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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.03.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192103229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19210322
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19210322
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-03
- Tag1921-03-22
- Monat1921-03
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.03.1921
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de» Amttgerichts und de» Rate» -er Stadt 74. Sohr, «ufjcklag, »rachwetsunä«- ww Biv ttE jeeät. Zahlung«. und Arfüllwigsoet Ädi« der LruÄre«, der Lieferanten ob« 1 L. 19. sch« !N lisch«. st? gründe ueaende» Einzelberechnungen und andere zum Verständnisse seiner Angaben dienenden Erläuterungen und Zusätze in die Steuererklärung oder in eine beizufügende llnlaae «,i»s»>in»k>n>»n 'anderer Buch- oder GeschäftSabschlüffe oder auf Abschriften dieser Buch- oder Geschäftsabschlüsse nur durch Schätzung ermittelt werden , . .. ... Schätzung solcher EinkommenSteile selbst vor- mg der Tatsachen, auf die sich die Schätzung gründet, deren Trmittelunä des Einkommen« beizüöriügen vermag. ' "" " ' Zu den Steuererklärungen sind Vordrucke zu verwenden, die bei Len Finanzämtern Doppelbrief oder Drucksache It ist. Auf der Erklärung Milchmarkenausgabe. Di« Ausgabe der Dollmilchkarten auf die Zeit vom 28. Mm» bis 22. Mai 1S2L finde- , «ttttvoch, den 2». «är» »ALL, nachm. 2-4 Uhr in den vkkattnttlt Ausgabestellen im Rathaus statt. Der Rat »er «tobt Riesa, den 21. Mar» 1821.L. lbellag« .»rüihl« an der Elbe". — g» Kall« I II. Wetter wird auf Grund des 8 9 Absatz 2 S. 2 des KapitalertragsteuergesetzeS vom 2S. Mär, 1S2O (ReichSgesetzblatt Seit« 845) und der Verordnung des Herrn ReichSmiutfterS der Finanzen über die Abgabe der Kapitalertragstruererklärung vom 3. Januar 1921 folgen des anaeordnet: Wer in der Zeit vom 81. Mär» bis 31. Dezember 1920 fällig gewordene Kapital erträge der nachbezeichneten Art: 1. Zinsen von Hypotheken und Grundschulden, Renten von Rentenschulden, 2. Zinsen von Forderungen, die auf Grund einer Vereinbarung entrichtet werden, „««besondere au« Darlehen, Kautionen, HinterleaungSaeldern, Abrechnung«, geldern. Kontokorrent- und sonstigen Guthaben, Zinsen bei Warenforderungen, gesetzliche Zinsen usw. (ausgenommen Sparkassen- und vank»insen), 3. vererbliche Rentenbezüge, 4. DiSkontbeträge von inländischen Wechseln und Anweisungen, «inschliehlich der Schadwechsel, 5. ausländische Kapitalerträge aller Art, auch au« Wertpapieren, bezogen hat, hat ein« Knpilalerlranstenerrrklärnn, abzugeben. Die Verpflichtung zur Abgabe der Kapitalertragftruererklärung besteht ohne Rücksicht auf die Höhe der bezogenen Erträge und auch dann, wenn die oben bezeichneten Erträge in einem land- oder forst wirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb anfallen: lediglich über DiSkontbeträge (Nr. 4) ist eine Erklärung nur dann abzugeben, wenn e« sich um Kapitalanlagen handelt. Soweit elfte Verpflichtung »ur Abgabe einer Einkommensteuererklarung besteht, ist die Kapitalertragsteuererklärung gleichzeitig mit der Einkommenfteuererklärung abzugeben, Vordrucke sind bet dem Finanzamt und bei den Gemeindebehörden erhältlich. Bet verspäteter Abgabe der Erklärung kann «in Zuschlag bi« zu 10 v. H. der end- gültig festgesetzten Steuer auferlegt werden (8 170 der ReichSabgabeuordnung). Die Abgabe der Steuererklärung kann nach 8 202 der ReichSabgabenordnung erzwungen werden. Die Frage einer etwaig«, Anrechnung der Kapitalertragsteuer aufGruud de« 8 44 de« Einkommensteuergesetze« vom 29. März 1920 wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer entschieden. Die Hinterziehung der Kapitalertragsteuer wird mit einer Geldstrafe im «in- bis zwanzigfachrn Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft; daneben kann auf GefäuguiK erkannt werden. Riesa, am 21. März 1921. entstanden. Und doch sei die Schließung der Hansakontore auf den europäischen Platzen erfolgt, weil eine deutsche Macht fehlte. Die Geschichte der Hobenzollern von hoher, geistvoller Warte au« entrollend, zeigte Redner, wie immer große Männer es gewesen seien, an die sich Zeiten de« Auf stiege« knüpften, ob es sich nun um politischen, wirtschaft- lichen oder kulturellen Aufschwung handele. Drum sei «S ungeschichtlich, den HeroenkultuS zugunsten der Herrschaft der Masse abtun zu wollen. Große Geister hätten uns selbst die Gesetze der Sittlichkeit erschlossen. Mit hohem Schwung« richtete Redner weihevollen Appell an die ge- spannt Lauschenden, unser Geschlecht reif zu machen für den großen Führer, auf den wir hofften und ohne den kein Wiederaufstieg unseres Volkes möglich sei. Dankbarer Beifall ließ den Redner erkennen, wie er die Herzen seiner Hörer erhoben und zusammengeführt hatte. Für Veran staltung so wertvoller Vorträge und besonders dafür, daß er sie auch Gästen »ugängta macht, verdient der Landwirt schaftliche Verein lebhafte Anerkennung. —* Zur Aufführung von StrindbergS »Oster n." Wie schon mttaeteilt, gelangt am Karfreitag durch Mitglieder des Dresdner StaatstheaterS, im Hotel Höpsner StrindbergS vasstonsspiel »Ostern" mit der dazu gehörigen Musik von Joseph Haydn: »Sieben Worte des Erlösers am Kreuze" »ur Aufführung. Die Besetzung des Stückes ist eine sehr gute. Schon der Name Steinsberg sollte genügen, um das Theater zu füllen. In Cottbus und Frankfurt a. O. hatte das Ensemble große Erfolge, man schrieb von einem Kammersoielabend im wahrsten Sinne de- Wortes. Mitwirkende sind diesmal Frau Crustu», Irl, Krauß, Basarke und die Herren Zicklrr, Lehmann und Gerft. —* Der Personenverkehr auf der Elbe, und »war auf der gesamten Strecke Leitmeritz—Dresden- Mühlberg, wird am kommenden Ostersonnabend wieder ausgenommen. -i-*Dte sächsisch-tschechische« Beziehungen. Me dem Telumon-Sachsendtenst nntgeteilt wrrd, ,st der sächsische Munsterpräsident be, seinem, letzten Aufenthalt in Prag einer Einladung zur Besichtigung der dortigen Messe gefolgt in der Erwartung, haß durch Pflege der Bc- ztthnnaen »u leitenden PersönUchtetteU^in der Tschecho- Slowake, auch d,e wirtschaftlichen Beztttzmgen Förderung finden würden. D«e Eindrücke, dse er wähteud seiner kurzen «stwelenheit ,u Prag HWe. Lk nickt hrigen Krüge«. Sondrrgeist sei e« gewesen, der Lek tpf zwischen Stadt und Land, zwischen Bürger- und d«r fünf Jahrhunderte deutstber Ge- st« hindurch gSjft, bi« die Heft ihm «in Ziel gesetzt. Der npd Arbeit» ebmertum, wie laM set -gleichfalls Sonder- w 7.-!»-!!- .^.....1 . I. Oertliches «>«v Sächsisches.^ s Riesa, den 22. Mär, 1921. ? —* Der Landwirtschaftliche Verein zu Riesa vielt am Sonnabend im Saale der „Elbterraffe" eine Ver sammlung ab, in der nach Erledigung geschäftlicher Ange legenheiten der Vorsitzende, Herr Rittergutspächter Heyde- Lottewitz, Herrn Dr. Karl Görler aus Dresden das Wort erteilte »u seinem Vortrage über die Frage »Was lehrt uns die deutsche Geschichte?" Wollten wir, führte Redner aus, die Ursachen unserer Niederlage, die Grenzen unserer Kraft und die Bedingungen unseres Wiederaufstieges kennen lernen, mußten wir in die deutsche Geschichte schauen. Da jblick« uns freilich zunächst ein Bild der Untugenden an. Weit den Tagen Armins sei es der Sondergeist, der unser Much gewesen. Auch in der Völkerwanderung seien es fimmer nur einzelne Stämme gewesen, die Rom zu ihren Füßen gesehen. Wäre damals Gemeingeift vorhanden ge- I wesen, habe selbst der Vlvenwall kein Hindernis für Errichtung, eine« Imperium Äermanum geboten. So aber seien di« hiuauSgewanderten Stämme dem Aussaugungs- Prozesse, dem Klima, der Unvernunft des Genüsse«, der all- »uberttten Anpassung an fremde Sprache und ftnndeS Volks tum zum Opftr gefallen. Bon den geschichtlich begründeten Stammr«grgensatz«n, die sich im Augenblicke der Mobil- machung der Führergewalt unterordnrten. ging Redner über »u der welterobernden Tendenz Karl« des GroW, und der Hohenstaufen, die die Grenzen nationaler Polit« über schritt und der sich darum di« Sonderbrstrebungen de« Stammeinürstentums entgegenftellten. Len Gegensatz «t»d A«x»k-ev MchM m» Züychch. r LageRStt Meft. , , " Postscheckkonto: Mstchl,«»» s H Diese» Blatt enthält die aratticherr Belaimtmachmrge« de« Amt»hauptvran«schast Großeuhain, 7 ».««MM,..-, de» L«t»gerichts und de» Rate» der Stadt Riesa, sowie de» vemeinderate» GröVa. DieaSta«, SS. «sirz 1981, abends «Glatt »rschetm fth« Spaadend« »/,» Bekanntmachung. .Unter Hinweis auf die Bekanntmachung de« Finanzamt« vom 28. v. M. wird an hl« Einreichung der Steuererklärungen, über Einkommen nndK»pital«rttaa bi« zum 81. Mär» 1921 hiermit erinnert. Zugleich werden die wesentlichsten Bestimmungen jener Bekanntmachung wiederholt r l. Steuerpflichtige, deren steuerbare« Einkommen im Kalenderjahr 1920 oder in dem nach ßß 29, 58 Absatz 1 S. 1 de« Einkommensteuergesetze« an Stell» dieses Kalenderjahre« tretenden Wirtschaft«-(Vetrieb«.)Jahre de« Betrag von 1000» «. überstiege» hat, haben eine' Erklärung über ihr steuerbares Einkommen ein,«reichen.^ Zur Abaabe einer Steuererklärung sind unter der angegebenen Voraussetzung ohne weiteres verpflichtet: 1. alle im Bezirke de« unterzeichneten Finanzamts wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aufhaltrnden selbständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nichtdeutsche); 2. sämtlich« Personen, die, ohne im Deutschen Reiche zu wohnen oder sich auf- »ubalten, im FlnanzamtSbezirke Grundbesitz haben oder «in Gewerbe oder «in« Erwerbstätignit ansüden oder Bezüge aus öffentlichen, innerhalb des Finanz amtsbezirk« gelegenen Kaffen mit Rücksicht auf früher« oder gegenwärtige dienstliche oder BernfStStigkeit erhalten. Steuerpflichtige, die nicht schon hiernach «ine Steuererklärung abzugeben haben, sind — unbeschadet ihre« Rechte« zur freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung — ver- pflichtet, eine Steuererklärung abzngeben, wenn ihnen eine besonder« Aufforderung hierzu vom Finanzamt« »»gegangen ist und nach Ansicht des Finanzamt« ihr steuerbares Ein- -kommen im abgelaufenen Kalenderjahr oder in dem an deffen Stelle tretenden WirtschaftS- (BetriebS-)Jahre den Betrag von 3000 M. überstiegen bat. ! Die Steuererklärung eines Ehemannes muß das Einkommen seiner Ehefrau — sofern die Ehegatten nicht dauernd von einander getrennt leben-- umfassen; die Steuererklärung eine« HauSbaltungSvorftand« muß das Einkommen seiner »u seiner Haushaltung zählenden minderjährigen Kinder (eigene Abkömmlinge, Stief-, Schwieger-, Adovtlv- und Pflegekinder sowie deren Abkömmlinge) mitumfaffen, soweit es sich nicht um Arbeitseinkommen der Kinder bandelt. Dem Steuerpflichtigen steht «S frei, die seinen Angaben in der Steuererklärung zu grunde liegende«: Einzelberechnungen und andere zum Verständnisse seiner Angaben dienenden Erläuterungen und Zusätze in die Steuererklärung oder in eine beiznfügende Anlage aufzunehmen. Ist ein Einkommen auf Grund besonderer Buch- oder Geschäftsabschlüsse oder auf Grund von Bilanzen ermittelt, so sind Abschriften dieser Buch- oder Geschäftsabschlüsse »der Bilanzen der Steuererklärung bei,»fügen. . Soweit es sick UM Einkommen handelt, «daS" nur durch Schatz, „ kaftn, steht es dem Steuerpflichtigen frei, die Schätzung solcher EinkommenSteile selbst vor- Wnehmen und unter Mitteilung der Tatsachen, auf die sich die Schätzung gründet, deren Ergebnis in die Steuererklärung einzutragen oder nur die Tatsachen anzugeben, die er zur Ermittelung de« Einkommens beizubringen vermag. Zu den Steuererklärungen sind Vordruck« zu verwenden, die bei Len Finanzämtern und den Gemeindebehörden (Steuerhebestellen) kostenfrei abgegeben werden. Zusendung durch die Post kann nur erfolgen, wenn dem Antrag« ein für Doppelbrief oder Drucksache freigemachter, mit Aufschrift versehener Briefumschlag beigefügt ist. Auf der Erklärung ist die Wohnung vom 15. November 1920 genau anzuaeben. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, wird mit Geldstrafen bis 500 M. zu der Abgabe der Steuererklärung angehalten; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 vom Hundert der endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werden. Die Abgabe der Steuererklärung kann nach 8 202 der Reichsabgabenordnung erzwungen «erden. Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eine« anderen vorsätzlich bewirkt, daß die nach dem Einkommensteuergesetze zu entrichtende Einkommensteuer verkürzt wird, wird wegen Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe im fünf- bis zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis und unter Um ständen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie auf Bekanntmachung der Bestrafung auf Kosten des Verurteilten erkannt werden (8 53 des Einkommensteuergesetzes und 88 359 flg. der Reichsabgabenordnung). Wer fahrlässig als Steuerpflichtiger oder al« »Vertreter oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen bewirkt, daß die Einkommensteuer verkürzt wird, wird wegen Steueraefiihrdung mit einer Geld strafe bestraft, die im Höchstbetrage halb so hoch ist, wie die für die Steuerhinterziehung angedrohte Geldstrafe (8 367 der ReichSabgabenordnung). Grießkartenausgabe. Die Ausgabe der GrießvorzuaSkarte« für ») Schwangere vom Anfang des 7. SchwangerschastSmonateS an, d) stillende Mütter bezw. Wöchnerinnen erfolgt nach Vorlegung entsprechender Bescheinigung der Hebamme bezw. de« Arztes Mittwoch, den 28. Mär» 1921, nachmittags 2—4 Uhr im Rathaus, LebenSmitttlkartenzentrale, Zimmer Nr. 15. Der Rat der Stadt Niese, am 21. März 1921. Da« neu« Adreßbuch wird demnächst erscheinen. Für die bi« 1. April bestellten Bücher wird der Preis aus 35 M. festgesetzt; für die später bestellten wird er mindestens 40 M. betragen. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. März 1921. Fad. Schornsteinreinigungsgebühren! Der vom Rate nach Gehör de« Stadtverordneten-KollegiumS ausgestellte ? Nachttag zu der Instruktion für den Schornfteinfegermeifter Herrn Friedrich Röger in Riesa solch 1. September 1877, vom 5. März 1921 liegt vom 28. MSr» 1921 ab 14 Lage lang im Rathause, Zimmer Nr. 3, zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich au«. Riesa, am 19. März 1921. Der Rat der Stadt Ries«. Kr. umfassend sein. Er erkannte aber die gute und freundlich« Ausnahme an, die ihm zuteil geworden ist und erklirre, daß er durch seine Reise rn dem Glauben bestärkt worden sei, daß die Tschecho-Slowakei und Deutschland, insbe sondere aber Sachsen, auf gute wirtschaftliche Beziehungen gegenseitig angewiesen seien. —* Spcctpreise. Infolge der groben Absatzschwie rigkeiten, besonders in Amerika, wird icdoch ausländrscher Speck in großen Mengen verhältnismäßig billig nach Deutschland geliefert. Die Preise stellen sich für cas Mund ungcrciucherten Speck, franko sächsischer Station, im all gemeinen auf höchstens noch etwa 7,25 Mark. Unter Be rücksichtigung des Schwundes und aller Unkosten, z. B. für Rollgelder, Auf- und Abladen, Bankspesen, Umsatzsteuer und dergl. und unter Berücksichtigung eines angemeusnen Ver dienstes kann derartiger ausländischer ungeräucherter Speck in Sachsen gegenwärtig höchstens für 9,50 Mark für daS Pfund durch dre Fleischer und sonstigen Kleinhändler an die Bevölkerung verkauft welchen. Ein höherer Preis ist durch die gegenwärtigen Markt- und Prcisverhältnisse nicht ge rechtfertigt. Zur Abnahme angeblich teurer e,»gelauster alter Bestände aber hat das Publikum bei dem jetzige« großen Angebot billigerer frischer Ware keine Veranlassung. Geräucherter ausländischer Speck kann gegenwärtig mr 11 Mart bis 11,50 Mark für das Pfund an die Verbraucher geliefert werden. Dabei wird bemerkt, daß der amerikani sche Speck jetzt im allgemeinen viel weniger als in de« letzte» Jahren durch Konservierungsmittel, insbesondere durch Borsäure, im Geschmack beeinträchtigt wird. Im Hinblick darauf und auf die ständig sinkenden Preise liegt auch keine Beranlassung für die Bevölkerung vor, den in ländischen Speck zu den hohen Preisen zu kaufen, die jetzt noch dafür gefordert werden, zumal die Unterscheidung zwischen Inlands- und AuSlandSspeck nach und nach invf iner schwieriger wird. „ , —* Preisermäßigung für Petroleum. Für- Petroleum, das in der Zeit vom 16. März bis 30. AprL LS- IS. »ur Verteilung gelangt, smd laut Bekanntmachung vom 14. März 1921 vom RetchswirtschaftSminlstettum fol gende ermäßigte Preise festgesetzt worden: Die Kleinhüchd» »r-dürftn das Petroleum ab Laden nicht höher als M» 6,50 Mark das Liter und bet Lieferung frei Haus des Lev- braucherS nicht höher als 6,65 Mark das Liter verkaufte Somit hat sich der PetroleumpreiS um 75 Pfg. pro LÜ« IttvhWnG,' - - - - " - - - Mr »ormtttag« aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr kür nbschetst-ZeU» (7 Silben) l.w OrtSpret» l.— Mart; zeitraubender und tabellarisch« " "" durch «lag» Ungezogen «erde» mutz -der der «uftraggeber in r GemÄt — Krieg »der sonstiger irgendwelcher Störungen da» itferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bißu-e-eats«. r Häbnel, SkLka: »L »n«'aenttU: Wilhelm Dltkrsch^Mch» . »md Ueftta-e,
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