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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.02.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-02-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192202142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-02
- Tag1922-02-14
- Monat1922-02
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.02.1922
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O Riesaer H Tageblatt «nd Anrrkaer (LlbeblM «nr Mtiser). rs. Jahr« Dieasta«, 14. Aebriiar 1922, nbeuvs es Die Gebühren für die bis »um 15. Mär» 1622 »u stellenden Erneuerungsanträg» betragen 40 Mark, sie bat der Arbettaeber »u tragen und sind bei Stellnng de» Antrages sofort zu hinterlege». Ferner sind bet Stellung eine» Antrages sämtliche im Besitze des Antragstellers befindlichen Heimatpapiere beizufüge». Eine Erhöhung dieser Gebühren auf 100 Mark tritt ein: ») wenn die Grenzlegltimierung an der deutsch-polnische» Gren»e umgangen wird, für die dann notwendig werdende Legitimierung an der Arbeitsstelle, im übrigen, sofern die Legitimierung nicht innerhalb vier Wochen, vom Tage des Grenzüber» tritt» an gerechnet, beantragt wird, !>) wenn die Legitimierung an der Arbeitsstelle nicht innerhalb der vorgeschriebene» Frist beantragt wird, e) wenn die Legitimierung im Vorjahre trotz legitimierungspflichtiger Beschäftigung unterblieben ist. Bei dem Uebertritte bereits legitimierter Arbeiter aus einem landwirtschaftlichen ei» industrielles ArbeitSverhältnis und umgekehrt ist die Ausstellung einer neuen in .... „ .. ... „ LegitimationSkarte unter Beifügung der alten »u beantragen. Di« Ausstellung der neue» Karte erfolgt zu einem Gebührensätze von 10 Mark. Für abhanden gekommene Karten werden gegen Zahlung von 5 Mk. Ersatzkarte» ausgegeben. Bei Aushändigung der Legitimationskarten ist «ine Gebühr von 5 Mk. zu entrichten. Die hiesigen Arbeitgeber werden ersucht, für di« Stellung des Antrages durch ihre Arbeiter Sorge »u tragen und ihnen bei der Beschaffung eines Lichtbildes behilflich zu sein, Der Rat der Stadt Riesa, am 14. Februar 1622. Sckmn. Montag, d«« »0. Februar 1»»», »arm.' ,v Uhr wird Im SitznngSsaale der unterzeichn««» Amtshauptmannschait öffentliche Bezirksausfchußsitzimg abgehalten. Großenhain.am 11. Februar 1622.Die AmtShauvtmannschaft, und AttßrlAvr sEsheblatt and Atyeiger). - -er Amt-hav-tmamrschaft Großenhain, de» Amtsgericht-, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte und deS- Rates der Stadt Riesa, de» Finanzamts Riesa «nd des HaudtzollamtS Meilsen, sowie des Semelnderate» Sröba. Bekanntmachung, die JnlondSlegitimieruna der ausländisch«« Arbeiter auf da- Jahr 1922 betreffend. Gemäfl Mlnisterialverordnung vom 6. Januar 1622 werden alle ausländischen landwirtschaftlichen, industriellen und gewerblichen Arbeiter und niederen Hausangestellten, einschließlich der Staatenlosen, die in Riesa in Beschäftigung stehen, hiermit anfgesordert, biS spätestens IS. Mär» 1SSS die Erneuerung bezw. Neuantzftellung der LegitimationS« karte auf das Jahr 1622 im hiesigen Ratban« — Einwohnermeldeamt — Zimmer 14, in der Zeit von 8—12 Uhr vormittags »u beantrage». Dom Legitimation»,wanae sind befreit: 1. Deutschstämmige Ausländer, die sich seit dem 1. Januar 162L in Deutschland befinden, soweit sie sich entweder al» Rückwanderer aus dem Ausland in Sachsen anarstedelt haben oder ihnen die Rückkehr in ihre Heimat infolge der dortigen politischen Verhältnisse einstweilen verwehrt ist. Die Deutschstämmigkeit dieser Ausländer mutz einwandfrei nachaewiesen werden. 2. diejenigen deutschstämmigen ausländischen Arbeiter, die mit ordnungsmäßigem Paffe zum dauernden Aufenthalt in Deutschland oder mit den an ihre Stelle tretenden Ausweisen der deutschen Fürsorgekommission im Auslands versehen sind. 38 Da» Riesaer Tageblatt «rf^esttt jede« Lag abend» '/,» Uhr mit Ausnahme der Bonn- und Festtage. Bezugepreio, gegen ivorauszaytung, munacuq 11.— Marc ems-ylieglich Bringerloh.i. Einzelnummer 50 Pf. Avzetar« sür bi« Nummer de» AurgabetageS sind bi» S Uhr vormittag» auszugeben und im vorau« zu bezahlen; ein« Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Drei» für die 43 mm Lreit«, 3 nun hohe Grundlchrist-Zell« <7 Silben) 2.S0 Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 50'/, Aufschlag. Nach. Weisung«, «nd u,!rmstt«lung»a«L-ti.hr l 'N. Zeüo larct«. Lewilligter stabatt »lischt, wenn der Betrag »erfüllt, durch Nage -ingrzogen werden muß »der der Auftraggeber in Konkür» gerät. Zahlung»- und Lrsll»lung»ort: Riesa, llchrtiigig« Untertartung-beilag« .Erzähler an »er Elbe". — Jin Kalle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Liesertnten oder der BesörderungSeinrichtunaen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäft«stelle: doettestratzr SS. Berantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. wäre, man kaum Da, ,n 1622 G. 8 Oertliches und SSchsisches. Riesa, den 14. Februar 1622. —* Ortskarte ll Riesa im D. B. B. Wir werden gebeten, die Mitglieder darauf bin,»weisen, daß der für Mittwoch anberamnt gewesene gesellige Abend nicht statt findet, dafür soll eine außerordentliche HauvtanSschußsitzung abgehalten werde». (Siebe Inserat in vorl. Nr.) —* Gau tag deSNiederelbe-TurngaueSin Oschatzam 1 2. Febrnar. Von den zum Gau gehören den 34 Vereinen waren 68 Abgeordnete entsandt worden. Gauvertreter Mucke-Oschatz eröffnete vorm. 9 Uhr die Sitzung und gab einen ausführlichen Rückblick über die geleistete Arbeit des GaurL im verflossenen Jahr«. Anschließend trugen die übrigen technischen Ganbrqmten ihre JabrrS- berichte vor. Aus der JayreSerhebüng oing hervor, daß z. Zt. zum Gau 8671 männliche und 393 weibliche Mit- glieder, sowie 339 Kinder gehören. Das Kindertnrnen ist von einigen Vereinen neu ausgenommen worden. Mögen andere folgen! Die an die Gankaffe abzuführenden Jahres- beitrage betragen pro Kopf 4 M. Eine längere Aussprache entspann fick über die Vorschläge zur Veränderung der jetzigen Gaugrenzen. — Der Arbeitsplan für 1922 ist wiederum sehr arbeitsreich gestaltet worden. Den Kern- punkt der Veranstaltungen bildet das am 24. und 25. Juni in Lommatzsch stattfindende Gauturnfest, zu dem, wie ' verlautet, die dortigen städt. Behörden eine sehr wohlwollende Stellung bekundet haben. Tie weitere turnerische Arbeit verteilt sich wie folgt: 5. März Bezirksvorturnerstunden, 21. Mai Gauvorturnerftunde in Lommatzsch, 25. Mai Gau- Wandertag, 13. August Gaugrnppenwettkämpfe, 27. August Collmbergfest, 10. Oktober volkstümliche Einzelwettkämpfe, 15. Oktober Bezirksoorturnerftunden, im November ein Lehrgang für Vorturner des Frauenturnens und 3. Dezem ber Gauvorturnerftunde. — Obwohl in diesem Jahre keine Wahlen zum Gauturnrat auf der Tagesordnung standen, machte sich eine solche zur Neubesetzung einiger technischer Aemter nötig. ES wurden gewählt: 1. Gauturnwart Rieger-Oschatz, 1. Frauengauturnwart Rohrbach-Mühlberg, 1. Scbwimmwart MöbiuS-Riesa, 1. Spielwart Becher-Riesa, 8. Spielwart Dr. Mühle-Oschatz. — Einer Anregung, die BezirkSvortnrnerftunde» auch bei kleineren Landvereinen abzuhalten, soll nachgegangen werden. — Eine Sammlung für die Kr.-U. erbrachte 70 M. Zum Schluß gab der Gau vertreter einen kurzen Bericht über den Deutschen Turntag in Cassel. Mit dem Wunsche für eine weitere gedeihliche Entwicklung des Gaues und einen glücklichen Verlauf aller geplanten Veranstaltungen wurden die Verhandlungen nachm. '/,3 Uhr geschloffen. —ck. , —«lieber die EtSverhältnisse derElbetn Meißen berichtet das „Meißn. Tagebl.": Das EiS steht nun seit Sonnabend nachmittag fest, wenigstens unterhalb der «Albdrücken. Oberhalb der Elbbrücken ist da» Eis wahrscheinlich infolge de« erheblichen Eis- und Wasser- drucke« von oben her Sonntag abend in der elfte» Stunde sowohl als wie auch am Montag vormittag erneut gerückt. Das heißt, weit ist e« nicht gekommen, denn da» Eisfeld unterhalb der Drücken hat Stand gehalten. Infolgedessen ist e» zwischen den Brücken und vor diesen zu ganz erheblichem Durcheinander und llebereinander des Eise« gekommen. Da» Eisfeld »wischen den Brücken gleicht einem großen chaotischen Trümmerfeld, so wild durcheinander- geworfen und zusammengrschoben und -gepreßt find die Ei«- fchollen. Sollt« sich da« Zufammenschteben de« Eises vor den Brücken wiederholen, so kann da, für die Stadt die schwersten Gefahren im Gesolae haben, wenn nicht Gegen- maßregeln ergriffen werden. Nicht allein, daß da, Eis sich jetzt schützen kann, bringt e« auch di« Gefahr, daß es dabet de» Wasserlauf sperrt und den Wafferftrom nach den Stadt teilen abdrängen kann. Aber auch für den Aufbruch des Eises birgt der Zustand allerlei Gefahren für die Brücken und die Stadt. ES wird alle, von den Umständen ab- hängen, die beim Aufbruch de» Eise» maßgebend find, ob das Eis vorher stückweise losbrtcht, wa« zwar bet der Bereisung der ganzen Elbstrecke recht wenig wahrscheinlich ist, oder ob ein allmähliche« Auflösen der Eisdecke erjotgt. Li« Gesahr liegt vor allem darin, daß plötzliche« Tauwettrr zu einer Hochwafferkataftrophe führt, deren Wirkungen, wenn zugleich starker Eisgang damit verbunden i ' au»,«denken wagt. - —* Altersrente« für Kleinrentner. Nr. 1 de«,Sächsischen Gesetzblatts vom Jahre ll,. verkündet« Gesetz üb« dt« Altersrenten für Kleinrevtner bringt diesen Personen im Fall« der Einzahlung eines Kapitals bei der sächsischen Altersrentenbank in Dresden, AntonSplatz 1, oder deren Geschäftsstellen besondere Vorteile, um die durch das Sinken des Geldwertes verursachte Not der Kleinrentner zu mildern. 1. Einmal bietet das Gesetz die Möglichkeit, sich die Rückforderung des Kapitals binnen 5 Jahren, von der Einzahlung an gerechnet, vorzubebalten, sich aber gleichwohl eine Rente in der Höbe auSzubedingen, wie sie soiift nur bei endgültigem Verzicht ans das Kapital gewährt wird. Wird das Kavital innerhalb der 5 Jahre zurückgefordert, wozu insbesondere auch die Erben nach dem Tode des Versicherten berechtigt sind, so wird die einaezahlte Summe nebst 4 v. H. Zinsen vom Beginne des der Ein zahlung folgenden Monats ab unter Kürzung der bereits auSgezahlten Rentenbeträge und gewißer Verwaltungs spesen zurttckgewährt. Wird von dem Rückforderungsrecht innerhalb der fünfjährigen Frist kein Gebrauch gemacht, so fällt das eingezahlte Kapital endgültig au die Bank, und der Versicherte erhält bis zu seinem Tode die Rente. Will sich der RückforderungSberecbtigte das Recht wahren, auch über den Zeitraum von 5 Jahren hinaus das Kapital unter Abzug der Renten znrücksordern zu dürfen, fo muß er «S vor Ablauf der fünfjährigen Frist zurückfordern und den ihm zurückzugewährenden Teilbetrag alsbald wieder einzahlen. Da bereits ein Teil des Kapi'als durch die Rentenzahlungen aufgezehrt worden ist, mindert sich zwar die von der zweiten Einzahlung ab laufende Rente, ihr Rückgang wird aber zu einem Teil dadurch wieder ausgeglichen, daß der Ver sicherte inzwischen älter geworden ist, und der Rentensatz bei Einzahlungen in höherem Lebensalter steigt. 2. Wollen die Beteiligten von der Möglichkeit keinen Gebrauch mache», so können sie entweder sich das Kapital unbeschränkt Vor behalten oder auf das Kapital endgültig verzichten. In beiden Fällen erhalten die Kleinrentner em« höhere Rente, als sie die Altersrentenbank an andere Versicherte zahlt. So beträgt die Altersrente für einen 60jährigen Man» bei Kapitalverzicht 9,81 v. H. (statt 9,12 o. H.), bei einem 65 jährigen Mann 11,97 o. H. (statt 10,95 v. H.l, bei einem 70 jährigen Mann 14,67 v. H. (statt 13,20 v. H.) und bei einem 75 jährigen Mann 18,19 v. H. (statt 16,10 v. H,). Für Frauen stellen sich die Renten auf 8,45 v. H. (statt 7.86 v. H.) bei einem Alter von 60 Jahren, auf 10,08 v. H. (statt 9,22 v. H.) bei einem Alter von 65 Jahren, auf 12,70 v. H. (statt 11,43 v. H.) bet einem Alter von 70 Jahren und auf 16,69 v.H. (statt 14.77 v.H.) bei einem Alter von 75 Jahren. Kleinrentner sind Personen mit einem Jahreseinkommen bis zu 14 000 M., die über 60 Jahre alt oder erwerbs unfähig oder nicht bloß vorübergehend behindert sind, ihren Lebensunterhalt durch eigene» Erwerb zu bestreiten, und deren Einkommen sich hauptsächlich aus Kapitaleinkommen, Leibrenten. Auszugsleistungen, Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern oder ähnlichen Bezügen »usammensetzt oder überwiegend aus einer von beiden Einkommensarten besteht. Die zu Versichernden muffen die sächsische Staats angehörigkeit besitzen oder seit mindestens 1914 ihren Wohnsitz in Sachsen haben. 3. Soll der Lauf der Rente am 1. April 1622 beginne», so muß die Einzahlung nach dem bereits vom Landtag angenommenen und demnächst im Sächsischen Gesetzblatt zur Veröffentlichung kommenden neue» Gesetz über die Altersrenttnbank spätestens am 17. März d. I. bewirkt werden. —*Bu ndeSverfammlung deSScichs.Militär- veretnsbunde«. Die diesjährige Bundesversammlung de« Militärvereinsbundes findet vom 8. bi« 10. Juli in Freiberg statt. Der Präsident de« Sächsischen Militär- vereinSbundeS, SanttätSrat Dr. Hopf, hat im Namen des Bundes dem früheren König Friedrich August in Sibhllen- ort die Ayffhäuser-KriegSdenkmünze überreicht. Der König nahm fie erfreut entgegen. Dr. Hopf blieb zwei Lage lang al« Gast de» Königs in Sibhllenort. —' Der Entwurf der neuen Gemeinde ordnung. Von der Hauptkanzlei der Stadt Dresden geht Wolff« Sächsischem Landesdienst folgend« Zuschrift zu: Von der Regierung wird in der Press« über den Verlauf der Konferenz, die am 11. Februar im Ministerium de« Innern zur Besprechung dr» neuen Entwürfe» der Gemeindeordnung stattgesunden hat, eine Notiz verbreitet, die in dem Urteil gipfelt, daß von den Beteiligten trotz mancher fruchtbaren Kritik der Entwurf al» geeignete Grundlage anerkannt worden fei. die Gemeindeverwaltung neuzeitlich zu gestalten. Bdn einem Teilnehmer dieser Konferenz wird un« diese Auffassung al« sedr optimistisch bezeichnet. Für den Re gierungsentwurf bat sich von den anwesenden Gemeinde- und Beamtenvertretern niemand ausgesprochen. Während von linkssozialer Seite an dem Entwurf ausgesetzt wurde, daß er die Kommunalisierung der Amtshauptmannschaften nicht bringe, wurde von bürgerlicher Seite erklärt, daß sich mit der im Entwurf vorgesehenen Gemeindeverfaffung ein größeres Gemeinwesen überhaupt nicht verwalten lasse. Die Vertreter der besoldeten Stadträte bezeichneten die Bestimmungen des Entwurfs als mit dec Reichsverfassung, insbesondere mit Artikel 129, unvereinbar. Besonders be deutsam mußte eS erscheine», daß der Vorstand des Sächsi schen Gemeindetages fick einstimmig, auch unter Zustimmung der Vertreter der USPD-, auf den Standpunkt stellte, daß eine Stadt, die jetzt MagiftratSoerfassung habe, nicht gegen ihren Willen gezwungen werde» dürfe, zur GemeinderatS-s Verfassung Lberzugehen, wenn sie die MagiftratSoerfassung — gegebenenfalls in verbesserter Form — beibehalten wolle., —* Dem Landtage ist ein kommunistischer« Antrag zngegangen, der von der Reicdsreqierung ver-> langt, daß keine Maßregelungen der am Streik beteiligten. Eisenbahner stattfinden, daß den Beamten ihre berechtigten, Forderungen bewilligt und keine Belohnungen sür Streik» brecher bezahlt werden. —* Landwirtschaftliche Warenbörse für Großenhain und Umgegend. Sonnabend, den 11. Februar 1922. Es wurden notiert (nichtamtlich): Weizen 420. Roggen 320—325, Hafer 310—320, Sommer-» gerfte 350, Mais 380, Maisschrot 400, Roggen- «nd, Weizenkleie 235, Roggen- und Weizenftroh 35—40, Hafer stroh 45—50, Heu 140—160. Die Preise verstehen sich für den Zentner in Mengen unter 5000 Kg. —* P o Ii z ei b e a m t e n -- A u w ä r t e r k u r i e Ver> ändernng in den Standorten der Reichswehr und die da durch erreichte Uebergabe der Kaserne ui Meißen an die, Zivilverwaltung haben dem Ministerium des Iuueru die Ausführung eines schon lange beabsichtigten Plane? er möglicht, nämlich alle Anwärter für den Potize d ensc ge meinsam für ihren künftigen Polizeidiensr vorzubereit-n. Am 16. Februar ds. Js. wird in Meißen der erste Anwärter- Kursus beginnen, dem am 1. Avril weitere Kurse folgen werden. Zum Leiter dec Polizelbcamten-Auwärrerkurse ist ein lange Jahre im Polizeidiensr tätiger und erfahrener Polizeibeamter bestellt worden. Den künftigen Polizeibe-- amten wird, im Gegensatz zu den jetzt uu Dienst befindliche» Polizeibeamten, die als Militäranwärter fast ausnahmslos eine mehrjährige Militärdienstzeit hinter sich haben, jede militärische Vorbildung fehlen. Von Anfang an werden die Polizeibeamten-Anwärter nur für den Polizeidienst ausge bildet werden. Tie körperliche Auslnldung und die Ausb.l- dung im Gebrauch der Mafien wcrd nur soweit gehen, als es der Dienst ernes Polizeibeamten erfordert. Da noch nicht alle Stellen bei den Polizei-Anwärterkursen besetzt sind, können sich auch jetzt noch runge Leute, welche Lust zum Polizeiberufe haben und »ür die Erhaltung dec jetzigen Staatsverfassung erntreten, zur Teilnahme au den Polizei- Änwärterkursen in Meißen melden. Ihre Einstellung wird zunächst als Polizei-Hifiswachtmeister erfolgen. Als Be soldung wird ihnen Grundvergütung nach Gruppe ll der Besoldungsordnung im Betrage von 9503 Mk. jährl ch ge- jvälirt werden. Dazu kommt noch Orts« und Ausgicichs- zuschlag. Erforderlich für die Einstellung ist die Erfüllung der folgenden Bedingungen: körperliche und geistige Ge eignetheit für den Polizeiberuf, Lebensalter 19 bis 21. Jahre, Größe mindestens 1,68 Meter, Unbescholtenheit. Sächsische Staatsangehörige erhalten den Vorzug. Gesuche, denen ein Lebenslauf mit Angabe deS Namen, Geburtstag, Jahr und Ort, Zivilberuf, Größe und Staatsangehörigkeit, sowie auch Schul- oder sonstige Zeugniise beizufüge» s.nd, s nd en die Sachliche Landespolize-verwaUung, Abteilung UM DreSden-A. 1, Schloß, zu richten. —* Ausbildung von Landarbelterlebr«? lingen. Dem fühlbaren Mangel an gelernten Landarbei tern ist u. a. durch planmäßige Ausbildung des Nach wuchses abzuhelsen. Aus diesen Erwägungen heraus hat e» o«r beim LandeSamt für Arbeitsvermittlung — Ab-§ tcilung Berufsberatung — bestehende FaclmuSschnß für Landwirtschaft für ferne erste Aufgabe angesehen, d e Aus bildung von Landarbeitern auf Grund ernes einheitlicher» Lehrvertrages zu regeln. Ausdrücklich sei betont, daß eG fick nicht um die Ausbildung für den überküllten landwirt» schaftl chen Beamtenberus handelt. Als ÄuSbtldungsstätteR kommen in erster Linie mittlere und kleinere Bauernwirt schaften in Frag«. Die Ausbildung, die sich auf altz Zweig« deL landwirtschaftlich«» Betrieb«« erstrecke» Al»
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