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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-07-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192207287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220728
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220728
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-07
- Tag1922-07-28
- Monat1922-07
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1922
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Riesaer O Tageblatt und Arrrrisrv Mkblatt M Amügert. Freitag, 28. Juli 1822, abends. 75. Jahr« und Anzeiger Meblatt und MMgerj. Mq«, Bl-tt „MI- dl- -ml»»« v« l»», . bei- AmtShaujttmarmschaft Großenhain, de- Amtsgerichts, -er Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte und -eS " Nate» -er Stadt Rieia. des Mnamamts Riesa und de» Hauptzollamts Meißen, sowie -eS SemeinderateS Gröba. 174 . La» Riesaer Tageblatt «scheint jede« Laa abend» '/,» Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. veiagSHret», gegen Vorauszahlung, monatlich 32.— Mark ohne Bringeclohn. Einzelnummer 1.7s Mark Ansetge» für die Nummer de» Ausgabetage- sind bi» S Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestunnuen Tagen um Plätze« wird '.licht übeneommen, Preis für di« 8S mm breite, 3 mm hohe Brundschrist-Zelle (ö Silben) 8.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 56°/, Ausschlag. Nach weisung». und Nermittrlunq-Zgebühr Mar?. Feste Lartse. llewtlligter Rabatt erlischt, wenn der Vetrag verfällt, durch Flage «tngezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«» and Erfüllungsort: Riefii. Fchrtlgkg« Unterhaltungsbeilage ,,Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten ober der Besörderungseinrlchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag; Langer t Winterlich, Riesa. Äelchistsstekle: Goethestraste KV. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Freitag, de» 4. August 1V22, vormittag» v Uhr wird lm Sitzungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft öffentliche Bezirksausschußsitzung abgehalten.' Großenhain, am27. Juli 1922. AmtShauvtmannsAaft. Arbeitgeber und Behörden auSsckineiden! Bekanntmachung der neuen Vorschriften über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn. Der Reichstag hat die nachfolgenden Aenderungen der auf die vereinfachte Vefteue- rung de« Arbeitslohns bezüglichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes beschlossen. Im 8 46 erhalten mit Wirkung vom 1. August 1922 die Abs. 2 und 6 folgende Fassung: I. Abs. 2. Der Betrag von 10 v. H. des Arbeitslohns ermätziat sich: 1. für den Steuerpflichtigen und für seine zu seiner Haushaltung zählende Ehefrau a) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Monate um je 40 M. monatlich, d) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Wochen um je 9,60 M. wöchentlich, °) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Arbeitstage um je 1,60 M. täglich, ä) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für kürzere Zeiträume um je 0,40 M. für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden; 8. für jedes zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählende minderjährige Kind im Sinne des 8 17 Abs. 2 , u) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Monate um 80 M. monatlich, b) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Wochen um 19,20 M. wöchentlich, °) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Arbeitstage um 3,20 M. täglich, 6) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für kürzere Zeiträume um 0,80 M. für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden. Kinder im Alter von mehr als 17 Jahren, die Arbeitseinkommen beziehen, werden nicht gerechnet; 8. zur Abgeltung der nach 8 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 zulässigen Abzüge ») im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Monate um 90 M. monatlich, l>) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Wochen um 21,60 M. wöchentlich, o) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Arbeitstage um 3,60 M. täglich, ä) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für kürzere Zeiträume um 0,90 M. jür je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden. Auf Antrag ist eine Erhöhung dieser Beträge »uzulassen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß die ihm zustehenden Abzüge im Sinne de« 8 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 den Betrag von 10800 M. um mindestens 1200 M. übersteigen. Ueber den Antrag entscheidet das Finanzamt. Stehen Abzüge im wirtschaftlichen Zusammenhangs mit anderem Einkommen als Arbeitslohn, so sind sie zunächst von dem anderen Einkommen abzusetzen; nur insoweit diese Abzüge das andere Einkommen übersteigen, sind sie in die Abgeltung einbegriffen. II. Abs. 6. Wird der Arbeitslohn nicht für eine bestimmte Arbeitszeit bezahlt, so tritt an die Stelle der Ermäßigungen nach Abs. 2 eine feste Ermäßigung von 5 vom Hundert des Arbeitslohns. Diese Aenderungen treten mit Wirkung vom 1. August 1VSL mit der Maßgabe in Kraft, daß die darin vorgesehenen Ermäßigungen nach 8 46 Abs. 2,6 bei jeder Lohnzah lung für den in der Zeit «ach dem 31. Juli 1922 gezahlten und nach dem 31. Juli 1922 fällig gewordenen Arbeitslohn eintreten. Die übrigen, auf die vereinfachte Besteuerung des Arbeitslohns bezüglichen Bor schristen des Einkommensteuergesetzes haben, abgesehen von der Erhöhung der Grenze, bis zu der die Einkommensteuer vom Arbeitslohn durch de» ordnungsmäßig vorgenommenen Steuerabzug als getilgt gilt, nämlich von 50000 M. auf 100000 M., keine wesentliche Aenderung erfahren. - Geändert sind mithin nur di« auf den Steuerbüchern eingetragenen Ermäßigung?« sätze. Für die Zahl der Personen, für die dem Arbeitnehmer Ermäßigungen zustehen, bleiben jedoch die Eintragungen auf den Steuerbüchern auch weiter maßgebend. Riesa, den 28. Juli 1922. Tas Finanzamt. Anmeldung zur Kartoffelversorgung. Ter unterzeichnete Rat will versuchen, für diejenigen Einwohner der Stadt, denen nicht auf andere Weise, zum Beispiel durch den Konsumverein bezw. den Deutschen Beamtenbund eine BersorgungSmöglichkeit geboten ist, Kartoffeln von der Herbsternte sicher zu stellen und sie bis zu einer Menge ran 3 Zentnern auf den Kovf abzuaeben. Bei der Bestellung hat sich der Besteller zur Abnahme zu verpflichten und smart KtO M. auf jeden Zentner anzuzahlen; einen Nachweis über die Bestellung und Bezahlung erhält er auSaehändigt. Weitere Abschlagszahlungen au? die Bestellung anzunehmen, sind mir bereit, und werden die Tage, an denen solche bewirkt werden können, noch bekannt geben. Bei Abgabe der Kartoffeln ist der Betrag, soweit er noch nicht durch die Anzahlung u>w. gedeckt ist, sofort voll zu bezahlen. Bei Nichtabnahme der Kartoffeln gilt die Anzahlung als ver fallen, wenn nicht in besonderen Fällen auf diesen Vorbehalt verzichtet wird. Anmeldungen unter Vorlegung der Brotkarten sind zu bewirken Montag, de« 7. August und s §.is e» Mittwoch, den V. Angnft s Vorm.ttagS /,8 kns 12 Uhr und zwar für die Einwohner der Brotkartenbezirke Stern, Polizeiwache, Kronprinz, Knabenschule, Cafs Wolf in der Lebensmittelkartenzentrale, Zimmer Nr. 15, im Rathaus, für die Einwohner der Brotkartenbezirke Herberge, Gute Quelle, Dampfbad, Stadt Dresden und Sieberts Restaurant im Anmeldezimmer des 1. Geschosses de? Rathauses. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Der Preis der Kartoffeln ist bis heute noch nicht bekannt. Anmeldungen durch Kinder können nicht entgegen genommen werden, sondern nur solche, die von den HaushaltnngSvorständen oder deren bevollmächtigte Ehefrau bewirkt werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. Juli 1922. Fnd. Obstverkauf in Gröba. Die Gemeinde Gröba hat eine ObstnukungSstrecke an einer Staatsstraße gepachtet Die aus dieser Obstnutzung anfallenden Aepsel und Birnen sollen zu angemessenen Preisen in der Obsthütte an der Seifenfabrik an Gröbaer Einwohner verkauft werden. Mit dem Verkauf von Birnen wird Sonnabend, den 29. 7. 1922, nachmittags 3 Uhr begonnen. Gröba (Elbe), am 27. Juli 1922. Ter Gcmeindevorstand. den Wirklichen Geheimen Rat Dr. Paul Mehnert statt. Als Vertreter des früheren Königs von Sachsen war Kammerherr v. Carlowih, Oberschöna, anwesend. Hof prediger Pfarrer Keßler hielt die Gedächtnisrede. Dankes- und Äbschiedsworte sprachen dann unter Niederlegung von Kränzen Exzellenz Dr. Schelcher für den Landwirtschaft- lichen Creditverein und Geh. Oekonomierat Dr. Andrä für den Landeskulturrat und die fünf Landwirtschaftlichen Kreisvereine Sachsens. Im Namen des Präsidiums des Militärvereinsbundes legten dann Kanzleirat Knüpfer und im Auftrage des Dresdner Mannergesangvereins Oberinspektor Büttner Kränze am Sarge ihres Ehrenmit gliedes nieder. —* Schauturnen. Der Allgemeine Turnverein Riesa feiert nächsten Sonntag, den 30. Juli, sein 59. Stiftungs fest. Nachmittag '/,3 Uhr wird auf dem Turnplätze am Wafferturm ein Schauturnen abgehalten. Es werden Frei-, Stab-, Keulen« und Geräteübungen der Turner und Turne rinnen gezeigtund auch klein diesemJahre eingerichteteKinder- abteiluna wird ihr Können zeigen und Abwechslung in daS turnerische Bild auf dem Turnplätze bringen. (Siehe auch Inseratenteil.) —* Der Kreisverband Riesa-Meißen- Großenhain der Deutschen demokratischen Partei veranstaltet Sonntag, den 6. August, in Meißen eine Verfassungsfeier. Als Hauptfestrednrr ist der Reichs- Minister a. D. Koch gewonnen worden, sowie namhafte sächsische Politiker. Außerdem sind Besichtigungen geplant. —* Garnisonverlegungen. Durch Verfügung des ReichSwehrminifteriumS wurde das halbe dritte Bataillon des Infanterieregiments Nr. 10 von Freiberg nach Dresden und darauf das erste Bataillon des Infanterieregiments Nr. 11 von Frankenberg nach Freiberg verlegt. Die Garnison Frankenberg ist aufgehoben worden. —^BevorstehenderWechsel imPräsidium deSSächsische» Oberlandesgerichts. Wie ver- lautet, wird demnächst der Präsident des Sächsischen Ober- landeSgerichtS Dr. Grützmann vorgerückten Alters wegen von seinem Posten zurücktreten. Als Nachfolger wird in unterrichteten Kreisen der bisherige Ministerialdirektor im Sächsischen Justizministerium Geheimrat Dr. Manfeld genannt. -* Fortfall der Achselstücke bei den Eisen- bahnbeamten. Nach einer Mitteilung des Eisenbahn- zentralamteS in Berlin kommen die Achftlstücke für sämt liche Beamte künftig in Fortfall. In Kürze ist ein Mmisterialerlaß zu erwarte», der da» Ablegen ver Achsel stück« anordnet. Die Eisenbahnbedirnstcten sind jetzt schon darauf hingewieftn worden, damit sie unnötige Ausgaben «sparen. Sie sollen auch etwaige Bestellungen bei der Kleiderkafle rückgängig machen. —* Benutzung de» FernsprechanschlusseS durch Dritte. Der Inhaber eine» Fernsprechanschluffe» durfte sich früher sür die Benutzung seine« Anschlüsse» durch einen Dritten von diesem nur die Einzrl-GrsprächSgebühren erstatten lassen, die er selbst an di« Telegraphenverwaltuna zu zahlen hatte. Seit dem 1. Oktober 1921 ist es irdoch ^seinem Ermrven überlassen, wieviel er sich erstatten lassen OertttcheS mW Sächsisches. Riesa, den 28. Juli 1922. —"Die Ermäßigung des Steuerabzuges. Zu der in den amtlichen Bekanntmachungen der heutigen Nummer enthaltenen Veröffentlichung, schreibt un« vaS Finanzamt Riesa noch folgendes: Die Beträge, um die sich der von dem Arbeitslohn (Bar- und Natural- oder Sach bezüge) cinzubehaltende Betrag von 10 v. H. des Arbeitslohns ermäßigt, betragen bei jeder nach dem 31. Juli 1922 erfolgenden Lohnzahlung von einem nach dem 81. Juli 1922 fällig gewordenen Arbeitslohn vom I.August 1922 ab: 1. für den Arbeitnehmer selbst monatlich 40 M. (bisher 20 M.), 2. für den sür den Arbeitnehmer zuaelaffenen Pauschsatz zur Abgeltung der nach 8 13 zulässigen Abzüge (WerbungSkostenpauschsatz) monatlich 90 M. (bisher 45 M.), 3. für die zur Haus haltung des Arbeitnehmer» zählende Ehefrau monatlich 40 M. (bisher 20 M.)> 4. für jedes zur Haushaltung des Arbeitnehmers zählende minderjährige Kind ohne eigene« Arbeitseinkommen bzw. nicht über 17 Jahre alte Kind mit eigenem Arbeitseinkommen oder für jeden vom Finanzamt zur Berücksichtigung zugelassenen mittellosen Angehörigen monatlich 80 M. (bisher 30 M.) Diese Ermäßigungen in Höhe von 40, 90 und 80 M. monatlich sind bei jeder Lohnzahlung nach dem 31.Jnli 1922 für «inen nach diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Arbeitslohn zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber bleibt nach wie vor an die auf dem Steuer buche für die Berücksichtigung vermerkte Zahl von Familien angehörigen gebunden, er kann z. B. nicht, wenn aus dem Steuerbuchs die Ermäßigung für «in minderjähriges Kind vorgetragen ist, für ein inzwischen hinzugekommeneS weiteres Kind, für das vom Finanzamt eine Ermäßigung nicht vor getragen ist, noch eine Ermäßigung berücksichtigen. Bei spiele: 1. Unverheirateter Arbeitnehmer mit 8500 M. MonatsarbeitSlohn. Ab 1. August 1922 sind von dem für den Monat August und für die folgenden Monate gezahlten Arbeitslohn monatlich einzubehalten: 350 M. (d. i. 10 v. H. von 3500 M.)— (40-j-90-) 130-220 M. 2. Ber- heiratetet Arbeitnehmer ohne Kinder, dem vom Finanzamt eine Erhöhung des WerbungSkoftenpauschsatze« von 540 M. aus 780 M. jährlich zugelaffen worden ist, mit einem MonatsarbeitSlohn von 2700 M. Monatlich ab 1. August einzubehalten: 270 — (40-s-90-j-40 —) 170 M.—100 M. 3. Verheirateter Arbeitnehmer mit 2 minderjährigen Kindern. Wochenlohn 1200 M. Ab 1. August 1922 wöchentlich einzubehalten: 120 — (9,60 4- 21,60-i- 9,604- 19,20 4-19,20—) 79,20 M. — 40,80 M. — abgerundet auf 40 M. 4. Verheirateter Arbeitnehmer mit 3 minder jährigen Kindern und 2 vom Finanzamt zur Berück sichtigung zugelaffenen mittellosen Angehörigen: Tage», lohn 210 M. Ab 1. August 1922 kein Steuerabzug mehr, da die Ermäßigungen zu (1,60 4- 8,60 4-1,60 4- (5 x 8,20—) 22,80 M. den an sich «inzubehaltenden Betrag von 21 M. (d. i. 1Y v. H. von 210 M.) übersteigen. —* Er». Dr. Mehnert» Beisetzung. Im engen Kreis« sand auf dem Inneren Neuftädter Friedhöfe in Dresden am Donner»taa nackmittaa di» Lrarurkeier. kür will. Daraus hat sich der Uebelstand entwickelt, daß be sonders in Gastwirtschaften und Hotels ganz verschieden, artige Beträge, z. T. in einer Höhe, die zu den Selbstkosten in keinem Verhältnis steht, erhoben werden. So berichtete kürzlich eine Zeitung, daß sich ein Gastwirt in einer weit- deutschen Stadt für ein Bezirksgespräch, das 1,35 M. kostete 8 M. hatte zahlen lassen. Tie Älaqen über solche Ueder- vorteilungen sind auch an den ReichZwirtschafrsminister gelangt und haben ihn veranlaßt, nötigenfalls die Fest setzung einer Höchstgrenze in Aussicht zu nehmen, um auf diese Weise der Telegraphenverwaltung eine Möglichkeit zum Einschreiten zu bieten. Es würde sich, um einer be- hördlichen Regelung vorzubeugen, empfehlen, wenn sich die BerusSvertretungen der Angelegenheit annehmen und auf ihre Mitglieder einwirken wollten, über bestimmte, das er trägliche Maß nicht überschreitende Zuschläge zu den Einzel- GesprächSgebühren nicht hinauszngehcn. > —* Havarie. Ter mit Bruchsteinen beladene Kahn des Schiffseigners Schulze in Merjchwch erlitt oberhalb Strehla vermutlich durch Brechen eines Wechsels total Havarie, er ging sofort in Grund, so das; von ihm nur noch weniges ;n sehen ist. Kahn und Ladung sind durch Versicherung gedeckt. —* Volksp artetliche Reichs j upen di uh re r« tagnng. Boraussichrtich in der vorlemen Auaüst-Wcche wird eine Rcicbsjugendsührertagung der T. V. P. in Grimma (Sachsen, stattsinden. Tie Tagung wtrd sich im allgemeinen im Rahmen der bisberigen Zusainmenlünite dieser Art halten, eine besondere Note jedoch dadurch er halten, da» eine Reihe von Jugendlichen als Redner sür Themata wie „Jugendarbeit im besetzten Gebiet", „Mitarbeit der Jugend in der Kommune", „Staats bürgerliche Erziehung", „Persönlichkeit und Masse" uiw. vorgesehen sind. —* Erhöhung des Goldzollausgeldes. Für die Zeit vom 2. August bis einschließlich 8. August be trägt das Goldzollaufgeld 11400 vom Hundert. —* G egendas Amtsdeutsch. Eine beherzigens, werte Mahnung richtet, wie die „Reichszentrale für Deutsche Berkehrswerbung" mitteilt, die Eisenbahngeneral- direktron Dresden an ihre Beamten: „Läufig leiden amt liche Schreiben, Berichte und Bekanntmachungen noch an den Schwächen des sogenannten Kanzleistils", so heißt es dar /Ser Eisenbahnverkehr ersaßt alle Kreise der Bevölkerung/ Dienstliche Erlasse wenden sich an Mitarbeiter aller Brl^ dungsgrade. Es gebt daher nicht an, daß sich der Eisens bahnbeamte einer Zunftsprache bedient, seine schriftlichen Aeußerungen müssen vielmehr klar und allgemein ver- stäMich sein." Im einzelnen werden dann Beispiele an-, geführt für die Unsitten einer überladenen und verschach telten Amtssprache; so werden als Hauptmängel deH Kanzleistils der Schwulst überflüssiger Wörter — d,e „an- aestellten Erürteruiiaen", die „maßgebenden Voraus- etzungen", die „einschlägigen Bestimmungen" — und die .Lauptwortkrankheit bezeichnet, jene Sprachkrankheit, die jedes Zeitwort m ein Hauptwort zu verwandeln trachtet, „Züge zur Ablassung gelangen" läßt, anstatt sie einfach Mtlassen, .Beträge zur MSEmg" upd „UAertre-
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