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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.12.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-12-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192012166
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19201216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19201216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-12
- Tag1920-12-16
- Monat1920-12
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.12.1920
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und Anzeiger Mtlilatt Md AnMger). Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amt-Hauptmannschaft Großenhain Postscheckkonto: Leipzig 21 SS», «irokaffe Rlrsa Nr« »L ikohtanfchrist: Tose-ückk Alisa. Feouus Nr. SS. de» Amtsgericht» und de» Skate» der Stadt Niesa, sowie des Gemeinderates Gröba. SOS. Donnerstag, 1«. Dezember I9S0, adenos. 7S. Jahrg. Da» Riesaer LageblaN erscheint jede« Dog abend» '/,tt Uhr mit Äuenahme der Sonn» und Fe ttage. Be;u»«vrt>6, gegen Äoeauszahtung, monatlich 4.— Mart oyne vei Äonomuz «m Postschaltrr monatlich 4.l0 Mart ohne Postgebühr. Anzeigen stlr dir Nummer de« Au»qabeiage» sind bl« !» Uhr vormittag« auszugeben und im oorau» »u bezahlen; rin« Gewähr sitr ha« Erscheinen ai brst'mmten Lagen and Plätzen wird nicht llbernomm«',. Pret« für di, 4S ww bre't«, i mm Hobe Grundschrift»Heil« <7 Silben) 1.10 Mark, Ort«prell l.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Lag w*/, Aufswlag. Nachweisung«- und ver>nittelung«gebühr »0 Pi ?«st« Laris«. Vewistigrrr Rabat« «ritscht, wenn »er ««trag »erfällt, durch Klag« Ungezogen m«rd«n muz oder der «ustraggeber i>r Kontur« gerät. Zaqitng«- und SrsüllungSoet: Riesa. Birrzehntägiq« Int«: gaNunaSbei lag» .Grzähler an der cklb«-. - Fm Fall« HSHrrer Gewalt — Krieg oder sonstiger trgendmrlthec Störungen d«> P«»rieb«« drr Drucker»!, der Lirsrrantrn «dir o«r BesöiverungSeinrichlungen — ha« oer Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung ad»: Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung ort Aezugepceise». Ro»atlon«druck und Verlag: Langer-Winterlich, Riesa. Arschiistsstelle: Goethestrakze SS. Berantmortlich für Redaktion: Arthur Häbnel. Riesa: kür Anteinrntell: Wilhelm Dittrich, Ries«. Ruf Blatt 448 de« Handelsregister«, die Firma Han» Lndewia in Nies» btr„ ist henke eingetragen worden: Prokura ist erteilt dem Handlunasgeltilien Fritz Pfeiffer i» Gröba. Er, sowie die Prokuristin vhl. Ludewig, find jede für sich zur Zeichnung der Firma berechtigt. Amtsgericht sttiesa, den 18. Dezember 1920. Die non den städtischen Kollegien beschlossene WobnungSordnung Mr die Stadt Riesa vom 28. Oktober 1820, die am 1. Januar 1821 in Kraft tritt, liegt vom 18. Dezbr. 1820 ab auf die Dauer von 14 Tagen im Ratbaufe. Zimmer Nr. 8, zu Jedermann» Einsicht öffentlich ans. _ Der Rat der Stadt Riesa, am 15. DeiemKer 1820. Kr. 4 Die Spar- und Girokasse der Stadt Riesa bleibt wegen des Nmzng» Sonnabend und Montag, de« 18. und 80, Dezember 1V2V aescvlosftn. Don Li««Stag, den 81. Dezember 1880 ab befindet sie sich im neuen DienstgevSude Wettinerftraste 18, Erdgeschost. - GeschaftSzettr Vorn«. 8—12, nach»». 2—4 Uhr, Sonnabends nur vorm. 8—12 Uhr. . Der Rat der Stad« Riesa, am 11. Dezember 1020. Bekanntmachung die Gewähr«»« einer einmalige« Beihilfe an bedürftige ArbeiterrentenempfSnger betr. Das säclss. Gesamt Ministerium bad beschlossen, »ine einmalige Geldbeibilfe an bedürf tig« Arbeiterrriileuempsänger zu verteilen. Tie Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Sils bedüftig gilt ein Neutenempfanaer, wenn fein Gesamteinkommen den Betrag der ErwerbSlosenuntersttttzuna. der ihm im Falle der Etwcrbslosigkeit zustchen würde, nicht erreicht. Die ErwerbSlosenunterstübung wird nach folgenden Lätzen — die Tagesunter stützung mit 800 vervielfacht — berechnet: ») Männliche Personen über 21 Jahre mit eigenem Haushalt 8.— Mk„ ohne eigenen Haushalt 7.— Mk^ unter 21 Jahren 5.— MK werktäglich, b) weibliche Personen, desgleichen 6.—, 5.— und 3.— Mk. Nach dem Grade drr Bedürftigkeit werden die Antragsteller in drei Klassen, k, lk. Ul »Ingeteilt, fe nachdem der Betrag, um den da» Gesamteinkommen hinter der Erwerbslosen« Unterstützung zurückbleibt, bi» zu V, <Kl. 1), über V, bi» zu (Kl. II) und über (Kl. Ol der Erwerbslosenunterstützuna anSmacht. Die Beihilfe wird nur Rentenempfängern deutscher Staatsangehörigkeit gewährt, di« bereits seit 1. Dezember 1820 in Sachsen wohnen, an Unfallrrntner autzerdem nur. wenn mindesten» 50 Prozent Unsallrent« bez. Gefamtunfallrent« bezogen wird und an Witwen und Waisen dann nicht, wenn sie Militärwitweu- oder -Waisenrenten oder sonstige mili tärische Versorgung bezirken. . Anträge auf diese Beihilfen sind spätesten» Li» zum Montag, den 20. Dezember 1820, im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 0, zu stellen. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. i Um allzugrotzem Andrang vorzubeugen und eine glatte Erledigung durchzuführew wird sür die Entgegrunabm« drr Anträge folgende Einteilung festgesetzt» für Arbeiterrentenempsänger mit dem Familiennamen von A-S Freitag, den 17. 12. 1820. J-Q Sonnabend, den 18. 12. 1820 und t»-Z Montag, den 20. 12. 1820. Die Anträge werden in drr Zeit von 8—12 Uhr vormittag- und 2—4 Uhr nacha mittags, am Sonnabend, den 18. 12. 1820 von 8—12 Ubr vormittags entgeaengenommrn^ Vorzulegcn ist der von der zuständigen Nentrnstelle zuletzt erteilte Rentrnbeschridh Ueber den Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfen erfolgt weiter« Bekanntmachung. Gröba lElbe), am 15. Dezember 1820. Der Semeinbeoorftaud. f Das unter Nr. 15 1917 ausgestellte Arbeitsbuch für Willi Martin Zündler, geborrä am 9. Oktober 1802 in Lötznitz, ist verloren gegangen und wird hiermit sür «ngäitia erklärt- Weida bei Niesa, am 15. Dezember 1820. Der Weweinbevarttaud. ' . Oerttitlres uns Snchsisches. Riesa, den 16. Dezember 1020. —* Raubmord. In der Nacht zum 15. Dezember früh 3 Uhr wurde von ocm Nittergutswächtcr kurz vor dem Eingang in das Rittergut in der Näh- der dort be findlichen Scheune der ütjähcize aus Warschau gebürtige Arbeiter Julius Mocüulslh tot ausgesuudon. Er bcnach- rich.u'<sse hiervon den Administrator, der sofort dis Post-ct verständigen l:esz. In den ersten Vornii tagsstuuden na.en die hrenge Kriminalpolizei unter Führung des Vonzci- Oberinspektor Pätzold und eine Kommission vom kir'eiisen Amtsgericht zur Stelle, d:e festste.ltru, daß al ein Anschein W nach ein Raubmord vorltege. Dre sofort annestelltcn Er- örterungen ergaben, das; M. am Abend vorher mit ver schiedenen anderen Rusten im sogen. Nus enhaus des Nit- tergu! es gezecht hatte. Hierbei hatte er auf seiner Zieh- ha moni.a rorgc p clt, die zrüh n?beu der Leiche aufgefun den wuroe. ES konnte ferner festgestellt werden, das; unter den russischen Arbeitern bekannt war, das M. seine ganze Barscixift stets bei sich führte. Hieraus schloff die Kri minalpolizei. oaff einer der Arbeits.o legen des M. diesen in der Absicht, ihn zu berauben, überfallen habe. In der Nähe der Stelle, wo die Leiche lag, wurden Futz- spuren entdeckt, die anscheinend von Filzschuhen oder Filz- pantosscln herrührten. Die Nachforschungen iördert'n denn auch bei dein 19 jährigen russischen Arbeiter Valentin Stawiak ern Paar Filzpantoffeln zutage, die genau in die Fussspuren pafften und mit Blut befleckt waren. Bei der Durchsuchung des Bettes des Burschen sand man außer dem ein Paar ziemlich feuchte Strümpse, die cvcnsallS Blutspuren zeigten, und schl.cßlich konnten auch an s.incr OberNeidnng noch Blutflecke festgestellt werden. Troß die ser Beweise leugnete der Verdächtige zunächst hartnäckig, ' die Tat begangen zu haben. Zur Ermittelung des Täters F hatte die hiesige Kriminalpolizei auch den Po izcihund dcS Herrn Gendarmerie-Oberivachtmeisters Keilitz aus Rade burg kommen lassen, ebenso war die Landescrimmalvosizei Dresden benachrichtigt worden und am Tatort erschienen. Der Polizeihund hat vorzügliche Dienste geleistet. Er hat die Spur vom Tatort bis rn die Wohnung des Beichmoigten verfolgt, wo er die Aufmerksamkeit besonders am dessen Bett lenkte, und hat dann den Verdächtigen selvst ver bellt. Unier dem Drucke des gegen ihn vor r genden Be- weismatcrials legte Staiviak schließlich gestern nachmit tag in der 6. Stunde em Geständnis ab. Darnach har er seinen Arbeitskollegen mit einem Beil erschlagen und ihn hierauf seiner Barschait von 500 Marl beraubt. Das Geld batte er in seinem Sonntagsanzug auf dein Boden versteckt, wo es auch vorgefunden wurde. Das Beil, mit dem er den Mord auSgesührt hatte, war bereits rm Laufe des Tages von der Kriminalpolizei entdeckt und veschag- uahmt worden; eS trug ebenfalls Blut.puren. Der Täter befindet sich ,m hiesigen AmtsgerichtsgefängntZ. Heute vor mittag sand d:e Sezierung der Leiche statt, die über die Ausführung der Tat Aufschluß wohl wird ergeben haben. —* Wegen Diebstahl- Ist gestern abend ein Ar beiter Arnold sestgenommea und an das Amtsger.cht Rresa abgeliefert worden. ->* Unter den vearlff ArLcklterrenten« empfSnger fallen Personen, di« folgend« Renten verleben r Invaliden-, Alters-, Kranken-, Unfallreuten, Witwenkranken- renten, Witwerrenten. Witwen-Uniallrenten,Witwer Unfall renten, AuaehörlsteN'U»fallrenten, Waisenrenten nnd Waisen- Unfallrenten. Anträge können nur vi- mit 20. Dezember Lei den Gemeindebehörden gestellt werden. —* Rolf Andree. Wir werden g,beten, daraus