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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-07-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192207133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220713
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220713
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-07
- Tag1922-07-13
- Monat1922-07
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1922
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Drahtanschrift: Lagrdlatt kksa, Diese- Blatt enthält die amtlichen Vekanntmachnnaen vernruf r. . Amtshauptmannschaft Großenhain, des Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte «nd des .BateS der Stadt Rieka. des Finanzamts Riesa nnd des HauvtzollamtS Meißen, sowie des GemelnderateS Gröba. Postscheckkonto: Dresden 153s «irokaff, Rtes, Nr. 5L .1-' INI. Donnerst«-, IS. Juli INAS, abends. 75. Jahr-. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« La- abend« '/,6 Ühr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vezu-Sprtw, gegen BorauLzahlung, inonnlich Ätark ohne Arinqerlohn. Einzelnummer I.7S Mark Auzetge« für die Nummer de» Ausgabetage» sind bi» S Uhr vorniittag« auszugeben und im voraus zu bezahlen; eins T-v ihr für das Erscheinen an bestimmten Tagen and Plötzen wird nicht übernommen. Preis sür die SS wm breite, S ww hohe Grundschrist-Zeile (S Silben) 5.— Mark; zeitraubender und labeilarischer Sah 5ö<>/, Aufschlag. Nach- -veuungs. md VermittelungSgebii-r 1.S9 Mark. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag ,erfüllt, durch Klage eingezogen werden muh v>r dec Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und SrsüllungSort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle Höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungsetnrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag; Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftraße SV. Verantwortlich für R-daktwn: i. B. F. Teichgräber, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Nr. .Freitag. am 14. Juli LVSS, narhm. '/,S Uhr soll im Gutshose von Alfred Förster In Glaudttz ... ein Pferd, dunkelbr. 4jährige Stute (Streitobjekt) öffentlich versteigert werden. Riesa, den 12. Juli 1922. —Der Gerichtsvollzieher beim Amtsgerichte. Bekanntmachung. Nach 8 IS der Sächsischen Ausführungs-Verordnung »um Relchsmietenaesetz vom 24. Juni 1922 ist mit der Anlegung der nach 8 18 des RelchSnnetengesetzeS vorgeschriebenen sich deshalb weg«« einer anderweitigen Regelung dieser Aus- gleichszahlnugen an die beteiligten Negierungen wende«. Sie wird der Neparationskommiffion alsbald diese« Antrag mit teile« «nd sie bitten, auch ihrerseits den Antrag bei den be treffende« Regierung«« z« unterstützen. Die Entwicklung deS Markkurses i« der letzte« Zeit, die mit der Bertagnng der Verhandlungen des Anleihe komitees begonnen hat, macht eine alsbaldige vorlüufige Regelung der Barzahlungen notwendig, da die Unterstützung dnrch eine ändere Anleihe nicht eingetrete« ist. Die Deutsche Regierung bittet daher, über ihren Ltnndungöantrag mit gröhtcr Beschleunigung Ent- scheidnng zu treffen, nnd sie hosst, dah eine solche Ent scheidung der Wiederaufnahme der Anleihevcrhandlunge« förderlich sein wird. Ueber di« Stellung der deutsch«« Vertreter bet der Neparationskommiffion erfährt man einige» aus einer Unterredung, die ein deutscher Delegierter mit einem Berichterstatter des „Excelsior" hatte. Er erklärte, daß Deutschland bereit sei, am 15. Juli die vorgeschriebene Summe zu bezahle«, doch müsse man die Zukunft voraus sehen und den zu befürchtenden Zusammenbruch Deutsch lands verhindern, weil eine solche Katastrophe ungeheure Folgen für ganz Europa hätte. Deutschland wünscht ein Moratorium und wolle ferner, daß die Reparationskom- miffion ein weit ausgedehnteres System sür die Ratural» lieferunge« studiere. Konferenzabsicht«« der englische« Regierung. Lloyd George hatte eine lange Beratung mit dem Schatz kanzler Sir Robert Horne und Minister Chamberlain. Es verlautet in amtlichen Kreisen, die englische Regierung wolle schnellstens eine Konferenz der Finanzminifter aller Ver sailler Vertragsmächte mit der Neparationskommiffion ein berufen. Zur Beratung dieser Absicht trat der englische Mi nisterrat zusammen, dem auch der englische Botschafter in Washington, Sir Auckhland Geddes beiwohnte. Als Er gebnis des Kabinettsrates werben in amtlichen Kreisen die folgenden Beschlüsse bezeichnet: Lloyd George wird sogleich den französischen Ministerpräsidenten PoincarS zu einem zweiten schnellste« Besuch in London einladen. Man hofft, daß PoincarS ohne unnötigen Zeitverzug kommen wird. Der Aussprache der beiden Ministerpräsidenten soll dann alsbald eine Zusammenkunft des Oberste« Rates oder der Botschafterkonsere«z gemeinsam mit englischen und fran zösischen Finanzbevollmächtigten folgen. Tie Newyorker Wallstreet hat auf englisches Ersuchen eine ernsthafte Unter suchung eingeleitet, was für Deutschland und zusammen mit Deutschland geschehen kann. Amerikanische Mittel gege« einen finanzielle« Znsammenbrnch Dentschlands. Aus Washington wird gemeldet, die englische Regierung auch an den Londoner Botschafter Amerikas, Hervey, sei auch an den Londoner Botschafter Amerikas, Hervey, herangetreten, Amerika möchte Mittel gegen einen finan ziellen Zusammenbruch Deutschlands ausfindig machen. Hervey erklärte zu dieser Mitteilung halb dementierend, halb bestätigend, ein offizieller Schritt der englischen Re gierung sei nicht erfolgt. Es sei ihm aber bekannt, dah die englische Regierung, wenn auch nur eine indirekte, Hilfs aktion Amerikas erhoffe. Hervey teilte ferner mit, daß ein ausführlicher Bericht aus Deutschland erwartet werde und daß man in Washington die Entwicklung in Deutschland mit großer Gespanntheit verfolge. „Mietenverzeichniffe" zu beginnen. Hierzu ist von den Hausbesitzern sür alle Wohnungen eine schriftliche Anzeige über die am 1. Juli 1914 und am 1. Juli 1922 bestimmte» Mieten elnznreichen. Der Gleichmäßigkeit halber sind hierzu die an Natsstelle, Zimmer Nr. 2, vom 24. Juli 1922 ab zum Preis von 1 M. erhältlichen Formulare zu benützen und sind die selben auSaefüllt und vollzogen spätestens bis zum 1. September 1922 bei dem unter zeichneten Rat einzureichen. Riesa, den 10. Juli 1922. Der Rat der Stabt Riesa. Verwandte ayf» und absteigender Linie und Ehegatten, wenn sie sich nach Kräften bemüht haben, den Täter von der Tat abzuhalten. Zum 8 2 ^Strafbestimmungen für Begünstigung staats» feindlicher Verbindungen) beantragt Aba. Körnen <Komm.) statt staatsfeindlich „monarchistisch-militaristisch" zu sagen. Abg. Wistell (Joz.) begründet eincn Antrag der beiden sozialistischen Parteien, eine neue Zmer ciuzmügeu, wonach bestraft wird, wer es unternimmt, auf Errichtung der Monarchie gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zu fördern oder die früheren ReichSsarben in gleicher Weise zur Schau trägt oder stellt. Antrag Wistel! wird gegen die Stimmen aller bürgerliche» Parteien abgelehnt, ebenso dec Antrag der Kommunisten. Es werden aber einzelne Milderungsanträge der bürgerlichen Parteien gegen die Stimmen der Sozialdemokraten ange nommen. Schließlich wird 8 2 mit 232 gegen 147 Stimmen angenommen. 8 5 regelt die Einsetzung des Staatsgerichtshofs. Abg. Emminger lBBv.i sieht in dem Itaatsgerichtshof ein mit der Verkaffung nicht vereinbares Ausnahmegericht. Zudem sei der Staatsgerichtshof ein schwerer Angriff gegen das Reichsgericht. Abg. Tr. Zapf (TVp.) beantragt, den Staatsgerichtshof dem Reichsgericht als Senat anzugliedern, wobei dem Laienelement das Uebergewicht über die DerufSrichter gegeben werden solle. Abg. Hamm <Dem.) tritt gleichfalls sür die Heranziehung des Reichsgerichts ein, das sich schon bei den Kriegsverbrecher prozessen durchaus bewährt habe. Bayern wolle das Gesetz nicht sabotieren. Wo der Lberreichsanwalt sich an bayerische Behörden um Unterstützung gewandt habe, seien keine Hemmungen eingetreten. Temokrcnie solle herrschen, aber Uebereinftimmung sei nickt immer der Weisheit letzter Sckluß. Zwar hielten 90 Prozent der bayerischen Be» völkerung augenblicklich die Republik nir die beste Sickerung der Reickseinheit, man könne aber nickt einfach militaristisch kommandieren: „Nun links schwenkt marich in den Freiheits staat". Moralische Eroberungen für die Republik muffe man durch Verständigungswillen erzielen. Juftizminister Tr. Radbruch: Wir sind in der AnS- schutzberatung den bayerischen Wünschen soweit entgegen gekommen, daß uns fast nichts mehr zu tun übrig bleibt. Hoffentlich wird es dem Abg. Hamm gelingen, die noch be stehenden kleinen Differenzen auszugleichen. Ter Staats gerichtshof ist kein Ausnahmegericht, sondern ein Sonder gericht und verstößt deshalb nicht gegen die Verfassung. Ter Reichsgerichtspräsident wird natürlich auch nach der Regierungsvorlage zu Vorschlägen herangezogen werden. Wird das VorfchlagSrecht aber gesetzlich festgclegt, so wird es zur entscheidenden Gewalt. Ter Vorsitzende des StaatS- aerlchtSbofs appelliert soeben nochmals au die Parteien, kein Mißtrauen in die republikanische Zuverlässigkeit der von ihm vorgeschlagenen Richter zu setzen. Ter Minister bittet schließlich, es bei der Regierungsvorlage zn lasten, welche drei Berufsrichter und vier Laien vorsieht. Abg. Tr. Rosenfeld (Unabh.) bedauert diese Haltung des Ministers und empfiehlt nach dem Ausschutzantrag zwei Berufsrichter und fünf Laien. Ter Antrag der Volkspartei auf Angliederung des Staatsgerichtshofes an das Reichs gericht stoße bei den breiten VoikSmasten auf berechtigtes Mißtrauen und sei deshalb abziilehncn. Auf eine Anfrage des Vorredners erwidert Reicksjustiz- Minister Tr. Radbruch: Es sei wahr, daß der Vertreter der Reichsanwaltschast in München die auf Ersuchen des Lber- reichsanwaltS zwecks Nachforschung nach den Rathenan- Mördern nach München entiandten Berliner Polizeibcamten wieder weggeschickt habe. Aus irgend einen Widerstand der bayerischen Polizei sei das aber nicht zuriickzuführeu. Es ergebe sich hieraus die Notwendigkeit einer baldigen Berabschiedung des ReichskrimiualgesetzeS. Was die Mcht- versolgung der Kappisten angehe, so liege das nicht an dem Berhalten des Oderreichsanwalts, sondern an dem Amnestie gesetz, besten Wortlaut den Begriff der Führer viel zu eng faßte. Der Oberreichsanwalt stehe mit vollem Bewußtsein auf dem Boden der Republik und verdiene das Vertrauen. Abg. Tr. BeU iZ.) beantragt, den Staatsgerichtshof aus neun Mitgliedern zusammenzusetzen, und zwar drei Reichsgerichtsräten und 0 Laienrichtern. Auch Bayern habe sich grundsätzlich — vorbehaltlich der Zahl der Laienrichter — damit einverstanden erklärt. Allergrößtes Gewicht sei auf das beste Einvernehmen zwischen dem Reich, Bayern und den anderen Ländern zur Durchführung dieses Gesetzes und im Allgemeinen zu legen. Abg. Wiflell (Soz.) tritt für den Ausschußantrag über zwei Berussrichter und fünf Laien ein, und polemisiert gegen die Haltung der bayerischen Lolkspartei. Bei der Abstimmung wird der Antrag Marx (Z.) und Petersen (Dem.) gege» die Deutschnationalen angenommen. Der Staatsgerichtshof besteht also aus drei Mitgliedern des Reichsgerichts und sechs Laienrichtern. 8 5 bleibt im übrigen unverändert. 8 v regelt die Zuständigkeit des Staatsgerichtshoss. Er bleibt ebenfalls im wesentlich«» unverändert. Nach 8 7 können Versammlungen usw. verboten werden. Ntn« bestimmte Tatsachen voritrgrn. die die Besorgnis recht» Ae tzeiiW M m die MrMMWMm. Ter Vorsitzende der Kricgslastcnkommission hat gestern der Neparationskommission in Paris folgende Note dec Neichsregierung überreicht: Die Deutsche Regierung hat bisher trotz schwerer wirt schaftlicher Bedenken, die sie bereits in der Note vom 28. Januar ds. Js. dargelegt hat, diejenigen Zahlungen oeivirkt, die in den Entscheidungen der Neparationskom- mimon vom 13. Januar und vom 21. März ds. Js fest- geletzt worden waren. Inzwischen haben sich die Wäh- runsisverhältnisse weiter stark zu ungunstcn Deutschlands verändert. Im Mai 1921 war für die Erfüllung der deutschen Reparationsverpflichtungcn ein Kurs von 60 Papicrmark kur den Dollar zugrunde zu legen, während der Kurs des Dollars im März 1922 auf 285 und am 7. Juli 1922 auf 500 Mark gestiegen ist. Geht man davon aus, daß von den Verpflichtungen nach dem Londoner Zahlungs plan vom 5. Mai 1921 nach den damaligen Vereinbarungen ein Betrag von etwa zwei Milliarden Goldmark tn Bar leistungen gedeckt werden sollte, so hätte dieser Betrag, Ivenn es bei den damaligen Währungsverhältnisseil ge blieben wäre, eine innere Deckung von rund 28 Mil liarden Papicrmark erfordert. Zur Erfüllung der nach der Entscheidung der Neparationsrommission vom 21. März 1922 auf 720 Millionen Gvldmark ermäßigten Barleistungen wäre nach den Währungsverhältnissen vom März 1922 bereits ein Betrag von 51,4 Milliarden Papiermark er forderlich gewesen, der unter Berücksichtigung der letziaen Währungsverhältnisse nunmehr auf 80 Milliarden Papier- mark gestiegen ist. Zu dieser Summe treten die übrigen Devisenverpflichtungen des Reichs aus der Erfüllung des Vertrages von Versailles mit insgesamt jährlich rund 600 Millionen Goldmark, d. H. 66 Milliarden Paprer- inark. Müßte die Deutsche Regierung unter diese» Umständen ausländische Zahlungsmittel für die ihr auf Grund des Vertrages von Versailles auferlegten Verbindlichkeiten weiterhin in einem Umfange beschaffen, -er dem bisherige« sich nähert, so würde die gegenwärtige Verminderung des Wertes der dentschen Papiermark rasch und «uanshaltsam sortschreiten und z« einer vollkommene« Zerrüttung deS finanziellen, wirtschaftlichen «nd sozialen Lebens Deutsch lands führen. Die Deutsche Regierung steht sich deshalb außer Stande, nnter den gegenwärtigen Verhältnissen die weitere Leistung von Barzahlungen ans Grund der Ent scheidung der Reparationskommission vom 21. März 1922 in Aussicht z« stellen. Die Deutsche Regierung stellt daher im Hinblick auf Artikel 234 bes Vertrages von Versailles de« Antrag, ihr die «ach der genannten Entscheidung während des Kalenderjahres 1922 noch fällig werdenden Bar zahlungen zu stunde«. Was den am 15. Jnli fällige« Betrag angeht, so ver mindert sich dieser «m mindestens 17 Millionen Goldmark, welche Deutschland im Hinblick ans frühere Leistungen anzu rechnen sind. Den Restbetrag von etwa 33 Millionen hat die Deutsche Regierung zwar zur Verfügung, weil ste in de« vergangene« Monaten gewisse Ankäufe von Devise« hat bewirke« könne« und weil im Monat Juli «ach dem Stand der Abrechnung eine Zahlung für das Ausgleichsverfahren nicht zu be wirke« ist. Der genannte Betrag würde der Deutsche» Re gierung aber fehle« »nd ste müßte ihn sich in de« nächsten Kursen erneut beschassen, sobald ste die in de« nächste« Monate« eintreffende« ausländische« Getreidemenge« s« be zahle« hat. Die Deutsche Regier««« m«b auf dies« Lage «m, somehr Hinweise«, al» ste i« de« letzte« Woche« z«sa«me« mit der Reichsbank bede«te«de Mittel verwendet hat, «m de« Sturz der Mark anfznhalten. Unter diese» Umstände« emp fiehlt die Deutsche Regierung, ihr de« erwähnten Betrag zn belassen. Bei dem «»gehen»«, Ernst der gegenwärtigen Lage wird eS für die Deutsche Regier««« «nr dann möglich kein, das Gleichgewicht t« de« soziale« Verhältnisse« «nd i« de« Finanze« Deutschlands herzuftellen. «en« ste die Unter stützung der ReparatioÄskommmion findet. Die Dentsche Regierung ist sich «icht im Zweifel darüber, daß z«r Wiederherstellung deS MarkknrseS alsbaldig« Maßnahme« erforderlich fi«d, die über baS Jahr 1922 hinaus reiche«, ««d ste hält es daher für ««erläßlich, dich Deutschland auch für di« Jahre 1928 «nd 1924 von Barzahlungen a«S dem ZahlnngSplan vom 5. Mat 1321 befreit wird. Die von der Dentsche« Regier»«« erbetene S«t- scheid::«« wird «nr dann ihre« Zweck erreiche«, «en« darin auch die außerhalb der eigentlichen Reparationsverpslichtn«, gen liegende« Last«, ans de« «ertrage von Versailles, so weit ste in fremde« Zahlungsmitteln fällig werden, ange, messen« Berücksichtigung finde«. Hier-« gehör«, insbeson dere die Verpflichtungen de« Deutsche« Regierung, die ihr durch die Ausführung d«S Abschnittes 4 zu Teil lObeSVer. trageS von Versailles erwachse«. Au» für dte Dnrch. süäuug der Bereiubaruugeu, die am 10. Juli 1921 hinficht, lich der dentsche« Zahlnngen ans.dem Ausgleichsverfahren getroffen worden find, gelten die gleiche« Gründe, die ,S der Dentsche« Regier«»« »««»glich mache«, di« ««»der Ent- «widm:, von, A. «Sr, 1N2-fich «gedeude« ^hluugSve«. Deutscher Reichstag. wtb. Berlin, 12. Juli. Ein Gesetz zur Regelung von Angelegenheiten der soziale« Versicherung «nd des Arbeitsrechts bei der Durchführung des Vertrages von Versailles wird in allen drei Lesungen angenommen. Es wird sodann die zweite Beratung deS Gesetzentwurfes zum Schutze der Republik fortgesetzt und 8 1, der die Strafbestimmungen über Mord enthält, fast einstimmig mit Einschluß eines großen Teiles der Deutschnationalen «nd der Bayerischen Volkspartei angenommen. Beim 8 14 Anzeigepflicht befürwortet Abg. Dr. Wunderlich (DVv.) einen Antrag, der von der Anzeiaepflicht neben den Geistlichen auch die Aerzte, Rechtsanwälte und Verteidiger ausnehmen will. Abg. Dr. Bell (Z.) erklärt, daß sich im Ausschuß seine Fraktion grundsätzlich für den Antrag ausgesprochen habe, ihm aber jetzt nicht zustimmen werde, weil zu befürchten sei, daß das Schicksal der ganzen Vorlage dadurch gefährdet werde. Der Antrag wird nunmehr abgelehnt. Ein weiterer Antrag der Deutschen Volkspartei, die Geschwister von der Anzeigepflicht zu entbinden, wird mit 200 gegen 188 Stimmen abgelehnt. Dasür stimmen die beiden Rechtsparteien, Bayerische DolkSpartei, Demokraten und ein Teil des Zentrums. 8 14 wird sodann gegen die Parteien der Rechten in der AuSfchußfaflung angenommen, eS find also nur die Geistlichen von der An-eigrvfltcht außgenommeu, sowie
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