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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.10.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-10-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192110071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19211007
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19211007
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-10
- Tag1921-10-07
- Monat1921-10
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.10.1921
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Mesaer O Tageblatt ««d Anzlrigr» ME mir MMgerj. L-stmMH D>-K« »I°tt «qm «« «»««» V-I-MIM-»»«»» ' der AmtShauhtmauuschast «ro^eahai», des Amtsgerichts, der Amtsauwaltschaft beim Amtsgerichte und des n > - ReteS der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa und des HauvtzollamtS Meißen, sowie des SemeiodrrateS Sröba. Freitag, 7. Lttober ISA» abends. 74. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« T»N abends >/,S Uhr mit Ausnahme der Son»- pnd Festtage. Brza-SprtlS, gegen BorauSzahtung, monatlich 5.— Mark o^ne Äustellgebühr. Einzelnumnier so Ni A«1tta«« sür die Nummer de» Ausgabetages sind bi» s Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breit«, 8 mm hohe Grundschrift-Zeile st Gilben) 1.S0 Mart, OrtSprei» 1.25 Mark; zeitraubender und tabellarischer Tag SO'/, Aufschlag. Nach- Weisung«» und BermittelungSgebühr 58 Pf. Feste Taris». Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. , Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goettzestraße 50. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrtch, Riesa. Freibank Poppitz. Morgen Sonnabend mittag von 1—3 Uhr Rindfleisehverkanf, »/, Silo G Mark. Der Gemeindevorstand. Lret» w sMtrsnW« m SnWr INA dllr. In Abänderung der Bekanntmachungen des Kommunalverbands vom S. August und 10. September ds. Js. wird sür den Bezirk des Kommunalverbandes Großenhain einschl. der revidierten Städte Großenhain und Riesa folgendes bekanntgegeben: 1. Für den Berkans von Mehl und Brot sind infolge der Erhöhung der Arbeit«, löhne und der fonstigrn Betriebsunkosten in de» Mühlen und Bäckereien — für Kohlen, Holz, Gas, Kranken- und Jnvaltdenka^e ^w^-^sol^ende Höchstpreise neu festgesetzt worden: ») im lSrohhaudrl: für Weizenmehl »38.30 Mk. für 1 frei Haus einschl. Sack, ... . Roggrnmehl 341.— »»1», » » » b) im Kleinhandel: für Weizenmehl 4.40 Mk. für 1 bg, „ Roggcnmehl 4.10 „ .. 1 „ v. Für Brot. sür Roggenbrot 3.25 Mk. für 1 Ke, 6.15 „ „1 Brot zu 1S00 gr „ Wrizenbrot 4.16 „ „11-8 1.75 „ „ 420 «r. 2. Roggenbrot darf nur in Stücken zu S oder « Pfund und zu 19V0 er ans- gebacken werden. Dieses Gewicht muß bei je 10 Stücken 24 Stunden nach der Entnahm« auS dem Ofen im Durchschnitt vorhanden sein und ist auf dem Brote in geeigneter Weise anzu- bringen. 3. 100 i-8 Roggenmehl muffen eine Ausbeute von ISS bx Roggenbrot und 100 l-e Weizenmehl eine Ausbeute von ISS »e Weihbrot ergeben. Es dürfen sonach zu 1 1-8 Roggenbrot höchstens 785 er und zu 1 kg Weißbrot höch stens 757 er Mehl verwendet werden. Hierbei wird nochmals darauf hingewiesen, daß eine Verwendung von TtreckuugS« mittel« bei der Herstellung von Brot, welches der Berbrauchsregelung unterliegt, aus drücklich untersagt ist — zu vgl. Punkt 21 der Bekanntmachung des Kommunalverbands oom 9. August 1921 —. - Etwaige festgestellte Uebertretungen dieser Vorschrift werden, abgesehen von ev. Schließung des Betriebs, unnachsichtlich an die Staatsanwaltschast zur Strafverfolgung abgegeben werden. 4. Bäcker und Händler haben vom Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ab die ein gehenden belieferten Brotmarken einschl. Reisebrotmarken wieder durch starke Kreuz- oder Querstriche mit schwarzer Tinte oder unverwischbarem Tintenstift zu entwerten. Di« eingehenden belieferten Marken sind sorgfältig unter sicherem Verschluß zu verwahren. Die Entwertung und sichere Verwahrung der belieferten Marken liegt auch im Ju tereffe der Bäcker und Händler selbst, da ihnen sür abhanden gekommene bezw. gestohlene Macken Ersatz nicht gewährt wird, ihnen also das diesen Marken entsprechende Mehl schien würde. Seitens des Kommunalverbands, an den die Brotmarken einschl. der Neisebrotmarken zwecks Bezugs von Mehl abzuliefern sind, werden Mehlbezugsscheine nur auf Grund vor- tthriitSmästi« entwerteter Marken ausgestellt. Auf nicht bezw. nicht in der vorstehend vorgeschriebeueu Weise entwertete Marken wird Mehl nicht zugebilligt. Bei etwa notwendig werdenden Nachprüfungen in den Bäckereien vorgefundene, nicht in der vorstehend vorgeschriebenen Weise entwertete Brotmarken und Reichsretsebrotmarken werden ohne Zubilligung von Mehl eingezogen. OerMches und Sächsisches. Rirfa, den 7. Oktober 1921. —* Die Teuerung nimmt woi ter zu. Nach Bs- rechnnngen deS statistischen Reichsamtes ist die Reichsindex- ziffer der Lebenshaltungskosten, der die Ausgaben sür Er nährung, Heizung, Beleuchtung und Wohnungsmiete zu Grunde liegen, im September gegenüber dem Vormonat um 17 Punkte oder 1,6 Proz. auf 1062 gestiegen. Gegen über dem Stande vom Januar d. I. .von V44 beträgt die Steigerung 12,5 Proz., gegenüber dem September v. I. 36Z Proz. Die Erhöhung der Lebenshaltungskosten ist in der Hauptsache auf die Preissteigerung für Lebens mittel zurückzuführen. Die Indexziffer für Ernährungs kosten allein stieg von 1389 im August um 1,4 Pro», auf 1418. Gegenüber dem Januar beträgt die Steigerung der Ernäh- rungSkosten 12,1 Proz. Im Berichtsmonat trugen zur Er höhung bet teilweise recht erhebliche Preissteigerungen für Nährmittel, Hülsenfrüchte, Schweinefleisch, Speck, Eier, Milch und Fische. Außerdem kommt in der Septemberzahl die im August eingetretene Brotpretserhühung.erstmalig zum Aus drucke. Demgegenüber haben sich in fast allen Erhebungs gemeinden Kartoffeln und Gemüse nicht unbeträchtlich er mäßigt. Auch die Aufwendungen sür Heizung und Beleuch tung sind im Durchschnitt des Reiches erneut gestiegen. Die Entwicklung ist im Berichtsmonat innerhalb Les Reiches nicht völlig ausgeglichen. In einer Reihe von Gemeinden war die Preisermäßigung für Kartoffeln und Gemüse so be deutend, daß trotz der Erhöhung der Preise für sonstige Le bensmittel eine Verminderung der Gesamtkosten eintrat. —* Zur Erhöhung der Eisenbahnfähre preise, Die am 1. Dezember in Kraft tretenden Eisen bahnfahrpreise werden nach folgenden Einheitssätzen ge bildet werden: Es kostet der Kilorneter in der 4. Klasse 17 Pfg., in der 3. Klasse 26 Pfg., in der 2. Klasse 43 Mg. und in der 1. Klasse 77 Pfg. Die Erhöhung gegen die bis herigen Preise beträgt 30 Prozent. Preiserhöhung für Stickstoffdünger. Do» beteiligter Seite wird mitgeteilt, daß von der Regie rung nach Prüfuna der Verhältnisse eine Erhöhung der jetzt geltende» Preise für Stickstoffdünger genehmigt nnd verfügt worden ist, und zwar um 20 Prozent für Kvlk- stickstoff, Ammoniakdünger und Ammonsaweterdünger, wäh rend der reine Natronsalpeter inr Hinblick auf seine wesent lich höheren Gestehungskosten eine Preiserhöhung von 37 Prozent erfahren hat. —* Wie u«S Las Ktnanzamt Riesa schreibt sind die Gebühren für ZahlungSeriuuerunge« jetzt Lerarttg hoch, Latz jedem Abgabepflichtige,» die rechtzeitige Ent- richt «ng fälliger Steuern und Abgaben «ur dringend em pfohlen werd« kau«. Bon d« an dw Ftnangkaffru zu lei stenden Zahwng« ist di« 1. Rate deD ReichOnotopferS schon länger Mi«, »Shrenb der gesamte Rest der KrtegSabgabe vo» v«rmSgen»-«wach» (meist folgt ist, liegt zur Vermeidung von Unkosten im Interesse der Pflichtigen. —* Vergütung für Vorauszahlungen auf dasReichsnotoPfer. Auf die im einstweiligen Steuer bescheid über das Reichsnotopfer festgesetzte zweite und dritte der beschleunigt zu entrichtenden Teilzahlungen sowie auf den nach Entrichtung dieser Teilzahlungen übrig bleibenden Stcucrbetrag können Zahlungen schon vor der Fälligkeit geleistet werden. Soweit solche Zahlungen bis zum 31. De zember 1921 und mindestens drei Monate vor Eintritt der Fälligkeit der einzelnen Teile in bar erfolgen, wird eine feste Vergiftung von 4 vom Hundert gewährt, d. h. patt 100 Mark brauchen nur 96 Mark eingezahlt zu werden. Die Beträge, die unter Ausnutzung der Vergütung am Reicksnotopfer getilgt werden sollen, müssen durch 100 teilbar sein. Ta sich die Vergütung auf 4 vom Hundert beläuft, muß also der bar eingezahlte Betrag durch 96 ge teilt werden können. Wird eine nicht durch 96 teilbare Summe eingezahlt, so wird die Vergütung nur bis zu der Höhe gewährt, bis zu der eine Teilung durch 96 möglich ist. Zur Annahme solcher Vorauszahlungen sind nur noch die Finanzkassen bei den Finanzämtern zuständig. Tw Sparkassen und die Neichsbankanstalte» befassen sich mit der Annahme von Barzahlungen nicht mehr. Begleichung der Restzahlungen bis Ende deS Jahres 1921 kann sonach allen, die sich den in der Vergütung liegenden Vorteil nicht entgehen lassen wollen, empfohlen werden. —* Wohnungsvergebung. Von amtlicher Stelle wird uns geschrieben: Der Rat der Stadt Riesa bat unter der Ueberschrist: „Wichtig für Wohnungs suchende" zuletzt in seiner Bekanntmachung vom 19. Juli 1921 auf die außerordentliche Wohnungsnot in Riesa u,ü» die Grundsätze htngewiesen, die bei der Verteilung der we nige» verfügbar werdenden Mietgelegenheiten in Anwen dung kommen. Wer, ohne daß diese Grundsätze auf semen Fall passen, Eingaben bei der Stadt Riesa macht, hat keinerlei Aussicht auf Berücksichtigung und erschwert nur den Geschäftsgang: er möge deshalb von solchen zweck losen Eingaben von selbst schon Abstand nehmen. Von größter Wichtigkeit ist es offenbar unter diesen Umstün den deshalb, daß alle freiwerdenden Miet gelegenheiten restlos wie vorgeschrieben bei der Ge meindebehörde bekannt gegeben werden und daß die Um gehung der Vorschriften und eigenmächtige Aneignung von freiwerdenden Räumen durch Interessenten verhütet wird. Bel diesem Bestreben, eigennützigen Uebergriffen von Interessenten entgegenzuwirken, wird fettens der Behörde auf die tatkräftige Unterstützung der Allge meinheit durch Vornahme entsprechender Beobachtungen und Anzeigen gerechnet. Erheblicher Bestrafung ver fällt derjenige, welcher in der erwähnten Weise sich über die einschlägigen Meldevorschristen deS Riesaer Ortsgesetzes vom 31. 1. 1919 hinwegsetzt, wonach für den Fall deS Freiwerdens ohne Rücksicht auf Größe und Preislage alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, GewerbSräiime, die mit Wohnungen zusammen vermietet werden, sowie Möb lierte Md »mmöWerke MuAckrimmer binnen drei Tagen der Stadtbehörde angemeldet werden müssen. Nach Frei werden dürfen diese Räume nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des in Riesa gebildeten Wohnungsver gebungs-Ausschusses anderweit in Benutzung genommen werden. Dieses gilt auch in dem Falle, daß diese ander- weite Jngebrauchsnahme durch den Vermieter selbst oder durch andere, bereits im Grundstück wohnhafte, Parteien stattsinden soll. Abgesehen davon, daß keinerlei klagbare Rechte aus verbotsweisen Ueberlassungen zustehen und ferner, wie erwähnt, schwere Bestrafung zn gewärtigen ist, erfolgt auch noch in solchen Fällen von Raumhinter- ziebung unnachstchtlich die zwangsweise voli- zerliche Leerstellung zwecks Ueberweisung der Räume an denjenigen Bewerber, oer nach den m der oben ange zogenen Natsbekanntmachung — „Wichtig für Wohnungs suchende" — wiedergegebenen Grundsätzen als besser be rechtigt an der Reihe ist. —* Anträge avf Erhöhung der Erwerbs los en Unterstützung. Tie beiden sozialdemokratischen Fraktionen haben im Landtage einen Antrag eingrbracht, durch den beim Reich auf Erhöhung der Unterstützungssätze der Erwerbslosen und der Bezüge der Sozialrentner hin gewirkt werden soll. —* Sonaten-Abend. Auf den heute abend 8 Uhr in der „Elbterrasse" von Juanita Norden veranstalteten 1. Kammer - Sonaten - Abend sei hiermit nochmals em pfehlend hingewiesen. —* Schwindler. Gestern abend wurde eine hiesige arme Geschäftsinhaberin von einem Unbekannten dadurch um «inen größeren Geldbetrag geschädigt, daß er statt mit einem echten Hundertmarkschein mit einer sogen. „Blüte" bezahlte. Ein gleicher Betrug ist hier bekanntlich vor nicht allzu langer Zeit bereits einmal in einem andere» Geschäft geglückt. Nur daß damals der Schwindler zwei derartige „Blüten" mit der Rückseite »usammengrklebt hatte, sodaß die „Blüte" auf der Bor« «nd Rückseite einem Hundert- markschel» glich, während diesmal der Schwindler sich diese Mühe garnicht gemacht batte, sondern die einfache „Blute" mit dem Reklameaufdruck auf der Rückseite hingab. Da er nur für 1,95 Mk. schwarzen Zwirn verlangt hatte, so sind ihm durch den Schwindel über 98 Mk. bares Geld in die Hände gefallen. Er wird beschrieben als «in etwa 19 bis 20 Jahre alter Mensch, von mittelgroßer Statur, vermutlich bartlos. 1,67 Meter groß, mit spitzer Nase und von bräunlicher Gesichtsfarbe. Bekleidet war er mit olivengrünem bezw. dunkelbraunem Jackett, weißem Stehkragen, rotem Schlips und gelb-bräunlicher Klappmütze. Im Knopfloch de« Jacketts hat er ein« lila After getragen. Das Benehmen des Schwindlers inr Lade» läßt darauf schließen, daß draußen ein Komplize auf ihn gewartet hat. G» ist nicht au»a«schloffen, daß weiter« derartige Betrügereien versucht werden, weshalb den Geschäftsleuten Vorsicht angerat« wird. Sachdienliche Wahrnehmung« wolle man »in Kenntnis der Polizei bring«. Die „Blüte" ist auf der Mckseite mit einer Reklame der. Dresdner Firma Schneid« Mv Wobst veikeben. - - 5. Die Muhlrnbefttzer, Bäcker und Kleinhändler haben über die am Sonnabend, den 8. d. M. abends nach GeschäftSschluß vorhandenen Vorräte an Roggen- und Weizenmehl, das der Berbrauchsreaelung unterliegt, nach einem ihnen besonders zugebenden Formular unmittelbar an die WirtschaftSftelle des KommunalvrrbandeS in Großenhain, Hinden- burgstraß« 34, spätesten« bis zum 12. d. M. Anzeige zu erstatten. Für diese Bestand«, die zu den bisherigen Preisen berechnet worden sind, wird der vorstehend nach Punkt 1 festgesetzte neue Preis nachberechnet und der Preisunterschied eingefordert werden. 6. Die vorstehenden Bestimmungen treten vom 10. d. M. ab in Kraft. 7. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden auf Grund von Abschnitt 9 der Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 9. August 1921 bestraft. Großenhain, am 6. Oktober 1921. 1341 o l. Dl« AmtSHanptmannfchast. Brotkartenausgabe erfolgt Montag, de« 1«. Oktober 1921» ve-«?. S—1L Uhr. Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, Laß die Ausgabe für die Bewohner des X. Bezirks „Deutsches Haus" nunmehr in „TIebrrtS Restaurant", Bahnhofstraße 15. erfolgt. Lee Rat der Stadt Riel«, den 6. Oktober 1921. Wichtig für Wohnungssuchende. Schon jetzt liegen beim Wohnungsamt der Stadt Riesa, außer den nach 8 19 der LandeSverordnuna über Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel vom 6. Januar 1921 vorzugsweise zu berücksichtigenden Gesuchen noch mehrere 100 Bedarfsmeldungen vor, so daß auch bei strengster Sichtung und Prüfung der BedürsniSfrag« leider noch auf Jahr« hina»S bei weitem nicht einmal alle als dringlich anznerkennend« Gesuche Berück sichtigung finden können. ,Nm Enttäuschungen zu ersparen, wird hierauf «nd auf folgende BerteilungSgrund- fätze öffentlich hingewiesen: ») wer noch auswärts wohnt oder in de« letzten Jahren als Untermieter hierher zugezogen ist, wer noch bei Eltern oder Verwandten bezw. Bekannten wohnt, kann, auch wenn er heiratet oder geheiratet Hat, «ine selbständige Wohnung in der Regel erst nach Vorbefriediaung der ihm nach dem Zeitpunkte ihrer Anmeldung, nach Lebensalter und Dauer der OrtSzugehörigmt vorgebenden Bewerber erhalten, b) Gesuche um Zuweisung, einer größeren Wohnung müssen unberücksicktwt bleiben, wenn nicht elck durch Geburt erfolgter Familienzuwachs oder «in gleich zwingen- Ker Grund nachgewiesen wird, der diese WohnungSveränderung «numgänglich nötig erscheinen läßt. Hiernach kann Brautpaaren — namentlich den jünger« — nur empfohlen werd«, erst dann die Ehe zu schließen, wenn ihnen eine Wohnung »«gewiesen ist. Das Aufsuche» der dem WohnungSauSschuß angehorenden Mitglieder der ftädt. Kollegien wird, da «S völlig zwecklos ist, dringend verbeten. Der Rat »er Stadt Riesa, am 5. Oktober 1931.
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