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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 10.08.1926
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1926-08-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19260810011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1926081001
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1926081001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1926
- Monat1926-08
- Tag1926-08-10
- Monat1926-08
- Jahr1926
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 10.08.1926
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Zer Fnhall des Pariser Handelsvertrages. Wi-erslan- Frankreichs gegen die versprochene Besatzungsvermin-ervng am Ahein. Sine Preisabbauakkion PoiuearSs. — Zuspitzung -es Gaj-a-Konslikls. — Der Wiener Iurlskenkongretz zum Min-erheiienschutz. Die bei-erseiligen Konzessionen. Berlin, 0. Aug. Der Wortlaut deS vorläufigen Handels abkommens zwischen Deutschland und Frankreich liegt nun mehr vor. Deutscherseits zeichnen als Bevollmächtigte der Pariser Botschafter o. Hoesch und Ministerialdirektor Dr. Posse, sranzösischerscits Brtand und Bokanowski. las Abkommen enthält eine Liste ^ für sranzösisch« Waren, sie bei ihrer Einfuhr nach Deutschland bestimmte Zollsätze und Vergünstigungen erfahren. Eine Liste 6 enthält die deutschen Ware«, die bei ihrer Einfuhr nach Frankreich Ber - günstigungen hinsichtlich der Zollsätze, sowie der Zu schläge und Erhöhungskoeffizienten genießen. Die «nter de« französischen Minimaltarif fallenden deutschen Waren genieße« damit die Meistbegünstigung. Die in der Liste 6 aufgeführten prozentualen Abschläge auf den Unterschied zwischen General- taris und Minimaltaris bleibe» die gleichen, wie auch immer die französischen Zollsätze während der Dauer deS Abkommens geändert werden. Im Artikel 3 wird bestimmt: Wenn Frank reich zu einer Erhöhung seiner Zollsätze oder Koeffizienten schreite» sollte, so werden diele Erhöhungen bis zu SO v. H. der jetzigen Zölle ans die Waren der List« 6, welche Zwischen, sähe genießen, keine Anwendung finden. Hinsichtlich der In einer Liste L aufgeführten Waren wird vereinbart, baß sie, da sie den vorstehenden Vorteil genießen, mir im Ausmaß der seit 4. April 102» eingetretenen und um U v. H. verminderten Steigerungen des amtlichen Index der Sroschandclspreise weiteren Erhöhungen unterworfen werben würben. Eine spätere Erhöhung kann erst eintreten, wenn eine neue Preissteigerung von mindestens 30 v. H. festgestellt ist. - Die Liste ^ enthält die dentsche Meistbegünstigung u. a. für folgende Waren: Klcesaalen, GraSsaaten, Kartoffeln a»S Algier, Grünfutter, Heu, tzepsen, eine Reih« von Küchengewächsen, Blumenkohl, Blumen, üviebcln, Weintrauben, Nütze, Birnen, Aprikosen, Pfirsiche, Pflaumen. Kirschen, Erdbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Stachel- beeren, Bananen, Apfelsinen, Mandeln, Feigen, Datteln, Karpfen und Schleien, Tafelkäse, Mehl, Graupen, Grieß, Grütze, Baumöl, Ncinbraiintwein unter 57 v. H.< Obstbranntmcin, Sekt, nicht wohl riechende Seife, feste Seife, wohlriechende fette Parfümerien, koS- mkischc Mittel, Samt und Plüsch, dichtes Seidengewcbe, ganz oder teilweise ans Seiden, Tülle, Gage, Krepp und Flor, Kleiber und I-menwalche, Korsetts, Stoffdamenschuhe, Schmuekfedern, Damen- hüte, Tabakpfeifen, Autor. Die Liste 6 enthält im französischen Minimaltaris folgende Waren: bolz, mit Ausnahme von Eisenbahnschwellen, Blöcke »US Eisen oder Stahl, elektrische Glühlampen, Gewebe aus Seide oder Florett- ikide, Stiesel, Koffer, Waren aus reinem Nickel, Zählerwcrke, Straßen maschinen und Walzen, Maschinen zum Trocknen oder Karbonisieren von Spinnstoffen, Strickmaschinen und Wirkstühle für Strümpse, Maschinen für Papscriabrikation, über 500 Tonnen Milchzentrisuge», Mäh. und Dreschmaschinen, Hackmaschinen usw. Das Abkommen enthält ferner u. a. eine ZusatzerNärung über den Pakt der Eisenindustrie. Die deutsche nnb die französische Negierung haben im Verlauf sei Verhandlungen über das provisorische Abkommen die Möglichkeit eines gemeinsamen Vorgehens untersucht, das die Durchführung der deutsch-französischen Abkommen über den Austausch der Erzeugnisse der eisenschaffenden Industrie, sowie der internationalen Abkommen, an denen die eisenschaffenden Hnsustricn der beiden Länder beteiligt sein könnten, gestattet, sobald die Negierungen ihre Zustimmung zu diesen Abkommen erteilt haben. Die beidcrseitigcnNcgierunge« beschließen daher, sich aus Verlangen der einen von ihnen über die Folge« zu be- raiin. die die vorgesehenen Abkotnmen der eisenschaffende« Industrie sowohl bezüglich der Zollmethoden, «nter denen fic durchgcsiihrt werden, als auch bezüglich jeder anderen mit diesem Abkommen zusammenhängende« Frage habe« werden. Levorslehen-e Schliehung ausländischer Kan-elskammern in -er Türket London, N. August. Der Konstantinopeler Berichterstatter des.Daily Telegraph" schreibt: Die Nachricht, daß die türkische Regierung beabsichtige, alle ansländlschcn Handelskammern in der Türkei zu schließen, werde bestätigt. Die Berüsfent- lichung des betreffenden Rundschreibens werde demnächst er wartet. Diese Frage werbe Gegenstand eines entschiedenen gemeinsame» Protestes der in Konstantinopel beglaubigten ausländischen Diplomaten bilden. „Morning Post" berichtet aus Konstantinopel: Augenblicklich zögere die türkische Handelsleitung noch, die Verfügung die auf die vier bestehenden Kammern Englands. Amerikas, Frankreichs und Italiens Anwendung finden würde, in Kraft zu setzen. Die Amerikaner erklärten, daß sie angesichts ihrer dort abnehmenden Handelsinteressen nicht auf Beibehal tung ihrer Kammer bestehen würden. Dem diplomatischen Korrespondenten des „Daily Telegraph" zufolge richte sich diese beabsichtigte Maßnahme der türkischen Regierung in der Hauptsache gegen die englische, italienische nnd griechische Schiffahrt. Eine der Hauptbestrebungen in Angora sei die Schaffung einer nationalen türkischen Handelsflotte. Der bri- tische Handel und die britische Schiffahrt würden vielleicht durch die neue Verfügung besonders hart betroffen. Es sei bedauer lich. daß der letzte politische englisch-türkische Vertrag über Mossul nicht durch ein Handels- und Schisfahrtsabkommen in der Art des deutsch, türkischen ergänzt würde, svtt,) Die deuisch.lürkischen Kan-el»ver1rags- Verhandlungen. Angora, g. Aug. Der deutsche Botschafter in Konstanti- nopel, Nadolny, hatte sich in Begleitung des General konsuls Fabrtcius einige Tage in Angora ausgchalten. um ln mehreren Sitzungen mit den türkischen Vertretern die fett längerer Zeit schon schwebenden Verhandlungen über einen dcntsch-türkilchen Handels, nnd Nicderlassnngsocrtrag weiter zuführen. Der Botschafter reist heute nach Konstantinopel zu rück, um sich nach einigen Tagen zur Berichterstattung bei der Rcichsregierung nach Berlin zu begeben. Nach der Rück kehr des Botschafters wird für den Herbst der erfolgreiche Abschluß der wirtschaftlichen Verhandlungen mit der Türkei erwartet. lTU.) Die deulsch-japanlschen Wirlschaflsverhandlungen. Berlin, g. August. Das am 7. d. M. mit Japan ab geschloffene Farbstoffabkommen stellt bei den deutsch- japanischen Handclsvcrtragsvcrhandlungen — ähnlich wie die Frage des Eisenkontingentes bei den deutsch - französischen Verhandlungen — eine Art Vorbedingung für die Wetter führung der Besprechungen dar. Es wird der Hoffnung Aus druck gegeben, daß die Verhandlungen nunmehr in ein flotteres Tempo und günstigeres Fahrwasser geraten werden. Wenn verschiedentlich darauf hingewicsen wird, daß möglicherweise schon im September mit einem Abschluß der deutsch -japani schen Verhandlungen zu rechnen sei, so ist diese Angabe als wenig wahrscheinlich anzusehen, um so mehr, da ja Komplikationen der Handelsvertretungsverhandlullgen keines wegs zu den Seltenheiten gehören. Neue Quotenregelung für -en Eisenpakt. Essen, 9. August. Wie die T. U. erfährt, hat die Regelung der Onotcnfrage bei den internationalen Eiscnpaktvcrhand- lungen eine Neuregelung erfahren. Als ursprüngliche Grundlage war die Gesamtproduktion der beteiligten Länder des Jahres 1928 vorgesehen. Danach entfielen auf Deutschland 43,22 v. H.. ans Frankreich-Luxemburg 39,48 v. H., aus Belgien ll,6 und auf das Saargcbtet 8,73 v. H. der Gesann- crzeugung. Die französisch-luxemburgische Industrie hat diesen Vorschlag für unannehmbar erklärt und als Unterlage die Er- zeugung im ersten Vierteljahr E6 vorgeschlagen. Da die französische Industrie infolge der Inflation ln dieser Zeit IMprozentig beschäftigt mar, konnte dieser Vorschlag von den übrigen Beteiligten nicht angenommen werden. Einem neuen Kompromiß zufolge, das wahrscheinlich die Zustimmung aller Beteiligten finden wird, sollen nun die Quoten viertel jährlich neu festgelegt werden, und zwar in der Weise, daß für das erste Vierteljahr vom Zeitpunkt der Gründung des internationalen Eifcnpaktes das erste Vierteljahr 1926 für die Ouotenberechnung maßgebend ist, für «das nächste Viertel jahr eine neue Ouotenberechnung nach der Produktion de» zweiten Vierteljahres 1926 und to fortlaufend nach dem je welligen Produktionsstanü aller Vierteljahre. Eine Mahnung A-miral Scheers. Gautag der mitteldeutschen kausmannsjugend. Bad Köscn, 8. August. Die mitteldeutsche Kauf, "anno j u g e » d im Dcutschnationalen HaiiblungSgehtlsen- «»band statte sich für ihren diesjährigen Gautag am Sonn. °be„d und Sonntag die alte RudclSburg erwählt. Ans «m Begrüßungsabcnd tm Garten des größten Strand- rrjlauraiitS an der Saale hielt Admiral Scheck, von der gesamten Kaiifmannsjngcnd sowie von den vater- iindtschcn Verbänden begeistert empfangen, die Festrede, w ser cr „. a. auSführtc: Das deutsche Vaterland kann nur dann wieder zu Ansehen ind Ehre gelange», wenn jeder iui-elne bemüht ist, tm Zusammenschluß sich in seinem Beritt moniichst zu vervollkommnen und seine persönliche Tüchtigkeit me auch die körperliche Leistungsfähigkeit a»sS höchste aus- Elsen. Di« Summe der Sinzclleistnnge« ist es, hie di« Kraft eines Volkes anSmacht. Nnd gerade die Wirtschaft ist das Pulsierende im Leben eines Volkes. Im Weltkrieg handelte es sich nicht um den Kampf gegen den deutschen Militarismus, sondern lediglich um die Niederwerfung der gesamten dentschen Kraft. Der Redner verwahrte sich gegen die gemeine Krtegsschnldlttgc und wies nach, daß die Führer der vornovcmberlichen Zeit ntcitts anderes tm Auge hatten, als die Wohlfahrt des Volkes. Wenn 'ür uns bei der jetzigen Lage der Verhältnisse zunächst noch nncrreichbar ist, wieder zu einem neuen, starke» Heere zu gelangen, gilt eS um so mehr, den Sin« für Wahrheit, Ordnung und Einigkeit, die Liebe zur Arbeit und saubere Lebensführung tm deutschen Volk wieder zu wecken. Admiral Scheer erzählte den jungen Handelsleuten dann von den ruhmreichen Taten der deutschen Flotte und schloß: Dte deutsche Art muß die Führung tm Vaterland haben. Die Rückkehr zum wahren Deutschtum allein kann uns wieder aus eine Stufe des Ansehens und der LeistungSsähtgkett verhelfen! Der Kandelsoerlrag mit Frankreich. Ueber -en deutsch-franzöfischen Wirtschaftsbeziehungen, Wer allen Ausgletchsversuchcn und Verträgen stand und steht heute noch als unsicherer Faktor der Frankenkurs. Sein« dauernde Abwärtsbewegung hat nicht nur die deutsche Wirt schaft maßlos geschädigt, sie hat auch bisher die schon zwei Jahre dauernden Bemühungen, zu einer brauchbaren Rege- lmng des Wirtschaftsverkehrs zwischen den beiden Nachbar ländern zu kommen, zur Erfolglosigkeit verurteilt. Und der Frankenkurs wird letzten Endes auch über Wert oder Ge fahren entscheiden, die das soeben abgeschlossene sechsmonatig« Handelsprovisorium für uns birgt. Noch stets hat der sinkende Franken cs dem französischen Export ermöglicht, in folge der niedrigen Herstellungskosten der französischen In dustrie selbst die deutschen Höchstzölle mühelos zu überspringen, während er gleichzeitig für das viel teurer produzierende AuS- land den französischen Markt mit einem -unsiberwindlichenSperr- gitrtel umgab- Zweimal haben wir mit -en auf je drei Monate berechneten sogenannten Gcmüfeabkommen versucht, auf dem französischen Markt Eingang zu finden. Beide Ber- suche waren Verlustgeschäfte, da Frankreich seine Kontingent« an Frühgemüse stets weit vor Ablauf der Frist in Deutschland untergebracht hatte, von einer deutschen praktischen AuS. Nutzung der französischen Zollzugestäudniffe aber nie di« Red« war. Heute hat sich die Lage in Frankreich infolge -er zu nehmenden Erkenntnis der trügerischen Schcinvorteile der Inflation und der unverkennbar ernsten Versuche, endlich aus der Finanzmiscre herauszukommen, wesentlich geändert. Und wenn in diesen Tagen der weitaus wichtigste aller bis herigen Versuche, den deutsch-französischen Handelsverkehr in einen erträglichen Rahmen zu bringen, abgeschlossen wurde, so konnte das von deutscher Seite nur geschehen tm Ver trauen auf einen Erfolg der französischen SanierungS- bemühungcn, da wir in der Erwartung eines weiteren Ab sinkens der französischen Währung keine Veranlassung gehabt hätten, dem gefährlichen französischen Dumping durch Zoll- ermäßtgungen noch weiter die Wege zu ebnen. Der Abschluß des Provisoriums ist ein deutscher Vertrauensakt, und bi« französische Presse hat nicht ganz unrecht, wenn sie von diesem deutschen Vertrauen in die französischen SanierungS- bestrcbnngen auch eine günstige Wirkung auf die Befestigung des Franken erhofft. Aber selbst ein derartiges deutsches Ver trauen kann natürlsch die französische Währung nicht retten. Dazn sind sehr harte französische Anstrengungen nötig. Und ob Poincarä die Stabilisierung deS Franken wirklich gelingt, muß vorderhand noch zweifelhaft erscheinen, solange er die eigentliche Stabilssierungßarbeit noch hinter einen recht un- zulänglichen Vudgetaußglcich zurückstellt, und solange er nicht durch dte Ratifizierung des Schnldenabkommens mit Washington seinen Frieden mit -er amerikanis»— Finanz macht. Trotz dieser WährungSbedcnken wird man die Bedeutung deS Handelsvertrages mit Frankreich nicht unterschätzen dürfen. Er ist zwar wiederum nur ein Provisorium, für deffen Begrenzung auf sechs Monate neben der Unsicherheit ber Wäh rungsentwicklung vor allen Dingen die in Paris geplanten neuen starken Zvllcrhöhnngcn maßgebend waren. Aber er geht doch wett über die bereits erwähnten bisherigen Provisorien, die Gemüse-Abkommen, hinaus. Er regelt nicht nur die Hälfte aller fraglichen Zolltarifangelcgcnheiten, sondern enthält auch mit einer im allgemeinen als Grundsatz angewandten Meist begünstigung, mit einer festen Zollbindung Frankreichs und mit den Abmachungen über das Niederlassnngsrecht bereits grundsätzliche Regelungen, dte geeignet sind, einen späteren endgültigen Handelsvertrag wesentlich z» erleichtern. Es wird sich zeigen müssen, wie sich die französischen Zollzugestäudniffe ans Maschinen, elektrische und chemische Produkte, auf Leder, Papier, Holz, Sptelwaren und andere Produkte der Klein- industrie in der Praxis anSwirkcn werben. Von sehr wesent- licher Bedeutung für den künftigen deutsch-französischen Warenaustausch ist jedenfalls daS grundsätzliche französische Zugeständnis, das hart umkämpft worden ist, daß sich Frank reich entgegen seiner bisherigen Praxis für alle im Abkommen enthaltenen Positionen des Tarifcs zu festen Zoll- btndungen verstanden hat. Frankreich hat eS bisher stets abgelehnt, Irgendeine Bindung für die Höhe seiner Tarife ein zugehen. ES hat ganz allgemein den Maximal- oder Mtntmal- tarif oder Zwischcntarifc bewilligt, hat sich aber stets die Mög- ltchkett offengehaltcn, durch willkürliche GeldentwertungS- koeffizienten jederzeit sowohl für die einzelnen Positionen wie auch durch pauschale Erhöhung der gesamten Zölle höhere Zoll- sätze einzuftthren. Mit diesem System, daS eine ständige Un- sichcrheit in den Warenaustausch brachte, hat Frankreich in dem neuen Abkommen grundsätzlich gebrochen. Künftig dürfen Zoll- crhöhungen nur stattsindcn, wenn der französische Großhandels, in-ex um fünfzig Prozent gestiegen ist. Dabei bleiben franzö sische Zollerhöhungen bis zu dreißig Prozent ohne Einfluß aus die von dem Provisorium erfaßten deutschen Waren. Stärker«
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