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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.11.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-11-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192011239
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19201123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19201123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-11
- Tag1920-11-23
- Monat1920-11
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.11.1920
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i»? ' ' Riesaer G Tageblatt - und (Llbtblaü Mtd Alyeiger). MvhtanschM! »«gchletz «üsv. " - V»stsch«"«n»-: Leipzig «ISG. »wwj «r.», Liese» Blatt enthält die amtltchen vekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Groftenhakn, «irokaff, Riesa Nr. öS. de» Amtsgericht- und de» Rate» der Stadt Riesa, sowie de» Gemeinderate» GrSba. 878.TienStaz, 88. November 1989, abends.73. Jahr«. «W Poftscholt« monatlich 4.10 Mark obn» Postgebühr. Unzeiten ür die Nummer del Autqabetaget sind di» 9 Uhr vormittag» aufzuieben und im voran» zu bezahlen: «ine >Äe vahr ilir tzv« Erschein«, an bestimmten Lage« und Plätzen wird nicht übernommen Preis für di: 4S mm dre't^ t mm hohe Gnindlchrift-Zeile (7 Silben) l.lO Mark. Orttprei» l.— Mark: zeitraubender und tabellarischer Sitz «*/, Aufschlag. Nachweisung»- und Be^nittelungsgebühr tzü Pt »«st, karis«. Bewilligrer Rabatt erlischt, wenn xr Setrag »erfüllt, durch Klage «ingezogen -»erden muh oder der Auftraggeber in Konkur» gerät. gahUugt- und Erfüllungton- Riesa. AierzehntSgiq« Untergaltunatbeilag« .iSrzähler an der Slbe". - Zm gsall» höherer Bemalt - Krug oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betrieb»» der Druckerei, der Lieferanten oder »er B«sörderuna»rinrichtuna«n — hat »er vezieyer keinen Anspruch auf Lieferung »de: Nachlieferung der Zeitung oder auf N ickzahlung de» ürzugepceise». Rotationsdruck und Verlag, LangertWinterlich, Riesa. Geschäft» stelle: Goettzestrafte 49. Verantwortlich für Redalnon: Artbur Säbnel. Riesa: für Anielaen»»il: Wilhelm Dirrrich, Riesa. Bemerkungen des Arbeitgebers Lid. Nr. ilnküm jtt SnsstltsinsnM» sich rkkitiit,Mitte. Awecks Regelung der Brotversorgnng der Devutatberecktlaten wird Mr den Bezirk des Kommnnalverband« Grobenhain einschl. der revidierten Städte Großenhain und Riesa folgendes bestimmt: Diejenigen Deputatberechtigten, denen laut Tarif u. a. auch 12 tt Selbstversorger- »rotgetreide zufteken, habe» als Vrotselbstveriorger zu gelten. Sir erhalten die Selbst- verkorgermenae nickt wie die als Selbstversorger anerkannten Nntelnehmrr laudwirtickast- Ücher Betriebe einschliebllch deren WirischaftSanaeböriae» in Mehl, sondern in der der Selbftversorgerration entsprechenden Höhe in Brotmarken durch den Kommnnalverband rugeteilt. Die Arbeitgeber haben das den Deputatberecktigten zustebende Selbstversorger getreide in Höbe von monatlich 12 dx zunächst ans die Monate Dezember und Januar, also in Höbe von 24 Ilg pro Kopf, an dikfenige Mühle abznl eiern, an die sie mit ihrer eigenen Selbstversorgung gewiesen sind. An nicht in der Selbstversorgung befindliche Arbeitgeber ergeht insoweit besondere Anweisung. Die Ablieferung erfolgt geaen Zahlung de» Höchstpreises durch die empfangende Mühle. Zur Ermittelnna der in Frage kommenden Personen wird hiermit augeorduet, daß dieienigen Depntatberechtigten, die unter die vorstehende Regelung fallen, sich sofort vnd spätestens biS zum KV. November 1020 bei der Gemeindebehörde ihres Wohnorts zu melden haben. Später eingehende Anmeldungen können nickt berücksichtigt werden. Die Anmeldevorsckrift erstreckt sich auch auf die in den selbständigen Gutsbezirken wohnhaften Deputatberechtigten. > Die sich Meldenden haben eine Bescheinig«»« ihres Arbeitgebers darüber, daß ihnen laut Taris 12 Brotselbstversorgeraetreide monatlich zustehen, sowie weiter den Tarif, durch deren Einsichtnahme sich die Gemeindebehörden von der Richtigkeit der Angaben der Arbeitgeber zu überzeugen haben, mit vorznleaen. Die Bescheinigungen der Arbeitgeber sind bei Einsendung der Liste an die Amtshanptmannsckaft beizusüaen. Die Gemeindebehörden wollen über die eingehenden 'Anmeldungen eine Liste nach dem untrnstehruden Muster anlegen und diese nach Ablauf der Anmeldefrist sofort an die AmtShauptmannschäft einsenden. Großenhain,am 20. November 1020. 1624 vl. Die AmtShanptmanuschaft. Gemeinde einsebl. GutSbezirk: Name des Deputatberechtigten Die Maul- und Klauenseuche ist ausgebrochen unter den Viehbeständen der folgenden Besitzer: 1. In Moritz bei Reinhold Donner. Sverraebiet: Moritz. VeobachtunaSaebiet: Ortsteil Langenberg, Grödel mit GutSbezirk «diese Orte bleiben auch Sperrgebiete), Promnitz mit GutSbezirk. 2. In Glaubitz bei Henriette Lamm; in NieSka bei Richard Kretzsckmar. Auf die amtlichen Bekanntmachungen wegen des Ausbruchs der Seuche in den vor genannten Orten wird hingewiesen. Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche in Röderau bei Kurt Däweritz, Otto Kaul; in Pochra bei Wild. Görlt, H. Schwarze, M. Jahn; in Merzdorf bei Otto Müller 4; in Leutrtvitz bei Hulda Funke, Osw. Fehrmann, R. Mehle, P. Winkler; in Weida bei Emil Steuer, Reinhold Graf, Herm. Mann; in Glaubitz bei O. Polster; in Langenberg bei K. Härtel, M. Burkhardt, R. Kaule, Ad. Schmidt; in Zeithain bei Rob. Weser, Alfr. Gühne, Rob. Wenzel, Clara Rische; in Wülknitz bei Max Unger, Paul Beiter. Bruno Eltzsch, verw. Schumann, Osk. Eickler, Traug. Richter; in Zschaiten auf dem Rittergut. Die gegen diese Gehöfte erlassenen Sver, Maßnahmen werde» hiermit wieder auf- gehoben. Die Orte Röderau, Pochra, Merzdorf und Zschaiten werden Beobachtungsgebiete. Großenhain, an, 22. November 1920. 2898 s L l.Die AmtShanvtmannschaft. Verteilung von Kochmehl. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kommunaloerbands vom 26. vor. MonalS, Verteilung von Kochmehl detr., wird für den Bezirk des Kommunalverbands Grobenhain einschl. der revidierten Städte Großenhain und Riesa folgendes bestimmt: 1. Die Abgabe und Entgegennahme des KochmeblS ist nnr gegen Abgabe und Entgegennahme deS jeweils gültigen Abschnitts der besonders auszugebenden Kochmehl- karte zulässig. , Die Ausgabe der Karten erfolgt durch di« Gemeindebehörden zugleich auch für die selbständigen Gutsbezirke und zwar an alle im hiesigen Bezirk dauernd wohnhaften bezugsberechtigte« Personen. 2. Es werden bis aus weiteres ab 1. November dS. IS. aller 14 Lage BSV gr auf den Kopf der brotversorgungSbcrechtigten Bevölkerung zur Verteilung komme». Der für den 1.—14. November gültige Abschnitt der Kochmehlkarte kann nach ttäglich noch beliefert werden, da mit der Verteilung deS Mehls infolge verspäteter Anlieferung erst jetzt begonnen werden kann. Der Preis beträgt 2.40 Mk. für da» Pfund einschl. Verpackung (Tüte), die vom Verkäufer zu liefern ist. > Nickt bezugsberechtigt sind die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die von dem Reckte der Brotselbstversorgung Gebrauck gemacht haben, sowie die in die Brot- ielbftversorgung «ingescklossrnen Angehörigen ihrer Wirtschaft und Naturalberechtigten, soweit fie als Lohn oder Auszug Brotgetreide oder Mehl zu beanspruchen haben. Weiter sind nicht bezugsberechtigt diejenigen Deputatberecktigten, denen laut Tarif 12 il» Selbstvrrsorgerbrotgktreid« monatlich al» Deputat zustehen und dafür von dem Kommunalverband Brotmarken in der Menge zugeteilt erhalten, di« der Brotration der Selbstversorger entspricht. 3. Die Entnahme hat in den für de» Mehlhandel in Betracht kommenden Geschäften >u erfolgen. Die einzelnen Markenabscknitte sind von den Geschäftsstellen sofort nach der Entgegen, nähme mit Tinte oder in sonstiger nnverwischbarer Weise zu entwerten. 4. Die sich mit der Abaab» des KochmeblS befassenden Geschäftsstellen hoben nach Ablauf der Gültigkeitsdauer jeden einzelnen MarkenabfchnittS und zwar nach Geschöits- schlnß des letzten jedem Abschnitt anfpediuckten AültigkeitStagS dem Kommnnalverband anzuzeiaen, auf wie boch sich der vorhandene Bestand an Kochmehl beläuft. Die Anzeige hat in folgender Fällung zn geschehen: Am vorhandener Bestand Ztr Pid. Verkauft lt.beigefüater Markenabschnitte Die Marken sind in verschlossenem Briefumschläge beizukügen, der als Anschrift zu tragen hat: .Den Namen deS DerkauiSstelleninbaberS." Inliegend Stück Kockmebladschnitte. 5. Die Vrrteilnngsstellen haben Nruansorderungen von Kochmebl an die Mehl- verteilnngsstelle des Kommunalverbands zn richten. 6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden noch den ein- schlagenden Bestimmungen in 88 80 brzw. 8l der Reichsgetreideordnung vom 21. Mai 1920 bestraft. Grotzenhain. am 22. November 1920. 145l o l.Die AmtShanptmannscheft. kllsWW -tt PttüNttkitN mit KM im MWstsjM M/21. Die Dersorgnna der Brennereien mit Gerste im Wirtschaftsjahr 1920 21 soll in der selben Weise erfolgen wie im Vorjahre. Als Brennereien gelten landwirtschaftliche und gewerbliche Brennereien sowie Kleinbrennereien. Dnrck Beiordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 7. September 1920 tReickSgesetzl latt Seite 1642) ist festgesetzt worden, daß Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe in der eigenen Brennerei so viel srlbstgebaute Kartoffeln ver arbeiten dürien, als einem Drittel de» «Genien-:BrcnnrechtS bei einem Verbrauche von 18 Zentner für das Hektoliter Weingeist entspricht. Für andere al» landwirtschaitlicke Kartollelbrennereirn bat sich das Werstenkontingeut in allen Fällen nach derjenigen Menge Kartoffeln, Rüben oder Mais zu richten, die der Betrieb nachweisbar zum Brenuen zur Versüanng bat. Hierbei ist anzunebmen, daß für 1 Hektoliter Weingeist 18 Zentner Kartoffeln oder 20 Zentner Zuckerrüben oder 50 Zentner Futterrüben oder 5'. Zentner Mais erforderlich sind. Dafür, ob ans 1 Hektoliter Weingeist 30, 20 oder 16 Kilogramm Gerste zu rechnen sind, bleibt die Höhe des eigene» 90 prozentigen TurchschnittSbrandes der einzelnen Brennerei maßgebend. Den Breuiwreien wird auf Antrag non den für sie zuständigen Zollämtern rin Form blatt »ugrstellt werden, in dem unter Ziffer 1 dir Höhe de« sür sie gültigen BrcnnrechtS vermerkt sein wird. Landwirtschaftliche Kartoffelbrennereie« mit eigener Gerstenernte haben die aus gefüllte» Formblätter dem Kommunalverband mit dem Antrag auf Freigabe der erforder lichen Gerstenmenge vorznleaen, welcher letztere veranlaßt. Landwirtschaftliche Kartostribreunrreieu ohne eigene Gerftenernte haben die aus gefüllten Formblätter dem Direktorium der ReichSgetreidettelle mit dem Antrag auf Lieferung der erforderlichen Menge Gerste vorznleaen. Tie ReichSgetreidcftelle veranlaßt durch Vermittelung der Gerstenverteilnngsstelle 0). m. b. H. die Bclieierung. Kieinbrennereien, gleichviel ob ihnen Gerste zur Verfügung steht oder nicht, haben die Formblätter dem Kommnnalverbande vorzulegen. Nicht landwirtschaftlichen Brennereien kann Gerste nur in Höhe des ihnen zur Verfügung stehenden Maischmaterials zngewiesen werden. Der Antrag auf Bclieierung ist beim Direktorium der ReickSaetreidestelle zn stellen und dabei «ine Bescheinigung des Kommunalverbands beizubringcn, aus der die Art uud Menge des zur Verfügung stehen- den MaiickmaterialS hrrvorgebt. Anf die den Formblättern beigefüate» Grundsätze für di« Belieferung der Brennereien gemäst 8 IO Absatz 1 der NeichSgetreideordunng sür die Ernte 1SSO wird besonders hingewiesen. Großenhain, am 22. November 1920. 700 b 1. Die AmtShauvtmaunschaft. Bekanntmachung. Nachdem die WitterungSverhältnifle der letzten Tage die landwirtschaftlichen Betriebe mehr zu häuslichen Arbeiten zwingen, leiden wir täglich wieder unter zahlreichen Gesamt störungen infolge Ueberlastungen durch den Druschdetrieb. Solche Ueberlastungen können bei dem jetzt geltenden DerteilungSplan nur dadurch eintreten, daß viele Betrieb« an solchen Tage» oder zu solchen Zeiten arbeiten, wo der elektrische Betrieb vom unterzeichneten Vertrauensmann verboten wurde. Durch derartige Mißachtung de» allgemein jedem Gemeinde- und GutSbezirk« bekanntgegebenen Strom verteilungsplan»« leide» ganz besonders diejenigen Abnehmer, welche sich an die Vorschriften halten, indem sie auch an solchen Tagen kaum Strom baben, an welchen ihnen solcher zusteht. Da die Industrie bis auf 5o'/. eingeschränkt wnrde und größtenteils auch nachts arbeitet, so ist es bei einer nur zur Verfügung stehenden Höchstleistung von 4500 LtV nur dann möglich auSzukommen, wenn jeder Abnehmer die Vorichriften befolgt. Jeder Abnehmer kann aber unsere» Gesamtbetrirb erleichtern und selbst an, ungestörtesten arbeiten» wenn die Nachtzeit von 10 Udr abends bis 6 Uhr früh zum Dreschen mitbenutzt wird, weil zu dieser Zeit noch erheblich« Leistungen irei sind. Vorstehende Verhältnisse können vor Fertigstellung des Anschlusses an die ReichS- werke in Lanta im März 1921 nickt verbessert werden und steht die Betriebsleitung des E. B. Grob« den heutigen Verhältnissen machtlos gegenüber. Infolge der außerordentlichen Schädigung der Allgemeinheit durch verbotswidrige Stromabnahme wird der unterzeichnet« Vertrauensmann jeden einzelnen ermittelten oder ihm zur Anzeige gebrachten Fall mit den höchst zulässigen Geldstrafen erfassen. Gröba, den 23. November 1920. Der Vertrauensmann de» ReichSkommifsarS. Korff. Kochmeblkartt» werden Mittwoch, den 24. d. M. von S—7 Uhr nachmittags bei den Au»sab«ftellen ansaegeden. Weida bet Riesa, am 22. November 1920. Der Semeiubevorftand. führt von dem Stabe ihre« Leiter», des Herrn Obermusik meister« Himmler, vortrefflich zu Gehör. Als Sollst war Herr Horst Krauße gewonnen worden, dessen gutgeschulter und wohltönender Bariton dem Riesaer Konzertpuvlikum bereits zur Genüge bekannt sein dürfte. Er bot mit einigen Liedern von Grieg, Liszt und Jensen, am Flügel begleitet von Herrn Läßia, auch an diesem Abend vorzügliches. Die Frauen- und Mannerchöre erfreuten unter der bewährten Leitung ihre» Dirigenten, des Herrn Walther Läßig, durch Reinheit und fein« Abtönung im Vortrag. Den meisten Beifall ernteten die beiden Chöre mit Orchester »Land erkennung" von Trira (Männerchor mit Bariton) und Braut- lied au« .Lohenarin von Wagner (gemischter Chor); er zeigte, daß Herr Läßig in der Wahl dieser beide» Werke einen äußerst glücklichen Griff getan hatte. Zu bewundern war der Mut, der vor den Schwierigkeiten ihrer Einübung nicht »urückschrecktr, anzurrtennen die Begeisterung alle, —*Der«infürBolkSb Übung (Ludwig Richter- Abende in Riesa. Nünchritz, Röderau«. Wir weisen schon jetzt darauf bin, daß am nächsten Sonntag in Riesa, am Montag in Nünchritz und am Mittwoch, den 1. Dezember in Röderau Lichtbildervorträg« stattftnden über Ludwig Richter, die an allen 3 Orten Herr Proseffor Heinrich halten wird. Die Vorträge werden von musikalische» Darbietungen umrahmt. Nähere« sieh« besondere Anzeige. —* Der Männergesangverein und «em. Chor »«Riesa bot am vergangenen Sonntag im Hotel Höpfner den Besuchern seine« Liederabends kunst- und genußreich« Stunden. Da« Programm überraschte durch die erlesen« Auswahl teilweise recht schwieriger Werke. Der erste Teil de« Abend» wurde eingelrttet durch den Pilgerchor au« ^Tannhäuser" von Wagner, der »weite durch Vie große Fantast« au« .Üohengrin" von Wagner; beide« brachte die ehemalige Garnisonkapelle in günstiger Besetzung, sicher ge° Oertkiches mir Sächsisches. Riesa, den 28. November 1920. —* SchulauSschußsitzung. Morgen Mittwoch abend 8 Uvr findet Im Lehrerzimmer de« Hintergebäude« der Albertschul« öffentliche SchulauSschußsitzung statt. Tagesordnung hängt im Rathaus au«. » —* Theaterabend. Man schreibt un« r Mittwoch. M den 24. November, soll im Hotel Höpfner da« humorvoll«, prickelnde Lustspiel »Das lachende Glück" zur Aufführung «»langen. Die ersten beiden Akt« ähneln sehr dem alten guten Lustspiel Hm weißen Röhl", aber der 8. Akt schlägt vollkommen um. Wa« di« Hauptsache ist, er läßt nicht nach, im Gegenteil, er steckt von Anfang bi» End« voll lustiger Witz« und Scherze. Wer sich also so recht von Herzen mal auslachen will, versSume nicht diesen Abend P» besuchen. Hauptdarsteller r Dori» Krauß — Fritz Gerst.
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