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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-06-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192206274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220627
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220627
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-06
- Tag1922-06-27
- Monat1922-06
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1922
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Riesaer H Tageblatt ««d ArrrrlgrrMeblatt ms r°g^r°tt Rstsa. Liest» Blatt «NHLtt die amttlche« «ewmtmachUM« der »«tthaaptmmmfchaft Grotzimhai«. de» Amtsgerichts, der AmtSauwattschaft beim Amtsgerichte «nd des " i »r. »L Late» der Gtadt Riesa, de» KimnuamtS Rteka »ad de» Hauptzollamts Metren, sowie des SemeinderateS Gröba. 147. Dienstag, 87. Amii 1SSS, abends. 75. Jahrg. DaS Riesaer Laaeblatt erscheint s^O TaZ abend» '/,« Uhr mit Butnahm« der Sonn- und Festtage. Vtz»g»prei», gegen Vorauszahlung, monatlich 24— Mark ohne Bringerlohn. Einzelnummer 1.50 Mark Nnzetge» für di« Nummer de» Ausgabetage» sind bi» S Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Lage« und Plätzen wird nicht übernommen. Prei» für di« 8S mm breit«, 8 mm hohe Grundschrlft-Aeile (S Silben) 4.50 Mark; zeitraubender und tabellarischer Katz 50°/„ Aufschlag. Nach messung»- und Bermittelungrgebühr 1 Mark. Feste Laris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage einxezvgen werden muß oder dr» Austrvo«Ler in Konturf gerät. Zahlung», und Erfüllungtortr Riesa. Achttägig« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höhere» Gewalt - Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen det Ärtr-.ries der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörd«rung»einrichtung«n — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. GeschiftSftel«: Poetheftrasse 5». Verantwortlich für Redaktion: i.D. F. Teichgräber, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. » n—— ! ——, E . , ' , — .. - ' ^»n > —, Da» Einsammel« von wildwachsenden Beeren aller Art, insbesondere Heidel-, Vreissel-, Grd- und Himbeeren, In unreifem Anstande und die Verwendung von Riimmen beim Ginsammeln ist verböte«. 760 L AmtSbauptmannschaft Grostenkain, am 26. Juni 1922. Nachstehend bringen wir die für da» oberhalb de» Stadtparkes gelegene Freibad geltende Polizeiverordnung zur öffentlichen Kenntnis. Der Rat der Gtadt Riesa, am 22. Juni 1922. Polizeiverordnung für das Familienfreibad. Im Interesse der Aufrechterhaltung de» ungestörten Betriebes und der Ordnung wird folgendes bestimmt. 1. Den Weisungen der Aussicht ist unbedingt Folge zu leisten, auch wenn diese das sofortige Verlassen der Badeanlagen verlangt. 2. Da« Baden ist nnr innerhalb der durch Drahtzaun und schwimmende Bober bezeichneten Grenzen gestattet. 3. Da« Baden ist nur mit Badehose oder Badeanzug erlaubt. 4. Mit Eintritt der Dunkelheit, spätesten« 9 Uhr abends, ist der Badeplatz zu verlassen. 5. Jede Sachbeschädigung sowie jede Verunreinigung der Badeanlage namentlich durch Wegwerken von Papier vv. bat zn unterbleiben, ebenso 6. jedes Betreten der nicht zum Bade gehörigen Wiesen und Uebersteigen der Ein zäunung. 7. Gefundene Sachen sind bet der Aussicht sofort abzuliefern. 6. Das Mitbringen von Hunden ist verboten. . Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend bezeichneten Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zn 600 M. ev. mit Haft bis' zu 2 Wochen bestraft, sofern nicht auf Grund anderweiter Gesetzesbestimmungen eine noch höhere Straf« zn erfolgen hat. Für Abhandenkommen von Sachen, auch im Falle der Abgabe an die Aufsicht, wird keinerlei Haftung seitens der Stadtverwaltung übernommen. Trotz der Aufsicht bleiben die Angehörigen für die Sicherheit der Kinder in jedem Falle selbst verantwortlich. Der Rat der Stadt Rieka, am 22. Juni 1922. Nachdem der vereidigte Auktionator und Taxator, Herr Hermann Scheibe, sein Amt niedergelegt hat, ist vom unterzeichneten Stadtrate am 7. Juni 1922 Herr Theodor Paul JSHnig, hier, Klötzerstrasse 11, !»uf sein Ansuchen nach den Bestimmungen in 8 36 R.-G.-O. als öffentlich angeftellter Auktionator ukd Taxator für die Stadt Riesa verpflichtet worden. Der Rat der Gtadt Riesa, am 21. Juni 1922. Die öffentliche« Impfung«« werden nächsten Freitag, den 30. Juni d. I., von nachm. /,5 Uhr an für die Erstimpflinge, von nachm. 6 Uhr an für die Wiederimpflinge vorgenonnnen. Jmvftokal Gasthof Seydewitz. Weida bei Riesa, am 26. Juni 1922. Der Gemeiudevorftaub. Bekanntmachung, Setreffend die Steuer-«»- «nd Abmeldung vom 24. Juni 1922. Im Einvernehmen mit dem Sächsischen Ministerium de« Innern wird angeordnet, daß die in 88 67, 70 der AuSfübrungsbrstimmungen zum Einkommensteuergesetz vor- geschriebene Steuer-An- und Abmeldung gleichzeitig mit der polizeilichen An- und Ab- Meldung »u erfolgen bat. Die für die polizeilichen Meldungen vorgeschriebenen Fristen und erlassenen Formvorschriften gelten auch für die Steuermeldunaen. Den Steuer- vflichtigen wird im eigenen Interesse empfohlen, vor jedem Wechsel ihres Wohn- oder Aufenthaltsorts die fälligen Steuern zu entrichten. Bei der polizeilichen Anmeldung am AuzugSort ist vom 1. Juli 1VLS ab der Einkommensteuerbescheid oder daS Steuer- buch vorzulegen. Die einschlagenden Vorschriften der AuSführungSbestimmungen »um Einkommen- steuergesetz lauten wie folgt: 8 67 Absatz 1. Wer in einem Orte (Zuaanasort) Aufenthalt nimmt, hat sich, sofern der Aufenthalt die Dauer von vier Wochen übersteigt, vor Ablauf dieser Frist bei der für den Zugangs- ort zuständigen Gemeindebehörde oder der von dieser bestimmten Behörde schriftlich anzu- melden, wobei Name, seitheriger Wobn- oder Aufenthaltsort, jetzige Wohnung, Stand oder Beruf, Geburtsort und Geburtstag, Zweck des Aufenthalts sowie das Finanzamt anzugeben sind, von dem er für das laufende Rechnungsjahr zur Einkommensteuer ver anlagt ist (Steuermeldung). Der AufenthaltSnahme im Sinne des vorstehenden Satzes steht die Begründung eine« Wohnsitzes gleich. Für Haushaltungsangehörige kann der SauSbaltungSvorstand die Anmeldung bewirken. Neber die erfolgte Anmeldung ist auf Verlangen eine schriftliche Bescheinigung durch die Anmeldebehörde zu erteilen. 8 69. Auf Verlangen der Gemeindebehörde des ZugangSortS oder des für diesen Ort zu- ständigen Finanzamts hat sich jeder nach 88 67, 68 Anmeldepflichtige darüber auszuweisen, an welchem Orte er für das laufende Rechnungsjahr endgültig oder vorläufig zur Ein kommensteuer veranlagt ist. Als Ausweis genügen die von der Steurrhebestelle aus gestellten Bescheinigungen über die Entrichtung der vorläufigen oder endgültigen Ein- kommenfteuer für das laufende Rechnungsjahr oder eine Bescheinigung, die jedem Steuer pflichtigen von dem für sein« Veranlagung zuständigen Finanzamt auf Verlangen aus- zustellen ist. 8 70 Absatz 1. Wer seinen Wohnsitz oder «inen Aufenthalt von mehr als vier Wochen in einem Orte (Abgangsort) aufgibt, bat sich vor Aufgabe des Wohnsitze« oder Aufenthalts bei der für den Abgangsort zuständigen Gemeindebehörde oder bei der von dieser hiermit beauf- tragten Behörde schriftlich abzumelden und hierbei anzugeben, an welchem Orte er seinen neuen Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen wird. Auf Verlangen ist eine schriftliche Be scheinigung über di« erfolgt« Abmeldung zu erteilen. Die Landrsfinanzäiuter DreSde« ««d Leipzig, Abteilung für Besitz- und Verkehrssteuern. Z. Das Ausnahmegesetz» Aus Berlin wirb geschrieben: I» der ersten oegreislichen Erregung über tie fluch würdige Mordtat bat der Reichspräsident auf Grund des Artikels 48 der Neichsverfaffung eine Verordnung erlassen, die die Gefahr der nationalistischen Hetze beseitigen und die Republik schützen soll. Die Ausführung dieser Verordnung ist den Lanbesbehörden übertragen worden, man hat dabei die Erfahrungen, die die Durchführung des Ausnahme zustandes nach dem Erzberger-Morde gebracht hat, ange wandt. Der Artikel 48 der Retchsverfassung gibt dem Reichs präsidenten bas Recht, zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorübergehend einzelne Grund rechte aufznheben, das sind die Grundrechte, die die Freiheit der Person, den Hausfrieden, Brief- und Postgeheimnis, Press- und Zensurfreiheit, Versammlungs- und Vereins freiheit und Gewährleistung des Eigentums betreffen. Die Suspension anderer grunbrechtlicher und sonstiger gesetz- sicher Bestimmungen ist unzulässig. Der Reichsminister der Justiz hat im Reichstage erklärt, dass die Ausnahmever- ordnung sich bewusst gegen rechtsradikale Gewalttaten wendet, und dass die Befürchtung ganz unbegründet sei, dass sie gegen linksgerichtete Kreise angewendet werden könne. In den Ausführungsbestimmungen, die die preussische Regierung erlässt, wird ausdrücklich versichert, bass die Verordnung des Reichspräsidenten im Sinne der in der Verhandlung des Reichstages vom 2S. Juni vom ReichS- justizminister abgegebenen Erklärung zu handhaben ist. Wenn sich die AuSführungSbestimmungen nicht noch be sonders auf die Erklärung des ReichSjusttzministers Dr. Radbruch beriefen, könnte man annehmen, Satz die Er klärung des Ministers nur eine BerutzigungSpille für die Linke sein sollte, dass aber die Verordnung wie jedes Gesetz gleichmässig gegen alle dagegen Verstossenden gehandhabt würde. Nach der Interpretation für Preussen ist das aus geschlossen. Wir stehen infolgedessen einer Rechtsbeugung gegenüber, die niemals in der zivilisierten Welt bisher vor gekommen ist. Es bedeutet ausserdem einen Bruch der Ver fassung, an deren Spitze der Satz steht, ,^lle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich". Nach Artikel 48 der Verfassung kann außer den erwähnten Grundrechten ketne andere grund rechtliche oder sonstige gesetzliche Bestimmung außer Kraft gesetzt werben. Insofern Ist eS also unzulässig, und höchst gefährlich, ein Ausnahmegesetz nur gegen eine ganz be stimmte Schicht des Volkes zu handhaben, nicht das Delikt, sondern bas Motiv unter Strafe zu stellen, Die Staats anwälte sind Beauftragte deS Staates und verpflichtet, nach den Weisungen ihrer vorgesetzten Behörde zu verfahren. Ein Einschreiten gegen linksgerichtete Kreise und Preß organe, ganz gleich ob da» TatbestandSmerkmal, da» duxch die Verordnung betroffen werben soll, vorltrgt, würde dem nach ausgeschlossen sein und die Staatsanwaltschaften hätten^ sich mithin als einseitig politische Organe im Dienste einer gewissen Parteigruppe zu betrachten. DaS muß umso ge fährlicher erscheinen, als durch diese Praxi» jede gerade herrschende Partetkonftellatio« legitimiert würde, den ganzen Staatsapparat für die Parteiinteressen in Anspruch zu nehmen. Gegen den AuSnahmegerichtShof ist nach der Verfassung nichts grundsätzlich einzuwenden, der Reichspräsident hat tza» Recht auch zur Einsetzuna von außerordentlichen KrteaS- und Standgerichten. Es würde sich also um einen Gerichts hof handeln müssen, der auf dieser Grundlage beruht. Politisch ist indessen auch diese Bestimmung äußerst gefahr voll. Von feiten der Regierung wird damit zum ersten Mal öffentlich das deutsche Richtertum blossgestellt. So gewiß es ist, daß auch richterliche Beamte in der gegenwärtigen Zeit und aus anderer politischer Ueberzeugung ihre Pflicht verabsäumt haben mögen, die vorhandenen Gesetze, die unserer Meinung nach völlig ausrcichen würden, die Staats autorität im notwendigen Umfange zu wahren, so ist es doch nur auf böswillige Agitation zurückzuführen, wenn man solche Vorwürfe verallgemeinert und muß unbedingt Rück wirkungen gerade dort zeitigen, wo man sie unbedingt ver meiden muss. Der Staatsanwalt ist ein politischer Beamter, aber kein parteipolitischer Dienstknecht. Wenn nach der Meinung der Regierung vielfach Staatsanwälte ihre Pflichten verabsäumt haben und nicht rechtzeitig gegen Aus schreitungen gegen die Gesetze vorgegangen sind, dann hätte die Regierung diese Beamten zur Verantwortung zu ziehen und sie hätte ein hier von niemand bestreitbares Recht, die Pflichtvergessenen aus dem Amte zu entfernen. Man wirb dagegerk sicht einwenden können, baß diese ganze Organi sation nicht plötzlich zu ersetzen ist, Senn gerade von der Re gierung ist den Verstößen gegen die Staatsautorttät von Links grössere Freiheit etngeräumt worden, gerade von der Regierung ist daher den Staatsanwälten die Möglichkeit genommen, gleiches Recht gegen alle zu wahren. Diele Delikte, die bisher offiziell verfolgt worden waren, sind in das Bereich der Privatklage überwiesen und so hatte die Staatsanwaltschaft garnicht die Möglichkeit, dort einzrh- greifen, wo eS notlvendtg gewesen wäre. Daß im Zustande der drohenden Gefahr besondere Abwehrmaßnahmen not wendig sind, wird von keiner Seite bestritten werden und alle Parteien bis zur äußersten Rechten haben ein besonderes Interesse an der Erhaltung der Staatsautorität. Wenn der Negierung der ihr unterstehende Apparat der Staatsanwalt schaft nicht ausreichend erscheint, so mag sie ihn auf legalem Wege, wofür sie Freiheit und Vermögen hat, in Ordnung bringen. Die parteipolitische Anwendung eines Ausnahme gesetzes indessen kann nur unsere gesamte Rechtspflege, auf Ser der Staatsorganismus beruht, erschüttern und ver nichten. Solange es legale Möglichkeiten gibt, kann man nicht von einem Akt der Notwehr sprechen. ES muß un bedingt verlangt werben, daß die Gesetze, die zum Schutze der Republik notwendig sind, eventuell Verfassungsände rungen, auf dem vorgeschriebenen Wege legalisiert werden. Wir warnen vor Akten, die nicht wieder gut zu mache,« find. Deutscher Reichstag. wtb. Berlin, 26. Juni. Nack> den erregten grossen Sitzungen der letzten Tage gab «S heute im Reichstag wieder bei sehr schwach besetztem Hause leidenschaftslose, nüchterne Verhandlungen. Die Vorlage, durch welche das Wohnunasmanaetgesetz bi« zum 81. Mar» nächsten Jahres verlängert wird, wird in allen drei Lesungen angenommen, ebenso da« Gesetz über »»«digungsbefchrankung zugunsten SchtvcrkriegSbrschä- bitter und der Entwurf über die Erhöhung der patent amtliche« Gebühren. G« folgt die »weite Beratung des Entwurfs zur Ber- längeruna der Pachtschutzordnnna. Der Ausschuß sckliiat verschiedene Aenderungen vor. Der von der Regierungs vorlage für Grundstücke unter 5 Hektar vorgesehene Aus- schlutz der Pachtkündigung wird vom Ausschuß auf Grund stücke bis zu 10 Hektar ausgedehnt. Dieser Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit soll den PachteinigungSämtern zu stehen. Reichsarbeitsminister Brann» wendet sich gegen einige AenderungSanträge, die von verschiedenen Parteien ein gegangen sind. Dem Grundgedanken eines Verpächter schutzes stehe die Regierung nicht ablehnend gegenüber, aber der sei auch schon in der Vorlage gegeben. Abg. Dr. David (So».) hofft, daß die im Ausschuss be schlossene Ausdehnung des sozialen PachtschutzeS auf Wirt schaften bis 10 Hektar bestehen bleibt. Er beantragt «ine Erweiterung des Pachtschutzes bis dahin, daß das Deputat land landwirtschaftlicher Arbeiter bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres dem Deputanten zur vollen Nutzniessung verbleibt. Abg. Hagemanu (Z.) wünscht einen grösseren Spielraum für die VertragSfreiheit und empfiehlt mehrer« dahinzielende Abänderungßanträge. Weiter fordert er eine Anpassung der Pachtpreise an die Geldentwertung noch vor Ablauf der Pachtverträge. Abg. Horn (Unabh.) unterstützt den sozialen Antrag zugunsten der Deputanten. Abg. Korell (Dem.) tritt für einen demokratischen Antrag ein, der den mittleren Bauern, die während des Krieges ihre Wirtschaften verpachten mussten, die Möglichkeit geben will, ihre eigene Scholle wieder mit den inzwischen herauswachsenden Söhnen selbst zu bebauen. Wenn diese Möglichkeit geschaffen wird, könnten die Demokraten auch sür die 10 Hektar Pachtschutzgrcnze stimmen, sonst mühten sie beantragen, diese Grenze auf 7' , Hektar herabzusetzen. Abg. lSildemeifter (DDp.) fordert streng paritätische Anwendung der Pachtschutzordnung gegen Pächter und Ver pächter. Die Bedenken seiner Partei gegen die 10 Hektar- Grenze seien noch nicht beseitigt, deshalb werde sie für den demokratischen Antrag auf 7'/, Hektar stimmen. Abg. Heidemann (Komm.): Der Landwucher, der die Hauptschuld an den LebenSmittclpreisen trägt, wird durch die Vorlage nicht beseitigt. Ter Pächter bleibt nach wie vor dem Grossagrarier ausgeliesert. Unter Ablehnung der Abänderungsanträge der Sozial- demokraten und Demokraten wird die Vorlage nach den AuLschussbeschlüffen angenommen, ebenso auch in der dritten Lesung. Darauf wird um 4V« Uhr die Sitzung abgebrochen, weil die Aufbahrung Rathenans im Sitzungssaal vorbereitet werden soll. Präsident Loebe wird den Zeitpunkt der nächste» Sitzung bestimmen. Z«r Ermordung Rathenans. Im Reichsts? wurde gestern abend 9 Uhr mit der Her richtung des Sitzungssaales für die Trauerseier begonnen. Die Arbeiten werden unter der Leitung des Reichskunsh- warts Redslob ausgeführt und sollten die ganze Nacht übee fortgeführt werden. Im Laufe der Nacht wurde die Leiche Rathenans nach dem Reichstag überführt. Als Trauerknndgcbung für Rathcnau hat das Reick» kabinett, wie im Rcichsrat Mitgeteilt wurde, die Anordnun-
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