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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-08-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192208187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220818
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220818
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-08
- Tag1922-08-18
- Monat1922-08
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1922
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Mesner O Tageblatt «nd A«rrta?r lElbeblatt mid Avreiaer). Freitag, 18. August 1022, abends und Postscheckkonkor Dritten lötz» Gkokaff, Riesa Nr. LL «nd Anzeiger MeblM mir Anzeiger). Diese» Blatt euthLlt die amtliche« Beünmtmachrulßev v sd«. . AmtSyan-tmannschaft Sroßeuhaiu, Le» Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft bei« Amtsgerichte ««- de» Bäte» der Stadt Riesa, de» Finanzamts Riesa «ad de» HauvtzollamtS Melke«, sowie de» SemeirlderateS Sröba. den Fall des Zahlungsverzugs der sofortigen Zwangsvoll streckung unterworfen hat. Anders liegt es, wenn im Miet vertrag keine zeitliche Bemessung Les Mietzinses angegeben, sondern nur Zahlungsbcträge und Zahlungstermine ange geben sind. In diesen Fällen wird man annehmen, Latz die Zahlungsfristen zugleich Vemcssungssristen sind. —* Die 20-Mark-Vuße für Eisenbahn ver gehen hat eine gute erzieherische Wirkung. Vor einiger Zeit ist bekanntlich ein abgekürztes Verfahren zur Ahndung von Ucbcrtretungen der für den Vahnverkehr getroffenen Vorschriften eingeführt worden. Sobald ein Reisender bei einem Verstoße gegen die Bestimmungen betroffen wird, must er eine Butze von 20 Mark entrichten, wobei er einen Strafzettel empfängt. Die Hauptvergehen, die in dieser Weise verfolgt werden, sind Rauchen im Nichtraucherabteil, Besteigen und Verlassen eines im Fahren befindlichen Zuges, vorzeitiges Oefinen von Abtciltüren, Aufenthalt auf unverschlossenen Plattformen, Stufen ui'w. während der Fahrt, ferner unerlaubte Benutzung einer höheren Klasse als die, für welche die gelöste Fahrkarte gilt, und Mitfahrt ohne gültige oder überhaupt ohne Fahrkarte. Soweit in diesen Fällen Betrugsabsicht vermutet wird, entsteht ein hochnotpeinliches Verfahren, das große Umstände macht. Die neueingeführte beschleunigte Strasentrichtung zur Durch führung von Ordnung hat sich im allgemeinen bewährt, und zwar wirkt sie hauptsächlich vorbeugend. Am meisten hat sie das Rauchen im Nichtraucherabteil vermindert. In An betracht der Geldentwertung soll die Buße wahrscheinlich demnächst auf SO Mark festgesetzt werden. —* Die Einführung der städtischen Sozial steuern vom ReichSmtnister nicht genehmigt. Einen großen Erfolg auf dem Gebiete der Steuerpolitik kann der Laudesausschuß für das Sächsische Handwerk bucken: Der ReichSfinanzminister hat seine Genehmigung zur Ein führung der städtischen Sozialsteuern auf Grund von 88 2 und 3 des Landessteuergesetzes versagt, da ihr überwiegende Interessen der Reichsfinanzen entgegenstehen. Durch dies« Entscheidung des Reichsfinanzministers ist auch die Ab lehnung durch das sächsische Finanzministerium gegeben, das seinerseits den Einspruch des Landesausschusses des Sächsi schen Handwerks biS jetzt voll und ganz anerkannt hatte, daß die Sozialsteuer dem Landesgewerbesteuergesetz voll und ganz zuwtderlaufe. ES hat aus diesem Grunde bis jetzt Len städtischen Körperschaften ebenfalls die Genehmigung ver sagt. Die Steuer war bereits beschlossen in Ehemnitz, Leipzig usw. Die Einführung stand bevor in Dresden und den übrigen großen Städten. Die Abgabe beträgt bekannt lich 1 Prozent der gezahlten Löhne und Gehälter an Ar beiter, Angestellte und Dienstboten. Der Rat zu Ehemnitz beabsichtigte, die Abgabe auf 3 Prozent zu erhöhen, so daß tatsächlich die Gesahr bestand, daß hier ähnliche Mißstände einreißen würden wie bei der preußischen Gewerbesteuer, wo einzelne Städte Zuschläge von 4000 Prozent zurzeit erheben. Der Erfolg ist zu einem großen Teil dem Hanbwerkerver- treter im ReichswtrtschaftSrat, Dr. Poeschke, zu danken, der im steuerpolitischen Ausschuß für eine entschiedene Stellung nahme gegen die Genehmigung dieser Steuer eintrat. Welche erheblichen Steuerbeträge damit dem Handwerk erspart bleiben, zeigt folgende Aufstellung, wobei ein Jahresdurch- schntttSlohn von 80 OVO Mark zu Grunde gelegt ist: Betrieb ! mit 1 Gehilfen mit " : am vom 1. September dieses Jahres im Berordnungswege die Teucrungszuschüsse für Militärrentncr nach dem Gesetz vom 21. Juli d. I. wesentlich erhöht. Sie betragen nunmehr monatlich für einen Schwerbeschädigten bei einer Minde rung der Erwerbssähigkeit um 50 bis 80 Prozent 800 Mark, um mehr als 80 v. H. 1200 Mark, für eine Witwe 800 Mark, sür eine vaterlose Waise 400 Mark, für eine elternlose Waise 500 Mark, sür einen Elternteil 600 Mark und für ein Eltern paar 1000 Mark. Für Empfänger eines Uebergangsgeldes oder eines Hausgeldes und für Empfängerinnen von Witwenbeihilfe 800 Mark. Schwerbeschädigte, die nur auf die Rente angewiesen nnd einen Erwerb auszuüven nach weislich nicht imstande sind, erhalten 1600 Mark, eine Witwe unter den gleichen Voraussetzungen 1200 Mark. Für Kinder Schwerbeschädigter und Hausgeldempfänger wird ein Zu schuß von 250 Mark gewährt. Durch die Erhöhung der Teuerungszuschttsse werden auch die Einkommensgrenzen, die für die Bemessung der Teuerungszuschüsse maßgebend sind, entsprechend erhöht, so daß ein größerer Personenkreis als bisher zum Bezüge eines Teuerungszuschusses be rechtigt ist. —* Ein Landeskartell des A. D. B. Am 14. August vereinigten sich die Vorstände der dem Allge meinen Deutschen Beamtenbund angeschloffenen Gewerk schaften, die in Sachsen vertreten sind, um eine vorbereitende Besprechung über die Gründung eines Landeskartells Les A. D. B. abzuhalten. Es kann demnach damit gerechnet werden, daß in allernächster Zeit die endgültige Gründung eines Landeskartells Sachsen des Allgemeinen Deutschen BeamtenSundes stattfinden wird. —* Zum Inkrafttreten der gesetzlichen Miste. (Bon ReaierungSrat v. Wilucki im sächsischen Landeswohnungsamt.) ES sind vielfach Zweifel aufgetaucht, von welchem Zeitpunkte an der Mieter zur Zahlung der gesetzlichen Miete nach -em Reichsmietengesetz verpflichtet ist, wenn der Mietzins im Mietvertrag nach seinem Jahres- betrag bemessen ist, aber monatliche Mietzinszahlung un monatliche, vierteljährliche oder gar halbjährliche Kündi gung vorgesehen ist. Es ist! die Meinung verbreitet, daß die Zahlungstermine maßgebend sind, und daß deshalb in alle« Fällen monatlicher Zahlung eine bis »um 15. Juli er- gangen« Erklärung! der gesetzlichen Miete schon vom 1. August an wirke. <8 665 Abs. 1 Satz 2 und 8 BGB.) Diese Auffassung ist bedenklich. Letzten Endes werben über die Frage freilich die ordentlichen Gerichte zu entscheiden haben: da aber die Entscheidung schon jetzt von großem allgemeinen Interesse für die Beteiligten ist, will ich darauf Hinweisen, daß in diesen Fällen wahrscheinlich nur eine bis zum dritten Werktag des MerteljahrS ergangene Erklärung der gesetz lichen Miete als rechtzeitig erfolgt gelten wird und erst vom nächsten Quartal an wirkt. DaS RetchSmteteugesetz mißt -er Erklärung der gesetzlichen Miete die Wirkung bei, baß die gesetzliche Miete von dem Tage an an Stelle des vereinbarten Mietzinses tritt, für den die Kündigung nach 8 565 -es BGB. zulässig sein würbe. Dieser 8 665 des BGB. stellt aber als Hauptregel auf, -atz bei Grundstücke» die Kündigung nur für den Schluß des Kalenbervtertel« jahreS zulässig ist. Ausnahmen gelten nur, wenn der Miet zins nach Monaten, Wochen ober Tagen »bemessen" ist. Also nicht die Läng« de« vereinbarten Kündigungsfrist und der Zahlungstermine, sondern die Berechnungszeit de» Mied zinses ist maßgebend, wenn von der Regel abgewichen werden darf. Die Vereinbarung einer monatlichen Mietzinszahlung ober monatlichen MndtgungSfrtst kann aber in all -en vielen Fällen nicht als Bemessungszeit für -en MtetzinS gelten, wo im Mietvertrag eine andere, näm lich die Jahresfrist, ausdrücklich angegeben ist. Also ein Mietvertrag -e- Inhalts, daß L -em S -ie Wohnung »für eine jährliche Mete von 1200 Mark" Überläßt bei mvnat- ltcher Kündigung und monatlicher Zahlung von IM Mark» hat meine- Erachtens die Folge, -aß die gesetzlich« Mete erst am 1. Oktober in Kraft tritt, wenn sie bis zum 4. Juli erklärt war: sie tritt nicht schon am 1. August in Kraft, nach- dem sie bis zum 15. Juli erklärt werden konnte. DaS gilt meines Erachtens selbst dann, wenn sich der Meter, für Gesparter Jahreslohnsumme Steuerbetrag 50 000 Mark 500 Mark ^../en ' 100000 Mark 1000 Mark Mit Z Gehtlsrn 150 000 Mark 1500 Mark —- Derneu« Dresdner Polizeipräsident über di« Aufgaben der Polizei. Nm DonnerStaa fand im Polizewebäude die Einweisung des Polizei» Präsidenten, de» Ersten Staatsanwalts Dr. Thomas, statt. Ministerpräsident Buck erinnert« in seiner Ansprache daran, daß e» in -«heutigen Zeit sehr schwer sei, das verant- wottunarvolle Amt eines Leiters der Polizei zu übernehmen. Polizeipräsident Dr. Thomas wie», wie die -Dresdn. Nachr." berichten, die Beamtenschaft darauf hin. daß die Polizei der Allgemeinheit »LdttML.-^LrB«W>ere.auch, dem Per» Getreideumlage 1922/23. Der Kommunalverband bat nach Gehör des VertellungSauSschuffeS sei» Umlagesoll an Getreide für das Wirtschaftsjahr 1V22/23 zur einen Hälfte unter Zugrundelegung einer seitens de» Berteilungsausschusses im Einvernehmen mit dem landwirtschaftlichen BezirkSverband voraenommenen Einteilung der Gemeinden und Rittergüter in 4 verschiedene Klaffen nach der gesamten landwirtschaftlich benutzten Fläch« im Verhältnis 4, 3, 2, 1, zur anderen Hälft« nach der Ackerbanftäche und unter Zugrundelegung des auf Grund der von den Sckätzungskommissionen des Bezirks vorgenommenen Schätzungen der Ernteerträge ermittelten GetreidedurchschntttSertragS umgeleat. Zwecks Vermeidung einer Einteilung der umlagepflichtiaen Grundstücke in Größen- arupven sind zufolge Beschlusses des VerteilungSauSschuffeS bei der Verteilung der nach der Ackerbäuflache umzulegenden Hälfte der Umlage zur Herbeiführung eines gewissen Ausgleiches bei den umlagepflichtiaen Besitzern in Bodenklasse 1 und 2 mit einer Ackerbau fläche bis einschl. 10 b» zwei da bei den umlagepflichtiaen Besitzern in Bodenklasse 8 und 4 mit einer Ackerbaufläche bis einschl. 20 lu» drei da in Abrechnung gebracht worden. > Die Umlegung des Getreideumlaaesolls auf die einzelnen Erzeuger wird wie im Vorjahre durch die Gemeinden erfolgen. Das Umlagesoll der Rittergüter bezw. selbständigen Gutsbezirke wird unmittelbar durch den Kommunalverband festgesetzt werden. Die Gemeindebehörden werden wegen der Umlegung des Gemeindesolls auf die einzelnen Erzeuger noch besondere Verfügung erhalten, die auch darüber Ausschluß geben wird, was bet der weiteren Unterverteilung zu beachten ist «Größe der Betriebe, ver schiedene Bodenverhältnisse innerhalb der Gemeinde, Selbstversorger usw.). Eine Zusammenstellung des Lieferungssolls der einzelnen Gemeinde» und Oertliches mW Sächsisches. Riesa, den 18. August 1922. —* Verein Heimatdank für die AmtShauvt« Mannschaft Großenhain. Die für Mittwoch, den S. August 1922, angesetzte Hauptversammlung konnte nicht abgebalten werden; sie soll im November dieses Jahres stattfinden. Aus dem in der VorstandSsitzung durch den Herrn AmtShauptmann erstatteten Geschäftsbericht ist bervorzuheben, daß sich der Verein in der zurückliegenden Zeit hauptsächlich mit der Berufsberatung, Arbeitsvermitte lung, Kriegsblindenfürsorae, Tuberkulosenfürsorge, Behebung wirtschaftlicher Nöte durch Beschaffung von Kleidung, Heiz materialien, Erleichterung des Uebertritts ins Erwerbsleben, Waisensürforge befaßt hat. Nach den Richtlinien über die Abgrenzung zwischen amtlicher und Heimatdankfürsorge kommen in Zukunft noch in Frage: 1. Veranstaltung von Lehrgängen zur Berufsausbildung von Kriegerwitwen und Gewährung von Beihilfen hierzu. 2. Gewährung von Frei stellen und Beihilfen zur Erziehung und Ausbildung von Kriegerwaisen. 3. Vermittelung von Annahmen an Kindes statt und von Pflegeftellen für Kriegerwaisen. 4. Hilfe- leiftung für die angesiedelten Kriegsbeschädigten und Kriegs- Hinterbliebenen zur Einrichtung ihrer Heimstätten, ö. Hilfe leistung für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene bei Gründung de» Hausstandes, namentlich durch Bürgschaft zur Beschaffung des Hausrates. Die Jahresrechnung für 1918 wurdertchtig gesprochen und die bisherigen RechnungS« Prüfer zur Prüfung der folgenden Jahresrechnung wieder bestimmt. Die Einnahmen des Vereins find leider stark zurück» gegangen. Während sie noch im Jahre 1920 27 925,75 M. betrugen, reduzierten sie sich im Jahre 1921, wo laufende Beitrage nicht erhoben wurden, auf 8871 M., z. Zt. fit ein Vermögen von 108892 M. vorhanden, während der Verein am Jahresschluss 4145 Mitglieder zählte. Die Kriegs» beschädigten erhielten Sitz und Stimm« im Vorstand. Schließlich wurde noch die Erwartung ausgesprochen, daß auch die schaffenden Kreise sich aktiver an der Tätigkeit des Heimatdankes beteiligen möchten, wie dies in den Gross» städten im Interesse der Kriegsbeschädigten ganz allgemein geschehe. ' —* Ausschreitungen gegen Fleischer» Weister. Bei der LanbeSpreiSprüfungSstelle eingegan genen Nachrichten zufolge ist es tu einzelne» Teilen Sachsens zu Ausschreitungen gegen Fleischermetster gekommen. Als Ursache hierzu werden die hohen Fleischpreise genannt. Die Lan-espretSprüfnngsstelle weift darauf hi«, daß auf An regung der Dresdner Fleischerinuung ein Fachausschuß bei der LandespreiSprüfungSstelle sich gebildet hat, -essen Auf gabe eS sein wir-, beschleunigt eine Normalkalkulation auf« zustellen, die Richtung gebend sein soll für die einzelnen Fleischermetster. Schon heute wir- daraus hinaewiese«, -atz infolge der zum Teil sehr -e-entenben Erhöhung der am 14. d. M. auf dem Dresdner Schlachtviehhof geforderten Viehpreise die Preise für Fleifchwaren auch in dieser Woche wieder eine Steigerung erfahren werden. Die LandespreiS prüfungSstelle erwartet, daß diejenigen, die sich beim Einkauf von Fletschwaren übervorteilt fühlen, sich im Anzeigewege an die örtliche PreiSprüfungSftelle bezw. an die Landes» preisprüfungSftelltt, DreSdew-N., Rttterstratze 84, wenden, die umgehend in eine Nachprüfung de- EinzelsalleS ein treten werben. ; —* DaS Goldzollaufgeld beträgt für die Zeit vom 23. bis einschließlich SS, August 1922 17 400 vom Hundert. —* Neuregelung der statistische» Gebühr. Die bei der Ein- «nd Ausfuhr von Ware« M entrichtenden statistischen Gebühren sind erhöht worden. Die Berechnung erfolgt in der Hauptsache jetzt nach dem Werte der Sen dungen. Nähere Auskünfte hierüber erteilen die Zollämter und Güterabfertigungen. .» —* Erhöhte LeuernngSzuschüifse! für Militärrentner. Der ReichSarbeitSminister hat mit Zustimmung des Reichsrates aus Anlaß der am 14. August dieses Jahres etnaetretenen BrotpretSerhöhuna »nd -er «eiteren Zunahme der allgemeine« Teuerung mit Wirkung 192. Freitag, 18. «iiguft 1922, abends. 75. Fahr«. La« Riesaer Tageblatt^ettchktkt jr-eu Lag abends '/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und .seilwge. Bezugspreis, gegen Bocauszahium;, monarUH 41.— Marl ohne Bniia^rluhn. Einzelnummer 2.80 Mark Anzeigen für di« Nummer de» Ausgabetage» sind bi» 4 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für dar Erscheinen an bsstim nlcn Lagen und Plätzen wirb nicht übernommen. Preis sür die 89 nun breite, 8 mm hohe Grundschrift-Zeile (6 Silben) 6.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 50"/, Aufschlag. Nach weisung»- und VermittelungSgwühr 2.«- Mark. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»« und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe; der Druckerei, der Liefrranten oder der BesörderungSeinrichtunaen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise;. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetbeftrafte 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riela: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittcick. Niem. Rittergüter bez. selbständigen Gutsbezirke, die die landwirtschaftlich benutzte Fläche, die Ackerfläche, die Bodenklasse und das Lieferungssoll enthält, wird zinn Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung von Montag, den St. August 1082 bis einschl. Montag, den 88. August 1028 in der Amtskautztmannschaft, in den Gemeindeämtern Gröba —Obergeschoß Zimmer 12 —, Gröditz und Schönfeld, sowie in dem Ratbaus zu Radeburg auSgelegt. Den Herren Bürgermeistern und Gemeindevorständen wird empfohlen, die Zusammen stellung möglichst bald «inzusehen und etwaige Einwendungen gegen die Richtigkeit der Fliichenangabe und die Höhe dec Belastung umgeh eud mit Begründung beim Kommunalverband anzubrlngeu. Auf die Wünsche einzelner Erzeuger kann der Kommunalverband noch nicht eingeben. Unmittelbar nach Ablauf der AuslegunaSfrfit wird der Verteilungsausschuß ander- weit zusammentreten und das Umlagesoll der Gemeinden und Rittergüter bcz. Guts bezirke endgültig festsetzen. Diese endgültige Verteilung ist dann nicht mehr anfechtbar. Gr oßenh a in, am 17. August 1922. 483 1. Ter Kommunalverband. Auf Blatt 396 deS Haudelsreaiiters, die Riesaer Bank, Aktiengesellschaft zu Riesa betr., ist heute eingetragen worden: Tie Generalversammlung vom 15. Juli 1922 hat die Erhöhung des Grundkapitals um vier Millionen Mark in viertausend, ans den Inhaber lautende Aktien zu je eintausend Mark zerfallend, mithin auf zwölf Millionen Mark beschlossen. Die Erhöhung ist erfolgt. Der Gesellschaftsvertrag vom 21. November 1903 ist durch den Beschluß vom 15. Juli 1922 laut Notariatsprotokolls von diesem Tage in 8 4 entsprechend abgeändert worden. Ter Kurs, zu dem die neuen Aktien ausgegeben werden, ist 152'/,°/». Amtsgericht Ries», den 17. August 1922, Oeffeutttche Gemeinderatsfitznng Montag, den 21. August 1082, abends 7 Uhr im Gaftbos Walther. Tagesordnung hängt aus. Weida bei Riesa, am 18. August 1922. Der Gemeiudeoorstaud.
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