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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.06.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-06-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192006102
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200610
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200610
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-06
- Tag1920-06-10
- Monat1920-06
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.06.1920
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Riesaer G Tageblatt Donnerstag, 1«. Jimi 1920, abends. 73. Jahrg. «ttd Anzeiger MeblM and AnMger). S«rnruf Ik. «. «r. »T fkr die Amtshauptmannschaft Großenhain, da« Amtsgericht und den Rat der Stadt Niesa, sowie den Gemeinderat GrSb». 132. LaS Riesaer Tageblatt erscheint lebe« Tag abends '/»6 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, monatlich 4.— Mark ohne Zustellgebühr, bet Abholung am Postschalter monatlich 4.10 Mart ohne Postgebühr. Anzeige» siir die Nummer de» Ausgabetage« sind bi« S Uhr vormittag» aufzugeben und im vorau» »u bezahlen; eine Gewähr für ' >4 Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 4» mm breite. 3 nun hohe Grundschrift-Zeil« <7 Silben) I.lO Mark, Ortsprei» 1.— Mart; zeitraubender und tabellarischer -atz Ausschlag. Nachweisung«, und BermittelungSgebühr 30 Pf. Feste Taris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und ErsttllungSart: Niesa. Äierzehntägige Unterhaltung«beilag, .Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendw c Störungen der > New:-res d Truckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Niichgahluig r Bezugi^reiseZ. No Bi -»^-druck und Perlaa: LanaerLWinterliib. Nieia. G<-c<e,»'taN,fte- tUaetfteNratie Bernntwartlich iiir Nedaktinn: Aribiir kiöbn-l. Rie^a: kiir Au'-'-v-u'eil: !u Dittrich. Nieür. Abdruck ans Nr. 118 des »Deutschen NeichsanzeigerS und Prentzischen Staatsanzeigers" vom 2. Juni 1920. Bekanntmachung. Für den Bezirk des Sächsischen SteinkostlenktrndikatS gelten an Stelle der in der Dekanntmachnng nom 28. April 1920 veröffentlichten Preise für einzelne Brennstoffarten folgende Preisfestsetzungen: Brechkoksabsall von WHbelmschacht anstatt Mk. 191.— Mk. 177.— Kaksgrus von Erzgeb. St.-Akt.-Ver. Dertrcbt. anstatt Mk. 180.70 Mk. 104.40 Koksgrus von Zwickauer Werken Brückenberg und Wilbelmschacbt anstatt Mk. 180.70 Mk. 164.40 Berlin, de» 31. Mai 1920. Aktiengesellschaft Netchskohlenvrrband. Keil. Löffler. 601 8 2428 Butter und Schweineschmalz betr. Abschnitt 21, gültig von« 14. —20. Vl., darf nur mit einem Achtel Stückchen Vutter beliefert werden. Jeder Versorgung-berechtigte erhält gleichzeitig noch 7, Pfund Schweineschmal, für Mk. 11.50. Großenhain, am 10. Juni 1920. 183 g IV. Der Sommunalverband. Die öffentlichen Impfungen werden Mittwoch, den 16. Juni dS. Js. von nach mittags 7.4 Ukr au für die Erstimvfliuge, von nachmittags 7,6 Uhr an für die Wieder- impflinae im Gasthof Seydewitz vorgenommen. Weida b. Riesa, am 10. Juni 1920. Der Gemeindevorstaud. Oertliches und Sächsisches. - Riesa, den 10. Juni 1920. —* T « multsch äden betr. In den Bericht über die letzte Stadtocrordnetensitzung hat sich ein Irrtum ein- geschlichen. ES ist nämlich nicht die Meinung vertreten worden, daß das Tuinultfchädengesetz vom 14. Mai dS. Js. nicht auch die am 15. März ds. IS. entstandenen Schäden betreffe. Vor allem aber herrscht über die sogenannte AnSschlnßfrist keine Klarheit, und deshalb empfiehlt es sich für alle Betroffenen —ohne große Hoffnung ans tatsächliche Entschädigung hegen zu dürfen — ihre Schäden unverzüglich bei der KreiSbanptMann schaft Dresden anzumelden, da die Frist dazu mög licherweise am 15. Juni abläuft. —* Allgemeine Ortskrankenkasse Ni esa. Man berichtet unS: Die Allgemeine Ortskrankenkasse Niesa hielt am Mittwoch, den 9. Juni 1920 im BolkShause eine Ausschußsitznng ab, die nur schwach besucht war. Zum vor liegenden Geschäftsbericht für das Jahr 1919 wurde vom Vorsitzenden zunächst darauf hingewicscn, daß der günstige Abschluß der Kaffe wohl in der Hauptsache darauf zurück- zuführen ist, daß die alten Krankengeldsätze bisher voll ständig unzulänglich waren und daher die Mitglieder bei Erwerbsunfähigkeit die Kasse nicht lange in Anspruch nehmen konnten. Der Ueberscbuß von 79 322 Mk. vom Jahre 1919 hat sich in den verflossenen 5 Monaten schnell verflüchtigt. Durch die ungeheuere Preissteigerung der Medikamente, insbesondere der Verbandstoffe, die gegen wärtig mehr als das 40 fache des Friedenspreises kosten, die neuen Leistungen der Wochensüriorge, erhöhte Arzt- und Verwaltungskosten, ist ein beträchtlicher Rückgang des Vermögensbestandes eingetreten. Vom vereideten Bücher revisor Pretzscb in Dresden, der das Rechnungswert einer eingehenden Prüfung unterzog, wird auch Beitrags- erhöhung zur Sicherung der Finanzen empfohlen. Nach Erstattung der Berichte der Kaffenrevisoren sprach man Entlastung der Jabresrecbnnng für 1919 aus. Hierauf kommt der vom Kaffenvorstand beschlossene 4. Nachtrag zur Kaffensatznng zum Vortrag. Die Grundlöhue find von 3—30 Mk. festgesetzt und mit Berücksichtigung auf die zu erwartenden hohen Arztkosten (es mutz mit einer 200 bis 300 prozentigen Erhöhung gerechnet werden) werden die Beiträge mit Wirkung vom 23. Juni 1920 von 4'/, auf 6 7» der Grundlöhne erhöht. Hierbei wünscht man aber, daß das tägliche Krankengeld wieder nach dem Stande der alten Satzung, also nach 2 Dritteln des Grundlohnes, ge zahlt werde. Der Antrag wird in getrennter Abstimmung angenommen. Vorstand und Kassenverwaltung geben als dann ausführliche Erklärungen über den Aerztestreik. Dieser dürfte wahrscheinlich noch bis 15. Juni 1920 an dauern. Einigungsverhandlungen der matzgebenden Ver bände sind jedenfalls im Gange. Da die bestehenden Ver träge seitens der Aerzteorganisation zu Unrecht gebrochen wurden, wird man mit Schadenersatzklagen gegen die selbe vorgeben. Die jetzt gezahlten Arzthonorare müssen letzten Endes zum Ruin der Kassen führe». Ein Gutes hat jedoch der Krach mit den Aerzten zuwege gefördert, in dem weite Kreise der Versicherten jetzt die billige Hilfe der Natnrheilkundigen in Anspruch nehmen. Die Kassen verwaltungen haben allen Grund, diese» Bestrebungen so weit wie möglich entgegen zu kommen. Au Aufklärung nach dieser Richtung hin soll es nicht fehlen. Ein Ver sichertenvertreter verlangt, datz die Naturheilkundigen mit gleichen Rechten wie die Aerzte zur Kaftenpraxis zugelassen werden. Dieser Antrag wird einstimmig dem Kassen vorstand überwiesen. Dadurch, datz alle Arztauswendungen voll ersetzt werden und die Entnahme der Medikamente aus den Apotheken geregelt ist, sind alle Benachteiligungen der Versicherten ausgeschloffen. Betreffs der Vereinigung der Ortskrankenkaffen Riesa-Gröba liegen von matzgebenden Stellen Auskünfte vor. datz die Sache aussichtslos ist, weil eine derartige Verschmelzung gegen die Bestimmungen der Neichsversichernngsordnung wäre. ES wird aber wahr scheinlich ein Zweckverband sämtlicher Ortskrankenkassen des Bezirks Grotzenhain zustande kommen. Schlietzlich ersucht der Kassenoorsitzende die Versammlung, so weit wie möglich für das neuerrichtete Licht-Luft-Bad zu wirken. Vom Verein für Gesundheitspflege sind uns Eintrittskarten übermittelt, die an Kaffenftelle zu ermätzigten Preisen an Versicherte und deren Angehörige ausgegeben werden. —* Die sächsischen hoheren Beamten und der Deutsche Beamtenbund. Durch die Presse läuft eine Notiz, nach der die sächsischen höhere» Staats beamten angeblich dem Deutschen Bramtenbund nicht mehr angeboren, ja sogar mit den übrigen höheren Beamten zu- sammen von dem Bunde ausgeschlossen worden seien. Der Deutsche Beamtenbund hat anläßlich des Deutschen Be» amtentages in Berlin Ende Mat lediglich allen Beamten organisationen das Stimmrecht versagt, die in ihrem Aus bau den Satznngsbeftimmunaen dafür nicht entsprechen. Andernfalls wären zahlreiche Mitglieder im Beamtenbunde doppelt vertreten gewesen. Unter diesen Organisationen befand sich auch der Bund höherer Beamter, der über- wiegeich preußische Beamte zu seinen Mitgliedern zählt. Die sächsischen höheren Staatsbeamten gehören nach wie vor sZ't. vollzählig dem Deutschen Beamtenbund an als Mitglieder des Bundes sächsischer Staatsbeamten (Beamten gewerkschaft). Ihr Ausschluß oder Austritt aus dem Deut schen Bcamtenbunde ist nie in Betracht gekommen; die daran- geknüpften Mitteilungen und Erörterungen sind da her völlig gegenstandslos. von Häute-, Leder- und Schuh b o rsen. Nach mehrmaligen Besvrechungen unter Vorsitz der sächsischen Handelskammern mit Vertretern der Häute- und Fellbiauchcn, der Ledcrsabrikation, des Leder handels, der Schuhmareuindustrie, -Fabrikation u. -Handel, der Lederwaren, und Treibrieinsnfabrikation ist die regel- nwßlge Abhaltung von Häute-, Leder- und Scbuhbörsen beschlossni worden, die in Leipzig an iedem ersten Donners tag »in Monat abgehalten werden. Hierzu besonders ein geladen find die Angehörigen der vorgenannten GeschäftS- zweige ans dem Freistaate Sachsen, der Provinz Sachsen und Großthurmgen. —* Anrechnung von Versorg ungsaebühr- niss en auf die Erwerbslose nUnterstützung. Bisher wurden Renten, die ein Erwerbsloser bezieht, für die Beurteilung der Bedürftigkeit zu zwei Drittel ihres Betrages in Betracht gezogen. Nack einer neuen Verord nung des NeichSarbeitSministers dürfen solche Rentenbezüqe de, der Prüfung der Bedürftigkeit nur noch zur Hälfte ihres Betrages berücksichtigt und auch nur in dieser Höhe auf die Erwerbslosenunterstützung in Anrechnung gebracht werden. --Der Steuerabzug vom Arbeitslöhne. Die „Deutsche Allg. Zeitung" schreibt: „Tie Bestimmung über die vörläufige Erhebung der Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslöhne, die mit dem 25. Juni in Kraft treten (wie wir bereits mitgeleilt haben), sagen im einzelnen folgendes: Bei jeder Lohnzahlung hat oer Ar beitgeber 10 Prozent des Arbeitslohnes zu Lasten ves Arbeitnehmers einzubehalten; soweit die Auszahlung des Arbeitslohnes aus einer öffentlichen Kasse erfolgt, gilt diese als Arbeitgeber. Arbeitslohn im Sinne der Verord nung ist jede in Geld oder Geldeswert bewirkte ein malige oder wrederiehrende Vergütung für Arbeits leistungen, insbesondere Gehälter, Besoldungen, Löhne, Tantiemen, Gratifikationen, Warlegclder, Ruhegehälter und Pensionen. Der Wert von Naturalbezügen ist zur Be messung des einzubelialtcnden Betrages mit dem Betrage anzurechnen, der sich aus den Tarifvereinbarungen ergibt. Jeder Arbeitnehmer hat sich für oas Rechnungsjahr 1920 (1. 4. 20 bis 31. 3. 21) von der Gemeindebehörde seines Lohn- oder Beschäftigungsortes eine Steuerkarte ausstelleu zu lassen. Für den einbeyalteneu Betrag hat der Arbeit geber Stcuermarken in die Steuerkarte des Arbeitnehmers einzukleben und zu entwerten. Die Steuermarken werden von den Postanstaltcn verkauft. Die Anrechnung vec im Rechnungsjahr 1920 eingetlebtcn Steucrmarten auf die in diesem Jahr zu entrichten»« Einkommensteuer findet erst nach der endgültigen, nach Ablauf des Kalenderjahres 1920 vorzunehmendcn Veranlagung statt, es sei denn, das; dem Arbeitnehmer em Stcueransorderungsfchreiben über die 1920 vorläufig zu entrichtende Einkommensteuer zugegangen ist. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die einge- klebten Steuermarken auf die zu entrichtende Steuer an Zahlungsstatt hingeüen. Das Landessmanzamt kann auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, datz eine Verwendung von Steuermarken unterbleibt, und bas; die Einzahlung des dürch den Arbeitgeber embehalrenen Betrages in bar oder durch Ueberweisung auf das Konto der der für den Arbeit nehmer zuständigen Steuerbehörde erfolgt. Für die Ein behaltung und Entrichtung des zchnprozemigen Abzugs vom Arbeitslohn hastet dem Reiche neben dem Arbeitneh mer der Arbeitgeber als Gesamtschuldner. — Sachsens ehemaliger Kronprinz wird Geistlicher. Aus Tübingen wird gemeldet: Der ehe malige Kronprinz von Sachsen hat sich in der theologischen Fakultät der hiesigen Universität einschreiben lasten uno , obliegt dem Studium der Theologie, um Priester zu wer den. Sein Onkel, Prinz Max von Sachsen, ist bekannt lich katholischer Priester. — Hafer- und Hafermalz zur Bierberei tung. Die Neichsgctreidestelle hat die Zulässigkeit -er Ver wendung des von den Brauereien selbst erzeugten oder frei händig angetansten Hafers oder Hafcrmalzes mit dem Vor behalt genehmigt, daß die Mengen auf das den Brauereien zustehende Kontingent von 15 Prozent ungerechnet werden. — Maßnahmen gegen die Kapitalflucht. Die Verordnungen der Landesfinanzämter Leipzig und Dresden «egen die Kapitalflucht erfahren auf Grund neuer Ver fügungen einige Veränderungen und Ergänzungen. Die öffentlichen Kaffen und Behörden sind jetzt nicht mehr zur Einreichung eines ausführlichen Stückeverzeichnisscs der bet ihnen hinterlegten Wertpapiere verpflichtet. ES genügt, daß sie bet den kür die Hinterlegung zuständigen Finanzämtern ein Verzeichnis -er Hinterlegungen und zwar erstmalig alsbald nach dem Stande vom 3l>. Juni 1819 mit den Zu gängen bis zum 31. Dezember 1019 cinreichen. Bet künftigen Hinterlegungen ist die Benachrichtigung des Finanzamtes binnen acht Tagen nicht mehr erforderlich, sondern cs Hal nur noch die Einreichung von Zugangslistcu und zwar ein mal bis zum 1. Mai eines jeden Jahres zu erfolgen. Die Erleichterungen für die Einlösung hinterlegter Zinssrh-iue gelten in gleicher Weise für Einlösung hinterlegter Gewinn- antcilsscheine und für die Einlösung ausgcloster, gekündigter oder zur Rückzahlung fälliger Ltammvopiere. Diese Anord nungen haben jedoch nicht in allen Fällen von Hinterlegun gen bei öffentlichen Kassen oder Behörden zu erfolgen, sondern sich auf diejenigen Wertpapiere zu beschränken, deren ZinS- vder Slntcili'chcinboacn mit Erneucrungsichein bei der Kaste oder Behörde mit hinterlegt sind und deren Zins- oder Ge- winnantetlscheine von der öffentlichen Kaste eingclöst werden. —* Abzugsfähigkeit von Zuwendungen Eir die Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenensüriorge vom steuerbaren Einkommen. Die Beiträge an mildtätige und gemeinnützige Vereinigungen dürfen von dem Einkom men, das der Berechnung der Einkommen- und Körver- schastssteuer zugrunde gelegt wird, in Abzug gebracht wer den. soweit ihr Gesamtbetrag nicht mehr als ein Zehntel de' Einkommens des Einkommrnsteucrvflichtigen beträgt. Hier unter fallen vor allem auch Zuwendungen zugunsten Kriegs beschädigter und Kriegshinterbliebener an den Reichsnu?- schuß der Kriegsbeschädigten- und Kriegshintcrblicbcnenfür. sorge und an die amtlichen Hauptfürsorgcstellcn und Für- sorgeftellen der Kriegsbeschädigten- u. Kricgskinterbliebcncn- sürsorge. —* Steigerung der Ernteerträge durch Düngung. Die Düngemittelerzcugung hat sich im Verlaus dieses Jahres soweit gebessert, daß den Landwirten nur ge raten werden kann, von der Anwendung künstlicher Düngemittel, wo irgend angängig, ausgiebigen Gebrauch zu machen. Zur Zeit dürfte es im allgemeinen mit dem Aus streuen künstlicher Düngemittel für die diesjährige Ernte zu spät sein. Immerhin gibt es Früchte — auch in den ebenen Teilen Sachsens —, die eine Düngung mit konzentrierten, sofort wirksamen künstlichen Düngemitteln, wie Super Phosphat, 2g—tOproz. Kalisalz, Ehlorkali und vor allem stickstoffhaltigen Düngemitteln noch sehr gut vertragen und auch lohnen. So z. B. ist eine Kopfdüngung der Rüben, der Kvhlartcn, des Gemüses und vor allem der Kartoffeln noch nicht zu spät, sondern wirkt, günstige Witterung voraus gesetzt, noch sehr ertragssteigernd. Bei Hackfrüchten kann mau künstliche Düngemittel, vor allem Stickstoff, mit Aussicht aus Erfolg noch vor jeder Hacke geben, bei Kartoffeln sogar noch vor dem Hochstreichen der Dämme, wodurch Meürertrage von 20 Zentner je Acker und darüber hinaus erzielt werden können. Des weiteren haben sich vor allem wiederum die stickstoffhaltigen Düngemittel bei der Düngung von Weiden und Wiesen gerade in den Monaten Juni und Juli als außerordentlich ertragssteigernd erwiesen. Im Sommer zweckentsprechend gedüngte Weiden und Wiesen geben nicht nur eine bessere Herbst- und Winternutzung, sondern ermög lichen auch eine frühzeitigere und stärkere Nutzung im Früh jahr als nicht oder nur ungenügend gedüngte. Eine inten sive Weide- und Wiescnnuvung ist im allgemeinen nur bei intensiver Düngung möglich. —* Ein Forschungsinstitut für Leder industrie soll, wie die ,.Dr. Volkszei:una" meldet, in Sachsen Errichtet werden. In welche Siadt cs kommen wird, ist noch unentschieden: doch weroen voraussichtlich in erster Linie Freiberg oder Dresden in Betracht kom men. Durck eine Vorlage Nr. 78 wird von der Volkskammer ein einmaliger Beitrag von 500000 Marl und ein lau fender von jährlich 50 000 Mark gefordert für den Fal!, datz das Institut wirklich nach Sachten kommt. — Eine gewaltige Erhöhung der Preise für Gemüsekonserven. Wenn schon im vorigen Jahre die Preise für Gemüsekonserven als sehr hoch ange sehen wurden, so sollen, wie aus Händlerkrei'en geschrieben wird, die in den nächsten Wochen auf den Markt kommen den Konserven Heuer noch bedeutend teurer sein. Die Preis st eigerung beträgt ungefähr 360 v. H. Wenn im vorigen Jahre-eine 1-Kilogramm-Dose Stangenspargel 3,80 bis 5,60 Mark kostete, so würden dafür jetzt, je nach Stärke des Spargels, 17 bis 22,50 Mark verlangt weroeu, für Brechspargel 12,50 bis 19,50 Mark, für Erbsen 10 bi? 21 Mark, für Schnittbohnen 8—10 Mark. Achnlich wird es sich auch bcr Karotten, Spinat und anderen Gemüsen verhalten. Die Abnehmer werden sich bei diesen Preisen wohl zu überlegen haben, ob sie nicht gut tun, so viel wie möglich Gemüse einzuwecken oder einzusalzen. — DieErteilung desReligionsiintrrrich- t e S. Das Mluisterium des Kultus u»o öffentlichen Unter richts hat folgende Verordnung erlassest: Em Unterricht ethischen und religionsgeschichtlichcn Inhalts kann nicht als Religionsunterricht im Sinne von Artikel 149 Absatz 1 der Reichsverfassung anerkannt werden. Lehnen Lehrer
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