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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.09.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-09-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192009274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200927
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200927
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-09
- Tag1920-09-27
- Monat1920-09
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.09.1920
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Tageblatt 73. Jahr« Manta«, 27. September 1820, abends Brandkasse für Gröba. Die am 1. Oktober 1920 füllig werdenden Brandversicherungsbeiträge auf den 2. Termin 1920 gelangen nach 2 Pfg. für die Einheit bei der Gebäudeversicherung sowie bei der Maschinenversicherung zur Erhebung. Gleichzeitig ist die Rcichsstemvelabgade auf den 2. Termin 1920 mit zu entrichten. Die fälligen Beträge sind spätestens bis zum 18. Oktober 1920 an unsere Steuerkasse zu bezahlen. Gröba (Elbe), am 27. September 1920. Ter Gemelubevorstaud. Di« Maul- und Klauenseuche ist ausgebrochen unter den BiebbestSnden der folgen- den Besitzer. , , 1. Zn Radewitz bei Otto Mammttzsch. Sperrgebiet: Radewitz. Beobacht«««-» zebiet; Glaubitz mit Sageritz und Gutsbezirk Glaubitz. Peritz (diese Orte bleiben auch Sperrgebiete), Marksiedlitz. Colmnitz. 2- Verth bei Schwarze. Sverraebiet: Peritz. BeobachtunaSgebiet: Colmnitz, Görzig, Streumrn mit GutSbezirk, Radewitz tdie letzten beiden Orte bleiben auch Sperr gebiete). - . 3. In Heyda bei Hugo Fischer: in Röderan bei Hugo Kaul; in Leutewitz bei Richard Mehle; in Meraendorf bei Oskar Plötze, Oswin Bernhardt; in Zeithain bei Aruo Kaiser, Selma verw. Tchötz, Rob. Better, Marie Hofmann, Robert Schraprl, Louis Muck«; in Glaubitz bei Oswald Polster und Richard Zitter. Aus die amtlichen Bekanntmachungen wegen Ausbruchs der Seuche in den zu Punkt 3 ««nannten Orten wird hingewiesen. Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche in den Gehöften von R. Hecht, OSw. Nickol^ H. Berger, P. Gaumitz» M. Nickol, O. Hummitzsch in Mehltheuer und auf dem Rittergut« Jahnishausen. Die gegen die Gehöfte angeordneten Sverrmaßnahmen werden wieder aufgehoben. Der GutSbezirk Jahnishausen wird dem Beobachtungsgebiet »«gewiesen. ! ^,Die für den Sperr- und Beobachtungsbezirk geltenden BnndeSratSvorschriften zum Diehseuchengesetz vom 7. Dezember 1911 — Seite 83 des G. u. V. Blattes 1912 — sind zu beachten. Zuwiderhandlungen dagegen werden strafrechtlich verfolgt. Großenhain, am 24. September 1920. 2124 > L l. Die AmtShauptmannschaft. pro Tag 5 Pfd., pro Tag 8 Pfd., pro Tag 10 Pid., pro Tag 3 Psd^ pro Jahr 2 Ztr. Die Besitzer solcher Tiere werden aufgefordert, Anträge auf Zuweisung von Hafer umgehend bei der AmtShauptmannschaft zu stellen. Die Anträge muffen die Zahl und als aus lleberlegung das Richtige ttifft, verkörperte Robert Zimmermann prächtig. Alfred Schumann (Pfarrer von St. Jakob), Adrienne von Breymani» (Brigitte), Otto Ottbert «Graf Peter von Finsterberg) und Karl Zimmer- mann (Wirt an der Wegscheid) stellten lebenswahre Ge stalten auf die Bühne. Nur eine NebenflMr wirkte etwas nüchtern. Die Inszenierung schuf wieder im Berein mit fein abgetönten Lichtwirkungen «inen ansprechenden, echt wirkenden Hintergrund. Kein Wunder war'S daher, daß das an und für fich fortreibende Stück bet so vorzüglicher Gesamtanlage und Durchführung mit lebhaftem Beifall Aufnahme fand. Am gestrigen Sonntag wurde »Der Raub der Sadinerinnen" von Fran, und Paul von Schönthan gegeben, ein Schwank, der literarisch höheren Anforderungen nicht genügt. Jedenfalls ist er in dieser Hinsicht das schwächste Stück des sonst so wertvollen Spielplanes. Aber jeder Theaterleiter wird aus finanziellen Gründen