hinzuwetsen, daß die im Anzeigenteil der gestrigen Nummer angeründtgtenMeifter-AdendedesEMrrimentat-Psychologen / Rots Andree nicht morgen Freitag und Sonnabend, sondern erst Mitte Januar stattfind«« können. Nähere» wird noch R dekanntgegeven. —-Der ReiS «wass«rschutz. Oester zutage g«. treten« Unklarheiten über den Nrichinoafferschutz, dezügNch der Pesngnisse und Pflichten ftiner Beamteii, veranlassen diesen. un» folgende Mitteilung ,«gehen zu lassen r 1. Die Veamten de», Reichswassrrschuje» find den Beamten der Sicherheitspolizei gleichzuatten, d. h. st, sind al» Etzekuttv- Polizeibeamt, anzusetze«. Pt« vnd tenntltch an den blaue» Kragenpatten n«it Anker und der Umschrift R. W. S. Die Notwendigkeit, bestehende Bestände anfzubranchen, führte zunächst zur feldgrauen Einkleidung. Aus dieser Uniform darf aber nicht etwa auf eine» militärischen Cha rakter geschloffen werde». Die Beamten des Neichswasser- scbntzeS sind keine Soldaten. 2. Die Schiffer sind den Be amten, wie jedem Polizeibcamten gegenüber, zur Auskunft verpflichtet, wenn c? sich lediglich um die Angabe de» «Woher, Wohin und Art" der Ladung handelt. Aus Grund des Gesetzes über die AuSkunftSpflicbt vom 12. Juli 1817 und der Verordnung über Zucker vom 17.Okt. 1817 und HeereSgut vom 23. Mai 1818 sind die Schiffer verpflichtet, den mit ent sprechenden Vollmachten versehene» Beamten ihre Lade papiere vorzulegeit und da» Betreten der Räum« zu ge statten. Ans Grund des Gesetzes über Li« Regelung der Aus- und Einfuhr ist ferner jeder Beamter des Reichswasser- schutzeS, auch ohne besonderen Ausweis, berechtigt. Fest stellungen vorznuehnie», wenn er vermutet, daß die Ladung vom Ausland stammt, oder dalssu ausgrsührt werden soll. Tie Beamten des Reicksmasserkchutzes sind verpflichtet, bet Forderungen der Vorlage der Ladepapiere, auf Grund de» Gesetzes über die AuSkuustSpslicht pv. oder der Verordnung über die Regelung der Aus- und Einfuhr de« Grund zu ihrer Forderung anzngeben (z. B. Vermutung einer Ladung, die der Auskumtspflicbt unterworfen ist). Wenn der betr. Beamte durch seine Uniform als Beamter legitimiert ist, braucht er bei den Vorgehen aus Grund der Verordnung über die Rege lung der Eiiiiuhr keinerlei Vollmachten. Nimmt er diese Amtshandlung in Zivil vor, so muß er sich durch einen Polizeiausweis audweiseu. Bei der Durchführung einer Amtshandlung auf Grund des Gesetzes über die Auskunfts pflicht bat der Beamte auf Verlangen sich auszuweisen. Len damit beauftragten Beamten ist ein besonderer Aus weis zugestellt. 3. Liegt gegen einen Schiffer der Verdacht der Beteiligung an einer strafbaren Handlung vor, so bat die Durchsuchung auf Grund der 88 102, 103, 105, 106, 107 der Strafprozeffordnuiig zu erfolgen. Führt der damit beauftragte Beamte die Durchsuchung in uniform aus, so ist er als solcher legitimiert. Sollte der Schiffer die Echt heit der Uniform anzweifeln, so würde der betr. Beamte auf Verlangen sich durch den Polizeiausweis al» Polizei beamter answeiseu. In Zivil bat er dies stet» von sich aus zu tun. Die Vorlage anderer Ausweise ist nicht erforderlich, den» die Durchsuchung kann von jedem Polizeibeamten durchgesührt werden, wen» die Anordnung dazu gemäß 8 105 Str.-Pr.-O. erfolgt ist. Wie aus dem s 106 der Str.-Pr.-O. hervorgrht, ist der Beamte, wenn die Voraus setzungen des 8 102 gegeben sind, nicht verpflichtet, dem von der Durchsuchung betroffenen Schiffer de» Zweck der Durch suchung vor Beginn bekanntzngebcn. —» Beförderung vonWintersportgeräten. Dom 20. Dezember 1820 werden die wäbrend des Kriege» eingesttbrten Beschränkungen in der Beförderung von Schnee schuhen, Rodelschlitten und sonstigen Wintersportgeräte» zum Teil aufgehoben. Die Beförderung dieser Gegenstände als Gepäck und Ervreßgut und die Mituahme von Schnee» schuhen und Rodelschlitten i» die 3. und 4. Klasse der Per- jonenzüge tst künftig zulässig. Dl« Mitnahme in die 1. und 2. Klasse der Persouenzüg« und in die 1. bis 8. Klaffe der Schnellzüge bleivt dagegen ausgeschlossen. — Der LandesauSschuß sächsischer Feuer» wehren hielt unter Vorsitz von ttammerrat Neiche-Bautzen tn Dresden eine Sitzung ab. Nachdem Branddirektor Rein hold-Meerane über die vom LandesauSschuß geplante Lotte rie berichtet hatte, fand eine Aussprache über ein von der BrandvrrsicherungSkammer gefordertes Gutachten über Liefe rung von Motorspritzen statt. Wie bet den Handdrucksprttzen, so beabsichtigt der LandesauSschuß tn Zukunft auch mit den Motorspritzen verglrichend« Prüfungen vorzunrhmen. Die Ehrenzetchenfrase wurde wiederum eingehend besprochen. Mau ist der Ansicht, daß sich di« Regierung nicht länger deck Wünsche» der Wehren verschließen könne, nachdem alle Bssw- deSstaaten eine ganz andere Haltung einnehmen wie der Tret- staat Sachsen. Vrt einer weiteren ablehnenden Haltung der Negierung steht ein Rückschlag auf das sächsische Feuerwehr- wesen zu erwarten. Branddirektor Jäger-Pirna hat die Un terlagen für die Gewährung von Altersrenten an Wehrleute mit bojährtger Dienstzeit beendet. Rach seiner Statistik kom mens gegenwärtig 8544 Man» hierfür in Frage. —g. Ein Ersenbahnraub und seine Fotgenl Unter der Anklage des schweren DiebstablS nach 8 LIS und weil eS sich um Bahnbearnte handelte, zugleich auchi nach 8 133 deS ReichsstrafgesebbuchcS, verhanoelte drei 6. Strafkammer des Dresdner Landgerichts gegen den: 1879 zu GohliS geborenen Rangiermeister Georg Fürcht» gntt Bruno Hg., den 1885 zu Bobersen geborenen Ran« grerführer Franz Richard Hcht^ beide in Röderau wohnhaft« und den 1884 zu Zeithain geborenen, auch daselbst wohn haften Bahnwärter Ernst Emil PH., sämtlich -ulest auf dem Bahnbofe Röderau angestellt. Der Anklage lag der folgende Vorgang »«gründ«: Der Bahnhofsverwaltcr Paul Scholz an» Beutersitz war in ferner Eigenschaft als Ueber- wachungsbeamter der Eeneraloirektion am 15. August nnk dem Abendschnellzug in Röderau eingetroffen, um oen Betrieb auf dem dortigen Güterbahnhofe zu über wachen. Der Beamte pirschte sich mitten rn dre Güier- anlagen und setzte sich in das Bremserhäuschen cmer dorr haltenden Wagengruppe. Es waren msnrere Stunden be reits vergangen, und Mitternacht vorüber, aber nicht- hatte sich gerührt. Gegen 1 Uhr kamen -wer Personen an der Wagengruppe entlang gelaufen, machten sich län gere Zeit ganz rn der Nähe des UederwachungSbeamten zu säxssfen. Mit einem Henrmschuh wurde vorsichtig .'ne Tür eines belgischen Beutewagens, ocr als Stückgu wagen von Dresden nach Bremen laufen sollte, aus der Schiene gehoben und ohne daß die Plomben verletzt wurden, lau ten soweit zur Seite gedrückt, damit dann einer der Diebe Hinern schlupfen konnte, ern raisinrertes Verfahren, was nach der Aussage des Ueberwachungsbeamten bisher noch nicht beobachtet worden ist. Im Wagen hörte der Be amte, wie dort erne Kiste erbrochen, und die darin verpackten Waren herausgelangt wurden. Die beiden Spitzbuben na en Hg. und Hcht. Mitten m der Arbeit war daun noch PH« dinzugelommen. Nunmehr schlich sich der Ucberwachuugs- beamte an den erbrochenen Wagen heran, und un:eü Abgabe eines Schreckschusses forderte er d:s Svitzlnben au?, stehe» zu bleiben, die aber im Drmkel der Nacht ent flohen. Auf Alarmsignale waren dann dre Beamten eine- zur Abfahrt bereitstehenoen Dresdner Zuges herreigelom- men, die den Nangrcrführer Hcht. noch versteckt nu Wagen vorfanden. Mit den Worten „es ist doch einmal alles ver raten" ergab sich der Spitzbube in sein Schicksal, er l'gt« dann im Stationsgebäude ein umsassendcs Geständnis ab, und nannte auch seine Kollegen. Ervrochen war eine Kiste der Firma Hartwig u. Bogel, Dresden, die Bonbons ent hielt. Auf Vorhalt erklärten die Angeklagten, die tcilweste bereits bis zn 25 Jahre im Dienste sind, sie hätten noch nie rn der langen Zeit einmal gestohlen. Ans weneren Vorhalt, warum sie ausgcrssscn find, antwortete Hg., er glaubte, dah richtige Eiscnbahuräuüer emgetrosfeu seien, eS habe schon öfter noch Sclnetzerer auf dem dortigen La.m- hofc stattgcfunden. Das Urteil lautete bei Hg. und Hcht. auf je 10 Monate, bei PH. aur 6 Monate Ge-ängniS, sowie aus je 3 Jahre Ehrenrechtsverlust. —g. Dresdener Landgericht. In zwei ver schiedenen Strafprozessen hatte sich der 20 Jahre alte Ar- beiter Paul Max M. ans Riesa vor der siebenten Straf- kammrr zu verantworten. In dem eine» Verfahren dreht« r» sich um Unterschlagungen, die der junge Mann als BeitragSkassierer eines Spar- und Bauvereins zu Riesa in Höhe von 2700 Mark begangen hatte. — In dem anderen vorangegangenen Prozeß bildeten Betrug und Urkunden fälschung die Delikte, deren sich M. schuldig gemacht hatte« Der Vater des Angeklagten ist offizieller Beitragssammle« de» Spar- und Bauvereines, während M. junior lediglich al» Erwerbsloser eine» Bezirk zum Einkasfiereii mit über« kragen erhalte» hatte. Anläßlich einer bevorstehenden Re» Vision befanden sich eine Anzahl Beitragsbücher tn der elter lichen Wohnung. M. nahm zwei solcher Mitgliedsbücher lmd ließ sich von den Angehörigen drr Buchinhaber 50 bezw. 10 Pkark Beiträge anshändigen. Weiter nahm M. da» Buch «ine» anderen Mitgliedes, fertigte «in Schreiben an, Und forderte durch einen Knaben on« der Ehefrau de» Kassierer» die »«samt« Einlage in Mhe von 800 Marl zurück. Da drr Kassierer nicht zu Lause anwesend wan wovon übrigen» M. nnterrichtet war, bändigte die Fran vorläufig 200 M. au». Der betreffend« Knabe soll angeb lich weder mit dem Buche noch mit dem Geld« an der vrv^
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