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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.04.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192204293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220429
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220429
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-04
- Tag1922-04-29
- Monat1922-04
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.04.1922
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rrnd Anfrigrr (LlbetlM und A«Bger). Soanaven«, SS. April 1SSS, «be»»s 16» Sparkasse Gröba (Elbe). Gemeindeairokouto Nr. s. — Postscheckkonto Dresden Nr. S0SL8. Tägliche Verzinsung der Einlagen mit SV, Prozent. Kaffenftunden: Montags bis Freitags von 8—12 Uhr vorm. und 2—3 Uhr nachm. Sonnabends nur von 8—12 Uhr vorm. Bekanntmachung, die Versteuerung von Schaumwein betr. Vom 1. Mal 1S22 ab unterliegen nach dem Gesetze vom 26. VH. 1V18 (Reichs gesetzblatt S. 83l) zur Abänderung des WeinsteuergesetzeS vom 12. April 1922, Schaum wein aus Fruchtwein ohne Zusatz von Tranbenwein einer Abgabe von 20 V, und anderer Schaumwein sowie schaumweinähnliche Getränke einer Abgabe von 80 V, des Steuerwerts, deren Entrichtung nach de» für die Weinsteuer geltenden Bestimmungen zu erfolgen hat und überwacht wird. Auf diese Bestimmungen wird verwiesen und daraus folgendes hervorgehoben. Hersteller und Händler, zu welchen letzteren auch staatliche und gemeindliche Betriebe, ferner Vereinigungen, Gesellschaften und Anstalten gehören, wenn sie Schaumwein gegen Entgelt abgeben, haben diesen Betrieb btS »um 6. Mat 1V2L der Hebestelle (Haupt,ovamt, Zollamt) anzumelden, auch wenn sie brrelts eine gleiche Betriebsanmeldung für Wein abgegeben haben. Sie haben weiter die am 1. Mai 1922 in ihren BetriebSräumen befindlichen Vor räte an Schaumwein und schaumweinähnlichen Getränken vor Beginn des Tagesbetriebes in ein besonderes, von ihnen anzulegendes Äorbuch anzuschreiben, a»ls dem sie später nach Anlegung oder Ergänzung des Weinsteuerbuchs in dieses unverzüglich zu übertragen sind. Die neu eingeführte Abgabe ist auch von solchen Schaumweinen und schaumwein» ähnlichen Getränken zu entrichten, die nach dem Schaumweinsteuergesetze vom 26. 7. 1918 und 21. 4. 1920, das mit Ablauf des 30. 4. 1922 außer Kraft tritt, bereits versteuert worden. Diese bereits entrichtete Schaumweinsteuer kann aber auf die neu zu entrichtende Abgabe angerechnet werden, wenn dies für die am 1. Mai 1922 vorhandenen Erzeugnisse bis »um v. Mai 1VSS (für am 1. 5. 1922 unterwegs befindliche 8 Tage nach dem Ein gang) bei dem Zollamte, in dessen Bezirk die Erzeugnisse lagern, schriftlich beantragt wird. Vordrucke für die Anmeldung sind bei den Zollämtern zu haben. Dresden, am 26. April 1922. LandcSstnauzamt, Abteilung für Zölle und Verbrauchssteuern. Bekanntmachung. Am 1. Mai 1922 werden nachstehende Waren nachsteuerpflichtig (Reichsgefetzblatt 1922 I S. 443 ff.): 1. Leuchtmtttel, die nach 8 1 des LeuchtmittelstenergesetzeS vom 15. VIl. 09 steuer- bar sind — Glühlampen, Glühkörper zu GaSglühlicht — und ähnlichen Lampen, Brennstifte usw. —; 2. unverzolltes Bier; 3. Mineralwässer, Limonade« «uv ander« künstlich bereitet« Getränk«, konzentrierte Kuuftlimonaden und Grundstoffe ,n deren Herstellung in verschließbaren Gefäßen; 4. Zucker. Die Nachfteuerpflicht für die Waren tritt «in, wenn sie sich am 1. Mai 1922 befinden: zu 1 außerhalb der Räum« eines angemeldeten HerftellungSbetriebeS oder außerhalb der Zoll- und Steuerüberwachung ; zu 2 außerhalb der ErzeugungSstätte im Besitze von Bierhändlern oder Wirten, auch Konsumvereinen, Kantinen, Logen und ähnlichen Vereinigungen, auch wenn diese Bier nur an Mitglieder oder in ihren eigenen Räumen abgeben; - „ zu 8 außerhalb des HrrstellungSbetriebS oder einer Zollniederlag« im Besitz« von Händlern, Wirten, Konsumvereinen, Kantinen, Kasinos, Logen und ähnlichen Vereinigungen; zu 4 außerhalb eines Herstellungsbetriebs oder einer Zollniederlage. Zur Anmeldung ist verpflichtet derjenige, der die Waren am 1. Mai 1922 im Be- fitz« oder Gewahrsam hat. Die Anmeldung bat schriftlich oder zu Protokoll spätestens am 5. Mat 1922 bei dem Zollamt de« Bezirks zu erfolgen. Waren, die sich am 1. Mat 1922 unterwegs befinden, sind vom Empfänger anzumelden, sobald sie in seinen Besitz gelangt sind. Für die Anmeldung der unter 1 bis 3 genannten Waren können Vordrucke von den Zollämtern bezogen werden. Bon der Nachsteuer und der Anmeldung befreit find Leuchtmtttel, die vor dem 1. Mai 1922 bereits in regelmäßige Benutzung genommen oder aber für den eigenen Haushalt de« Besitzers bestimmt sind. Als Haushalt ist nur ein Privathaushalt natürlicher Personen anzuseben; Vtervorräte, die nicht mehr als 2 U betragen oder sich in angebrochenen Gefäße« befinden; j Vorräte an Mineralwässern, Limonade« ««d andere» künstlich bereitete« Ge tränken bi« 800 Liter einschl., an konz. Knnftlimonade« bi« 30 Liter einschließlich, an Grundstoffe« zu letzteren bis 2 Liter einschließlich; Zucker, in Mengen bi« zu 100 1«; mehrer« Personen, di« Zucker gemeinsam auf- bewabren, werden hinsichtlich der Verpflichtung der Nachsteuer für den gemeinsam auft bewahrten Zucker al« eine Person angesehen. Die Nachsteuern können sofort bei der Anmeldung entrichtet werden. Hinterziehungen der Nachsteuern und sonstige Verletzungen der wegen ihrer Er- bebuna gegebenen Vorschriften werden nach den Strafvorschrtftrn der einschlagende« Steuergesetze geahndet. Dresden, am 26. April 1922. LandeSsinanzautt, Abteil««« für Zölle und VerbranckiSsteuer«. Auf Ersuchen des gieichsverkehrsminifteriums wird bekanntgegeben, daß der Schiffer- betriebSverband für da« Stromgebiet der Elbe seinen Sitz von Hamburg nach Magdeburg verlegt hat und die Aufsicht über den Betriebsverband dem Preußischen Oberpräsidentea -i- Elbftrombauverwaltung — in Magdeburg übertragen worden ist. Dresden, am 24. Avril 1922.Finanzministerium. Der Dienstausweis Nr. LVSS des Pol.-UnterwachtmeifterS Burkhardt der 11. Hundert- schäft Sachs. LandeSpoUzet, Abteilung Riesa, ist in Verlust geraten und wird hiermit füiF ungültig erklärt. SSchs. Laudesvolizei, Abteil««« Riesa, 11. Hundertschaft. Bekanntmachung in Wohnungssachen. Im Interesse der Linderung der Wohnungsnot und auf Grund der geltenden Bestimmungen wird gegen jede zur amtlichen Kenntnis gelangende, vom Riesaer Wohnungs amt nicht genehmigte, Inbesitznahme von der Zwmwswirtschast unterliegenden Räumen mit Strafantrag bei der StaatSanwaltschost gegen Mieter und Vermieter eingeschritten. Neben der Bestrafung mit Geldstrafe bis 10 000 M. oder Haft bi« 6 Wochen setzt sich der eigenmächtig eingezogene Mieter den Nachteilen der unnachfichtlichrn polizeilichen Räumung an«. Alle Vermieter werden gleichzeitig darauf hingewiesen, daß. sie der Pflicht der Meldung freigewordener bezw. fretwerdender Wohnungen im Wohnungsamt de« Rat- Hauses, Zimmer Nr. 14, rechtzeitig Nachkommen, da dies auch in ihrem eigensten Interesse liegt. Der Rat der Stadt Riela — Wohnungsamt —, am 28. Avril 1922. Bezirksarbeitsnachweis Großenhain, Nebenstelle Riesa — Bahnhofstraße Nr. 17, Tel. Nr. 40. — Kostenlose Arbeitsvermittelu«« ««d Stellennachweis für Jedermann. Meldezeit für Frauen nur vor«». 8—1«, für Mä««er 10 ,-12 , Uhr. Offene Stelle« für: 80 Maurer. 2 Ziegeldecker, 1 Glaser, 5 Böttcher, 1 Tischler, 1 Kastenmacher, 1 Schneider, 1 Buchbinder, mehrere Schlosser und Schmiede, 1 Monteur für LranSformatorenbau, 1 geprüfter Heizer, 1 Kutscher, 1 Stenotypistin, 1 Verkäuferin für Bücher und Mufikalten, mehrer« HauSmadchen, Küchenmädchen, landw. Gehilfen, Pferde-, burschen, Mägde, 1 Schweizer, 1 Schmiedelehrling, 1 Bäckerlehrling, 1 Friseurlehrling,- *"**Ä2« "'l*' Diese« vlstt e»1HLlt Ne «Ullche» vekamckmachmEe« der »«tk^u-twmmsqgst «ro-nchaiu, de- Amtsgerichts, der Amt»a«wattfchaf1 beim Amtsgerichte «,l> de» ° Verkehr mit Milch in Gröba. Die in den letzten Lagen ausgetretenen begründeten Beschwerden geben uns Der-' anlassung, darauf hinzuweisen, daß die Verordnung des WirtschaftSimnifteriumS vom 28. Mai 1921 Über den Verkehr mit Milch noch voll in Geltung ist. Hiernach ist dec Vollmilchbedarf der besonders milchbedSrftige« Persouenkreise vorweg »« befriedige«, bevor an andere Personen Bollmilch abgegeben werden darf. Es soll sichergestellt werde« je Kopf und Tag für Kinder im 1. und 2. Lebensjahr« und stillende Frauen 1 Ltr. Vollmilch für Kranke auf Grund amtlicher Bescheinigung 1 , , für Kinder im 8. und 4. Lebensjahre und Schwangere in den letzten 3 Monaten vor der Entbindung '/« , , für Kinder im 5. bis 12. Lebensjahre und Personen über 65 Jahre V. - Die Milch sür diese Perfonenkreise ist in Gröba täglich bis vormittags 9 Uhr ab,«holen, andernfalls erlischt der Anspruch darauf. Dor 9 Uhr vormittags darf an ander« nicht milchbrzugSberechtiate Personen Vollmilch nicht abgegeben werden. Die um 9 Ubr noch vorhandene Milch kann frei verkauft werden. In Zeiten besonderer Milchknappheit, wie sie jetzt infolge der Futterknappbeit besteht, müssen sich die milchbezugsberechtigten Personen/ wenn nötig, eine Kürzung der ihnen zustehenden Milchmenge um je '/«Liter gefallen lassen. Die Händler sind angewiesen, sich künftig streng nach diesen Vorschriften zu richten. Wir erwarten dasselbe auch von der Einwohnerschaft. Gröba tGlbe). am 29. April 1922. Der Semeiudeoorstaab. y 7S. Zahrg. s La« Riesa« Tageblatt erscheint jew« .T«, abend« V.« Uhr mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. vezugSpret«, gegen Barauszahlung, monatlich IS.- Mart ohne Bringerlohn. ' Einzelnummer 1.- Mark «niet«« für die Nummer de« Ausgabetag«» sind bis « Uhr vonntttaa, auftuyeben und im voraus zu bezahlen; rin, GewShr für da, Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die SS mm breit«, 3 mm hohe Grund schrift-Zeile (3 Silben) S.öO Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz S0'/, Aufschlag. Nach weisung«. und Vermittelung,gebühr 1 Mark, geft« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klag« etngezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontore gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort; Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage -Erzähler an der Elbe. — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten ober der veförderungleinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung -der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise», Rotationsdruck und »erlog: Langer » Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gaethtftratz« 59. verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; sür Anzrigentell: Wilhelm Dittrich, Riesa. Freit««, de« 5. Mat 1v2S, vormittags G Uh« wird im Sitzungssaal« der unterzeichneten Amtshauptmannschaft öffentliche Bezirksausschußsttzung absehakten. Großen - atn. am 28. April 1922. AmtSbauvtmaunschatt. Unter Verwendung der Dampiwalze sollen am 2. und 8. Mai 1922 auf der Bezirk», straß« Riesa-Mödera« (zwischen der Tlbbrücke und der Abzweigung des Kommunikations weges nach Lessa) Massrnschüttungen anSgeführt werden. Von einer Sperrung dieser Straßenftrecke wird abgesehen, «S ist aber dringend erwünscht, daß der Fährverkehr während des Baues möalichst einaeschränkt wird. 20 4. Großenhain, am 28. April 1922.Die AmtSha«vtma«nschast. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 29. April 1922. —* Nichtamtlicher Bericht über di« gestern avend von 6 Ubr ab in der Oberrealschule abgehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Vom Kollegium fehlten di« Herren Stadtvv. Leier, Ketzer und Vietzsch. Als Vertreter de« Rats waren Herr Bürgermeister Dr. Scheider und Herr Stadtrat Gutacker anwesend; außerdem hatte Herr Stadtrechtsrat Quellmal, am Ratstische Platz ge nommen. Der Luhörerraum «ar gut besetzt. Di« Sitzung leitet« Herr Vorsteher Günther. , .1. Dem Ratsbeschluß, der Sammlung für d aß« al le idend, Alter .AltttShilf« des Deutschen Bolkes" 5000 Mark zu bewilligen, wurde betaetreten. 2. Der Erhebung der Sewsrbssteuer für 1921/22 nach dem Satz von 200 Hunderttrile« «ach der Gemetnde- fteuerordnuna wurde zuarftimmt. _ 8. Die Künstlerisch« Schaubühne soll ,u einer Landes bühn« dergestalt ausaebaut werden, daß zugleich mehrer« Gesellschaften reise«, Der Rat bat beschlossen, anstelle der Gemeinnützigen BetriebSgesellfchaft Künstlerisch« Schaubühne der vorgeschlagenen LandeSbÜhne beizutreten mit sechs Anteilen zu i, 5000 Mark. Das Kollegium trat dem atSbesAluß pgnzwei neuen städtisch«» «ssiftentenftrllen 1« Gruppe 5 der Besoldung* ordnuna wurde genehmigt. 5. Zur Errichtung «mG EldfreiVade« am linke« Slbufer »wischen Grenzstein 144 »ad 145 ist vom Straßen- Haupt Platz zur Verfügung gestellt werden würde. Da det Platz an der Eisenbahndrucke nicht zweckmäßig gewesen sei, hätten nochmals Verhandlungen mit dem Wafferbauamt geführt werden müssen. Es hatte auch mit der Firma ver bandelt werden müssen, die an der Stelle, wo jetzt das Freibad hinkomme, «inen Floßliegeplatz inne habe. Vielleicht könne trotz der Anlage des Freibades noch mit Herrn Große in Verbindung getreten werden, um für die Kleinen ein Freibad zn schaffen, denn das Baden fei auf der ganzen linken Eibseite nicht ohne Gefahr, besonders dort, wo der Eteindamm fei. Was die Ausklridehalle betreffe, so hab« man an deren Errichtung zunächst gedacht, nachdem aber di« Wassrrbaubehörde verlangt habe, daß die Halle jedesmal nach Beendiauna der Badezeit und bei Hochwasser beseitigt werden müsse, habe man wegen der dadurch entstehenden Kosten von der Errichtung abgesehen. Es fei empfehlenswert/ daß wir erst einmal versuchten, ohne Hall« au«,»kommen und abwarteten, wie da« Freibad sich überhaupt bewähre^ ehe wir di« hohen Kosten aufwrndetrn. Im vorigen Jahre sei der Wunsch geäußert worden, es möchte das Freibad auf.der Unken Elbsrit« angelegt werden. Auf der rechtest Eibseite gehöre uns da» Gelände nicht und e« sei sehr fraglich, ob «S uns sogleich zur Verfügung gestellt werde« würde. Beim Freibad werde immer eine AuffichtSperson mit einem Kahn vorhanden sein. Herr Stadto. Schneide»! (So».) erklärte, daß ibn di« Vorlage auch nicht befriedige aber da« Bedürfnis ftt so groß, daß etwa« geschaffen werdest müsse Im vorigen Jahre hab« Nch die USP.-Sraktion gea« den Zuschuß-für di« Badeanstalt gewandt und ein Freibad auf der Unken Eibseite verlangt. Wenn der Rat versucht habe, den Wünschen Rechnung zu tragen, so müsse maa da dankbar anerkennen -M vtadi» Sa u»s erwidert« ds« errichtet wird, auf 66640 Mark belaufen, ohne den Au* kletderaum auf 22400 Mark. Herr Münch hat sich erboten, di« Aussicht zu übernehmen. Es soll ihm die Hälfte einer Woche bezahlt werden und außerdem gestattet sein, während der Badezeit alkoholfreie Getränk« und Zigarren zu ver kaufen. Der Rat hat beschlossen, das Freibad ohne Au* klrideraum zu errichten und für die Herstellung des Bade» «in Berechnuna«geid von 20000 Mark zu bewilligen; ferner für laufende Ausgaben 9000 Mark in den Haushaltplan ein-uftrllen. Herr Stadto. Schönborn erklärt, daß di« SPD.-Fraktion der Vorlage »»stimme. Herr Stadto.- Vizevorst. Mende führt« au», daß di« bürgerliche FrakUon Bedenken nicht unterdrücken könne. Die Stadt hätte darauf »»kommen können, eine größere Anzahl Freikarten für das Baden in der bestehenden Badeanstalt zur Verfügung zu stellen. E» hätte oberhalb der Badeanstalt ein Freibad angelegt und der Bademeister mit der Beaufsichtigung betraut werden können. Di« Verantwortung der Stadt sei groß, denn e« würde außerhalb de« Freibades auch an Stellen gebadet werden, di, gefährlich seien. Herr Stadto. Doberentz erklärte, daß die UTP -Fraktion der Vorlage zuaestimmt hatte, wenn die große« Summe bewilligt worden wäre. Die Stadt hätte sich mit Herrn Bademeister Groß« nochmals in Verbindung setzen sollen. Er beantragte, die Vorlage an den Bauaussibuß zurückzuverwetsen. Herr Bürgermeister Dr. Scheider wandte sich gegen den Bor wurf de« Herrn Stadto. Doberentz, daß der Rat Nch nicht rechtzeitig mit der Angelegenheit befaßt habe. Der Rat hab« erst den Platz angewiesen erhalten, wo da« frühe« Mtlitärbad gestanden hab«. Die Brrhandlungrn hätten läng« Zeit in Anspruch genommen. Der Rat habe nicht amubmsn kSnn«. hgß UN» auf der linken Elbsrit, über-
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