Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.07.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-07-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192107291
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19210729
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19210729
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-07
- Tag1921-07-29
- Monat1921-07
- Jahr1921
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.07.1921
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Riesaer D Tageblatt ««d Anrriaer (WrtsiM mir Anieiaer). Postscheckkonto: Dn«d«n 188- «irokass, Nirsa Nr. «. Drahtanschrift: Lagrblatt Mrsa. F«rnr*s Nr. Stz, ««d Anzeiger (ElbeblM mir Anzeiger). Diese» vlatt enthält die amtliche« Vekamttmach««-eu der «mtthmchtmanaschast «rolrenhai«. de» Amtsgericht» and de» Rate» der Stadt Riesa, de» Raamamt» Riesa «nd de» SauvtzollamtS Meiste«, sowie de» Semeinderate» Sröba. 74. Jahr«. ü— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abbolunz leben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für llark, Ortspreis I.— Mark; zeitraubender und tabellarischer „ .l»n werden muß oder der Auftraggeber in Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen deSi Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises." " "'"'"Hst-Mer, Niesa: siir Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Niesa. Zs 175. Freitag, 2». Juli 1S21, abends. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Lag abend» '/,» Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, monatlich 4.— am Postschalter monatlich 4.10 Mark ohne Postgebühr. Anzeigen siir di« Nummer de» Ausgabetages sind bis 9 Uhr vormittags aufzugc' . da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei» für die 43 mm breite, ü mm hohe Grundschrift-Zeile (7 Silben) I.lO Murr, Orrspreis r. Satz 50°/, Aufschlag. Nachweisung«, und BermittelungSgebühr 30 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der. Betrag verfällt, durch Klage eingezoge, Konkurs gerät. Zahlung«» u»ch Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg ove> Betriebes der Druckerei, der iWferaulen oder der Beförderungreinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung ' Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Niesa. Geschäftsstelle: Goetbestraste 59. Verantwortlich siir Redaktion: i. V.: F. Teichgräb Angesichts der großen Gefahr der ReblauSverschlepvung dnrch unerlaubten Ber- sand von Reben macht die AmtShauptmannschaft, einer Weisung des Herrn RelchSminifterS für Ernährung und Landwirtschaft folgend, auf die strengste Beachtung der Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Reblaus vom 6. Juli 1904 bezw. der Bor- schriften der sächsischen Verordnung vom 23. Juli 1915 — Gesek- und Verordnungsblatt Seite 205 —, insbesondere 8 2 aufmerksam. Großenhain, am 23. Juli 1921. 1047 »LI. AmtShauptmannschaft, Anmeldung zur Brotselbstversorgung. , Nach den Bestimmungen des Gesetze» über die Regelung des Verkehrs mit Getreide im Wirtschaftsjahr 1921/22 werden den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe (Er zeuger) auf das Liefersoll das für die Selbstversorgung und die Deputatberechtigten er forderliche Getreide angerechnet. Diejenigen Erzeuger, die in dem neuen Erntejahr, das ist vom 16. August 1921 ab, hinsichtlich der Brotversorgnng von dem Rechte der Selbstversorgung Gebrauch machen wollen, haben dies sofort nnd spätestens bis »um 8. August lfd. Js. unter Angabe der Zahl der von ihnen zu beköstigenden Personen sowie der Deputat- berechtigten bei der Gemeindebehörde (in Großenhain, Niesa und Radeburg beim Stadt rat, im übrigen bei dem Gemeindevorstand) anznmelden. Später