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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.04.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-04-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192104074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19210407
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19210407
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-04
- Tag1921-04-07
- Monat1921-04
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.04.1921
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Riesaer G Tageblatt 74. Jahr«. -üü Nährmittelmarken-Ausgabe in Gröba. Freitaa, den 8. April 1921, vormittag» von 7—12'/, Uhr werden im hiesigen Ge' meindramt, Zimmer Nr. 6, die Nährmittelmarken für Kinder bi» zu 4 Jahren auLgrgeben, Geburtsschein bezw. Familienftammbuch ist mitzubringen. Gröba (Elbe), am 6. Avril 1921. Der Gemeindevorftaub. Fleischversorgung betr. Ans den Restbeftänden de« Kommunalverbande» können für die laufende Woche vom 8.-9. April 1921 abgegeben werden: Torned beef . »um Preise von M. 9.20 für da« ausgewogene Pfd. Leber- und Blutwurstkonserven , ... 6.25 . „ . „ anSgelafsener Rindertalg . „ „ , 12 — „ . . „ Großenhain, am 5. Avrifl921. 77lV/si. Die «»tShamstneanttchaft. Gonnadend, den 9. April, vorm. 11 Ubr soll in der HafenschSnke tu Äröba 1 Schreib- tisch «Mahagoni) versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des AmtSaerichtS Riesa. Da« Konkursverfahren über das Vermögen der Fahrradhändlerin Bertha Miuna Tchravel geb. Seime in Gröba wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf» gebobemv A«t»Oericht Niefa, den 2. April 1921. «ttd A«rr»tS*r Meblatt Md Iftyckg«). Lvchtauschrlstr Lagchlatt Niesa. Postscheckkonto! Leipzig «ISS«. Ammch Ar.». Diese» Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmaunschast Großenhain. »irokaff. «i^a Nr. VL de» Amtsgericht» und de» Rate» der Stadt Riesa, sowie de» GemeindevrteS Gröba. DoeoerSteg, 7. April 1981, eteud». äü 8» > MW Poftschalttr monatlich 4.10 Mark ohne Postgebühr. Auzeteeo für di« Nummer de» AuSgabetaae» sind bis S Uhr vormittag« aufzuaeben und im Vorau« »u bezahlen; «ine Gewähr für ü« UrlHounu a» -eftiumnen Lagen und Plätzen uw» uicht übernommen. Prell für dU48 mm Kreith 1 mm hob« Krundschrift-getle (7 Silben) l.lü Mark, VrtSprei» 1.— Mark; zeitraubender und tabellarische. Pich «'/, Aufschlag. Nachweisung«» wid vevutttelungSa^üh» »0 Pf Hst, Laris«. Bewilligter Rabatt «lischt, wem» »er Setrag »ersällt, durch Klag« «ingezogen werden muh oder der Auftraggeber in HmaMg gerät. Zwsdmg». und SrsüllungSoet: Riesa. Bterzehntägtq« ünterhaltunaIbeilag« ,Er»ähl«r an der Olde*. — Am Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderung«einrtchtungen — hat ver Bezieher keuun Anspruch auf Lieferung «d«: Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag! Langers Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goettzestraße 59. Berantworttich für Redaktion: ArtburSäbnel. Rusa: Är AnuiaenUil: Wilhelm Dittrtch, Mesa. ihm beschäftigten Arbeitnehmern bei jeder Lohnzahlung 10 o. H. de» Betrages einzubehalten, um den der auszuzahlende Arbeitslohn a) tm Falle der Berechnung des Lohnes nach Tagen 4 für den Tag, b) bei Wochenlohn 24 für die Woche, c) bei Monatslohn 100 für den Monat übersteigt. Der gleiche Betrag ist abzugsfrei zu belassen für die zur Haushaltung zählende Ehefrau des Arbeitnehmers. Der dem Steuerabzüge nicht unterworfene Teil des Arbeitsloh nes erhöht sich für jedes zur Haushaltung des Arbeitneh mers zählende minderjährige Kind a) bei Tagelohn um 0 .