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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192203013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-03
- Tag1922-03-01
- Monat1922-03
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1922
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Riesaer H Tageblatt ««d Aureiaer Meblatt «nd Ämeiaer). 7S. Jahrg. ««d Auxrlgrr (ElbeblM und MMgerj. V-- Ars« »»« «IM »< ««ütchr» " - der AmtSharchtmaunschaft Srotzev-ai«, des Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte «nd des Rate» der Stadt Riesa, de» Simmzamt« Riesa «nd de» Hauptzollamts Meitze«, sowie de» SemeinderateS Lröba.' >z S1. Mittwoch, 1. MSr; 1S2S, abends. Da» Riesaer Tageblatt eestgetnt jede« tag avends '/,s Uhr mit ÄuSnatzm« per Sonn- und Festtage. Uezugtzprel», gegen Borauszaylung, manallich 11.— Mark eiafchiistzlich Bringerjohn. Lin»eInummer V0 Pf. Aruetae» für die Nummer de» Ausgabetage» sind bl» 0 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Laaen und Plätzen wird nicht iibvmommev. Brei« für di« 43 wm breit«, S mm hohe Grundschrift-Zeue (7 Silben) 3.S0 Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz SO7, Aufschlag. Hach- wrtsur.ge« «G Ä-rmtddelung-wkÄch; l 'M. Ae.ft« rart-'e. ««mtlligter kabatt «lischt, wenn der '»«trag ,-rfallt, durch Klage -ingrzogen «erden muh »der der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Lrsütlung»ort: Ries«, üchetagig« UnterbaitungSbeilag« .Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der VesörderungSeinrlchtungen — bat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung ober auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotation»druck und Verla«: Langer » Winterlich, Riesa. Geschiifttftell«: voetheftratze SS. verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Nicsa. 'vNn- , ,, , .. S Gemäß 8 117 Absatz 2 des WassergesetzeS vom 12. März IVOS mird hiermit bekannt gemacht, daß der Vorstand der UterhaltnngSgenossenschaft für die Jahna aus den nachgenannten Herren besteht. l. Ordentliche Vorstandsmitglieder r ». Gutsbesitzer G. Alwin Thoma- in Riesa, Vorsitzender d. Mühlenbesitzer Hugo Röhrdorn in Riesa o. Gutsbesitzer K. Bruno Steuer in Oelsitz <l. Gutsbesitzer Franz Schumann in Nickritz s. Gutsbesitzer Clem. Rich. Unger in Mergendorf. ll. Stellvertretende Vorstandsmitglieder: ». Gutsbesitzer N. Hugo «ufch in Pausitz d. Gutsbesitzer W. Heinr. Klemm in Poppitz o. Wirtschaftsbesitzer K. Ernst Söllnitz in Oelsitz <i. Rittergutspachter Hans Schaeffer in Jahnishausen. o. Gutsbesitzer K. Walther Hannstein in Pausitz. Großenhain, den 28. Februar 1922. Die Amtshauptmaunschast. 561. Anzeigen für die abends erscheinende Ausgabe deS Riesaer Tageblattes werden bis spätestens früh M Uhr (möglichst tags zuvor) erbeten. Geschäftsstelle deS Riesaer Tageblattes, Goethestr. 59. Wahl der Kirchgemeindevertreter in Gröba. Am 31. 8. 22 scheiden laut Verordnung des Landeskonsistoriums vom 14. 11. 2t sämtliche Kirchvorsteher ans ihrem Amte aus. An die Stelle des bisherigen Kirchen vorstands tritt die Kirchgemeindeoertretung. Deren Wabl ist auf Sonntag, den LS. L 7,11—1L Uhr vorm. im VersammlunaSzimmer der alten Kirchschule festgesetzt. Du Gemeindeglieder, die noch nicht in die Wählerliste eingetragen sind, werden anlgeiordert, sich zur Wählerliste anzumelden. Anmeldungen — persönlich oder schriftlich — sind anzu bringen beim Pfarramts oder bei den folgenden Mitgliedern des Kirchenvorstands: Frau Lieberwirtb, Georgplatz, Verwaltungs-Inspektor Götze. Weidaer Str. 11, Gutsbesitzer Hensel, Mublweg 6, Maurerpolier Thieme in Merzdorf, Gutsbesitzer Moritz in Pochra, Gutsbesitzer Georg Kaule in Jorberge, Bäckermeister Schneider in Bobersen, Gutsbesitzer Kurze in Lefsa unter Benutzung der dort erhältlichen Formulare. Tie Wählerliste wird Sonntag, den 12. 3. 22, abends 6 Uhr für diese Wahl geschlossen. Sie liegt darnach bis Sonnabend, den 25. 3. 22, im Pfarramts zur Einsicht ans. Wahlberechtigt sind alle konfirmierten männlichen und weiblichen Mitglieder der Kirchgemeinde, die volljährig und in die Wählerliste eingetragen sind. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, 1. wer durch Berachtung des Wortes Gottes oder durch unehrbarcn Lebens wandel öffentliches, nicht wieder gehobenes Aergernis gegeben hat; 2. wer die kirchliche Trauung unterlassen bat, wer die Taufe oder Konfirmation seiner Kinder verweigert oder seine Kinder dem evangelisch-lutherischen Religionsunterricht entzogen hat; 3. wer ent mündigt ist, unter vorläufiger Vormundschaft oder wegen geistiger Gebrechen unter Pfleg schaft steht oder nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Gröba, am 28. Februar 1922. Der Kirchenvorstand. IS-----------------------—I ---- Oertliches imv Sächsisches. Riesa, den 1. März 1922. —* Schuldirektor i. N. Franz Dietzel -f. Nach längerer Krankheit ist gestern mittag Herr Schuldirektor i. R. Franz Dietzel aus dem Leben geschieden. Mit ihm ist ein Mann dahin gegangen, der stets freudig und unverdrossen seine Kraft für die Allgemeinheit eingesetzt hat, sei es auf dem Gebiete der Schule, sei es im Dereinsleben. Als er wegen eines Augenleidens 1913 sich genötigt sah, in den Ruhestand zu treten, konnte er auf eine 40 jährige erfolg reiche Tätigkeit im hiesigen Schulwesen zurückblicken. Er kam 1873 nach Riesa und hat hier zunächst an einer Privat schule und dann von 1875 an als Lehrer an der Knaben schule gewirkt. Seine treue Pflichterfüllung und sein eiserner Fleis) fanden 1906 mit seiner Ernennung zum Schuldirektor der Knabenschule eine Anerkennung, die ihm große Genugtuung bereitete. An der Hebung unseres Schulwesens hat er tatkräftig teilgenommen. Der Schul betrieb ist unter seiner Leitung vorwärts geschritten, und so manche Verbesserung ist von ihm einaeführt worden. Als äußeres Zeichen der Würdigung seiner Verdienste wurde ihm beim Scheiden aus seinem Amte das Ritterkreuz 2. Klaffe vom AlbrechtSorden verliehen. Aber auch außer- halb der Schule war er überall da zu finden, wo das Wohl und Wehe der Stadt und der Einwohnerschaft zu beraten und zu fördern war. Gedacht sei hier nur seines segens reichen Wirkens im Gewerbeverein, im Verschönerungs verein, in den Militäroereinen, im Verein für das Deutsch- tum im Auslande, im früheren Konservativen Verein und im Bienenzuchtverein. Er war den Vereinen nicht nur ein unermüdlicher Mitarbeiter an ihren Aufgaben und Be- strebungen, sondern bat durch unzählige Vorträge auch viel Anregung und Belehrung in sie hineingetragen, wozu ihn sein reiches Wissen in hohem Maße befähigte. Der Gewerbe verein ernannte ihn zu seinem Ehrenmitglied. Auch durch Aussätze und Berichte in der Presse hat er eifrig zu wirken gesucht, und seine vortreffliche heimataeschichtliche Schrift: „Riesa in Wort und Bild" hat sich viel Freunde erworben. Obwohl er so gern für die Allgemeinheit wirkte, war er in seine n Wesen doch schlicht und bescheiden. Liefe Dank barkeit wird seinen Namen fortleben lassen. — Geboren mar der Verstorbene am 18. September 1848 in Eyba (Schwarzb.-Nudolstadt). Nachdem er seine Vorbildung auf dem Seminar in Rudolstadt erhalten hatte, begann er sein« Lehrtätigkeit in Oberweißbach (Schwarzb.-Rudolstadt). Er war Feldzugsteilnehmer von 1870/71 und hat an den Schlachten bei Beaumont, Sedan und vor Paris teil genommen. Bald nach Beendigung des Krieges, im Jahre 1873, kam er dann nach Riesa. — Die Beerdigung des nun Heimgegangenen erfolgt Freitag nachmittag 7«2 Uhr von der Friedhofshalle aus. —* Diebstahl. Am 18. Februar ist in der Glas fabrik eine silberne Remontoiruhr mit Goldrand gestohlen worden. Sachdienliche Mitteilungen werden an die Polizei erbeten. —* Vortragsabend. Nächsten Freitag spricht nn Jugendheim (Fr.-Aug.-Str. 9) die Missionarin Rryer über ihre Erlebnisse in Armenien. Ti« hat im Dezember 1921 schon einmal im kleinen Kreise des Frauenmissionsvereins gesprochen, und ihre ergreifenden Darlegungen über das furchtbare Geschick der armrnischen Christen unter den Verfolgungen durch die Türken haben auf die damals Anwesenden einen so tiefen Eindruck gemacht, daß der Wunsch rege wurde, sie möchte bald wieder kommen und vor einem größeren Kreis« sprechen. Das soll nun nächste» Freitag geschehen. Die Versammlung ist öffentlich. .Der Eintritt ist frei. Möchten viel« der Einladung Folge leisten. —* Ein Verein der Mitglieder de« früheren sächsischen Königshauses. In da» Bereinsregifttr beim Amtsgericht Dresden ist unter dem Namen „Verein Wettin albertinischer Linie" ein Verein der Mitglieder des früheren sächsischen Königshaus«« eingetragen worden. Der Verein hat folgende Ziele: Pflege christlicher Anschauungen, Pflege der Liebe zum deutschen Volke, und Lande, sowie der sächsischen Heimat, Wahrung der Familien ehre und Famllientradttion usw. Die Mitglieder des Vereins haben u. a. die Pflicht, «ine Sb« nur unter Billigung »es Vorsitzenden und unter kirchlicher Mitwirkung zu schließen. Den Vorsitz führt auf Lebenszeit der krudere König Friedrich August. —* Angestelltenversicherungspflicht vo» Lehrlingen und Volontären. Handluiigsiehrlingc im Sinne der 8z 76 ff. des Handelsgesetzbuches sind wäh rend der Dauer der Lehrzeit nicht versichsrungspflichtig nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte. Bürolehr linge, d. h. Lehrlinge, die nicht im Handclsgewerbe, son dern in Büros, z. B. bei Rechtsanwälten, Behörden nsiv. tätig sind, sind dann versicherungspflichtig, wenn ihre Tätigkeit nicht bloß in nieder«» oder lediglich mechanischen Dienstleistungen besteht und wenn das gezahlte Entgelt die Hälfte des OrtSlohnS für Zlngestcllte desselben Ge schlechts und desselben Alters übersteigt. Die Vsrsiche- rungspflicht beginnt mit dem Tage, an dem der Ange stellte 16 Jahre alt wird. Für Volontäre im Handelsge werbe, für die ein regelrechtes LehrltngSverhältnts (Lehr vertrag) besteht, gilt dasselbe wie für Handlnngslehrlinge. In Zweifclssällen erteilen Ausknnst dec Rentenausschutz Berlin der Angcstelltenversicherung in Berlin-Wilmers dorf, Nikolsburgerplatz 2, die Reichsversicherungsanstalt und die NrvisionSbcamten der Reichsversicherungsanstalt, für den Bereich der Oberpostdirektion Dresden: Ober-Büro- Inspektor Scheffler, Dresden-N. 23, Platanenstraße 7. * Verhalten der Polizei her Lohn kämpfen. Die Nachrichtenstelle der Sächs. StaatSkanzlet schreibt: In den Mitteilungen des Deutschen Jndustrie- schutzverbandes, Sitz Dresden, wird ein Aufruf veröffent licht, der auf angebliche Uebergriffe Streikender gegen un beteiligte Perwnen Bezug nimmt und gegen die Polizei den Vorwurf erhebt, daß ihre Organe vielfach ihrer Ver pflichtung nicht entsprächen, gegen unberechtigte Gewalt tätigkeiten bei Lohnkampfen einzuschreiten und die Willens freiheit anderer zu schütze«. Auch der Minister wird für diese angeblichen Vorkommnisse verantwortlich zu machen gesucht. Es sei demgegenüber festgestellt, daß begründete Klagen derartigen Inhalts dem Ministerium des Innern in der letzten Zeit nicht zur Kenntnis gelangt sind. Im übrigen sind für das Verhalten der Polizeibehörden bei Lohnkämpfen folgende Grundsätze durch eine Verordnung vom 18. Juli 1921 von dem gegenwärtigen Münster des Innern Vvrgesckrieben worden: „Die Polizei hat sich in die Lohnkämpfe selbst nicht einzumischen, sie hat lediglich für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicher heit zu sorgen und darauf zu achten, daß Gewalttätig- leiten gegen Mitarbeiter und gegen Betriebe unterbleiben. Hierbei muß sie auch den Schein vermeiden, als wenn sic für oder gegen einzelne Klassen der Bevölkerung Partei ergreife, denn sie steht im Dienste des ganzen Volkes." Diese Grundsätze decken sich durchaus mit der seit Jahren von der sächsischen Regierung eingehaltenen Praxis, sie decke» sich auch mit dem Standpunkt, de» der Deutsche Jndustrteschntzverband in seinem Aufruf nnznnehmcn scheint. Die gegen die Regierungsstellen und die Polizei behörden wegen der erwähnteil angeblichen Vorkommnisse gerichteten Angriffe müssen daher als unbegründet zurück gewiesen werden. —* Der Bautzner Kreishauptmann von Nostitz-Wallwitz hat, wie die „Bautzner Nachrichten" melden, wegen der Angriffe des Ministers Lipinski im Land tage aus die von ihm früher geführte Personalpolitik als Chef der Personalabteilung im Ministerium des Innern gegen sich die Einleitung eines Disziplinarverfahrens auf Dienstentlassung beantragt. —* Vom ZweigauSschutz Sachsen für Deutsche Jugendherbergen wird geschrieben: Der ZweigauSschutz Sachsen vom Verbände für Deutsche Jugend- Herbergen hat auch im verflossenen 2. Geschäftsjahre einen weiteren wesentlichen Ausbau erfahren. Die Mitglieder- zahl stieg um das Doppelte auf rund 400. Dem Ziveigaus- schütz gehören unmittelbar, an: 12 Amtshauptmannschasten, 48 Stadt- und Landgemeinden, 103 Vereine und Körper schaften, 55 Sinzelnntglieder. Selbständige Ortsgruppen bestanden in. Dresden mit 40, in . Leipzig mit 123 und Taucha mit 15 Mitgliedern. In Chemnitz, Grimma, Plauen, Zittau und Zwickau sind weitere Ortsgruppen im Entstehen begriffen. Die Mitgliederbeiträge mutzten ab 1. Januar 1S22 erhöht werden auf mindestens 20 Mark für Einzel- mitalkeder, SO Mark Mr Körperschaften, Gemeinden und Behörden. Den Mitgliedern wird das Nachrichtenblatt „Die Jugendherberge" unentgeltlich geliefert. — Tas Herbergs- netz wurde weiter ausgebaut. Zur Zeit sind in Sachsen 113 Herberg« <n rund 1H0 O-i«« Zw.-A. ange- schlossen. Die Herbergen wurden von rund 35 600 Jugend lichen besucht, gegen 13000 im Jahre 1920; einzelne Her- bergen können den Zustrom an Gästen kaum fasse». Fühl bare Lücken im Herbergsnetz bestehen im östlichen Erzge birge, in der Sächs. Schweiz und im Tiefland, Hier ist für Freunde der Jugendwanderbewegung ein weites Feld zur Mitarbeit! Im kommenden Jahre ioll die eintache Blcibe auf Schloß Augustusburg zu einer Herberge einge richtet werden; ferner soll für das einzuziehende O.narticr auf der Festung Königstein das ehemalige Pulverhau? B als Herberge eingerichtet werden. Hervorragende Unterstützung im Herbergswesen leistete die Amrshauvtmannsckasi Frei berg. Sie errichtete in ihrem Bezirke 13 Herberge», zu meist Fcrienherberge» in Schulen. Ter Zw.-A erwarb bisher für rund 57 000 Mark Herbergszerät aus aufge lösten militärischen Anstalten und bürdete sich dadurch eine Schuldenlast von über 48000 Mark auf. An alle Freunds der Bewegung ergeht die Bitte um Erwerbung der Mit gliedschaft oder Gewährung von Spenden. Gilt doch die Tätigkeit des Zw.