einaebende Meldungen können bei der Berechnung des LieserungSsolls nicht berücksichtigt werden. Die Gemeindebehörden wollen die sich meldenden Personen in eine nach dem unten stehenden Muster anzulegende Liste eintragen, diese Liste am 8. Augnst, abends, abschlietzen und sofort an die AmtShauptmannschaft cinsenden. Als Selbstversorger gelten der Unternehmer des landwirtschaftlichen Betriebs, die Angehörigen seiner Wirtschaft und Naturalberechtigte, soweit sie als Lohn oder Auszug Brotgetreide, Gerste oder daraus hergestellte Erzeugnisse zu beanspruchen haben, ferner alle im landwirtschaftlichen Betriebe ganz oder überwiegend beschäftigten Personen während der Tauer der Beschäftigung sowie deren Angehörige, soweit sie mit ihnen im gleichen Haushalt leben und nicht in anderen Betrieben beschäftigt sind. Es wird weiter noch darauf hinaewiesen, das; nur solche Erzeuger als Selbstversorger zugelaffen werde» können, die in der Lage sind, siir die ganze Tauer des Wirtschaftsjahres sich und die von ihnen zu beköstigenden Personen mit je 100 kg Getreide zu versorgen. Dje Gemeindebehörden wollen innerhalb ihrer Gemeinde noch besonders in geeigneter Weise durch Umsage, Umlauf »sw. auf diese Bekanntmachung Hinweisen. Großenhain, am 28. Juli 1921. 1091 o 1- Ter KommnualverbanS. Muster. Gemeinde einschl. Gntsbezirk: Lfd. Nr. Name des Besitzers Zahl der zu beköstigenden Personen Zahl der Deputat berechtigten Bemerkungen Kirchliche Bekanntmachung. Auf der neuen Abteilung des hiesigen Friedhofs sind eine Anzahl Gräber nicht vor schriftsmäßig im Schnitt gehalten, sodaß sie die Nachbargraber belästigen. Tie Inhaber dieser Gräber wollen auf die Abstellung des UebelstandeS bis zum 15. August d. I. besorgt sein. Andernfalls muß das durch die Friedhofsverwaltung auf ihre Kosten geschehen. Nähere Auskunft bei dem Totenbettmcister. Riesa, den 29. Juli 1921. Ter Kirchenvorstand. der das von freiwerdenden Räumen durch Interessenten verhütet wird. Bei d:esem Bestreben, eigennützigen Uebergriifeu von Interessenten entgegenzuwirken, wird seitens der Behörde auf die tatkräftige Unterstützung der Allge meinheit durch Vornahme entsprechender Beobachtungen nnd Anzeigen gerechnet. Erheblicher Bestrafung ver fällt derjenige, welcher in der erwähnten Weise sich über die einschlägigen Meldcvorschriften des Riecher Ortsgesctzes vom 31. 1. 1919 hinwegsetzt, wonach für den Fall des Freiwerdens ohne Rücksicht auf Größe und Preislage alle möblierten nnd unmöblierten Wohnungen, Gewerbsräume die mit Wohnungen zusammen vermietet werden sowie möb lierte und unmöblierte Einzelzimmer binnen drei Tagen der Stadtbehörde angemeldet werden müssen. Nach Frei werden dürren diese Räume nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des in Riesa gebildeten Wohnungsver gebungs-Ausschusses anderweit in Benutzung genommen werden. Dieses gilt auch m dem Falle, daß diese ander- weite Jngebrauchsnahme durch den Vermieter selbst oder durch andere, bereits im Grundstück wohnhafte, Parteien stattfinden soll. Abgesehen davon, daß keinerlei klagbare Rechte aus Verbotsweisen Ueberlassungen zustehen und ferner, wie erwähnt, schwere Bestrafung zu gewärtigen ist, erfolgt auch noch in solchen Fällen von Raumhlnter- zieüung un nachsichtlich die zwangsweise Poli zeilich eLeer st ellung zwecks Ueberweisung der Räume an denjenigen Bewerber, der nach den in Ser oben unge zogenen Ratsbekanntmachung — „Wichtig für Wohnungs suchende" — wiedergegebenen Grundsätzen als besser be rechtigt an der Reihe ist. —* BataillonStaa. Die Ortsgruppe Großenhain vom Landsturm-Bataillon Xll/8 beabsichtigt, Sonntag den 28- August in Großenhain im Gesellschaftshaus einen Bataillonstag zu veranstalte», wozu alle ehemaligen Kameraden des Bataillons eingeladen sind. Alles Nähere ist in der am Montag abend V-9 Uhr in „Stadt Dresden" stattfindenden Besprechung zu erfahren. (S. Inseratenteil.) —* Wegfall von Fahrpreisermäßigung. Vom 1. August 1921 fällt die im deutschen Eisenbahn- Personen- und Gepäcktarif, Teil 1, Seite 15 im Abschnitt 0 Vl i o zu 8 12 der Eisen bahn-Verkehrsordnung vorge sehene Fahrpreisermäßigung für Mitglieder von Kranken kassen und Versicherte der Versicherungsanstalten weg. —* Die Einweisung Ryssels. Wie verlautet, findet die Einweisung des neuen Amtshauptmanns von Leipzig Ryffel durch Kreishanptmann Lange am nächsten Montag statt. —* Zur Ministertrlsis! Mit der durch Ab lehnung der beiden Steueryeietze im Sonderausschuß des Landtages geschaffenen schwierigen Lage der Regierung be schäftigt sich auch die den Regierungsparteien nahestehende „Dresdner Volkszeitung" (Mehrheitssoz.) und führt u. a. ans: „Die Regierung steht vor einer äußerst kritischen Situation. Ohne finanzielle Nttttel weiter zu regieren, be deutet einen großen Mangel an Verantwortlichkeitsgcfühl Die knappe Regierungsmehrheit u. die völlig unzuverlässige Haltung der Kommunisten hat ein ersprießliches Arbeiten schon immer äußerst schwer gemacht. Unter solchen Um ständen müsse mit einer eventuellen Befragung der Wähler, b. h. mit einer Landtagsauslösung gerechnet werden. Neu-. Wahlen würden unter dem Schatten der die Arbettermassen aufs äußerste beängstigenden Reichssteuerpolitik mit der Parole „Gegen die bürgerlichen Steuerdriickeberger" au-ge- sochten werden. Und es müßte seltsam zugehen, wenn unter dieser politischen Situation und einem bedingten Zusam mengehen mit der USP. nicht eure erfolgverhetßende Ab rechnung mit dem Bürgertum, aber auch der arbeiterschäd lichen Politik der Kommunisten erfolgen sollte." — Der Telunion-Sachsendienst erfährt, daß der Gedanke einer Auf lösung des Landtages jedoch vorerst überhaupt nicht tn ern stere Erwägung gezogen worden ist, zumal die Ablehnung der Steuergesehe im Plenum durchaus noch nickt fest steht. Die Hauptschuld an der gegenwärtigen Situation tragen zweifellos die Mehrheitssozialdemokraten, die das Zusammengehen mit den Kommunisten einer durchaus möglichen Verständigung mit den bürgerlichen Parteien vorgezogen haben. Ein Fehler, der bei den „Prinzipien" der Kommunisten über kurr oder lang zu einer Krisis, fuhren^ OertttcheS im» Sächsisches. Riesa, den 29. Juli 1921. —* D ie Hitze herrschte auch heute wieder vor, nach dem gestern nachmittag in der sechsten Stunde ein heftig auftretendes Gewitter mit orkanartigem Sturme, der in den Gärten und Parkanlagen erheblichen Schaden verur sachte, über unsere Stadt gegangen war. Dem kurze Zeit niederpraffelnden Regen folgte eine kleine Abkühlung, die bis zum heutigen Morgen anhielt. Die Straßen sind wieder abgetrocknet und es ist dieselbe heiße, schwüle Luft wie vorher. Bei Schluß der Redaktion, gegen V,4Uhr, bedeckte sich der Himmel wieder und in der Ferne hörte man den Donner grollen. Wie lange die Hitze noch anhält, darüber äußert sich ein meteorologischer S achverstiindiger wie folgt: Bei den vorherrschenden Verhältnissen besteht die grobe Wahrscheinlichkeit, daß die sommerliche Wärme auch noch die erste Augusthälfte auszeichnen wird, wobei geringe Unterbrechungen natürlich nicht ausbleiben werden. Jedenfalls pflegen sowohl gute, trockene, warme, wie schlechte regnerische Sommer ausfälligerweise gerade um Mitte August vorbei zu sein. Die Regel, daß nach einem sehr milden Winter mit größerer Wahrscheinlichkeit auch ein zu warmer als zu kalter Sommer zu erwarten ist, hat sich in diesem Jahre wieder bestätigt. —* Einbruch. In der Nacht zum 28. d. M. find mittels Einbruchs in der hiesigen Karolaschule von fünf Fenstern 10 weißleinene Fensterschale, die mit 14 schwarz, weißen und 1'/, Zentimeter breiten LängSstreifen versehen, 2,10 Meter lang und 1,35 Meter breit gewesen find, sowie ferner aus einem Klassenzimmer ein grauer Hvdranten-Hanf- schlauch, der 25 Meter lang gewesen ist, mit einem daran befestigt gewesenen Strahlrohr gestohlen worden. An dem 43 Zentimeter langen Strahlrohr befanden sich ein Ver schluß und Mundstück aus Messing, sowie das 24 Zentimeter lange Mittelstück aus Kupfer. Es ist die fragliche Nacht gegen 5 Uhr in der Nähe des Tatortes eine Mannesperson, die von mittlerer Statur und vermutlich mit einem Hnt be kleidet gewesen ist, und zwei große Pakete bet sich geführt hatte, gesehen worden. Die Mannesperson ist von der Karolaschule die Georgftraße entlang gegangen. In der- selben Nacht ist ein ähnlicher Einbruch auch in der hiesigen Wagonfabrik verübt worden. Ob der Täter im letzterwähnten Falle etwas erlangt hat, hat sich nicht feststellen lassen. Offenbar kommt in beiden Füllen ein und dieselbe Person als Täter in Frage. Mit Rücksicht darauf, daß es sich beim Diebstahl in der Karolaschnle um ein öffentliches Gebäude und um einen der Stadtgemeinde zngesttgten bedeutenden Schaden handelt, an dessen Ersatzleistung besonders alle Steuerzahler interessiert sind, wären zur Ermittelung des Diebes führende Wahrnehmungen an die Kriminalpolizei sehr erwünscht. —* Kirchliches. Wir verweisen auf die Bekannt machung des Kirchenvorstandes im amtlichen Teil dieser Nummer. . —* Für Feuerwehrleute. Der amtlichen Auf forderung zur Abgabe der Ausrüstungsstücke, die von den jenigen Mannschaften der Pfltchtfeuerwehr zu geschehen bat, welche ihre Dienstzeit beende» haben, ist vielfach noch nicht Folge geleistet worden. Gelegenheit dazu bietet die am Montag abzuhaltende Feuerwehrübung am Feuerwehr depot. —* WoynungSvergebung. Bon amtlicher Stelle wird uns geschrieben: Der Rat der Stadt Riesa hat unter der Ueberschrift: „Wichtig für Wohnungs suchende" zuletzt in seiner Bekanntmachung vom IS. Juli 1921 auf die außerordentliche Wohnungsnot m Riesa und die Grundsätze hin gewiesen, die bet der Verteilung der we nigen verfügbar werdenden Mietgelegenheiten in Anwen dung kommen. Wer ohne daß diese Grundsätze auf seinen Fall pa sen Eingaben bet der Stadt Riesa macht, hat keinerlei Aussicht ruf Berücksichtigung und erschwert nur den Geschäftsgang: er möge deshalb von solchen zweck losen Eingaben von selbst schon Abstand nehmen. Von größter Wichtigkeit ist es offenbar unter diesen Umstän den deshalb, dich alle freiwerdenden Miet- gelegenhetten restlos wie vorgeichrieben bet der Ge- meindebehörde bekannt gegeben werden un» daß die Um- .... Mu«* d« KorkchMten Md^ «tgenmäMtga Auetapuv» i d«r Kommunisten über kurz oder lang zu e mußte. Die mehrfach rein sachlich- Haltung der Mehr» heitssozialisten aber hat gezeigt, daß sich diese, rrn Gegen satz zu den beiden anderen Regierungsvarte'.en, von dem Gedanken an das Allgemeinwohl und nich: von vartei- politischen Grundsätzen leiten ließ, eine Haltung, die ohne Aufgabe vom Parteivrograinnraftschen eni Zu'a nmengcben mit den sich der gleichen Objektivität be'lciß g nd.n bürger lichen Partnern nicht nur möglich, sondern nach im In teresse des Ttaatswobles wünschenswert erscheinen läßt. — Eine bürgerliche Korresvondsnz meldete, dan oer sächsische Ministerrat beschlossen habe, rrn Falle der Ablehnung der Grundsteuer nnd der Gewerbesteuer dem Landtag '-rr er- össnen, daß die Regierung dann nicht in d.c Lage wäre, die persönlrcheen Schullaften aus den Staat zu übernehmen und die neu- Bcsoldnngsoronung durchzuführen. Treier Be schluß sollte streng geheim gehalten werden. Tarnnr lat man es unterlassen, amtlich etwas über bas Ergebnis des Minist-rrates zu verlautbaren. Trotz aller Be:ichw:egen- heitspslicht hat aber jene Korrespondenz etwas von Taktil der Regierung erfahren. Mau wird daoum gut tun, das Dementi der „Dresdner Voltö;e:Lung', das Vorhandensein der besagten Absicht sch.ech> n'r a.ürnr't.i sehr vorsichtig aufzunehmen. Wahrscheinlich ist 'ne Sache! so, daß die Regierung nachträglich doch Bedenken betoinmcn hat, so zu verfahren und saß sie namentlich, nachdem sie ihr Geheimnis preisgegeben sieht, von jener Erögnung' nicht mehr die gewünschten Folgen erwartet. Plan dar.fi aber trotz des Dementis der „Dresdner Bstlszcirung" als- richtig annehmen, daß die Regierung l.üsächlich die Absicht' hatte, die Durchführung der Lesoldungsoro-uung der Ber-, staatlichung der personalen Schullasten von 2er Annahme, der berdecn Steuergcsetze abhängig zu machen. — Nach! neueren Informationen, die dem Telnurcu-Sachseudnenst! geworden sind, wird die Regierung im Falle der Äbleh< nung der Steuergesetze durch das Plenum dos Laudrages nicht zurücktreten. Sie wird vielmehr zur Auslösung des. Landtages schreiten und an die Wählerschaft .ruoel.reren.' —* Anfrage im Landtage. Wie der Telunion- Sachsendienst erfährt, ist im sächsischen Landtag von Seiten der Demokraten und der Deutschen Bolkspartci folgende An frage eingeüracht: „Ist die Regierung bereit, Auskunft dar über zu gebe», welche Gründe für das Ministerium des In nern maßgebend waren, gemeinsam mit dem Kultusmini sterium in Erwägung zu ziehen, daß Z 0, Aüs. 2 unter a) der Verordnung über Tanzvergnügen vom 2. Dezember 1010, der den Zutritt zu den öffentlichen Tänzen Personen männ lichen Geschlechts vor vollendetem 17. Lebensjahr sowie Per sonen weiblichen Geschlechts vor vollendetem 1V. Lebensjahr sowie Fortbildnngsschülern, auch wenn sie sich in Begleitung ihrer Eltern oder sonstiger Erwachsener befinden, verbietet, aufgehoben wird und daß die Krcishanptmannschoftcn ausgeforbert worden sind, sich hierzu nach Gehör einiger Poli zeibehörden bis zum 1. Juli d. I. zu äußern? —* Dementi? Die Sächs.-Bvhmische Korrespondenz dementiert die Meldung über die Wirkung der Sanktionen auf die sächsische Industrie. Die aus amtlichen Quellen stam mende Information kann, wie der Tsd. bemerkt, nicht dnrch Anführung vereinzelter Ausnahmefälle widerlegt werden. Um eine tatsächliche Richtigstellung ist es der eingangs er wähnten Korrespondenz auch wohl nicht zu tun, die lediglich die ihr unbequem werdende „Konkurrenz" durch ein Dementi zu diskreditieren versucht. —* Steuerrecht der öffentlich-rechtlichen Neligionsgesellschaften. Ter sächsische Landtag hat bekanntlich in seiner nunmehr zu Ende gehenden Session durch das Gesetz über das Steuerrccht der öffentlich-recht lichen Neligionsgesellschaften den evangelisch-lutherischen, Kirchengemeinden ihre wohlerworbenen Rechte aus die, Grund-, Grunderwerbs- und KörperschaftSsteucr entzogen. Hiergegen richtet der Sächsische Pfarrerverein erneut ent schiedenen Einspruch, dem sich auch die Kirchengemcinden dcA Landes anschließcn dürften. Der Einspruch lautet folgcnder-i maßen: „An den Landtag des Freistaates Sachsen zu Dies-; den. Unter Bezugnahme auf unsere Eingabe zu dem Gesetz entwurf, das Steuerrecht -er öffentlich-rechtlichen Religions gesellschaft betreffend, erheb.'» wir Einspruch dagegen, daß dieser von «nS beanstandete Entwurf durch Beschluß des LmrtztggeKMm erhoben worbe« tS. T>en« rmrch.-o»^
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