Ä für den Tag, b) bei Wochenlohn M .4/ für die Woche, c) beim Monatslohn um 150 für den Monat. Fortan sind also ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitseinkommens jeweilsnur 10 v. H. von dem dem Abzüge unterliegen den Arbeitslohn einzubehalten. * Gostewitz. In den letten Tagen wurden in einer Sandgrube in Gostewitz 40 Pfund Kleefarnen in einem Sacke der Firma „Schumann. Böhla" versteckt aufgefunden. ES ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß dieser Samen von einem Diebstähle verrührt. Der Bestohlene, sowie die jenigen. die sachdienliche Auskunft geben können, werden gebeten, sich bei der Gendarmerie-Station Riesa zu melden. * Mehltheuer. Gestohlen wurde von einem Un bekannten am Dienstag, den 5. d. M. gegen 4 Uhr nach- mittags dem EisenwerkSarbeiter Käseberg in Mehltheuer ein Fahrrad, das er nur kurze Zeit vor einem Laden hin gestellt hatte. Das Rad batte neue Gummibereifung, schwarzen Rahmenbau und eine geflickte Satteltasche. Der Unbekannte wird beschrieben: Etwa 20 Jahre alt, mittlere Statur, »sundeS Aussehen, braune Knirftrümpfe oder Wickelgamaschen. Sachdienliche Wahrnehmungen erbittet die Gendarmerie in Riesa. * Glaubt tz. Auf vielseitigen Wunsch wird nächsten Sonntag im Gasthof zu Glaubitz (s. Anzeige!) zum dritten Male das herrliche Singspiel „Mein Dörfchen" v. F. Nagler zur Stärkung des Kriegerdenkmalfonds aufgeführt. )f Nossen. Das Sängerfest Les Sängerbundes Saxo nia wird nach neuerer Bestimmung am ü. und 10. Juli in den Mauern unserer Stadt abgehalten. — Die vor Jahren aus Böhmen nach Sachsen übergetretene Bisamratte hat sich nun auch in hiesiger Gegend bemerkbar gemacht. In der an der Freiberger Mulde gelegenen Papierfabrik Steycr- mühle wurde dieser Tage eine Bisamratte gefangen. Zrttau. Die 26 Jahre alte Frau des Fabrikaussehers Gnauk, Emma geb. Schleicher, hat erst ihr einjähriges Töchterchen durch Vergiften mit Gas getötet und sich dann aus einem Fenster ihrer drei Stockwerke hoch gelegenen Wohnung auf die Straße gestürzt, wo sie von einem Hilfs wachtmeister der Sicherheitspolizei in schwerverletztem Zu stande aufgefunden und dann nach dem Stadtkrankenh rufe gebracht wurde. Die Frau ist bereits einmal in der Landes- heilanstalt in Großschweidnitz untergebracht gewesen, nach dem sie am 27. Januar 1919 ihre zwei Kinder, Knaben im Alter von 5 und 6 Jahren, wie jetzt das einjährige mit Gas vergiftet hatte. Zwickau. Die originellste Errungenschaft besitzt außer Zweifel heute die Stadt Zwickau. Die elektrische Straßen bahn hat, um die wahrscheinlich so tiefempfundene Langeweile während der Fahrt zu bekämpfen, eine bemerkenswerte Neuerung eingeführt. Gegen ein Entgelt von 20 Pfg. kann vom Schaffner leihweise Lektüre für die Zeit während der Fahrt entnommen werden. )( Zwickau. Im Bororte Niederplanitz erschoß der 19 Jahre alte Bergarbeiter Walter Bauer seine 18 Jahre alte Geliebte Katarina Krause wegen verschmähter Liebe und brachte sich dann selbst eine schwere Schubverletzung am Kopfe bet, sodaß er i«K hiesig« Krankcnstift überführt werden mußte. Hainichen. Da der Ktrchenvorstand in Hainichen von den Dissidenten beim Begräbnis doppelte Gebühren verlangt, haben diese den Stadtrat ersucht, einen besonderen Dissidrn- tenfriedhof anzulegen. Ebersbach. Ein Unglücksfall ereignete sich am Sonntag nachmittag auf dem hiesigen Sportplätze. Bei einem Wettspiel des hiesigen Fußballklubs mit der Löbauer Mannschaft stießen zwei Spieler so unglücklich zusammen, daß einer erneu Bruch des linken Schlüsselbeins davon trug, während den» anderen em Bein angebrochen wurde. Herr SanttätSrat Dr. Meißner leistete den beiden Ver unglückten die erste Hilfe. * Hoyerswerda. Die Patenschaft eine» anf der Ab- sttmnmngSreis« geborenen Knabe» hat die Stadt und der KreiS Hoyerswerda übernommen. Die Ehefrau de» Kohlen händler» Janczyk auS Neukirchen lKrei« Mör») befand sich mit ihrem Mann auf der Heimreise von der Abstimmung von Hindenburg in Oberschlesien. Auf ärztlichen Rat mußte sich Fra« Janczyk entschließe», da» htesige SreiSkrankenhauS aufzusuchen, wo bann auch die Geburt eines Jungen nicht lange auf sich warten ließ. Die Stadt Hoyerswerda stiftete als erste Spenderin ihrem Patenktnbe ein Sparkaffengni- haben von soo Mk. )lSörlitz. Wie von zuständiger Stell« mitgeteilt wird, veranstalteten die Sträfling« de» hiesigen Zuchthauses al» Protest «ege« die Anordnungen der Direktion heute morgen gegen 8 Uhr auf Verabredung in sämtliche« Sälen ungeheure Lärmszenen und zertrümmerten Stnrichtan-Sgegenstände und stMige^ Usrnülten, Die lvkoxt Lerheigerufene grLne und vernicht» «nd Sächsisches. Riesa, den 7. April 1921. —*Der städtische Kindergarten soll in den nächsten Tagen eröffnet werden. Es können noch einige fünfjährige Kinder Ausnahme finden; Anmeldungen werden entgegenaenommen jeden Tag 8—9 Uhr im Kindergarten „Am fr. Technikum". —* Lutberfeier. Wir werden gebeten, auf die Einladung drS Evgl. Bundes zu einer Lutberfeier im An zeigenteil besonders hinzuweisen. Nicht nur die ev.-lnth. Kirche, sondern auch der Eval. Bund zur Wahrung der deutsch-protestantischen Interessen will die Gedenkfeier der mannhaften Tat des LutherbekenntnisseS in Worms be gehen. Möchte seiner Einladung zahlreich Folge geleistet werden. —* Mäbchenfortbilbungsschule. Seit Ostern I. besteht auch für die Mädchen die Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule, mögen sie bet den Eltern verbleiben oder in Dienst treten, mögen sie in der Hauswirt schaft oder in der Landwirtschaft, im Gewerbe oder in der Fabrik tätig sein, mögen sie voll beschäftigt sein oder nur einige Stunden -es Tages einer Beschäftigung nachgehen. Die Anmeldung der Ostern aus der Volksschule entlassenen Mädchen hatte am Dienstag d. W. zu geschehen. Wer das übersehen hat, mag die Anmeldung in der Schulzeit der nach sie» Tage unter Vorlegung des SchulenUasiungszcugntsses tm Amtszimmer der Karolaschule schleunigst nachholen; Nähere Auskunft wird in der Angelegenheit dort erteilt. —* Die Landsmannschaft Niesa in Dres den feiert am 23. April ihr 7 jähriges Bestehen. Die Feier wird in einem geselligen Beisammensein, verbunden mit einem Wendessen im Vercinslokal „Schösserhos", Schössergasse 31, bestehen. Mle Monatsversammlungen sm- den jeden ersten Mittwoch des Monats abends 7 Uhr statt. Alle diejenigen, welche ihren Wohnsitz von Riesa nach Dresden verlegen, werden gebeten, sich der in Dresden be stehenden Nresaer Landsmannschaft anzuschlicken und deren Monatsversammlungen zu besuchen. —*DemLandtage ist ein Antrag derUnab- hängigen zuaegangen, der von der Reichsregierung die Aufhebung der Verordnung über die Bildung außerordent licher Gerichte sowie unabhängig davon die unverzügliche Aushebung de» für den Freistaat Sachsen angeordneteu außerordentlichen Gerichts verlangt. Solange dies nicht der Fall ist, soll die Anklagebehörde angewiesen werden, etwaige Fälle, deren schleunige Erledigung keine Bedeutung hat, den ordentlichen Gerichten zu überweisen. —* Keine Vermehrung der öffentlichen Tanzvergnügen. Ter Vorstand des Landesverban des der Saalinhaber in Sachsen hatte sich an das sächsische Ministerium des Innern um Abänderung des Tanzregu lativs vom 8. Dezember 1910 gewandt. Das Ministerium hat darauf ablehnend geantwortet, wie folgt: Dresden, am 21. März 1921. Tas Ministerium des Innern hat von der erngereichten Denkschrift über Anregungen des Verbandes zu einer Aenderung der Verordnung über Tanz vergnügen vom 8. Dezember 1910 Kenntnis genommen. Bereits im vergangenen Jahre hat das Ministerium die vorgetragenen Wünsche nach Lanzerleichterungen eingehend geprüft, ist aber schon damals zu der Ueberzeugung ge langt, daß eine Vermehrung der Tanzlage im Hinblick auf die wirtschaftliche Notlage weiter Kreise der Bevölkerung nicht am Platze sei. Aus, den gleichen Gründen kann das Ministerium auch heute den Wunsch nach einer Vermeh rung der Tanzvergnügungen nicht als berechtigt aner kennen. In einer Zeit, in der das Deutsche Reich von seinen Gegnern in eine äußerst ernste außenpolitische Lage gedrängt, in der weite Gebietsteile von diesen besetzt, i» der Arbeitslosigkeit und Not sich allenthalben breit machen, würden es weite Kreise der Bevölkerung nicht verstehen, wenn gerade ine sächsische Regierung, obwohl sich in Sachsen die KriegSiolgen besonders fühlbar machen, «ine Erweiterung der Vergnügunge« billigte, während andere Regierungen damit umgehe», solche emznschränken. Bei dieser Sachlage glaubt der unterzeichnete Minister d«S Innern von der angeregten mündliche» Aussprache ab sehen, dem Verein vielmehr anheim geben zu sollen, feine Wünsche bis zu einer Klärung der außenpolitischen Lage and Besserstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse zurück zustellen. Minister des Innern: Lipinski. — Warnung vor der spanischen Fremden legion. Nach Mitteilung deS RetchSwanderung-anlts ist eine spanische Fremdenlegion geschaffen worden. Wenn auch zurzeit mangels Erfahrungen ein Urteil über die inneren Verhältnisse bei der spanischen Fremdenlegion noch nicht abgegeben werden kann, so genügt doch die Tat sache, daß Spanien für die Zwecke der Legion die Mann- schäften >m Auslande anwerben mutz, und die Wahr scheinlichkeit, daß die neue Legion zum Kanipfe mit Marok kanern bestimmt ist, um vor dem Eintritt von Deutschen in die Legion zu warnen. —* Der Steuerabzug vom Arbeitslohn. Da» Zentral««» für das Deutsche Reich dringt in Nummer IS die Bekanntmachung, betrefseud Erhebung der Einkommen- steuer durch Abzug vom Arbeitslöhne für das Rechnungs jahr 1921. Danach erhalten die Absätze 1 und 2 de» 8 1 -er Bestimmungen vom 28. Juli 1920 mit Wirkung vom 1. April blaue Polizei stellte innerhalb kurzer Frist die Ordnung wie der her. Ein Ausbruchsversuch der Sträflinge ist nicht er folgt. Die Bewachung der Strafanstalt ist infolge dieser Bor, gänge verschärft worden. Das neue Gerrieirr-ewahlrecht. Von Oberbürgermeister Tr. Külz, M. d R. Sckon seit den Tagen der November-Revolution sind in Sachsen die Vorarbeiten zu einer völligen Neuordnung der Gememdevcrfassung im Fluß. Im Lause des Jahres 1920 führten diese Vorarbeiten zur Vorlegung einer um fangreichen Denkschrift an den Landtag, die zwar keine unmitteibaren Vorschläge, aber eine Fülle von orien tierenden! Material enthielt. Ter alte Landtag hat diese Denkschrift nicht beraten, die gegenwärtige Regierung hat darauf verzichtet, diese Denkschrift erneut vorzulegen und hat sich zur unmittelbaren Einbringung einer Geictzes- vorlage über die Neugestaltung der Gcmeniücveriaiinng entschlossen. Noch rn der Frühiabrstagung soll dieser Gesetzentwurf dem Landtag zugehen. Aus dieser organischen Neuordnung der Gcmeindcvcrfassung schält die Regierung nun jetzt das Gerneindewahlrecht heraus und will cs durch einen eigenen Gesetzentwurf selbständig regeln. Man kann dieses Verfahren nur billigen, da auch im Reich und rn den Ländern das Wahlrecht abseits der Lerfassungsgesetze in eigenen Gesetzen geregelt wird, und da es dringend erwünscht ist, möglichst bald unabhängig von den zweifellos später heißumstrittenen Fragen der Neu ordnung der Gememdeveriassung die an sich spruck- rerse Frage deS Gemcindewahlrectrcs zu lösen. Tie Grundlagen für das Gemeindewahlrecht und in der Reichsverfassung gegeben, die das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlrecht nach den Grund sätzen der Verhältniswahl vorschreibt. Ter Abschluß der sächsischen Landtagswahtgcsctzgcbung, die iure Grund lage ebenfalls in der Reichsveriajsung finden mußte, legte den Gedanken nahe, ob nicht das Landtagswalilgeies ohne weiteres für das Gerneindewahlrecht übernommen werden könnte. Praktische Rücksichten lassen es jedoch erwünscht erscheinen, mit Rücksicht auf die einfachen Verhältnisse :n den Gemeinden eine eigene Zusammenfassung des Ee- meindewahlrechts zu geben, wenn schon diese sich inhaltlich und textlich eng an das Landtagswahlgesetz und die Land» tagswahlordnung anlehnen kann. Von den grundlegenden Fragen, deren Tnrsche'dung die Reichsverfassung osfen läßt, spielt zunächst die Mög lichkeit eine Rolle, die Wahlberechtigung für die Gemeinde wahlen von der Tauer des Aufenthaltes in der Gemeinde bis zu einem Jahre abhängig zu machen. Tie Regierung will das Gerneindewahlrecht ohne eine Anieut- haltsbe schränk un g sofort gewähren. Tiefe Absicht der Regierung ist eigentlich das einzige wesentliche Bedenken, was gegen die geplante Neuordnung zu erheben ist. M<ur kann ganz davon absehcn, ob es nicht wünschenswert ist, erst diejenigen an der Wahl teilliekmen zu lassen, die sich mit den Verhältnissen der Gemeinde durch einen gewissen Ausenthalt vertraut gemacht haben. Tas ausschlaggebende Bedenken, ohne eine etwa halbjährige Aufenthaltsfrist das Gerneindewahlrecht zu gewähren, liegt darin, daß bei einer sofortigen Gewährung des Gemeinde wahlrechts an alle in der Gemeinde Wohnenden in den kleinen Gemeinden durch vorübergehend aufenthälrliche Personen die ganze Wahl bestimmend beeinflußt werden kann, ohne daß diese Personen wirtschaftlich oder politisch mit der Gemeinde irgendwie verbunden sind. Es ist zum Beispiel durchaus denkbar, daß auf einem Rittergute oder auf einer Ziegelei eines kleinen Torfes mehr Saisonarbeiter vorhanden snid als wahlberechtigte Ortseinwohner. Diese Saisonarbeiter würden dann in der betreffenden Gemeinde der ausschlaggebende Faktor bei den Wahlen sein; zweifellos ein durchaus unerwünschte:: Zustand. Eine wesentliche Frage, die bei der Erneuerung des Gemenidewahlrechtes zu entscheiden ist, ist die Bestimmung der Amtszeit der Gemeindevertrctcc. Tie Negierung beabsichtigt eine Vollcrneuerung aller Ge meindevertretungen innerhalb hrci Jahren. Man wird sich mit dieser Regelung absinden können. Wenn schon bei einer Teilerneuerung die größere Gewähr dafür gegeben ist, daß bewährte Vertreter für längere Zeit der Gemeinde vertretung erhalten bleiben, und immer em gewisser Stamm von eingearbeiteten Mitgliedern vorhanden ist , so lehrt die Praxis doch tatsächlich, daß selbst bei einer Vollcrneuc- rung die Wiederwahl eines gewissen Stammes von er- fahren«» Vertretern regelmäßig zu verzeichnen ist, «veil sia> naturgemäß jede Patter derartige Kräfte im eigensten In, teresse nicht entgehen lassen wird. Sine drei jährige Wahlperiode hat de» Vorteil, daß sic nicht mit den vierjährigen Landtags- und Reichstagswahl perioden »usammenfällt, und daß damit eine Wahlüberhäu- sung innerhalb eine» Jahres vermieden wird. Mit Recht wir- anch der Gedanke einer Verbindung von RetchsiagL-, Landtag»- und Gemeindewahlen abgelehnt. Abgesehen von de« außerordentlichen wahliechnischen Schwierigkeiten spricht gegen «ine solche Verbindung die Tatsache, daß in einer Reichstags- un- LandtagSwahlbewegnng naturgemäß Lie^ . Gemeindewablbrweoung kommen müßt?. De» «t-l
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