher an der Wahl nicht teilnehmen können. Nach 8 2 des Wahlgesetzes ruht die Ausübung des Wahlrechts auch für die Soldaten während der Dauer der Zugehörigkeit zur Wehrmacht. Zu den Soldaten im Sinne dieser Vorschrift gehöre» die Offiziere, einschließlich der Sanitäts-, Veterinär-, Feuerwerks- und Zeugosfiziere, die Teckosfizirre. die Unteroffiziere und Mannschaften des Heeres und der Marine. Militärbeamte dagegen gehören nicht dazu; sie sind also wahlberechtigt. Gröba lElbel. am 7. Mai 1920. Der Gemciudevorstaub. MM R» SlWNllM MkMtrM IM MMr» I« Mn in der Volksküche 1« Gröba Sonnabend, drn 8. Mai 1920, vormittags von 8—10 Uhr. Beutel mitbringe» l Gröba lElbe), am 6. Mai 1920. Der Eemeindevorstaud. Pferdefleischverkauf der Herrn Albert Meythorn m Gröba am Sonuabend, den 8. Mai 1920, nachmittags von 2-8 Uhr auf die Nummern 31—130 der rote« AuSweiskarte. Gröba lElbe». am 7. Mai 1920. Der Gemeindevorftaud. Bekanntmachung. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen und Nachschane« im hiesigen Jmpfbrzirke (Gröba mit Ortsteil Oberrenße» und Forberge) werde» an den nachgenannten Tagen in der Turnhalle der Zentralschule In Grob« vorgenommen und zwar die Erstimpfungen oen oiOKOÜOP, «ion I». «oi ISL0, nooldi«. - vki», die Wiederimpfungen «in RiiNveooI», «Ion »L. Mai iSLV, naokin. S Ukn. Di« Nachschane« finde» am DieuStag, de« 18. M«i 1V20. nach«. S Nkr für ErMmvfftnge und am Mittwoch, de« 1«. Mat 102«», «gchm. » Uhr für Wtederimpflinge in der Turnhalle der Zentralschule in Gröba statt. . Unter ausdrücklicher Verwarnung vor den in 8 14 Abs. 2 des JmpfgesetzeS ange» droht«, Strafe« werden die EUer^ PstegrrUer« und Vormünder der imotofiichtiaeu Sinder
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite