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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.09.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-09-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192009247
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200924
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200924
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-09
- Tag1920-09-24
- Monat1920-09
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.09.1920
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Riesaer M Tageblatt und Anzeiger Mcklatt «ar AaMger). Lrahtanschrtstr Tageblatt Rtesa. Postscheckkonto: Leipzig 2138^ s<mrus Nr. so. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Großenhain, ' Girolaffe Riesa Nr. 52, des Amtsgericht» und de» Rate» der Stadt Riesa, sowie des Gemeinderates Gröba. H 223 73. Jahrg MWM- M AwMrlM Oki Nm AM MkSlhM iü SM am Sonnabend» den 25. September 1920, nachni. von 2—4 Uhr auf die Nummern von 101—500 der rote» Answeiskarte. Gröba (Elbe), am 24. September 1920. Ter Gemeiudevorstand. an Winterroggen , Sommerroggen , Winterweizen . Sommerweizen , ungegerbtem Spelz , Svelzkernen , Gerite , Saker . Misckfrncht dieselben des Getreides. 3. Wer von der Befugnis, böbere Saatautmenaen zn verwenden, Gebrauch machen will, hat dies sofort nnd längstens bis zum 1. Oktober ds. Js. unter Angabe der Gröhe der zu bebauenden Fläche bei der Gemeindebehörde zu melden. Die Gemeindebehörden haben die Anmrldunpen in rin Verzeichnis aufzunchmen und dasselbe der Amtshaupt- Mannschaft spätestens bis zum 4. Oktober dS. Js. einzureichen. 4. Wer die vorstehend aufaesührten Saatgutböchstmengen überschreitet, also mehr Getreide nsw. zu Saatzwecken verbraucht als znläisia ist, bat Bestrafung nach 8 80 der Reichsgetreideordnung vom 21. Mai 1920 mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geld strafe bis zu 50000 Mk. oder mit einer dieser Strafen zu gewärtigen. Ersparte Saatgutmengen sind an den Eetreideeinkauf bez. an die von demselben zu- gelaffenen Aufkäufer abznliesern. 5. Bei allen Anträgen auf Ausstellung von Saatkarten für Landwirte (Ber- branchersaatkarte) ist von der Gemeindebehörde ans der Rückseite zu bescheinigen, obletchte Böden, für welche nach Ziffer 1 dieser Bekanntmachung höhere Saatgutmengen nach- gelassen sind, in Frage kommen. Großenhain, am 22. September 1920. 1241 al. Der Kommunalverband. Zucker zur Bienenjütterung betr. Dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ist es infolge der großen Schwierigkeiten, unter denen die Zuckerwirtschast im laufenden Jahre zu leiden bat und die bereits zu einer Kürzung der Pfundration der Bevölkerung gezwungen haben, trotz der von den Landesregierungen und Jntereffenten-Verbänden erhobenen dringenden Vor- ftellungen wegen vermehrter Zuteilung von Zucker zur Bienenfütterung nicht möglich gewesen, eine weitere Zuteilung von Bienensutterzucker aus Jnlandsbeständen vor- zunehmen. Saatauthöchstmengen betr. 1. Auf Grund von 8 8 Absatz 2 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1V20 oom 21. Mai 1920 hat das Wirtsckaftsministerium für leichte Böden im Bezirke der Amtshauptmannschaft Großenhain folgende Saatgutmengen für 1 do nachgelassen r für Winterroggen bis zu 170,5 tg, . Sommerroggen . ,178 , , Gerste , .176 . , Hafer . .165 .. 2. Im übrigen dürfen nur die in 8 8 Absatz 1 Ziffer 4 der Reichsgetreideordnung angegebenen Saatguthöchstmengen verwendet werden und zwar: ' bis zu 155 i-x, . , ISO . . . 190 . , , 185 , „ , 300 , . . 210 , . . ISO , . . 150 . Satze nach dem Mischungsverhältnis Um aber gleichwohl den Verhältnissen so sehr als irgend möglich Rechnung zn tragen, hat er nochmals aus den Aüslandsbeständen der Reichszncker-AnSgleicksgescllsckaft » Pfund Zucker für da» Volk, berechnet nach der im Jahre 1VL0 belieferten Zahl der Völker, zur Verfügung gestellt, die sofort zur Verteilung gelangen. Diese Zuteilung wird die Imker nickt der Notwendigkeit entheben, schwächere Völker zu vereinigen und Honig für die Winteriütterung mit zu verwenden, um die lieber- Winterung lebensfähiger Völker zu gewährleisten. Die Zuckerbeftellungen nnd -Verteilungen werden wie bisher durch die Bienenzückter vereine nnd den Bienenwirtickastlicken Hanptverrin in Rauschwitz bei Elstra vermittelt werden und zwar nickt nur sür die Mitglieder der Bienenzücbtervcreine, sondern auch für diesenigeu Imker, die keinem Vereine angehören. Sie haben sich wie bisher wegen Bestellung und Empfangnahme des Zuckers an den für ihre» Ort zuständige» Bienen- züchtrrverein zu wenden. Die beteiligten Kreise werden unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kommunalverbands oom 15. Mai 1920 hiermit noch besonders auf Vorstehender hingewieseu. Großenhain, am 23. September 1920. 1209 » lll. Ter Kommnnalverband. Allgemeine Nattenvertilgung in Gröba. Ter Gemeinderat bat beschlossen, in diesem Jahre im gesamten Gcmeindebezirke durch den Kammerjäger Gustav Baumann aus Chemnitz in allen Gemeindeichlcnsen und in allen Gemeinde- und Privatgrundstücken eine allgemeine Nattenvertilgung vornehmen zu lassen. Ter Kammerjäger ist mit Ausweis versehen und es wird ersucht, ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit Schwierigkeiten nicht zu bereiten. Tie Nattenvertilgung beginnt am 4. Oktober 1920. Jeder Grundstücksbesitzer ist vervstichtet, den Nattenköder ausleaen zn lassen. Eine Verweigerung der Auslegung, die wir aus wohlfahrtcvolizcilichen Gründen vornehmen lasten, befreit von der Beitragsvsticht zu den Kosten der allgemeinen Nattenvertilgung keinesfalls und zieht außerdem Bestrafung uuuachsichtlich nach sich. Zu den Kosten der Auslegung hat jeder Grundstücksbesitzer 1.— Mark beizutragen, die von dem den Kammerjäger begleitenden Schutzmann sofort gegen Quittung ringezogen wird. Für diejenigen Grundstücke, in denen die Auslegung des Rattenlödcrs mit besonderem Aufwand an Zeit und Unkosten verbunden ist, muß eine erhöhte Gebühr gefordert werden. Den Weisungen deS Kammerjägers ist zu entsprechen, insbesondere sind auch Erwachsene und Kinder, aber auch Haustiere, von den Stellen, an denen der Nattenköder ausgelegt worden ist, sernzuhalten. Gröba (Elbe), am 23. September 1920. Ter Gemeindevorstand. Freitag, 24. September 1929, abends Tageblatt erscheint jeden Tag abends '/,s Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, monatlich 4.— Mark ohne Zuasageoa.)r, oei Nvnolnng am Postsidalter monatlich 4.10 Mark ohne Postgebühr. Anzeige» Ar die Nummer des Ausgabetage» sind bi» 0 Uhr vormittag» aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gs-vüyr ilir V» Erscheinen au bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di, 48 mm breit», r WM hohe Grundschrift-geile (7 Silben) l.lO Mark, Ortsprei» l.— Mart; zeitraubender und tabellarischer katz 50'/, Aufschlag. Nachweisung»- und VermtttelunqSgebühr SO Pt Heft» larif«. Bennlligrer Rabatt erlischt, wenn Ser üetrag oerfällt, durch Klage «ingezogen werden mug oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägtqe Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". — Zm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf N ickzahlung der Äezuzrpeeise». Rotationsdruck und Berlag: Langer» Wtnterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestretze 59. Verantwortlich sür Redaktion: Artbur Säbnel. Niela; für An^aenkst: Wilhelm Dittrich, Riesa. Oertliches und SiiWsches. Riesa, den 24. September 1920. —* Ernennung. Stabsarzt a. D. Dr. Meyer, Augenarzt in Niesa, wurde zum Oberstabsarzt ernannt. —* Religionsunterricht. Wir werden um Aufnahme nachstehender Zeilen gebeten: Unter den Schul kindern ist die Meinung verbreitet, daß sie »um Konfi» mandenunterricht nur zuaelaffen würden, wenn sie am kirchlich-konfessionellen Religionsunterrichte teilnehmen. Demgegenüber wird darauf hingewieseu. daß alle Kinder, deren Austritt aus dec Kirche nicht erklärt worden ist, ein Recht auf Zulassung zum Äonfirmandenunterricht haben. Wer also bet der gegenwärtigen Abstimmung den sittlich- religiösen Unterricht wünscht, verzichtet nicht auf das Recht seines Kindes auf Zulassung zum Koufirmandenunterricht. —* Künstlerische Schaubühne. „Der Pfarrer von Krrchfeld." Es war im November 1870, als im Theater'an der Wieden zu Wien zum ersten Male „Der Pfarrer von Ki'rchfeld", Volksstück von L. Gruber (wie der Theaterzettel verkündete), aufgesührt wurde. Mit einem Schlage ward durch den Erfolg des sofort allabendlich wiederholten Werkes der Name seines Verfassers bekannt, der bald auch über Oesterreichs Grenzen hinaus berühmt werden sollte: Ludwig Anzengruber. Heute kennt jeder den Namen dieses „Volksdichters", und nun, da eben seine Werke frei geworden sind, wird eS hoffentlich bald keinen mehr geben, der nicht von Buch oder Bühne her die be glückende Wirkung dieser schlickten, herzlich echten Kunst erfahren hat. Schon in seinem Erstlingswerk (das die ,L. Sch." morgen abend hier zum ersten Male in ihrem Spiel plan erscheinen läßt) schlägt er sein Lieblmgsthema an, das Verhältnis der Menschen zur religiösen Idee. Dis Wir kung dieses Stückes, das zum ersten Male auf der Bühne, die eine unmittelbare Macht ausübt, tme sie selbst der Schrift kaum erreichbar sein mag, die damals taafälligen Fragen der gemischten Konfession, der gemischten Ehe und der aufdämmernven Notwendigkeit der Priesterehe behan delte, war vor 50 Jahren natürlich Viöl unmittelbarer, zündender, aufwühlender als heute. Wir halten uns an die allgenreinen Vorzüge der Anzengruberschen Kunst: seinen edlen moralischen Ernst, sein gesundes Talent für Ausführung der entscheidenden Szenen, feine allerliebste Art der humoristischen Gestaltung frischer, natürlicher Menschen, seinen wundervollen Lebensglauben, den er jenen köstlichen Käuzen und armen Teufeln, die er (der erste „Realist" der deutschen Bühne) rmgS im Lande fand, ins Herz gab und den er den Steinklopserhanns, diesen Philosophen in Lumpen, als empfundene Religion der Freien in die Worte fassen läßt: „ES kann o»r nix g'scheh'nl Dr g'hörst zu dein allen, und oöS all'S g'HSrt zu dir — eS kann dir nix g'scheh'n!" Die ,Fk. Sch." gibt das Stück in der Ursassung, d. h. ohne die Lieder der Annerl, die der Dichter später, auf Drängen der Schau spieler und dem Geschmack des Publikums zuliebe, ernfügte. —* Meisterprüfungen. Am 21. und 22. Sep tember 1920 haben die Meister-PrüsungSkommissionen für das Schubmacherhandlverk, für das Sattle» und Tape- »iererhandwerk, sür das GlasirHandwerk, sür da» Bücke» Handwerk and für da» SLmlcd«Handwerk in Riesa Meister prüfung« stn hiesig« Mtbanse abaehalt«. Ltachpem, die von den Prüflingen angefertigten Meisterstücke für genügend anerkannt worden waren, wurde die schriftliche Prüfung abgehalten, an die sich nach Prüfung der schrittlichen Ar beiten die mündliche Prüfung anMoß. Der Prüfung haben sich die nachgenannten Handwerker unterzogen: Die Schuhmacher Georg Arthur Schmöller in Lommatzsch, Karl Oswin Bielig in Großenhain und Emil Ferdinand Letzte in Großenhain, der Tapezierer Franz Karl Schneider in Frauenhain, der Glaser Hermann Fritz Krame in Lom matzsch, die Bäcker Otto Löwe in Gröditz und Emil Georg Seidel in Gröditz, die Schmieds Paul Alfred Nösüg in Prausitz, Gustav Adolf Böttger in Zschieschcn, Otto Alfred Thiemig in Glaubitz, Gustav Hugo Kube in Colmnitz und Bruno Kurt Miersch in Lommatzsch. Sämtliche Prüfl'nge haben die Prüfung bestanden. —* Die Kartoffelversorgung. Der deutsche Reichsstädtebund hat zur Kartoffelversorgung eins Ent schließung angenommen, in der es heißt, datz bei den Äer- tragskartoffeln infolge der Unkosten sich ein übermäßiger Verkaufspreis herauSgebildst habe, der von osn Landwirten nun auch für die freien Kartoffeln gefordert weroe. Es könne erwartet werden, daß die Landwirtschaft sich bei einem behördlicherseits festgesetzten H öch st preise be scheiden werde, zumal maßgebende Persönlichkeiten der deutschen Landwirtschaft eine solche Preissenkung für be rechtigt erklärt hätten. Diese behördliche Preisfestsetzung müsse baldigst erfolgen. — Im Vertretungsansschntz der sächsischen Volkskammer kam der Wunsch zum Ausdruck, daß der freie .Handel dafür sorgen möge, datz die Kartoffeln von den Verbrauchern zu angemessenem Preise bezogen lverden können. Man war der Ansicht, datz ein Erzeuger preis von 20 Mark für den Zentner ausreichend sei. Der sächsische Landeskulturrat und die landwirtschaftlicken Or ganisationen Sachsens fordern in einem Ausruf, daß jeder sächsische Landwirt auk den Hektar KartoffelanbauMche 10—20 Zentner Speisekartoffeln -um Preise von 20 Mark für den Zentner an dre noch näher zu bezeichnenden örtlichen Sammelstellen abliefert. Bei der Verteilung wer den nur tatsächlich bedürftige Verbraucher berücksichtigt Die Abgabe der Kartoffeln soll als freiwillige Spende gel ten. Kein behördlicher Zwang soll davor stehen. — Bienenzucker. Im Dresdner Anzeiger lesen wir: Dem Reichsminister sür Ernährung und Landwirt schaft ist es infolge der großen Schwierigkeiten, unter denen die Zuckerbewirtschaftung im laufenden Jahre zu leiden bat, und die bereits zu einer Kürzung der Mundration der Be völkerung gezwungen haben, trotz der von den LandeSregie- runaen und Jnteressentenverbänden erhobenen dringenden Vorstellungen wegen vermehrter Zuteilung von Zucker zur Bienensütterung nicht möglich gewesen, eme weitere Zu teilung von Bienensutterzucker aus Jnlandsbeständen vor- zunehmen. Um aber aleichivohl den Verhältnissen >o sehr als irgend möglich Rechnung zu tragen, hat er nochmals au» den Anslandsbeständen der Rclchszucker-Aüsgleichsge- sellschaft durchschnittlich drei Pfund Zucker für das Volk, berechnet nach der im Jahre 1919 belieferten Zahl der Völker, zur Verfügung gestellt, die jetzt zur Verteilung ge langen sollen. Die Zuteilung wird d:e Imker nicht der Notwendigkeit entheben, schwächere Völker zu vereinen, und Honig für die Winterfütterung, mit zu verwenden, um lne Üeberwinteruug lebensfähiger Völker zu gewährleisten. Die Zuckerbestellungen und -Verteilungen werden wie bisher durch dis Vienenzüchwrrereins vermittelt werden, und;>va: nicht nur sür die Mitglieder der Bienenzüchtervereine. son dern auch sür diejenigen Jmlcr, die keinem Verein ang» hören. —* Großzügiger Plan von NotstandZar- beit en. Arbeirsminister Heldt äußerte sich, wie üerciis an gekündigt, zum Plan der sächsischen Regierung über großzügige Notstandsarbeircn, die dem Erweröe-to enelenü steuern sollen. Wie bei Muldenberg soll nun auch im Eottleubagcbiet bei Hasslberg eine Talsperre gebaut wer den. Die technischen Vorarbeiten sollen beichlcumg: wer den. Das untere Gottleubatal ist be.anntlich in den lebten Jahren durch Hochwasser schwer heimgesuchc worden. —* Auflösung der A b w i ck tu n g s st c l l c n. Am 30. 9. 20 kommen nachstehende Abwicklung-steilen zur Auslösung: Abw.-Stelle Grcn.-Ngt. 100 imii Earde- reiter-Ngt.) Dresden, Gren.-Rgt. 101 (mit Ul.-Ngt. 17) Dresden, Jnf.-Rgt. 102 Zittau, Jnf.-Rgt. 103 Bautzen, Sckütz.-Rgt. 108 «mit Jäger-Batl. 13) Dresden. Jm.-Rgt. 177 Dresden, Jnf.-Rgt. 178 Kamenz, Jnf.-Rgt. 182 (mir Jäg.- Batl. 12) Freiberg, Feldart.-Ngt. 12 Dresden, Frldart.- Rgt. 28 (mit Hus.-Rgt. 20) Bautzen, Feldart.-Nat. 48 Dresden, Feldart.-Rgt. 64 Pirna, Pion.-Batl. 12 Pirna, Kraftf.-Eri.-Abt. 12/19 Dresden, Fußart.-Nat. 19 Dresden, Train-Abtl. 12 Dresden. Nackr.-Batl. 12/19 Dresden (mit Luftsch.-Ers.-Abt. 16) Dresden, Fliegcrabw.-Ltelle (mit Hus.-Rgt. 18) Großenhain, San.-Abm.-Stclle XIl. A.-K. Dresden. Ab 1. 10. 20 besteht nur noch das Abwicklungs amt Xll. A.-K. Es erledigt neben seiner bisherigen Ab- wicklungstätigkeit die Restarbeiten dieser aufgelösten Ab wicklungsstellen. Die Anschrift für alle vorgenannten Stellen lautet dementsprechend ab 1.10. 20: „Adwicklungs- amt Xll. A.-K., Dresden-N. 6, Große Kiostcrgaffe 4." Feru- spreck-Sammelnummer: Dresden 25 741. In gleicher Weise wie beim Lll. A.-K. verbleibt auch in Leipzig nur das Ab- wicklungSamt deS LIL. A.-K. und werden die Abwiülungs- Smter der unterbabenden Truppenteile am selben Tage auf- gelöst. — Aus Berlin wird gemeldet: Die Interalliierte Kontrollkommission bat an die Reichsregierung das Ersuchen gerichtet, für die sofortige Auflösung der noch vorhandenen Abwicklungsstellen bis zum 30. September Sorge zu trage». Ueber dieses Ersuchen finden zur Zeit zwischen der Reichs regierung und der Kommission Verhandlungen statt. —* DieFreilassung von Durchschnitts beträgen beim Steuerabzug. Vom Rcickssinanz- Ministerium wird mitgeteilt: In der Bekanntmachung vom 1. d. M, betreffend Erleichterungen bet Ausführung des Steuerabzuges vom Arbeitslohn — Zentralblatt sür das Deutsche Reich, Seite 1403 — war die Gültigkeit des 81b der vorläufigen Bestimmungen vom 28.Juii 1920 zur Aus führung des Gesetzes zur ergänzenden Regelung des Steuer abzuges vom Arbeitslohn vom 21. Juli 1920 betreffend Freilassung von DurchschnittSbeträgen bei dem Steuerabzug bis Ende September veriängert worden. Hierdurch war dem Arbeitgeber in weitestem Umsange die Möglichkeit g» gebe», sich auf die Durchführung der Vorschriften des Er- günzungSgesetzeS vom 21. Juli 1920 einzurichten. Es mutz daher davon abgesehen werden, auch nach dem 30. Sep tember di« Freilassung von DurchschnittSbeträgen zuzulassen. Bet den «ach dem SO. September ftattfindenden Lobmob«
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