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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.09.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-09-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192109211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19210921
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19210921
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-09
- Tag1921-09-21
- Monat1921-09
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.09.1921
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Riesaer K Tageblatt «nd A«iriä?r (LlbeblM «VL Ämelaert. M« SSI 74. Jahrg Postscheckkonto, Dresb« lö-S Ettokaff, «iesa P-. LL. Bezirksarbeitsnachweis Großenhain, Nebenstelle Riesa Bahnhofstraße Nr. 17. Tel. Nr. 40. Meldezeit für Frauen vorn«. 8—1V, für Männer 10 ,-12 /, Uhr. ES werde« aefncht: 5 Manrer, 1 Dachdecker. 2 Maler. 1 Bauschloffer, 3 Bautischler, 2 Böttcher. 1 Fahrrad- und Nähmaschinenschlosser. 1 perf. Elektromonteur. 2 Hufschmiede lnach auswärts). 1 Bnkerwickler. 1 Friseur. 1 Sattler. 1 Schneider auf Großstücke, 1 Ver- käuser ans der Eisenwarenbranche, 1 perf. Buchhalter, 1 Handlungsgehilfe aus der Schuh warenbranche. 1 Handlungsgehilfe aus der Herren» und Damenstoffbranche. 3 Steno typistinnen. mehrere landw. Knecht« und Pferdeburschen sowie Mägde bis zu 20 Jahren gegen Tariflohn. iba« Riesaer Sägeblatt erscheint j«V« L«» abend« »/,« Uhr mit «»«nahm, der Sonn- und Festtag«. VezuzSpretS, gegen Borauszahlung, monatlich 4.— Mark ohne Zustellgebüyr. ve, D« Bostschalter monatlich 4-lü Mark ohne Postgebühr. Anzeigen ftir die Nummer de« Ausgabetage- sind ms v Uhr vormittag» auhugeben und im voraus zu bezahlen; ein« Gemäyr für «S Arsch««« « bestimmt« Tag« und PW« »Kd nicht übernommen. Preis für dttsümm breitt z mw hohe Aeundschrtst-getle (7 Bild«) l.li» Mark, Vrtsvreis U— Mark; zeitraubender und tabellarischer -atz »'/. Ausschlag, Nachweisung«- und Bönntttelungsgebühr S0 Pf. Wie Sartf«. Bewilligter Rabatt erlischt. m«n d« Settag »erfällt, durch Klag« «ingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Kottknr» gerät, -«dm«»- und Arfüllungsottr Niesa. Bttqrhntä«« anttrhattungsbetlag, .Erzähler an der Albe*. - Im Fall« hbherer »«walt — tttkg over sonstiger irgendwelcher Störungen de» Bettie des der Druckerei, der Lieferant« oder der veförderunasetnrichdmge» — hat der Bezieher kein« Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Vezugsoreise». Rotationsdruck und Verlag I Langertt Winterlich, Riesa. Gefchäftsftel«: Goetbeftrabe ^-.Verantwortlich für Redakuon: Arthur Säbnel. Niela: iiir "ln'e!-,ent«il: Wilhelm Dietrich, Ries«. Kirchliche Bekanntmachung. Das unterzeichnete Bfarramt bittet die Eltern, die ihre Kinder von Ostern 1922 an in den Konftrmandenunterrtcht schicken und konfirmieren lassen wollen, sie, soweit das nicht schon geschehen ist, für da« Winterhalbjahr 1921/22 von dem .sittlich-religiösen" Religions unterricht in der Schule ab- und zu dem -kirchlich-konfessionellen" oder richtiger dem ev.» lutv. Religionsunterricht anzumelden. Kinder, die den „sittlich-religiösen" Religionsunter, richt besuchen, können nur unter der Bedingung in den Konfirmandenunterricht ausgenommen werden, daß sie nebenher einen kirchlichen ErgänznugSuuterrtcht besuchen. Für diesen Ergänzung-Unterricht, der unter Umständen von zu bezahlenden Hilfskräften zu erteilen sein würde, dürfte sich neben dem Konfirmandenunterricht nicht leicht die erforderliche schulfreie Zeit finden lassen. DaS ev.-lutb. Pfarramt. Riesa, 21. September 1921. Friedrich. und Anzeiger (LlbeblM Mld Anzeiger). Liese» Blatt euthLlt die amtliche« vebumtmachunP« der Amtthax-tararmschaft Erosjeuhat«. de» Amtsgerichts »d de» Nates der Stadt Riesch de» FtmnuamtS Niesa «ud de» HanvrzollmntS Meide», sowie de» «emeinderates ErSba. Mittwoch, S1. September 19S1, aveabS. Farchtvares «xplofioiisoaglück. Die badische A«ili«fabrik t« die Litst geftozen, Die Zahl der Late« u«d Berwuttdete« wird auf 1V00 geschätzt. )< Mannheim. In der badischen Anilin- sabrtk in Ob van, wo die besonders epplofions» aesäbrltchen TtickftoFverbindnngen bergestellt werde«, erfolgte« heute morgen gegen 7V, Ubr kur» hinter einander zwei außerordentlich starke Ervlo- stone«, verbunden mit einer gewaltige« Erd erschütterung, die weit in der Umgegend versvürt wurde. Der Sachschaden ist ungeheuer. Die Zahl der Toten und Verwundeten soll in die Hunderte gehen. )( LndwtgShafe«. DaS 1« dem bfälzische« Orte Oppau gelegene Werk der badischen Ani- lin- und Sodafabrtk ist heute morgen 8 Uhr in die Luft gehloge«. Die Zahl der Toten und Verwundeten beläuft sich «ach bisherige« Schätz- uuge« auf 1VVV. Drei Arbeiterzüge wurden «uter den Trümmer« begrabe«, sämtliche Fensterscheiben im Umkreis« von TS Kilometer« find zer trümmert. In vielen Orte« der Umgebung wurden die Dächer abgedeckt. I« Oppau sind zahlreiche Wohnungen zerstört. Die große» Fabrikanlage« in Mannheim habe« durch die Explosion gelitten. Auch hier soll es Tote und Verwundete geben. Transmisstone« vo« 10 Zentnern wurde« von Ludwigshafen bis nach Mannheim geschleudert. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 21. September 1921. -T-*«.Die Teuerung. Tas „Berl. Tageblatt" be- richtet: Auf Grund der genauen Lebensmtttelpreisstatistik erhöhten sich die Kosten des Nahrungsmittelaufwanves gegenüber der Freedenszeit von 1 auf 16. —"Die Kommunisten für die Grund- und Gewerbesteuer. Der Sonderausschuß des Landtages zur Beratung der Regierungsvorlagen über die Grund- und Gewerbesteuer trat Dienstag vormittag zu sammen. Nach kurzer Aussprache wurde der Gesetzentwurf in der Regierungsfassung mit den Stimmen der drei Links parteien angenommen. Die Kommunisten hatten Montag in einer längeren Fraktionssitzung ihren grundsätzlichen Widerspruch gegen die Vorlage aufgegeben, wodurch die Linksparteien die Mehrheit erhielten. , -"Kirchliches. Wir weisen auf die kirchliche Be- kanntmacbung im amtlichen Teil dieser Nr. besonders bin. —* Humoristischer Abend. Am Donnerstag, oen 22. September veranstalten die „Vereinigten Leipziger Sänger" im Ster» einen „Lachenden Abend". Bei gutem Gesang, Einaktern und guten Solovorträgen ist jedem di« Gelegenheit geboten, sich in der schweren Zett mal aufzu heitern. —* Ungeheures Defizit im sächsischen Haushalt. Finanzminister Held berichtete, daß das Defizit im Staatshaushalt zur Zeit 879 Millionen Mark betragt r Ende diese» Jahres würde es auf IV, Milliarden Marr angewachsen sein und Ende des Jahres 1922 die Höhe von 2 Milliarde» Mark erreicht haben. . —"Rückgang der Maul-und Klauenseuche. Am 81. August 1921 betrug die Zahl der verseuchten Ge- hhfte in Deutschland 2bS7. Die Seuche ist damit fast auf den Stand vom 81. Mat zurückgegangen. In der Zweiten Augusthalfte find nur 7 Gehöfte neu verseucht. In Preußen allein ist.ein Rückgang um 516 Gehöfte zu verzeichnen. Gänzlich frei von der Seuche find die preußischen Reaterungs- bezirke Gumbinnen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Koblenz und die Länder Hamburg, Braun schweig. Bremen. Lübeck. Waldeck und Schaumburg-Lippe. . Müller.Brandenburg Pressechef bet der sächsischen LandeSpoltsei. Major Müller- Brandenburg, der auf Grund eines Disziplinarverfahrens ausgeschtedene Chef der thüringischen LandeSpoltzei, ist. wie aus Dresden gemeldet wird, vom sächsischen Minister des Innern Lipinski auf den Poste» des Pressechefs bet der kächftfchen LandeSpoltzet berufen worden. —* Sine versass u ngswidrtge verord- nung? Kultusminister Fleißner läßt durch die Nach-, richtensielle in der StaatSkanllei folgendes verbreiten. Am 8. Januar erließ der Kultusminister eine Verordnung, die bestimmt, daß bei der Anmeldung zur Schule die Eltern eine Erklärung abzugeben haben, ob sie ihren Kindern Religionsunterricht erteilen lassen wollen oder nicht. Die Verordnung wurde von kirchlichen Kreisen und von den bürgerlichen Parteien heftig bekämpft. In den letzten . Tagen ist die Angelegenheit in ver bürgerlichen Presse abermals aufgerollt und behauptet worden, die frag liche Verordnung sei in Rücksicht auf einen Beschluß des Reichstages verfassungswidrig. Diese Behauptung ist falsch und sie widerspricht der tatsäch lich e n- L a g e. Es sei znm Beweise dafür auf folgende Vorgänge hingewiesen. In Hamburg spielte schon vor- her ein ähnlicher Streit. Die deutschnatwnalen Abgeord neten Mumm und Laverenz fragten deshalb in der Sitzung des Reichstages vom 21. Januar 1921, was die Regierung dagegen zu tun gedenke, daß man in Ham burg fordere, daß die Eltern, die ihren Kindern Religions unterricht erteilen lassen wollen, dies erklären sollten, statt das- umgekehrte Verfahren, wie es angeblich die Reichs- Verfassung erfordere, anzuwenden. 'Die Negierung ant wortete darauf, daß das .Hamburger Verfahren nicht ohne weiteres gegen tne Verfassung verstoße, und ,^>aß die zweckmäßigste Form, in der die betreffenden Erklä- rungen abzugeben sind, im Benehmen mitden Lan desverwaltungen fest gestellt werden soll." Da mit war der Borwurf der Verfassungswiorigkeit des Ham burger Vorgehens abgewehrt. Im Landtage war am 1. Februar die sächsische Verordnung Gegenstand lebhafter Erörterung. Der Kultusminister wies in län gerer Rede ebenfalls den gegen ihn erhobenen Borwurf, daß seine Verordnung gegen die Verfassung stoße, zurück. Inzwischen hatten fünf Zentrumsabgeordnete rm Reichs tage einen Vorstoß gegen die sächsische Verordnung in Form einer Anfrage unternommen. Diese wurde am 4. Februar beantwortet. Tie Reichsregierung er klärte die sächsische Verordnung für durchaus zulässig. Es sei bis aufweiteresdenLändern überlassen, die Form der Willenserklärung über Teilnahme oder Nichtteilnahme anr Religionsunter richt festzusetzen. Diese Willenserklärung müsse nur in sorglicher ernsthafter Weise einwandfrei festgestellt wer den. Es wurde dann weiter auf die frühere Auskunft im Hamburger Falle verwiesen und gesagt: „Es kann also noch unbedenklicher festgestellt werden, daß der Inhalt der sächsischen Verordnung mit Artikel 149 der Reichs verfassung vereinbar ist". Dabei beruhigten sich allerdings die Gegner der umstrittenen Verordnungen nicht. Im Reichstage wurde noch zweimal ein Vorstoß unternommen. Und zwar in der zweiten Beratung des Haushalts für das Reichsministerium des Innern durch eine» Antrag Arnstadt und Genossen (Deutschnationale), ferner durch einen, von allen bürgerlichen Parteien unterstützten Antrag Ebeling, der die Vorlegung eines Gesetzes verlangt, durch das Artikel 149 der Verfassung so „aus gelegt" wird,' daß die Eltern, die keinen Religionsunter richt wollen, ihre Kinder abmelden müssen, im andere» Falle ohne weiteres der Wunsch nach Resigionsunterricht angenommen wird. Dieser Antrag wurde gegen eine starke Minderheit (204 gegen 151 Stimmen) angenommen. — Eine weitere Folge hat dieser Beschlug jedoch nicht ge habt. Es gelten also zur Zeit die von der Reichsregierung zweimal abgegebenen Erklärungen, nach denen dre säch sische Verordnung verfassungsmäßig ist. Alles gegenteilige Gerede in der Presse ist völlig gegenstands- und wir kungslos. —* Die siebente vorläufige Verteilung von Reichsetnkommensteüer wird, wie das Fi nanzministerium in der „Sachs. Staatszeitung" bekannt gibt, in den nächsten Tags» beginnen und mit größter Deschleunignng durchgeführt^werden. Bei ihr erhalten die Gemeinden und Bezirksverbänoe Ueberweisungen auf ihren Reichseinkommensteueranteil für das Rechnungsjahr 1921. Bei der siebenten vorläufigen Verteilung werden für die Berechnung der Anteile der Gemeinden die vor- läufigen Mtndestanteile der Gemeinden an der Reichsein kommensteuer im Sinne des ss 56 Abs. 2 des Landes- steuergesetzeS zur Grundlage genommen, die vom Ftnanz- ministerium auf Grund der von den Gemeinden zufolge der Verordnung des Finanzministeriums vom 22. Dezem ber 1920, Nr. 1942 a Steuerreg. Ä ausgefüllten und ein- aeretchten Fragebogen neu festgestellt worden sind. Jede Gemeinde wird bei der siebenten vorläufigen Verteilung einen Betrag überwiesen erhalte», der sich wie folgt be rechnet: „140 Prozent ihres neu festgestellten vorläufigen Mindestantetls abzüglich der Summe derjenigen Beträge, die der Gemeinde bet den bisherigen vorläufigen Vertei lungen von Reichseinkommensteuer einschließlich des seiner- zeit gewährten staatliche» Vorschusses auf den/Reichs«», kommensteueranteil bereits überwiesen worden sind." Jede Gemeinde wird also nach Beendigung der siebenten vor läufigen Verteilung aus ihre Neichseinkommensteuerantcile für die Rechnungsjahre 1920 und 1921 insgesamt 140 Proz. ihres neu berechneten vorläufigen Mindestanteils an der NetchSeinkommenfteuer überwiesen erhalten haben, insoweit nicht einzelnen Gemeinden bereits bei den bisherigen vor läufigen Verteilungen infolge Unstimmigkeit ihres früher berechneten Mindestanteils mehr überwiesen worden ist. Die jenigen Gemeinden, die bereits bei den bisherigen vor läufigen Verteilungen mehr als 140 Prozent ihres neu berechneten vorläufigen Mindeftanteils überwiesen erhalten haben, können bei der siebenten vorläufigen Verteilung nicht berücksichtigt werden. —* Die Regelung des Verkehrs mit Ge treide. DaS Wirtschaftsministerium veröffentlicht tu der „Sächs. Staatszeitung" erne zweite Verordnung zur Aus führung des Reichsgesetzes über dte Regelung des Ver kehrs mit Getreide am 21. Juni 1921. Die Ausiührungs- verordnuna vom 9. Juli 1921 wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium wie folgt geändert: Ziffer 5 und 6 werden aufgehoben. An ihre Stelle treten folgende Bestimmungen: 5. Zu U 17, 22, 29. Tie Erzeuger hatten den Gemeinden, die Gemeinden den Kommunaloerbänden, die Äommunalverbände dem Lande für rechtzeitige Er füllung des Liefersolls. Für nicht rechtzeitig geliefertes Getreide haben die Erzeuger den Gemeinden, die Gemein den dem Lande Ersatz zu leisten. Ter Ersatz wird gegen über den Erzeugern von den Gemeinde», gegenüber den Gemeinden von der Landesgetreidestelle (ss 45 Abs. 2 Satz 1 deS Gesetzes) festgesetzt. Letztere ist befugt, die Kommunal- verbände mit dieser Festsetzung zu betrauen. Gegen Vie Festsetzung kann binnen zwei Wochen von den Erzeugern die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde, von den Gemeinden die Entscheidung deS Wirtschaftsministc- riumS angerufen werden. Diese Entscheidungen sind end gültig. Die Beitreibung der Geldbeträge erfolgt nach dem Gesetz über die Zwangsvollstreckung wegen Geldleistungen in Verwaltungssachen vom 18. Juli 1902 (G-- u. V.-Bl. S. 294) nebst Ausführungsverordnung vorn 19. September 1902 (G.- u. V.-Bl. S. 373). Die Kvmmuualverbände haben die Interessen des Landes an der rechtzeitigen Er füllung des Liefersolls der Gemeinden in jeder Beziehung zu wahren, alle zur Sicherung der Ersatzansprüche des Landes gegen die Gemeinden geeignet erscheinenden Dor- kebrungen zu treffen und alle Slufträge des Wirtschafts ministeriums zur Beitreibung dieser Ansprüche anszu- ftthren. 6. Zu ss 24. Eine entsprechende Ausrechnungs befugnis steht dem Lande gegenüber den Gemeinden zu (ss W Satz 3 des Gesetzes). —* Die Tagung des sächsischen Gemcindc- beamten bundes wurde am Montag beendet. Angenom men wurde der Antrag des Bezirkes Döbeln, auf eine Ver einfachung -er Amtsbezeichnungen hinzuwirken, und ein An trag der Fachgruppe der Verwaltungsbeamten: 1. Darauf hin- zuwirken, daß die Verordnung wegen Uebernahme der ge samten Steuerverwaltung auf das Reich ab 1. Oktober 1422 zurückgezogen wird, 3. Len Reichstag darauf hinzuweisen, daß seine Beschlüsse (8 22 Abs. 2 NAO.j durch das Neichs- finanzministeriurn nicht beachtet werden und zu ersuchen, dar- über zu wachen, daß das Reichssinanzministerium nicht mehr Beamtenstellen besetzen darf, als es zur Erfüllung der von ihm gegenwärtig z» erledigenden Arbeiten bewilligt erhalten hat, damit es bei etwaigem Uebergang von Steucrvcrwal- tungSarbeiten von den Gemeinden auf das Reich die von Len Gemeinden für Reichszwecke angestellten Beawicn rest los übernehmen kann, 8. den deutschen Städtciag in diesem Sinne zu einem energischen Vorgehen zu veranlassen und den sächsischen Gemeindetag um Unterstützung bei diesem Schritte zu ersuchen. — Zu dieser letzten Entschließung wurde noch eine vom deutschen Stüdtetag «ingegaiigene Zuschrift bekanntgegeben, wonach sich dieser auch auf den Standpunkt stellt, -atz die Veranlagung und Erhebung der Umsatzsteuer sowie die Einhebung der ReichScinkommenstener nur Sen Gemeinden übertragen oder überlassen werden müsse. Tie Bundeshauptversannnlung erweiterte die Entschliessung noch dahin, baß auch die Gcmeindcbeamten zur Bewältigung der Arbeiten bet der Steuerveranlagung herangezogen werden sollen. In diesem Zusammenhänge wurde noch eine weitere Entschließung unter großem Beifall angenommen: „Die Be amtenschaft ist nicht gewillt, länger zuzusehen, wie Ge halts- und Lohnempfänger den größten Teil der Steuern ausbringen, während die freien Gc- werbekreise, insbesondere das Großkapital, noch nich: einmal für das Jahr 1920 ihrem Einkommen entsprechens veranlagt worden sind. Ss muß von der ReichSreqiernng energisch gefordert werben, daß nunmehr mit allem 'Nach druck die im Luxus schwelgenden Volkskreise zur Steuer herangezogen werden, um damit die immer nur den Beam ten vorgeworfene Finanznot zu lindern." — Die nächste Bundeshauptversammlung findet in Döbeln statt. In einer allgemeinen Aussprache am Schluffe der Sitzung wurde noch von vielen Rednern der großen Not der unteren Besoldungs klaffen Ausdruck gegeben und eine Beseitigung -cS Orts klassenunrechts gefordert. —SEK. Das neue Werde» kn der Jngcn'b- bewcgnng. Seit mehreren Jahren bereits geht es in der christlichen Jugendbewegung unverkennbar vorwärts. Besonders die evangelischen Jnngmäiinervcrcinc haben deut sich erkannt, daß sic viel zu lange abseits dcö allgemeinen
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