01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 15.01.1916
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1916-01-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19160115014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1916011501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1916011501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1916
- Monat1916-01
- Tag1916-01-15
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- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 15.01.1916
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Drahtanschttst: Fernsprtchtv-Eammebnmuuer: »VL41. - »e»ilhr »ierieiiilhrltch In Dreede» dei p»«tmatt»er Zukagun, (an Emm- und Montag«, nur «ln- «ah»,« M-. In den «arorten s,sa M. «et einmaliger Znftelun, dmch dt« Past r M. «ohne »eiieH-eli». «neat-en-Prais«. Dt, «tnlpalitge Zeile («t»a S Süden» «Pf. vaqu^Mitz« und «neigen in Nummern n»q«,n». undSiriartage» lau,Tarif.—«uivtlrttgeliustrtl,« nur gegen«m-uad-Plhlung.—Bei-,dtatt lüPI. Echristleitung und Hauptqeschäslsstelle: Marienstrahe 38/40. Druck u. Verlag von Liepsch »«eichardt In Dresden. Nachdnick nur mit deutittber v»»Ienanm>d« i.Dreedner N-tdr.^ kutdtflg. — Unoerlangt, SchrittIMck« werden nicht ausbewahr«. Mvrvv»8ekworroll >,ra unä - »ard. Vor««ui nacd aurniirt«. I^LwVN-MpotßdVlL«, vrescksn, ^Itinnrkt. VerlauU» St« über»» nur k^acleberAer l^il8ner »u» äer rrLäHdsr^sr Lxporddtsi'dr'Lusi'sl. «SnIsriüulerveMiit'' Sekenmverte», IS Ouudrstmeler groües Xampi- bilcl im grollen Sckiaulenster sulgebaut »US rtrk» Sboo leiten, Nsrunter r!rk» isoa Sol- Uaten. /rite leite, surt» Nie Soläuten, einrein ru Kaden. Nönigl. Siilk». tloliiekerant S.a.sil»ler Prager 8tr. 32 Preisliste trei! Deutschlands Antwort Ms die enMche „Baralong"- Rote. Fünf starke nisAsche Angrisse a« der betzarabischen Front nbgelchlllgen. — S1KS Rassen seit Vegiaa der Lsteafive gesangen- aenommea. — Wettere Bersolsang »er Roatenegriaer. — kla Seburtrtagserlab Kaiser Mlhelms. LesterreWsch-aagarischer Kriearbericht. Wie«, ««tlich wird verlant-art de« 11. Januar: Russischer Kriegsschauplatz. Der Feind versuchte seit gestern früh neuerlich, «nsere tetzaradische Front bei Toporontz und Sstlich von Rarancze z» durchbrechen. Er «nternahm fünf grobe Angriffe, deren letzter in die heutige« Morgenstunden fiel. Er mußte aber jedesmal unter den schwer st cu Verluste« zurückgeheu. Hervorragende» Anteil an der Adwehr der Russen hatte abermals das vorzüglich geleitete itbermältigenbe Feucr uuserer Artillerie. Seit Beginn der Schlacht inOftgalizien «ud au der bebaradischenKeontmnrdeq bei der Armee des Generals Frhr«.v.Pfla«zer»Baltin «nd bei de» dsterreichifch»«ngarische« Truppe« des Generals Grasen » vot-mer über Slvü Gefangene, darnnter M Osfl- ziere und Fähnriche, etngedracht. Bei «arpilomka in Wol» dvnie« zersprengte» unsere GtreiftorpidEanrnumdos einige »«kstsche Feldwache«. Italienischer Kriegsschauplatz. An der Ditdwestfront ereignete sich nichts von Bedeu tung. Einzelne Pnnkte bei Maldorgeth und Raibl standen unter feiüdlichem Geschliffener. Die Tätigkeit der italienischen Flieger erstreckte sich auch aus de« Raum von Trieft. Eine ans Spirans adgeworfene Bombe pernrsachte keine» Schade«. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Die Montenegriner haben "unter Preisgabe ihrer Hauptstadt ans allen Punkte» ihrer Süd- «nd Westfront de« Riickz « g angetreteu. Unsere Truppe« sind in der Ber- svlgnng über die Linie Budna—Eettinje—Grahovo hinaus gerückt «nd dringen auch Sstlich von Bileca «nd bei Avtovac in montenegrinisches Gebiet ei«. Bei Grahovo fielen drei Geschütze samt Bedienung, 50» Gewehre, ei« Maschinengewehr, viel Munition «nd anderes Kriegsgerät in «nsere Hand. Bei Berane und westlich von Jpek nichts Neues. Der Stellvertreter des EhefS des Generalstabs: sSS. T. B.s v. Hvser, Feldmarschav-Lentuaul. Der emksch -deutsche Roteuaurtausch über den „Varalans" Nord. Auf die seinerzeit veröffentlichte Denkschrift derj deutschen Regierung über die Ermordung ders Besatzung eines deutschen Untersee boot- durch den Kommandanten deS britischen Hilfs kreuzers „B a r a l o n g" hat die brtttscheNegt e r u n g durch Vermittlung der amerikanischen Botschaft in Berlin die nachstehende Antwort erteilt: ^ Uebersetzung der Antwort deS Britischen Auswärtigen Amtes an den Botschafter der Bereinigten Staaten von Amerika über den Kall „Baralong". Auswärtiges Amt, den 11. Dezember ISIS. Euere Exzellenz! . Ich habe die Ehre gehabt, Ihre Mitteilung vom 6. d. M. zu erhalten, der eine Denkschrift der Deutschen Regierung über angebliche Vorkommnisse bei der am IS. August d. I. erfolgten Vernichtung eines deutschen Unterseeboots und seiner Mannschaft durch S. M. Hilfskreuzer „Baralong" bct- gefltat war. Die Deutsche Regierung gründet auf diese angeblichen Vorkommnisse die Forderung, daß der Kommandant und andere Beteiligte an Bord S. M. D. ..Baralong" wegen Mordes zur Verantwortung gezogen und entsprechend be straft werben. Seiner Majestät Regierung nimmt mit grober B«. sriebigung. wenn auch mit einiger Uederraschung. von dem seiten» der Deutschen Regierung jetzt »um Ausdruck gebrach ten Verlangen Kenntnis, wonach di» Grundsätze einer ge sitteten Kriegführung tnnegehalten werden mübten, und eine entsprechende Strafe diejenigen treffen sollte, die jene vox- sätzltch mißachteten. Allerdings waren bet dem Vorfall, der die Deutsche Regierung plötzlich daran erinnert h<tt, Satz eS solche Grundsiche gibt, die angeblichen Verbrecher diesmal Briten und nicht Deutsche. Seiner Majestät Regierung glaubt indes nicht einen Augenblick, daß eS die Absicht sein kann, den Bereich einer gerichtlichen Htttersuchungj die mau einzuletten für gut befinbdt, unbillig «inzuschrünkr«. ES ist nun einleuchtend, daß e» der Gipfel der Un gereimtheit sein würde, den Fall der „Baralong" für eine Einzeluntersuchung auSzusondern. Gesetzt den Fall, daß die «uSsagen. auf die st» die Deutsche Regierung stützt, richtig wären lund Seiner. Majestät Regierung hält st« nicht für richttgj. so würde die Anschuldtgung gegen den Komman danten «nd die Mannschaft der „Baralong" doch un bedeutend sein im Vergleich zu den Verbrechen, die von deut schen Offizieren zu Lande und zu Wasser gegen Kämpfer und Nichtkämpfer vorsätzlich begangen zu sein scheinen. Zweifellos wird die Deutsche Regierung geltend machen, dab die grobe Menge solcher Anschuldigungen einen mit deren Untersuchung befatzten Gerichtshof derart überlasten würde, dab der Endzweck des Gerichtsverfahrens gänzlich vereitelt würde. Wenn z. B. eine ganze Armee des Mordes, der Brandstiftung, der Plünderung und der Begehung von Gewalttätigkeiten bcschuldigi wird, so ist es offenbar un möglich, jedem einzelnen, der an diesem Verbrechen beteiligt ist, eine besondere Untersuchung zu widmen. Diese rein praktischen Erwägungen können nicht übersehen werden, und Seiner Majestät Negierung erkennt ihr Gewicht an. Sic würde deshalb zunächst bereit sein, die gerichtliche Unter suchung auf die den deutschen und britischen Seeoffizieren zur Last gelegten Verbrechen zu beschränken: und wenn selbst diese Einschränkung für unzureichend erachtet wird, würde sie sich begnügen können, die Aufmerksamkeit auf drei Ereignisse zur Sec zu richten, die während derselben 48 Stunden vorgefallen sind, während deren die „Baralong" das Unterseeboot versenkte und die „Nicosian" rettete. Der erste Vorfall bezieht sich ans ein deutsches Untersee boot» da» ersten Torpedo auf die „Arabic" abfeuertc und sie versenkte. Keine Warnung wurde dem Handelsschiffe ge geben: keine Anstrengungen wurden gemacht, um die Mann schaft, die sich nicht mehrte, zu retten: 47 Nichtkämpser wurden unbarmherzig in den Tod getrieben. Es wird be hauptet, dab diese barbarische Tat, wenngleich im voll ständigen Einklang mit der früheren Politik der Deutschen Negierung, den kurz zuvor erlassenen Anordnungen wider sprach. Dies würde, wenn es wahr