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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.11.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-11-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192011050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19201105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19201105
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-11
- Tag1920-11-05
- Monat1920-11
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.11.1920
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Riesaer H Tageblatt Postscheckkonto! Leipzig LISS^ «irokass. Riesa Nr. öS. die S Prozent höher al» die Relchostreckuna sein wir», an vrotaetreidemehl erspart, am Ende de» WtrtichaitSsahre» in jedem Falle der sächsischen Versorgung i ' ' ' werden. Diese ersparten Mengen werden 1l. wie ln den Zuschuhbezirken zurückgclegt und bilden er greifbare^Re^erve für da» End« des DlrtschaftSiahreS^ au» den vkricht« tzoliUjche» AÄjä Oertliches und Sächsisches. Niesa, den 8. November 1920. —* Verein für Volksbildung. Sonnabend 7 ubr Knabenschule tGoetbestraße) Beginn des Kursus über Bildbetrachtungen. Montag '/.8 ilkr Beginn des Kursus über Abstammung und Entwicklung des Menschen «Jugendheim, Friedrich'Anguststr.). Karten für jeden Kursus 4.50 M. auch zu Beginn der Borträge. —g, Dresdner Landgericht. Der 42 Jahre alt« Schirrmeister Reinhold Adolf Sch. batte im August ver- »auAenen JabreS als Reichswehrsoldat aus einem Stall- aebande der Artilleriekaserue in Riesa vier Sack Hafer ge- stöhlen und an einen hiesigen Wirtschastsbcsiher vertäust. Die siebente Strafkammer verurteilte den Angeklagten zu drei Monaten Gefängnis. Gegen den Käufer des HaierS wird später verhandelt werden. I» der Strafe des Sch. hat das Gericht eine bereits früher erkannte Arreststrgse von sechs Wochen mit eingerechnet, die der Angeklagte noch zu verbüken hat. * Zitherkonzrrt. Wie aus dem heutigen Inserat ersichtlich ist, veranstaltet der hiesige Zither-Musik Verein Unter Leitung seines Dirigenten Herrn Franz am kommen den Sonnabend, den 6. November im Saale des Hotels »Wettiner Hos" sein 3. Konzert. Aus dem uns vorliegenden Programm geht hervor, daß auch in diesem Konzert wieder all« bekannten Meister der Zithermusik zu Worte komme» und dürfte der Besuch der Veranstaltung wohl zu empfehlen sein, zumal die ersten beiden Konzerte vor ausvrrkaustcn Häusern stattsauden, was als ein gutes Zeichen für die freundliche Ausnahme der Zithermusik beim hiesigen Publi kum anzusehcn ist. Der Saal wird gut geheizt, sodah einige angenehme Stunden gewährleistet sind. —* Ausgabe von Ka.ch mehl. Im ganzen Reiche Wird vom 1. November 1920 ab neben der bisherrgen Brot menge eine Zufatzmeuge von weißem Kochmehl ausgegebcn. Die Ausgabe geschieht durch die Kommunalverb- nde. Dre .Landesgetreidestcile hat insofern eingegri fen, ms sre un Einvernehmen mit den« Landesgetrerdebeirat die auszu gebende Menge sowie den Preis des Mehls einheitlich für ganz Sachsen festgesetzt hat. ES lmndelt f,ch bei Sem Koch mehl um niedrig ausgcmalilenes AuSiandsmehl, das ohne Verbilligung von der Rcichogetrcideste.le abgegeben wird und bei dem deshalb eine gewisse Höhe des Preises un vermeidlich ist. Der Preis ist unter schärfster Ernkalku.ie- rung mit 5,40 Mark für das Pfund berechnet woroen. Alle zwei Wochen wird auf den Kops der Bevölkerung 250 Gramm Kochmehl zum Preise von 2,70 Mark abgegeben werden. —* Die Brytstreckung, die tm ganzen Reiche «ingcführt wird, wird in Sachsen in Höhe von 15 Proz, er folgen. Die vorläufig noch unbcfriedigens« Lage der Brot versorgung für das nette Erntesahr fordert, daß ein Lank, das unter besonders schweren Bedingungen wre Sachsen die Versorgung seiner Bevölkerung zu bewirken hat, mit größter Vorsicht vorgeht. ES muß unter allen Umständen Vermieden werden, daß sich Vorgänge, wie sie in den UebergangSmonaten des letzten Wirtschaftsjahres infolge der mangelnden Versorgung durch die Retchsstellen vor kamen, am Schlüsse des gegenwärtigen Wtrtscl-astSjahre» wiederhülen. Aus diesen Erwägungen schien eine vorsorg lich« Reservepolitik dringend geboten. Die löprszentig« Streckung ist mit Zustimmung des LandcSgetreldebciratS, der sich au» Vertretern aller beteiligten Erzeuger- und Verbrauchergruppen zuiammensetzt, beschlossen worden. Die hat umsoweniger Bedenken, al» ne erstens keine Brotver schlechterung bedeutet (zur Streckung dürfen nur embitterte» und svelzensreie» Haiermehl, Maismehl, üüprozennge Ausmahlung, und Weizennachmebl verweiset werden« und al» ferner die Vorräte, die Sachsen durch leine Streckung, die S Prozent höher al» d»e Reichsstreckuna sein wird, an vrotaetreidemehl erspart, am Ende de» WtrtschastSsabre» in jedem Falle der sächsischen Versorgung wieder zu: eiührt werden. Diese ersparten Mengen werden in den Ueverichuß- ... - . .... ..... . Wie schastS- dervor- und Anzeiger Meblatt und Ätytiger). riese« vlatt enthält die »mtlitdm Bekanntmachungen der ilxtdhauxtmannschast Sroüm-al», de» Amtsgericht» und de» Nate» der Stadt Niesa, sowie de» Gemeinderate» Gröba. im wesentlichen diejenigen Steuerarteu au-recht erhalten, die bisher schon nach LStG. vom II. Juni I9i'i zuiäng waren. Ta? neue Ge'etz wirs zugleich in Ausführung des 8 17 deS Vollzugsgcsetzes feste Grundsätze für oie Er- yebung der Stenerzuschläg- geben. Aege'e'en von Zu schlägen zur Kölp:rich<lsst:iier, deren Erheb:!««, d.u liieu- ginnSgescllichaflen nach 8 17 des BollzugegesetzeS zum LStG. bereits allgemein zugcstandeu worden ist, wird dec Grundsatz streng durchgZi'ihrr werden, daß d.c Re.igions- gescllsckastcn nur ihre Mirgliedec zu den Steuern tcrau- ziehen dürfen. Die Steuerpflichk beginnt und c.n':e: nach dem Enlwnrf mit dem Ablauf des Monats, in dem das die S-euerpflichc begründenoe Verhältnis cing-ircten oder weg- gesallen ist. Die Stenervj.icht einer uotü.lichcn Perlon erli'cht also mit dein Ab aure des Monats, in dein sre '.er storben oder in dem ihr Kircheuaustritt von iustänl.ig:n Standesbeamten beurkundet ist. Es rst beabsichtigt, dem Gesetze rückwirkend? straft vom 1. April 1920 ab ;.i geben, lvobei jedoch die von jenem Tage ab bereits erhobenen gleichartigen Steuern auf die neuen Steuern anzu.echnen find. —* Nochmals: Orgesch und Reichswehr. DaS Wehrkreiskommando 4 hat:e bereits vor einigen Tagen öffentlich erklärt, daß zwi'chrn Ärgers und Reichswehr keinerlei Abmachungen bestehen uns daß die in der Preae genannten Offiziere keine Ncichswchrangeijörlgen ieren. Diese Erklärung zu crgän-en, liegt auch nach Verö «eur- lichung eines ..Protokolls" in der „Lech; ger Voikszcr ung" Nr. 225 vom 29. v. Mts. keine Veraulas ung oor. Auch d.e dort genannten Persönlichkeiten gehören sämtlich »ich: der Reichswehr an. — Wie die Cbcmn.tzer Beamten de: Lanr-S- pokizei, «o Hot auch die Fachgruppe der LandcSrolizet des Verbandes Sächsischer Polizeibcamter in eine: zah.r.ich besuchten Versammlung in Dresden eine energiscl>- Eut- schließung angenoinmen und dem Minister des Innern unterbreiten lassen, in der die Behauptung, daß drei Fünf.el der Vcamlensck«ast bereit sei, sich an gegenrevoiü'ionäicn Aktionen zum Sturze der Negierung und Beseitigung der geltenden Verfassung zu beteiligen, wenn sie wirtlich ge fallen sein sollte, als eine Frivolität und ein veroammeus- werteS Spielen mit dem Ansehen der Laudespoll-,er aufs schärfste zurüclgcwsc'eu wird. Die Entschließung enüet mit folgendem Satz: „Unbekümmert von welch.»«: Le.te gen-n die zurzeit bestehende Verfasmng in irgendeiner Form un gesetzlich Sturm gelaufen werden so.lte, wird di: Ge eint- heil der grünen Polizeibeamcen nur ihre Pflicht crfäl.en und nach den Weisungen dec Negierung alle e:w.« nrt.-. sndlg werdenden Gegeumap.nahmen unter allen Umslünsen zur Durchführung bringen." —* Fahrplankonferenz in Leipzig. Mitt woch trat im Leipziger Hauptbahnhof die erste asteeiu.-ine deutsche Fahrplankonferenz nach Beendigung des Krie es zusammen. Es handelt sich darum, den gesamten deutichen Eisenbahnverkehr nach Möglichkeit einheitlich zu gestalten und die Anschlüsse an bre beiden großen Eisenbahutinren herzustellen. Der Rat der Stadt Leipzig, die Haudelsiam- iner, Gewerbeiammcr, das Meßamt und der Vertetirsverein haben ein Begrüßungstelegramin an die Konferenz ge richtet, in welchem sie darum ersuchen, mit der bisherigen Notierung der Fahrpläne vorzugsweise nach den Jntere en von Berlin, Köln und Frankfurt a. M- zu brechen und for derten, auch die anderen yrotzen Vcrlehrszentrcn, nament lich auch Leipzig, zu berücksichtigen. -"DieAu-fuhrvondeutschen Kartoffeln. Amtlich wird aus Berlin gemeldet: Trotzdem bereits mehr fach in der Presse darauf bingewiesen worden ist, daß grundsätzlich eine Ausfuhr von deutichen Kartoffeln nach dem AuSlande nicht stattstndet, wird die Bevölkerung nach wie vor durch Gerüchte beunruhigt, nach denen angeblich große Kartosfelmengen in Deutschland zu Wucherprei.cn aufgekauft und in das Ausland verschoben werden. Diese «xrüchte entbehren jeder Grundlage. Ausfuhrbewilligungen Mr gröbere Kartoffelmengen sind bisher nur süc die Witsche Bevölkerung im Saargebiet, sowie in beschränk terem Umfange für Deutsch-Oesterreich erteilt worden. Außerdem war Deutschland durch einen Slaatsverlrag der Tschechoslowakei gegenüber verpflichtet, gewif e Mengen Saatkartoffeln an sie zu liefern. Eme ähnliche Verpfiich- tung belastet Deut.chland zugunsten Frankreich» auf Gründ geht, ist die Verordnung betr. Maßnahmen gegenüber Ve- tricbSabbrüchen und Stillegungei dort tin Ans chuß be handelt worden und soll, wie «vir erfahren, nunmehr in Kraft gesetzt werden. Hierzu schreibt die „Sächsische In dustrie , das amtliche Organ des Verbandes Sächlicher Industrieller in seiner Nr. 5 voin 30. 10. 20 folgendes: Wir haben hier wieder einmal ein Schnlbet'piel der heute leider noch immer angewandten sehr bedenklichen Methode der Gesetzgebung in wirtschastlichen Frage». ES-.werden Verordnungen, die tre? einzreifen in private, Versal uugS- mäßig ga«antlerte Rechte, erlassen ohne daß der Reichstag zu ihnen Stellung nimmt. Vorbereitet in a ler Heim.ich- > leit, erscheinen solche Verordnungen meist wie ein Blitz ans heitcrm Himmel, ohne daß die betrosfcn:n Berufs- ! kreise ausreichend Gelegcnhmt haben, iich zn äugcrn. Als : rechtliche Grundlage für dieses Vergehen wird aliein die , auf dem sogenannten Erm chtiaungSge etz vorn 1. August 1914 süßende Verordnung über die wirt.cha'tilchc Demobil machung (7. November 1918) und ihrer Ue ertragungsver- ordnungen (26. 4. 1919) herangezogen. Man konnte sich während der Kriegszeit und in der ersten Zeit oer Unruhe nach der Revolution mit dieiem Vorgehen notgedrungen einverstanden erklären und Hal die ungeheuren rechtlichen Nachteile, die durch diese überhastete Art der Geieogcbung sich ergaben und die wesentlich dazu bcigetragen yrlen, daß das RechtSgcfühl des Volles so abgestumpft ist, wohl oder übel in Kauf genommen. Nunmehr scheint «S aber doch an der Zeit zu sein, mit diesem Verfahren emzulial en und vor allen Dingen end ich ein Gesetz zu erlösten, durch welches die Demobilmachung off zicll als beendet erklärt wird. Denn wenn nian hiermit warten will, biS sämtliche Aut- und AbwtckluugSstellen endlich ibrr Arbeit beendet haben, dann w rd die jetzige Generation dieses Er eignis wahncheinlich niemals erleben. —"Meldung freierArbeitsstellen beiden Bezirks-Arbeitsnachweisen. In letzter Zeit ist mehrfach b-obachtft worden, daß Arbeitgeber unter De.stcß gegen die Bestimmungen der Belarrntmachung des Demo- bilmachungskommis ars für die KreiShauptmaiinsä-aft Dres den vom 31. Juli 1920 (Sachs. Staatszeitunz Nr. 176) freie Arbeitsstellen dem BezirkS-ArbeitSnachweiS nicht angemei- det haben. Es wird daher erneut daraus hingewiefcn, daß die Arbeitgeber verpflichtet sind, jede offene Arbeitsstelle Vinnen 21 Stunden nach Eintritt des Bedarfs unter An gabe der Lohn- und Arbeitsbedingungen dem für ihren Bezirk zuständigen Bezirks-Arbeitsnachweis (in Dresden dem Zentralarbeitsnachweis) anzumeldeit. Von tue er Ver pflichtung befreit auch nickit die Anmeldung bei einem Facharbeitsnachwcis. Ist jedoch die srew Arbeitsstelle außerdem bei einem FacharbcitsnachweiS augemeldet wor den, so ist dies bei der Anmeldung beim Bezirts-Arbcits- nackweiS mit anzugeben. Ebenso ist jede Besetzung einer offenen Arbeitsstelle binnen 24 Stunden unter Angabe deS Bor- und Zunamens und der Wohnung der erngestellten Person dem BezirtS^strbeilSnachwers mitzuteilcn, auch wenn die eingestellte Person durch diesen vermittelt woroen ist. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen ist in« Strafverfolgung nach 8 15 der erwähnten Betanntmachung zu gewärtigen. —" Da» Steuerrecht- der Religion-ge- sell schäften. Im sächsisch«« Kultusministerium wird zur Zeit der Entwurf eines Gesetzes über das Steuerrecht der öffentlich-rechtlichen Religionsgefellschaften bearbeitet. Er hat bereit» den obersten Kirchenbehörden und Vertre tungen der Religtonsgesellichasten Vorgelegen, ebenso den Landesfinanzämtern, denen die Durchführung der Der« waltung und Erhebung der Kirchensteuern tin allgemeinen obliegt. Nach dein Entwurf« sollen künftig steuerberechtigt ein alle öffentlichen rechtlichen NeligtonSae eliscl-aften und hre Unterverbänoe. Voraussetzung hierfür ist die Ans tellung allgemein verbind.icher Steuerordnungen, die ,ich. nnerhalb der Schranken der staatlichen Gesetzgebung za »alten haben und zur Prüfung dieser Frage vor ihrer Ver kündung dem Ministerium des Kultu» und öffentlich«» Unterricht» vorzuleaen find. Bereit» in 8 17 des Voll- »ugSgeittzeS, zum LStÄ. ist das Recht der öffentlich-recht^ lichen ReltgionSgesellfchaften auf Erhebung von Zuschlägen zur Einkommensteuer zur Körper'chaitSsteuer, zur Gcun> m»> zur LrunderwerbSsteuer festgelegt. S» «erden also L5S. Freitag, S. Novcmticr ISSN, avriiSs. 7:j. Jahr«,. La« tüiesaer Lageblatt erscheint jeden Tag adrnd« '/,» Uhr mtl ÄuSnahme der Tonn- und Festtage. VeiUgsprel», gegen Vorauszahlung, monatlich 4.— ^tari o,).is ^aae-tgeoa.-c, o«! am Postschalter monatlich 4.10 Mark ohne Postgebühr. Nnzetgen ü» dir Nummer de» Au«qabetaa,» sind dt« S Uhr vormittag» auszugeben und tm vorau» zu bezahlen; «ine ü): » igr «iir da» tdrsch-inrn an brptmmttn Togen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 4? mm dr»'t», i mm yob» Vrundschrist-Zrile (7 Zilbrn) i.lü Mark, Ortdprei» l.— Mark; zeitraubender und tabellarischri vag w'/, Äusjalag. Nachweisung»- unh B«»mnttelunq»arbühr 80 Pt »est» Laris». Benutzlgier Nudatt erlischt, wenn ser Betrag »ersiillt, durch Klage «tngezogen werden muß oder der Auilraggeber ii» Kontur« gerät Zaq'.tltg«» und Srsllllung«o-r- Riesa. Blerzehntägiqe lntergaltung»ö«ilag« ,Erzähler an der Llbe". - Zm Falle höherer Vewalt - Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» verriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder «er Vesörverunatetnrichuingen — Hai der Bezieger keinen Anspruch auf öieferuna »d«: Nachlieferung der Zeitung oder aus N ickzahlung de« B-zugrg eise». kotation»druck und Verlagi Langer » Win terlich, Niesa. Geschiftssteü«: Eoetteftrah» öS «Verantwortlich für Redakrian: Artbur Säbnel. Nieta^ titr ->ln---i-nt»il: tz)Odelm Diitrich. Riesa. DetanuO Eera mit den Kontrostnnmmeru: bi» mit au» den Vesteinawrrke« i« M«rbnra, ISS bi» mit 1«S sowie di, AnSlandStetanu-fera » bi» R au» dem SLchstsche» Sernmtverk in Dresden, narr bis mit 1S2S ans den höchster Farbtverken wegen Ablauf» der staatlichen GewährungSdauer zur Elnzirh««» bestimmt worden. Dresden, am 3. November 1920. 1695 ivu Ministerin« de» Inner«. 6828 Bekanntmachuna» betreffend ZwaugSinnnng für daS Böttcherband,verk im Bezirke der AmtShauvtman«. schäft Grostenbain. Nachdem aus Grund der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1920 in der dort fest gesetzten Frist 4 Böttcberineikter für die Gründung einer BöttcherzwanaSinuuuci im Bezirke oer AmtSbauvtmaunschgst Großenhain sich ausgesprochen haben, wird hierdurch wieder ösfentltcst bekanntqemacht, daß die Liste derer, die Erklärungen abgegeben haben, vom 7. bis 20. November 1920 Wochentags in der Zeit non 9 Ubr vormittags bis 12 Uhr mittags in der AintShanptmaunschaft, Zimmer Nr. 14, zur Erbrbuug etwaiger Wider sprüche zur Einsicht ausliegt. Nach Ablauf dieser Frist angebrachte Widersprüche »lüsten unberücksichtigt bleiben. Großenhain, am 5. November 1920. Der Kommissar. 1506 b?. aez. Glaser, NegierunaSrat. Die Maul- «nd Klauenseuche ist anSaebrochen in Pahren» bei Anna Nickol. Ank die amtliche Bekanntmachung wegen de» Ausbruch» der Seuche in Pahrenz wird hingen« iesen. Großenhain, am 4. November 1920. 2473 » «l. Die ÄmtSbanvtmannschaft. Butter und Schmalz betr. 1. Abschnitt »s, gültig vom 8.--14. November 1920, darf mit eine« Achtel Ttstckche« Vtttter beliefert werden. 2. Die VersoraungSberechtiaten erhalten gleichzeitig noch 50 gr Schmalz für 1.S0Mk. Großenhain, am 4. Noucniver 1920. 185it lV. Der Kommuualverbaud. Spiritusmarkenausgabe in Gröba. Sonnabend, den 6. November 1920, vormittags von 8 bis '/,1 Uhr werden im hiesigen Gemeindeamt. Zimmer Nr. 6 die Sviritnsinarkcn für Kinder bis zu einem Jahr« ausgegeben. Die Lebensmittelkontrollkarte ist mitzubringen. Gröba iElbei am 4. November 1920. Der Gemcindevorstaud. Die mit Bekanntmacbuna vom 11. Oktober 1920 verfügte Schliestnna deS Bäckerei betrieb- von Richard Map Mtßbach i»» Niesa wird mit Wirkung vom 8, November LVSV wieder aufgehoben. Großenhain, am S. November 1920. 1769»!. Ter Kommunalverbaud. ,» ..,.u wl» «-'« I , " - l« > > . Der 1. Nachtrag zum OrtSstatut, die Erhebung von Abgaben zur Armentasse bei Veranstaltung von Lustbarkeiten aller Art in Gast-, Schank- und GcseUscbaslslokgleu oder auf öffentlichen Wegen und Plätzen betr., vom 3. 6. 1.7.1912 liegt von heute adl4Tage lang z« jedermanns Einsicht im Gemeindeamt aus, nachdem derselbe auisichtLdetzördlich« Genehmigung gesunden hat. Weida bet Niesa, am 5. November 1920. Der Gemrindevorstand.
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