Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-02-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192202134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-02
- Tag1922-02-13
- Monat1922-02
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1922
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
WWWWWWWWWWMMWWWM Riesaer M Tageblatt und Anreia?r Elbtblatt MIL Ameiaert. . ... " . , Ihr vormittag« aufzugeben und im vorau« zu bezahlen; eine Gewähr f!ir da« L Wernommen. Drei« fttr »i» 4S mm breite, S mm Hohr Brund'chrift-Zette (7 S'lben) 2.5g Mark; zeitraubender und tabellarischer Sah ;stttlua-«a--iHr l KM ran?«. Srmilligter Rabatt ^lischt . - ...... Zahlung«, and srfllllung«ort: Nies«. Lchrtägig« UntrrbattungSbrilage .Erzähler i drr Druckerri. brr Lieferanten oder der vesörderung«einrichtunaen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung Rotation«druck und Berlaar Langer t winterlich. Riesa. Geschifttftellr: Gortdeftratze SV. Berantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; fi Montag, IS. Februar 1V2S, abends. 75. Jahrg. jede« Laa abend«Uhr mit Au»nahme der Sonn- uni, Festtage. VezugepreiS, gegen -ciarauszaylung, monaruq tl.— Marc einschlieglich Bringerlohn für dt, Nummer de» Ausgabetage« sind bi« S Uhr vormittag« aufzugeben und im vorau« zu bezahlen; eine Gewähr fiir da» Erscheinen an be>'immtcu - ._ ... i Hohr Brund'chrift-Zette (7 Silben) 2.50 Mark; zeitraubender und tabellarischer Sah 50°/, Ausschlag. Nach- ^lischt, wenn der Betrag »»fällt durch »läge eingezogen verden muß »der der Auftraggeber in Konkurs gcräl. "-7 an »er Elbe". — Im Falle 'zäherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betrieber .... ----- " " g oder auf Rückzahlung der BezugLoreilcS. ... . für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. und Anzeiger (Llbcklatt mir A«Mger). . DKft« »l.« der Amt-Hmchtmmmschast Grotzeuhat«, de» Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte «nd des . Rate» der Stadt Riesa, des FinamamtS Riesa «nd de» HauvtzollamtS Meitze«, sowie de« SemeinderateS Gröba.- 87. La« Riesaer Tageblatt ei Einzelnummer L0 Pf. A Lagen und Plätzen »trd «risurg«. «d «armittelu: ^V'Druckere7,"d«'vstse^ oder der Bei . Rotatton«druck und Berlaar Langer t winterlich. Riesa. für 1 I«, 1 lr«. 1900 gr, 1 h. 420 er. Brot- und Mehlversorqung im Erntejahr 1921/22 betreffend. Infolge de« Druckes der Entente auf Abbau der Meich-znschüffe zur Verbilligung des Mehl« und des vrote» und der eingetretenen außerordentlichen Verschlechterung der Valuta bat sich die Reichsregierung genötigt gesehen, eine Erhöhung der Verkaufspreise der ReichSgetreideftelle für Mehl und Getreide eintreten zu lassen. Diese Erhöhung hat auch eine entsprechende Erhöhung der Mehl- und Brotpreise zur Folge. ES sind deshalb unter Berücksichtig»««» dieser Erhöhung der Mehl- und Getreide» preise, sowie weiter der eingetretenen Erhöhung der Arbeitslöhne und der sonstigen Betrieb-Unkosten in den Bäckereien nnd Müblen für den Bezirk des KommnnalvcrbandeS Großenhain einschl. der reo. Städte Großenhain und Riesa folgende Höchstpreise neu fest gesetzt worden: 4. für Mehl: ») im Großhandel für Weizenmehl 709.85 M. ) für 1 är brutto im „ Roggenmehl 655.85 „ j Leihsack frei Haus, d) im Kleinhandel für Weizenmehl 8.20 M. . Roggenmehl 7.50 „ v. für Brot: für Roggenbrot 6.— M. für 11.50 „ für Weizenbrot 7.70 „ „ 3 20 „ »s» Dies« Preis« tr«t«n vom IS. Februar 1822 ab in Wirksamkeit. Erneut wird hierbei darauf hingewiesen. daß eine Verwend««« von Streck«»«»» Mitteln bei der Herstellun« von Ro««en« und Weizenbrot, das der Verbrauchsregelung unterliegt, ausdrücklich Untersaat ist — zu veröl. Punkt 21 der Bekanntmachung des KommunalnerbandeS vom 9. August 1921 —. Etwa festgeftellte Uebertretungen dieser Vorschrift werden, abgesehen von ev. Schließung des Betriebs, unnachsichtllch an die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung abgegeben werden. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden im übrigen anf Grund von Abschn. 9 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 9. August 1921 bestraft. Großenhain, am 10. Februar 1922. 156 l. Der Kommuaalverbaub. Mihm in 8ckÄe> ni MlWiie i« Ml» ml Mmiei, WiniliM, !>»ik tci SkinlinMsm ick. Durch die nach der Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 10. Februar d-.Js. mit Wirkung ab 16. dS. MtS. eintretende Erhöhung der Mehl- und Brotvreise ergibt sich die Notwendigkeit, eine Nachbelaftung des Unterschieds »wischen dem alten und neuen Preise für die Mengen an Getreide, Mehl, sowie Roggen- und Weizenbrot vorzunehmen, die sich am 15. Februar 1922 abends nach GescbästSichluß in den Mühlen, Bäckereien, Mehlkleinhandlnngen und bei de« Getreideaufkäufern befinden. Alle Mühlen, Bäckereien. Mehlhandlungen und Getrrideaukkäufer erhalten deshalb hiermit Aufforderung, über die am 18. Februar 1822 abends «ach Geschäftsschluß, weiter aber auch zufolge einer Anordnung der ReichSgetreideftelle über die am 1V. Februar 1822 abends nach GeschSstsschlust vorhandenen Bestände an 1. Roggen, 2. Weizen, 8. Gerste, 4. Roggenmehl 85'/, ig, 5. Weizenmehl 85°/,ig, 6. Gerstenmehl 75°/,ig, 7. Roggenbrot, 8. Weizenbrot spätestens biS zum SS. Februar 1VSS unter Benutzung der ihnen noch besonder- zugehende» Vordrucke Anzeige an die WirtschastSstrlle des KommunalverbandrS, Hindenburgstraße 34, zu erstatten. Etwa für Rechnung Dritter rinaelaaerte Bestand« find nicht vom Lagerhalter, sondern vom Eigentümer pnzuaeben. Richt mit anzugeben sind di« in Mühlen «ingelagerten Bestände der ReichSgetreideftelle. Die Anzeigepflichtigen werden mit Nachdruck daraus aufmerksam gemacht, daß di« vorhandenen Bestünde aufs genaueste anzugeben sind. Lediglich schätzungsweise Angabe der Bestände ist «nzulässtg. Um eine wirksame Nachprüfung der Richtigkeit der angegebenen Bestände vornehmen zu könne», erhalten alle Müblen, Bäckereien und Mehltleinhandler Anweisung, alle bis »um IS. Februar 1822 abends «ach GeschästSfchluß belieferten Brotmarken sorgfältig zu zählen, in voraeschriebener Weise zu bündeln und zu schnüre« und hierauf sofort und spätestens biS »um SS. Februar 1822 an die WirtfchaftSstelle des KommunaloerbandeS einzusenden. Der Kommunalverband wird hierauf kür jeden einzelnen Betrieb «ine Nachprüfung dahingehend vornehmen, ob der unter Berücksichtigung der seit 15. August vor. Js. znge- wiesen erhaltenen Mengen und der abaelieferten Marren sich errechnende Sollbeftand mit dem angegebenen JKbestand übereinstimmt. Der Kommunalverband behält sich auch die alsbaldige Vornahme von Nachprüfungen in den Betrieben vor. Bei festgeftellte» Fehlmengen und nachgewiesener unrichtiger Angabe der Bestände wird der Kommunalvervand unnachsichtlich mit Strafverfolgung durch die Staatsanwalt schaft und nach Befinden mit Ersatzleistung ev. entschödiaungSloser Perfollerkläruna der in Frage kommenden Mengen und schließlich auch mit Schließung des Betriebs oegcn die BetriebSinbaber vorgeben. Zuwiderhandlungen aegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden auf Grund von Abschnitt 9 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 9. August 1921 bestraft. Großenhain, am 11. Februar 1922. 1571 Der Sommunaloerband. Bekanntmachung, die Jnlandslegitimierung aller i» Gröba beschäftigten ausländischen Arbeiter anf das Iabr 1822 betreff««». Auf Grund der Verordnung de- Ministeriums LeS Innern vom 9. Januar 1922 werden alle in Gröba in Beschäftigung befindlichen industriellen, «ewerblichen n«d landwirtschaftliche« Arbeiter sowie niederen Hausangestellten «auch diejenigen, die bereits ihre Einbürgerung in den Freistaat Sachsen beantragt haben, aber noch nicht zum Abschluß gekommen ist) aufgefordert, in der Zeit vom 13. S. 1822 bis 15. S. 1822 die Erneuerung der LegltimationSkarte von 1921 im hiesigen Gemeindeamt, Zimmer Nr. st, von vormittags 8 bis '/,1 Uhr persönlich zu beantragen. Die Gebühren für die bis zum 15. März 1922 zu stellenden ErncuerungSanträge betragen einschließlich der drr hiesigen Gemeinde zustehenden Gebühr 45 Mk., während für die nach dem 15. März 1822 zu beantragenden Legitimationskarten 105 Mk. zu entrichte»» sind. Bei Stellung eines Antrages find sämtliche Heimatpapiere sowie die vorjährige Legitimationskarte mitzubringen. Die hiesigen Arbeitgeber werden ersucht, für die Stellung des Antrags durch ihre Arbeiter Sorge zu tragen, gegebenenfalls ihnen dabei behilflich zu sein. Gröba lLlbej. den 13. Februar 1922. Der Gemeindevorstand. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Produktenhändlerin Maria Theresia Siegemnnd geb. Benold in Riesa ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Scklnßverzeichnis der bei der Ver teilung zu berücksichtigenden Forderungen nnd zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlusstermin aus den 8. März 1922, vor mittags V,10 Uhr vor dem hiesigen Amtsgerichte bestimmt worden. Amtsgericht Riesa, den 10. Februar 1922. Oeffentlicke Aufforderung zur Abgabe einer Steuererkläru«« für die Veranlagung zur Einkommensteuer für das Rechnungsjahr 1821. Auf Grund dieser öffentlichen Aufforderung sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet: 1. alle im Finanzamtsbezirke Riesa wohnenden oder sich dauernd oder nur vorüber ¬ gehend aufhaltrnde» selbständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nicht- drutscke); , 2. sämtliche Personen, die, ohne im Deutschen Reiche zu wohnen oder sich ausruhalten, in dem Finamamtsbezirke Riesa Grundbesitz haben, ein Gewerbe betreiben, eine Erwerbstätigkeit anSübcn oder Veziiae aus öffentlichen, innerhalb des Finanz amtsbezirks gelegenen Zlns-cn mit Rücksicht auf gegenwärtige oder frühere Dienst leistung oder Berufstätigkeit erhalten, soweit die vorstehend Genannten nickt bei einem anderen Finanzamt eine Steuererklärung abgeben und soweit sie im .(kniende» jahr 1921 ode» in dem nach 8 29 des Einkommen- iteuergesetzeS an dessen Stelle tretenden Wirtschaftsjahr (Geschäftsjahr) ein steuerbares Einkommen von mehr als 24 KOO Mk. bezogen haben. Die hiernach zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten werden amaesordert, die Steuererklärung unter Bräunung des vorgeschriebeuen Vordrucks in der Zeit vom 15. Februar blS zu« 15. März 1822 bei dem unterzeichneten Finanzamt einzureichen. Mit einer Verlängerung dieser Frist ist nicht zu rechne«. Vordrucke für die Steuererklärung können »wir -»»Gemeindebehörde oder von dem unterzeichneten Finanzamt bezogen werden. Die Verpflicht^«« z«r Abgabe einer Steuererklärung besteht auch dann, wenn ei» Vordruck nicht -«gesandt worden ist. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zuläsna, geschieht aber auf Gefahr des zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Mündliche Erklärungen werden von dem unterzeichneten Finanz amt während der Geschäftsftunden (werktags vormittags 8 bis 12 Uhr) zu Protokoll ent gegengenommen. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen bis 500 Mk. zur Abgabe der Steuererklärung angebalten werden: auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werden. Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines ander»» nickt gerecktfertigte Steuer vorteile erschleicht oder vorsätzlich bewirkt, daß die nach dem Einkommensteuerge'ctze zu entrichtende Einkommensteuer verkürzt wird, wird wegen Steuerbinterziebung mit einer Geldstrafe im fünf- bis zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis und unter Umständen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie auf Bekanntmachung der Bestrafung aus Kosten des Verurteilten er kannt werden kß 53 des Einkommensteuergesetzes und 88 359 ff. der Reichsabgabenordnung). Wer fahrlässig als Steuerpflichtiger oder als Vertreter oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen bewirkt, daß die Einkommensteuer verkürzt oder Steuervorteile zu Unrecht gewährt oder belassen werden, wird wegen Steuergefäbrdung mit einer Geldstrafe bestraft, die im Höchstbetrage halb so hoch ist wie die für die Steuer hinterziehung angedroht« Geldstrafe (8 367 der Reichsabgabenordnung). Riesa, am 10. Februar 1922. Das Finanzamt. Oertlichrs nick Sächsisches. Riesa, den 18. Februar 1922. . . —* Verleih u n a. Dem beim hiesigen Zollamt« beschäftigten Oberzolliekretär Herrn Loauay tft durch Ver fügung des ReichswehrminifterS vom 20. Januar 1922 der Charakter als Oberleutnant verliehen und di« Erlaubnis »um Tragen drr Uniform de- Infanterie-Regiments Nr. 102 erteilt worden. Verfvnenzugverkeh» Auf der Streck« Lripzig-Riesa-DreSden verkehren ab heut« auch di« Schnell- »üae wieder: 10,41 Uhr vormittag- ab Riesa nach Dresden und abend- 8,6 Uhr ab Riesa nach Leipzig. -- Der gestrige Sonntag wurde von Jung und Alt zu einem Spaziergang an die Elbe benutz^ die der Frost mit einem dicken Eispanzer versehen hat. Üeber den Eisübergang nach Promnitz setzte in den Nachmittags stunden «ine wahre Völkerwanderung «in. Di« seltene Gelegenheit, zu Fuß die Elb« auf festem Eise überschreiten zu können, wollt« niemand gern versäumen. Da- Et- tft nun auch weiter oben nach Meißen zu »um Stillstand gekommen. Auf der Elbstrrcke unterhalb Meißen waren einige Kähne vom Eise lo-aertfsen worden, «benso bei Zadel di« Fähre. Wie uns mitgeteilt wird, ist «S jedoch gelungen, die Fahrzeuge wieder feftzumacheu. —* KtrchlicheS. Unter Hinweis auf die Einladung auf Seite 4 dieser Nummer machen wir unsere Leser noch, mal« darauf aufmerksam, daß die Evangelisation, di« Herr Superintendent Titer in Riesa hält, morgen (Dienstag) nachmittag 5 Uhr mit der Bibelstunde beginnt und dann abends 8 Uhr mit dem ersten Vortrag in der TrinitattSkirche, die geheizt sein wird, ihren Fortgang nimmt. Jedermann ist herzlich willkommen, auch die Glieder der umliegende« Kirchgemeinden. — Die Bibel st« «den finden nicht im Jugendheim, sondern in der Kapelle der TrinitattSkirche statt. —* Abgabe der Steuererklärung. Unter Bezugnahme auf die in der vorliegenden Nummer unseres Blatte- enthaltene öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für di« Veranlagung zur Einkommensteuer auf das Rechnungsjahr 1921 wird auch an dieser Stelle auf die Notwendigkeit der Abgabe drr Steuererklärung bis »um 15. März 1922 hingewiesen und gleichzeitig anf die Folgen der Nichtabgabe der Steuererklärung aufmerksam gemacht. —*D«rAnkauf vonGold für da» Reich durch die Reich»bank «nd die Poft «folgt in der Woche vom 13.—19. Februar d. I. unverändert wie in der Vorwoche zum Preise von 780 Mark für ein Zwauzigmarkstück, 390 Mark für ein Zehnmarkstück. Für die ausländischen Goldmünzen werden entsprechende Preise aezahlt. —* Ueber das Verhalten bei Begräbnissen erlassen die iächsischen Ministerien des Kultus und öffent- licken Unterrichts und des Innern eine Ergänzungsver- ordnung zu den bisherigen Bestimmungen. Danach ist bei Bestattungen auf den Friedhöfen (Gottesäckern, Ein- aschrrungSanlagen, Urnenhainen) alles zu vermeiden, was gegen die nach allgemeiner Anschauung berechtigten Emp findungen Andersdenkender oder gegen das Anirhen deS FriedhofSinhaberS gerichtet ist. Ferner wird bestimmt: Die Verkündung der Glaubens- und Sittenlebren durch die Geistlichen der ReligionSgesellschaft, der die Bestattung obliegt, wird hiervon nicht berührt. Eine weitere Ergänzung lautet: Nehme» an den Begräbnissen der ReligionSgesellschaften Andersdenkende teil, so haben sie sich den Anordnungen der Religionsgesellschaft zu unterwerfen und dürsen insbesondere ÄHt oh», Genehmigung des die Bestattung leitende» Geistlichen reden. —* Der Entwurf einer neuen Gemeinde« ordnung. Aus der Nachrichtenstelle der Sächs. Staat-- kanzle» wird gemeldet: Sonnabend wurden im
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite