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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.04.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-04-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192204051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220405
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220405
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-04
- Tag1922-04-05
- Monat1922-04
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.04.1922
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Riesaer O Tageblatt und Auretgev MtblM Md Ameiaer). Freitag, den 7. Avril 1VLS, vorm. IO Ubr soll 1 braunes Bufett, 1 Lovba mit rotbraunem Bezüge, 1 braunes Bertiko und 1 brauner Ausziehtisch öffentlich versteigert werden. Sammelort der Bieter: Gasthof „Reichshof", Zeithain. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Riesa. » Die diesjährige Hauvtkörung der Bullen wird in der Zeit von Anfang Mai bis Ende Juli vorgenommen. Die Anmeldung der neuanzukörenden Bullen, der bereits vor- gekörten und der innerhalb des Gutsbezirks gehaltenen Bullen der gleichen Art ist vis -um IS. Avril 1VSL bei dem Gemeindevorstand zu bewirken. Die Gemeindebehörden haben die Anzeige längstens bis zum SS. Avril 1SSS Hierher einzureichen. Aus ihr muh der genaue Name und die Ortslisten-Nr. des Bullenhalters hcrvorgehen. Verspätete Anmeldungen müssen unberücksichtigt bleiben. Tie zur Körung vorzuführenden Bullen müssen mit Nasenring versehen sein. Alle Bullen, welche beim Körtermine keinen vorschriftSmähigen Nasenring tragen, werden zurückgewiesen. Die Körtermine werden den Gemeindebehörden durch den Bezirkstierarzt unmittelbar mitgetetlt werden, ebenso ergeben von letzterem die weiteren Anordnungen wegen Vor nahme der in den einzelnen Gemeinden beabsichtigten Saminelkörnngen. 447 L l. Grossenhain, am 3. April 1922. Ämtsbauvtmanuschast. Auf Blatt 24 des GenossenschastsregisterS, die Rohstoff- und Lieferungsgenossen schaft für das Schneidergewerbe z» Riesa e. G. m. b. H. in Riesa betr., ist heute ein getragen worden: die Genossenschaft ist aufgelöst. Zu Liauidatoren sind bestellt: die Schneidermeister Otto Liebert und Arthur Jähnig, beide in Riesa. Amtsgericht Riesa, den 1. Avril 1922. Hi 81. Mittwoch, S. April 1SSS, abends 15.— Marc ohne -örmgerlohu. Einzelnummer SO Pf. Anzeige» für die Nummer des Ausgabetages sind bis 9 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr fUr da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 89 nun breite, 3 nun hohe Grundschrist-ZrUe (S Silben) 8.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz LO"/, Aufschlag. Nach- wetsungs- und Bermittelungsgebühr 1 M. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage etngezogen werden muf oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt >— Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe oer Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrlchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrahe KV. Verantwortlich sür Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. «nd Anzeiger Media» and Anzeiger). UH, BI«« «IM dl- IMMch» »--»«> '»» der «mtthauhtmauuschaft Grodenhai«, de» Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte und de» ° ' Rate» der Stadt Riefe, de» Finanzamt» Riesa «nd de» Hau-tzollamt» Meitze«, sowie de» Semeinderate» Gröba. Bei dem Fortschreiten des Wachstums wird Veranlassung genommen, vor der Beschädigung von Bäumen «nd Sträuchern aller Art durch Äbbrecken von Zweigen und Aesten sowie vor dem «nbefuoten Betrete« von Feld- «nd Wiesensturen zu warnen. An alle Personenkreise wird die Bitte gerichtet, etwaigen Ausschreitungen entgegenzutreten, insbesondere auch den Volizetbeamten und Fluraufsehern die wünschenswerte Unterstützung auf Anfordern zu gewähren. Zu beachten ist, dah jede Beschädigung von Bäumen und Sträuchern, soweit nicht schärfere Strafbestimmungen Platz greifen, nach 88 7. 