Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.12.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-12-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192112318
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19211231
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19211231
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-12
- Tag1921-12-31
- Monat1921-12
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.12.1921
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer H Tageblatt und MMM und Ameiser). 74. Jahr« Postscheckkonto, Dresden ISA Girokali» Riesa Nr. 52. und Attseigrr MedlM und A«)eiger). Ditsts vttitt enthält die amtliche« Btf<wnt«achu«,t» ' der AmtShauptMlwNschaft Srotnchal«. des Amtsgerichts, der AmtSanwaltschaft beim Amtsgerichte ««d -es Rates der Stadt Riesa, de» KivamamtS Riesa «id de» Hauvtzollamt» Meißen, sowie de» SemcinderateS Sröba. Kohlenabgabe im Monat Januar erfolgt zunächst auf die noch unbelieserten Kohlenkartenabschnitte für November und Dezember, darnach kann auch bereits eine Belieferung der Abschnitte Januar erfolgen. Der Rat der Stadt Nicfa. am 81. Dezember 1921. noch schlecht. Es kommt daraus an, was wir aus ihr ma chen. „Trümmer und Ruinen werden", wie Emanuel (Sei bel sagt, „dem unerschrockenen Tatkräftigen zu Strnen in eine besiere Zukunft". Daß uns allen die Kraft werde, sie mutig zu beschreiten wie Aufwärts- und Borwarts wollende, das sei der Neujahrswunsch, den wir unseren Lesern und Leserinnen darbrtngen. -Hinweis. Es werden hiermit alle Arbeitgeber, Behörden, Gehalts- und Lohnempfänger ans die Bekannt machung des Finanzamtes Riesa in vorliegender Nummer, betreffend die neuen Vorschriften über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn, ganz besonders aufmerksam gemacht. —* Der engere Ern ährungsaus schuß des Kommunalverbandes Großenhain batte sich in einer Donnerstag vormittag unter Vorsitz des Herrn Geheimrat AmtShauptmann Dr. Nhlemann im Sitzungssaal« der AmtShauptmannschaft in Großenhain abgehaltenen Sitzung Bezirksarbeitsnachweis Großenhain, Nebenstelle Mesa — Bahnhofstraße Str. 17, Tel. Nr. 40. — Kostenlose Arbeitsverm.ttclung und Stellennachweis für Jedermann. Melde,eit für Frauen vor«. 8—1V, für Männer 10'/,—IS'/, Uhr. Offene Stellen für: 6 Böttcher, 1 Bauklempner, 1 Fahrradschlosser, mehrer« Elek triker und Reparaturschloffer, 1 Hufschmied, 1 Schneider, 2 Friseure, 1 Ltnotypefetzer, mehrer« gelernte Marmorschleistrmnrn, eine Anzahl Fabrikarbeiterinnen nach auswärts (Tariflöhne; für Unterkunft ist gesorgt), 2 perf. Stenotypistinnen, 3 Hausmädchen, 1 Haus bursche, mehrere landw. Burschen und Knechte sowie Mägde gegen Tariflohn. —* Silvester und Neujahr. Wir stehen vor der Silvesternacht, in der nach einem Worte Hebels „die zwei großen Schildwache» sich ablöfen und einander eine Parole geben, die niemand versteht". War eS schon sonst üblich, die Jahreswende an -en Stätten der Unterhaltung oder im trauten Familienkreise zu erwarten, so gewiß erst recht in diesem Jahre. Sollen doch znm Anbruch deS neuen Jahres unsere neuen Glocken zum ersten Male erklingen. Und wenn zur Mitternachtsstunde ihr feierliches Geläut anhebt, dann nicht nur die Fenster auf, nein, dann vor allem die Herzen auf! Der jubelnde Klang der Glocken soll die gleichen Schwingungen auch in unserer Seele vorsinden, die Schwingungen des DankeS, der Hoffnunguaü der Zu versicht. Ein neues Jahr was wird es brtchmn? Set es Gutes» sei es Schlechtes, wir werde» bestehW^wenn wir unsere Pflicht tun. Uber „schlechte Zetten" habe« -le Men schen aller Zeiten geklagt. Di« Zeit an sich ist weder gut Steuerbücher für 1922 für Riesaer Einwohner. Entsprechend der Bestimmungen des NeichSeinkommensteuergesetzeS sind auf daS Kalenderjahr 10ÄA für alle Arbeitnehmer (Arbeiter, Beamte, Pensionäre, Angestellten, und Arbeiter-VersicherungSrentner und Empfänger ähnlicher Bezüge» neue Steuerbücher ans.zuftellrn und zwar nach dem Stande vom 20. Oktober 1021, wobei auch Diejenigen Karten bekommen, die damals beschäftigungslos waren, oder deren Arbeitgeber die Steuer abzüge in bar abführen. Die bisherigen Steuerkarten sind ab 1. Januar 1022 nicht mehr zu benutzen. Wir halten die Bücher bereit — Stadtstenerkasse, Rathaus, Erdgeschoß, 8 bis 12 und 2 bis 8 Uhr - zur sofortigen Abholung mr die Anwohner von Albert-Platz, Albert-Straße, Altmarkt, Am Rundteil, Brauhausstraße, Bruchgasse, Elbberg, Elbstraße, Feldstraße, Felgenhauerstraße, Großenhainer Straße, Haupt straße und Käfcrberg: zur Abholung ab Dienstag, den S. Januar 1022 für die Anwohner von Marktgasse, Meißner Straße, Parkstrahe, Poppitzer Straße, Quer gasse, Schloßstraße, Schützcnstraße, Schulftraßc, Standtfeststraße, Stegorttraße und Südstraße; - zur Abholung ad Freitag, den 0. Januar 1022 sür die Anwohner von Am Holzhof, An der Gasanstalt, An der Sedan-Stratze, Augusta- straßc, Bahnhofstraße, Msmarckstraße, Carolaftraße, Chemnitzer Straße, Kolonie, Friedrich August-Straße, Georgplatz und Georgstraße; ' zur Abholung ab Montag, den 0. Januar 1022 für die Anwohner der übrigen Straßen und Plätze. Um den Arbeitnehmern Arbeitsversäumnis zu ersparen, könne» die Fabrikbetriebe usw. die Karten sür das gesamte Personal auf einmal entnehmen, wenn sie uns in den nächsten Tagen Verzeichnisse über die in Frage kommenden Personen (Name, Stand, Wohnung vom 20./10. 21) zugehen lasten. Der Rat der Stadt Riesa, am 31. Dezember 1921. Oertliches mir Sächsisches. Riesa, den 81. Dezember 1921. —* Beamtenjubtläen. Am 2.Januar 1922 voll endet sich ei» Zeitraum von 2S Jahren, seit Herr VerwaltungSinspektor OttoFeind als Beamter im Dienste der Stadt Riesa sich befindet. Möge es Herrn BerwaltungSinspektor Feind vergönnt fein, in körperlicher Md geistiger Frische seinem Amte noch recht lange Jahre vor,ustehen. Auch an dieser Stelle seien ihm zu seinem Ehrentage die betten Wünsche ausgesprochen. — Wiederum Ist eS drei im Dienste des Staates ergraute» Beamten vergönnt, am 1. Januar ihr 25 jähriges Beamtenjubitiium M feiern. Es sind dies die Herren Lokomot.-Oberbeizer Richard Strobel, Paul Kießling und Johann Schautschik. Möge er ihnen weiterhin vergönnt sein, «och lange »um Wohle des Staates wirken zu können. Arbeitgeber und Behörden anSschncident Bekanntmachung, betreffend die neuen Vorschriften über die Einkommensteuer vorn Arbeitslohn. l. Erhöhung der Ermäßigungen und Abrundung. Durch das Gesetz znr Aenderung des Einkommensteuergesetzes vom 20. Dezember 1921 (Reichsgesetzblatt S. 1580/ sind mit Wirkung vom 1. Januar 1922 die iu <? 48 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Ermäßigungen des vom Arbeitslohn eiuzu- haltenden Betrags sür den Stcuerpslichtige», die Ehefrau und die Kinder verdoppelt und die Ermäßigungen zur Abgeltung von Abzügen verdreifacht worden. Bei der Ausstellung der Steuerbücher sind die Erhöhungen iu der Regel noch nicht berücksichtigt worden. An Stelle der au? dem Steuerbuch eingetragenen Jabresbeträae der Ermäßigungen von 120 M. für den Steuerpflichtigen, 120 M. für die Ehefrau, 180 M. für jedes zu berücksichtigende Kind oder für mittellos- Angehörige, deren Berücksichtigung das Finanzamt zugelasten hat, und von 180 M. zur Abgeltung der Abzüge, treten von der ersten Lohnzahlung im Kalenderjahr 1922 folgende Beträge: 240 M. für den Steuerpflichtigen, 240 M. sür die Ehesran, , 860 M. für z» berücksichtigende minderjährige Kinder oder mittellose Ange hörige und 540 M. zur Abgeltung der Abzüge. Die ans dem Steuerbuch von der Gemeinde vermerkte Jahresgesamtermäßigung ist also — wenn nicht bereits die erhöhten Ermäßigungen auf dem Steuerbuche eingetragen worden sind — in jeden« Falle zunächst zu verdoppeln nnd darnach sind weitere 18V M. zuzusctzeu. Die dein so ermittelten JahreSbctrag entsprechenden Ermäßigungen bei viertel jährlicher. monätlicher, 141ägiger, wöchentlicher oder täglicher Lohn- oder Gehaltszahlung oder der Lohnzahlung nach Stunden sind ans der am der Rückseite des Steuerbuchs befind lichen Tabelle zn ersehen. Im einzelnen betragen die Ermäßigungen vom 1. Januar 1922 ab: im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Kalendermouate monatlich je 20 M. für den Steuerpflichtigen und die Ehefrau, 80 M. für jedes Kind somit für mittellose Angehörige, deren Berücksichtigung Las Finanzamt zuge- lasseu hat, und 45 M. znr Abgeltung der Abzüge; im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Kalenderwochen je 4.80 M., 7,20 M. und 10,80 M. wöchentlich, im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Arbeitstag« je 0,80 M., 1,20 M. und 1,80 M. täglich und im Falle der Zciblnng des - AxßeitSlohneS für kürzere Zeiträume je 0,20 M., 0,30 M. und 0,45 M. für je 2 anaefangene oder volle Arbeitsstunden. Die Arbeitnehmer (Lohn-, Gehalts-, RuhegehaltSempiänger und Empfänger von Witwen- oder Waiienbezügem haben das von der Gemeinde für sie ausgestellte Steuer buch sofort ihrem Arbeitgeber oder der die Bezüge zahlenden Kasse zu übergebe». Der Arbeitgeber darf um die auf dem Steuerbuch vermerkten Angehörigen bei Vornahme der Ermäßigungen berücksichtigen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Einkommen steuer vom Arbeitslohn vom 11. Juli 1921, also mit Wirkung vom 1. Januar 1922, dürfen insbesondere zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählende minderjährige, aber über 17 Jahre alte Kinder, die eigenes Arbeitseinkommen beziehen, beim HauShaltnngSvorftand nicht mehr berücksichtigt werden. Ter nach Vornahme der Ermäßigungen einzubehaltende Betrag ist im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Kalendermonate oder -wochen auf volle Mark nach unten, im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Arbeitstage aus volle 50 Pfg. nach unten, im Falle der Zahlung des Arbeitslohns sür kürzere Zeiträume c>"' io Pfg. nach unten abzurunden. H. Verwendung der einbehaltenen Steuerdeträge. 1. Verwendung von Stcuermarkeu. Die Steuermarken sind von der ersten Lohnzahlung im Kalenderjahr 1922 ab in di« lose«^ Einlegebogen des Steuerbuchs einzukleben und zu entwerten. In die bisherigen Steuerkarten sind Steuermarken' für die nach dem 31. Dezember 1921 erfolgten Lohn zahlungen nicht mehr einzukleben. 2. Unmittelbare Einzahlung oder Ueberweimng. Arbeitgeber, denen die unmittelbare Ablieferung der einbehaltenen Beträge gestattet morde» ist, und Behörden (mit Ausnahme solcher, denen die Ablieferung nach dem erleich terten Verfahren genehmigt worden ist» haben von der ersten Lohn- oder Gehaltszahlung im Kalenderjahr 1922 ab die einbehaltenen Beträge nicht mehr an die Stadt« oder LrtS» stenereinnahme, sondern an die für ihre BetriebSftatte oder ihren Sitz zuständige Finanz kaffe abznliefern. Die einbrhaltenen Beträge sind unmittelbar nach der Lohnzahlung in einer Summe ohne Beifügung von Gesamt- oder Einzclnachwcisungen, jedoch unter der Bezeichnung als Steuerabzüge und unter Angabe der Lohnperiode nnd der genauen An schrift des Arbeitgebers oder der Behörde (Kassenstelle) an die Finanzkaste einzuzahlen oder zu überweisen. Der Arbeitgeber oder die Behörde hat für jeden Arbeitnehmer von der ersten Lohn zahlung im Kalenderjahr 1922 ab ein Sttuerüberwcisungsdiatt zu führen. Tie liebcr- weisungSblätter können von Anfang Januar 1922 ab von den Finanzämrern unentgeltlich bezogen werden. In dem Ueberweisungsblatt ist vom Arbeitgeber bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung der Tag der Auszahlung, der gesamte Verdienst und der einbehaltene Steuerbetrag einzutragen. Am Schluffe jeden Kaiendervierteljahres sind die Steuerübcr- weisunaSblätter aufzurechnen, die Summer« in Nachweisungen, die nach Wohnsitzqemeindcn der Arbeitnehmer — in Dresden nach FinanzamtSbezirken — getrennt aufzustellen sind, zu übertragen und mit den Nachweisungen und einer Zusammenstellung bis znm Schluffe des dem Ablauf des Kalendervierteijahrs folgenden Monats, erstmalig also vis zum 30. April 1922, an das für die Betriebsftätte des Arbeitgebers zuständige Finanzamt ab- zu liefern. Tis Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Einkommensteuer vom Arbeits lohn vom 3. Dezember 1921 (Zentralb'att iür Las Deutsche Reich Seite 913), in denen die Muster der Steuerüberweisungstarte, der Nachweisung und der Zusammenstellung abge druckt sind, können im Buchhandel bei Carl HeymannS Verlag, Berlin-W. 8» Maurer straße 48/44, bezogen werden. An dem durch die Verordnung vom 11. Juli 1921 (Zentralblatt für das Deutsche Reich Eeite vSIl für Behörden zugelaffenen erleichterten Verfahren hat sich nichts geändert. Riesw, ain 80. Dezember 1921. Das Finanzamt. Angestettlenversicherung. Für die am Sonntag, den 8. Januar 1V22 ftattfindende Wahl der Vertraue«»- «md Ersatzmänner sür die Angeftellttuverstcheruna t«« Bezirke der AmtSbanptmann- schäft Großenhain sind folgende Vorschlagslisten fristgemäß eingereicht worden: 1. Bon den Nngeftelltru: Lifte 4- Vorschlagsliste der HauptauSschuß-Verbände: 1. Curt Schönberuer, Korrespondent, Gröba, Wettftraß« 8; 2. Oswald Kühn, Buch halter, Gröditz 4K; 3. Willy Häußler, Geschäftsführer, Radeburg, Dresdner Straße 225 V; 4. Max Kieseker, Buchhalter, Gröba, Schulstr. 1; 5. Richard Aßmann, Handlungsgehilfe, Seußlitz Nr. 15; 6. Kurt Pezold, Handlungsgehilfe, Kleinraschiitz b. Großenhain; 7. Fritz Haffe, Korrespondent, Gröditz. Bahnhofftraße 2; 8. Kurt Daschke, Inspektor, Rittergut Glaubitz b. Langenberg Sa.; 9. Max Brunnert, Lagerhalter, Gröba, Schloßttr. 8. Liste v. Vorschlagsliste des Allgemeinen freien AngeftelltenbundeS: » Vertrauensmänner. 1. Oskar Waltz, Handlungsgehilfe, Gröba, Altrockstr. 7; 2. Heinrich Sckrader, Werk meister, Gröditz, Ne«»« Kolonie 82; 3. Curt Kießling, Bautechniker, Gröba, Oschatzer Straße 57. b. Ersatzmänner: 1. Paul Eichler, Werkmeister, Nünchritz, Großenhainer Straße 20; 2. Otto Bellmann, Handlungsgehilfe, Gröba, Ottttr. 15; 3. Max Förster, Maurerpolier, Gröba, Alleestr. 6; 4. Emil Gödickmeier, Werkmeister, Gröba, Alleeftr. 37; 5. Heinrich Erben, Werksbeamter, Nengröba, Maschinenhausstr. 1; 6. Kurt Kummer, Elektrotechniker, Nöderau, Grundftr. 11. n. Bon de» Arbeitgebern: Liste 0. Vorschlagsliste des land- und forstwirtschaftlichen BezirkSverbaudeS in der NmtS- hanptmannschast Großenhain. I.OekonomieratLommatzsch. Gutsbesitzer, Piskowitz; 2. Rittergutspachter Emil Pietzsch, Lauterbach; 3. Ernst Greulich, Rittergutsbesitzer, Streumcu: 4. Herbert Schumann, Frei gutsbesitzer, Kolkwitz b. Priestewitz; 5. Oswin Hennig, Gutspachter, Gröba b. Riesa; 6. Fritz Ljsützner, Freigutsbesitzer, VolkerSdorf; 7. Ernst Rudolph, Rittergutsbesitzer, Promnitz; 8. Otto Kühn, RtttcrgutSpachtcr, Rödern/Radeburg; 9. HanS Schaeffer, Ritter- gutLpachter, Jahnishausen. Ta von den Arbeiwebcrn nur eure Vorschlagsliste eingereicht worden ist, so findet bei dieser Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste als gültig verzeichneten Personen gelten in der Reihenfolge des Vorschlags als gewählt. Im übrigen wird wegen der Wahlen allenthalben auf die Bekanntmachung vom 7. Dezember 1921 — Riesaer Tageblatt Nr. 287 vom 9. Dezember 1921 — verwiesen. Großenhain, am 30. Dezemder'1921. 1835 k l'. Die Amtsbauvtmaunschaft. I. N.: RegieruugsaAffor Hamve, als Wahlleiter. Si)S. Sonnabend, S1. Dezember 1SS1, abends. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« To« abend» '/,s vjr «it Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, monatlich ß.— Mark ohne Zust.-ltg-dühr. vunzeMummer bd Pf. Äuretae« für di« Nummer de« Ausgabetage« sind bis S Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewahr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 «um breite, 8 nun hohe Grundschrift-Zeile (7 Silben) 2.— Mark, OrtSpreiS l.7S Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 50'/, Ausschlag, Nach- «vrisungS- und Vermittelungsgebühr 7S Pf.' Feste Larisa Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag vrrsäyt, durch Mage «ingszogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige UnterbalttMgkbeilage „Erzähler an der Elbe". - Im Fall» höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Ästriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BrsörderungSeinnchtunacn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« BezngrpreiseZ. Rotationsdruck und Verlag: Langer tz Winterlich, Riesa. Geschisttftrler Parttzeftratze 52. Verantwortlich sür Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Riesa.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite