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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-10-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192010059
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19201005
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19201005
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-10
- Tag1920-10-05
- Monat1920-10
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1920
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Riesaer H Tageblatt und Aniriarr fLlbeblatt und Anzeiger). Lrahtansqrtstr LageVlatt Nlesa. " Postscheckkonto! Leipzig LISS». Fernruf Nr. so. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Großenhain, «irokass« Riesa Nr. S2. des Amtsgerichts und des Rates der Stadt Riesa, sowie des Gemeinderates Gröba. SSL. Dienstag, 5. Oktober 1929, abends. 73. Jahr«. Dal Riesaer Lageblatt erscheint jeden Lag abends '/,6 Uhr mit Ausnahme der Sonn« und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, monatlich 4.— Mark ohne HustsUgeoüyr, v«: Ävaoiung am Postschalter monatlich 4.19 Mark ohne Postgebühr. Anzeigen 'ür die Nummer de» Ausgabetage» sind bis S Uhr vormittag» aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; ein« Geivcihr für da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sltr di, 43 nua breiig I mw hohe Ärundschrist-Zeil« (7 Silben) l.l0 Mark, OrtSprei» l.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz ui*/, Aufschlag. Nachweisung«- und BermittelungSaebühr 80 Pt ,*«st« Laris«. VewikUgrer Rabatt erlischt, wenn Ser betrag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät, gayUu.g»- und Erfüllungsort! Riesa. Aierzehntäglg« llntergaltung-beilage .Erzähler an der Elbe". - Zm Falle häher.-r Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder oer BeförderungSeinrichlungen — hat oer Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung ode: Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung der Bezug greise«. Rotationsdruck und Verlag! LangertWinterltch, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestraße LS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Säbnel. Riesa: für An,«Iarnteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Verkehr mit Kartoffeln betr. I. Nachdem die ReichSreaierung mit Verordnung vom 24. August 1920 die öffentliche Vewirtfchaftun« der Kartoffeln mit Wirkung vom 18. September 1V2V aufgehoben bat, behält die Verordnung über die Versorgung mit Herbstkartoffeln vom 21. Mai 1920 MelchSgesetzblatt Seite 1056) mir noch insoweit Geltung, als ihre Vorschriften die Durch führung der auf Grund derselben abgeschlossenen Lieferungsverträge betreffe». ES kommt insbesondere ein Rückgriff auf die aemätz Absch». m Abs. 1 der Bekannt machung des Kommunalverbands von» 22. Juni 1920 — Nr. 144 des Großenhainer, Nr. 143 des Riesaer und Nr. 72 des Radeburger Amtsblatts — abgabevffichtigen. ver traglich nicht gebundenen Kartoffeln nicht mehr in Betracht. Es können demnach die- jenigen Erzeuger, die über die gemäß Abschn. Ul Abs. 1 der vorgedachten Bekanntmachung abgabepflichtigen Kartoffeln einen LiefernngSvertrag mit einer der»ugelaffene» Genossen schaften oder einem Händler nicht abgeschloffen haben, über diese Kartoffeln nunmehr frei verfügen. II. Die Bedarfsgemeinden, die Bertragskartoffeln bestellt haben, erhalten diese durch die mit dem Aufkauf beauftragten Organisationen — Landwirtschaftliche Zentral- aenoffeuschast in Dresden und Zentralgenossensckast des Kartoffelaroßbandels in Berlin — bez. durch die von diesen damit betrauten Genossenschaften und Händler geliefert. Ul. Alle seitens des Kommunalverbands bisher über den Verkehr mit Speise, und Saatkartoffeln erlassenen Bestimmungen werden, insoweit in dieser Bekanntmachung nicht etwas anderes bestimmt ist, aufgehoben. IV. Die Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln liegt nicht mehr dem Kommunal verband, sondern wie früher dein Händler und den Genossenschaften ob. Die Ein- und Ausfuhr von Speise- und Saatkartoffeln über die Grenzen des KommunalvcrbandS oder eines Landteils innerhalb des Reichsgebiets ist keinen Be stimmungen mehr unterworfen. V. Der Preis soll sich wie früher zunächst durch Angebot und Nachfrage regeln. Gegen wucherische Preistreiberei wird auf Grund der bestehenden gesetzlichen Be stimmungen eingeariffen werden. VI. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen in der eigenen Brennerei nur soviel selbsterbaute Kartoffeln verarbeiten, als einem Drittel des Brennrechts bei einem Verbrauche von 18 Ztr. Kartoffeln für das Hektoliter reinen Alkohol entspricht. Das Gleiche gilt für Genossenschaften und sonstigen Vereinigungen, die eine Brennerei be- treiben, hinsichtlich der von den Mitgliedern gebauten Kartoffel». Mit Rücksicht darauf, daß der starke Bedarf an Speisekartoffeln die Heranziehung aller verfügbaren Vorräte erforderlich macht, muh die Verarbeitung von Kartoffeln in Brennereien über de» entstehend durch Absatz 1 gezogenen Rahmen hinaus grundsätzlich unterbleiben. In besonderen Fällen wird jedoch die Reichskartoffelstelle der Verarbeitung »»stimmen, wenn es sich um Kartoffeln handelt, di« nicht gesund und zur menschlichen Ernährung ungeeignet find und wenn ferner eine Unterbringung dieser Kartoffeln in Drockuereien und Stärkefabriken irrtümlich erscheint. Znr Verarbeitung znaelassen werden daher vorzugsweise nur minderwertige Kar- toffeln, die von den Bedarfskommunalverbänden als Abfälle verkauft werden. In dem an den Kommunaloerband zu richtenden Antrag würde die Menge, Art nnd Herkunft der Kartoffeln eo. der gezahlte Preis mit anzugeben sein. Bemerkt wird hierzu, daß der ans der Verarbeitung ungesunder Kartoffeln erzeugte Spiritus unter das Gesetz vom 28. Juli 1918 — Reichsgesetzblatt Seite 587 — fällt und daher abliefernngSpttichtig ist. Händler, die sich mit der Lieferung von Kartoffeln an Brennereien befassen, haben zu gewärtigen, dah di« Entziehung ihrer Handelserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit veranlaßt wird. VII. Kartoffeln dürfen in Trocknrreien und Stärkefabriken nur insoweit verarbeitet werden, als sie zur Verarbeitung sreigegeben werden. Die näheren Bestimmungen hierüber trifft die Trockenkartoffel-VerwertungS-Gesellfchast in. b. H. in Berlin mit Zustimmung des NeichSministerS für Ernährung und Landwirtschaft. VIII. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in Abschnitt VI und Vll werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werde», auf die sich die strafbare Handlung bezieht ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge hören oder nicht. Großenhain, aml. Oktober 1920. 517 b ll. Ter Kommnualoerbau». Im hiesigen Handelsregister ist eingetragen worden: am 1. Oktober 1920: ans Blatt 443, die Firma Allgemeine Deutsche Credit-Auftalt, Filiale Riesa detr.: Die Prokura des Alfred Schwarze ist erloschen; am 29. September 1920: auf Blatt 236, die Firma Ar. Krumbiegel, Nachfolger Robert Tchiebille in Riesa betr. und am 4. Oktober 1920, auf Blatt 522, die Firma Lonwarenfabrik und Tampfziegelet Jaeobsthal, Inhaber Woldemar Schlichter in Meißen betr.: Tie Firma ist erloschen. Amtsgericht Riesa, den 4. Oktober 1920. Bekanntmachung. Die Rrichstreuhanötzesellschaft A. G. Zweigstelle Dresden, Platzvertretuna Zeithain bat auf dem Truppenübungsplatz Zeithain eine Baracke errichtet. Innerhalb des um schließenden Zaunes liegen Srlbftschüffe. Durch Schilder ist das Verbot des Betretens und die damit verbundene Lebensgefahr kenntlich gemacht. Zeithain, den 4. Oktober 1920. ReichStrenhandgesellschast A. G. Der Gutsvorsteher. Zweigstelle Dresden Platzvertretung Zeithain. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 5. Oktober 1920. —* Mitteilungen aus der Ratssitzung am 1. Oktober 1920. 1. Auf Ansuchen des HerbergSauSschnffeS wird die bis her für die H e r b e r g e zur Heimat in Riesa gewährte Beihilfe von 100 Mk. jährlich auf 300 Mk. jährlich erhöbt. 2. Auf Antrag des Kirchenvorstandes wird beschlossen, für dieKirchgemeindekasse die Zuschläge zur Grund- erwerbssteuer durch die städtische Steuerkaffe auch fernerhin mit einzuheben. 3. Für die Arbeiter des städt. Gaswerkes und des Stadt- bauamteS sind neue Arbeitsordnungen aufgestellt wotden, die voin Rate mit geringen Abänderungen an- genommen werden. 4. Mit Rücksicht darauf, daß das jetzige Adreßbuch für die Stadt Riesa vollständig veraltet ist, wird beschlossen, in eigener Regie eiu neues Adreßbuch herauszugeben und die erforderliche» Mittel in Höhe von 10000 Mark zn be willigen. 5. Zur Vornahme der bevorstehenden Landtagsmahl wird die Stadt wieder in 6 Wahlbezirke eingeteilt. Als Wahlvorsteher bezw. Stellvertreter werden dieselben Herren wieder bestimmt, die bei der letzten Reichstagswahl mit- gewirkt haben. 6. Zur Vornahme von Verbesserungsarbeiten usw. im städt. Grundstück, Hauptstr. 9, werden 1350 Mark bewilligt. 7. Von der Mitteilung der Neichsvermögensstell« über Kündigung des Mietvertrags über den Exerzierplatz in Flur Göhlis nimmt der Rat Kenntnis und über weist die Angelegenheit dem Rittergutsausschuß zur Vor beratung. 8. Auf Antrag des Stadtv.-KollegiumS beschließt der Rat, bei den zuständigen Stellen wegen Aufhebung derKartoffellieferungsverträge nnd wegen des Erlasses eines Brennverbots für Kartoffeln vorstellig zu werden. Weiter will er versuchen, für diejenigen Einwohner, die mangels Verbindung mit Erzeugern oder aus sonstigen Gründen nicht in dec Lage sind, sich für den Winter mit Kartoffeln cinzudecke», Kartoffeln aufzukaufen. Die Ver handlungen mit den Erzeugern wegen Herabsetzung des Preises sollen weitergeführt werden. Zu den Punkten 1, 4 und 6 ist die Zustimmung des stadtverordneten-Kollegiums erforderlich. Hiesüber werden noch 36 Punkte erledigt. * * * —* Versammlung der Rentenempfänger. Wie uns berichtet wird, fand am Sonnabend im „Volkshaus" eine Versammlung der Invaliden-, Unfall- und Almosen- reutenempfänger statt. Gauleiter Schellbach aus Dresden war anwesend. Der Besuch ließ zu wünsche»! übrig. Die Versammlung nahm Stellung zu den neuen Rentenzulagen. Die Notlage der Jnvalidenrentuer wurde eingehend geschil dert und der Wunsch ausgesprochen, dah auch die Stadt bald helfen möge. Am Sonntag vormittag sprach «ine Kommission bet Herrn Bürgermeister Dr. Scheider vor. Dieser erklärte, daß das RatSkollegium sich bereits mit der Jnvaliden-Fürsorge beschäftigt habe, di« Angelegenheit aber noch nicht abgeschlossen sei. Auch er wünsche «ine Ver- besserung der Notlage der Rentenempfänger, jedoch müsse dabet das, was der Stadt möglich sei, erwöge»» werde». Gauleiter Schellbach hielt die Forderung der Invaliden aufrecht, indem er darauf hinwie«, daß bei der Fürsorge für die Erwerbslosen rascher gehandelt werdr. Di» Ein gäbe der Rentenempfänger soll demnächst den Rat erneut beschäftigen. —* Ä erat ungs stelle fürGeschlechtSkranke. Im alten Brauereiwohngebäude hinter dem Ratbause ist eiue Beratungsstelle der Landesversicherungsanstalt für Geschlechtskranke errichtet worden. Die Beratungsstelle ist jeden Mittwoch abends von 5—6 Uhr geöffnet. Tort erfolgt kostenlose, streng vertrauliche Untersuchung und Be- ratnng. Die Beratungsstelle ist für die gesamten Orte der Umgebung RiesaS eingerichtet. Im Interesse der Volks gesundheit ist es ratsam, von dieser Einrichtung weit gehendsten Gebrauch zu -machen. —* A una »nar »e Land und Professor Georg Wille, die den musikliebenden Kreisen unserer Stadt in den letzten Jahren durch ihre Konzerte so manche Freude bereitet haben, werden Sonnabend, den 16. d. M. iin Saale der „Elbterraffe" wiederum mit einer vornehmen VortragS- folge konzertieren. Der geschätzten Gesangspädagogin und Sängerin und dem berühmten Cellooirtuoscn ist zn wünschen, daß das früher ihnen bekundete rege Interesse auch wiederum von neuem ihnen zugewendet werde. —* Konzert. Wie aus der in vorl. Nr. stehenden Anzeige unserer Zeitung sowie aus de»» aushängenden Plakaten zu ersehen ist, eröffnet der im vergangene»» Jahre voi» allen Schichten der Bevölkerung ins Leben gerufene Verein für Volksbildung und Kunstpflege am Donnerstag, den 7. Oktober, seine 2. Winter-Saison. Als erste Veran staltung kommt zur Ausführung ein reines UnterhaltnnaS- konzert ohne besonderen Charakter, wie solche in allen großen Mnsikstädten des öfteren stattfinden, und zwar unter der Bezeichnung „Konzerte im Volkston". Mit dieser Benennung ist nun aber keineswegs gesagt, daß Konzerte dieser Art keinen Anspruch auf den Namen künstlerische hätten, im Gegenteil, eine derartige Programmzusainmenstellung, wie in Aussicht genommen, enthält nur die wertvollsten Perlen deutscher und internationaler Tonkunst. Mau denke nur an Wagner: Ouvertüre „Tannhäuser", van Beethoven: Ouvertüre zu „Fidelio", „Leonore 3". Tonschöpsungen weihevollster festlichster Art, oder an den alten Wiener Straub mit seinem sonnigen, Menfchenleid vergessenmachen- den Walzer „An der schöne»» blauen Donau". Es wird da- mit erreicht, daß mau denjenigen Musikliebhabern, bei denen eine solch ausgeprägte Musikkenntnis, wie sie zum Verständ nis voi» Sinfonien, Kammermusiken oder sonstigen Mufik- ausfübrungen notwendig ist, auch etwas bietet: ja solche Art Mustkiibermittlung ist geradezu die Vorstufe für alle weitere musikalische Gewöbnung und Empfindung. Vervoll kommnet wird der Abend durch zu Gehörbringei» zweier Opern-Arien von Gluck und von Saint Säens und dreier Lieder von Brahms. Hie«n konnte als Solistin, unter gütiger Zustimmung der Intendanz, Fräulein Elfriede Habertori» von der Staatsoper zn Dresden gewonnen wer de». Die Künstlerin, deren selten dunkelgesärbter glocken reiner Mezzo-Sopran zn den größten Hoffnungen Anlab gibt, ist «ine wertvolle Stütze der Staatsoper und wird in Riest» zunr ersten Male singen. Die Begleitung an» Flügel wird in dankenswerter Weise von unserem einheimischen Pianisten, Herr»» Lehrer Walter Lässig übernommen werden. — Nach all dem Gesagten möchten wir den Besuch des Kon- »ertes nur auf das Wärmste empfehle», damit den Per- anstatt««» «in Massenbesuch beschied«» sei»» möge, was von den vorjährigen Veranstaltungen, so bedauerlich dies leider war, nicht immer gesagt werde»» konnte. Bemerken wollen wir noch, datz der Beginn auf 7 Uhr pünktlich festgesetzt ist und mit dem Schlag 7 Uhr die Saaltüren geschlossen wer- den, um sie erst mit Eintritt der Panse auf 10 Minuten zu öffnen. ES ist also frühzeitiges Kommen vonnöten, schon mit Rücksicht auf diejenigen, die pünktlich find. —* Begnadigung nichtoolitischer Straf taten. Seit dem Kriege haben sich in erschreckendem Um fange die Straftaten, noch unverhältnismäßig mehr aber die Gnadengesuche vermehrt. Der zweifellosen Not der Zeit und »ind den schlimmen Wirkungen des Krieges auf Körper und Seele ist bisher soweit, als es die öffentliche Sicherheit irgend zulietz, durch milde Handhabung des ÄnadenrechtS Rechnung getragen worden, weil erhofft werden konnte, datz die Bevölkerung bald wieder zur Selbstbesinnung, Selbst zucht und zur gemeinsamen Abwehr des Verbrechertums kommen würde. Das ist leider bei weitem nicht im erwar teten Umfange einaetreten; in der Hoffnung auf milde Be urteilung, neue Amnestien oder Gnade hat vielmehr die Zahl einzelner Verbrechen eher noch weiler zugenoinmen, die Flut ungerechtfertigter Gnadengesuche steigt immer höhe« Infolgedessen soll künftig vom Rechte der Begnadigung, die schon ihrer Natur nach dem unparteiischen, alle angebrachten Milderungsgründe berücksichtigenden Richterivruch gegen über durchaus eine Ausnahme bleiben muß, in der Regel nur noch dann Gebrauch gemacht werden, wenn 1. das er kennende Gericht selbst oder sein Vorsitzender oder die Staatsanwaltschaft die Beqnadigung befürwortet, oder 2. wenn ausschlaggebende Tatsachen geltend gemacht werden können, die bisher nickt bekannt waren und den Fall in ein wesentlich günstigeres Licht rücken, insbesondere wenn und nachdem der Täter den von ihm verursachten Schaden, soweit als ihm irgend möglich, behoben oder Ersatz geleistet oder nach einer gütlichen Einiguna mit dem Geschädigten oder dem Verletzten den ernsten Willen zur Heilung des Rechtsbruches durch die Tat bewiesen hat, und d- wenn und nachdem der Täter die Verzeihung des Verletzten aus dessen nicht erzwungenen Entschluß heraus erlangt oder die Ve- sürwortung der betreffenden Behörde oder Arbeitsstelle ge funden hat. Aber auch soweit die Voraussetzungen zn 2 a und d erfüllt find, kann Begnadigung nicht erhofft werden, wenn die Tat ihrer Art nnd AuSsührnng nach Sühne und Vollzug der Strafe im Allgemeinintereffe und um des Bei spiels will«» erheischt, oder sonstige Gründe die Ablehnung des Gesuchs zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung und Wiederherstellung deS RecktsbewntztscinS und des Vertrauens i»l die Rechtspflege erfordern. Was die Niederschlagung anlangt, so kam» zwar grundsätzlich von ihr wegen des ganz außerordentlichen Eingriffs in die Strafrechtspflege, den sie darstellt, nur ausnahmsweise und in ganz besonders liegen de»» Fällen Gebrauch gemacht werden. Immerhin wird aber bei grringsügigeren Straftaten eine häufigere Anwendung dann möglich sein, wenn nicht nur die Schuld des Täters gering ist, sondern auch die Folgen der Tat so unbedeutend find, daß in» Verhältnis dazu die Strasverfolgung einen nn- aerechtsertigten, auch durch sonstige Interessen nicht ge botenen Aufwand an Zeit, Mühe und Kosten darstcUcn wiirde. Uebriaens find alle Gnadengesuche nicht direkt an das Justizministerium, sondern im ordentlichen Wege an das Amtsgericht oder die StaatSanwaltschast beim Landgerichte zu richten. Betreffs der politischen Straftaten verbleibt rl bei den frühere»» Bestimmungen. —* Drc Kartoffelversorgung von Riesa und Umgebung. Wie uns mitgetcilt wird, ist in einer am vorigen Sonnabend in hiesiger „Elbterraüe" siatt- aehabten Verelnsversammluiig des Landwirtschastüchen Vereins Niest» auch die Frage der Kartofsclversorgung von Riesa nnd Umgebung behandelt worden. In der Ver sammlung kam einmütig die Geneigtheit der Kartoffel erzeuger zu»» Ausdruck, in erster Lime die Einwohner
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