15, 18 de? Forst- und FeldttrafgesetzbucheS mit Geldstrafe oder mit Haft bestraft wird und dah sich nach 8 388 Ziffer 9 des ReichSftrafgrsetzbucheS derjenige strafbar macht, der unbefugt Gärten und Weinberge oder vor beendeter Ernte Wiesen und bestellte Recker betritt, gleichviel ob sie mit Einfriedigung versehen sind und ob ihr Betreten durch Warnungs tafeln ausdrücklich untersagt ist oder nicht. Unter diese Strafandrohung fällt vor allem auch die Entwendung von Weidenkätz chen aus dem Walde, vom Felde oder aus Gärten. Mit Rücksicht oder auf die besondere Bedeutung der Weidenkätzchen für Bienenzucht und VolkSernährung wird auf Grund einer Verordnung des Ministeriums de» Innern vom 22. Februar 1922 (abgedruckt in Nr. SO der Sächs. Staatszeitung vom 28. Februar 1922) auch schon das gewerbsmässige Feil bieten, Versenden, Verkaufen, sowie das sonstige Veriiussern von Weidenkätzchen oder Kätzchen tragenden Zweigen der Weide, soweit es sich nicht um in Handelsaärtnereien zum Schnitt angepflanzte und gezogene Weiden bandelt, verboten und mit Geldstrafe oder mit Haft bedroht. Diese Strafe trifft auch denjenigen, der einen erlaubten Erwerb der Weiden kätzchen nicht nachweisen kann. 622 L I. Grossenhain, am 1. April 1922. AmtShauptmaunschast. 75. Jahr«. ursachte die Plage? Feldmaus (grau und kurzschwänzig) oder Brandmaus (braun mit schwarzem Rückenstreifen und langschwänzig)? — 3. Inwieweit machten sich im Herbst und Frühjahr Frostschäden geltend? — 4. Wann, womit und in welcher Form ist eine Bekämpfung erfolgt? — ö. War diese erfolgreich, und welche besonderen Erfahrungen wurden dabet gemacht? — Die Antworten können als portopflichtige Dienstsache durch die Gemeindevertretungen eingesandt wer ben. Die Mitglieder der Landesorganisation werden da gegen gebeten, sie frankiert einzuschicken und den Porto betrag der Hauptstelle in Rechnung zu setzen. * Gröba. Dem Gendarmeriebauptwachtmeister Otto Detter, gebürtig aus Gröba, jetzt wohnhaft in Alttau, wurde durch Verfügung des Reichswebrministers der Charakter als Leutnant verliehen und die Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Infanterie-Regiments Nr. 103 erteilt. Dresden. Am Montag vormittag verschied im 71. Lebensjahre der frühere Direktor der Sächsischen Turn- lehrerbitdunasanstalt zu Dresden, Professor Wilhelm Frohberg, Ebren-Kreisvertreter des 14. Turnkreises der Deutschen Turnerschaft, Freistaat Sachsen. Der Verstorbene hat sich um die Turnsache unvergängliche Verdienste erworben. )( Dresden. Montag nachmittag in der 7. Stunde hat der 25 jährige Schlosser R. von hier der 28 jährigen Lohndirne OleS, Frohngasse 27 wohnhaft, aus Eifersucht ein Schuhmachermesser in den Hals gestossen, wodurch die Luftröhre, die linksseitige Schilddrüse und die Speiseröhre verletzt worden sind. Die OleS muhte dem Krankenhaus« zngeführt werden. Die Verletzungen sind so schwer, dass Lebensgefahr besteht. R. hat seit längerer Zeit mit der Oles ein Verhältnis unterhalten. Obwohl er wusste, dass sie Lohndirne war, brachte ihn die Eifersucht darüber, daß auch andere Männer bei ihr einkehrten, zu dem Entschlüsse, die Oles und dann sich selbst umzubringen. Montag nach mittag hat er sich mit dem Gedanken von zu Hause entfernt, seinen längstgefahten Plan zur Ausführung zu bringen. Er traf sich mit der OleS zunächst in einem Restaurant, wo sie noch in fröhlicher Stimmung beisammensassen. Von dort gingen sie aus das Zimmer der Oles, woselbst R. ohne vorbergegangenen Streit die Tat zur Ausführung brachte. R. ist gestern morgen von der Kriminalpolizei festgenommen