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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-04-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192104220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19210422
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19210422
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-04
- Tag1921-04-22
- Monat1921-04
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1921
- Autor
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oo« 2 Lof-t Stadt worden ^s trwartrn. vertlich«, »n» Lichfisq «i? MLW"-"'>lL s.btt Sv.Arrril ihreKttistagung tmHo P«d A«r»r-»v Me»IM «9 Alychch. «rokttfl «es-Ar. G MUll' 71. Jahr«. flaLse» de« U«t*aericht» mrtz des Rates der Stadt Riesa, sowie de» ve»ei«d«»te» Sröba. Kreit«,, SS. April 1SS1, «»>»s lhtuna, monallich 4.— Marl oyue Hu le^gevit-r. »«> Äooown, «ustuaeben Mld ü» »orau« zu bezahlen; »in, SewShr fl^ I-lS Mart, 0rwpvei< l.— Marr; zeitraubender und tabellarisch« durch Mag« «bwezo«» «aerden muh oder der Auftraggeber tu ! Gemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störung,» de» «fern», der Zettweg oder aus Rückzahlung de« B-zuaepretse«. chLdHel. «AaTnki- An>elnen«eil: «ilhelm Dittrich. Rief«. Nü., irtschaftSwinisteL mdesimtanz« d« sozial» -* Der »e«e Mld daß Ich ledi, hierzu r llnter Bez» Sttdmmondkr^t« des .'Etat de« Fiuanz- en PattÄ« nicht tu d« tschen Rttittrung irgend- dem ft« trotz der Butter betr. Abschnitt Ich, ttitti, vom 25. 4. bis 1. 5. 1021, darf mit eine« Achtel Gtiichch« Vatter drttrfert «erden. «rotzenhat«, am 20. Avril 1921. 122«lV. Der S«n»»n»al«r»anb. Auf Blatt S00 de« Handelsregisters ist die am 14. Mär, 1921 erttchttteKommaudtt- aesellschaft H. P. Gärtner « La. in Riesa. Helene Paul« Gärtner in Riesa al» persön» lich haftende Gesellschafterin and 1 Kommanditist eingetragen worden. Amtsaericht Ries«, den 20. April 1921. sMEchastlWrw«n.^D!« Brottartenausgabe erfolgt Montt»«, den LL. Aprll 19A1 »»« 8—IS Uhr. Die ««»gäbe für die vewohner de« T. Bezirk« .Deutsche« Haus' erfolgt nochmal« in Siebert« Schankwirtschaft, Bahnhofstraße IS. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. April 1921. bi«her dalbmonatttch, spätefttns bis z»m 17. des lanttnd« bezw. S. de» solaende« Mömtts früh mit den vereinnahmten Kohlenbezugsscheinen und Kohlenkarten-Abschnitten an di« AmtKbauptmannschafl — Koblenftelle— ttnzureichen. Anzeigeoordruck« sind von der AartSblattdrnckeret Grotzenbain — JohanneSallw — zu beziehen. 8 11. Den Kohlenhändle« wird die möglichst gleichmStzige Verteilung der verfüg» baren Kohlen an die Verbraucher »ur Vfticht gemacht. v. Pflicht« der Verbrancher. 8 12. Kein»v«mg»berechttater darf ftch von mehr al« einem Händler de« Bezirk« oder der Städte Riesa und Srotzenhatn al« Kunde eintraaen und Koblen liefern lasten. Die Karte« miiflen bi» fpäteft«» 10. Mat an einen Händler,«r Belieferuua ab,e «eben sei«. Für spütere Anmeldungen erfolgen Zuweisungen nur bei Ortswechsel oder Neuausstellung von Karten. Wechsel de« Händler« ist nur am MonatSschluste nach vorheriger «tägiger Kündigung zulässig. 8 IS. Verbraucher, die ihre Kohlen von antzerhalb de« Bezirks ohne Vermittlung eine« Kohlenhändler« de« Bezirk« beziehen, haben binnen S Tagen nach Eingang der Amt«» bauptmannschait Art und Menge anzuzrigrn. Eine Abgabe der auf diese Weise bezogenen Kohle» an andere Verbraucher ist vorkommendenfalls binnen der gleichen Zelt unter Bei^ sügnna der entsprechenden Kohlenkartenabichnitte bezw. Bezugsscheine zu melden. 8 14. Verbraucher, die ihre Kohl« im Wege des LandaosatzeS beziehen wollen, habe« hierfür fchttttlich eine DriuglichkeitSbescheinigung bei der AmtShauptmannschatt — Koblen ftelle — unter Beifügung einer Bescheinigung der Gemeindebehörde über die »orbanden« Vorräte, zu beantragen. Kodlenkarten und 'Bezugsscheine find dabei znrütkzngeb««. 8 1s. Soweit Fabriken au ihre Angestellten und Arbeiter Koblen abgeben, darf die« nur gegen Aushändigung der Koblenabschnttte geschehen. Die Abgabe ist der unter zeichneten AmtShauptmannfchaft unter Beifügung der entfprechenden Kohleakartenabschnlttt anzuzeigen. 8 16. Bel Verzug in einen anderen versorgungSbezirk find sämtliche Kohlenkartt» an die Gemeindebehörde zurückzuaebrn. 8 17. Händler — soweit nicht 88 einschlägt — und Verbraucher dürfen Kohlen oh« Genehmigung der AmUhauptmannschait aus dem Bezirk nicht auSführrn. A. Vorhandene vestände. 8 18. vorhandene Bestände find bei Ausstellung der Kohlenkarten und Kohlen bezugsscheine anzugebea. Personen, denen Hol, in größeren Mengen zur Verfügung ftebt, find Kohlenkarten oder Bezugsscheine über geringere Mengen abzugeben. Dabei ist 1 e» gute« Brennholz S Ztr. Hausbrandkohle aleichzoacht«. k. Etrasbestimmnngen. 819. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werde« mit Geldstrafe bi« W 1500 R. oder mit Gefängnis bi« zu S Monate« bestraf^insbesondere wird die Berheim- lichnn^von vorrÜten auf« strengste geahndet «erd«. , höhere " vr«m»ost- im «inne dieser Bekanntmachuug find Sttinkobl«, Anthrazit, »rttttw aller Art, Braunkohlen, vretzsteine, Braunkohlenbrikett« aller Art. Art. nicht abergerinawertig« Sotten, wie e. v. Rohkohle, Koksgrn». von dieser Bekanntmachung «erd« betroffen: der gesamte Hausbrand. «iuschl. de« Bedars« der PehSrdm und Anstalt«. der Bedatt dir Landwirtschaft, einschl. der landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, Kleingewerbe« leine« Behebe«, der monatlich nicht mehr al» Näckere'ien, Schlächtereien, Gaftwittschatt«,.Gasthöfe,. Bade- m oder fich vorübergehend aufhältmd« versonm dienest, ohne Höhe de« verbrauch«. Bekanntmachung fall« die gewerblichen Großbetriebe, d. h. diWiren öersorgten militSttsLenAnstalten. ' """ ' ... tz- srot), der« Ans«ab« dnrch die Gemttndebehörd« erfolest. von diesem Zeitvuntt ab dürfen Kohlen »u. den in 8 2 angegebenen Zweck«» nur auf die neu« Kohlenbezugskarten b«w. »Bezug«sch«lne an die Verbraucher abgegeben werd«, «ine Beliefe««» »er am P». April 1991 abaelanfene« Kohl«katt« und BepaGsfchttne ist »erbot«. SS werd« ausgegeben: 1. Kohlenarundkart« lgrün). 2. Kohlenbezugsscheine (rot). Sie flndsSmtlich Sperttatten, geb« also kein« Anspmch auf »olle Belieferung der angegebenen Menge. Wohnung«,usatzkarten können weg« der gerlngey zur Verfügung stehenden Mengen nicht auSgeaeben werden. Zu 1. Die Koblengrundrarte besteht aus einer Stammkarte und 8 Abschnitt«. Sie lautet auf 2'/, Ztr. monatlich für die Zeit vom 1. Mai 1921 bi« SO. September 1921. Sie mutz von dem vom Verbraucher ausgewählten Lieferanten mit besten Stempel, sowie btt Nummer der Kundenlift« versehen werden. Sin« " ' ftattfindchi, wem» di« laufenden Lieferung« erledigt Etta" tti^stwtttüicht in ander« Gesetz« und verorduuag« -in. ehr SoblenoezugSkart« und KohleabezngSschttne »«schafft, al« ihm »ach den vorstehend« Bestimmung« znsteh«, , 2. unbefugt Kohl«bezugSkatt« oder Bezugsscheine herstellt, in Lerkchr bringt oder hierauf Kohl« liefert oder bezieht. 8 20. Kohlenhändler, die vorstehend« Bestimmungen »uwiderhandel», hab« nutzer- dem zu gewättigen, datz ihn« die Befugnis «ne Kohlenhandel entzogen wird. Grotzeuhaiu. am 20. April 1921. 288»H- Die Amtsdanptwannsehatt al» VezirkSkoblenflelle. Herr Watt« Döring ist von un« al» GaSmeifter und Herr Httnttch Knpper al« Materialienverwalter für da« Gaswett augeftellt und in Pflicht genommep worden. Der Rat der Stabt Riesa, am 21. Avril 1921. Schmu. , Kirchliche Einladung. Di« Eltern und Angehörig« der Kinder, die Oste« 1922 konfirmiert werd« soll«, werd« sinnt ihr« Kinde« zu dem kr»chssm»««z»s»tt»»chs»»»tz nächst« Sonntag ««l. 9 Uhr herzlich eingeladen. Das «.-lntb. Pfarramt für Riesa mit Poppitz u»d Merg«dott. Bekanntmachmrg Der vorfitz«de der Fraktion der Unabhängigen Müller- Schleutzig dirlgtette dir Linksparteien au« dem Hause hinan« und so rettete die autzerordeutilch in Bedrängnis geratene ^randtagSmedrheit" ihr« Ftnanzminister vor einer ficher« Blamage. Man darf «nehmen, daß da» uuerbauliche Schauspiel, da« von der sogenannten Mehrheit nun schon oe« öfteren dem Volke gegeben worden ist, selbst d« «rbitterften Genossen auf die Dauer Unbehagen bereiten wird. (TlEyE dsn LandtaaDberilht.) —* Zum Rücktritt de« Sustlzminister» Dr. Harnisch. Hr. Juftizminifter Dr. Harnisch schrtttzt der »Hächs. StaatSztg.": Um allen weiter« Erörterung« und Kombination« über meine Person und EutschUeimug die Spitz« abzudrechen. teil« ich Ihn« mit. datz mein Ent» stblutz, an« d« Regierung auszuscheiden, ein endgülttoer ist, und datz ich lediglich pflicht- und verfaffungsgemätz «ei» Amt solange wetteroerwalten werde, bi« fich ein Nachsola« gsfundeu habeA wird. — Minifterpräfident Buck ettlatt f obige Erklärung tttle ich der rmschundmir L. Die erhalt«« Ktchlrnmengrn. sodaß t .im laufend« Monat bereit« geliefert » N MW-ZNÄN gSberrchtigten, d« fich btt ihm anmeldet, avfnehwea. chatt an «in« ander« H draudkohle an Verb» dann vom ümt«. lfthöfe ^b.dgjaNoMr'lst markmfrtt und kann sowohl auf dem vahnwege als auf dem Landwege bezogen «erden. , 8 6. Btt landwirtschaftlich« Betrieb« erfolgt di« Zuteilung der Bezugsschein« auf Grund der landwirtschaftlich benutzt« Fläche — beginn«» mit 1 Acker — unter Berückfichtigung der vorhandenen landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, wie Brennertt« usw. DieKohlenbemegsfchrine find schriftlich bet der Gemttndebehörd« zu brnntrna«. Wer «»trag must «»and« darüber enthalt«: ,») wieviel Koblen durchschnittlich für je ein« Monat dringend benötigt «erd«. b) ob und welche Vorräte an Kohlen vorband« find. . Die Gemeindevorftänd« bezw. Sutsvorsteher hab« die Anträge unverzüglich zu er örtern und an die AmtShauptmannfchaft mit gutachtlicher Aussprache weiter zu leiten. 0. Pflicht« der Kohlenhändler. Zum Kohlenhandel im Bezirke find nur diejenigen Händler berechtigt, di« zugelaff« worb« find. Die« gilt auch für die Kohlenhändler außerhalb des Kohl«versorgungs- beztrkes^a^f^Ett fie Bezugsscheine zur Belieferung des Laudbezitts von der Amtshaupt- . 87. Ueber die vorhandm« Kohlenbeftände, Zu- und Abgänge hab« die Kohlen händler ein Lagerbuch zu führen. Sie find verpflichtet, der Amtshauptmannschaft oder den »ou ihr bezeichneten Stell« und Beauftragt« auf verlangen ihre Geschäftsbücher »orzuleg«. Auskünfte zu erteilen und den Zutritt « ihren Lagerplätzen und Geschäfts- räumen « gestatten, sowie d« Anordnungen dieser Stellen, insbesondere btt Notständen, «wer,üglieb Folge zu leisten. - 8 8. Di« Abgabe von Hausbrandkohle darf unr gegen Vorlegung der «an«« KoUmbezugSkatte , oder -Bezugsschein und auf Grund einer Rnndenltste «folg«, au» Numm.. Welch« Kohlenmengen d« einzelnen verbrauche« monatlich zustehenr ?). auf S«ndkatt«n, rzttt festzustellen ist, wieviel Kohlen welche Meng« noch rückständig find. Ht abzutrennen und aufzubewahren, irrhalb de» Bezirk» wohnenden Be dach bleibt Zuweisung durch die ändler vorbehalttn, fall» der Gr- rbriincher anderer BettorgunaSbezitte rungSbezttt lKommunaloerband) Hau»- _... aber nicht «rfordetttch, datz die Händler »irke auf getrennt« Laaer nehmen. Jedoch ellef«n, wie «M» Verhältnis der w«ich«d« Berttnbaruugen der rno. ladung der V«rtt«kohlenftelle änge und »AnSgänge find wie »ächfifide Landtagsmi«»tt ist Sn .Vlts bimtntt'gefahren. SobGüiptettwenigst« Sitzung de» Landtage» dir RehrheltSsoiialde Müller, al« er, wie «laa-L .lttdettftchd, tzdiam müsse, der,dahingtaa, die Setz Hame«^« ^ezwristl^^Wz st<md der^ E ^»erlich« k?bgeordn«t«V28° 'der D« r UM«»»g ad, datz die bMerliche " gelten, der augenbltcklich«^fSchfli , nmunifttsch«^ ÄrÄech« in Mitteld« S^A'ÄachWMMKÄ Auf Blatt 899 des Handelsregisters ist beute die m» 29. 10. 1919 errichtete osf«e HandelSgesrllschatt in Firma ^ttrw. Ungetttti« Nachf. Hestme ck Pfeiffer, Stanzmefler- fabttk in Paufitz- und al« deren Inhaber ch der Werkzeugmbrikaut Het»ttch Pa»l Htt»ze in Panfitz, dZ der Werk»«gfabttka»t Alfred Pa»l Pfeiffer i» Pmttitz EMAEtkLAEIt WKkEEK» Amtsaettckt Ritt«, d« 18. «pttl 1921. — , 10 anstatt« und ähnlicher Bttttebe. die dem täglichen Bedarf der in der Ge meind« wohnenden oder fich vorübergehend aufhaltenden Person« dienest, ohne Rücklicht auf die Höhe de» verbrauch». 18. Nicht unter die Bekanntmachung fallen die gewerblich« Großbetriebe, d. b. idlche, die mehr al« lO Tonnen Kohlen monatlich verbrauchen, ferner die durch die Inten- danturen versorgten militärisch« Anstalten. ... .-.,«.1^«- srot), »er« A«s«ab« durch vt« Gemttndebehörd« ettolest. von dittem Zeitvuntt ab dürfen Kohlen »u, d« in 8,2 angegebenen Zwecke» nur auf di«
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