-A. lediglich der geistigen, sittlichen und körperlichen Ertüchtigung der Jugend und damit der Ge- sundung des Vaterlandes —* Sächsisches Schnlbedarfsacietz. Ent sprechend einem Beschluß der Volkskammer von: 23. Juli 1920 hat das sächsische Gesamtministerium dem Landtag den Entwurf eines Schulbedarfsgesetzes vorgclcgt, nachdem der Landtag zunächst ein Gesetz über die Verteilung der persönlichen Sckullasten zwischen Staat und Schulgemein den in den Rechnungsjahren 1920 und 1921 verabschiedet hatte. Das Schulbedarfsgesetz soll die Lebrerbesvldung durch den Staat für die Zeit vom l. Avril an regeln und die Anstellnngs- und Rechtsverhältnisse der Lehrer entsprechend ihrer veränderten Stellung zum Staate ord nen. Tic Lehrer werden in ihren Reckten und Pflichten den Staatsbeamten gleichgestellt, jedoch nicht als Staats beamte bezeichnet, weil einzelne Grundsätze des Beamten rechts nicht ohne weiteres aus die Lehrer anwendbar sind und eine Neuordnung des BcamtenrechtS bevorsieht. Das Gesetz bestimmt, daß der Staat der Träger der Sckullasten ist, die Lehrer also aus der Staatskasse besoldet werden, soweit der Volksschulnntcrricht acht Schuljahre und die Zahl der Wochenstunden für eine Fortbildungsschulklasse 12 nicht übersteigt. Von der Staatskasse werden auch die Um zugskosten bei Versetzung von Lehrern, die Tagegelder und Reisekosten bei Teilnahme an Sitzungen des BezirtSlehrcr- rats und des Bezirkslehrerausschusses sowie die Auswen- dungcn für Unfallfürsorge übernommen. Ter vom Staate übernommene Mehraufwand wird durch Aenderung der Verteilung der Reichseinkommenstcuer und Körperschafts steuer zu Lasten der Gemeinden ausgeglichen. Aufwen dungen, die zur Einrichtung und Unterhaltung der Volks und Fortbildungsschulen nötig sind, tragen die Schulbe zirke, denen im Falle der Bedürftigkeit Staatszuschüsse gewährt werden sollen. Tic Anstellungsverhältniise der Lehrer werden in der Weise geregelt, daß bei Besetzung stän diger Lehrerstellen die oberste Schulbehörde drei Bewerber Vorschläge Lehnt der Sckmlausschuß alle drei Vorgcschla* genen ab, so beseht die oberste Schulbehörde die Stellen ohne weitere Mitwirkung des SchulausschusseS. In jedem Schuljahre besetzt die oberste Schulbehörde 50 srei wer dende Lehrstellen ohne Mitwirkung des SchulauSschusjes, und zwar jeweils die ersten 25 frei werdenden Stellen an Schulen mit weniger und an solchen mit mehr als zehn Lehrern. Bei Mangel an Lehrern, die bereit sind, plan mäßigen Religionsunterricht zu erteilen, hat das Schul bezirksamt für Einstellung von geprüften Fachlehrern Sorge zu tragen. Weiter regelt das Gesetz die Rechtsver hältnisse der Lehrer und den Uebergang von den bisherigen zu den neuen Verhältnissen. —* Förderung des Obstbaues. ES werden heute in Haus- und Obstgärten große Mengen Obst gebaut, wodurch die Gartenbesitzer ihren Bedatzf selbst decken und den Markt entlasten. Weniger Beachtung schenkt man dem Obstbau zurzeit noch in landwirtschaftlichen Kreisen. Doch mehrt sich auch hier das Interesse angesichts der sehr hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung, die heute der Obstbau in Deutschland hat. Bei keiner Bodenkultur hängen die Er- folge so sehr von der sachgemäßen Ausführung, Unterhaltung und Pflege ab, wie bei der Obstkultur. Fehler und Mängel find daher von großer Tragweite, ihre Vermeidung von große« Bedrutuua. Der Sächsische Landesobtt- und -Weinbauvereta,
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