worden. g. Dresden. Der frühere langjährige Vortragende Rat im Ministerium des Innern, Geheimrat Dr. jur. Walter Niethammer, war am 28. März ganz plötzlich in Helmstedt (Braunschweig) verstorben. Auf Wunsch der Angehörigen — ein Bruder ist der bekannte Landtagsabgeordnete Niet hammer in Kriebstein — wurde der Leichnam zur Feuer bestattung nach Dresden überführt, wo am letzten Sonn abend auch die Trauerfeier im städtischen Krematorium zu Tolkewitz ftattfand. Nach Beendigung der Trauerseirr wurde der Sara in der üblichen Weise in die Tiefe versenkt, die eigentliche Einäscherung der Leiche musste aber vorläufig unterbleiben, weil inzwischen ein Telegramm aus Braun schweig von der dortigen Staatsanwaltschast eingelaufen war, in welchem die Beschlagnahme der Leiche verfügt wurde. Wie verlautet, soll Verdacht entstanden sein, dah der Tod des Geheimrates nicht ohne gewisse Schuld des be handelnden Arztes eingetreten ist. Am Dienstag wurde im Krematorium die Leiche durch den Gerichtsarzt Medizinal rat Dr. Oppe untersucht, die Sektion ergab einwandfrei, dass der Tod infolge eines Herzschlages eingetreten ist. Der gehegte Verdacht bestätigte sich demnach in keiner Weis«. Immerhin hatte der plötzliche Tod des Geheimrates und die später erfolgte Beschlagnahme der Leiche reichlichen An lass zu allerlei Vermutmmen gegeben. g. Dresden. Das Dresdner Schöffengericht verurteilte nach vielftündiger Verhandlung die Kaufleute Kurt Eduard Wolff und Martin Rocksch wegen Unternehmung der Gold- ausfuhr zu je 425000 Mark Geldstrafe, letzteren überdies zu drei Monaten Gefängnis. In dieser Angelegenheit waren vier Personen verwickelt, ein Kaufmann Fischer-Dresden erhielt 500 Mark Geldstrafe, ein Rittergutspächter wurde gänzlich sreigesprochen, gegen zwei weitere Angeklagte, die Kaufleute Schönherr und Fleischner, musste das Verfahren abgetrenut werden. Es handelte sich um 5 Kilogramm Gold, das von einer Berliner Firma stammte, und für 42 500 Mark pro Kilo im März vorigen Jahres in Emmerich umgesetzt werden sollte, wo es aber angeblich gestohlen wurde. In der Verhandlung kamen merkwürdige Dinge zur Sprache, die st» in Emmerich abgespielt haben sollen, wie es dort bei derartigen Geschäften zugeht. Freital. Die Stadt Freital hat beim KreiSauSschuss um Ausnahmebrwilligung zur Wahl des Bürgermeisters Weddrrkopf nachgesucht. Der neue BürgerweWr ist Chemnitz vorgesehen ist. Voraussichtlich werden am 15. April auch in den übrigen KreiShauptmannschaften die Fürsorge rinnen ihre Arbeit aufnehmen können. Das Ziel der Fürsorgetätigkeit ist: in engster Zusammenarbeit mit den Arbeitsnachweisen, den BerufSverbänden der Landwirtschaft, sowie allen von Kall zu Fall in Frage kommenden Wohl- sahrtSeinrichtungen, durch Prüfung der landwirtschaftlichen Arbeitsstellen «nd Abstellung von Mängeln in Bezug auf Unterkunftsoerhältniffe, Verpflegung und Behandlung nsw. eine taufende Bestreuung landwirtschaftlicher einheimischer Arbeitskräfte einzurichten und durch allmähliche Ausgleichung der für deutsche Landarbeiter nicht geeigneten Bedingungen der Lebenshaltung an zeitgemäss berechtigte Forderungen ein beide Teite des landwirtschaftlichen Arbeitsvertrages befriedigendes, stetes ArbeitSoerhiiltniS zu schaffen. Jeder Erfolg aus diesem Wege wird eine Minderung des Mangels an Arbeitskräften bedeuten, unter dem die Landwirtschaft leidet, und somit dazu beitragen, die notwendige Ernährung der Volksgesamtbeit zu sichern. —* Umsatzsteuer. Der Reichstag Hat in der zweiten Lesung der Novelle zum Umsatzsteuergesetz beschlossen, den Steuersatz von bisher 1)4 v. H. auf 2 v. H. zu erhöhen und die erhöhte Umsatzsteuer mit Wirkung vom 1. Januar 1922 ab in Kraft treten zu lassen. Die Umsatzsteuerpflichtigen werden dieser