Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-10-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192210274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19221027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19221027
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-10
- Tag1922-10-27
- Monat1922-10
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1922
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt und Anzeiger (Llbeblatt und Ameiaer). Freitag. 27. Oktober I»SS, abends 7S. Jahr« - - Kr. Ueatixer voltsrliurs (awtlieti): 4l39 A»rk 1. Bezirk: Herr Stadtrat Dombois als Vorsteher, 2. Bezirk: 3. Bezirk: 4. Bezirk: 5. Bezirk: 6. Bezirk: err Schneidermeister Jllgen als Stellvertreter. >err Stadtrat Röbrborn als Vorsteher, >err Kaufmann Wurmstich als Stellvertreter. >err Stadtrat R. Richter als Vorsteber, >err Tapezierermeister H. Billina als Stellvertreter. >err Stadtrat Eichler als Vorsteher, >err Kauimann Kreyß als Stellvertreter. )err Lehrer Thielemann al» Vorsteher, >rrr Buchhändler Ziller als Stellvertreter. >err Bahnhosswirt A. Müller als Vorsteher, >err Stadtrat P. Fiedler als Stellvertreter. Der Wablvorstand kann jeden aus dem Wahlraum verweise», der die Ruhe und Ordnung der Wahlhandlung stört: ein Wähler des Wahlbezirkes, der hiervon betroffen wird, darf vorher seine Stimme abgeben. Der Rat der Stadt Rieka, am 27. Oktober 1922. Lie. Den U. Nachtrag zum Ortsgesetz über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen nachstehend Kr. die ehren- —* Beim ZentralnachweiSamte für Krie gerverluste und Kriegergräber, Zweigstelle Dres den, Marschnerstrahe 11, befindet sich unter dem Nachiah eines bisher nicht ermittelten früheren Heeresangehörigen ein 885 gestempelter goldener Trauring mit der Gravierung G. Schleiz 1S18. Mitteilungen werden an obige Behörden zum Aktenzeichen Z. N. 11 237 erbeten. —* Eine neue Verfügung über die Be flaggung von Dienstgebäuden. Das sächsische Gesamtministerium hat eine neue Verfügung über Be- slaggung von Diettstgebäuben herausgegeben. Danach wird die Beflaggung der sächsischen Staatsdienstgebäube, Ser staatlichen Schulen und der im wesentlichen aus Staats mitteln unterhaltenen Stiftungsgebäude durch den Minister präsidenten angeordnet. Der Ministerpräsident setzt sich ge gebenenfalls mit der Reichskanzlei wegen gleichzeitiger Be flaggung der Neichsdtenstgebäude in Verbindung. Die Be flaggung auS örtlichem, nicht politischem Anlatz erfolgt auf Veranlassung der örtlichen Behörden. Wo nur eine Flagge aufgezogen werden kann, ist die Reichsflagge zu hissen. Besteht die Möglichkeit, eine zweite Flagge zu ziehen, so ist neben der Reichsflagge die weih-grüne Landesflagge zu hissen. Alle früheren tzlaggenverordnungen werden damit aufgehoben. —* Die BermügenSauSetnandersetzung mttdemKöntgShause. Die schon seit Jahren zwischen dem Vertreter des ehemaligen sächsischen Königshauses, Justtzrat Dr. EibeS, DreSdem und der sächsische« Regierung geführte» Verhandlungen über di« vermöaenSauSetnander.» Ortsaesetz über die den Mitgliedern der städtischen Körperschaften, de» städtischen Beamten und Angestellten zu Riesa bei Dienstreisen zu vergütenden Tagegelder und Reisekosten. 8 1. Die städtischen Beamten und Angestellten erhalten jeweils Tagegelder und Reisekosten nach denselben Grundsätzen und in derselben Höhe wie die Staatsbeamten der gleichen Besoldungsgruppen. Tie unbesoldeten Natsmitglieder und die Stadtverordneten erhalten Reisekosten und Tagegelder in der gleichen Höhe wie die in Besoldungsgruppe XI eingereihten Staatsbeamten. 8 2. Dieses Ortsgesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Krait und hebt das bisherige Ortsgesetz über die Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten an die städtischen Beamten und Bediensteten sowie die Mitglieder der städtischen Kollegien zu Riesa vom 14. Dezember 1904 auf. Riesa, de» 19. September 1922. Der Rat der Stadt Riesa. Die Stadtverordnete«. I-. 8. vr. Scheider, Bürgermeister. I-. 8. G. Günther, Vorsteher. 1350 US. Genehmigt. Dresden, am 14. Oktober 1922. Ministerium des Innern. I-. 8. Für den Minister: I. A. vr. Streit. DaS vorstehend abgedruckte Ortsgesetz geben wir hiermit öffentlich bekannt. Stadtrat Riesa, am 25. Oktober 1922. das trockene, vielfach heitere Wetter mit etwas gelinderen Nachtfrösten und mätzig hohen Dtittagstemperaturen noch länger anhalten. —* Anrechnung überzahlter Notopfer, betrüge auf die Zwangsanleihe. Nach den Vor. schriften deS BermögenSsteuergesetzeS vom 8. April 1922 kommt daS RetchSnotopfer nur noch in beschränktem Um fange zur Erhebung und wird künftig durch einen Zuschlag zur Vermögenssteuer ersetzt. Ist auf das RetchSnotopfer über den nach dem Vermögenssteuergesetze geschuldeten Be trag hinaus bereits Zahlung geleistet, so ist der Mehrbetrag zu erstatten oder aber auf Antrag auf die zu zeichnende ZwangSanlethe anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt ohne weiteres, wenn und soweit der Abgabepflichtige nicht bis zum S1. Mär- 1928 ausdrücklich widerspricht. —* Noch zwet sächsisch« Kriegsgefangene in Frankreich. Nachdem vor kurzem wieder Kriegs gefangene auS Frankreich »urückgekehrt sind, befinden sich nunmehr noch fünf deutsche Kriegsgefangene im Fort Lamarae bei Toulon, darunter zwei Sachsen. ES sind dies Otto Reuter von der 8. Kompagnie de» Res.-J«f..Rgt». 104 au» Ehrenfriedersdorf, lebenslänglich zu Zuchthaus ver. urteilt, begnadigt zu S Jahren, die 1927 ablaufen, Srwtn Schmidt, von der 2. Kompagnie de» Gr«n..RgtS. 101, au» Gchleenhat«, verurteilt zu ü Jahren Zuchthaus, »te im «»ra uü 19» ad laufe». Warnung vor Schleusenverunreinigung. Es ist »nS bekannt geworden, daß Grundstücksbesitzer Jauche oder Abortinhalt in die Schleuse aietzen oder einsührrn lassen. Die Einleitung von Abortstoffen oder Jauche in die Schleuse ist streng untersagt. Zuwiderhandlungen werden vorbehaltlich Veranlassung noch schärferen Vorgehens durch die Staatsanwaltschaft auch nach 88 52, 57 .der Stratzen-Polizei-Ordnung vom 2. Dezember 1890 unnachsichtlich mit den höchsten Strafen geahndet. Die Einwohnerschaft wird im eigenen Interesse gebeten, Beobachtungen von Zuwider handlungen unverzüglich in der hiesigen Polizeiwache melden zu wollen. Der Rat der Stadt Riela, am 25. Oktober 1922.Kbsch. Oertliches uns Sächsisches. Riesa, den 27. Oktober 1922. —* Erfüllt am 5. November Euere Wahl- Pflicht! Der 5. November entscheidet auf vier Jahre über Sachsens Schicksal. Jeder Wahlberechtigte mutz an diesem Tage zur Wahlurne schreiten. Die soz. Parteien bereiten schon wieder eine Gewerkschaftstontrolle vor, die Arberter-Lurn- und Sportvereine haben für Viesen Tag Spielverbot ergehen lassen. Auch die großen neutralen Sport- und Turnvcrbände haben diese Losung ausgegebcn. Es ist zu erwarten, daß alle Wahlberechtigten, die am über- nächsten Sonntag einen auswärtigen Besuch, einen Aus- slug oder sonstige Vergnügungen vorhaben, fick mit ihrer Reise so einrichten, daß sie vorher gewählt haben. Die Wahllokale sind von S Uhr an geöffnet. Wer aber unbe dingt verreisen mutz, und am Wahltag nicht am Ort weilt, der unterlasse auf keinen Fall, fick einen Wahlschein aus stellen zu lassen. Zuständig dafür ist die Gemeindebe hörde, die bis zum Taae vor der Wahl zur Ausstellung eines Wahlscheines verpflichtet ist. DaS kommt insbesondere für Schiffer, Bahn- und Postbüstenstete, Geschäftsreisende usw. in Frage (Edt.) —*DteWetterlage wirb für Re nächste» Läge vom amtlichen Berliner Büro wie folgt beurteilt: Für Lte nächste Zeit haben wir tm ganzen Küstengebiet überwiegend be- wölkten Himmel, öfter etwas Regen ober Schnee und dem Gefrierpunkt naheliegende Temperaturen »» erwarten. Netter LtnuenwLrtS htngrao«. düonderS st» «idrn, dürst« an di« ehrenamtlichen Mitglieder der städtischen Körperschaften geben wir bekannt. Ttadtrat Riesa, am 23. Oktober 1922. II. Nachtrag zum Ortsgesetz über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen a« amtlichen Mitglieder der städtischen Körperschaften. I. 8 2 lautet künftig: 8 2. Die Aufwandsentschädigung beträgt sür die unbesoldeten Ratsmitglieder 2250 M.. für den Stadtverordneten-Vorsteher 2500 M., für die übrigen Mitglieder des Stadtoerordneten-KollegiumS 1500 M. jährlich. II. 8 3, Absatz 1 lautet künftig: 8 3. Für jede Sitzung (Gesamtsitzung oder Ausschußsitzung), an der ein unbesoldetes Mitglied des Rates oder der Stadtverordneten nicht teilnimmt, wird ein Betrag von 1° , der jährlichen Aufwandsentschädigung abgezogen, es sei denn, daß die Behinderung durch das gleichzeitige Stattfinden einer anderen Sitzung eingetreten ist. III. Dieser Nachtrag tritt mit Rückwirkung auf den 1. Juli 1922 am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Riesa, den 15. September 1922. Der Rat der Stadt Riesa. Die Stadtverordneten. I-. 8. vr. Scheider, Bürgermeister. V. 8. G. Günthrr. Vorsteher. 1349 II S. Genehmigt. Dresden, am 14. Oktober 1922. Ministerium deS Inner«. V. 8. Für den Minister; I. A. vr, Streit. und Anzeiger tLlbkblatt und Anzeiger). L'L'" «- .»«*.«««««««», " der LmtShauptmannschaft Großenhain, deS Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte und de» " Rate» der Stadt Rieka, des Finanzamt» Rieka und de» vauptzollamt» Meißen, sowie de« SemeinderateS Gröba. Landtagswahl betr. Die Landtag-Wahlen finden Sonntag, den 8. November ISST, vorn». S bis nach«. « Utzv in den «ntrnbezeichneten Wahlränmen statt. Wählen darf innerhalb Riesas nur, wer in die Wählerliste für die Stadt Niefa ein getragen ist. Ohne in die Wählerliste eingetragen zu sein, find jedoch diejenigen Personen wahlberechtigt, die im Besitze eines Wahlscheines sind. Zur Durchführung des WahlgefchiisteS ist die Stadt Riesa in folgende 8 Stimm bezirke einaeteilt: 1. Bezirk: Altmarkt, Muckgasse. Cavillerei, Feldstrabe, Felaenbaner-Straße, Großen hainer Straße, Marktgasse, Meißner Straße, Poovitzer Lanostraße, Quergasse, Rittergut, Wasserwerk, Ziegelei — Wahlraum: GafthanS zum Stern; S. Bezirk: Albertplatz, Albertstraße, Armenbaus, BraubauSftraße, Hauptstraße, Poppitzer Platz, Voppitzer Mraße, SchÜtzenbauS, Schützenstrabe, Stadtkrankenhaus, Standt» feststraße, Stegerstraße — Wahlraum: Gasthaus »um Kronprinz: 3. Bezirk: Am Rundteil, Am Technikum, Elbberg, Elbstraße, Käferberg, Kasernen straße, Parkstraße, Schillerstraße, Schloßstraße, Schulstraße — Wahlraum: GafthanS Hövfner: 4. Bezirk: An der Gasanstalt, Carolastraße, Friedrich-August-Straße. Georgvlatz, Georgstraße, Klötzerstraße, KuffenhauS, MaxstraßeiNiederlagstraße, Pausitzer Straße, Süd straße, Äettinerstraße — Wahlraum: Gasthaus Wettiner Hof; 5. Bezirk: Äüaustastraße, Bismarckitraße, Goethestraße, Kaiser-Wilhelm-Platz, Mathildenstraße — Wahlraum: Elbterrafse; «. Bezirk: Am Sportplatz, Au der Sedanstraße, BabnbeamtenbanS, Bahnhof, Babn- wärterbaus, Chemnitzer Straße, Colonie, Holzhof, Bahnhofstraße, Kirchbachstraße, Lom- matzscher Weg. Oschatzer Straße, Sedanstraße, Strehlaer Straße, Wilhelmstraße — Wahl raum: Gasthaus Sächsischer Hof. Für diese Bezirke sind nachstehend genannte Herren als Wahlvorsteher bezw. als Stellvertreter ernannt worden. Für den Für den Für den Für den Für den Für den In diesem Jahre m»?st sedtt Wähl« spätestens «^jhr nachmittags in dem für ihn bestimmten Wahllokal erschienen fein. Wer später erscheint, kann nicht mehr wählen. Jedem in die Wählerliste einaetrayenen Wahlberechtigten ist vom Stadtrat »in Wahlausweis zugestellt. Der WahlauSweis soll bei Ausübung der Wahl zur Legitimie rung und erleichterten Auffindung in der Wählerliste voraelegt werden. Die früheren Wahlausmeise sind ungültig. Wahlberechtigte, die bei der Wahl ohne Ausweis erscheinen, können zwar von der Wahl nicht zurückgrwicsen werden, sie haben sich jedoch, sofern sie dem Wablvorstand nicht bekannt sind, durch Vorlcgen anderweiter Urkunden zu legitimieren. Die Wahlausweise find, da sie noch zu anderen Wahlen Verwendung finden sollen, von den Inhabern aufzubewahren. Der Wahlvorsteher hat darauf zu halten, daß die Wähler in dem Nebenraume oder an dem Nebentische nur solange verweilen als unbedingt erforderlich ist, um den Stimm zettel in den Umschlag zu stecken. Wähler, die durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu legen und diese dem Wahlvorsteher zu übergeben, dürfen sich der Bei hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Ungültig sind Stimmzettel, 1. die nicht in einem amtlich abgestempelten Umschlag oder die in einem mit einem Kennzeichen versehenen Umschlag übergeben worden sind; 2. die nicht von weißem oder weißlichem Papier sind; 3. die mit einem Kennzeichen versehen sind; 4. die keinen Namen oder keine Anaabe, aus der die Person mindesten» eines Bewerbers unzweifelhaft zu erkennen ist, und auch keine oder keine erkennbare Bezeichnung eines KreiswahlvorschlagS mit der Nummer au» der amtlichen Bekanntgabe enthalten; 5. die eine Verwahrung oder «inen Vorbehalt gegenüber allen Bewerber» enthalten; 6. die Namen aus verschiedenen Kreiswahlvorschlägen oder Bezeichnungen ver schiedener Kreiswahlvorschläge enthalte»; 7. die ausschließlich auf andere als die in den öffentlich bekanntgegebenen Kreiswahlvorschlägen ausgeführten Personen lauten. Mehrere in einem Umschlag enthaltene gleichlautende Stimmzettel gelten als eine Stimme; in einem Umschlag enthaltene, auf verschiedene Kreiswahloorschläge lautende Stimmzettel sind ungültig. Die Wahlhandlung und die Ermittelung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Zutritt zum Wahlamt hat jeder Wähler. Ansprachen darf niemand darin halten. Nur der Wahlvorstand darf über das Wahlgeschiist beraten und beschließen. 252 HauS I8Ü.— Mark. Einzelnummer 1V.— Mark. Anzeige« kür di» Nummer deS Ausgabetages sind bi» 9 Uhr vormittag- aufzugeben und im voraus zu bezahlen; »in« Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sllr die 89 mm breite, 3 mm hohe Grundschrift-Zeile (6 Silben) 12.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz SO"/, Aufschlag. Nachweisung-- und Vermittelungsgebühr ö.— Mark. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung-- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägig« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Berlagr Langer t Winterlich. Riesa. Arschist-ftelle: Eloetbeftraße 59. Berantwortlich für Redaktion? Artdur Häbnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Warnung vor Entwendung von Feldfrüchten. Wer unberechtigt Bodenfrüchte wegnimmt, verfällt unnachsichtlich im Interesse der Aufrechterhaltung der Versorgung der Allgemeinheit mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen den schweren Folgen einer Strafanzeige. Die Oeffentlichkeit wird im eigenen Interesse ersucht, die Bestohlenen und di« Behörden in geeigneter Weise im Vorgehen gegen Entwendungen zu unterstützen. . Der Rat der Stadt Riesa, am 2ü. Oktober 1922. Kbsch. Der Teich deS Rittergutes Merzdorf wird Montag, den 30. Oktober 1922 gefischt. Die Fische werden am Teiche von vormittags 9 Uhr an in erster Linie an Gröbaer und Merzdorfer Einwohner verkauft. Karpfen 120 Mark, Schleie 130 Mark für 1 Pfund. , Gröba lTlbe), am 28. Oktober 1922. Der Gemeindevorstand.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite