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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-02-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192202099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-02
- Tag1922-02-09
- Monat1922-02
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1922
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Riesaer H Tageblatt «ud Anrria^ iElbtblaü uoL Rmeiarr). 73. Jahr« Der verttuer «emeiudearbeiterstreik. Dir Vorstand der Aerztekammer für di« Provinz Brandenburg, Stadtkreis Berlin, sowie der Großberliner Aerztebund machen in einem Ausrufe darauf aufmerksam, daß der Streik in den städtischen lrbenSwichtkgen Betrieben und die Stillegung der ElektrizitätS-, Gas- und Waffer- werke und des Verkehrsnetzes die ärztliche Versorgung der Vrivatkranken sowie der Kranken in den Krankenhäusern fast unmöglich gemacht habe. Mit allen Mitteln müsse für die Aufrechterhaltung des Notbetriebes in den Gas-, Wasser, und Elektrizitätswerken Sorge getragen werden. Der Aufruf ersucht, die Berliner Bevölkerung, die Organi sation der Technischen Nothilse, die es sich zur Aufgabe gr- macht hat, das Schlimmste von den Kranken und Schwachen abzuwenden, mit allen Kräften zu unterstützen. Die zahn- ärztlichen Bereinigungen GroßberlinS und der Provinz Brandenburg haben «inen entsprechenden Ausruf erlassen. Durch die Einsetzung der Technische« Nothilse ist eS im Laufe des vorgestrigen Tages gelungen, «ine Reihe der Berliner städtischen Elektrizitätswerke wieder in Betrieb zu setzen. Die Berliner Betriebsräte fiir den Generalstreik. Die Großberliner Betriebsräte versammelten sich Dienstag nachmittag im Gewerkschaftsbaus, nachdem die für Montag angesetzte Versammlung wegen zu geringer Beteiligung vertagt werden mußte. Das Referat über die Stellung der Betriebsräte zum Eisenbahnerstreik und zum Ausstand der Berliner Gemeindearbeiter hielt der Unab hängige Barth. ES gelangte eine Resolution zur Annahme, in der es heißt: Angesichts des Kampfes der Eisenbahn beamten und Arbeiter um ihre Existenz und der Haltung der Regierung halt die Großberliner Betriebsräte-General» Versammlung die Proklamierung des Generalstreikes für »an»Lr«tschland für unbedingt notwendig und fordert die BetriebSrätezeutrale auf, iu diesem Sinne auf die Spitzenverbände energisch einzuwirken. vertrag über China, der Vertrag über die chinesischen Zölle und der Zusatzvertrag, in dem erklärt wird, daß das vier- mächte-vbkommen sich nicht auf die eigentlichen japanische« Inseln bezieht zur Unterzeichnung vorgelegt. Hierauf erschien der Präsident Harbin», mit lebhaftem Beifall begrüßt, im Saal und hielt «ine Ansprache, in der er den Delegierten seine Glückwünsche zu der vollbrachten Arbeit aussprach und u. a. sagte: Die heute feierlich übernommenen Verpflichtungen bezeichnen den Anbruch einer neuen besseren Aera und einen Fortschritt der Menschheit. Allzuoft habe« die Jahrzehnte, die derartigen Konferenzen folgten, gezeigt, wie schwierig es ist. die getroffenen Entscheidungen auszu führen. Aber ihr Werk ist ersten Ranges, weil kein Keim zur Zwietracht darin gesät wird. Die Welt ist noch nicht im Gleichgewicht: aber hier ist ei» Einvernehmen erzielt und der Krieg im Angesicht der Zivilisation verurteilt worden. Die unter uns, die noch zehn Jahre und länger am Leben bleiben, werden wahrscheinlich sehen, daß eine durch die gemachten Erfahrungen gestärkte öffentliche Meinung die Nationen in dem Wunsche bestärken wird, sich dem göttlichen Willen zu fügen, anstatt sich mit Krieg und Zerstörungsmitteln zu beschäftigen. Der Präsident sprach die Hoffnung aus. daß die Washingtoner Konferenz eine Reihe weiterer Konferenzen zeitigen werde. Hierauf schloß Hughes um 11'/. Uhr die Konferenz. Frankreich und die Konferenz von Genna. Der »Times" zufolge ist die Montag vom französischen Botschaftsrat de Montille auf dem Forcign Office über reichte Note über die Teilnahme Frankreichs an dec Konferenz von Genua von beträchtlicherLänge. Eine Abschrift davon sei zweifellos nach Rom gesandt worden. Tie französische Regierung weise in der Note, wie man annehme, auf die große Bedeutung eines vorherigen Einvernehmens vo» Großbritannien. Frankreich und Italien über die in Genua zu befolgende Politik hin. Es heißt, Frankreich mache seine Zustimmung von den Bedingungen abhängig, unter denen Rußland und Deutschland zur Konferenz zu- gelassen werden. , Sine politische Rede Lloyd George's. T°r „Lokalanreiger" teilt mit: Aus London wird gemeldet: izm Unterbau e gab Lloyd George eine Erklärung .rwUt'ich- Lage ab. Nachdem er de« Erfolg der Washingtoner Konferenz erwähnt hatte, den er als eine der größten Errungenschaften der Weltgeschichte bezeichnet,, wandte, sich LlvLd George der britische» Polttik gegenüber Frankreich zu. Er sagte; Diese Politik sei «ins M SeMmXw WenWMM. Die Erklärung, über di« in den Verhandlungen zwischen der Negierung und der ReichSgewerkschaft am Dienstaa abend Uebereinstimmung erzielt wurde, lautet: »Die Rrichs- »ewerkschaft gibt die Versichern»» ad, dast ft« noch beute abend den Streik der ReichSgewerkschaft alS beendet er klären wird, nach dem der Herr Reichskanzler seinerseits im Namen der ReichSreaiernng ansgeführt hat, dass bet sofortigem Abbruch deS Streikes die Disziplinierung nach den vom Gesamtkadinett ans,«stellenden Richt linien erfolgen wird. Die RetchSresiernn» wird bei sofortigem Abbruch deS Streiks in der Anwendung und Durchführung oder Disztplinarmastnahmen von Massendifzipltnarverfahren und Massen- Entlassungen absehen. Den in Frag« stehenden Beamten wird daS Beschwerderecht selbstverständlich vollständig gewahrt werden." Die Vertreter der ReichSgewerksLaften erklärten sich darauf, wie schon gemeldet, bereit, noch am Abend an ihre Organisationen im Lande telegraphische Weisungen zum Ab bruch des Streiks ergehen laßen zu woll«n. Eine Shmpathiekundgehnng. Eine VertrauenSmännerversammluna der Frankfurter Ortsgruppe der ReichSpostgewerkschast hat Dienstag abend eine Entschließung gefaßt, in der sie ihre Bereit willigkeit ausspricht, in eine» Sympathiestreik einzutreten, falls auch nur ein Führer der MichSaewerkschaft grmast- regelt werden sollte. Eine ähnliche Entschließung wurde von einer Vertrauensmännerversammlung der Frankfurter Ortsgruppe des deutschen Beamtenhundes gefaßt. Sachsen» höhere Beamtenschaft mißbilligt de« Streik. Die Vereinigung Sächsischer Höherer Staat»- deamter schreibt den .DreSdn. Nachr." : »Der Landesver band Sachsen des Deutschen BeamtenhuudeS hat zum Streik der Eisenbahnbeamten gestern eine Erklärung ver- ösfentlickt, in der er u. a. auch mitteilte, daß er der Reichs gewerkschaft der Eisenbahnbeamten seine moralisch« Unter- stützung für den Streik zum Ausdruck gebracht habe. Die in der Bereinigung Sächsischer Höherer GtaatSbramten zu- fammengeschloffene höher« Beamtenschaft .erklärt, daß dies« Stellungnahme für st« nicht gilt und vast st« »en Streik Mißbilligt. Der Verein sächsischer Richter und Staat«' anwälte schließt sich dieser Erklärung der Vereinigung Sächsischer Höherer StaatLbeatnter an, «benso der Sächsische Vbilologenveretn." — Die letzte Sitzung der Abrüstungskonferenz. Aus Washington wird unterm 6. Februar gemeldet: Die letzt« Sitzung der Abrüstungskonferenz wurde beut« vormittag eröffnet. Hughes teilt« mit, daß da« Schautung- abkommen am Sonnabend unterzeichnet worden ist. Hierauf wurden der Marinevertrag einschließlich der Reso- Ultton über Unterseeboote und Giftgase, der Nrunmächte- Bekanntmachung. Die Firma Oskar Mosekach, Lackfabrik Riesa, beabsichtigt, am Lommatzscher Weg und zwar auf dem Flurstück Nr. 974 des Flurbuchs für Riesa den an die Staatsbahn angrenzenden Lagerschuppen zu einer Harzkochereianlage uinzuvauen. Nach 8 17 der ReichSaewerVeordnung fordern wir hiermit auf, etwaige Slawen- dnngen hiergegen, soweit st« nicht auf besonderen VrivatrechtStiteln beruhen, bei ihrem Verluste binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei dem unterzeichneten Rate an,»bringen. Der Na» der Stabt Riesa, am 9. Februar 1922. Dlg. Körperschastssteuer und Kapitalertragsteuer. Oeffentliche Anffordernng zur Anmeldung vo« kür die Körverschaft»steuer wichtigen Vorgängen und zur Abgabe der Kapitalertragsteuererklärung. Die körverschaftssteuerpflichtigen Personenvereinigungen und Zweckoermöaen, die im Bezirke des Finanzamts Riesa den Ort der Leitung, oder, wenn der Ort der Leitung im Ausland liegt, ihren Sitz, einen nach 8 71 der Reichsabgabenordnung bestellten Vertreter oder den größten Teil ihres inländischen Vermögen- haben, werden darauf hingewiesen, daß sie verpflichtet sind, folgende für die Steurrpflicht wichtig« Vorgänge jeweils binnen drei Wochen nach ihrent Eintritt pem unterzeichneten Finanzamt anzu,eigen: ») ihre Gründung sowie den Eintritt von Tatsachen, di« ihr« Steuerpflicht oder eine veränderte Steuerpflicht zur Folge haben, l>) den Erwerb der Rechtsfähigkeit, den Uebergang aus einer Rechtsform oder Gesellschaftsform in eine andere sowie die Verschmelzung (Fusion) mit einer anderen Gesellschaft, o) die Verlegung des Ortes der Leitung oder de- Eitze« in das Inland sowie die Verlegung beider in das Ausland, ä) die Beschlußfassung über die Auflösung oder den Eintritt der Auflösung aus anderen Gründen, e) die Beendigung der DermögenSauseinandersetzung (Liquidation) und die Löschung im Handels-, Vereins- oder GenofsenschaftSregifter. Die Pflicht zur Anzeige trifft die gesetzlichen Vertreter, Vorstände, Geschäftsführer oder, wo solche bei Personenvereinigurigen nicht vorhanden sind, die Mitglieder oder Be teiligten (§8 84, 86 der Reichsabgabenordnung). Die Unterlassung der Anzeige ist nach 8 27 deS KorperschastSsteueraesetzeS und 8 977 der Reichsabgabenordnung mit einer Ordnungsstrafe von 5 bis 500 Mk. bedroht. Sie kann eine Haftung für den Steueranspruch zur Folge haben. (8 90 der Reichsabgaben- ordnung.) KörperschaftStteuerpflichtig sind: 1. die ErwerbSgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Kolonialaefellschaften, berabautreibende rechtsfähige Bereinigungen und nicht rechtsfähige Berggewerkschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sonstige Personenvereiniaunaen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, deren Zweck die Er zielung wirtschaftlicher Vorteile für sich oder ihre Mitglieder ist), 2. die Erwerbs- und WirtschaftSgenoffenschaften, verstcherungSvereine auf Gegen seitigkeit und die politischen Parteien und Vereine mit eigenem Gewerbebetrieb«, 8. sonstige juristische Personen des bürgerlichen Rechtes, insbesondere eingetragene Vereine, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen, 4. juristische Personen des öffentlichen Rechte«, insbesondere kirchliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, 5. nichtrechtsfäbige Personenvereiniaunaen und Zweckvermogen mit Ausnahme der offenen Handelsgesellschaften, der Kommanditgesellschaften und der sonstigen ErwerbSgesellschaften, bet denen di« Gesellschafter als Unternehmer (Mitunter- nebmer) de« Betriebs anzuseben sind. . Die S»«uervfli«hti»en werde« ferner darauf hingewiesen, »ast sie jeweils «ach «blank ibre» Geschäftsjahres (Wirtschaftsjahres) eine Steuererklärung ab,«geben haben. Wen« ihnen «ine besondere Aufforderung hier»« nicht »«geht, ist di« Stener- erklärung binnen der Frist vo« drei Monate« «ach «blank de» Lage» ab,«gebe«, an de« daS Jabre»rrgebuiS (der Jahresabschluß) vo« de« znständigen Organen seftgrstellt worden ist. Wer die Frist zur «baabe der StenererNäruug versäumt, kann mit Ordn««»»- sirase« znr Abgabe angebalten, auch kann de« Steuerpflichtige« ei« Zuschlag bi» »« 10 v. H. der endgültig festgesetzte« Steuer anferlegt werde«. Die unter l Absatz 4 Nr. 1 genannten ErwerbSgesellfchakten haben ohne besonder« Anffordernng binnen einem Monat nach Feststellung der Bilanz oder de» sonstigen Ab schlusses durch die zuständigen Organe ' IO ». H. de» Reingewinn» al» vorläufige Zahlung auf di« KörverschattSstener n» entrichten. Nicht rechtzeitige Entrichtung hat «inen Zuschlag von zwanzig v. H. der endgültig fest gesetzten Steuer zur Folge. k ll. "" Di« unter 1 Absatz 4 Nr. 1—S aufgeführten körperfchaftSsieuervMchtiaen Personen vereinigungen und Zweckoermöaen werden aufgefordert, die durch 8 98 der Ausführung»* bestimmnngen zum Kapitalertragfteuergesetz vorgeschrieben« KavttalrrtragstenererklSrnng gleichzeitig mit der Körperschattssteuererklärung, und soweit ein« Verpflichtung zur Ab gabe der KörpekschaftSstturrerkläruna nicht besteht, in der Zeit vo« 1. F«brnar bi« 1. Mär, 10« bei dem unterzeichneten Finanzamt abzugeben. . Gleichzeitig sind auf Grund de» 8 84 der AuSführungSbestimmungen »um Kapital- ertraafteuergesetz zum Zwecke der Nachprüfung einer richtig vorgenommenen Besteuerung nach Maßgabe des Vordrucks die in der genannten Zeit gezahlten oder bezogenen Kapital- ertrüge anzugeben. Vordruck« für die KapitalertragfteuerrrklSrung könne« von dem unterzeichneten Finanzamt bezogen werden. Die Verpflichtung zue Abgabe der Erklärung besteht auch dann, wenn «in Vordruck nicht zugesandt worden ist. Die in 8 89 Absatz 1 Nr. 2 der LuSsührunoSbestimmunaen zum Kapitalertrag steuer gesrh aukgeiührten Gläubiger (Reich, Länder, Gemeinden, Banken usw.) insoweit sie mit den im 8 8S dieser LuSführungSbeftimmunaen bezeichneten Erträgen nach 8 8 de« KapitalertragftenergesetzeS von der Steuer befreit sind, sowie andere nach 8 8 dieses Gesetze» von der Steuer befreite Gläubiger insoweit sie für die bezeichneten Erträge «ine Freistellungs verfügung erwirkt haben, werde« von der Abgabe der Kapitalertragfteuererklärung ent bunden, unbeschadet des Rechts der Einforderung der Erklärung im Einzrlfall«. Im übriaen besteht die Verpflichtung zur Abgabe der KavitalertragsteurrerklSnmg ohne Rücksicht auf die Höhe der Erträge. ' Riefa, am 8. Februar 1922. und Anzeiger (Elbtdlaü u«r RnMgrr). der »«tthmchtmVmfchgft «roßenhat», de» AmtS-erlcht», der AmtSauwaltschaft beim Amtsgerichte «nd de» " ' Rate» der Stadt Ries», de» Finanzamt» Riesa und de« H«udtzoll«mtS Meißen, sowie der Gemeinderate» «röba. ^4 84. DoimerStog, 9. Februar 1VSS, abends La« Rias«, Lageblatt wstteini jch« r«, abenbS '/.o Uhr mu «uouahme d« »°>m- und Mittag«. 0«,«,.preis. -twcaus»at,iuas, mo.lEch II.- Mart emicht.egttch Brum-rlohT' Otn-elnummer iw Pf. Anzeigen für die Kumm« de» flnSgabetazea find btt » Uhr vormittag» aufmachen und tm voraus zu bezahlen; eine Äeioahr für da, Srscheinen an bestimmten Laam und vlätzm »std nicht üLernommw. vrch» wr tzst 4» -u» »reite » nun hohe «nuchschrift-Zelle (k Silben) ».SO Matt; »»itraubender und tabellarischer Satz -A/, Aufschlag Nach! Weisung,- »L »-rmttNlungz«Er i «. »»«« vew'lligt« stabatt «lischt, -v-nn d« Äetrag »«fäll» durch Aage ttngezogen «erden muß ,d.r d-r Auftraggeber in Kontur» gerät. Zahlung«, und »rsaüungeort! Mesa, »chttagig« Untrrtattnngebttlag« .«rzüyler an »er SlSe". - Im Salle -Sherer Lewalt - Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de, Betriebe, Ler Druckerei, der Lieferanten oder der vesörderungleinrichtungen — hat der Bezieher »einen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezim-meisc' Rotationsdruck und Verlag: Langer d winterlich, Riesa. GeschältgsteLer choetbestrotzr S». Verantwortlich für NedgkU^il» Ugztzur Läbuel, Riesa: für An,eiaenteil: Milb-Im Dittri^ N'i-V ------ - - - ' — - —— Schneeauswerfen. vei dem »snaetretenen starken Schneefall werden dle WeaebaupfliStigen de» Bezirk« veranlaßt, die öffentlichen Verkehrswege — gegebenenfalls durch GeherilaffeU eine» Schnee pfluges (einfach hergeftellt durch Vorschlägen von Pfosten an da» Pordertell eine« Laft- schlittenS, sodaß diese einen spitzen Winkel bilden) oder durch Au»wersen — fahrbar-» erhalten. Kann da» Schneeauswerfen, insbesondere bei großen Wehen, nicht sogleich durch geführt werden, so ist eine Winterbahn — unter gehöriger vermachnng der Abzweigungen von den Hanptwegen und den nötigen Vorkehrungen bei Ueberschreitung van Gräben usw. — abznftecken. Bei Eintritt von Lauwetter ist, insbesondere an schnerreichen Stellen, da» Ttbnre- auswerfen besonder« zu beschleunigen und für gehörigen Abfluß der Wässer durch Frei halten der Gräben und Oeffnen der Schleusen Sorg« zu tragen. Großenhain, den 7. Februar 1922. Die AmtShauvtmanuschaft. 168 8.
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