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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.07.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-07-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192207076
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220707
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220707
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-07
- Tag1922-07-07
- Monat1922-07
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.07.1922
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Freitag, 7. Juli 1822, nbeiiSs H IS«. 7S. Jahrg DaS Riesaer Tageblatt erichtiUt jt»M Tag abends '/,ü Uhr mit ÄuSnahme der «sonw- und Festtage. Brzuzsprei», gegen Barauszahlung, moiiattlch 8^.— vAark ohne Äcmg^rlohn. Einzelnummer 1.7o Mark Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetage» sind bi» 9 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei» für die LS nun breite, S nun hohe Grundschrift-Zeile (6 Silben) S.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. Rach» welsungS» und BermittelungSgebÜhr (.SO Mark. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag lerfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort; Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises, Rotationsdruck und Verlag: Langer - Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrahe äS. Verantwortlich für Redaktion: i.B. F. Teichgräber, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Liese» Blatt enIHLtt die amtliche« Bekmutmachunge» ' der AmtS-aa-tinmmschast Srosfenhaln, de» Amtsgericht», der AmtSanwattschaft beim Amtsgerichte «nd des u . Late» der Stadt Riesa» des Finanzamts Riesa «»d de» HauvtzollamtS Meiste», sowie de» SemeinderateS Gröba. --S- In dem Konkursverfahren über da» Vermögen de» Beamten-WohnunaS-BauvereinS <n Broda (Elbe) einaetraaene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gröba, ist der Schlußtermin, insbesondere auch zur Beratung des Vorschlags des Konkursverwalters, die nachträgliche Erbebuna der Haftsummenreste zu unterlassen, auf den 27. Juli 1S22, vormittags 1V Ubr vor dem hiesigen Amtsgericht bestimmt worden. Amtsgericht Riesa, den 8. Juli 1622. Auf Blatt 12 des GenosseiischaftSregisters, die Spar- und Baugenossenschaft, e. G. m. b. H., zu Gröba betr., ist beute eingetragen worden: Ernst Köhler in Gröba ist nicht mehr Mitglied des Vorstandes. Der Handlungsgehilfe Eduard Illing in Gröba ist Mit glied des Vorstandes. _ Amtsgericht Riesa, den 1. Juli 1922. Montag, den 1t». Juli 1V22 nachm. 2 Nhr soll in Zeithain-Lager, Kantine Steinert, 1 Schreibmaschine (Erika) mit Kaste« versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher deS Amtsgerichts Riesa, am 7. Juli 1922. Aus Blatt 431 des Handelsregisters, die Firma Denner L Co., G. m. b. H. in Strehla betr., ist heute eingetragen worden: Der Geschäftsführer Leo Brav ist ausgeschteden. . Amtsgericht Riesa, de» 3. Juli 1922. Auf Blatt 438 des Handelsregisters, die Firma Robert Hauswald in Riesa betr.. ist beute eingetragen worden: Der Kaufmann Friedrich Franz Willy Ockert in Riesa ist in das Handelsgeschäft eingetreten. Die offene Handelsgesellschaft bat am 1. Juli 1922 begonnen. Die Firma lautet künftig: Robert Hauswald L Co. in Riesa. Amtsgericht Riesa, den 4. Juli 1922. Frischmilch-Verbilligung. Durch di« Nichtinanspruchnahme der Frischmilch-Verbilligung durch eine Anzahl MilchverbilligungSbezngsberechtigter bei der letzten Verteilung siebt uns noch ein geringer Geldbetrag zur Verbilligung der Milch auf Monat Juli 1922 zur Verfügung. Die sämtlichen MilchbezugSberechtigten also wollen die für Monat Juli noch ver» sügbaren neuen Gutscheine am Sonnabend, den 8. Juli, vormittags 7—12 Uhr im Rat haus, Lebensmittelkartenausgabestelle, Zimmer Nr. 15, unter Vorlegung der Brotausweis» karte, in Empfang nehmen. Die Gutscheine sind bei den Milchabgabestellen einzulösen. Nicht Pünktlich abgeholte Gutscheine verfallen. Eine spätere Ausgabe erfolgt nicht. Der Rat der Stadt Riesa, am 7. Juli 1922. Der Stratzenarbeiter Paul Kayser aus Lonnewitz ist heute als Straßenwärter hier eingestellt und in Pflicht genommen worden. Gröba (Elbe), am 5. Juli 1922. Ter Gemeinbevorftaud. Die Sozialreutnerunterftübuug für Monat Juli wird am Dienstag, den 11. Juli, vormittags von 7—12 Ubr im Gemeindeamt, Zimmer 14, ausgezahlt. Gröba (Elbe), am 6. Juli 1922. Ter Gemeindevorstaud. Äm 18. Juli 1V22, vormittags 8 Ubr werden aus dem Schießplatz Gorisch an Maschinenstation 0 meistbietend ans Abbruch versteinert: Jachmauerwerk, Pflastersteine, Umwehrung usw. Die Bedingungen werden vor Beginn der Versteigerung bekannt gegeben. Finanzamt (Reichsschatzverwaltung) Dr.-Pl. Zeithain. OertlicheS und Sächsisches. Riesa, den 7. Juli 1922. —* VerbandStagung in Riesa. Am 23. und 24. Juli finde» hier die Verbandstagungen der Berufs und Wirtschaftsverbände des Sächsischen Schmiede- und Schlosserhandwerks statt. Bei diesen Tagungen wird ein einheitlicher LandeS-Wirtskbaftsverband für vaS gesamte sächsische Schmiede- und Schlofferhandwerk ge schaffen, der einen festen Zusammenschluß der beiden Berufs gruppen herbeiführen soll. Zu diesem Zweck hat gestern hier eine gemeinschaftliche Sitzung der Vorstände der betei ligten Verbände stattgesnnden, in welcher die endgültige Tagesordnung festgesetzt worden ist, sodaß die offiziellen Einladungen in den nächsten Tagen hinansgehen können. Der Innungs-Ausschuß des Handwerks zu Riesa wird bet dieser Gelegenheit am 23. Juli abends in den Räumen des Hotel zum Stern einen Handwerkerabend für das gesamte Handwerk von Riesa «nd Umgegend abhalten, an dem unter anderem musikalische, gesangliche und turne rische Darbietungen der Pflege des alten bewährten Hand- werkergeistes dienen sollen und wozu heute schon alle Hand werksmeister mit ihren Frauen, Söhnen und Töchtern auf gerufen werden. Die Vorbereitungen sind bereits im Gange und es ist zu hoffen, daß die Veranstaltungen einen guten Erfolg zeitigen. —* Dienst jubi länm. Am 2. Juli beging der Eisenbahn-Obersekretär Manewald sein 30jähriges Dienstiubiläum. —* Eltern Versammlung. Die Leitung der Mädchenschule hatte für Mittwoch auf Grund der orts gesetzlichen Bestimmungen eine Elternversammlung zu dem Zwecke einberufe», sich darüber schlüssig zu werden, ob auch für künftig ein Elterurat gewählt werden solle oder nicht Herr Schuldirektor Dankwarth begrüßte die Erschienenen und gab dem Vorsitzenden des bisherigen Elternrates, Herrn Jurmann, das Wort zu einem Berichte über die Tätigkeit des bisherige» Elternrates. Herr Jurmann be dauerte mancherlei Einengung der Elternratsrechte durch das Gesetz und konnte mit Genugtuung feststelle», daß der Elternrat zn besonderem Eingreifen Veranlassung nicht ge sunden habe. Herr Lehrer Hager berichtete sodann über die im Ueberaangsschnlgesetz und in den Verordnungen fest gelegten Bestimmungen über Elternräte. Weiterhin legte Herr Jurmann die m der Ortsschulordnung vorhandenen Schwierigkeiten dar, die einer Neuwahl des ElternratrS entgegenstehcn. ES besteht nämlich die Vorschrift, daß stets erst eine von mindestens einem Drittel der Elternschaft besuchte Elternversammlung beschließen muß, wieder einen Elternrat zn wählen. Dieses Drittel beträgt für die Mädchenschule rund 600. Die Elternversammlung war jedoch nur von 210 Erziehungsberechtigten besucht. Somit wäre die Möglichkeit,'aufs neue einen Elternrat zu wählen, entfallen. Herr Jurmann beantragte, auf Aenderuna dieser ortsgefetzlichen Bestimmung durch die städtischen Körper« fchaften hiuznarbeiten, und die Anwesenden beschlossen ein stimmig in diesem Sinne, ebenso beschloß man, Anregung zu geben, daß nach der Michaelis zu erfolgenden Trennung der Carola- und Albertschüle für beide Schulen getrennte Eltrrnräte zu wählen seien. Somit dürfte «S namentlich auch im Hinblick auf die nahenden Sommerferien kaum erst noch einmal zur Wahl eines gemeinsamen Elternrates der Mädchenschule kommen. —ke. —g. Landgericht Dresden. Unter -er Akten bezeichnung Mall und Genoffen verhandelte die 7, Straf kammer gegen die Gründer -eS Biktorta-KouzernS, -te sich wegen Betrugs, gewerbsmäßigen Glücksspiels, Konkurs vergehens und Beihilfe zu vorerwähnten Delikten zu ver antworten hatten. Der Hauptangeklagte war -er 1887 zu Bregenz geborene Kaufmann OSkar Mall, -er fett Sovuuer 1919 tu Dresden ein Papiergeschäft bezw. einen Kunstverlag betrieben hatte, damit aber in Konkurs geraten war. Nm Sommer vergangenen Jahre- gründete Malh -er mehrfach als -er Baron MooSvurg ausgetreten war, un- -er al» sehr vermögender Mann galt, tm übrtge« aber ohne MooS war, den Viktortcp-Kouzern. Neu mar Vet diesem Unter nehmen, Laß auch Kr1»g»«tle1h» zum Nennwerte In Zahlung genommen wurde, -er -ana gleichfalls nach »wet Monaten doppelt zur Rückzahlung komm« sollt«. Schon beim Ber kaus der Kriegsanleihe entstanden infolge -eS ganz ntebrtgen Kurse- große Verluste. Die Etuzabluugen betrugen rund M» MÜltp« MS,. mcht wieder erst rtugsten Bor stell; ltchen Körper, ei .... und -«» Wirkungen seiner angeordneten Mittel. Die aeökttn Un^rlassnnsSsÜLdeA seien gndftsem kktmm Mäh« Mark als verloren. Den Vorsitz führte Landgerichtsrat Dr. Reiche», die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Schubert, als Verteidiger waren die Rechtsanwälte Justiz rat Dr. Mann, Giese und Dr. Hoffmann tätig, zur Auf klärung des Sachverhaltes waren mehrere Sachverständige und eine große Anzahl Zeugen geladen. In der langen Beweisaufnahme, die sich bis in die Abendstunden hinzog, wurden ausführlich Sie Konzerngründung, der übliche Prospekt, und vornehmlich das Wettsystem besprochen, das die großen Gewinne bringen sollte, in Wirklichkeit aber einen Verlust nach dem anderen zur Folge hatte, einen weiteren breiten Raum in den Erörterungen nahmen die Buchführung ein und damit zusammenhängend Klärung der Frage, ob auch Konkursvergehen vorliege. In später Abend stunde konnte das Urteil verkündet werden, der Haupt angeklagte Mall wurde wegen Betrugs, gewerbsmäßigen Glücksspiels, Konkursvergehens und weiter auch, da er bei der Festnahme einen Revolver in Gewahrsam hatte, wegen unbefugten Waffenbesitzes zu insgesamt sieben Monaten Gefängnis und 52 500 Mark Geldstrafe verurteilt, von drei weiteren Mitangeklagten wurden zwei gänzlich freige sprochen, ein dritter lediglich wegen gewerbsmäßigen Glücks spiels und Konkursvergchens mit einer Geldstrafe belegt. Bet Mall gilt die Strafe bis auf 50 000 Mark durch die er littene lange Untersuchungshaft als verbüßt. —g. Gemeinsames Schöffengericht Dres den. Eine größere Strafsache, die ein besonderes öffent liches Interesse beanspruchen dürfte, stand vor dem „Ge meinsamen Schöffengericht Dresden" zur Verhandlung an. Die Anklage betraf fahrlässige Tötung, und war erhoben worden gegen den 1878 zu Promnttz gebornen, in Klein raschütz bei Großenhain wohnhaften früheren Heizer und Maschinisten, den jetzigen Homöopathen und Jrisforscher Friedrich Ernst John, -em -er EröffnungSbeschlutz zur Last legte, den Tod -er vier Monate alten Tochter de» Gutsbesitzers Paul Gutmann in Naffeböhla verschuldet zu haben. Der Angeklagte gab an, er habe die Volksschule be sucht, sei dann später als Heizer und Maschinist in einer Großenhainer Fabrik tätig gewesen, und habe sich nebenbei stark mit homöopathischen Schriften befaßt. Auf diese Weise sei er zum Jrisforscher un- Homöopathen gekommen, und betreibe in Kleinraschütz als solcher sein Gewerbe. Der Angeklagte gab an, er arbeite nur mit Lampe und Augen spiegel, er wirke nur beratend, nicht aber behandle er seine Mitmenschen. Habe er die Krankheit seiner Patienten erkannt und festgestellt, dann verordne er die dafür be stimmten Mittel, die in jeder Apotheke zu haben sind. In der Homöopathie gebe eS bereits 185 verschiedene Heilmittel, hergestellt von Dr. Schwabe in Leipzig. So sei er Ende November 1921 zu -em Gutsbesitzer Paul Gutmann nach Naffeböhla gerufen worden, dessen im August geborne Tochter stark mit Kopf-Ansprung behaftet gewesen ist. John führte hierzu weiter aus, Satz er drei verschiedene homöo pathische Mittel verordnet hab«, eS sei anfänglich eine Besse rung zu verzeichnen gewesen, dann wurde es ganz plötzlich schlechter, besonders die Augen gingen in Eiterung über. Daraufhin wurde Dr. meb. Arnold aus Grotzenhatn herbeii- gezogen, -er das Kind in eine Dresdner Augenklinik bringen Netz, dort ist eS bereits am nächste» Tage angeblich an allgemeiner Schwäche verstorben. Der Angeklagte be stritt jede Schuld an dem Tode des Kindes, er könne viele Fälle Nachweisen!, wo der Arzt versagt, und die homöopa thischen Heilmittel dann noch Rettung gebracht haben. — Die Eltern deS KtndeS, Gutsbesitzer Gutmann und Krau, wurden alS Zeugen gehört, ihre Angaben -eckten sich tm allgemeinen mit der Darstellung des Angeklagten. — Zeuge und Sachverständiger Dr. med. Arnold sagte au», wann er zu dem Kind gerufen, und in welchem Zustand er selbiges gefunden habe, e» mutzte sofort nach einer Klinik gebrachk werden. Bei -em kleinen Mädchen handelte eS sich um einen auSgebretteten, weit vorgeschrittenen Ausschlag, die Horn haut beider Augen war zerstört, und damit die Sehkraft Kinde- verloren gegangen. — Mediztnalrat Gerichts)» arzt Dr. Opp« führte als Sachverständiger zunächst a«S, di« Behandlung des AnsprungS, -er Schorfvildnng bei Kindern, stt ein sehr mühsame» Verfahren. LaS sich nicht nach der Schablone durchführen lasse. Zerstörte Hornhaut lasse sich nicht wieder ersetzen. Der Angeklagte besitze nicht die ge ringste« Vorstellungen über Heilungsprozesse tm mensch lichen Körper, er habe keinerlei Idee von der Heikweise chen begangen worden, hätte John die Schwellungen an den Augenlidern beachtet, konnte die Erblindung des Kindes ver hindert werden. Ter Angeklagte habe keinen Begriff von Anatomie, er sei für die Folgen seiner Handlungsweise ver antwortlich zu machen. — Staatsanwalt Tr. Schreyer forderte die Bestrafung des Angeklagten, der das lskwerbe als Heilkundiger wohl angemeldet, aber seine Berufspflichk gröblichst verletzt habe. John habe das Publikum in schwere Gefahr gebracht, die schlimmen Folgen seiner leichtfertigen Handlungsweise seien bei der Strafzumessung besonders zu erwägen und srraferhöhend in Betracht zu ziehen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu 4000 Mark Geldstrafe, Hilfsweise zu L7 Tagen Gefängnis. Amtsgerichtsrat Dr. Ackermann führte in der Urteilsbegründung aus, der Angeklagte habe ganz fahrlässig gehandelt, und seine Pflichten gröblichst verletzt. Von der Anklage der fahrlässigen Tötung erfolgte Frei sprechung. In Anbetracht der schweren Folgen konnte die Strafe auch nach der neuen Verordnung vom 21. Dezember vergangenen Jabres nicht allzu niedrig bemessen werden. —* Ter Derbandstag Deutscher Backer- ,inuungen, -er in Leipzig taat. nahm nach einem Dor» trag des Reichstagsabgcordnetsn Bieuer-Cbemnitz über „Tie soziale Gesetzgebung in ihrer Auswirkung auf das Bäcker gewerbe" eme Entschließung an. iu der es u. a. beißt: „Ter Zentralverband wendet sich gegen die schädliche Ueberhastung und den einseitigen Zuschnitt der neueren sozialen Gesetze und Gesetzentwürfe auf dre Verhältnisse des Großgewerbes und warnt vor falschen Wegen der Sozialgesetzgebung, die schon jetzt innerlich ungesund und wirtschaftlich gefährdet ist. Ter Zentralverband erachtet die Schaffung leistungsfähiger Voriorge-Emvichmngen für selbständige Handwerker gegen die Fährnisse oes Alters, der Invalidität und der Krankheit als eine unab weisbare zeitgemäße Pflicht, der die öffentlich-rechtlichen, die beruflichen und die wirtschaftlichen Vertretungskörper des Handwerks iu gemeinsamer Arbeit zu dienen hoben." Weiter sprach über die Steuergesetzgebung oes Reichs LandtagSabaeordneter Schrepfer (Hof). In der angenom menen Resolution fordert der Zentralverbaud eine Reform der Steuergesetze des Reichs, die eme schwere Belastung deS gewerblichen Mittelstandes bedeuteten, im Sinne einer größeren Vereinfachung. Alls gemeindlichen Londersteueru (soziale Abgaben) werden als verkappte Gewerbesteuern ab gelehnt. —* Zur Frageder Notlage der Studenten. In einigen Blättern war in einem Bericht über eme Rede, die der Herr Mnisterprändciit Buck vor Leipziger Stu denten gehalten hatte, fälschlicherweise gemeldet worden, der Ministerpräsident habe folgendes erklärt: „Wegen des Friedensvertrages und der auferlegten Lasten wäre er nicht imstande, den Mademikeru in ihrer Not zu helfen. Sie könnten sich als Aushilfsschaffner bei der Straßen bahn noch 130 Mark am Tage verdienen, das lmoere die Not der Akademiker. . . ." Auf Anfrage an der zuständigen Stelle wird dem T. S. T. mitgeteilt, daß oicser Bericht falsch sei. Der Ministerpräsident habe vielmehr das Gegen teil, nämlich folgendes gesagt: „Tie Notlage mancher Stu denten ist vielerorts so groß, daß gelegentlich der eine und andere Aushilfsarbeiten verrichten mutz. Mir ist bekannt, daß Studierende in einer sächsischen stadt als Aushitfs- schasfncr bei der Straßenbahn Soimtagsdicnst für 130 Mark tun, um das Studium überhaupt zu ermög ichcn." —* Beschwerden über Berbote von Ver sammlungen, Vereinigungen und Druckschriften aus Grund der Ausnahmeverordnungen des Reichspräsidenten müssen an die Landeszentralbehördcn und nicht an die Reichsbehörden gerichtet werden. —* Gegen die Sonderbesteuerung der Ausländer. Ter Sächsische Dcrkehrsverbcmd hat auf seiner letzten Vorstandssitzung beschlossen, allen Städten zn raten, von einer besonderen Besteuerung der Ausländer abzusehen. Dresden und Chemnitz haben tn diesem Sinne ihre Beherbergungssteuer bereits verabschiedet. —* Abwehr der Verdächtigungen. T er Deutschnationale HandlunglSgehilfen-Verbanb schreibt! un» solgenüc»: „Kommunistische, unabhängig« und mehrheitS- io-taltsttsch« Blätter bringen Leitaussätze und Notizen, darin Lt, Behauptung aufgestellt wird, ein Teil der Mttalie-er unsere» Verbände» sei iu politischen Geheim organisationen -usammengeschloffen. Der Zweck Mer j-lcken BerdiMgMG pvebrtzitH gergtz« ttr ü^r j«tztgM
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