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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-10-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192210149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19221014
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19221014
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-10
- Tag1922-10-14
- Monat1922-10
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1922
- Autor
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Riesaer O Tageblatt und Anrrigev Meblatt tl«r Ameim). Sonnabend, 14. Oktober 1922, abends 75. Jahr« und Anzeiger (Elbeblatt und Anzeiger). 5--E «-I» Dttk- «X« «»M> u« «>M»- v i der AmtSyauptmaunschast Grokenhaiu, des Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte and des " — Rates der Stadt Rieka. des Finanzamt« Riesa and des Hanvtzollamt« Meißen. sowie de- SemeinderateS Sröba. 241 HauS I8Ü.— Mark. Einzelnummer 10.— Mark. Anzeigen für dir Nummer des Ausgabetages sind bis b Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen au bestimmten Tage» und Plätzen wird nicht Übernommen. Preis für die 89 mm breite, 3 mm hohe Grundschrift-Zeile (S Silben) 12.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. NachwcisungS- und Vermittelungsgebühr 5.— Mark. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförverungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetbeftrakre 59. Verantwortlich für Redakti-m: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Nicta. Ergänzungswahl für die Gewerbekammer Dresden. Zufolge Verordnung des Ministeriums des Innern find gemäß dem Gesetze oom 4. August 1900 für die in diesem Jahre stattfindende ErgänzungSwabl fiir die Gewerbekammer zu Dresden in der 22. Wablabteilung, umfassend den Amtsgerichts bezirk Riesa mit Anschluß des zur Amtshauptmannschaft Oschatz gehörenden Teiles, 2 Wahlmänner, und zwar 1 aus dem Kreise der Handwerker und 1 aus dem Kreise der Nichthandwerker zu wählen. Die Wahlen finden statt Donnerstag, den 1V. Oktober 1VSS in Riesa im Rathaus — Zimmer Nr. 8 — und zwar fiir die Wahl der Handwcrker-Wahlmänner von V,3 bis '/,4 Ubr nachmittags, für die Wahl der Nichtbandwerker-Wablmänner von 4 bis 5 Uhr nachmittags. Zur Teilnahme an den Urwahlen für die Gewerbekammer sind innerhalb des KammerbezirkeS berechtigt: ») zur Wahl von Handwerker WahlmSnnern die Mitglieder einer Handwerker-Innung, sowie sonstige Handwerker, fasern sie im Kammer- bezirke mit einem Einkommen aus Gewerbebetrieb im Sinne des 8 19 Absatz 1 des Gesetzes vom 4. August 1900 in der Fassung vom 15. Juli 1922 von mehr als 6000 M. veranlagt sind, und zwar auch dann, wenn dieses Einkommen im Rechnungsjahr 1920 mehr als 86000 M. oder in der Zeit nach dem Rechnungsjahr 1920 mehr als 60000 M. betragen bat und wenn die betreffenden Gewerbetreibenden als Inhaber oder als Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind; d) zur Wahl von Nicht-Handtverker Wahlmännern 1. Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handelsgesetz buches betreibe» und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, aber im Kammerbezirke für das Rechnungsjahr 1920 mit einem Einkommen ans Gewerbebetrieb im Sinne des 8 19 Absatz 1 des Gesetze? vom 4. August 1900 in der Fassung vom 15. Juli 1922 von mehr als 6000 M. bis 36000 M. oder für die Zeit nach dem Rechnungsjahr 1920 mit einem solchen Einkommen von mehr als 6000 M. bis 60000 M. veranlagt sind, ferner alle nicht unter ») fallenden Gewerbetreibenden, welche mit einem höheren Einkommen als 6000 M. veranlagt und nickt im Handelsregister eingetragen sind; 2. Genossenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden, Gesellschaften. Gemeinden und Gcmeindeverbände, sofern sie für das Rechnungsjahr 1920 mit einem Ein kommen aus Gewerbebetrieb im Sinne des 8 19 Absatz 1 des Gesetzes vom 4. August 1900 in der Fassung vom 15. Juli 1922 von mehr als 6000 M. bis 36000 M. oder für die Zeit nack dem Rechnungsjahr 1920 mit einem solchen Einkommen von mehr als 6000 Ni. bis 60000 M. veranlagt sind. Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten persönlich abzugeben; jedoch können weiblich« Wahlberechtigte ihre Stimme auch durch einen mit Vollmacht versehenen Vertreter abgeben lassen. Nnr durch den Vertreter können ihre Stimme abgeben lassen: a) die juristischen Personen, und zwar durch einen ibrer gesetzlichen Vertreter; b) die Gemeinden und Gemeindeverbände, und zwar durch die Leiter der betreffender. Betriebe oder durch einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; °) die Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht im Kammerbczirke ihren Sitz bat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; 4) die im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und zwar durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vormund). Wählbar zu Wahlmänuern sind nur diejenigen zur Gewerbekammer wahlberechtigten männlichen Personen, sowie die gesetzlichen Vertreter der zur Gewerbekammer wahl berechtigten juristischen Personen, die das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Reichs angehörige sind. Alle stimmberechtigten Personen werden zur Teilnahme an der Wahl mit dem Bedeuten aufgefordert, daß sie sich unter Umständen über ihre Wahlberechtigung aus- zuweisen haben. GroßenhZin, den 6. Oktober 1922. 1395 V. Die AmtShanptmannfchast. Bekanntmachung. Das andauernde Steigen der Preise und die fortschreitende Geldentwertung zwingt uns, die Fahrpreise vom Sonntag, de« 15. ds. Mts. ab weiterhin zu erhöhen, und zwar für die ganze Strecke auf 10 Mark, für die Teilstrecke auf 8 Mark, für die Dutzendkarten auf 100 Mark. Die Monatskarten werden ab 1. November 1922 auf 250 Mark erhöht. Riesa, den 12. Oktober 1922. Di« städtische Strasteubabuverwattnug. Ham. Bezirksarbeitsnachweis Großenhain, Nebenstelle Riesa - Bahnhofftraste Nr. 17, Tel. Nr. 40. - Kostenlos« ArbeitSvermitteluug und Stellennachweis für Jedermann. Meldezeit für Frauen vorm. 8—1V, für Männer 1V ,—1K/, Ubr. Offene Stellen für: 10 Böttcher, 1 Bau-Klempner, 1 lernende Krankenpflegerin für Krankenhaus Riesa (Tariflohn, freie Station und Wäsche), mehrere HauS- und Küchen mädchen (Lohn 1200—1500 M.). mehrere landw. Burschen, Knechte und Mägde, 1 Gärtner lehrling, 2 Schmiedelehrlinge, 1 Bäckerlehrling. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 14. Oktober 1922. —* Neuer Stratzenbahntarif. Die städtische Straßcnbahnverwaltung hat sich durch die andauernde Geld entwertung und durch das weitere Ansteigen aller Betriebs kosten zu einer weiteren geringen Preiserhöhung gezwungen gesehen, die im amtlichen Teil dieser Zeitung bekannt ge macht worden ist. Es sei darauf hingewiesen, daß Riesa immer noch nur zwei Drittel von dem erhebt, was andere Städte wie Dresden, Leipzig, Chemnitz usw. fordern. Die Straßenbahnverwaltung hat neue Fahrt- und Tarif bestimmungen in den Wagen ausgehängt, mit denen baS Publikum sich im eigenen Interesse vertraut machen sollte. AuS diesen sei besonders hervorgchobcn, daß die Fahrpreise für Erwachsene, Kinder, Hunde und Gepäckstücke die gleichen sind. Nachtfahrten werden um die Hälfte erhöht. Das Aus- und Einsteigen darf nur in der Fahrtrichtung vorn rechts erfolgen. Das eigenmächtige Oeffnen ober Uebersteigen der Perrontüren ist streng verboten, ebenso jedes Lärmen usw., hierzu das Rauchen im Innern des Wagens. Die Passagiere sollen das Fahrgeld eigenhändig „sofort nach dem Einsteigen" in den Zahlkasten einstecken. Die Kutscher dürfen dieses nicht für das Publikum versorgen, auch dürfen sie nur Beträge bis zu 50 Mark einwechseln. Diese Maßnahmen erfolgen sowohl im Interesse der Sicherheit des Betriebes als der Kontrolle. Dem Kutscher ist einerseits ruhiges und höfliches Verhalten zur Pflicht gemacht, anderenteils aber muh das Publikum deren sachgemäßen Anordnungen auch unweiger liche Folge leisten. Bei dieser Gelegenheit sei wiederholt daraus bingewiesen, dah nur eine fleißige Benützung der Straßenbahn es der Stadt ermöglicht, diese Verkehrseinr richtung der Allgemeinheit zu erhalten. Diesem Ziel würde auch eine weitere Ausnutzung der Reklamemöglich keiten im Innern und an den Fensterscheiben der Wagen durch Inschriften usw. dienen. —* Konzert des CborvereinS Riesa. Mit einem Liederabend im Sternsaale bot uns der hiesige Chorverein wiederum einen Kunstgennß, der uns für einige Stunden die herben Mühsale unsrer Zeit vergessen ließ. Eine abmechselungsreicke Liederfolge von alten Madri- aalen aus dem 17. Jahrhundert, Volksliedern, von klassi- scheu Liedern aus der Zeit der Romantiker und von neuesten Erscheinungen von Kranz und Schönebaum bildete den Inhalt des interessanten Vortragsabends. Von den ge- wählten Liedern möchten wir besonders lobend die Aus führung des äußerst schwierigen alten „Ballett von Johann Stephani", das innige, gefühlStiefe von Brahms bearbeitete - altdeutsche Volkslied „Bei nächtlicher Weil" und das äußerst charakteristische Roh. Schumannsche Lied „Der Schmied" hervorheben: Vitt Fleiß und größte Mühe, die verschiedenartigsten Stimmen einheitlich zu vereinigen, des ChormeisterS waren daraus zu erkennen. — Besondere An ziehungskraft übten die Vorträge des Kammersängers Robert Burg von der Staatsoper zu Dresden, von Kapellmeister Dr. Arthur Thitz meisterhaft begleitet, aus. Der uns aus „Parsifal" al« AmfortaS bekannte Baß bariton, der durch feine sympathische, dunkelgrsärbte Stimme ergreifend wirkt, zeigte, daß er nicht nur ein Bühnensänger ist, sondern auch den Konzertftil beherrscht. Wir bewunder ten bei seiner seelenvollen Auffassung nicht nur die Stimm fülle, sondern auch das feine Piano. — Dem Ehorverein und seinem nimmerruhenden Lhormeifter Iwan Schöne baum gebührt auch für diese Veranstaltung nicht nur unsere vollste Anerkennung, sondern auch unser wärmster Dank. Der Besuch de« Konzert«- _hulntß Mbl »in noch besserer sein, ' L— veutsKsr Vott»rkur8 (»mtlieli): 2721 Nark. —* Der Verein für Volksbildung und Kun st pflege tritt Dienstag, den 17. Oktober mit seinem ersten, diesjährigen Dichterabend hervor, der Heinrich Heine gewidmet ist. Herr Heinz Hanfe wird nach einer kurzen Würdigung von Heine'S Leben, Lieben und Leiden aus