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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-08-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192008281
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200828
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200828
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-08
- Tag1920-08-28
- Monat1920-08
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1920
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und Anfetger MeblM MO RnMger). y«««f Vtr. BL AmtsbccrLL Gtrvkaff» KI«s« «L »L Mr tße Amtthavvtmannschast Großenhain, -a- Amtsgericht und den Rat der Stabt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 200. Sonnabend, 28. August 1020, abends. 73. Jahrg. Da« Riesa« Tageblatt erscheint je»t« La, abend« '/,» Uhr mit Slu-nahme der Sonn- und Festtag«. Beiug-VretS, gegen Vorauszahlung, monatlich 4.— Ntark oyne Zun-üzevuhr, bei Äüyoiun, am Postschalter monatlich 4.10 Mart ohne Postgebühr. Anzeigen für di« Numm« de« Ausgabetage« sind bis s Uhr vormittags aufzugebrn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen aa bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sür dia 4S mm bre'ttz, 1 mm Hobe Grundschrist»Zeile (7 Silben) l.IO Mark, OrtSpreiS l.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz So'/, Aufschlag. Nachweisung-- und Devnittelunqsgebllhr 80 Pk. Feste ilaris«. Bewilligter Rabatt «lischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägig« Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". - Fm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» vettiebe« d« Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderung-einrichtungen — hat der Bezieh« «einen Anspruch auf Lieferung «de: Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Rotatlon«druck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftraste 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur tzähnel, Niela: für Anieiaenteil: Äilhelm Dittri ch, Riesa. Unter den Klaurnviehbeftändrn der folgenden Besitzer ist die Maul« und Klanen« ferche auSaebrocken: 1. bei Bruno Herrmann i« Ober-Mittel-SLerSbach Nr. »V, Sperrgebiet: Ober« Mittel-Ebersbach, BeobackftungSgebiet: Ntederebersbachr 2. im Rittergut BerbiSdorf, Sperrgebiet: Gemeinde BerbiSdorf mit GutSbrzirk, Beobarhtungsgeblet: Ortsteil Neuer Anbau von BerbiSdorf, BärnSdorf und Radeburg; 3. bei der Witwe Nieol Nr. 33, Gemeindeoorftand Paul Nteol Nr. 84, Magnus Paul Nr. 44, bei der Witwe Reinicke Nr. 40, sämtlich in Meblthener. Auf die Bekanntmachung wegen des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Mehltheuer wird hingewiesen. , 4. Die Maul« und Klauenseuche auf dem Rittergut Merschwitz ist erloschen. Für die Gemeinde und den Gutsbezirk Merschwitz werden die Sverrmaßnahmen aufgehoben. Die Gemeinden Seußlitz mit Gutsbezirk, Leckwitz, Naundörfchen mit GutSbezirk und Göltzscha werden aus dem Beobachtungsgebiet entlasten. Die für den Sperr- und ÄeobacktungSbezirk geltenden BnndeSratSvorschriften »nm Biehseuchengesetz vom 7. Dezember 1911, Seite 83 des Gesetz- und Verordnungsblattes 1912, sind zu beachten. Zuwiderhandlungen dagegen werden strafrechtlich verfolgt. Großenhain, am 27. August 1920. 1889g 1889iKl Die Amtshanptmannschaft. 1890» Abgabe von Speisekartoffeln betr. Für die nächste Woche, vom SO. August bis 4. September 1OSO, gelangen auf den für die genannte Zeit gültigen Abschnitt der braunen Kartoffelkarte 10 Pfund und der rote» Kartoffelkarte 5 Pfund Frühkartoffeln zur Verteilung. Zum Bezüge sind alle Kartoffelversorgungsberechtigten, d. h. nicht Kartoffelbau trei bende Personen sowie Kartoffelerzeuger, denen Speisekartoffcln aus neuer Ernte noch nicht zur Verfügung stehen, berechtigt. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Bekanntmachung deS KommunalverbandrS vom 19. Juli 1920 — 397 v II — in Geltung. Großenhain, am 26. August 1920. 483 b II. Der KommnnalverVanb. Fleischversorgung. Auf Grund der Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft oom 7. August 1920 und der Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums (Lebensmittelamt» vom 18. August 1920 wird folgendes bekannt gemacht: l- Die in den Bekanntmachungen der Amtshanptmannschaft und des Kommunal- verbandeS über »Regelung des Fleischverbrauches vom 28. September 19l6 und 16. De zember 1916" sowie über, »die Verwertung notgeschlachteter Tiere und Regelung des Verkehrs mit nicht bankwürdigem Fleisch ans Notschlachtungen und gewerblichen Schlachtungen vom 9. August 1918", über die Reichsfleischkarte und die Retchsfleisch- marke erlassenen Bestimmungen werden hiermit aufgehoben. II. Der Wegfall der Reichsfleischkarte hat auf die Regelung der Fleischversorgung und auf die Zuteilung der von dem Kommunalverband wöchentlich bekannt gemachten Fleischmengen keinen Einfluß. Auf die Lieferung dieser Fleischmenge hat in Zukunft nur der Versorgungsberechtigte Anspruch, der sich zu der Kundenliste eines znr Fteischverteilnng zugelassenen Fleischers des Bezirks angenreldet hat. III. Tie Eintragung in die Kundenliste durch den Fleischer darf nur gegen Vor legung der bisher verwendeten, vom Bezugsberechtigten oder HauSbaltungsvorftand unter schriebenen Kontrollmarken erfolgen. Tie Eintragung hat in alphabetischer Reihenfolge zu geschehen. IV. Bei Selbstversorgern ist wie bisher auf der rote« Kontrollmark« Lurch die Gemeindebehörde zu vermerken, auf wieviel Frischfleisch der Inhaber wöchentlich noch Anspruch hat. Diese roten Kontrollmarken sind außer vom Bezugsberechtigten oder Haus- haltungsvorstand von der betreffenden Gemeindebehörde zu unterschreiben. Die Gemeinde behörde hat die Fleischer ihres Ortes zur Eintragung der Selbstversorger und der ihnen zuzuteilenden Fleischmengen zu veranlassen. V. Die von der Freibank bezogene Menge Fleisch erfolgt gegen Aushändigung der auf dieses Jahr auSgegebenen Jlelschbezngsausweise an di« Freibank. Die jeweils von den Verbrauchern bezogenen Fleischmengen sind an der voraemerkten Stelle dieses Aus weises einzutragen, und es sind diese Ausweise von der Freibank gegen entsprechende Er stattung der Portoauslagen an den Kommunalverband alsbald einzusenden. Die Rück gabe der Ausweise an die Verbraucher erfolgt durch den Fleischer, bei dem sie zur Kunden- liste «»gemeldet sind. Freibankfleisch ist zur Hälfte auf die zur Verteilung kommende WochenfleMmenge anzurechnen. VI. Wer als ständiger Aerpfleggast in einer Gastwirtschaft gelten soll, hat an deren Inhaber die Kontrollmarke auszubändigen. Die Abgabe von Fleisch an die Gastwirt- schäften geschieht in der bisherigen Weise. vil. Mit GekängniS bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen wird belegt, wer vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt^ insbesondere, wer 1. rechtswidrig Fleisch oder Flcischwaren avgibt, bezieht oder verbraucht. 2. rechtswidrig Kontrollmarken oder FleischbezugSauSweise überträgt und 3. unter Mißachtung vorstehender Bestimmungen eine Unrichtigkeit der Kunden« liste bewirkt. Vlll. Diese Bestimmungen treten sofort in Kraft. Großenhain, am 28. Auaust 1920. 594 ö V. Der Kommnnaloerboub. Montag, den 30. August, vorm. IO Ühr soll im Hofe deS Herrn Viehhändlers Schneider in Riesa, BiSmarckstr. 59, eine Schimmel stute versteigert werden. Ter Gerichtsvollzieher deS Amtsgerichts Riesa. Maul- und Klauenseuche betr. Unter dem Viehbestände des Rittergutes GöhliS ist die Maul- nnd Klauenseuche auSgebrochen. Als Sperrgebiet wird das Rittergut und als Beobachtnngsgebiet die Gemeinden Poppitz und Leutewitz, die Großenhainer Straße bis Albertplatz, sowie die Meißner» und Poppiver Straße bestimmt. Kür den Sperrbezirk gelten die Vorschriften der 88 1 62—168 und für das Becckach- tunaSgebiet di« 88 166—168 der Bundesratsvorschriften zum Reichsviehseuchsnacsetze vom 7. Dezember 1911 — Sette 83 deS Gesetz» und Verordnungsblattes 1912. — Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden, soweit nicht nach den Strafvorschriften des NeichSviebseuchengesetzeS vom 26. Juli 1909 bez. anderweit höher« Strafen verwirkt sind, gemäß ß8 57 der sächs. AuSführungSvorschriften vom 7. Avril 1912 zum ReichSviehseuchengesetze rmt Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Hast bis zu 6 Wochen bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. Auaust 1920. Kbsch. Kohlen-Verkaufspreise. In Abänderung unserer Bekanntmachung vom 6. Juli 1920 — Riesaer Tageblatt Nr. 155 vom 7. Juli 1920 — in Verbindung nut der Bekanntmachung vom 14. April 1920 — Riesaer Tageblatt Nr. 86 vom 15. April 1920 — geben wir hiermit bekannt, daß sür gesiebte Rohkohle folgende KlrinvrrkaufSricktprrise mit sofortiger Wirkung festgesetzt werden: Preis ab Lager Preis frei vorS Haus: deS bei Zufuhr bei Zufuhr Kohlenhändlers von 1—15 Ztr. von über 15 Ztr. 6 Mk. pro Ztr. 7.10 Mk. pro Ztr. 6.90 Mk. pro Ztr. Ter Rat der Stadt Riesa, am 27. August 1920. Ham. Don Montag, den 30. August 1VSO, ab wird der ttleinverkanfspreis für Kartoffeln im Stadtbezirk Riesa auf 32 Pfg. für das Pfund festgesetzt. Der Nat der Stadt Riesa, am 28. August 1920. Fnd. Nach der Verordnung des Ministeriums deS Kultus und öffentlichen Unterrichts vom 15. Mai 1920 kann «in Unterricht ethischen und reliaionSgeschichtlichen Inhalts nicht als Religionsunterricht im Sinne von Artikel 149 Absatz 1 der ReichSoersaffuna anerkannt werden. 24 Lehrer der hiesigen Volksschule haben auf Grund der Reichsverfaffung von den; Rechte, konfessionellen Religionsunterricht ablehnen zu können, Gebrauch gemacht, «» fehlt infolgedessen an Lehrkräften zur Erteilung des vorgeschriebenrn Religionsunterrichtes. Wegen Mangel an Lehrkräften, die sich zur Uebernahme von konfessionellem Religions unterricht bereit finden, kann in 28 Schulklaffen kein Religionsunterricht erteilt werden. An Stelle dieses Unterrichts ist deshalb im Einklang mit obenerwähnter Verordnung auf einstimmigen Beschluß des Schulvorstandes bis zu weiterer gesetzlicher Regelung anderer Unterricht zu erteilen. In erster Linie kommt hierfür die Betrachtung von Schriftwerken gestnnungbildenden Inhalts in Betracht. Gröba (Elbe), am 28. August 1920. Ter Schulvorstand» Kistenversteigerung. DienStag, den 31. August 1VS0, 8 Uhr vormittags, findet öffentliche Per- steigern«« von Kisten usw. statt. Retchsvrrpflsgnngsamt Riesa. Bezirksarbeitsnachweis Großenhain, Nebenstelle Riesa. Kaiser-Franz-Joseph-Strahe Nr. 17, Tel. Nr. 40. Offen« Steven für; Mehrer« Winkelschmiede, mehrere Dienst- und HanSmägde niit und ohne Stallarbeit bei hohem Lohn, 1 perfekte Köchin, 1 Küchenmädchen, 2 Ochsenjungen. Oertliches und Siichfisches. Riesa, den 28. August 1920. —* Platzniusi k. Sonntag, den 29. August spielt ans dem Kaiser-Wilhelm-Platz von V.11 Uhr vorm. ab die Kapelle des Reichswehr-Pionier-Batl. Nr. 19 Platzmusik. Musikfolge: 1. Herkules-Marsch von Fucik, 2 Ouvertüre zur Oper »Zar und Zimmermann von Lortzina, 2. Melodien aus der Oper »Madam Butterfly" von Puccini, 4. Geschichten aus dem Wiener Wald. Walzer von Strauß, b. »Locken köpfchen", Intermezzo von Powell, 6. Vindobona-Marsch von Komzak. —*Sahrraddieb stahl. Testern nachmittag ist bei den Userbauten der Firma Windschild L Langelott ein Fahrrad, Marke Opvel, mit Gummibereifung, Wert 800 M^ gestohlen worden. Das Rad hat gelbe Felgen, der Rahmen bau ist neu vernickelt. Sachdienliche Wahrnehmungen wolle man der Gendarmerie in Gröba zugehen lasten. — Der Bund Sächsischer Gemetnbevor« stände hielt am Mittwoch in Dresden eine außerordent liche Hauptversammlung ab, die namens der Regierung von Geheimrat von Soeben begrüßt wurde, der darauf hinwteS, daß die Regierung in ihrer Denkschrift zur Neuordnung der Gemeindeverfassung gerade auch auf die Wahrung der In terest,n der kleinen Gemeinden bedacht gewesen sei. Der Vorsitzende. Gemeindevorstanb Seydel au» Königshain, ver breitete sich in seinem Geschäftsbericht über bi« Gründe, di es notwendig machen, den Abba« der Zwangswirtschaft ohne Uebereilung vorzunehmen und namentlich auch für wohlfeil« Nahrungsmittel zu sorgen. Auf die künftig« Steuerpolitik der Gemeinden übergehend, forderte er die Erleichterung kin derreicher Familien bei Heranztehung deS retchSsteurrfreleu Teiles de- Einkommens, von dem Geschäftsführer des Ge- meindetageS,Dr. Naumann, wurde hervorgerufen, baß Land gemeinden von unter 3000 Einwohner» der Anschluß an den Gemeinbetag nicht verwehrt sei, doch sei eS praktisch, daß kleinere Landgemeinden Interessenvertretungen bildeten. diese vWyMjHMM ten werden. Wie ein Vertreter deS LandeSftnanzamteS im Laufe der Verhandlungen mitteilt, wird die Regierung näch stens eine Verordnung erlaßen, die allen Arbfttgcbern ge- stattet, den zehnprozenttgen Steuerabzug an die Steuerämter unmittelbar zu überweisen. Ausführlich wurde die Denk schrift der Negierung über die Neuordnung der Gemeinde verfassung erörtert. Mehrere Redner sprachen sich über Beibehaltung des Sttmrnrechtts -es Vorstandes und der Ge meindeälteste» und gegen die Einsetzung von AmtSvor- stehern aus. Bemerkenswert ist eS, daß von ihnen bas Auf. stchtSrecht der Amtshanptmannschaft, das mau durchaus nicht als Last empfindet, dankbar anerkannt wurde. Geheimrat von Soeben betont«, »aß diese Anerkennung die Regierung ganz besonder» freu«. Sie werde im übrigen die gegebenen Anregungen beachten. ES folgte nunmehr die Beratung der