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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192112090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19211209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19211209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-12
- Tag1921-12-09
- Monat1921-12
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1921
- Autor
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Riesaer O Tageblatt «nd AnerigTr Metlav ma> R«Mer). Freite», S. Dezember 1SS1, abends 71. Jahrg oder auf Riicki "llr Anzeigenteil: ! KWMWWWW^iMWM^UWWWW'M ' S87. La» Mes«r Tageblatt erfchetnt jede» Lda adentX '),« Uhr mtt Ausnahme der Sonn- uni> Festtage. Pe,ll»Sprrl«, gegen Vorauszahlung, monatlich 8.— Mart ohne Zustellgebühr. Einzelnummer LO Pf. A«»et»«» für die Nummer de» AuSgabetmze» sind bi» S Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei» für die 48 Mw breite, S mm hohe Grundschnft-Zeil« (7 SUben) 2.— Mark, OrtSprei» I.7S Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 50"/, Aufschlag. Nach. Weisung»- und BermtttelungSgebühr 7S Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllung»»«: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage »Erzähl« an der Elbe". — Im Fall« höher« Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» b« Druckerei, b«r Lieferanten ob« d«' Beförderungleinrichtungen — hat der Bezieh« keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung ' ' " " " . - Rbtatlon»druck und Verlag: Langer t winterlich, Riesa. Geschäft-ftelle: G.ettzeftrasse 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähuel, Riesa; fi ««d A«r»ts Lletn »d« «Milt Ue <mM»r> v^»»v»-ch»>Mi der Amlshazchtaunmschast Grofse«-aiv, Le» Amtsgerichts, der Amt»a«vallschaft bei« Amtsgerichte «vd des " — Rate» der Sticht Riesch Le» Finawamt» Ries» «md de» Hauvtzollaml» Meide«, sowie Les Gemeinderates slröba. ' Bezirk der (I-- 8.) (Unterschrift der Gemeindebehörde oder GutsrwrsicherS.? I Grille, Zeithain b. Riesa: Schleifmaschine. (Gm.) — Paul I Gelbhaar, Gröba: Selbsttätiger Fensterfeststeller für beliebig weit und ganz geöffnete Fensterflügel. (Gm.). Die Inhaber von Betrieben, in denen Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder oder Lackiererarbeiten ausgeführt werden, werden erneut auf die am 1. Januar 1906 in Kraft getretenen Vorschriften des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 27. Juni 190» über Verhütung von Bleierkranknngen (ReichSgesetzbiatt 1905 Seite 555? Luigcwiesen. Großenhain, am 6. Dezember 1921. 1827»r. Die Amtshauptmannschaft. (Name deS Arbeitgebers.) wird bescheinigt, daß regelmäßig mindestens einen (mehr als aber nicht mehr als .) versichertet») Angestellte(n) nach dem VcrsicherungSgeseßr für Angestellte vom 20. Dezember 1911 beschäftigt. .. den 19. ... wurde auf Veranlassung LeS Wirtschafts-Ministeriums bei» Landeskulturrat eine Preisnotierungskommtssion geschaf fen, die sich auS Vertretern -er Erzeuger, -es Handel» un» der Verbraucher zusammcnsctzt und in regelmäßigen Zwi- schenräumen die Preise bekannt gibt, die sie für den Ankauf von Kartoffeln beim Erzeuger als angemessen ermittelt. Solche AngcmesscnhcitSpreise sind bereits im September von der Kommission veröffentlicht worden. Ferner hat ein« zeitweilige Festsetzung von Höchstpreisen staitgefunden u»L wenigsten» die Folge gehabt, -atz auf dem platten Lande -le Kartoffelversorgnng erleichtert wurde. Schließlich hat sich ha» Wirtschaftsministertum bereits vor längerer Zeit mtt allen für die Verfolgung deS Wuchers in Frage kommende» Regierungsstellen (Ministerium des Innern, Justizministe rium, LandeSpretsprüfungsstelle) ins Einvernehmen gesetzt» um erneute Anweisungen an die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften und ein gemeinsames nachdrückliche» Vorgehen gegen unzulässige Preissteigerungen herbeiz«» führen. Maßnahmen, wie sie neuerdings z. B. in Preuße» «ich Bauern »troffen worden find, machen ftch —* Zur Kartoffelversorgung versendet die Nachrichtenstelle der Staatskanzlei folgende amtliche Aus lassung: Bei -em bisher herrschenden Frost war zwar ein Versand von Kartoffeln nicht möglich, die Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung hatten jedoch inzwischen ihren Fortgang genommen. Die sächsische Negierung ist mit dem preußischen Staatskommissar für VolkSrrnShrung in» Ver nehmen getreten, »m die Lieferung von Kartoffeln und den Abschluß von Verträgen mit Preuße» zu erreichen. Die Verhandlungen haben zu dem Erfolge geführt, daß der Staatskommtssar die Versorgung Sachsens von Preußen her und feine Einbeziehung in die preußische Organisation zugesagt hat. Es wird also möglich sein, zu den in Preußen geltenden Preisen Kartoffeln vor» -ort zu beziehen. Ebenso sind alle Schritte unternommen worden, um das Anziehen der Preise für die Kartoffeln im Sande selbst-möglich hind- SkMbalten, Libmr -ei Beginn -er versorgunsSperio-» i ach sprechen zu Horen. —* Notrleinaeld. Im amtlichen Teile vorl. Nummer erläßt die Amtshauptmannschaft Grossenhain eine Bekannt- . ... ' - ' Men «eztrksverband hetauügegebenk, bereit» seit 1. Oktober Kg. al» ZablunaS- mittel nicht mehr gültige Notkleingeld nur noch bis 81. Dezember 1921 bei der Bezirkskaffe der AmtShaupt- Auf Blatt 585 des Handelsregisters, die offene Handelsgesellschaft in Firma Pflügt L Kaiser in Riesa betr^ ist heute eingetragen worden: Die Gesellschaft ist auf gelöst. Der Mitinhaber Friedrich Wilhelm Albert Kaiser ist ausgejchicden. Das Handelsgeschäft wird von dem Mitinhaber Oswin Emil Pflügt unter der bisherigen Firma fortgesetzt. Amtsgericht Riesa, den 6. Dezember 1921. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bis zum 17. De- zember 1921 nur eine Vorschlagsliste einaereicht, so findet für die betreffende Gruppe kein, Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten dann in der für den Wahlbezirk ersorderlichen Zahl in der Reihenfolge des Vorschlags als von dieser Gruppe gewählt. Tie Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung auSzuweisen. Für die versicherten Angestellten dient die VerficherungSkarte als Ausweis, falls darin wenigstens ein Beitrag innerhalb der letzten 12 Monate vor der Wahl nachgewiesen ist; für die Arbeit- oeber eine von der Gemeindebehörde (dem GutLvorstehcr) des Betriebssitzes ausgestellte Bescheinigung nach dem biernnter abgedruckten Muster. Tie Arbeitgeber werden auf gefordert, sich die Bescheinigung aussselleu zu lassen. Als Unterlage dafür stellt die ReichSverficherungSanftalt für Angestellte in Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 193'195 den Arbeitgebern auf Antrag eine Bescheinigung über die Anzahl ihrer versicherten Angestellten aus. Versicherte, die die Beiträge selbst an die ReichSverficherungsanstalt für Angestellte einsendrn, und in deren VerficherungSkarte für die letzten 12 Monate vor der Wahl nicht wenigstens ein Beitrag von einem Arbeitgeber eingetragen ist, müssen außer ihrer Ver- stcherungskarte einen Zahlkartenabschnitt über Entrichtung wenigstens eines Monatsbel- tragS für die letzten 12 Monate vor der Wahl bei der Stimmabgabe vorlegen. Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt ent- halten. Sie find außerhalb des Wahlraumes handschriftlich oder im Wege der Veroiel- faltigung herzustellen. Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle der persönlichen Stimm abgabe ihren Stimmzettel dem Wahlleiter unter Beifügung des Ausweises über ihre Wahlberechtigung brieflich einzusenden. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeit geber auf Verlangen von dem Varsteher der Wahl des örtlichen Stimmbezirkes ausge bändigt. Der Brief muß spätestens am 7. Januar 1V22 bei dem unterzeichneten Wahl- leiter eingegangen sein. Nachträglich eingehende Stimmzettel sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht mehr als hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben 2 Stimmen. Für je weitere angefängene hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Kein Arbeitgeber hat mehr als 20 Stimmen. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einem beson deren Umschlag zu verschließen. Enthält ein Umschlag mehrere Stimmen, so gelten sie als ein Stimmzettel, wenn fi« gleichlautend find; andernfalls find sie ungültig. Der Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht nur in dem Stimmbezirk, in dem er wohnt, ausüben. . - ES k«n» nur für ««veränderte Vorschlagsliste» gestimmt werden: auch die Reihen- folge der Vorgeschlaaenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wählbar war. Ungültig- ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig (88 107—109, 240, 339 des Reichsstrafgesetzbucks) oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden iü, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht verändert worden ist Großenhain, am 7. Dezember 1921. , 1835 ?'. . Die Amtshauptmanuschaft. I. A.: Regierungs-Assessor Hampe, als Wahllciicr. Muster sür die Bescheinigung der Arbeitgeber gemäß 8149 des VersicherungsgesetzeS für Angestellte Dem zu Der Aus Blatt 618 des hiesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden die Firma Robert Blei in Zeithain und als deren Inhaber der Kaufmann Karl Rodert Blei, daselbst Angegebener Geschäftszweig: Handel mit Kolonialwaren und Landesprodnkten. Amtsgericht Riesa, den 8. Dezember 1921. ES wird nochmals darauf hingewiesen, daß das vom hiesigen Bezirksverdanü heraus gegebene, seit 1. Oktober ds. IS. als Zahlungsmittel nicht mehr gültige NottleingeW nur noch » biS 31. Dezember 1VSL bei der Bezirkskaffe der unterzeichnete» Amtshauptmanuschaft eingelöst wird. Nach diesem Zeitpunkte findet eine Einlösung nicht mehr statt. Großenhain, am 8. Dezember 1921. 834 ä L Die Amtshauptmanuschaft. Neuwahl der Vertrauens- und Ersatzmänner Gemäss >ß 1LS ft. deS BrrsicheruugSgesetzeS sür »«gestellte i« oe« de« Bezirk der »mtSbauvtmaunschaft Grossenhain umfassenden Wahlkreis. Di« Wahl findet am Sonntag, de« 8. Januar IststiL, von vorn». 1« Uhr »iS 1 Uhr nach«, statt. Gewählt wird: für Stimmbezirk 4, umfassend dieOrte deSAmtsaerichtSbezirkS Großenhain mit Ausschluß der Stadt Großenhain und der dem Stimmbezirk v zu geteilten Landgcmeinden Jrauenhain, Gröditz, Koselitz, Nauwalde, Pulsen, Reppis, Sckweinfurth und Tiefenau in Grossenhain im Sthuug-saale der AmtShauvt«an«schaftr für Stimmbezirk v, umfassend die Orte des Amtsgerichtsbezirks Radeburg 1« Radeburg im RgtbauS, Zimmer 8; für Stimmbezirk 0, umfassend die zum Bezirke der Amtshauptmanuschaft Großenhain gehörigen Orte des AmtSgerichtSbezirkS Riesa mit Ausschluß der Stadt Riesa und der dem Stimmbezirk 0 zugewiesrnen Landgemeinden Lichtensee, NieSka, SpanSberg und Wülknitz 1« Grob« im Sihu«aSsaale des Gemeindeamts r für Stimmbezirk v, umfassend die Landgemeinden Frauenhain, Gröditz, Koselitz, Lichten- setz, Nauwalde, NieSka, Pulsen, Reppis, Schweinfurth, Spansverg, Tiefenau und Wülknitz iu Gröditz im WerkSgastbof. ES sind zu wählen 6 Vertrauensmänner und 12 Ersatzmänner. Die Vertrauens- und Ersatzmänner werden je zur Hälfte aus den versicherten Angestellten, die nicht Arbeitgeber sind, und aus den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt. Die Vertrauens- und Ersatzmänner ans den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt. Wahlberechtigt sind volljährige Deutsche, männlichen und weiblichen Geschlechts, sofern sie'»» den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und im Bezirke der Amtshauptmannschaft Großenhain wohnen. „ , Wahlberechtigt als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt find — auch , 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger 2- bVi^«riftfick»n Personen die Mitglieder deS Vorstandes, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter, soweit Ne nickt von der Vertretung aus geschlossen find. Sind hiernach für «ine juristische Person oder Gesellschaft mebrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen das Wahlrecht ausüben. , Wählbar find nur Versickerte, die nicht Arbeitgeber find, und Arbeitgeber der ver-- Ackerten Angestellten, die im Bezirke der Amtshauptmannschaft Großenhain wohnen oder beichamgt werden oder ihren Betriebssitz haben. Zahlbar «ls Arbeitgeber sind — wenn sie nickt als Angestellte wählbar find — auch: 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2. die Mitglieder des Vorstandes einer juristischen Person, die Geschäftsführer ekner Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich haftenden Gesellschafter bei anderen Sandelsgeseflschasten, soweit sie nicht von der Vertretung aus geschlossen find, 3. die bevollmächtigten Betriebsleiter. Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer 1. infolge strafgerichtlicker Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergebens, das den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptoerfahren eröffnet ist, 2. infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die nach § 390 des DersicherungSgesetzes von der BeitragSleistung befreit find, find sowohl wahlberechtigt als auch wählbar. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. - Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Vorschlagsliste« für die Wahl bis spätestens drei Woche,: vor dem Wahltag bei dem unterzeichneten Wahlleiter, Regierungs- Assessor Hamve, Amtshauptmannschaft, einzureichen. Die Vorschlagslisten find für die Arbeitgeber und die versickerten Angestellten ge trennt aufzustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindestens soviel Namen enthalten, als Vertrauensmänner und Ersatzmänner zu wählen sind; sie darf höchsten? die doppelte Zahl solcher Namen aufweisen. Die Vorgeschlagenen sind nach Vor- und Zuname», Stand oder Beruf und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Mangels anderer guSdrücklicher Erklärung wird angenommen, daß die an erster Stelle Anfgeführten als Vertrauensmänner »orgeschlagen werden. Die Vorschlagslisten muffen von mindestens fünf Wahlberechtigten unter Benennung eines kür weitere Verbandlungen bevollmächtigten Vertreters unterschrieben fein. Die Vorschlagsliste soll die WSHlervereinignng, von der sie ausgebt, nach unter scheidende» Merkmale» kenntlich machen. Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten sind ungültig. Wenn sie verspätet einaereicht werden oder wenn sie nicht vorschriftsmäßig Unterschrieben find und der Mangel nicht rechtzeitig gehoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den Vorschlagslisten anderer Wählervereinigungen gegenüber als eine einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlagslisten oder die bevollmächtigten Vertreter übereinstimmend spätestens bis zum Ablauf des elften Tages vor dem Wahltag die Erklärung adaeben, dass die Vorschlagslisten miteinander ver bunden sein sollen. Andernfalls ist dir Erklärung über die Verbindung ungültig. Oertliches und Sächsisches. Riesa, de» S. Dezember 1921. —* Die EvangelisatsonSvorträge des Herrn Pastor Stierte erfreuen fick eines znnehmenden Besuches. Seine herzandringrnde» Ansprachen hinterlassen bleibende Eindrücke. Nur noch STaae Ist Gelegenheit, ihn über wichtige Dinqe, die den Menschen Wahrhaft glücklich machen, sprechen zu hören. ' - - erläßt die Ämtshanptmanni^ inachmm, nach welcher das voni hiene heraurgeaebene, bereit» seit 1. Oktober k mittel nick c:. T......— - Mannschaft Großenhain eingelöst wird. —" Local-ErfindungS-Sch< büro Krueger, DreSdLn-A. Auskünfte a loS.) Md. Buschmann, Lommatzsch r «artoi «ich. Rübllch
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