Sachlage nur dann gerecht und eigene wirt schaftliche Nachteile vermeiden, wenn sie, gemäss dem bereits im Dezember 1921 vom Reichsfinanzmintsterium veröffent lichten Hinweis, auch weiterhin die Umsatzsteuer in Höhe von 2 v. H. in ihre Preise einrechnen. —* Ein tschechischer Hafen in Hamburg. Bor kurzem besuchte eine tschechoslowakische Kommission den Hamburger Hafen, um dort einen geeigneten Hafenplatz für die tschechischen Elbeschiffe ausfindig zu machen. Man wählte das Gelände im Spreehafen. In der nächsten Zeit soll ein Mtetsvertrag abgeschlossen werben. Bekanntlich ist die Tschechoslowakei auf Grund des Versailler Vertrages be rechtigt, in Hamburg und in Magdeburg die mietweise Ab tretung eines Geländes im Hafen zu verlangen. —* Beihilfe an Gemeinden zur JrrenfÜr- sorge. Aus dem vom Ministerium des Innern verwal teten Ausgleichsstock für bedürftige Gemeinden wird, nach dem bereits für das 1. Halbjahr 1921/22 zum gleichen Zwecke 700 000 Mark verteilt worden sind, in diesen Tagen für das 2. .Halbjahr eine Summe von 800 000 Mark äusgeschüttet werden, um den bedürftigen Gemeinden Sie erhöhten Kosten der Unterbringung von Geisteskranken in Landes-, Heil- und Pflegeanstalten, im Landeshospital und im Landes krankenharts zu erleichtern. Dabei werden die vom Aus schuss ausgestellten Grundsätze angewenöet werden wonach die Gemeinden nach einem je nach ihrer Leistungsfähigkeit gesteigerten oder verminderten tatsächlichen Aufwande be rücksichtigt werden, soweit sie über den Landesdurchschnitt be lastet sind. Die bisher von der 4. Abteilung des Mini steriums des Innern den Gemeinden bewilligten Unter stützungen fallen damit weg. —* Nachprüfung der LebenSlnittelpretse. Wie die „Neue Berliner Mtttagszettung" hört, plant die Neichsregierung eine allgemeine Nachprüfung der Lebens mittelpreise auf Grund der Wucherverordnungen vorzu nehmen. In einzelnen Städten, so in Hamburg, sind die Preisprüfungsstellen bereits Ende voriger Woche selbständig vorgegangen. In Hamburg werden die Milch- und Butter preise einer Nachprüfung unterworfen. —* Lohnkampf tu der Holzindustrie. Nach dem die Einigungsverhandlungen bet den Tarifberatungen für die sächsische Holzindustrie gescheitert find, ist der Aus bruch eines Lohnkampfes in der Holzindustrie laut „Dresd. Volksztg." nunmehr unvermeidlich. — Am Montag ist in Riesa die Belegschaft der Firma Möbelfabrik Norekat und Oehme in den Streik getreten. — In der Streichholztndustrte ist, wie die „BolkSztg." berichtet, eine Einigung zu erwarten. ES wird angenommen, dass der Betrieb -er Riesaer Streich- holzfabrik in -en nächsten Tagen wieder ausgenommen wird. Die Mäuseplage des vergangenen Herbstes hat erfreulicherweise vielfach Gemeinden und Grundbesitzer zu Gegenmassnahmen veranlasst. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen können wertvolle Anhaltspunkte für künftige Massnahmen dieser Art liefern. Die Hauptstelle für Pflan zenschutz, DreSden-A. 10, Stübelallee 2, bittet daher alle von Mäuseplagen Betroffenen und besonders all« Mit glieder der LanbeSorganisatton für Pflanzenschutz dringend um recht baldige Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Traten überwinterte Mäuse «och auffallend stark, mittel- -stark vdtt nur schwgch auk? S. Wel»e Mäuleart ver« OertlichrS nud Sächsisches. Riesa, den 5. Avril 1922. —* Der 1. Mai und 9. November gesetzliche Feiertage in Sachsen. Der Landtag nahm heute nach erregter Aussprache den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Anerkennung neuer Feiertage in dritter Lesung mit 49 Stimmen der drei Linksparteien gegen 45 bürgerliche Stimmen an. Danach gelten von jetzt ab der 1. Mai und 9. November in Sachsen als gesetzliche Feiertage. —* Abgelehnter Schiedsspruch. Die Landes- tartfkommission der sächsischen Gemeinde-Arbeiter hat den am 3. d. M. von der Bezirksschiedsstelle Dresden gefällten Schiedsspruch einstimmig abgelehnt, da er die Arbeiterschaft keinesfalls befriedigen könne. Die Angelegenheit ist zur weiteren Entscheidung dem Zentralausschuh in Berlin über geben worden. —* Wohnungsbau. Am Lommatzscher Weg ist man zurzeit mit dem Bau einer Gruppe von fünf Häusern mit 30 Wohnungen für Mitglieder der Eisenbabnerbau- genossenschait beschäftigt. Die Anlage wird dem Gelände angepasst und einen halb städtischen, halb ländlichen Charakter erhalten. Die Neubauten werden aus Erdgeschoss und zwei Obergeschossen bestehen und hinsichtlich der Wohnungen allen neuzeitlichen Anforderungen entsprechen. In den Häusern werden auch zwölf Mitglieder untergebracht, die in Riesa bereits Familienwohnungen haben, die dann der Stadt zur allgemeinen Verfügung stehen. Die Eisenbahner baugenossenschaft beabsichtigt, auf demselben Gelände noch weitere 30 Wohnungen zu erstellen, doch ist für dieses Bauvorhaben die Frage der Baukostenzuschüsse noch nicht gelöst. Die von der Eisenbahnerbaugenoflenschaft in de» Jahren 1920 und 1921 an der Ecke Sedanstrasse und Sport platz erbauten zwei Häuser enthalten 28 Wohnungen. Nach Fertigstellung der jetzt am Lommatzscher Weg im Bau be findlichen fünf Häuser wird die Eisenbahnerbaugenossenschaft seit ihrer Gründung im Jahre 1911 insgesamt 156 Wohnungen erstellt haben. —* Ministerialdirektor Dr. Schmitt an das Gesamtministerium. Ministerialdirektor Dr. Schmitt teilt dem Telunion - Sachsendienst mit, dass er an das Gesamtministerium folgenden Brief gerichtet habe: „Das Gesamtministerium hat mich vom 1. April ab auf Wartegeld gesetzt. Obwohl dies wegen meiner, in Aussicht genommenen Versetzung auf den Posten des Präsidenten der Oberrechnungskammer nur eine vorläufige Massnahme ist, muss ich erneut meinen Widerspruch geltend machen. Der Herr Minister des Innern hat im Landtage, um den gegen seine Personalpolitik gerichtete» parlamentarischen Angriffe» zu begegnen, die Taktik angewandt, einen Angriff gegen mich zu richten und mir wegen meiner Tätigkeit in Personal sachen schwere Vorwürfe gemacht. Er wird zwar bei der Begründung seines Antrages, mich auf Wartegeld zu setzen, auf die in seiner ersten Landtagsrede vom 16. Februar vor gebrachten Einzelsälle znrückgreifen. Ich habe daher zur Zeit keine Veranlassung, auf sie mehr einzugehen. Umso mehr sehe ich mich aber genötigt, gegen seine Vorwürfe öffentlich Verwahrung einzulegen. Es müsste sonst der Ein- druck entstehen, dass meine Versetzung auf Wartegeld eben auf Grund jener Anschuldigungen notwendig geworden sei, die doch nur der Rechtfertigungsversuch einer rem politischen Massnahme waren. Da mir em anderer Weg zur Wahrung meiner Rechte und meiner AmtSehre nicht offen steht, be absichtigte ich dem Landtage, vor dem ich angegriffen bin, das mir zugestellte Gutachten des Ministeriums des Innern und meine Gegenerklärung zu unterbreiten. Ich beehre mich, dem Gesamtminifterium hiervon Kenntnis zu geben." —* Fürsorge kür landwirtschaftliche Arbeitskräfte. Am 1. April haben die vom Landes amte für ArbeitSvermittelung angestellten Fürsorgerinnen für landwirtschaftliche Arbeitskräfte in den Kreishaupt mannschaften Dresden und Leipzig ihre Tätigkeit, auf- genommen. Der Dienftsitz der Fürsorgerinnen ist „bei dem ZentralarbeitSnachwei» Dresden beziehentlich dem Städtischen Arbeitsamt Leipzig. Der Dtenftbezirk Dresden umfasst die ganze KretSbauptmannschaft, der Lienftbezirk Leipzig den kreishauptmannschaftltchen Bezirk mit Ausnahme der Amts- hauptmannschast Rochlitz, deren Anschluss Mr die vorliegen den Auf,ab« mzdm Bertr« dsr^MkmotmgkwschaK
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