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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192211151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19221115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19221115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-11
- Tag1922-11-15
- Monat1922-11
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1922
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Riesaer H Tageblatt und Anreise» (Llbeblatt und Ameiaer). Postscheckkonto: Dresden IS3S Gttokaff« Riesa N.-. SS. und Anzeiger Meblatt an-Anzeiger). mq» D«, RA«« D>M«« »Mt dl- «mm«-» v-Immim-chmW« der AmtShauptmannschaft Großenhain, des Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte «nd des Rates der Stadt Riesa, des Finanzamts Riela «nd des HautztzollamtS Meißen, sowie des Gei"-nderates Gröba. 266. Mittwoch, IS. November 1SS2, abeiws. 75. Jahr«. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« Don abend» >/,6 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, monatlich 250.— Mark ohne Lrinqerlohn. Anreizen sur di- Nummer de» Ausgabetag«» sind bi» 0 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «in« Bewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 8S mm breite, 8 wm Hohr Brundschrist-Zetle (ö Bildens 2ü.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz SO"/, Aufschlag. Nachweisung»- und VermittelungSgebllhr 6.— Mark. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige UnterhaltungS. beilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrich'ungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftraße 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Hugo Schumann in Mergeudorf ist die Maul» und Klauenseuche amtlich frstaestellt worden. Sperrgebiet: Mergendors. veobachtuugSgebtet: Heyda, Gostewitz, Pausitz, Nickritz. Die einstblaaenden Bundesratsvorschriften »um Diehseuchengesetz vom 7. Dez. 191 l — S. 83 des GBBl. 1912 — sind zu beachten. Zuwiderbandlungen dagegen werden verfolgt. (vrobexhatn, am 14. November 1922. 1863 L l- AmtShauptmannschaft. MMk MorderiW M WM kim SrMkMMM U sie MmMre M bl« M. Auf Grund dieser öffentlichen Aufforderung ist zur Abgabe einer Grundsteuer erklärung verpflichtet: jeder Eigentlimer eines Grundstücks, seder Erbbauberechtigte und jeder Besitzer eines auf fremdem Grund und Boden stehenden Gebäudes. Steht das Eigentum an einem Grundstück oder das Erbbaurecht oder der Besitz eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden mehreren zu, so genügt es, wenn einer von ihnen die Grundsteuererklärnng abgibt. Die Miteigentümer oder Mitberechtigten haben der Grundsteuerbebörde bei Ver meidung einer Ordnungsstrafe bis spätestens znm 25. November 1922 einen gemeinschaft lichen Äertreter zu benenne», der ermächtigt ist, alle Anfertigungen in Grundsteuersachen mit Wirkung für und gegen sämtliche Miteigentümer oder Mitberechtigte zu empfangen. Zustellungsbevollmächtigter kann einer der Miteigentümer oder Mitberechtigten sein. Der Zustellnngsbevollmächtigte must in dem Gemeindebezirke wohnen, in dem das Grundstück liegt. Steht einer Person das Eigentum oder Erbbaurecht an mehreren Grundstücken oder der Besitz mehrerer Gebäude auf fremdem Grund und Boden zu, so bat ste für jeden Steuergegenstand (wirtschaftliche Einheit) eine gesonderte Grundsteuererklärnng abzugeben. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung besteht nicht, soweit es sich um nachstehend aufgeführte, nach 8 3 des Grundsteuergesetzes von der Grundsteuer befreite Grundstücke handelt: 1. Grundstücke des Reichs, des sächsischen Staates, der sächsischen Gemeinden und Gemeindeverbände einschliestlich der Bezirks- und KreiSverbände, 2. öffentliche Verkehrswege, 3. öffentliche Bestattungsplätze. Die hiernach zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten werden aufgekordert, die Steuererklärung unter Benntzuna des vorgeschriebenen Vordrucks in der Zeit vom SS. November bis SS. Dezember 1VSL bei der zuständigen Ortspolizeibehörde abzu liefern. Die Ortspolizeibehördcn haben die Steuererklärungen zu prüfe» und sodann gesammelt bis znm 30. Dezember 1922 an die Amtshauptmannschaft einzusenden. Vor drucke für die Steuererklärung können von der unterzeichnete» Grundsteuerbehörde bezogen werden. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht auch dann, wenn ein Vordruck nicht zugesandt morden ist. Für Personen, die unter Pflegschaft oder Vormundschaft oder elterlicher Gewalt stehen, sind die Grundsteuererklärungen von dem Pfleger, Vormund oder Träger der elter lichen Gewalt, für juristische Personen und selbständig steuerpflichtige Personenvereinigungen von deren gesetzlichen Vertretern. Vorständen oder Geschäftsführern abzugeben. Wer durch Abwesenheit oder sonst verhindert ist, die Grundsteuererklärung abzugeben, kann die Erklärung durch Bevollmächtigte abgeben lasten. Die schriftliche Vollmacht ist der Steuererklärung beizufügcn, sofern sie nicht bereits zu den Akten der Grundsteuer behörde gegeben ist. Die Einsendung der Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber aus Gefahr des zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten und deshalb zwcckmähig mittels Einschreibebriefs. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann durch Geldstrafen bis zu 500 Mark zur Abgabe der Steuererklärung angchalten werde»; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werden. Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines anderen vorsätzlich bewirkt, daß die nach dem Grundsteuergesetze zu entrichtende Grundsteuer verkürzt wird, wird wegen Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe im fünf- bis zwanzigsacken Betrage der hinter zogenen Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis erkannt werden (8 28 I des Grundsteuergesetzes). Wer fahrlässig als Steuerpflichtiger oder als Vertreter oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen bewirkt, dast die Grundsteuer verkürzt wird, wird wegen Steuergesährdung mit einer Geldstrafe bestraft, die im Höchst- betrage halb so hoch ist wie die für die Steuerhinterziehung angedrohte Geldstrafe (8 38 Abs. 2 des GrundsteuergesetzeS in Verbindung mit 8 367 der ReichSabaabenordnnng). Großenhain. am 13. November 1922. Die AmtShauptmannschaft. SeWMUtii M BllWlmN der MWWlWMM deir. Jeder Eigentümer eines vor dem 1. Juli 1V18 fertiggestellten Gebäude? oder dessen Vertreter ist ans Grund dieser öffentlichen Aufforderung verpflichtet, auf einem ihm durch die Gemeindebehörde auszubändigenden Vordrucke (Gebäudeliste) innerhalb 14 Tagen nach erfolgter Zustellung die zur Ermittelung der Nutzungsberechtigten und des Nutzungs werts der Gebäude und Gebäudeteile erforderlichen Angaben zu machen. Steht das Eigentum an einem Gebäude mehreren Personen zu, so genügt es, wenn eine die geforderte Erklärung abgibt. Die Ausfüllung der Gebäudelistrn hat nach dem Stande vom Tage ihrer Auf stellung zu erfolaen. Die zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die tstebändelifte unter Benutzung des ihnen znaehenden vorgeschriebenen Vordruckes inner halb der vorstehend vorgeschriebenen Frist bei der zuständigen Gemeindebehörde ein zureichen. Die Ausfüllung und Einsendung der Liste kann nach 8 202 der Reicksabaaben- ordnung durch Geldstrafen erzwungen werden. Die zur Einreichung der Liste gestellte Frist kann auf Antrag von der unterzeichneten AmtShauptmannschaft verlängert werden. Fristüberschreitungen sind, soweit den säumigen Eigentümern nickt wichtige Ent schuldigungsgründe zur Seite stehen, nach 88 377 und 378 der Reichsabgabenordnung zu ahnden. Großenhain.am 13. November 1922. Amtshauvtmannschaft. Im Hinblick aus die derzeitige Wirtschaftslage und die außerordentliche Verteuerung der Gegenstände des täglichen Bedarfs bat der Bezirksausschuß der für den amtshaupt- mannschaftlicken Bezirk bestehenden PreiSprüiungSstelle einen Beirat angegliedert, dessen Mitglieder die Bevölkerung über die Preisbildung aufklären sollen und den Groß- und Kleinhandel auf die Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu überwachen haben. Sie haben einen von der AmtShauptmannschaft ausgestellten Ausweis erhalten und sind befugt: 1) von jedermann über alle Tatsachen Auskunft zu verlangen, dir für die Preis bildung von Wichtigkeit sind, insbesondere über den Bestand, die Zufubr und die Preise von Gegenständen des notwendigen LebrnSbrdarfS Erhebungen anzustellcn, 2) Räume, in denen Gegenstände des notwendigen Lebensbedarfs hergeftellt, gelagert oder feilgehalten werden, zu betreten und daselbst Besichtigungen vor,»nehmen, 3) die Vorlage von Schlußscheinen, Rechnungen, Frachtbriefen, Konnossementen, Lagerscheinen, Ladescheinen und sonstigen im Handelsverkehr üblichen Schrift stücken und Büchern, soweit sie sich auf den Ein» und Verkauf von Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs beziehen, zu fordern und darin Einsicht zu nehmen. Dies wird unter Hinweis auf die Strafbestimmungen in 8 17 Ziffer 1 der Bekannt machung vom 25. September 1915 (RGBl. S. 601) zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Großenhain, am 14. November 1922. Der Bezirksverband der Amtshauvtmannschaft. Im Handelsregister ist heute eingetragen worden: ») auf Blatt 635 die Firma Terberger, Berckemeyer L Co., Ges. m. b. Hastg. in Riesa. Ter Gesellschaftsvertrag ist am 12. Oktober 1922 abgeschloffen worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Ein- und Verkauf von Eisenbau-, Gruben-, Hütten- und JndustriebedarsSartikeln, sowie Ver tretung anderer Firmen und Fabrikation einschlägiger Artikel. Die Tauer der Gesellschaft ist aus 20 Jahre bemessen. Wird ein Jahr vor Ablauf des Vertrags von keinem der Gesellschafter die Kündigung schriftlich ausgesprochen, so läuft der Vertrag von fünf zu fünf Jahren weiter. TaS Stammkapital der Gesellschaft beträgt dreihunderttausend Mark. Zum Geschäftsführer ist der Kaufmann Hans Terberger in Riesa bestellt: b) auf Blatt 636 die Firma Hugo Banzhaf, Reichsapotheke in Riesa. Der Apotheker Hugo Banzhaf in Riesa ist Inhaber. Amtsgericht Riesa, den 13. November 1922. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 15. November 1922. —* Das endgültige Wahlergebnis in Sachsen. Den „Leipz. Reuest. Nachr." wird aus Dresden gemeldet: Wie wir erfahren, wird die Verkündung des amt lichen Ergebnisses der Landtagswahlen für Sachsen, die am heutigen Mittwoch in Dresden stattfindcn wird, eine Ueberraschung bringen. Auf Grund der komplizierten Rest stimm Verteilung der gesamten endgültigen Wablziffer», bei denen die Teutschnationalen im Leipziger Wahlkreis bekanntlich 8000 Stimmen eingebüßt haben, wird sich nach unseren genauen Berechnungen eine Ver schiebung nach der bürgerlichen Hälfte um einen Sitz ergeben, und zwar erhält die Deutsche Volkspart ei einen Sitz mehr und die VSP. einen Sitz weniger. Ter neue Sitz für die Deutsche Volkspartei wird auf den Dresdner Wahlkreis entfallen, so daß der bisherige Landtagsabgeordnete Hofzimmermeister Noack- Dresden wieder in den Landtag einziehen wird. Der Verlust des sozialdemokratischen Mandats trifft den Chem nitzer Wahlkreis, wo der neue Kandidat Schäftemacher Köhler-Wolkenstein wegfallen wird. Mit diesem endgültigen Ergebnis zieht die Deutsche Volkspartei gleich stark mit den Dcutschnationalen mit je 19 Mann in den Landtag ei». Damit hört die Deutschnationale Volkspartei auf, die stärkste bürgerliche Fraktion im sächsischen Landtag zu sein. Die Demokraten behalten ihre acht Sitze, so daß auf die Bürgerlichen zusammen 46 Sitze entfallen, statt, wie bisher angenommen, 45. Die Sozialdemokraten werden dagegen statt der bisher errechneten 41 Sitze nur 40 haben. Di« Kommunisten behalten ihre 10 Sitze. Da« amtliche Ergeb nis aus den Wahlkreisen Leipzig und Chemnitz ist bereits veröffentlicht. Das amtliche Ergebnis im Wahlkreis Dres den ist folgende«: Deutschnational« 190601, Deutsche Volkspartei 162453, Demokraten 82 ISS, Zentrum 15 777, WirtschaftLpartei 5137, Deutschs»». Partei 10202, Sozial- demokraten 419614, Kommunisten 51625. Die Gesamt summe der im Dresdner Wahlkreis abgegebenen Stimmen betrügt 937 545, im Leipziger Wahlkreis 687958, im Chemnitzer 912086, zusammen in Sachsen 2 587589. Der Wahlquotient beträgt dabei 26 488. — Die vorstehende Mitteilung des „Leipz. Blattes* sand heute nachmittag durch folgende von Wolffs Sächs. Landesdienst verbreitete Meldung ihre Bettätiguna: DresdewVti der heutigen amtlichen Feststellung des Landtagswahlergebnisses durch den Landeswahlausschub hat sich ergeben, daß auf Grund der abgegebenen Stimmen den Sozialdemokraten 40, den Kommunisten 10, den Deutschnationalen 19, der Deutschen Volkspartei 19 und den Demokraten 8 Sitze zuzuweisen sind. Es ist also gegen das nichtamtliche vorläufige Ergeb nis eine Verschiebung insofern eingetreten, als die Sozial demokraten 1 Sitz weniger und die Deutsche Volkspartei 1 Sitz mehr erhält. —* Der ersteHeimatschutzvortrag batte einen Besuch aufzuwcisen, der wohl alle Erwartungen übertroffen hat. Saal und Galerie bei Höpsner waren vollbesetzt und nicht wenige Besucher mußten sich mit einem Stehplatz be gnügen. Es sei aber gleich bemerkt, daß durch Hcransnehmen der Tische und Stellen von Stuhlreihen dafür gesorgt wer den wird, daß das nächste Mal alle Besucher Platz finden. Jedenfalls wird der zahlreiche Bestich allen Heimatfreunden eine rechte Freude gewesen sei». Dec Heimatgedanke scheint in Riesa also doch zu marschieren und die Arbeit, die auf diesem Gebiete geleistet wird, Früchte zu tragen. Wollen wir nur hoffen, daß das Interesse des Publikums der Aus dauer nicht ermangelt und die im Heimatsinne wirkenden Vereine bei ihrer Erziehungsarbeit immer eine glückliche Hand haben. Im gestrigen Vortrag behandelte Herr Hof- rat Prof. O. Eeyffert aus Dresden das Thema: „Mode schönheiten — Modetorheiten*. Vielleicht hatten manche Besucher geglaubt, es würden mehr die Modeerscheinungen der neueren Zeit, vor allem der Gegenwart, unter die kritische Lupe genommen werden. Es schadet aber nichts, wenn wir in einem historischen Rückblick — «nd einen solchen stellte der Vortrag dar — einmal auf die Zusammenhänge In der Mode hingrwiesen werden. Wenn wir sehen, daß die Mode zu allen Zeiten von Ausschweifungen nicht frei gewesen ist, jo veranlabt uns das vielleicht, gegen die Mode unserer Tage toleranter zu sein. Eine» Feldzug gegen die Mode will der Vortragende nickt führen. „Wenn wir noch keine Mode hätten, müßte eine geschaffen werden", meinte er im Hinblick schon aus ihren bedeutenden wirtschaftlichen Nutzen. Bekämpfen will er die Geschmacklosigkeit, das einfache Kopieren der Mode, das zu Verstößen gegen das eigene Ich führt. Eine Mode kann noch so absonderlich sei», wenn sie von einer ichönen und geschmackvollen Fran getragen wird, ist sie immer allerliebst, an einer ungeeigneten Trägerin wird dagegen auch die geeignetste Mod« der Lächerlichkeit verfallen. Kurz: Die Mode muß mit dem Stil der mensch- lichen Gestalt harmonieren. Auch nach dieser Richtung bot der von dem Vortragenden gegebene historische Rückblick reiche Belehrung. Welch' ein Unterschied im Schönheits begriff der Zeiten gab sich hier dem Hörer und Beschauer kund. Und wie vortrefflich verstand es der Vortragende, die Modeerscheinungen, die uns wegen ihrer Unnatur oder als Ausdruck primitiven Schmuckbedürfniffes der Naturvölker seltsam anmuten, als stilgerecht verständlich zu machen, und für andere stilwidrige die Begründung ihrer Verwerflichkeit oder ihrer Lächerlichkeit zu geben. Eine Auswahl aus gezeichneter Lichtbilder und ein zündender Humor erhöhten die Wirkung der rednerischen Darstellung. Tie Erschienenen dankten dem Vortragenden für die unterhaltsame und lehr reiche Stunde, die sicherlich auch den Bestrebungen des Hestnatschutzes förderlich gewesen sein wird, durch lebhaften Beifall. —* Volkshochschule. Ueber „Grundfragen der Staatskunde" kann in diesem Monat nickt vorgetragcn werden, weil der Vortragende, Tr. Kaphahn, leider dringend verhindert ist. Tie gelösten Karten gelten für den 19. und 26. Januar, vorher erfolgt noch einmal rechtzeitig Bekannt machung durch die Zeitungen. — Tie Vortragsreihe über „Gerhart Hauptmann'S Leben und Werke" beginnt Freitag, de» 17. November, abends 7'/, Uhr im PrüstmgSiaal der Gröbacr Schule, Eiugang Gcorgplatz. Anläßlich de- Hauptmann-Jubiläums dürste diese Vortragsreihe besondere Teilnahme finden. Am ersten Abend wollen sich die Hörer schon um 7 Uhr einfinden. —* Ueber das G a r a g u l y-K o nz e r t, das morgen stattfindet, schreibt die „Zwickauer Zeitung" vom 9. 5. 22: „Tas Garaguly-Konzert war der stärkste Konzert erfolg des letzten Jahres!" „Chemnitzer Neueste Nachrichten" (6. 2. 22): „Tann kamen alle Zuhörer auf ihre Kosten, als Garaguly aus seiner Geige uns das bekannte Konzert von Tschaikowsky vorschwärmte, vorjnbelte und damit alles in seine Kunst verzauberte. Auch wer fast täglich von berufs- wegen Musik genießt, wurde nicht müde, diesen bestrickenden Klängen zu lauschen." — * Die Regierungsbildung in Sachsen. Das kommunistische Organ „Ter Kämpfer" schreibt u. a.: „Wir hätten gewünscht, daß die „Dresdner Volkszeitung" sich lieber zu dem von unserer Partei ausgestellten Programm im einzelnen sachlich geäußert hätte, statt die Diskussion auf das Bersaffiingsgebiet zu schieben. Da aber das Dresdner SLS.-Blatt dir VerfaffunaSfrai» anqeschnitt-n. ia noch
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