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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.07.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-07-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192107086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19210708
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19210708
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-07
- Tag1921-07-08
- Monat1921-07
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.07.1921
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Riesaer O Tageblatt ««d A«r»1aZN Mtblatt md R«Bgeq. O^a-mschM. Tageblatt Kies» Postscheckkonto: Leipzig Slbtzg, Krruruk Nr.«. Dieses Blatt enthält die amtliche« Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Großenhain, Etrokaffe Mesa Nr. es. de» Amtsgerichts und de» Rate» der Stadt Riesa, sowie de» Gemeinderate» Gröba. 157. Freitag, 8. Juli 1921, «brnSs. 71. Jshrg. Da» Riesa« »ageblatt nckchettil^t«»«! L«, abend« »/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. «eengSpret», argen Vorauszahlung, monatlich 4.— Atark ohne ZusteUgevühr, o«> Avootuug am «ostschal»« monatlich 4.10 vt«rk ohne Postgebühr, Anzeigen Ar di» Nummer dm Ausgabetage» sind btt » Ubr oormittag» aufzugeben und im voraus ,u bezahlen; «ine Gewähr für U» Drschem« an bestimmten Lag« «md Platz« wir t übernommen Prett für dia «8 mm breite t mm hob« «Srundfchrtst-geil« (7 Silben) 1.10 Mark, vrtSprei» l.— Mark; zeitraubender und tabellarischer «atz «»/, Aufschlag. Nachiveifunlli- und Ppmtittelunq ühr «0Pi Hst« Laris«. vewckltgier Rabatt «lischt, wenn d« Setraj, eerfällt, durch Klag« «ingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Nmöda» g«ät. gaolrmg«. und Erfüllungsort; Riesa. Unterhaltungsbeilage .Erzähl« « der Llbt*. - Am Fall« HSHerer Eewalt - Krieg od« sonstig« irgendwelcher Störungen de» Bewirbt» d« Druckerei, d« Lieferant« od« der Befür , gen — ha« der vrzteher keinen Anspruch auf Lieferung »d«: Nachlieferung d« Zeitung od« auf Rückzahlung oe» Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag; Sa»,sr» Vinterlich, Riesa. Ges steler Goettzestratz« Sb Berantwortlich für Redaktion: Artbur Säbnel. Ries»; iür An^lienteil: Wilhelm Dittrich, Ries». Di« Besitzer von Obstanlagen und ObftbSumen werden aufaefordert, nach wie vor ihr Augenmerk auf die gemeinsame Schädlingsbekämpfung zu richten. Zur Zeit sind di« zweit« Generation der Apfelbamnaespinftmotte, di« Obftmade (am Kern- und Steinobst) Blut- und Blattläuse sowie dir Meltaukrankbeiten am Weinstock und Apfelbaum zu b«. kämpfen. Die Anweisungen »ur SchiidlingSbekitmpsuna befinden sich in den Händen der Herren GemeindevorftäHde (val. Bekanntmachunain den Amtsblättern vom 27. Februar 1920). Die Unterlassung der Bekämpfung zieht Bestrafung nach sich. Großenhain, am 6. Juli 1921. 640 t Al. AmtSbauvtmanuschaft. Stachdem Herr Bäckermeister Röhrdor« infolge seiner Wahl »um ÜiatSmitglied aus dem Stadtvrrordnetenkollegium au»o«schi«den ist, batte nach Feststellung durch den Wahl. auSschuh an dessen Stelle nach der Borschrift in 8 44 de« OrtSaesetzeS über die Wahlen ,on Stadtverordneten vom 20. Dezember 1918 Herr Tischlermeister Paul Schumann zu treten. Herr Schuman« ist in sein Amt «ingewiese» worden. Der Rat der Stabt Riesa, am 8. Juli 1921. Sckmn. Verkehr mit Margarine und Butter. verschiedenfach beobachtet« Zuwiderhandlungen veranlassen uns zu dem Hinweise, datz das Gesetz bett, den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln vom 18. Juni 1897 (R G Bl. S. 475) in allen seinen Bestimmungen in Kraft steht und zu be folgen ist. ES ist nur insoweit abgeändert, als auch Kartosfelstärkemehl an Stelle von Sesamöl als Erkennung-mittel für Margarine nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 1. Juli 1915 (R.G.Bl. S. 418) verwendet werden darf. Neben diesem Gesetze besteht nach der Bekanntmachung vom 26. Juni 1916 (R.G.Bl. E. 589) das Verbot der gewerbsmäßigen Herstellung, Feilhaltung und sonstigen Jnverkehr- brtngung von fetthaltigen Zubereitungen, welche Butter oder Schweineschmalz ,n ersetzen bestimmt sind. Ausgenommen hiervon sind Margarine und Kunftspeisefett. Weiter stehen auch die Äeichsbekanntmachumtt" v"m l. 3. 1902 und vom 10. 3. 1920 noch in Kraft. Darnach ist gewerbsmäßiges Verkamen und Frilhalten nur zulässig: ») von Butter, wenn sie in 100 GewichtSttilen wenigstens 80 Gewichtsteile Fett oder in ungesalzenem Zustande nicht mehr als 18, in gesalzenem Zustande nicht mehr al« 16 Gewichtsteile Wasser enthält, d) von Margarine, wenn sie in 100 Gewichtsteilen mindestens 80 Gewichtsteile Fett und nicht mehr al« 16 Gewichtsteile Wasser enthält. Um U-beroorteilungen der Käufer zu verhüten, werden wir künftig durch Feststellungen in den Verkaufsräume« sowie Probeentnahmen die strenge Einhaltung dieser Besinn, mungen überwachen lassen und gegen Zuwiderhandelnde ohne Nachsicht einschreiten. Der Rat »er Stadt Riesa, am 8. Juli 1921. Kr. Allgemeine Rattenvertilgung im Stadtbezirk Riesa betr. Der seit Mitte vorigen Monats im Stadtbezirk Riesa zur Vertilgung der Ratten tätig gewesene Kammersäger Gödel au« Chemnitz wird am 14. Juli 1921 zur Vornahme der etwa erforderlichen Nachlegunaen des RattenköderS nach hier kommen. Wir fordern deSbalb sämtliche Besitzer von Grundstücken, die «ach der erfolgten Auslegung des RattenköderS weitere Ratte« in ihren Grundstücken wabrgenomme« habe«, auf, zwecks Vornahme einer unentgeltlichen Nachlegnng dies dis zum 1». Juli ßm RatbauA — WoliLtlLmt — rm Gleichzeitig geben wir noch bekannt, daß der in verschiedenen Grundstücken etwa noch ausliegende Rattenköder unschädlich zu vernichten ist. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. Juli 1921. Kr. Oertllches und SSchstfcheS. Riesa, den 8. Juli 1921. —* Schul« «Sschuß. Sitzung. Montag, 11. Juli, nachm. 4 Ubr findet im RatSfitzungSsaale öffentliche Schul» ausschuß-Sitzung statt. Tagesordnung hängt im Rat- Hause au«. —* Der Kommunalverband verfügt noch über einen geringen Restposten von neuem Zivilschuhwerk (Herrenstiefel, Damrnstiefel. Kinderstiefel, Sandalen und Segeltuchschube für Kinder). Auch ist noch «in Poften ge tragenes Militärschubwerk vorhanden. Sämtliches Schubwerk wird ohne Schein zu ermäßigten Preisen abge geben. Die Verkaufsstellen befinden sich in Großenhain bei Herrn Schubmacherobermeister Kühne und Frau verw. Herrmann, in Riesa bet Herrn Schubmacherobermeister Großmann, in Radeburg bei Herrn Schuhmacherobermeister May und Herrn Schuhmachermeister Klotzsche, in Gröditz bet Herrn Schuhmachermeister Marx und in Glaubitz bei Herrn Schuhmachermeister Werner. —* Der Chorverein Riesa, der am nächsten Sonntag, den 10. Juli, abends 6 Uhr, in der Aegidienkirche zu Oschatz ein Geistliches Konzert gibt, wird vier anerkannte Solisten mitbringen. In der den 2. Teil ausfüllenden Messe haben dre Sopranpartie Lotte Eberwein-Leipzig, die Alt partie Anne-Marie Büttner-Dresden, die Tenorpartie Georg Speisebecher-Großenhain und die Baßpartie Horst Krautze-Riesa übernommen. Die Solisten werden schon im 1. Teile geistliche Gesänge von Mozart, Beethoven, Mendels sohn und Loewe zu Gehör bringen. —* Zu den diesjährigen Uebungen des Wehrkreises IV auf dem UebungSplatz in Königsbrück werden vom 11. 7. ab eitzzelne Truppenabtetlungen mit mehrtägigem Fußmarstb aus ihren Garnisonen herangezogen werden. So werden die l. Abtlg. Feldattillerie-RegimentS 4 von Halberstadt über Aschersleben—Sönnern—Delitzsch— Eilenburg—Riesa—Großenhain und Teile der Jnf.-Regj- menter 10 und 11 von Löbau, Bautzen, Meißen, Freiberg und Döbeln aus nach dem UebungSplatz marschieren. Im Gegensatz zu früher wird sich die Truppe selbst verpflegen und nur sogenanntes »engesQuartier" beanspruchen, für dessen Bezahlung «ine wesentlich höhere Entschädigung als bisher vorgesehen ist. Das Wehrkreiskommando verschließt sich keineswegs der Tatsache, daß mit diesen Märschen gewisse UnbRmemlichkeiten für die Bevölkerung verbunden find. Aber die schwierige Finanzlage des Reiches erfordert es, den teuren Bahntransport unbedingt auf die notwendigsten Fälle zu beschränken. —* Der Nachfolger Dr. Gradnauers. Dr. Gradnauer war bekanntlich nach seinem Rücktritt vom Poften des sächsischen Ministerpräsidenten der sächsischen Gesandtschaft in Berlin als Ministerialrat beigeordnet worden, wo er vornehmlich sozialpolitische Fragen zu be arbeiten hatte. Zu seinem Nachfolger ist Ministerialrat Dr. Edelmann aus dem LandeSwohnungSamt ernannt worden, der jedoch nicht nach Berlin übersiedeln, sondern in Dresden bleiben wird. Für ihn wird im Arbeits ministerium ein« Referentenftelle geschaffen werden. —* Die großenFerten stehen vor der Lürl Damit taucht in ungezählttn Familirü die Frage wieder auf, wie man diese köstlich« Freizeit für Körper und Geist am nutzbringenden verwenden kann. Hter will die Aus stellung zur Bekämpfung der Tuberkulose in Dresden Weg weiser sein. Sin oft zitierter Ausspruch eines bekannten Greifswalder Arztes, daß -ein jeder Mensch «in bischen tuberkulös sei", Fd gar ni<öt so unberechtigt. Licht, Luft und Sonne! Da» find die mächtigsten Hetlfaktoren im Kampfe gegen die weit verbreittte VolkSseuche. Wie man diese Staturkräfte ohne jede Aufgabe für die Gesundheit aus werten kann, veranschaulicht m volkstümlicher letchtverftänd- ltcher Lehrwetse die Ausstellung de« Hpatene-Museum in der Reithalle auf der Stallftraßr. Leider kann diese sür die Volksgesundheit so bedeutsame Schau nur noch kurze Zeit in Dresden gezeigt werden; sie wird Ende Juli geschlossen. Wer die Tuberkulose-Ausstelluna noch nicht besucht bat, de- eile sich daher; er wird dort für sein» und seiner Familie künftige Lebensweise wertvoll« Anregung gewinnen. Aerzt- ltche Führungen finden wochentags tagrich um 5 Uhr, Sonntags um 11 Uhr statt. . —* Missionsfest auf dem Lollmberg. Zahl- reiche Freunde der Muston aus Stadt rmd sündhatteu sich WttttyoH zur Sei« Ä MiwouHHeL auf ste« Soll« emgefunden. Nach einer begrüßenden Ansprache des Bor- sitzenden der Collmberggruppe, Pf. Becher-Calbitz, in der er besonders dem Herrn Amtshauptmann und dem Direktor des Leipziger Missionshauses, Herrn Prof. D. Paul für ihr Erscheinen dankte, sprach Pf. Löber-Fremdiswalde über das „Dennoch" der Mission. Er mahnte trotz Elend im Vaterland doch auch der Mission zu gedenken, über deren Not genau wie über der unfern die göttliche Verheißung einer gesegneten Zukunft leuchtet. Danach ergriff Herr Missionar Guth, ver lange Zeit im Pareaebirge in Ost afrika tätig war, das Wort, um in anschaulicher, lebendiger Schilderung, aus seiner reichen Erfahrung im Zusammen leben mit den Eingeborenen in Krieg und Frieden zur Treue gegen sie, die heute so sehr nach uns verlangen, aufzufor- dein. Wir dürfen der Schwarzen nicht vergessen, um sie zu retten von der unheimlichen Macht ihres Geister- und Aberglaubens und um ihnen die Treue zu vergelten, die sie den Deutschen hielten und noch halten. Nach einem aus dem Herzen kommenden und zu Herzen gehenden Schluß wort durch Pf. Hühn-Schmannewitz ward die Feier mit gemeinsamem Gesang beschlossen. Eine für die Mission ab gehaltene Tellersammlung erbrachte 676 Mark, gewiß ein schöner Beweis treuer Missionsgesiwmng aller Teilnehmer. —* Beihilfen an ehemalige Kriegsge fangene. Zahlreiche ehemalige Kriegsgefangene haben Anträge ^auf Löhnung oder auf Entschädigung für. in der Gefangenschaft abgenommeue Sachen bei den Kriegsge- fangenenstcllen eingereicht, sie abgelehnt werden mutzten, weil sie nicht rechtzeitig eingereicht waren. Da hierdurch häufig empfindliche Härten entstanden sind, hat das Reichs finanzministerium gewisse Mittel bereitgestellt, um bedürf tigen Antragstellern Beihilfen zu gewähren. Tie Anträge auf eine solche Beihilfe sind bei den Hilssausschüffen für ehemalige Kriegsgefangene zu stellen. Dabei sind der Ent- lassungSschein und vor allem der Ablehnungsbescheid der ehemaligen Militärbehörde mitzubringen. Auch die Reichs vereinigung ehemaliger Kriegsgefangener Lat Anträge zur Verfügung. Tie Festsetzung der Höhe der Beihilfen erfolgt durch die Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivilgefangene, Berlin, unier anteiliger Verteilung der vorhandenen Mittel. Mit einer Auszahlung kann daher erst Ende des Jahres ge rechnet werden. Vom Landeshilfsausschuß für ehemalige Kriegsgefangene wird dabei ausdrücklich daraus aufmerk, sam gemacht, datz diese von der Reichszentrale für Kriegs« und Zivilgefangene aufgestellten Bestimmungen nicht etwa gestatten, daß. nunmehr alle Heimkehrer ihre für die Zeit der Gefangenschaft in Betracht kommende Löhnung erhalten. Eine Beihilfe kann vielmehr lediglich dann gewährt wer den, wenn Löhnungszahlung oder Cntichädigung wegen ver späteten Antrages abgelehnt worden sind. , —* Gesuche in Wohnungsangelegen heiten. Beim Ministerium des Innern — Lan deSwohnungSamt — laufen täglich eine Unmenge Gesuche und sonstige Anfragen ein, zu deren Erledigung nicht die Ministermlinstanz, sondern die Gemeinde- oder unteren Verwaltungsbehörden zuständig sind. Durch die Weitergabe der Zuschriften an die zuständigen Stellen treten natur- gemäß Verzögerungen in der Behandlung ein, die von den Einsendern unliebsam empfunden werden. Um dem in Zu kunft vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, daß Gesuche und Anfragen in Wohnungsangelegenheiten aller Art an die Gemeindebehörden zu richten sind. Insbesondere Be schwerden über die Wohnungsämter und MieteinigungS- ämter find nicht beim Landeswohnungsamt, sondern bet denjenigen Stellen einzulegen, welche die beschwerlichen Ver fügungen getrosten haben. Diese Behörden find, soweit sie nicht selbst der Beschwerde abhelfen können, verpflichtet, sie mit dem ergangenen Aktenmaterial an die nächsthöhere Instanz weiterzugeben. Das Landeswohnungsamt besaßt sich höchstens in Ittster Instanz mit Beschwerden. Dasselbe gilt auch bei persönlicher Einholung von. Erkundigungen oder Stellung von Anträgen. Dem Publikum wird in seinem eigenen Jnteresse geraten, danach zu verfahren. Die Pfuscharbeit und ihre Schäden. Unter dieser Ueberschrtst schreibe« die „Leip,. Reuest. Nachr.": Seit Einführung deS Achtstundentages mehren sich in alle» Teile» Deutschland» die Klagen aus Handwerks- und Industrie- kreise« über den wilden Nebenberuflichen Gewerbebetrieb der Gehilfe« und Arbeiter. Bor allem ist es das selbständig« Handwerk, da» durch solche Nebenarbeiten der «rbettnehmer schwer geschädigt wird. Die Arbeit«» und BerLtenftmögltch» kett, hie de« Atttster» durch je» -Pfuscharbeiten" «»«amen wird, muß zu Entlassungen der Arbeitnehmer führen. Was ist eS mit der „Brüderlichkeit", wenn vollbeschäftigte, durch tariflich festgesetzte Löhne vor Not gesicherte Arbeiter und (Sc hilfen ihren eigenen Ltandesangchvrigcn, die sich mir einer unzureichenden Arbeitslosenunterstützung durchschlagen müs sen, jede Arbeitsgelegenheit und Verdienstmöglichkcit neh men! Wie steht es um die „Solidarität" unserer Gchilicn- und Arbeiterschaft, wenn die meisten nebenberuflichen Ar beiten in der Mehrzahl der Fälle erheblich unter Taris aus geführt werden! Die „Pfuscher" und dazu in der Lage, weil sie die steuerlichen und soziale« Lasten einfach unterschlagen! Die scheinbare Billigkeit solcher Arbeiten- beruht in großem Umfange aus Unterbietung der Tariflöhne und Hinterziehung der Umsatzsteuer, sowie der Arbeitgeberbeiträge zu den Bc- rufsgenossenschaften der Unfallversicherung. Tort, wo bei den Pfuscharbeiten gestohlenes Material verwendet wird, ist eS neben dem Arbeiter der Auftraggeber, der sich der Hehlerei schuldig macht, die nicht mit Geldstrafe, sondern nur mit Ge fängnis u. im Falle der Gcwohnheitsmäßigkeit mit Zuchthaus bedroht ist. Der Auftraggeber, der für sich Arbeitnehmer eines Dritten ohne dessen Vorwissen in sein Fach einschla- gende Arbeiten verrichten läßt, „muß den Umständen nach annehmen", datz das dabei verwendete Material hierzu auf unrechtmäßige Weise verschafft wurde. Daß der Auftrag geber bei eiutretenden Unfällen dem „pfuschenden" Gehilfen eine lebenslängliche Rente zahlen muhte, gehört durchaus nicht zu de« Seltenheiten. Durch solche Pfuscharbeiten wird nicht nur der Handwerksmeister geschädigt, sondern jene scha den in erster Linie ihren eigenen Berufsgenoffen durch An- Wendung von Mitteln, die die Arbeiterschaft sonst mißbilligt. Darum Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Mitbürger: Gebt Eure Aufträge nicht den Pfuschern! Dort, wo Ihr von solchen Nebenarbeiten Kenntnis habt, beachtet folgendes: 1. Meldet den Finanzämtern die Namen -er Arbeiter und Auftrag geber, Hamit diese zur Wahrung ihrer Steuerpflicht herangc- zogen werden: 2. Macht den Strasverfolgnngsbehörden davon Mitteilung, wenn hinsichtlich des verwendeten Materials be gründeter Verdacht nicht einwandfreien Erwerbs besteht: S. Meldet Eure Feststellungen der Berufsgenoffenschaft, da- mit diese die Auherachtlassung der Unfallverhütungsvorschrif ten feststellen kann und -en Auftraggeber zur Zahlung de, Unfallversicherung heranzieht. —* Keine AuSlandswaren auf sächsischen Bahnhöfen. Der sächsische Verkehrsminifter hat angeord net, datz in den Gastwirtschaften auf den Bahnhöfen keine AuSlandswaren verkauft werden dürfen Es bezieht sich dies besonders auf Pilsener Bier und ausländische Schokolade. —* TerHansa-Dunogegendas neue Fern- sprerhgebührengesetz. Der Hama-Bund Lat in einer Eingabe an den Reichstag die Meinungen seiner Nnter- orgamsationen und Einzclmitglieder zu dem Entwurf eines neuen Fernsprechgebührengesebes zusammengefatzt nnd kommt dann zu dem Schluß, daß die neuen Gebühren als eine zu starke Belastung, besonders des kleinen Geschäfts mannes, anzusehen seren. Ziemlich einmütige Ablehnung erfährt dre Abschaffung der Pauschal- und die Einführung -von Gesprächsgebühren. Zur Deckung des Defizits der Post wird allseitig unter der vom Reichstag empfohlenen „Berückstchtigung nach wirtschaftlichen und sozialen Gesichts punkten" vorgeschlagen, erne Erhöhung der Einrichtung-;-, Miete- und Pauschalgebühr und der einmaligen Abgabe, eine höhere Belastung der Privatanschlüsse vor den Geschäfts anschlüssen, höhere Gebühren für Nachtgespräche, Ver gütung ausgeführter Reparaturen, Einführung der aus schließlich automatischen Verbindung, endlich besonders eine Vereinfachung der Verwaltung und eine Verminderung des Beamtenheeres. Ter Hansa-Buno ist der Meinung, datz durch die neuen Maßnahmen des Reichsvostministerinms den Forderungen des Reichstages, die wirtichaftliche und soziale Seite ver KvstenerhöHung zu berücksichtigen, nicht entsprochen worden ist. —* ElbstromkorrettionSarbeiten unter halb Königstein. Die Von dem Straßen- und Wasscr- Bauamt Pirna geleiteten Elbstromkorrektionsbauten unter halb Kömgstein sind deshalb von besonderer Schwierigkeit, weil sie vollständig unter Wasser, also unsichtbar erfolgen. Ne bezwecken, die dortige sehr scharfe Krümmung der Fahr- rinne füt die Schiffahrt durch Herstellung sogenannter Grundschwellen bezw. durch Abbaggerungen zu verbessern Die Arbeiten müssen, da sie nicht sichtbar sind, durch Messungen und Peilungen festgelegt und aufgezeichnet wer- de«, damit Ne ««-geprüft werde» können. Da die Schiit-
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