genötigt, derartige Konzessionen an den Geschmack des Publikum» zu machen. Die Hauptsache ist, daß die Zahl dieser Schwänke »u wertvolleren Stücken tn einem glücklichen Verhältnis steht. Wie schon vor einigen Tagen angedeutet wurde, ist das der Fall bei dem Spielolan, den uns diesmal die »Künstlerische Schaubühne- beschert. — Jedenfalls zeigt es sich aber wieder einmal, daß Schönthans Schwank eine unverminderte Anziehungskraft besitzt. Der große Saal war ausverkauft. Das wirklich glänzende Einzel- und Zu- sammenspiel sämtlicher Darsteller erweckte große Heiterkeits erfolge. Es herrschte bald eine angeregte Stimmung. Der Beifall gestaltete sich so lebhaft, daß nach jedem Aktschluß der Borhang mehrmals gezogen werden muhte. Ganz vorzügliche Leistungen boten Ren« als »sächsischer- Schmieren- direktor Emanuel Striese. Max Jähntg al« Dr. Aeumeister, Robert Zimmermann al« Professor Gollwitz. Franziska Reu°-Hilpert al« Neumetster« Frau, linier Auge wurde Schöffenliste betreffend. W »om 1. O ab 1 Woche lang im Rathause Einw°hn-rm-lde°mt. Zimmer Nr. 14, während der gewöhnlichen KeschästSstunden zu jedermanns Einsicht aus Geoen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieses Verzeichnisses kann innerhalb 1 Wocke vom Tage der Auslegung an gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll bei der unterzeichneten Behörde Einspruch erhoben werden. Im übrigen wird aus die nachstehend abgedruckten Gesebbestimmungen verwiesen. ic»->o «ie Ter Rat der Stadt Riesa, am 28. September 1920. -re. Gerichtsversafsungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einen, Deutschen versehen werden. 8. aea-n milche Ims S-motonIotzren wesin <IntS Dttbtt»«nr oder Vergebens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann. 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung ,n der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. ,,, , ß 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: . ... 1. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urlifte das 30. -ebenSjahr noch nicht vollendet haben. . 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz m der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben. b. Personen, welche für sich und ihre Familie Armenunterftützung aus öffent lichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von Aufstellung der Urlifte zurückgerechnet, empfangen haben. 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt» nicht geeignet sind. . 5. Dienstboten. .... tz 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister, 2. Mitglieder der Senate der freien Hansaftadte, . 3. Reichsbeamte, welche jeder Zeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jeder Zeit einstweilig in . den Ruhestand versetzt werden können, 8. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte, 7. Religionsdiener, 8. Volksschullehrer, 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht, berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffengerichte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des GerichtsversafsungSgesctzes vom 27. Januar 1877-enthaltend» vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden. 1. die Abteilungsvorstände und Vortragenden Räte bei den Ministerien, 2. der Präsident des Landeskonsistoriums, 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen, 4. die Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Vorstände der SicherheitSpolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtsbauptmannschaften ausgenommen sind. diesmal wieder durch völlig neue stilvolle Bühnenbilder erfreut, die selbst in Einzelheiten (man denke z. B. an die Vasen und Bilder) von einem vornehmen Geschmack Zeug nis ablegten. ES. -* Fahrraddieb st ähle. In der Mittagsstunde des Donnerstag ist auf der hiesigen Hauptstraße ein Damenfahrrad, Marke »Glückauf-, mit Gummibereifung, schwarzem Rahmenbau, gelben Felgen und schwarzen defekten Schutzblechen, im Werte von 875.