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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-04-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192104198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19210419
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19210419
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-04
- Tag1921-04-19
- Monat1921-04
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1921
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»VN« « L Hvrchaesührt werd«, letnwotznunasstedeluu, er- N.','s,N...'LÄ^r^S erlchlint lepan ch'T^LS^ E A«r»is stelle: Seettzestratze »»< Baron ch «, . 0P 1H >«nder samm- »rsitzeude einen I»v»u»», vuo VT» «»»«»»- «en Umfang angenommen i bechälttaen fein dürfte. — chaftltchen Anforde- isatton (Sekretariat) «d find die letzten Maffenverzetchnisse». Regierung mit den tverichoben worden! »»2MSÄLK agkbU wollende« Weihnachtsgeschenk für die Beamtenschaft. Da mal» glaubten wir dem Herrn Rrichsfinanzminister — heute nähern wir uns Pfingsten und die Verhandlungen werden verschoben. Die Tatsache wollen wir «ns merken und nie vergessen. Ein Rotgefetz soll» ohne Verhandlung geben — oa« wird fchäo aursehen. Inzwischen gab der Freistaat Sachsen den Staatsbeamten einen Vorschuß auf diese Neu- «gelungen von 1000 Mark — o Oeffentlichkeit, wie hattest du da die .Nimmersatten- Beamten beneidet! Die Neu« regelungen kamen nicht — und der Vorschuß wurde wieder verrechnet. Mancher Beamt« erhielt am 1. April nur SSO Mark Monatsgehalt für die übrigen erfolgt am I.Mai dils« jammervolle Gehaltsauszahlung — Oeffentlichkeit, hat dir da» eine RegierungSnotiz verrate». Aber noch sind wir, nichts ganz mürb« geworden, wie man» möchte — «inen energischen Protest gegen dies« allzu durchsichtige Politik hat di« Ortsgruppe an die Organisation abgesandt. Wir ver lang«» sosoriigeWeitersüdrung derverhandlungen - Orffent- ltchkrid urteile, ob wir ander» bündeln können. AS. Bunte Kunst! Nächsten Sonntag, den 24. April gibt die Prima-Ballerina und erste Solotänzrrin der Staat»«« Dresden Lina GW« An einmalige« Gastspiel. Sie wird », a. Tänze nachLebuffp, Sluck, Vtzet. Rubin- fAin rc. bringen. Zue Erhöhung de» «euuffe» wird dl« Mitwirkung de» bekannten deutschen Rezitators Herrn Md AnMzerj. PoDsAeäSoatoi üeipztg »IS d« Amttzhauptstvmvschast Kroßenhak«. ««-»kaff, «esa »k.«. sowie de» Gemeinderate» VrSba. Brennholzverkauf in Gröba. Im Gemeindeamt, Zimmer 14. «erden Bestellungen auf Brennholz (Scheite. Knüppel und^Arfte^entaegeugenommen. Auf den Haushalt kommt V, n» zur Verteilung. Derselbe TrSba (Elbe), am IS. April 1SS1. Der Semeindevorftand. EAkAlEIdGä bleiben die Nrbendienfträume der unterzeichneten im Grundstück Henmannftrahe SS. in denen sich die ^eis«^ll»tivem^sch^i^ der vezirkSarbeit». Ew»okeIo«»«M. Eß werben an diesem Tage nur ganz dringende Angelegenheiten erledigt werden, »»pßenhai«, am IS. April 1921. Di« llWtMmvtwannfAast. / / Lebensmittelverteiluna. „ In b«r Woche vom 18.-24. Iw. Ml», und zwar vom »1. ab sollen aus Abschnitt lb> der grünen Nährmittekmrtel^«o/,iöfund Grieß zur Verteilung kommen, -r Die Eatmchm« ^at bl» ssMeilru» de« Lll? lsd. Mi», tu erfolaen. Otzoni, Kommunalverband Grostenbaiu.am 18. Avril 1921. , —IM sti str WM ter«lmmMmMi r . .. _W RrmlUW W m Rtzmollür M Sstn Himittck auf da» Gesetz zur Aenderüng des Elnkommenftenergesetze» vom HL-MM» rSSl wird hiermit zur Beachtung bei der Abgabe der Einkommensteuer. «Dirnnarn »um Awecke der Veranlagung für da» Rechnungsjahr 1SS0 aus folgendes MNgINNtftNi 1. Dep Veranlagung für da» Rechnungsjahr 1920, die nunmehr voraenommen Wlrd. ist ha« steuerbare Einkommen zu Grunde z» legen, welches der Steuerpflichtige im Kalenderjabr 1SS0 bezogen hat. Für die Feststellung des Einkommens aus dem Betriebe Ms Land« oder Forftwinschaft oder eines Gewerbe« oder de« Bergbaues tritt bei Steuer- Mchttgen, die für ein vom Kalenderjahr abweichende« WirtschaftS.(Gelchäst«.)Jahr regel- MWa VeschästSabschlüffe machen, an Stelle des Kalenderjahres das Wirtschaftsjahr, das wr ßmlchbWahr 1VS0 endete. - Die Veranlagung für das Rechnungsjahr 1SS1 (1. April 1VS1 bis 31. Mär, 1S22) svchA «st «ach »»lauf des Kalenderjahres 1921 statt. Di« für diese Veranlagung «forderlichen Steuererklärungen sind erst nach Ablauf der Kalenderjahres 1921 abzugeben. Msonde» Aufforderung«» hierzu ergeben zur gegebenen Zeit. 2. Di« Veranlagung für das Rechnungsjahr 1S20 erstreckt sich auf sämtlich« Steuer- pflichtig«» «Ao auch aus solch« Personen, welche dem Steuerabzug vom Arbeitslohn ^>^"Rkmtti^e.StM«Wflichtiae, deren steuerbare? Einkommen im Kalenderjahr 1920 DM m dem an deffen Steye tretenden Wirtschaftsjahr (Nr. 1) den Betrag von 10000 M. llbmn«On hüt, Haven auf Grund der unterM 28. Februar 1921 ergangenen öffentlichen Ausforderuua bis zum 30. April 1921 eine Steuererklärung bei dem für tbre Veranlagung «ständigen Finanzamt eknzureichen. Demgemäß haben anw alle Arbeitnehmer, welche dem Steuerabzüge vom Arbeitslohn unterliegen, eine Steuererklärung einzureichen, wenn ihr steuerbares Einkommen im Kalenderjahr 1920 mehr als 10000 M. betragen hat. - — Steuerpflichtige, deren steuerbare« Einkommen im Kalenderjahr 1920 nicht mehr als IHoOO Mark betragen hat, stnd zur Abgabe einer Steuererklärung nur dann verpflichtet, Beau st« hierzu vom Finanzamt besonders aufgefordert stnd. . 4. Gegenüber dem Vordruck zur Einkommensteuer-Erklärung ergeben stch aus dem Wefetz Ulk Aenderüng des Einkommensteuergesetzes vom 24.MSr, 1921 folgende Aenderunaen: 8 zu 4- Der Steuerpflichtige hat das Arbeitseinkommen (8 9 des Gesetzes) seiner Ehefrau aus Beschäftigung in einem dem Ehemann fremden Betriebe und das Arbeitseinkommen seiner «inderjähriaen Kinder in seiner Steuererklärung nicht anzugeben. Soweit die Ehefrau oder die minderjährigen Kinder Arbeitseinkommen Im Jahr« 1920 bezogen haben, ist Über dieses Einkommen der Ehefrau oder des minderjährigen Kindes eine besondere Erklärung abzugeben. d) zu V. t> (sonstige Einnahmen). Hier stnd nicht alle durch einzelne Veräußerungs geschäfte erzielten Gewinne, sondern nur Gewinne aus einzelnen VeräußerungS- aeschäften anzügeben, durch welche Gegenstände veräußert worden find, deren Erwerb zum Zwecke der gewinnbringenden Wiederveräußerung erfolgt ist MevAuue auS Gelegenheits-Spekulationen). Gewinne aus SvekulationS- Geschäften, die gewerbsmäßig betrieben werden, stnd ebenso wie Gewinne aus VeräußerungS-Geschäften, die zum Gewerbebetriebe des Pflichtigen gehören, als . gewerblich«» Einkommen (Nr. U des Vordruck«) anzügeben. ch zu.Nr.Vl, 4 des Vordrucks: AbzugSfähla find nicht mehr die jährlichen, den Der- Men sprechenden Abschreibungen sür Wertverminderung, sondern die jähr- i, den Berhättniffen entsprechenden Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden, ve- und Entwäfferungs- und fischereiwirtschaftlichen Anlagen, von Maschinen beweglichem BetriebS-Jnventar, soweit die Kosten der Beschaffung nicht al» bungskosten sn Abzug gebracht und nicht au» steuerfrei gebildeten Rücklagen rt worden find <8 13 Nr. Id des Gesetze«). !r. VI. Sr Al» Ochuldztnsrn sind auch die zur Berzinsung des Reichsnot- « für das Kalenderjahr 1920 aufznwendenden Beträge anzusehen. «.VI, 13: Lebenst^rfichernngsprämien find insoweit abzugSsähig, als fie Betrag von 1000 M. (statt seither 800 M.) nicht übersteigen. « VI, 18: Die Lei einzelnen VerSußerungSgeschäftrn erlittenen Verluste tM« noch insoweit abzug-fähig, als fie durch die Veräußerung solcher Gegen- >« entstanden find, deren Erwerb »um Zweck« der gewinnbringenden »rveräußerung erfolgt ist (Perlust« au» Gelege« hrits.Svrkulationen). v« Verluste aus einzelnen VeräußerungSgrschäften find nur bis zur Höhe der iune ««» einzelnen DeräußerungSgeschäften abzugsfählg, die unter Nr. V.b «Kd Diese« «att «thtlt LmtSgeriLt» und DiceStaz, 1». «heil 19S1, «dea»s. . 7. In, der ehemaligen Kaserne 82 ist bi» aus weitere» ein« Polizei-BezirkSwach« eingerichtet worden. Di« dadurch entstandenen grringen Kosten werden bewilligt. 8. Im Jahre 1S21 soll wieder eine allgemeine Ratteu- vertilgung durch Kammerjäger Gödel in Ebemnitz vor genommen werden. Hierüber «erden noch 40 Punkt« erledigt. —* Ortsgruppe Riesa de» Deuischen Beamten» Bundes. Von der außerordentlichen Mitgliederoersamm- lung drr Ortsgriwv« Riesa da» Deutschen Äeamten-Bunde« schreibt un» der Preffeausschnß: Nachdem nach ringel, Veratuna die neuen Satzungen durch veschluß der Vrrsc luna festarlegt worden wären, gab der Vorsitzende Bericht über , den letzten LandeSaruppentag in Dresden. Man gewann daraus deutlich den Eindruck, daß der Arbeits stoff der Landesgrupp« einenderartig, bat, der kaum uoch ehrenamtlich zu E» wär« an der Zeit, dort, den grwerk! rungen entsprechmd, bald eine Umoraaa zu vollziehen. — Geradezu nirderdWst Nachrichten über di« Neuregelung de« Orb Di« anaekündtgten verhandlungest der N RegimA ^m »' Lezemder vernicht» uns Sichfisches. ...... den 1». April 1921. i^M^eilungen an« der Rat»sitz«ng vom L .Dfr Ausschuß zur Errichtung eine« Ehrenmale, tZRtesa für di« im Weltkrieg« Gefallenen der ehemaligen NWB in°diK! »sr W vMen Augschuß gebeten. Der Rat hat Herrn Bstr«ru»eister Dr. Scheider abgeordnet. EtzUW. GäM W dringend ein Neuanstrich der »tpark erforderlich. Die entstehenden «k »erden bewilligt. Ebenso ist die W«b»-rSich anaegehtn find. Verluste au« gewerbsmäßig betriebenen Spekulationen find wie sonstige Verluste au» VeräußerungSgeschästen, die »um Gewerbebetrieb eines Pflichtigen gehören, Sei Berechnung de» gewerblichen Einkommens zu berücksichtigen. r) zu D 4 »—6: Die hier gestellten Fragen find von dem Pflichtigen nur zu beant worten, wenn er mit Rücksicht auf die für ihn bestehende gesetzliche Unterhaltung»- Pflicht gemäß 8 28 Abs. 4 de» Gesche» eine Ermäßigung der Einkommensteuer mit Rücksicht darauf beantragen will, daß durch die bestehende Unterhaltspflicht sein« Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt wird (vergl. auch Nr. v, 6 des Vordruck«). tz) »u S 8 »—ö : Die hier gestellten Fragen find von dem Steuerpflichtigen nur zu - beantworten, wenn sein steuerbare» Einkommen im Kalenderjahre 1920 nicht mehr al« 14 000 M. betragen hat. 8. Die Novelle vom 24. März 1921 hat ferner die Steuerfreiheit der Militär- versoIgungSgebübrniffe neu geregelt. Steuerfrei find nunmehr und daher in der Ein» kommensteuererktärung nicht anzügeben: ») die auf Grund der MilitärpenfionS- und .versorgungSgesetze bezogenen Ber- stümmelunaS-, Krieg«-. Luftdienft-, Alters- und Troprnzulagen, Pension«- «nd .Rentenerhöhungen, Pflegezulagen und Schwerbeschädigtenzulagen mit den ent sprechenden Ausgleichs-, Orts- und Teuerungszulagen, ferner die auf Grund des KotontalbeamtengesetzeS vom 8. Juni 1910 (ReichSgesetzbl. S. 881) bezogene» d) sonstig^ n^aä* der Minderung der Erwerb«fähigkeit bemessen« VersorgungSaebLbr- niffe, die auf Grund einer infolge eines Krieges erlittenen Dienfibeschädigung be- zogen werden, sowie die Krieg«versorgung der Militärhinterbliebenen, ferner die VersorgungSgebührniffe nach dem ReichSverforaungSgesetze vom 12. Mai 1920 (Reichsgesetzbl. S. 988) dem RelchSgesetz über die durch inner« Unruhen verur sachten Schaden vom 12. Mai 1920 (Reichsgesetzbl. S. 941) und den durch 8 14 des genannten Gesetze« aufrechterhaltenen landesgesetzlichen Vorschriften, soweit die «Mannten Bezüge znfammen mit de« unter ») erwähnte« Gebübrnifsen de» Betrag von 8000 M. nicht übersteige«. 8. Nach 8 59 Abs. 1, a des Einkommensteuergesetze« können bei Ermittelung des steuerbaren Einkommens Aufwendungen Mr die Neubeschasfung von Kleinwohnungen in Abzug gebracht werden, di« im Jahre 1920 baulich beendet worden find, sofern die Ver wendung der Bauten zu KleinwobnungSzwecken Mr mindestens 15 Jahre von der Fertig stellung ab gesichert ist, jedoch nicht über den Betrag hinaus, um den die Aufwendungen den gemeinen Wert der Bauten oder die durch fie eingetretene Werterböhung der Gebäude übersteigen. Der Abzug dieser Aufwendungen auf Grund dieser Vorschrift ist unzulässig, soweit die Aufwendungen bereits nach Maßgabe dlese» Gesetzes bet Ermittelung des steuer baren Einkommens berücksichtigt worden sind. Steuerpflichtig«, welche Aufwendungen dieser Art in Abzug bringen wollen, müssen einen entsprechenden Antrag bei Abgabe der Steuererklärung oder demnächst im Einspruchverfahren nach Empfang des Steuerbescheide» stellen. 7. Nach 8 59 Nr. I.f» des Einkommensteuergesetzes können bei Ermittelung des steuerbaren Einkommens in Abzug gebracht werden Beträge, die der Steuerpflichtige ge meinnützigen Vereinigungen und Gesellschaften im Jahre 1920 bis einschließlich 1923 zu gewendet bat, sofern diese Bereinigungen oder Gesellschaften satzungSgemäß und tatsächlich ausschließlich di« Förderung des Kleinwohunnasdane» bezwecken. Steuerpflichtige, welche derartige Beträge in Abzug bringen wollen, können einen entsprechenden Antrag bereit» bei Abgabe der Steuererklärung stellen. ES wird jedoch darauf hingewiesen, daß der Reichs minister der Finanzen demnächst mit Zustimmung des ReichSratS nähere Bestimmungen darüber zu erlassen hat, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinigung oder Gesellschaft als unter dies« Vorschrift fallend angesehen werden darf. 8. Nach 8 59» des Einkommensteuergesetzes können bei Ermittelung des BetriebSqewinnS und des Geschäftsaewinns im Si nne der 88 32,33 für da«Rechnungsjahr 1920 den Verhältniffen entsprechend Rücklagen zur Bestreitung der Kosten steuerfrei abgesetzt werden, die zur Ersatz beschaffung der zum land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerbuchen oder bergbaulichen Anlagekapital gehörigen Gegenstände über den gemeinen Wert der Ersatzgegenftände hinaus voraussichtlich aufgewendet werden müssen. Der ReichSminifter der Finanzen wird die zur Durchführung dieser Vorschrift erforderlichen Bestimmungen in Kürz« erlassen. ES wird den Pflichtigen, die von dieser Vorschrift Gebrauch machen wollen, anheimgegeben, entsprechenden Antrag nachträglich bei dem Finanzamt zu stellen, das gegebenenfalls die Veranlagung berichtigen wird. Die Abgabe der Steuererklärungen darf jetzt nicht mit Rück ficht darauf unterlassen werden, daß die Bestimmungen über die Durchführung des 8 59« noch nicht «klaffen find. Riesa, den 19. Avril 1921. DaS Finanzamt. Polizei-Bezirkswache. In der ehemaligen Kaserne 32 ist bis auf weiteres eine Polizei-BezirkSwache ein gerichtet worden. Wir geben dies hiermit bekannt, mit dem Anhcimgeben, etwa benötigte polizeiliche Hilfe auch dort zu beantragen und Feuermeldungen daselbst zu bewirken. Der Rat der Stadt Nies«, am 19. April 1921. Fnd. Am 13. April 1921 ist im StadtkrankenhauS et« Foxterrier, weiß mit braunen Flecken am Hals und hinter den Ohren, ohne Steuermarke zugelaufen. Da» Tier ist innerhalb 3 Tagen abzuholen, andernfalls anderweit über dieses verfügt wird. Der Rat »er Stadt Riesa, am 19. April 1921. Kr. 74. Jahr«. ,me d« Sonn- und Festtag» Bezp»»pret», gegen VorauAzahluna, monatlich 4.— Mart ohne Zu>t«ag«vuyr, vir novo^uirg ft Stumm« de« «ulaabetag«» sind HÜ » Mr »ormittagl aufzugeben und im voran« zu bezahlen: «ine SewSyr siv »fürdir4»mMbrelü^emwyoh« Grunbschrtft-geil« (7 Silben) t.läMart, Ortlprei» l.— Mark; zeitraubender und tabellarisch« kartst. Aemilltgnr Rabatt «lischt, wenn d« «traji mrstlllt, durch Maa, «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber u» haftnnglbeilag» ,E»tzhftr an der «lbe*. - gm -all« hdherer Gewalt^- W»g öd« sonstig« irgendwelcher Störungen dM Kachlieftrung d« geituna oder aus Rückzahlung de« Bezug «preise». Arthur vätznel, Riesa: fürAmeiuenteil: Wilhelm Dittrtch,Riesa.
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