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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 30.04.1905
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1905-04-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19050430011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1905043001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1905043001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1905
- Monat1905-04
- Tag1905-04-30
- Monat1905-04
- Jahr1905
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 30.04.1905
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Vermischtes. Gosikstarve. . . Nach amtlicher Mitteilung sind vom 20. -iS 28. April tin Kreise Beuthen 28 Personen an Genickstarre erkrankt und v gestorben. Die Gesamtzahl der Erkrankungen im Kreis« Beutjxn, beträgt 905. darunter 127 Todesfälle. lieber den Jnsluenzabazillus als Erreger der Genickstarre lesen wir in der »Post": Die bakteriologischen Forschungen über die Entstchuna der Genickstarre haben bis seht zu einem wenig befriedigende» Resultat gesichrl. Allgemein wird der Fränkel-Weichselbaumsche Coccus als der Erregcp der Genick- starre angesehen. Das ist aber nicht eine für diese zttaaklieit spezifische Bazillenart. vielmehr ist es dem b« Keim, welcher auch die Lungenentzündung hervorruft. So erklärt sich auch, daß der Pilz so oft von der Nasenhöhle aus n das Gehirn ein» dringt, und baß so oft Lungen- und Hirnhautentzündi ng zu- lammentreffcn: nicht geklärt ist aber damit die Tatst che, saß Endemien, die in bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten auflreten, einem io überall vorkommenden Bazillus ihre Ent stehung verdanken sollen. Daher bat man die bakteriologischen Untersuchungen weiter fortgesetzt und bei der Hirn- u Mcken- markshautentzündung den sogenannten Pfeifferschen Bazillus, den Erreger der Influenza, gesunden. Allerdings sind diese durch den Pfeifferschen Bazillus verursachten Fälle von Hirnhautentzündung ziemlich selten anzutreffe», und es sind im ganze» bi) seht blök etwa 15 Fälle veröffentlicht worden. Einen neueren derartigen entzündung erkrankten Kindes den Pseiffe lchen Influenza Bazillus zu züchten. Hier geriet der Keim ans einem Lungen entzündungsherd mit dem Kreislauf ins Gehirn. Professor Mva ist der Neberzcugung, dah dem Bazillus der Inline»,za hinsichtlich der Entstehung der Genickstarre wenn nicht ein gleicher, so doch ein nur um ein wenig geringerer Wert beigemessen werden müsse als dem Fränkelsche» Bazillus. Tatsächlich dürste es an der Zeit sein, die Forschuna darauf zu richten, ob nicht ein Zusammenkmng zwischen Inslucnza und dem gehäuften Auftreten der Genickstarre besteht. ** Vor der ersten Strafkammer des Breslauer Land gerichts werden sich morgen der Direktor der vereinigten E> ta dt th ea tc r Dr. Theodor Löwe, sowie der bei den Theatern angestellte Belenchtiinasinspektor Karl Münder wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu ver- antwvrten haben. Es handelt sich bei diesem eigenartigen Prvzesz um das bekannte Braudungliick. das sich vor nunmehr drei Jahren, am 18. Januar 1002, auf der Bühne des Stadt- theaters in Breslau zugetragen hat. Zur Ausführung gelangte das Weihnachtsmärchen „Der Kinder Weihnachtstraum". Durch einen Kurzschluß einer elektrischen Leitung, die dazu diente, einen Weihnachtsboum auf der Bühne zu beleuchten, geriete» die Kleider der um den Weihnachtsbaum herum tanzenden Aallettänzerinnen in Brand, und die Balletteusen, sieben an der Zahl, erlitten sämtlich mehr oder minder schwere Brandwunden, eine der Tänzerinnen erlag den erlittenen Verletzungen. Der Direktor der vereinigten Theater in Breslau, Dr. Löwe, wurde straf rechtlich für das Brandunglück vernntwortlich gemacht. Tie Ansetzung eines Termins für den gegen Dr. Lölve anhängig gemachten Strafprozeß zog sich deshalb so in die Läirge. weil eine große Anzahl Breslauer und auswärtiger elektrotechnischer Sachverständiger vernommen wurden. Teils geschah dies aus von der Änklagebehörde gestellten Antrag, teils aus Antrag des Dr. Löwe. Die Folge dieser zahlreichen Ver nehmungen war, daß die Beschlnßkammer des, Breslauer Land gerichts schließlich die Einleitnng eines Strafverfahrens gegen Dr. Löwe ablehntc. Die Staaisanwaltschast erhob dagegen Be schwerde, der slattgegeben wurde^ so daß nunmehr am Montag dreses Brondunglüa nach Verlauf dreier Jahre zur gerichtlichen Entscheidung gelangt. Der Betenchtungsinspektor Mnnder ist mit augeklagt, weil man ihm eine Fahrlässigkeit in der elek trischen Anlage aus der Bühne zur Last legt. ** In Gelsenkirchen ist cm W ar c nt, a u s, in welchem über 100 Personen bcjchästigt sind, abgebrannt. Auch das Nebenhaus wurde schwer beschädigt. Verletzt ist niemand. In Stcinsdorf bei .Lahnau ist der Mühlcnarbeiter Friede verhaftet worden, weil er verdächtig ist, seine beiden 6 und 4 Jahre alten Kinder vorsätzlich durch Kohlenonidgas getötet zu haben. ** Von flüssigem Eisen verbrannt. Ein Schmelzer halte un Hochofen 3 des Eisenwerkes in Wilkowitz das geschmolzene Eisen vorzeitig aussließen lassen. Die Eiseninasse floß in den Kanal, in dein sich zwei Former und zwei Maurer befanden, die sich heimlich in den Kanal begeben halten, um über die Mittagszeit zu schlafen. Alle vier wurden schrecklich ver> brannt. Einer ist bereits gestorben, * Das A u s s ch l i e tz u n g s r e ch t der Studenten- Verbindungen. Mit einem interessanten Falle aus dem Unwersilätstcben liatte sich, wie wir der „AugSb. Abcndztg." entnehmen, vor kurzem das Reichsgericht zu beschäftigen. Ein Student lvar von Ostern 1900 bis Weihnachten 1901 bei dem Würzburger Korps Guestplialia als Fuchs aktiv. Am 15. Februar 1902 wurde ihm durch Konvcnlsbeichluß der erbetene Austritt bewilligt. Bereits am 12. Februar hatte er eine Denklchrisl über verschiedene beim Korps Guestphalia angeblich herrsAende Mißstände nebst einer Verrnssklage gegen den damaligen Senior beim Würzburger S--C. cinacreicht. ^Das Korps Guestphalia präsidierte damals im Würzburger S.-E-, erhielt deshalb das Schriftstück unmittelbar und übersandte dem Verfasser am selben Tage einen auf ax.-lu-.io oui» ininmin lautenden Konvents beschluß. Der Ausgeschlossene erhob nun beim Landgericht Würz bürg Klage, das Korps Guestphalia zur Aushebung dieses Bc schluffes und zur Anerkennung des freiwilligen Austritts zu ver urteilen: als ansgetretenes Mitglied könne ihn das Korps nicht auch noch ausschlicßen, außerdem sei seinL Ausschließung unbe gründet und formell ungültig gewesen, da man ihm keinerlei Ge legenheit zur Verteidigung gegeben l>abe. Das Korps bestritt zunächst die Zulässigkeit des Rechtsweges; ein Privatrecht deS Klägers sei nicht verletzt worden, eS stehe ihm höchstens «ine Privatklage wegen Beleidigung zu. Ein Teil der Klage sei schon deshalb ungerechtfertigt, weil der Beschluß über oxolusio »um inkkmiu gar nicht die Frage des Ausgeschiedenscins aus dem Korps betreffe, sondern lediglich eine nach allgemeinem Manch auch ehemaligen Mitgliedern gegenüber mögliche Aberkennung studentischer Ehrenrechte sei. Nach den Satzungen der Guest- pholia gehe jedes eiittretcnde Mitglied auch Verpflichtungen für die Zeit nach eventuellem Ausscheiden aus dem Korps ein, so z. B. die, das Korps nicht böswillig zu schädigen und keiner andern studentischen Korporation beizutreten. Daraus ergebe sich für das Korps auch Jurisdiktion sür die Zeit, nach der ein Mitglied ausgeschieden sei. wenn eS sich z. B. einer böswilligen Schädigung schuldig mache, was im gegebenen Falle vorliege. Eine Verpflichtung, den Kläger vor der Fassung des Beschlußes noch zur Verteidigung anzuhören, habe weder satzungsgemäß noch nach allgemeinen Grundsätzen bestände», da die von ihm be gangenen ehrwidrigen Handlungen ja bereits im vollen Umfange rg „ . gewohnheitsrechtlich und satzungsgemäß den Korps auch gegenüber ousgeschiedencn Mitgliedern Jnrisdiktionsgewalt zustehe und ge- legentlich durch oxoluaio rann infnmin ausgeübt werde. Das OberlandcSgericht hob das landgerichlliche Urteil auf unb wies die Klage ab. Im Gegensatz zur Vorinslanz stellte das Gericht fest, daß der Kläger, »nenngleich er aus der Guestphalia ausge- schieden sei, dennoch nicht gänzlich der Iurisdiktionsgewalt des Korps entrückt worden se». DaS Reichsgericht endlich, das sich in der Revisionsinstanz mit der Sache zu befassen hatte, hob bas Urteil des Oberlandesgerichts aus und verwarf die Be- rusung gegen das lanbgerichtliche: letzteres bleibt mithin aufrecht- erhalten, nur wird der Beschluß deS Korps nicht für aufgehoben, sondern nur für rechtsungültig erklärt, da das Gericht nur hierzu, Lerrtliest« perrooel-kisckrictiten. Bin verzogen von Alaunstraffe I, 1., nach Elte 81l°, 27, I», Markgrnscnstraffc. IL«8eii1Ii«I. Delrvtzon 013«. LIHI-klÄ l.. l'kllg. 34 vdrlstisnstr. 34. richtiger Zahnerlatz mit »nv vhue Platte Abivtul fester Sitz Kunstvolle Plombe» Zahnziehen in Belaubung. 8 iliislmiikeli ÜOM üsmeeliei'. IsilnSl'rllli. vollkommen schmerz!. Zahnziehen in Betäubung. Zahnfüllungen — Künstliche Zäbne. -E" ln«ttl««»pt>»<2 7, II. -Mtz 8 Sprechzeit v. 0-5 Iltzr. <8«> tü« ld»,«v« «. Kt«,!«?».> k>8k »rMelm. rsIilMrllli. vollkommen schmerzl. 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Tie Ansivahl unter den Bewerbern, eine Teilung der einzelne» Lost, sowie Zurückweisung sämtlicher Angcbole bleibt vorberinllen, ZuschlagStriit 0 Wochen. Dresden, den 28. April 1905. Der Kirchcnvorstand. ir«»i--,>, Pfarrer. Am l. Mai d. I. werden die Gebühre» iür die Ziisührniig der in Dresden Hauptbs, Dresden Wetiincrilr und Dresden Neustadt eintresfr'iidc» Eipreßgüter teiimestc herabgesetzt. Nähere Auskunft erteilen die Gepäckveiivaltnngen der genannten Bah» Höfe und die Dresdner Paketsalut Philipp L Eo. Dresden, am 28. Avril 11>»5. Kal. Gcn.-Tir. d. Lachs. Staatseisenhalineu. Die Schieserdcckerarbciie» bei Erneuerung der Schieierdächer ans dem Pavillon > und ans dem Wirtichastsgebände des Garnison- Lazaretts Dresden sollen Mittwoch de» lO. Mai 1008, vorin. II Illn. öffentlich veedunaen werden. Bedingungen liege» hier zur Einsicht a»S. BeidingiingSanichläge können gegen Erttaltniig der Selbst kosten entnommen werden. Angebote mit eigener Untcrichriit des Untemehiinrs sind in einem Briesnmichlnge mit der Austchrisr „Schieserdeckerarbeiten für Ggrniion-Lazurekt Dresden" versiegelt und vortvirei bis zu obengengnnlem Zeitpunkte einznreichen. Tie Auswaul unter den Bewerbern bleibt vo>behalten. Zuschlags- srist 4 Wochen. I4ö»tt!;I. ^Itlitän-Nnivnnit I Umstell kMMMI. lllllleiiprell«clislt llir Hsmskä - stlullcilllui Ix Sk««,««. Die in der heutigen Generalversammlung auf 5 A festgesetzte Dividende sür das Geschäftsjahr 1904 gelangt von heute an mit ZL.SO §e§6li viviöeMMkm lir.ü bei der Dresdner Filiale derDentscheu Bank in Dresden und bei dem Vnukhanse H. G. Luder in Dresden, Kaiserstraße, zur Auszahlung. Dresden, 29. April 1905. Der Vorstand. Neiartol» klriieiiisnv. l<ronen Quelle emptnklon pvxon ßlieron- u. öl»ssn!oll1sn, 6rlo»-u.8bd!n» dosolnvoi'tlsn, I)ikdotos(2uel»«;rkranlLli6it.), äio veiPrikiocl. ^'orweu ^c r üiostl, Fo^ooolonki-lkvumütlsmu». k'61-N' rKotLk-rbolisobs^»;tciionM^eoLvd^- ^cksteLLe: Kronen ffuelle, kack Lslrbnunn -/Lcble; HIoi»,«»,-^po«I»vk«, I4ru»en-^p«tl>elee, sh II»optiite«lepI»,r«ii «lei I4roue«»qi»eNe. kl'088ei' Vütteil sük SMIellle! Um für die neu auszustellenden modernen Mufterzimmer Platz zn schaffe», verkaufe noch verschiedene zurnckgesetzte. hoch elegante Hluxtei-rlm,««,- in Mahagoni, Nußbanm. Eiche :c., NM schnellstens zu räumen, r« plir dilleiitsiiil lisküdgötslrlso kkiim. vezoiiger« preizvert melirere 5zl«m, Mahagoni, für nur 310 Mk.» bestehend aus prachtvollem Salonsthrank. Tmmeau, Garnitur, Tisch. Stühlen und Eckständer. Hocheleg. Speise- oder Wohnzimmer, echt Nußbanm. furniert, nur 300 Mk.» bestehend aus reichgeschiiitzlein Büfett, gr. Speiseansziehtisch n. g. 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