seinen Werken vortragen. Frau Döring hat es über nommen, unter Herrn Schönebaums Begleitung Heine'sche Lieder, von Schumann, Jensen und Mendelssohn-Bartholdy vertont, zu Gehör zu bringen. — Der Verein will mit dieser Veranstaltung volkstümliche Kunst im besten Sinne pflegen und an der Beteiligung ermessen, in welchem Umfange er auf diesem Gebiete weiter für die Einwohner schaft unseres Bezirks mit Erfolg wirken kann. Wer die Förderung unseres örtlichen Kunstlebens wünscht, sorge für zahlreichen Besuch. — Programms, die zum Eintritt berechtigen, bei Munkelt, in den Konsumverteilungsstcllen Riesa, Gröba, Röderau, im Volkshans und im Gemeinde amt Nünchritz. Alles Nähere in heutiger Anzeige. —* M i 1 chpr ei sr e g e lu n g. Da die für die Der« Wertungsmöglichkeit der Milch ausschlaggebenden Butter preise trotz Aushebung der Butteranktion immer noch weiter gestiegen sind, hat die Prciskommission des M.L.V. sich gezwungen gesehen, zwecks Sicherstellung der Frisch milchversorgung die Vollmilckerzeugerpreise sür die Zeit vom 16. bis 31. Oktober 1922 wie folgt festzusetzen: 1. Erzeugerpreis ab Stall an Händler, Molkereien oder Sammelstellen im allgemeinen 34,40 Mark per Liter. 2. Zuschläge bei Lieferung frei Verlade- bezw. Abgangs- station oder Sammelstelle » bei Lieferung vom Gehöft zur Bahnstation, Molkerei oder Sammelstelle bis 5 Kilometer 60 Pfg., d desgleichen über 5 Kilometer je nach Größe der Eutsernung bis zu 90 Pfg., o sosern die Vollmilch von der Sammelstelle gekühlt werden muß, 30 Pfg. 3. Der Zuschlag für molkereimäßige Behandlung wird in gleicher Weise wie bisher berechnet. —"Der Ankauf vonGold für das Reich durch die Reicksbank und Post erfolgt in der Woche vom 16. bis 22. d. MtS. unverändert zum Preise von 6500 Ni. für ein Zwanzigmarkstück, 3250 Pt. für ein Zehnmarkstück. Für ausländische Goldmünzen werden entsprechende Preise gezahlt. Der Ankauf von Reichssilbermünzen durch die Reichsbank und Post erfolgt ebenfalls unverändert bis auf weiteres zum 150 fachen Betrag des Nennwertes. —* NehmtEtnsichtinüieWählerltsten. Die Einsichtnahme in die auf dem Rathanse oder bei den Ge meindebehörden ausliegenden Wählerlisten kann nur noch am morgigen Sonntag, 15. Oktober vorgenommen werden. Wir weisen nochmals darauf hin, daß nur der wähle» darf, der in der Wählerliste steht. Jeder hat daher die Pflicht, die Liste etnzusehen. Morgen, Sonntag, liegen die Wähler listen von früh 8 biS mittags 12 nhr aus. —* Die Arbeitslosenversicherung. Die Re gierung hat beschlossen, ihren bisherigen ablehnenden Stand punkt gegen die Einführung einer Arbeitslosenversicherung aufzugeben. Sie fordert aber Einbeziehung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer und Hausangestellten in die Versicherung. Im Falle einer Wirtschaftskrise soll der Bau der Gottleubaer Talsperre zuerst in Angriff genommen werben. —* Eine Warnung. Von der Eisenbahn-Betriebs- direktion Leipzig 1 wird geschrieben: ES bat sich wieder ein schwerer Unfall dadurch ereignet, daß ein Fahrgast von einem in Fahrt befindlichen Eisenbahnzuge, um sein Ziel Mnrller »u erreichen, abaelvrunaen. hierbei »u Boden gestürzt, in das nebenliegende Gleis geraten ist. Er ist dann ohnmächtig geworden und von einem Zug« der Gegenrichtung erfaßt und so schwer verletzt worden, daß er an den Folgen der erlittenen Verletzungen gestorben ist. Die Unsitte, auf fahrende Eisenbahnzuge aufzuspringen und sie unterwegs oder noch vor dem Halten auf einer Station wieder zu verlassen, ist in jüngster Zeit wieder in vermehrtem Umfange in Erscheinung getreten, obwohl die Eisenbahnbediensteten ununterbrochen bestrebt sind, die Ordnung beim Zugverkehr aufrecht zu erhalten. Tie Eisenbahnverwaltung weist das reisende Publikum erneut auf die Gefahren hin, die durch Nichtbeachtung der auf den Bahnhöfen und in den Wagen angeschlagenen Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung entstehen. Hiernach ist insbesondere das Oeffnen der Wagentüren, das Ein- und Aussteigen, der Versuch oder die Hilfeleistung dazu, das Betreten der Trittbretter und Plattformen, solange sich ein Zug in Bewegung befindet, verboten. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, begibt sich zunächst in Lebensgefahr und wird weiter mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft, wenn nicht nach den allgemeinen Strafbestimmungen eine höhere Strafe ver wirkt ist. —* Zur Ausgabe von Notgeld. Infolge der gegenwärtigen Knappheit der Zahlungsmittel hat das Neichsfinanzministerium in einer Anzahl von Fällen Städten, Kreisen und größeren Jnöustrieunternehmungen die Ausgabe von Notgeld gestattet. Die Ausgabe ist dabei regelmäßig an die Bedingung geknüpft worden, daß der Gegenwert des jeweils ausgegebenen Notgeldes in voller Höhe in bar auf ein gesperrtes Konto überwiesen wird. Von verschiedenen Seiten ist gegen diese Bedingung Widerspruch erhoben worden, besonders auch unter Hinweis darauf, daß den Ausstellern des Notgeldes zur Ueberweisung geeignete Guthaben nicht zur Verfügung ständen. Hierbei wird indessen der Sinn des Notgeldes verkannt. DaS Notgeld hat nicht dem Zwecke zu dienen, einer etwa vorhandenen Finanznot zu steuern, seine Bedeutung erschöpft sich vielmehr darin, die fehlenden gesetzlichen Zahlungsmittel zu ersetzen; wer im normalen Falle keine gesetzlichen Zahlungsmittel erhalten würde, darf sich nicht mit Notgeld behelfen wollen. Tas Neichsfinanzministerium kann daher von der ausgestellten Bedingung nicht abgehen. Jedes willkürliche Abweichen davon würde die Notgeldausgabe ungesetzlich und strafbar machen. —* Die Querliste der Wirtschaftspartei. Die Wirtschaftspartei, die sich nun endgültig mit der Auf baupartei verschmolzen hat, wird in Ostsachsen für die Laud- tagswahlen folgende Kandidaten aufstellen: 1. Malermeister Hartmann-Gottleuba, 2. Schriftsteller und Vortragskünstler Müller-Heim-Dresden, 8. Kaufmann Heidrich-Schandau. —* Der Zentrumsspitzenkandidat für den Landtag. Wie aus Dresden gemeldet wird, hat das säch sische Zentrum beschlossen, den Parteivorsitzenden, Stubien? rat Wels, als Spitzenkandidaten für die Landtagswahl auf zustellen. Der bisherige Abgeordnete Heßlein wird infolge seiner Wahl zum Bürgermeister in Schirgiswalde nicht wieder kandidieren. —* Eine bedeutsame wissenschaftliche Konferenz. In Dresden findet auf Veranlassung deS Kultusministeriums am 18. und 19. Oktober 1922 ein« inter- essante Konferenz statt: die sexualpädagogische Tagung, die der Beratung hochaktueller Fragen dient und hervorragende Sachverständige am Rednerpulte sehen wirb. Folgende Bor träge find vorgesehen: 1. Biologie der Fortpflanzung beim Menschen (Prof. Dr. Weither): 2. Vererbungslehre (Prof. Dr. Kubn): S. Serualpsychovatswak Ler JuLen-lichen Mrot.
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