Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192103012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19210301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19210301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-03
- Tag1921-03-01
- Monat1921-03
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1921
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer H Tageblatt so 74. Jahr« für das ausgewogene Pfund. Postscheckkonto: Leipzig S18S4. Vtrokass, Riesa Nr. 52. Kohlenausgave im Monat März 1921. erfolgt zunächst nur auf die noch unbelieferten Kohlenkartcn-Abschnitte der Monat» Dezember 1920 bis Februar 1921. Eine Belieferung auf Monat März ist zunächst noch nicht zulässig. Ter Rat der Stadt Riesa, an, 28. Februar 1921. Ziehettern werden gesucht sür 3 kleine minder. An alle Kreise der Bevölkerung von Riesa und Umgegend richten wir die herzlich« Bitte, sich der Erziehung dieser Kinder anzunehmen. Meldungen werden erbeten an de» Rat der Stadt Riesa.Gßm. Oertliches «nd Sächsisches. Riesa, den 1. Mürz 1V21. —* Markenfreier Bezug von Rohbraun- ko ü l e. Auf die Möglichkeit von markenfreiem Bezug von Roübrounkohlen im Landbe-irk wird noch deionders h,„ge wiesen. Vergleich« die Bekanntmachung der Amt-Haupt- Mannschaft ,m heutigen Blatte. , . „ . ' Die auf dem hresigen Jnedhofe oberhalb der Leichenhalle liegende Abteilung (jnnderaräber) soll dem- Donnrrstag, den 8. Biärz, vorm. 10 Uhr, sollen im Amtsgerichte Riesa L5V Psd Reis und SV Pfd. gelb« Schmierseife versteigert werden. Ter Gerichtsvollzieher. war unerwartet zahlreicher Besuch zu teil geworden. Im LereinSiokal (Hotel Kronprinz) war auch der letzte Platz besetzt. Der vollzählig anwesende Gesamtoorftand konnte daher die Trwitzheit in sich tragen, daß das von ihm geplante Wert unter den verschiedensten Kreisen der hiesigen Einwohnerschaft sehr guten Anklang gesunden hatte. Stach Begrüßung der Anwesenden durch de» 1. Vorsitzenden, Herrn Lehrer Reuther, einigt« man sich wegen Abhaltung der Lehrstunden auf Montags. Der erst« UebungSadend wird somit am Montag, den 7. März, abends von '/,8 Uhr an im Hotel Kronprinz stattfinden. Dabei wird der Verein den »«Unehmern die Leb» und Ueimua«bück«r »u änderst Oeffentttche Aufforderung zur Abgabe einer StenererklSrung kür die Veranlagung zur Reichseinkomm en steuer sür das RechnuugSfahr 1VS« und zur Abgabe einer Kapital ertraastsuererklärnng. Auf Grund von 8 89 des Einkommensteuergesetzes vom 29. März 1920 (RrlchSgrsetz- blatt Seite 359> und der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen über die Abgabe der Steuererklärungen zur Veranlagung der Einkommensteuer vom 1. Februar 1921 wird folgendes angeordnet: Steuerpflichtige, deren steuerbares Einkommen im Kalendersahr 1920 oder in dem nach 88 29. 58 Absatz 1 S. 1 des Einkommensteuergesetzes an Stelle dieses KalenderiahreS tretenden Wirtschafts-kBetriebs )Fghre den Betrag von Lvvvv M, überstiegen hat, haben nach erfolgter öffentlicher Aufforderung eine Erklärung über ihr steuerbares Einkommen einzureiche». Zur Abgabe einer Steuererklärung sind unter der angegebenen Voraussetzung ohne weiteres verpflichtet: 1. alle im Dezitke des unterzeichneten Finanzamts wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aufhaltenden selbständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nichtdeutsche); Z. sämtliche Personen, die, ohne im Deutschen Reiche zu wohnen oder sich anf- zuhalten, im Finanzamtsbezirke Grundbesitz haben oder ei» Gewerbe oder eine ErwerbStätigkeit anöüben oder Bezüge a»S öffentlichen, innerhalb des Finanz, amtsbezirks gelegenen Kaffen mit Rücksicht auf frühere oder gegenwärtige dieustliche oder Berufstätigkeit erhalten. Steuerpflichtige, die nicht schon auf Grund dieser Aufforderung ohne weiteres eine Steuererklärung abzugeben haben, sind — unbeschadet ihres Rechtes zur freiwilligen Ab gabe einer Steuererklärung — verpflichtet, eine Steuererklärung abzngeben, wenn ihnen eine besondere Auifordernng bierzu vom Finanzamte zngegangen ist und nach Ansicht des FinanamtS ihr stenerbares Einkommen im abgelaufenen Kalenderjahr oder in dem an dessen Stelle tretenden Wirtschasts-lBetriebSOJahre den Betrag von 3000 M. überstiegen hat. > Die Steuererklärung eines.Ehemannes muß das Einkommen seiner Ehefrau — sofern die Ehegatten nicht dauernd von einander getrennt leben — umfassen; die Steuererklärung eines HanshaltiingSvorstandL muß das Einkommen feiner zu seiner Haushaltung zählenden minderjährigen Kinder (eigene Abkömmlinge, Stief-, Schwieger-, Adoptiv» und Pflegekinder sowie deren Abkömmlinge- mitumfassen, soweit «S sich nicht um Arbeitseinkommen der Kinder handelt. Die Steuererklärung ist für Personen, die unter Pflegschaft oder Vormundschaft oder unter elterlicher Gewalt stehen und selbständig zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, von dem Pfleger, Vormund oder Träger der elterlichen Gewalt abzngeben. Wer durch Abwesenheit oder sonst verhindert ist, die Steuererklärung abzngeben, kann die Erklärung durch Bevollmächtigte abaeben lassen. Für einen Steuerpflichtigen, der nach dem Beginne des Rechnungsjahrs, aber vor Abgabe der Steuererklärung veistorben ist, ist die Steuererklärung, soweit ein Testaments vollstrecker oder ei» Nachlaßpfleger die Verwaltung des Nachlasses übernommen hat, von diesen Personen, andernfalls von den Erben abzugeben. Dem Steuerpflichtigen steht es frei, die seinen Angaben in der Steuererklärung zu grunde liegenden Einzelberechnungen und andere zum Verständnisse seiner Angaben dienenden Erläuternngen und Zusätze in die Steuererklärung oder in «ine beizufügende Anlage aufznnehmen. Ist ein Einkommen ans Grund besonderer Buch- oder Geschäftsabschlüsse oder auf Grund von Bilanzen ermittelt, so sind Abschriften dieser Buch- oder Geschäftsabschlüsse oder Bilanzen der Steuererklärung beizufügen. Soweit es sich um Einkommen handelt, das nur durch Schatzung ermittelt werden kann, steht es dem Steuerpflichtigen frei, die Schätzung solcher EinkommenSteile selbst vor- »»nehmen und unter Mitteitung der Tatsachen, auf die sich die Schätzung gründet, deren Ergebnis in die Steuererklärung einzutragen oder nur die Tatsachen anzugeben, die er zur Ermittelung des Einkommens veizubringen vermag. Zu den Steuererklärungen find Vordrucke zu verwenden, die bet den Finanz ämtern und de» Gemeindebehörden <2«euerhevcstrUen) kostenfrei abgegeben werde». Zusendung durch die Post kann nnr erfolgen, wen» dem Anträge et» für Doppelbrief oder Drucksache freigemachter, mit Aufschrift versehener Briefumschlag betgefiigt ist. Die zur Abgabe der Steuererklärung Brrvfitchteten werde» aufgefordert, die Steuererklärung nuter Benutzung des hierzu vorgrschriebenen Vordrucks bis »um 81. Mär» 1VS1 bet dem «nterzeichneten Finanzamt« oder der Gemeindebehörde einzureiche». Die Erklärung kann auch mündlich vor dem Finanzamte während der Geschäitsstiinden zu Protokoll abgegeben werden. Auf der Erklärung ist die Wohnung vom 18. November 1VSO und die Stummer des Steuerbeztrks, die vom Finanzamte oder von der Hebeftelle zu erfahren ist, genau anzugrben. Di« Einsendung schriftlicher Erklärungen durch di« Poft ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten und deshalb zweckmäßig mittel» Einschreibbriefs. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, wird mit Geldstrafen dis 500 M. zu der Abgabe der Steuererklärung angehalten; auch kann ihm ein Zuschlag dis zu 10 vom Hundert der endgültig festgesetzten Steuer auserlegt werden. Die Abgabe der Steuererklärung kann nach 8 20S der Retchsabgabenordnung erzwungen werden. Fleischversoraurrn betr. Au« den Meftbeftänden de« Kommunalverbandes können sür die laufende Woche vom -7. Februar bi« 5. Mär» 1921 abaeaebeu werden: Corned beef zum Preise von 9 20 Mk, Leber- und Blntwnrstkonserven „ „ „ 9.25 . ausgelassener Rindertalg „ „ „ 17.— „ Groben ha in. am 28. Februar (921. 77 äv 21 Tie AmtShauvtmanukchaft. — Mit Rücksicht ans die vom Reichskommissar sür die Kohlenverteilung in Berlin geuerdings gegebene Möglichkeit der Erleichternna des Bezugs von Rohbraunkoyle wird 8 5 der Bekanntmachung der Amtshanptmannschgft vom 22. September 1920 hier- mit aufgehoben und bis auf weiteres nachgelassen, daß Rohbrannkohlen gänzlich »«arten frei verkauft werden. Großenhain, am 28. Februar 1921. . IX Ti« AmtSdauptmannsckiasf. «t»d> Anzeiger (Llbeblatt Mld Än-elgrr). TraRanschrlft: Tageblatt Ales«. Semrus Nr. 20. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Grossenhain, des Amtsgerichts und de» Rate« der Stadt Riesa, sowie de» Gemeinderotes Gröba. Dienstag, 1. März 1VÄI, abends. Da« Rtesaer Tageblatt erscheint i»P«> Ta« abend« '/,» Uhr mit Ausnahm« der Sonn- und grlttag«. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, monaMH u-tari o.-ue am Postschalter monatlich 4.10 Murk ohne Postgrbltbr. Anzeige« 'llr di« Nummer de« Ausgabetages sind bis 0 Uhr vormittag» aufzuiebe» und im voraus zu bezahlen; «ine G-.vihr fi^ ^S Erscheinen aa bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht ülrrnommen. Pret? sür di, 48 mm breste, i nun hob« Grundschrift-geile (7 Silben) I.l0 Rark, OrtSprei» l.— >Nark; zeitraubender und tabellarischer katz w'/, Ausschlag. HachweisumgS- undB«-naitt«lunq»gebühe SVP: »ist« Laris«, vewistigrer Rubatt erlischt, wenn 7<r 8«trag »erfüllt, durch Klage «tngezogen werden mich oder der Auftraggeber in Kontur» gerät. ZahUn gS- und Erfüllungsort» Rtefa. Birrzehntämq« Untergalwng»b«ilage .Erzähler an der slbe". - Zm Fall« höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgendwelcher Ltdrnngen de- Vetrtebes der Druckerei, der Lirserantrn oder oer BesörverungS-inrichtungen — ha« der Vezieger keinen Anspruch auf sieserung »de: Nachlieferung der Zeitung oder auf Mckzahlunz sei Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Lan-«erä Winterlich, Riesa, Pesch» ft» stelle: G«ettzeltr«he 5». Berantwortllch für Redamo i: Ärtbur SSbnel Riela: kür ittr> 4. Riesa. Brennsplrttus-Bezugsmarken werden Mittwoch und Donnerstag, den 2. und S. März 1921, in unserer Polizeiwache ausgegede». Es können nur die Inhaber der AuSweiie 801—869 und 1—500 eine Be zugsmarte erhalten. Dee Ra» der Stadt Riesa, am 28. Februar 1921. Schum. Kirchliche Bekanntmachung. Die oberhalb der Leichenhalle liegende Abteilung des hiesigen Friedhofs (Kinder gräber aus den Jahren 1890—1900) soll demnächst neu belegt werden. Die Inhaber der Gräber, die über die Leichensteine vertilgen wollen, mierdrn ausgesordert, dem Pfarramt bi« zum 31. Mär» 1921 Mitteilung zu machen. Näheres ist in der Pjarramtskanzlei und bei dem Lotenvettmeister zu erfahren. Rtefa, 1. März 1921. Der Kirchenvorftand. Friedrich. Teile seren auf die heutig« Bekanntmachung vom Kirchen vorstand hiermit besonders hingewiesen. —" Overettenaufsuhruna. „Gchwarzwald- mädel", die Operette, die morgen Mittwoch, in Höpsners Saal zur einmaligen Wiederholung gelangt, war in Meißen, trotzdem sie dort während zweier Jahre fast 30 Ausfüh rungen erzielte, bis aus den letzten Platz ausverkaust. Die jugendliche Künstlerin Gertrud« Maurer wurde als „Bärbels sehr gefeiert. —* Stenographie. Der Einladung de» hiesigen TabelSbrrger Stenoaraphenverein» zu dem gestern abend VAtaesmchvKL Et»Mrima»ah««d für den AnsänaerkursuS Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil einer anderen vorsätzlich bewirkt, daß die nach dem Einkommensteuergesetze zu entrichtende Einkommensteuer verkürzt wird, wird wegen Steuerhinterziehung mit einer Gelt straft im sünf- bis -wanzigfachcn Betrage der binterzogenen Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis und -'Ker Um ständen aut Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie ans Bekanntmachung de V 9rasn,ig a»f Kosten des Verurteilten erkannt werden <8 53 des Einkonnnensteneroe cs,es und 88 359 fla. der RrickSadgabenordnung). Wer fahrlässig als Steuerpflichtiger oder al« Vertreter oder bei Wahrnehmung der Augelegenbeiten eines Steuerpflichtigen bcm rkt, daß die Einkommensteuer verkürzt wird, wird wegen Steuergesährduug mit einer Geld strafe bestraft, die im Höckistbetrage halb so hoch ist, wie dir für die Steuerhinterziehung angedrohte Geldstrafe (8 867 der Ncichsabgabenordnung). Welter wird auf Grnnd des 8 9 Absatz 2 S. 2 des KapitalertragsteucraefttzeS vom 29. März 1920 (NeichSnesetzblatt Seite 345) nud der Verordnung de? Herrn NeichSniiniilecS der Finanzen über die Abgabe der Kapitalertragsteuererklärung vom Januar 1921 folgen des anaeordnet: Wer in der Zeit vom 31. März bis 31. Dezember 1920 fällig gewordene Kapital erträge der nachbezeichneten Art: 1. Zinsen von Hypotheken und Grnndschnlden, Renten von Rentenschnlden, 2. Zinsen von Forderungen, die auf Grund einer Vereinbarung entrichtet werde» insbesondere aus Darlehen, Kautionen, Hinterlegnngsgcldcrn, Abrechnungs geldern. Kontokorrent- und sonstigen Guthaben, Zinsen bei Waremordcrungen, gesetzliche Zinsen nsw. (ausgenommen Sparkaffen- und BankzinseiO, 3. vererbliche Rentenbezüge, 4. TiSkontbeträge von inländischen Wechseln und Anweisungen, einschließlich de« Schatzwechsel, 5. ausländische Kapitalerträge aller Art, auch aus Wertpapieren, bezogen hat, hat eine Kapitalertragstenererklärnng abzugeben. Tie Verpflichtung zur Abgabe der Kapitalertragsteuererklärung besteht ohne Rück, sicht auf die Höbe der bezogenen Erträge und auch dann, wenn die oben bezeichneten Erträge in einem land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb ansallen; lediglich über DiSkontbeträge (Nr. 4) ist eine Erklärung nur dann abzngeben, wenn es sich um Kapitalanlagen handelt. Soweit eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommenstenererklärnng besteht, ist die Kapilalerlragsteucrerklärung gleichzeitig mit der Einkonimcnsteuererklärung abzngeben. Diese Kapitalertragsteuererklärung, zu der Vordrucke von den Finanzämtern oder den Gemeindebehörden kostenfrei abgegeben werden, ist ebenfalls dis ziim »I. März »SSL bei dem unterzeichneten Finanzamt oder der Gemeindebehörde (Steuerhebestellen) aus- gefüllt oder beim Finanzamt zu Protokoll abzugeben. Näheres ergibt sich aus den dem Vordrucke ausgrdrucklen Erläuterungen. Bei verspäteter Abgabe der Erklärung kann rin Zuschlag bis zu 10 v. H. der end gültig festgesetzten Steuer auserlegt werden (8 170 der Reichsabgabenordnung). Tie Abgabe der Steuererklärung kann nach 8 202 der Reichsabgabenordnung erzwungen werden. Tie Frage einer etwaigen Anrechnung der Kapitalertragstener auf Grund des 8 44 des Einkommensteuergesetzes vom 29. März 1920 wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer entschieden. Tie Hinterziehung der Kavitalertragfteuer wird mit einer Geldstrafe im ein- btS zwanzigsachrn Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft; daneben kann anf Gefängnis erkannt werden. ' NI. — _ Anßerdem werden sämtliche Personen, ») die im Lauft des Jahres 1920 vorläufige Einkommensteuer entrichtet haben, d) denen im Jahre 1920 GehaltS- oder Lohnbeträge für die Einkommensteuer «inbehalten worden sind, aufgefordert, innerhalb der für die Abgabe der Steuererklärungen vorgeschriebenen Frist dem Finanzamt auf Verlangen über die Entrichtung der vorläufigen Einkommensteuer und die Einbehaltung der GehaltS- und Lohnbeträge Auskunft zu geben. Vordrucke zur Erstattung dieser Auskünfte sind von den Finanzämter» ober den Gemeindebehörden (Steuerbebestellen) zu beziehen. Riesa, am 28. Februar 1921. Das Finanzamt. Aui Blatt 443 des Handeisreglsters, die Firma Allgemeine Deutsche Kreditanstalt, Filiale Riesa in Riesa betr.» ist beute eingetragen worden: Kommerzienrat Hugo Kell» i» Leipzig ist als Vorstandsmitglied ansgejchiedcn. Amtsgericht Riesa, den 28. Februar 1921.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite