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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.08.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-08-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192108053
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19210805
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19210805
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-08
- Tag1921-08-05
- Monat1921-08
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.08.1921
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Riesaer H Tageblatt und Aureiger (Llbkblatt «nd Änreiaer). Po'tscheckkontor DreSdrn 1888 «teokaff« Riesa Str. öL. Drahtanschrift? Dngrilatt Wes» -«nrui »r. ». ««d Auxeiger MeblM und Avzrigkrl Diese» Blatt eulhölt die amtliche« vekamitmach»«»« der >«ttha«-tmannschast Srogenhai«, de» Amtsgerichts ««d de» Rate» der Stadt Riesas de» Ftuanzamt» Riesa «nd des HauvtzolkamtS Meiste«, sowie de» SemeinderateS «röba. Freitag, S. August 1921, abends 74. Jaljrg I- 181 des sogenannte» der Umlaaemehle tungen nach verschiedenen Bräuchen nicht gleichzeitig neben einander stattfindcn. Dagegen lind die Friedhofsverwal- tungen und die Ortsgeistl chen nicht berechtigt, das Reden am Grabe von ihrer Zustimmung abhängig zu machen. 8 3. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift in z 1 sind, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen eine här tere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafen bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 1t Tagen zu ahnden. — * Zum Landarbeiter streik in Leipzig- Land. Es schweben vorläufig noch Verhandlungen zwischen dem Leipziger Gcwerkichastskartell und dem Rare der Stadt in seiner Eigenichast als Eigentümer der städtischen Güter. Es soll versucht werden, eine Grundlage zu finden, auf der neue Verhandlungen zwischen dem GciocrlschastSkartell, das den Anstoß zu der augenblicklichen Besprechung gegeben hat. und den Arbeitgebern zwecks baldiger Beendigung des Streiks angeknüpst werden können. Der neue Amtshaupt mann Rysscl seht sich persönlich kür die Zurückziehung der Nothille da, wo eS irgendwie angängig ist. ein, um, wie eS heißt. Zusammenstöße zwischen Streikenden und der Nothilfe hintanzuhalten und so die Erregung unicr den Streikende» nicht in einem Maße zu steigern, bas der Durchführung neuer Verhandlungen zur Beendigung des Streiks abträgr lich wäre. , —* L a n d c s k u l t u r r a t,. In der letzten Sitzung de- Ständigen Ausschußes des Landcskulturrates wurden u. a. folgende Gegenstände beraten bezw. Beschlüsse gefaßt. Zur Aussprache stand ein vom Neichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgearbeiteter Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Neichslandwirtschastskammer. Zwecks Herabsetzung der Gctrcidcumlage für die Bezirke mit starkem Haseranbau hat der LandcSkulturrat beschlossen, eine .Kommission nach Berlin zu senden, die mit der Rcichs- getreidcstelle in dem Sinne verhandeln soll, daß der zur Um lage abgegebene Hcncr von einer Höhenlage über 400 Meter an in der vollen Höhe der abgeliefcrten Menge auf die Um lage angerechnct werden >oll. — Mit Rücksicht auf die teil weise Freigabe der diesjährigen Getreideernte und des da mit wieder eimetzcnben freien Handels mit Getreide sollen in einer Reihe sächsischer Städte, in denen Märkte oder marktähnliche Veranstaltungen abgehalten werden, wieder wie vor dem Kriege Getrcidenotierunaskommissionen ins Leben gerufen werden. Tie Rcichsrcgierung beabsichtigt, ein Berücherungssteuergesetz cinzubringen. Für die Land wirtschaft kommt in erster Linie in Frage die Feuerversiche rung für Gebäude und Inventar sowie die Vieh- und Hagel versicherung. Ter Landcskultnrrat sprach sich dahin aus, daß zur Vermeidung eines Rückganges der Versicherungs abschlüsse und der sich hieraus unter Umständen ergebenden volkswirtschaftlichen Schäden die Sätze für die Feuerversiche rung wesentlich ermäßigt werden und die Steuer für die Vieh- und Hagelversicherung gänzlich in Wegfall kommen solle. — Weiterhin ist beabsichtigt, eine Fahrzeugstcner ein- zuftthren, durch die die Landwirtschaft infolge der Besteue rung sämtlicher im Betriebe verwendeter Fahrzeuge eben falls stark belastet wird. Tie Steuer ist als Zwcckstener zur Erhaltung der öffentlichen Straßen gedacht. Ter Landeskul turrat ist auch hier für eine wesentliche Herabsetzung dec Sätze für landwirtschaftliche Fahrzeuge eingetrcten. —* In einer Verordnung über Eltern versammlungen sagt das sächsische Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts: Dis Verordnung vom 23. Februar 1921 befaßt sich mit Elternvcrsammlungen nur insoweit, als eS sich mm die Bildung von Eltern räten und um die Beratung des Elternrates mit der Elternversammlung handelt. Davon wird das Recht der Lehrer, die Eltern ihrer Schüler zu Versammlungen e'-n- zuladen, um mit ihnen Fragen des Unterrichts und der Erziehung zu besprechen, nicht berührt. Nur fallen solche Versammlungen nicht unter die Bestimmungen der er wähnten Verordnung. —* Nachrufe von Behörden. Tas sächsische Ge- samtminifterium hat folgendes beschlossen: Dis staatlichen Betriebe können in Abweichung von dem Gesaintministerial- bescklntz vom 27. September 1895 ermächtigt werden, beim Tode von Arbeitern, Angestellten nud Beamten, die in der Ausübung ihres Dienstes im Betriebe ihr Leben eingebüßt haben, durch Veröffentlichung von Zcitnngsnachrufen, durch Klumenspenden und in besonderen Fällen auch durch Ge währung eines Beitrages zu den Kosten der Beerdigung ihre Teilnahme zu bekunden, jedoch mit der Maßgabe, daß dies« Kundgebungen nicht über das hinauSgehen dürfen, was bei Privatunternehmungen der gleichen Art üblich ist. Birna. Im benachbarten Wiinschendorf wurde durch ein Schadenfeuer das Wohnhaus und die Scheune des WirtschastSbesitzerS Mar Kanifuß daselbst einqeäschert. Während das Vieh »nd Mobiliar gerettet werde» konnten, ist di« gesamte erst geborgene und aus Weizen und Hafer bestehende Ernte mit verbrannt. Da nichts versichert war, trifft den Besitzer großer Schadet!. Als Entstehunasnrsache wurde Brandstiftung festgestellt »nd als Brandstifterin die eigene, IS Jahre alte Tochter Ella des Besitzers ermittelt, welche auch eingestand, das Feuer aus Racke wegen einer vom Vater erhaltenen Zurechtweisung angelegt zu haben. Sie wurde dem hiesigen Amtsgericht zugesübrt. Pirna. Am Mittwoch abend gegen 10 Uhr brannten bei Mockethal zwei mit Getreide gefüllt« Feldscheunen nieder. Der Feuerschein war weithin sichtbar und wurde auch in Dresden wahrgenominen. «Werdau. In dem gegen 4 Uhr von Zwickau hier eintreffenden Personen»»« wurde eine ans Crimmitschau gebürtig« jung« Frau von einer Frühgeburt überrascht. Die Genannt« must« in das hiesige städtische Krakkrnhau» überführt «erden. . * * Bergdorf. Der Mieter- und Hausbesitzerverein vereinbarten, daß sich künftig die HauSgrnndstiick« zu 8 Pro», verzinsen dürfte« und di« Miete dementsprechend berechnet werden könnte. gungcn von 0,40 Mark, 1,40 Mark, 8,40 Mark oder 35 Mark für Ken in der Zeit vom l. August bis 31. Oktober 192l gezahlten und bis zum 31. Oktober 1921 fällig gewor denen Arbeitslohn auch dann zuzulassen sind, wcnn in ter Zeit vom 1. Avril bis 3l. Juli 192l Kranken- uiw. Ver- sicherungsbesträae am Lohn der Arbeitnehmer beim Steuer abzug bereits berücksichtigt sind. —« Vereidigung des neuen Bischofs von Meißen. Vor dem Bischof von Fulda ^ank in der Boni- satiusgrnst die Vereidigung des neuen Bischofs von Meißen Professors Dr. Schreiber statt. Zugegen waren ferner Pro tonotar Domdckan Skala und der Redcmpteristenpater Mahl aus Bautzen. —* Bessere Auskunft auf den Bahnhöfen Eine ausreichende Erte'luna von Auskunft an Ne sende aus Bahnhöfen ordnet eins besonders Verfügung des Reichsver- kehrSministers an die Zweigstellen des Reichsverkehrs- ministerrums, die Eisenbahn-Gcncraldirektionen und die Euenbahndirektioncn an. Es soll dafür gesorgt werden, um den sich mehrenden Klagen über mangelhafte Zurechtwei sung der Reisenden und über ihre ungeuügenve Unterrrck^ tung bei Abweichungen vom planmäßigen Zugbetriebe zu begegnen. Wo es die Verhältnisse zur Entlastung der Auf sichtsbeamten nötig machen, sind Auskunftschalter einzu richten oder besondere Beamte mit dec Auskunft auf den Bahnhöfen zu betrauen. Der Platz dieser Beamten ist in geeigneter Weise kennt! ch zu machen. Die Auskunftsstellen sind rechtzeitig und zuverlässig über alle Vorgänge zu unter richten, die den Reiseverkehr beeinflussen Insbesondere sollen sie bei Verspätungen und bei der Versäumung von Anschlüssen die Hilfswcge angeben können, auf denen man das Reiseziel noch erreichen kann. —* Abermalige Erhöhung der Lospreilc der Landeslotterre bei Vermehrung der Ge winne. Wie aus einem in der „Sachs. Staatszeitung" veröffentlichten Artikel vom Ministerialdirektor Dr. .Hedrich hervorgeht, wird, entsprechend dem Vorgehen von Preußen und Hamburg, auch in Sachsen eine weitere Erhöhung oer Lospreise der Sächsischen Landcslotterie bei gleichzeitiger Vermehrung der Gewinne eintreten. Der neue Svislvlan der im Dezember dieses Jahres beginnenden 180. Lanircs- lotterie wird den Losprsis, der vor vem Kriege noch 250 Mark betrug, auf 500 Mark für das ganze Los in allen fünf Klassen erhöhen, so das; künftig das Zehntsllos einer Klasse 10 Mark kosten wird. Das dadurch ge schaffene neue Spielkapital wird dazu benutzt, um eine Auf besserung der Gewinne zu schaffen. So werden in der 1. Klasse künftig statt des Hauptgewinns von 40000 Mark zwei Hauptgewinne von je 75 000 und 50000 Mark, in der 2. Klasse statt des Hauptgewinns von 50000 Mark drei Hauptgewinne zu je 90 000, 70 000 und 50000 Mk., in der 3. Klasse statt der beiden Hauptgewinne von bisher 60 000 und 40 000 Mark drei Hauptgewinne von je 100 000 75000 und 50000 Mark, in der 4. Klasse statt des Haupt gewinns von 70000 Mark drei Hauptgewinne von je 120000, 90000 und 75000 Mark gezogen werden. Ganz wesentlich sind auch die sogenannten Mittelgewinne von 5000, 2000 und 1000 Mark in den Vorklassen vermehrt worden, während die sogenannten Einsahgewinne auf oen Betrag gebracht worden sind, der, wie bisher, den Spieler mindestens instand setzt, em Freilos ohne Zuzahlung in der nächsten Klasse weiterzuspielcn. Die größten Veränderungen wird der Spielplan in der 5. Klasse aufweisen. Indem man es zwar bei dem Hauptgewinne von 500000 Mark und der Hauptprämie von 500000 Mark belassen hat, so daß nach wie vor der Höchstbetrag des Gewinns der 5. Klasse im günstigsten Falle 1 Million Mark betragen kann, sind an Stelle der jetzigen vier Prämien von je 50000 Mark fünf Prämien zu je IM 000 Mark getreten. Außerdem weist der Gewinnplan künftig folgende neue Gewinne auf: 1 von 300000 Mark, 2 von je 75000 Mark (statt bisher 1), ZU 50000 Mark (1), 5 zu je 40000 Mark (1), 6 zu je 30000 Mark (S), 20 zu je 20000 Mark (8), 100 zn je 10000 Mark (20) und 2M zu je 5000 Mark (100). Der lllnftige Einsatzgewinn von 600 Mark gibt, wie jetzt, ein Freilos für alle fünf Klassen der folgenden Lotterie. Was die Frage der Versteuerung der Lotteriegewinne anlangt, so wird in dem Artikel der irrigen Ansicht begegnet, als ob die Lotteriegewinne das der Reichseinkommensteuer unterliegende Einkommen dergestalt erhöhen, daß auf das durch den Lotteriegewinn vermehrte Einkommen des Steuer pflichtigen der entsprechend höhere Prozentsatz der Steuer Anwendung sinket. Bezüglich der Lotteriegewinne ist viel mehr in dem auch durch die neuere Gesetzgebung nicht veränderten 8 25 deS Reichseinkomtkensteuergesetzes vom 29. März 1920 ausdrücklich vorgesehen, daß die Einkommen steuer von dem gesamten, der Steuer igiterliegenden Ein kommen (Lotteriegewinn plus übrigem Einkommen) nur nach dem Prozentsatz erhoben wird, der sich für das Ein kommen der Steuerpflichtigen nach Abzug des Lotterie gewinns berechnet, mit anderen Worten: der Lotteriege- winn wird zwar dem Einkommen hinzugerechnet, der Steuerprozentsatz bleibt aber der gleiche, wie er wäre, wenn der Lotteriegewinn nicht eingetreten sein würde. — lieber das Verhalten bei Leichenbe- a leit «na en erläßt das sächsische Ministerium des Kul- ruS und öffentlichen Unterrichts unter Aufhebung früherer Bestimmungen, folgende Verordnung: 8 1. Bei Bestat tungen ist auf den Friedhöfen (Gottesäckern, Einäscherungs anlagen, Urnenhainen) altes -u vermeiden, was sie Em pfindungen Andersdenkenderverletzt. Auf kirchlichen Fried- hofen gilt dies sowohl für Mitglieder der ReligwnSaesell- schaft wie für Nichtmitglleder. Ein der Würde des Ortes nicht entsprechendes lautes oder unpassendes Betragen, Ta bakrauchen und dergleichen ist verboten. 8 2. Die Fried- hofsverwaltungen sind nicht berechtigt, für die Verstorbenen der, verschiedenen Bekenntnisse oder Wmtanschauungen be sondere Bestattungsreiten fest-usetzen oder ihnen besondere Wätz« Mtzuweisen. Ne können jedoch anordne». Restat- Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeveu Da« abend« '/,6 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, monatlich 4.— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung «n Postfchalter monatlich 4.10 Mark ohne Postgebühr. Anzeigen lllr die Nummer de» Ausgabetage» sind bi» S Uhr vormittag» aufzugsben und im voran» zu bezahlen; ein- G-währ sch- hä» Ärschemen Na bestimmten Lagen «nd Plätzen wird nicht übernommen. Pre» für du 48 mm brelte, i mm hohe Grundschrift-Zeile (7 Silben) l.lv Mark, OrtSpret» 1.— Mart; zeitraubender und tabellarische» Satz Aufschlag. IcachweisuncgS- und BenatttelunqSaebühr 80 Pi .'feste karif«. Bennstlgrer Rabatt erlischt, wenn xr Setrag »erfüllt, durch Klage «lnaezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät, gcw'.tmg«» und Erfüllungsort? Riesa. BterzehntäMq« Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". - Zm Fall« höherer Sewalt - Krug oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSetmichtunaen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung «de: Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag? Lao.gertt Winterlich, Riesa. GefchßftSstelle: tAoetdestrakre 5S Verantwortlich s»r Ä-dastsnn: Artbur tzäbnei Ri-kn' Wilhelm Dietrich, Ries«. «ertliches und Tiichsisches. Riesa, den 8. August 1921. —«Kirchliches. Da die Triultattskirche wegen Ban- arbeit nicht benntzbar ist, sinket nächsten Sonntag (nnd vielleicht auch übernächsten Sonntag) der HauptgotteSdienst um 9 Ubr in der Klosterkirche statt und der Frühgottes- hienst fällt aus. (Siehe die Kirchennachrichten.) , —* Fernsprechwesen. Vom 1. Oktober ab beträgt die Grundgebühr für jeden an das OrtSfernsprecknetz Riesa angeschlossenen Hauptanschluß, der von der Vermittlungs stelle nickt weiter als 5 dm entfernt ist, jährlich 500 M. —* Ortskartell Riesa des Deutschen Be amtenbundes. In der HanptauSscknßsitznng am 4. August wurde beschlossen, das neu eingerichtete Gewerk- schaftsheim — Glbterraffe, 1. Stock — am Sonntag, den 4. September vormittags durch eine würdige Feier zu er öffnen. Der Bundesvorstand Berlin wird hierzu den Fest redner entsenden. Am Nachmittag soll ein gemeinsamer Ausflug mit Familie nach Pausitz stattfinden, woselbst ein Sommerfest Alt und Jung erfreuen soll. Dieses Ge- werksckaftSfest des Ortskartells wird der Riesaer Beamten- schäft das erste Mal Gelegenheit geben, vor breiter Oeffent- lichkeit ihre Geschloffenbeit zu demonstrieren. Neben vier Entschließungen, welche die Forderungen gegen die ein setzende unheimliche Teuerung und die Mobilisation des DBB. zur bevorstehenden Aktion betrafen, faßte der Hanpt- ausschuß folgende Entschließung: „Das Ortskartell Riesa des DBB. — am 4. August vollzählig vertreten durch seinen Hauptausschuß mit 1500 Mitgliedern — erhebt schärfsten Einspruch gegen die geplante Erhöhung des Brotpreises, die zweifellos eine Verteuerung der gesamten Lebensver hältnisse nach sich ziehen würde. Das gesamte arbeitende Volk wird dadurch in seiner Lebenshaltung weiter berab- gedrnckt. Das kann auch nicht durch Erhöhung der Löhne und Gehälter aufgehalten werden, die schon jetzt nickt mit der Wirtschaftslage in Einklang stehen." In den Ausschuß für Heimstätten und Bodenreform wurde»! 12 Herren ge wählt. Das Ortskartell wird durch diesen Ausschuß im Bezirkssiedelungsausschnß bei der AmtShauptmannschaft Großenhain vertreten sein. —g. Dresdner Landgericht. Gegen den Hand arbeiter Max Heinrich Wittig, der am 29. Dez. vor. Jahres un Geschäft des Grünwarenhändlers Kock, hier, die Auf- warterin Dommitzsch lebensgefährlich verletzt batte und am 4. April wegen Totschlags vom Dresdner Schwurgericht »u siebe» Jahren Zuchthaus und zu zehnjährigem Ehren rechtsverlust verurteilt worden war, stand erneut einer Ver handlung an. Während der Untersuchungshaft hatte der gemeingefährliche Mensch Tüten geklebt, und dabei Kleister in die Hande bekommen. Mit Hilfe des letzteren klebte Wittig eine ganze Anzahl, teilweise recht umfangreicher Kassiber zwischen Kartons, die mit alter Wäsche und der- alelchen an seine Frau zurück gingen. I» diesen Schrift stücken wurden der Ehefrau alle möglichen Anweisungen erteilt, wie sie fick zn verhalten, und was sie auszusagen habe. Aus diesem Verhalten wurde das Material zu einer Anklage wegen versuchter Verleitung zum Zeugenmeineid entnommen. In der Verhandlung kamen die ganzen auf so gerissene Weise ans der Gefangenanstalt hinaus beför derten Kassiber zur Verlesung, daraus war zu entnehmen, waS alles und in welchem Umfang trotz scharfer Kontrolle noch möglich ist. Der Angeklagte selbst erklärte, er habe die Anleitung durch Zufall in einem Buch gelesen, das er sich aus der GesängniSbibliothek geliehen hatte, worin ein Gefangener diese Hinweise eingetragen. Im übrigen be stritt Wittig, daß er durch diese Kassiber seine Frau rum Meineid verleiten wollte, deren Vereidigung bei einer Ab hörung garnickt in Frage gekommen sein würde. Nach längerer Verhandlungsdauer erkannte das Gericht in diesem Punkte auf Freisprechung, Wittig wird wiederum zur weiteren Strafverbüßung dem Zuchthaus« Waldheim zuge- suhrt. —" Zum Endeder Brotstreckung. Die„DreSd. Bäckerzeitung" bemerkt zu der Erklärung des Wirtschafts ministeriums: „Wir freuen uns, daß unsere Ausführungen „Zum Ende der Brotstreckung" das Wirtschastsminrsterium veranlaßt haben, Farbe zu bekennen. Daß Hafer zur Streckung verwendet wird, habe» wir gar mcht behanptet, das dürfte sich die R.-G. wohl kaum lvagen können. Aber auch Gerste ist kein Brotgetreide und bleibt Streckungs mittel, trotz aller schönen Reden des Wirtschaftsministe riums; auch die Behauptung ist unrichtig, daß hier vor dem Kriege Gerstenmehl verwendet worden sei. In Sachsen wurde damals in den Bäckereien reines Roggenbrot her gestellt. Wir werden es als unsere Aufgabe betrachten, die Bevölkerung über die Zusammensetzung des sogenannten »»gestreckten BroteS und die Qualität der Umlaaemehle dauernd auf dem laufenden zu halten. Zurzeit laßt die Qualität der aeliefgrten rationierten Mehle alles zu wünschen Übrig.^ —* Die Berücksichtigung der Werbungs kosten berm Steuerabzug. Bei der Berücksichtigung der Werbungskosten beim Steuerabzug sind Zweifel dar über entstanden, ob in den Fällen, in denen vom Lohn der Arbeitnehmer in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1921 Beiträge nach 8 13 Absatz 1 Nr. 3 des Einkommen steuergesetzes (das sind Beiträge zu Kranken-, Unfall-, Haft pflicht-, Angestellten-, Invaliden- und ErwerbSlosenvernche- rungs-, Witwen-, Waisen- und Penstonskassen) bereits ab gesetzt und beim Steuerabzug berücksichtigt worden sind, auch die Abzüge des Artikels 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Juli 1921 (ReichSsinanzblatt Seite 845) in der Zeit vom 1. August 1921 — 31. Oktober 1921. in voller Höhe gemacht werden dürfen. Nach dem Wortlaute des neuen Gesetzes wären in diesem Falle die höhere« Abzüge aller- dings nicht zulässig. Der Reicksminister der Finanzen hat fick aber mit Erlaß vom 21. Lull 1W1 - HI 224521 damit einverstanden «rMrh, hak pze Meren Armätz^
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