ist, die Verantwortung des Unterseeboots-Kommandanten nur erhöhen. Aber Seiner Majestät Regierung hat keine Nachricht erhalten, die erkennen lietze, dah die Behörden in diesem Falle die Richtlinie verfolgt hätten, die sie im Falle der Besatzung der „Baralong" empfehlen, nämlich, dab sie den Untersee boots-Kommandanten wegen Mordes zur Verantwortung gezogen hätten. Der zweite Vorfall ereignete sich am selben Tage. Ein deutscher Zerstörer fand ein britisches Unterseeboot, das an der dänischen Küste gestrandet war. Das Unterseeboot war nicht etwa von dem Zerstörer dorthin verfolgt worden: cS befand sich in neutralen Gewässern und war unfähig zum Angriff wie zur Verteidigung. Der Zerstörer feuerte auf das Unterseeboot» und als die Mannschaft an Land zu schwimmen versuchte, feuerte der Zerstörer auf diese, mit keinem andern ersichtlichen Zweck, als einen hilflosen Feind zu vernichten. Hier konnte heitzes Blut nicht als Ent schuldigung angegeben werden: die Mannschaft des briti schen Unterseeboots hatte nichts getan, um die Wut deS Gegners zu entfesseln. Sie hqtte nicht kurz zuvor 47 un schuldige Nichtkämpfer ermordet. Sie hatte nicht von einem deutschen Schiffe Besitz ergriffen oder eine deutsche Inter- essen schädigende Tat begangen. Soweit Seiner Majestät Regierung die Tatsachen bekannt sind, haben die Offiziere und die Mannschaft des Zerstörers ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die KriegSgesetzc begangen, das einer gerichtlichen Untersuchung zum mindesten ebenso wert ist, wie jedes andere Verbrechen, bas sich tm Laufe des gegen wärtigen Seekrieges ereignet hat. Der dritte Vorfall fand etwa 48 Stunden später statt. Der Dampfer „Ruel" wurde von einem deutschen Untersee. boot angegriffen. Das Schiff, das keinen Widerstand ge leistet hatte, begann zu sinken: die Mannschaft stieg in die Rettungsboote, und währen- sie sich zu retten versuchte, wurde auf beide mit Schrapnells und aus Gewehren ge- schoflen. Ein Mann wurde getötet, acht andere, darunter der Kapitän, wurden schwer verwundet. Das beschworene Zeugnis, auf bas sich diese Feststellung stützt, lätzt nicht den geringsten Grund erkennen, der diese kaltblütige und feige Grausamkeit rechtfertigen könnt«. Es scheint Seiner Majestät Regterans, datz diese drei der Zeit nach fast zusammenireffenden und in ihrer Art wenig verschiedenen Fälle zugletch mit dem Falle „Bara- long" vor ein unparteiisches Gericht, z. B. vor einen aus Offizieren der Marine der Vereinigten Staaten von Amerika zusammengesetzten Gerichtshof, gebracht werden sollten. Wenn dem zugestimntt wirb, würde Seiner Maje stät Regierung alles tn ihrer Macht Stehende veranlassen, um die Untersuchung zu fördern und ihre Schuldigkeit zu tun, indem sie weitere Schritte ergreift, wie sie durch die Gerechtigkeit und die Feststellungen deS Gerichts geboten erscheinen. Seiner Majestät Regierung hält es nicht für erforder- lich, eine Antwort auf die Unterstellung zu geben, dass die Britische Marine sich der Unmenschlichkcit schuldig gemacht habe.- Gemäß den letzten mas^cbllchen Ausstellungen be- trägt die Zahl der oft unter den größten Schwierigkeiten und Gefahren vom Tode des Ertrinkens geretteten deutschen Seeleute 11SV. Die Deutsche Marine kann keine solche Zahl aufweisen, vielleicht aus Mangel an Gelegenheit. Ich habe die Ehre zu sein mit größter Hochachtung Euerer Exzellenz gehorsamster unterwürfiger Diener , l9n Abwesenheit Sir Edward Greys) gez. Crewc. Hierauf hat die Kaiserliche Regierung am 12. d. M. dem amerikanischen Botschafter in Berlin fol gende Erwiderung zur Uebcrmittlung an die briti sche Negierung übergeben: Erwiderung der Deutschen Negierung auf die Erklärungen der Britischen Negierung zu der deutschen Denkschrift über den „Baralong"-Fall. Die Britische Negierung hat die deutsche Denkschrift über den ,Lsaralong"-Fall dahin beantwortet, daß sie einerseits die Richtigkeit der ihr von der Deutschen Regie rung mitgeteilten Tatsachen in Zweifel zieht, anderseits gegen die deutschen Streitkräfte zu Lande und zu Wasser den Vorwurf erhebt, vorsätzlich ungezählte Verbrechen wider das Völkerrecht und die Menschlichkeit begangen zu haben, die keine Sühne erfahren Hütten, und denen gegen über die angebliche Straftat des Kommandanten und der Mannschaft der „Baralong" völlig zurücktrete. Für diesen Borwurs hat die Britische Regierung keinerlei Beweise beigebracht, sondern sich daraus beschränkt, ohne Nttttcilung irgendwelcher Belege drei tm Seekrieg vorgekommene Einzelfälle anzuführen, wo deutsche Offiziere völkerrechts widrige Grausamkeiten verübt haben sollen. Die Britische i Negierung schlägt vor, diese Fälle durch einen aus amerika nischen Marineoffizieren bestehenden Gerichtshof unter suchen zu lassen, und ist unter dieser Voraussetzung bereit, dem bezcichneten Gerichtshof auch den „Baralong"-Fall zu unterbreiten. Die Deutsche Negierung legt die schärfste Verwahrung ein gegen die unerhörten und durch nichts erwiesenen Anschuldigungen der Britischen Negierung gegen die deutsche Armee und die deutsche Marine, sowie gegen die Unterstellung, als ob die deutschen Behörden etwaige zu ihrer Kenntnis gelangenden Straftaten solcher Art unvcr- svlgt lassen. Die deutsche Armee und die deutsche Marine beobachten auch im gegenwärtigen Kriege die Grundsätze des Völkerrechts und der Menschlichkeit, und die leitenden Stellen halten streng darauf, daß alle dagegen etwa vor- kommendcn Verstöße genau untersucht und nachdrücklich geahndet werden. Auch die drei von der Britischen Regierung aufgesühr- ten Fälle sind seinerzeit durch die zuständigen deutschen Behörden einer eingehenden Untersuchung unterzogen worden. Dabei hat sich zunächst in dem Falle der Ver- senkung des britischen Dampfers „Arabic" durch ein deutsches Unterseeboot ergeben, daß der Kommandant des Unterseeboots nach Lage der Umstände die Ueberzcugung gewinnen mußte, der Dampfer sei im Begriff, sein Fahr zeug zu rammen: er glaubte daher in berechtigter Notwehr zu handeln, als er seinerseits zum Angriff ans das Schiss überging. Der weiter angeführte Fall deS An griffs eines deutschen Torpedobootszcrstörcrs auf ein britisches Unterseeboot in den dänischen Hoheits- gewässern hat sich in der Weise abgespielt, daß cs in diesen Gewässern zwischen den beiden Kriegsschiffen zum Kampfe gekommen ist, und daß sich dabei das Unterseeboot durch Geschützfcuer gewehrt hat: baß bet dem deutschen Angriff die dänische Neutralität verletzt worden ist, wird von der Britischen Negierung um so weniger geltend gemacht wer den können, als die britischen Scestreitkräfte in einer Reihe von Fällen deutsche Schiffe in neutralen Gewässern an gegriffen haben. In dem Falle der Vernichtung des britischen Dampfers „Ruel" endlich hat das deutsche Unterseeboot lediglich die von der Deutschen Negierung im Februar ISIS angckündigten Vergel tungsmaßnahmen zur Anwendung gebracht: diese Maßnahmen entsprechen dem Völkerrecht, da England be müht ist, durch -te völkerrechtswidrige Lahmlegung des legitimen Sechandels der Neutralen mit Deutschland die- sem jede Zufuhr abzuschnetbcn und damit bas deutsche Volk der Aushungerung pretszugeben, gegenüber völker rechtswidrigen Handlungen aber angemessene Vergeltung geübt werden darf. In allen drei Fällen hatten es die deutschen Seestreitkräfte nur auf die Zerstörung der feind lichen Schiffe, keineswegs aber auf die Vernichtung der sich rettenden wehrlosen Personen abgesehen: die entgegen- stehenden Behauptungen der Britischen Regte- rung müssen mit aller Entschiedenheit als unwahr zurückgcwiesen werden. Das Ansinnen der Britischen Regierung, die erwähnten drei Fälle gemeinsam mit -cm „Baralong"- Fall Lurch einen aus amerikanischen Marine offizieren gebildeten Gerichtshof unter suchen zu lassen, glaubt -te Deutsche Regierung als unannehmbar ablehnen zu sollen. Sic sicht auf dem Standpunkt, daß Sie gegen Angehörige -er deutschen
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