Bundessatzung. . —* Bei der Landesstelle für Gemeinwirt schaft ln Dresden ist mit Genehmigung des Wirtschafts ministeriums eine Hauptstelle für wissenschaftliche ArbeirS- förderung errichtet worden, mit deren Geschäftsführung Dr. Medel von der LanbeSstelle beauftragt worden ist. Diese hat die Aufgabe, die Nutzbarmachung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeitsforschung für das sächsisch« Wirt schaftsleben in die Wegs zu leiten, die Gewinnung arbeits wissenschaftlicher Forschungsergebnisse zu fördern und den sächsischen Verwaltungsbehörden als Gutachterstclle bezw. Auskunftsvermittlung für alle arbeitswissenschaftlichen Fragen z« dienen. Der Haupisielle stellt ein Beirat zur Seit«, dem außer namhaften Sachverständigen aus verschie denen Gegenden des Landes auch Vertreter der Arbeit geber und Arbeitnehmer angehSren. Die LanbeSstelle hofft, durch die neue Hauptsielle auf dem Gebiete der zweck mäßigen ArbettSgestaltung eine enaere Verbindung zwi schen Wissenschaft und Prari», die sich sonst vielfach fremd gcgenüberstehen, herbeizufüuren und damit den, Aufbau unseres sächftschen Wirtschaftslebens zu dienen. Die Ge schäftsräume der Landesstelle befinden sich DreSden-A., Parkstraß« 7, Schriftlich« Auskunft wich, bereitwtlligft er- —* Zum Falle Berger. In verschedsncn Zeitungen ist in letzter Zeit die Forderung zum Anödiuck gekommen, die Negierung möge ihr Malenal zum Falle Berger der Ocsfentlichkeit besannt geben. Dis'em ver langen kann- nickt entsprochen werden, da die Angelegen, heit Berger zur Zeit in den Händen der Gerichte liegt und es natürlich ausgeschlossen ist, in den Gang des ge richtlichen Verfahrens einzugi eisen. Sluck ist es n cht an gängig, daS Deweismatenal, das im Versah.ea gegen Berger verwandt werden soll, jetzt zu veröifcuiiichea, c., dadurch Mitschuldige, die zum Teil bereits flüchtig gc- lvorden sind, gewarnt würden. —* Wie aus Jägerkreisen verlautet, sieht sür diese» Jahr ein günstiges Ergebnis, der Hasen- una Hühneriagd in Sachsen zu erwarten. — Po st Wertzeichen zu S, 2)4, 3 und 78 Psg., die sich noch in den Händen des Publikums befinde», können nach wie vor biS zu ihrem Ausbrauch znm Ergänzen der Frei gebühr von Postkarten mit eingedrucktem Wertstempcl zu 78 Pfg. benutzt werden. Die Frist, bis zu der hierfür nicht benutzte Marken dieser Art an de» Postschaltern gegm andere Wertzeichen — ohne Erlegung einer besonderen Ge bühr — umgetauscht werden dürfen, wird biS zum 15. Sep- tember verlängert. Nach dem 15. September verlieren die genannten Marken ihre Gültigkeit, soweit sie nicht als Zusatz gebühr bet Postkarten mit eingedrucktem Wertstempcl zu 78 Pfg. verwendet werben. „ . — Ein neue, Präsident de» Sächsisch:« Mtlt-ärveretnSdunbe». Generaloberst dMlsa in Dresden hat wegen Krankheit sei» Amt als Präsident de - Sächsischen MilitärveretnSbnndeS ntedergelegt. An sein: Stelle ist Kaufmann Klähn in Dresden gewählt worden. — Beurlaubung von Kindern zur Teil nahme an der Kartoffelernte. Der Lanbes- kulturrat bat im Hinblick darauf, daß im Jahre 1919 ein Teil der Kartoffelernte zum Schaden dec Bolksernül;c,iug nicht hat geborgen werden können, an das Ministerium de» Sultu» und öffentlichen Unterricht» das Ersuchen ge. richtet, SchMcher»t . MMsM M der MaGe sü „ «ml . - -
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