— gestohlen worden. Der Dieb ist ein unbekannter ungefähr 30 Jahre alter und 1.60 w großer Man» mit hagerem blassen Gesicht und vorstehenden Backenknochen. Bekleidet war er mit hellblauem Stoffanzug und Hellem weichen Filzhut. Er bat mit dem gestohlenen Rad den Weg durch die Goethestraße, Kaiser-Wilhelm-Platz, Oschatzer Straße und Kirchbachstraße nach Pausitz zu eingeschlagen. Etwaige sachdienliche Wahrnehmungen werden an die Polizei erbeten. - Freitag abend ist auf der hiesigen Hauptstraße vor der Drogerie Hennicke em Kinderrad mit Gummi- berelsung im Werte, von M. 600.- gestohlen worden. Der Dieb ist in Meißen in der Person eines 17 jährigen jungen Burschen aus dem Elsaß festgenommen worden. 17 Künstlerische Schaubühne. Morgen Dienstag wird hier »um ersten Male Walter Harlan auf der Buhne zu Worte kommen, und zwar mit seinem dionysischen Schwant »Jahrmarkt in Pulsnitz-. Am 5ahre 1905 hatte er seine Uraufführung am damaligen Hoftheater in Dresden erlebt, und als er bald darauf in Berlin gegeben wurde, schrieb der berühmt« Kritiker Heinrich! Kartin einer mehr als anerkennenden Kritik: »Respekt vor prächtiger Einfalle und Respekt vor diesem Annen, das mit wenigen Zugen altgewohnte Schwank scherze in eine hoher« Sphäre zu beben versteht. Wen« Harlan diese» Weg kraftvoll weitergeht, so ist gar kein Grund, erst noch auf einen künftigen Kronoriiteudentyr »v und Anzeiger MtblaU and Iüycher). , «««. »rahtanschrfftr Tageblatt Vlies». v» S V * r Postscheckkonto: »tpztg s«urus Nr. 20. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschaft Großenhain, «irokoffe Riesa Nr. SL des Amtsgericht» und de» Rate» der Stadt Riesa, sowie des GemeinderateS Gröba. Rütz« Tageblatt erscheint iede« Ta« abend» '/.S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bez«,»prett, g-g-n Vorauszahlung, monatlich.4.- Muck Gewäür^für am Postschalter monatlich 4.W Mark ohne Postgebühr. Auzetge« 'Ur die Nummer de» AuSqabetaae» sind btt S !lhr vormittag» aufzugeben und un voraus zu bezahle , tabellarischer tz» Gckcheüien an besttwmten Lagen und Plätzen wirb nicht übernommen. Pret, für dir 43 mm breite, 3 mm hohe Bnmdschrift-Zeile (7 Silben) l.I0 Mark, Orttprei» l.- Mart; ze traubend» katz i0?/, Aufschlag. Nachweisung«, und Be-nntttelunqSgebühr SO Pf Fest, karife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn >«r ü-trag oerfällt, durch Klage «„gezogen ?"dm mutz oder H Ankur'gnLt. Zahlung«. und Erfüllungsort: Riesa. Ai.rzehntägtqe Untertzaltung-biilag, Erzähler an der Elbe". - Zm Fall, höherer Gewalt - Krieg -Aunz .o*. vetrlrbr« der Druckerei, der Lieferanten oder der B«sordemna»einrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung ode: Nachlieferung der Zeitung DiNr?ch Riesa. «otation»dru» und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. GeschLsttftelle: «-ethestraße Verantwortlich für Redaktion: Arthur Säbnel. Riesa: ntr Vn V Haferbewirtschaftuna betreffend. 1. Nach Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 18. August 1920 bat die Reichsgetreidestelle den BedarfSanteil des Kommunalverbandes für die nicht mit selbst geerntetem Hafer versorgten Pferde derart festgesetzt, daß voraus sichtlich ' 1. Luxus- und Pferden von Händlern 2. Fabrik-, FubrwerkS- und Dienstpferde» 3. Dost- und schweren Fuhrwerkspserden 4. Zugochsen in gewerblichen Betrieben 5. Ziegenböcken zugeteilt werden können. , «»«<,»» ins»-. " - ' ' 7 umgehend bei "der Amtsbauptmannsckaft zu stellen. Die Anträge muffen dieLahl' und Art der zu versorgenden Tiere, sowie «ine Bescheinigung des Stadtrats bez. Gemeinde- Vorstands darüber enthalten, daß der Antragsteller Nutznießer dieser Tiere ist und welche i Mengen selbstgeernteten Hafers demselben zur Verfügung stehen. tz ' ll. Landwirtschaftliche Betriebe, welche nicht soviel Hafer geerntet haben, als sie zur Nerfütterung ihrer Tiere benötigen, können mit Genehmigung des Kommunalverbands von andern landwirtschaftlichen Betrieben Hafer erwerben. ! Die Landwirt« haben bei Antragstellung den Namen des Landwirtes an-ugeben, welcher die Zuweisung aussühren soll. Hl. Nach 8 8 der Bekanntmachung vom 30. August 1920, ReichSanzeiaer vom 31. August 1920, ist die Verladung des Hafers mit Kahn oder Schiff nur auf seitens der ankaufsberechtigten Stellen (Hafernährmittrlzentrale, Verbände, Reichsverpflegungsamt) auSgegebenrn Frachtbriefe, Konnossement oder Ladescheine, die den Stempel des Kommunal- Verbandes tragen, für den der Hafer beschlagnahmt ist, zulässig. Die Verlader von Hafer haben die Bezugsscheine dem Kommunalverband vor der Verladung zur Abstempelung der Beförderungspapiere vorzulegen. Bei Mengen, die auf Lager genommen sind, sind bei Neuverladung die BesörderungSpapiere zur Abstempelung und Vermerk dem Kommunalverband vorzuleaen. Achsverladungen innerhalb des Kommunalverbandes bedürfen ebenfalls der Genehmigung. Die landwirtschaftliche Bevölkerung, die Fuhrwerksbesitzer und ander« Beteiligte haben dem FuhrwerkSbegleiter bei Hasertransporten einen datierten und befristeten Aus weis des Kommunalverbands darüber auszuhändiaen, daß der Transport zu Recht erfolgt. , Zuwiderhandlungen werden nach 8 80 der Reichsgetreideordnung mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 50000 Mk. bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung des Getreides oder der Erzeugnisse erkannt werden, auf die sich die straf- bare Handlung bezieht. Großenhat«, am 25. September 1920. S 205 »VUI. Die AmtShauptmannschaft. kür die abends erscheinende Ausgabe des Riesaer Tageblattes werden bis spätestens früh V, 9 Uhr (möglichst tags zuvor) >*^**lI^*N erbeten. Geschäftsstelle des Riesaer Tageblattes, Goethestr. 59. OerMches und Sächsisches. Riesa, den 27. September 1920. * Oeffentltche Sitzung der Stadtver- ordneten-Kollegiums zu Riesa am Dienstag, den 28. September 1920, nachm. 5 Uhr. Tagesordnung: 1. Ankauf von Verbandsstoffen, Gebrauchsgegenständen usw. für das Stadtkrankenbaus. Berichterstatter Herr Stadto. Sander. 2. Erhöhung der an den ev. Diakonieverein in Zehlendorf zu zahlenden Vergütung für die Schwestern im Krankenhause. Berichterstatter Frau Stadto. Schltmpert. 3. Abordnung des WafferwerkSdirektorS zu dem in Dresden stattfindenden Wafferkursu«. 4. Bewilligung von 400 M. «rm Umsetzen von Oefen im Kontorgebäude der früheren Ziegelei Gohlis. 5. Zustimmung zur Fortaewähruna der Gehaltszahlung für Oktober an dte Lehrerschaft der Ober realschul« gemäß Beschlusses vom 24. August er. 6. Mit teilungen. — Nichtöffentliche Sitzung. > —* Künstlerische Schaubühne. »Der Pfarrer von Kirchfeld.- Auf Shakespeare, den altklassischen Meister des Dramas, folgte am sonn- abend Anzengruber, der große neuzeitlich« Dramatiker, mit seinem berühmten Volksstück, tu dem er Herzhaft auftrttt gegen starren Dogmatismus. Sein Pfarrer Hell ist «in Mensch unter Menschen, ein Verkündiger der Wahrheit, der die guten Triebkräfte, wie fie in den naturwüchsigen VolkS- gestalten zum Ausdruck kommen, höher stellt als manche 7 überlebten menschlichen Satzungen. Dabei redet er nicht etwa flachem Liberalismus, verneinendem Pessimismus das Wort, ein goldiger Glaube an den guten Kern im Men schen leuchtet immer wieder durch. — Maximus Ren« al ber aufrechte, männliche, warmherzige Pfarrer Hell, und Franziska Renö-Hilpert al» anmutige», natürliche» Dirndl Anna Birkmeier schufen in meisterlichem Spiel überzeugend wirkend« Gestalten- D«r Wurzelsepp. der mehr au« Gefühl .... . ' ..
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