01-Vorabendblatt Dresdner Nachrichten : 27.03.1924
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- 01-Vorabendblatt
- Erscheinungsdatum
- 1924-03-27
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungDresdner Nachrichten
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- Monat1924-03
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Zer Schlußakt im Zeigner-Prozeß. Gegen Dr. Zeigner drei Jahre, gegen Möbius vier Jahre Zuchthaus beantragt. Der Völkerbund für Frankreich als Schiedsrichler in -er Medergulmachungs- un) Sicherheilssrage unannehmbar. Der Slrasanlrag -es Oberslaaksanwalls. Leipzig, 2S. März. Im Zeigner-Prozcß erklärte heute der Oberstaatsanwalt am Schlüsse seines Plädoyers: Der Schade», der der sächsische» Negier««» »nd der sächsische» Justiz durch das Verhalte« Dr. Zciguers zugcsügt «vordn ist. ist so riesengrob uud so ««heilbar, daß «S kaum «i«e Strafe gibt, die dafür augemesieu wäre. Mildernde Umstände sind daher zu versag«». Ich beautrage i« Kall« Brandt wegen des Vorfalles im lkase Lippold L Jahre, wegen der Gans 1 Jahr Zuchthaus, skr Möbius, welcher der Llersiihrer war «nd ans schnöder Hab sucht gehandelt hat. S Jahre bezw. Jahre Zuchthaus. Im Kalle Kriedrichsen für Zeigner l>L. für Möbius S Jahre Zuchthaus, weiter beantrage ich gegen Möbius wegen Unter schlagung L Jahre Gefängnis. Insgesamt hatte ich für Dr. Zeigner eine Zuchthausstrafe von Z Jahren, für Mö- btu,eine solche von 4 Jahren Zuchthaus für angemessen. Leiden Angeklagten ist die Unter suchungshaft anzurechnen. Außerdem beantrage ich je - Jahre Ehrearechtsverlust. -' » Dr. Zeigner im Spiegel -es Psychialers. Leipzig. SS. März. Der heutige Tag des ZeignerprozcfseS beginnt mit dem eMNachle« des tSerichtspsychialers Medizinalrats Dr. Schütz. Der Sachverständige erklärt einleitend, eS sei nicht mög lich. ein vollständiges Bild der Persönlichkeit des Angeklagten Dr. Zeigner zu zeichne». Er begnüge sich damit, die Haupt merkmale und die groben Linien der Persönlichkeit hcrvor- zuheben. Bon vornherein sei sestzustellen, das, seine geistige Gesundheit von keiner Seite brzwetselt worden ist und auch nicht bezweifelt werden darf. Dr. Zeigner ist ei« Psychopath. Da» bedeutet keinen krankhaften Geisteszustand, bringt aber eine Reihe von Eigentümlichkeiten mit sich. Die Frage ist. ob die Stärken oder die Schwächen itberwiegcn. Ganz ab gesehen von seiner sympathischen Art im Verkehr mit seinen Freunden besitzt er eine sehr gute und rasche Auffassungsgabe. Trotzdem bin ich der Meinung, dah seine Lichtseiten reich lich überschätzt werden, insbesondere seine intellek tuelle Begabung. Sein Wissen ist mehr thcorctistcrend, mitunter sehr scharf phantasiemähtg und mit einem gefühls mäßigen Einschlag versehen. Gerade dieser Einschlag ist cs, der ihn nicht befähigt, feine Kenntnisse immer in nutzbringen der Weise anzuwenden. Statt d«S mukum bemerkt man an ihm muß». Er besitzt sehr gute dialektische Fähigkeiten, da bei aber eiue sehr lebhafte Phantasie, die durch eine unge wöhnlich geringe Menschen- und Lebcaskeuntnis noch ge steigert wird. Er sieht die Dinge vielfach nicht so wie sie sind, sondern wie er sie sehen möchte. Hiermit bängt zusam men. daß er die Probleme nicht im tiefsten Kern erfassen kann und sich vielfach verzettelt. Erschwert werden diese Män gel durch eine bet Psychopathen häufige Bielgcschäftigkcit, weiter durch Uebcrschäßung seiner selbst und Unterschätzung anderer. Auf diese Weise wird seine Betrachtungsweise zur Oberflächlichkeit. Es fehlt ihm nicht nur die konzentrierte Ein stellung, sondern auch die Zeit dazu. Aus allen diesen Gründen muß naturgemäß eine gewisse Nervosität folgen, die sich in Reizbarkeit und nervösen Stimmungen äußert, ge steigert von einer gewissen Furcht vor politischer Anfeindung. Seine Anlage, die Dinge stark gefühlsmäßig zu sehen, führt zu einem bedenklichen Mangel an Wille« und Initiative. Weiter leidet er an scharfer Suggesttvität und Autosuggrstivi- tät. Er unterliegt dal>cr leicht den Lockungen seiner Phantasie, fo daß er, da er keine Lebenskcnntnis besitzt, um sich ein eignes Urteil zu bilden, statt die andern zu schieben selbst geschoben wird. Alle diese Mängel genügen aber nicht, das Verhalten des Angeklagten Dr. Zeigner gegen Möbius restlos psycho logisch zu erklären. Zusammcnsasscnd kommt der Sachverstän dige zu dem U rt e i l: Dr. Zeigner besitzt ei« gutes formales Wissen. Es fehlt ihm aber infolge angeborener psychopathischer Veranlagung eine Reihe entscheidender Eigen schaften, die ein abgeklärter Mensch besitzen mnß. Oberstaatsanwalt Schlegel: Haben diese Mängel vielleicht Bezug auf die Erinnerung oder die Wahrheitsliebe? Sachverständiger: Irgendwelche Erinnerungslücken, welche ins Krankhafte hincinspiclcn würden, brauchen dadurch nicht vcran'aßt zu lein. Ebenso braucht die Wahrheitsliebe nicht beeinträchtigt zu sein. Hierauf wird Lanvgerichlsra» Mennich vernommen, der seinerzeit Pribvrsky in der Voruntersuchung vernommen hat. Er bekundet, daß Pribvrsky niemals ausgesagt habe, daß die SchmuckstUcle für MöbiuS bestimmt gewesen seien. Auch Möbius habe immer davon gesprochen, daß „er" die Schmuckstücke erhalten sollte und keinen Zweifel darüber gelassen, daß unter „er" derjenige zu verstehen sei, der die Entscheidung über die Gnadengesuche zu fällen hatte. Vorsitzende«: Würden Sie MöbiuS, falls er behauptet hätte, die Schmuckstücke seien für ihn selbst bestimmt gewesen, die Unstimmigkett dieser Behauptung vorgehalten haben? Zeuge: Ja. Ich habe den Kopf geschüttelt, als ich in der Zeitung von dieser neuen Behauptung las. Oberstaatsanwalt Schlegel: Wie ist die erste Vernehmung Dr. Zciguers erfolgt? Zeuge: Im Gegensatz zu dem sonst üblichen Verfahren hat Dr. Zeigner seine Aussagen selbst zusammengefaßt und das Protokoll in die Maschine diktiert, so daß dieses genau das ent hält, was Dr. Zeigner auSsagen wollte. Oberstaatsanwalt Schlegel: Ist von außen seelisch auf den Angeklagten dahin etngewirkt morden, sich selbst das Leben zu nehmen? Zeuge: Ich hatte die Gespräche deS Angeklagten mit seinen Angehörigen dienstlich zu überwachen. Frau Dr. Zeigner sagte einmal: Denke nur, wir haben soviel geopfert und nnn ver langen Angehörige der Partei Deinen Tod. Auch Dr.Graf habe ihm einmal dem Sinne nach gesagt, wenn etwas Wahres an der Sache sei, möchte er Schluß machen. Oberstaatsanwalt Schlegel: Hai Frau Dr. Zeigner je mals etwas über den Verbleib des Pelzes geäußert? Zeuge: Jawohl. Sie sagte etwa, daß sie Sen Pelz ohne Wißen ihres Mannes miedergcholt habe. Aus meine Frage, wo denn der Pelz jetzt sei, erwiderte sie. er wäre nicht mehr, da.-Wo er sei, darüber wolle sie nichts sagen. TaS spielte sich übrigens nach der Voruntersuchung ab. Angeklagter Dr. Zeigner: Ist cs denkbar, von der Frage der Wahrheitsliebe abgesehen, daß die Erinnerung an Vor gänge, die etwa zwei Jahre zurllckliegen, geschwunden sein könnte? Zum Beispiel an die genauen Vorgänge bei dem Briefe Trommer, ferner daß ich bei der ersten Vernehmung schwankte, ob ich Uber mein Verhältnis zu Möbius sprechen sollte? Möbius erklärt die erste Frage für möglich und bekundete zur zweiten Frage: Bei der Vernehmung sagte Dr. Zeigner. er könne durch seine Aussagen leicht zwischen Scylla und Charybdes kommen. Nach Rücksprache mit Dr. Alsberg habe er schließlich über die Aktenvernichtnug gesprochen, von der ihm selbst noch gar nichts bekannt war. In der Angelegenheit Weiner sind inzwischen weitere Auträgc der Verteidigung cingcgangcn nach der Richtung, daß im Vorzimmer des Majors ein Gefreiter Ziveiglcr ge sellen habe, der stets einen Drillichrock getragen habe, so baß eine Verwechselung mit diesem Vorgelegen haben könne. Zeuge Semeinüevorskand Zttl in Lungkwitz bei Ntcsa sagt aus. einen Gefreiten Ziveiglcr gekannt zu haben, der im Schreibzimmer saß. Vorsitzender: War er wirklich Gefreiter oder wurde er nur so genannt. Zeuge: Das kann ich nicht sagen. Zweigler saß in einem Zimmer, das drei Zimmer von dem Vorzimmer des Majors entfernt lag. Im Vorzimmer selbst saß Dr. Zeigner. Daß Zweigler öfters tm Borzimmer des Majors gewesen ist, hält der Zeuge für möglich, da er öfters beim Major Bortrag ge halten habe. Vorsitzender: Trug Zweigler Uniform? Zeuge: Ich habe thn nur im Drillichrock gesehen, Dr. Zeigner aber nur im Wafsenrock mit kleinem Kragen. Lbcrstaatöauwalt Schlegel bittet, den Rechtsanwalt Dr. Graf darüber zu vernehmen, ans welchen Gründen er aus Dr. Zeigner eingewtrkt habe, sich das Leben zu nehmen, wenn er schuldig sei, ferner darüber, daß er im Februar gesagt habe, g, halte Dr. Zeigner sür schuldig, ihn ekle die Geschichte an, deshalb habe er seine Vollmacht nicdergelcgt. Rechisanwalt Dr. Frank widerspricht diesem Antrag, da daraus in bezug auf die Schuldsrage keine Schlüsse gezogen werden könnten. Den bedingten Rat, sich das Leben z» nehmen, habe Dr. Graf ganz im Anfang ohne Akteukenninis gegeben, und zwar sicher nicht als Verteidiger, sondern als Sozialdemokrat. Im übrigen würden durch die Vernehmung die geheiligten Institutionen deS in tiefstes Geheimnis ge hüllten Vertrauensverhältnisses zwischen Klienten und Ver teidiger erschüttert werden, ohne zur Ermittlung der obsekttven Wahrheit wesentlich beizutragen. Augeklagter Dr. Zeigner: Von vornherein mar in Aus sicht genommen, daß Dr. Gras aus der Verteidigung aus- schciöen sollte. Ich habe Herr» Dr. Graf von der Ver schwiegenheit nicht befreit. Rechtsanwalt Dr. Frank: Sämtliche drei Verteidiger können aufs gewissenhafteste erklären, daß Herr Dr. Graf noch bis zum letzten Tage vor der Hauptverliandlung bereit war, wieder in die Verteidigung einzutreten, daß es aber nicht wünschenswert erschien, die Verteidigung zu erweitern, ferner, daß Tr. Graf die Verteidigung in jeder Weise unterstützt hat. Wenn Dr. Graf also jemals eine solche Acuhcrung getan hat, ist sic ein Ausfluß einer momentanen Stimmung, nicht aber einer gefestigten Ueberzeugung gewesen. Nach längerer Beratung zwischen den Prozeßbeteiligten wurden die Beweisanträge zurückgezogen. Weiter« BcweiS- anträge werden nicht gestellt. Insbesondere wird auf die Ver nehmung der Krau Dr. Zeigner verzichtet. Damit ist die Be weisaufnahme geschloffen. Nach >/z12 Uhr nimmt der Ob«rskaarsa«Vatt Schlegel zu seinem Plädoyer das Wort. ES waren nicht Straftaten in politischem Sinne, die Dr. Zeiguer vorgewvrfen »»erde», sonder» Ltr«st»te« i« Sinne deS Strafgesetzbuches, die geivaltiges Aufsehen ver ursachten. Ein verhältnismäßig junger Mann stieg rasch zu den höchsten Sphären empor. Er wurde Ministerpräsident, und diesem Manne wurde Bestechlichkeit nachgesagt. Dieser Sturz von höchster Höhe in bas Dunkel der Untersuchungshaft war so ungeheuerlich, daß er die größte Aufmerksamkeit der Oeffent- lichkeit hervorrief. Deshalb ist die Würdigung der Beweis aufnahme mit größter Sorgfalt vorzunehmen. Der Partei- mann Dr. Zeigner scheidet dabei für uns vollkommen aus. Wir haben es lediglich mit dem Menschen Dr. Zeigner zu tun, „nd dem, was vielleicht allzu menschlich ist au ihm. Der erste Punkt der Anklage geht aus von dem Lieber treten einer Raiionierungsvorjchrift, die sich aber sehr verhängnisvoll auswirkte. Als das Gerücht cmstauchtc. das Mehl sei gestohlen, hat Dr. Zeigner impulsiv die Akte« verbrannt. Für die Beurteilung dieser Frage ist maß gebend, ob Dr. Zeigner i« amtlicher Stelle gehandelt hat. Dafür hat die Beweisaufnahme keiuc» Beweis erbracht. Die Strasprvzeßliste hat der Gerichtsoffizier zu führen. Dr. Zeig ner ist aber niemals Gcrichtsossizier gewesen, ihm ist auch nicht die Verantwortlichkeit sür diese Tätigkeit zuerteilt worden. Dr. Zeigner hat weiter glaubhaft dargetan, daß er aus S e l b st b c g ü n st i g n n g gehandelt habe, nicht etwa um Möbius zu begünstigen. Ueber seine Beweggründe hat er ge sagt, er habe allen Unanuehmlichkeiten damit aus dem Wege gehen wollen. Dah dies nur der Grund sei, kann ich nicht glauben. Dr. Zeigner war Staatsanwalt. Ihm mnßte als Jurist zwangsläufig klar sein, daß das gehehlte Gut zurttck- crstattet bzw. Schadenersatz geleistet werden mußte. Danach muß angenommen werden, daß Dr. Zeigner auch einen Vermögensvorteil erstrebte. Die Tat ist begangen worden lm Januar 1910, wäre also nor mal verjährt, hat aber geruht während der Landtagstätlgkeit Dr. Zetgners. In seiner Abgeordnetentätigkcit war er immun und um diese Zeitspanne verlängert sich die Verjährungsfrist, so daß Dr. Zeigner strafrechtlich verantwortlich ist. Alles in allem habe ich zu Punkt 1 der Anklage Bestrafung aus 8 ISS Absatz S -cs Strafgesetzbuches zu beantrage«. Was Punkt 2 der Anklage, den Fall Tr»mmer betrifft, so sind die Vorgänge durchaus genügend, um eine Verurteilung beider Angeklagten zu rechtfertige»». Was hat es für einen Sipn, wenn Möbius sagt: Ich habe in Dresden einen oben sitzen, was gedenken Sie auszugebcn? MöbiuS war allerdings kein Beamter, ich halte cs aber sür erwiesen, daß Möbius im Aufträge von Dr. Zeigner an Trommer herangegangen ist. Daß Möbius, wie er jetzt ausgesagt hat, die Sache ganz allein gemacht habe, ist vollkommen unglaub haft. Ich erinnere daran, daß Möbius vollkommen hilflos gegenüber den Akten war, und die Stelle, um die cs sich han delte, absolut nicht finden konnte. Daun muß er aber von Dr. Zeigner über den Inhalt der Akte« unterrichtet worden sein. Daß Möbius unterrichtet gcwcseu ist, hat die Verhand lung ergeben. Auf die Frage, woher er wisse, baß die Gefängnisstrafe in 18 000 Mark Geldstrafe umgewandclt morden sei, hat er geantwortet: Das habe ich nur gedacht. Diese Antwort kenn zeichnet sich selbst. Die Erklärung des Möbius, weswegen er sich einen Spitzbart habe wachsen laßen, war ebenfalls lächerlich. Zwanglos erklärt sich dies aber, ivcnn man die früheren Aussagen des Möbius, Dr. Zeigner habe ihm dazu geraten, als wahr annimmt. Dr. Zeigner war als Justizmiuister Beamter. Wenn ein Beamter eine Mittelsperson z« Trommer in der Weise schickt, wie dies geschehen ist, so liege» alle Merkmale des 8 SSl vor. Trommer mußte annehmcn, daß ein Beamter eine Amtshandlung vorzunehmen bereit mar. wenn ihm eine Summe Geldes gezahlt wurde. Dies ist auch die Auf fassung Trvmmerö gewesen. Möbius hat sich dabei der Bei hilfe schuldig gemacht. Die Bekundung Dr. Zeigner» gegen über Oieheimrat Kunz und sein Verdacht gegen den Rc- gternngsrat Lösche können geäußert worden sein, um eine Entlastung von vornherein sicherzustellcn. Hinzu kommt, daß Dr. Zeigner, obwohl er die Person des Täters Möbius kannte, keine Anzeige erstattet hat. Der Fall Dran-l ist der schwerste. Man wird der Darstellung des Zeugen Brandt folgen müssen. Er ist der einzige, der sich in seiner Aussage vollkommen gleichgeblieben ist. Danach hat Brandt im Kaffee Lippold in Dresden Dr. Zeigner einen Brief umschlag mit Geld überreicht. Dr. Zeigner lwt selbst gesagt, daß er das Gefühl hatte, es sei etwas unsauber bei der Sache. Er machte eine Abwehrbewegung, die aber nicht als ernsthaft aufgcfaßt wurde und wohl auch nicht so gemeint war. Im folgenden hat Dr. Zeigner seine Aussage geädert. Früher hat er bekundet, er habe an Möbius nachher vor dem Kaffee, als er ihm sagte, cs sei Geld in dem Umschlag, 2000 Mark gegeben und das übrige Geld für studentische Organisa tionen gegeben. Jetzt sagt er, er habe Möbius als Schweige geld 10 000 Mk. auö dem Umschlag gegeben und die restlichen 7000 Mk. später, um sie Brandt zurückzugcbcn. Die erste Lesart ist nach Dr. Zeigners Wesensart sympathischer. Juri stisch ist es gleichgültig, welche LeSart zutriist. Mit der Annahme deS Geldes war die Tat vollendet. gleichgültig. rvaS nachher damit geschah. In dem Augenblick hat er sich «ach außeuhi« t« der Richtung gebunden, baß seine
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